• Keine Ergebnisse gefunden

Georg Bitter – Universität Mannheim Prof

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2021

Aktie "Georg Bitter – Universität Mannheim Prof"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

© 2020 Prof. Dr. Georg Bitter – Universität Mannheim

Prof. Dr. Georg Bitter

Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Insolvenzrecht Universität Mannheim, Schloss Westflügel W 241/242, 68131 Mannheim

Tel.: 0621/181-1394 • Fax: 0621/181-1393 Homepage: www.georg-bitter.de

E-Mail: bitter@georg-bitter.de

Akzessorietät der Bürgschaft Fälle

Fall Nr. 1

K schließt am 1. Juni mit V einen schriftlichen Kaufvertrag über sein Kleingartengelände zum Kaufpreis von 10.000 Euro ab. Da V sichergehen will, dass er seinen Kaufpreis auch tatsäch- lich bekommt, verlangt er die Absicherung der Kaufpreisforderung über eine Bürgschaft.

Deshalb wird der Kaufvertrag zusätzlich von B, einem Freund des K, unterschrieben, wobei sich unter seiner Unterschriftszeile die Bezeichnung „Bürge“ findet.

Frage: Kann V den B auf Zahlung des Kaufpreises in Anspruch nehmen, falls K nicht zahlt?

Fall Nr. 2

K erwirbt am 1. März bei V ein gebrauchtes Motorboot zum Preis von 10.000 Euro. Da K zurzeit nicht zahlen kann, gewährt V dem K eine Zahlungsfrist bis zum 1. Juli. Für sein groß- zügiges Entgegenkommen verlangt V aber eine Absicherung. Daraufhin schickt B, der Freund des K, dem V per Post eine Erklärung, wonach er für die Verbindlichkeit des K persönlich einstehe. V legt diese von B unterzeichnete Erklärung in seinen Unterlagen ab, ohne dem B den Erhalt zu bestätigen. Als V am 1. Juli zunächst an K herantritt, kann dieser immer noch nicht zahlen. Daher verlangt V nun von B die Zahlung der 10.000 Euro. Dieser beruft sich darauf, dass V zu keinem Zeitpunkt sein Angebot, für den K einzustehen, angenommen habe.

Das Motorboot sei zudem mangelhaft, weshalb K von V dessen Reparatur verlangt habe. Die- se sei aber noch nicht erfolgt.

Frage: Ist das Zahlungsbegehren des V gegen B berechtigt, wenn die Behauptung des B über die Mangelhaftigkeit des Motorboots zutrifft?

Abwandlung 1: V verweigert im Juni kategorisch jegliche Reparatur des Bootes, weil er die Ansicht vertritt, bei gebrauchten Sachen hafte der Verkäufer nicht für Sachmängel.

Abwandlung 2: Aufgrund der Weigerung des V, das Boot zu reparieren, ist K bereits im Juni vom Kaufvertrag über das Boot zurückgetreten.

Abwandlung 3: Wie der Grundfall, jedoch erfolgte der Verkauf des Bootes schon am 1. März 2017. Der Kaufpreis ist immer noch nicht gezahlt und das Boot ist auch nicht repariert.

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Dieser Mangel wäre bei einer regelmäßigen Kon- trolle der Bauarbeiten durch A leicht zu entdecken und zu verhindern gewesen.. Für einen nicht sachkundigen Dritten ist der Mangel

Hat der Schuldner auf einem von ihm gekauften Grundstück dem Kreditgeber eine Vormerkung zur Siche- rung des Anspruchs auf Eintragung einer Grundschuld bewilligt, so ist

Grundfall: G und S stehen miteinander in Geschäftsverbindung und haben dabei eine laufende Rechnung mit quartalsweiser Abrechnung vereinbart. Im Kontokorrent stehen zum

Die X-AG ist ein Pharmaunternehmen, das ein neues Arzneimittel entwickeln will. Um das nötige Kapital für Forschung, Produktion und Vermarktung aufzubringen, plant sie

06.11.2018 Bürgschaft (Prüfschema, Teil II: Erlöschen der Bürgschaftsschuld = rechtsvernichtende Einwendungen, insbes. Widerrufsrecht nach

Hat der Gläubiger hingegen nur ein Pfandrecht an einer Sache des Schuldners, kann er, wenn diese Sache durch einen anderen Gläubiger des Schuldners gepfändet wird, der Verwertung

7 Grafik übernommen aus: Vieweg/Werner (Fn.. punkt ihrer Entstehung zweifelsfrei ermittelt werden kann. 9 In diesen Fällen entsteht nach Ansicht des BGH das

Grundstückseigentümer G schließt mit Bauunternehmer B einen Vertrag über die schlüsselfer- tige Errichtung eines Einfamilienhauses zum Preis von 300.000 Euro, zahlbar in