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Kommunale Sammlung von BioabfällenHolger Thärichen und Ruth Schäfer

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Kommunale Sammlung von Bioabfällen

Holger Thärichen und Ruth Schäfer

1. Die rechtlichen Rahmenbedingungen ...226 2. Empfehlungen des VKU ...230 3. Literatur ...231 Die Schonung von natürlichen Ressourcen sowie die Nutzung erneuerbarer Energien gewinnen insbesondere hinsichtlich der politisch geforderten Energiewende, aber auch im Hinblick auf die Belange des Klimaschutzes immer mehr an Bedeutung. Ziel muss es sein, Primärenergieträger sowie Primärrohstoffe einzusparen bzw. zu substituieren.

Bioabfälle leisten für den Klima- und Ressourcenschutz durch die Erzeugung von erneuerbarer Energie und die Gewinnung hochwertiger Komposte als Dünge- und Bodenverbesserungsmittel in der Abfallwirtschaft einen wesentlichen Beitrag. Eine energieeffiziente Bioabfallbehandlung, ob stofflich und/oder energetisch, ist für eine nachhaltige und klimafreundliche Abfall- und Energiewirtschaft sehr wichtig. Aus die- sem Grund sollten die Kommunen Möglichkeiten zur Steigerung der Sammelmenge so- wie zur Optimierung der Sammlung und der vorhandenen Anlagen sorgfältig prüfen – nicht nur aufgrund der neuen rechtlichen Vorgaben.

Das neue Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umwelt- verträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz – KrWG) vom 24. Februar 2012 enthält die Verpflichtung, Bioabfälle spätestens ab dem 1. Januar 2015 getrennt zu sammeln. Mit der Einführung der flächendeckenden Bioabfallsammlung soll das noch vorhandene Potenzial an Bioabfällen einem hochwertigen Recycling zugeführt werden.

Bioabfälle im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sind biologisch abbaubare pflanzliche, tierische oder aus Pilzmaterialien bestehende Garten- und Parkabfälle, Landschaftspflegeabfälle, Nahrungs- und Küchenabfälle aus Haushaltungen, aus dem Gaststätten- und Cateringgewerbe, aus dem Einzelhandel und vergleichbare Abfälle aus Nahrungsmittelverarbeitungsbetrieben sowie Abfälle aus sonstigen Herkunftsbe- reichen, die den genannten Abfällen nach Art, Beschaffenheit oder stofflichen Eigen- schaften vergleichbar sind. Im internationalen Vergleich steht Deutschland bei der getrennten Erfassung und Verwertung dieser Abfälle bereits gut da: Im Durchschnitt werden je Einwohner und Jahr mehr als 100 Kilogramm Bio- und Grünabfälle getrennt erfasst, was einem jährlichen Gesamtaufkommen von rund neun Millionen Tonnen entspricht(1). Trotz dieser Erfolge besteht aber auch in Deutschland noch erhebliches Optimierungspotenzial. Derzeit verfügen über die Hälfte aller Bundesbürger noch nicht über eine Biotonne. In Gebieten, die bisher kein System zur getrennten Bioabfallsamm- lung anbieten, wird die Einführung der Biotonne aufgrund der Vorgaben des neuen

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KrWG in naher Zukunft zur Diskussion stehen. Aber auch die Kommunen, die bereits eine Getrennterfassung von Bioabfällen anbieten, sollten prüfen, ob Anschlussgrad und Sammelmenge erhöht werden können.

Die gesammelten Mengen können aktuell sehr unterschiedlich sein, wie die Übersicht des Witzenhausen-Institutes (Bild 1) zeigt.

Bild 1: Spezifische Bio-/Grünabfallmengen 2010

Trotz der bisher erreichten Erfolge besteht – insbesondere auf regionaler Ebene – noch Optimierungspotenzial. In 96 (von insgesamt 405) öffentlich-rechtlichen Entsorgungs- gebieten wird derzeit keine Biotonne angeboten. Dies betrifft rund 14,3 Millionen Menschen. 67,5 Millionen Bürger leben in Regionen, in denen die Biotonne eingeführt wurde. Der tatsächliche Anschlussgrad liegt in diesen Regionen jedoch nur bei rund 56 Prozent, so dass weiteren etwa 30 Millionen Bürgern keine Biotonne zur Verfügung steht. Insgesamt nutzen somit bundesweit fast 44 Millionen Bürger, und damit mehr als die Hälfte aller Einwohner der Bundesrepublik, keine Biotonne [1].

Eine Karte des Verbandes Humus- und Erdenwirtschaft VHE zeigt, dass es noch viele Regionen in Deutschland gibt, deren Bioabfallerfassung unter 5 kg pro Einwohner und Jahr liegt. Diese Gebiete sind in der Karte rot gekennzeichnet.

Bayern

Nordrhein-W estfalen

1)

140 120 100 80 60 40 20

Bio-/Grünabfallmengen kg/Ew.*a

Niedersachsen 0 160

Rheinland-Pfalz

SaarlandHessen

Baden-WürttembergSchleswig-HolsteinSachsen-Anhalt Bremen

Thüringen

1)

Sachsen

Mecklenburg-V

orpommern Berlin

BrandenburgHamburg

Datengrundlagen: Abfallbilanzen der Länder 2010

1) = 2009 144 143 138

133 128 121

109

90 96 86

74

51 50

42 40 21

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Unterschiedlichen Schätzungen zufolge könnten in Deutschland mit der flächende- ckenden Einführung der Biotonne noch große Mengen Bio- und Grünabfall zusätzlich abgeschöpft werden. Die Expertenaussagen differieren dabei um noch zu erfassende Bild 2: Summe der erfassten Bio- und Grüngutmengen in Bezug zur Einwohnerdichte

Quelle: VHE e.V.; Datengrundlage: Abfallbilanzen der Länder (aus 2008 bis 2010 je nach Verfügbarkeit) Einw./km2

0 bis 100 101 bis 250 251 bis 750 751 bis 1.500

> 1.500 kg (Biogut und Grüngut)/

Einw. u. Jahr k. A.

0 bis 5 6 bis 25 26 bis 50 51 bis 75 76 bis 100 101 bis 150 151 bis 200

> 200

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Bioabfallmengen von etwa 2 Millionen t/a bis zu 6 Millionen t/a. Allein im Restmüll befinden sich rund 31 Prozent Bio- und Grünabfälle [2]. Allerdings muss die zusätzlich erfasste Menge nicht notwendigerweise aus dem Restmüll stammen. Die Einführung der Biotonne kann auch erhebliche Mengen an organischen Abfällen mobilisieren, die vorher gar nicht erfasst wurden, insbesondere Gartenabfälle.

1. Die rechtlichen Rahmenbedingungen

Die europäische Abfallrahmenrichtlinie vom 19. November 2008 fordert in Artikel 22 die Mitgliedstaaten auf, geeignete Maßnahmen zu treffen, um die getrennte Sammlung von Bioabfällen zu dem Zweck zu fördern, sie zu kompostieren oder zu vergären.

Darüber hinaus werden von der EU-Kommission derzeit Vorschläge für Abfallende- Kriterien von Komposten und Gärresten erarbeitet.

Auf nationaler Ebene wird die Forderung der EU mit dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) vom 24.02.2012 umgesetzt. Für Bioabfälle enthält § 11 Abs. (1) KrWG eine Getrenntsammelpflicht für Bioabfälle ab dem Jahr 2015:

(1) Soweit dies zur Erfüllung der Anforderungen nach § 7 Absatz 2 bis 4 und § 8 Absatz 1 erforderlich ist, sind Bioabfälle, die einer Überlassungspflicht nach § 17 Absatz 1 unter- liegen, spätestens ab dem 1. Januar 2015 getrennt zu sammeln.

Die Pflicht zur getrennten Sammlung gilt nur für Bioabfälle, die einer Überlassungs- pflicht nach § 17 Absatz 1 KrWG unterliegen:

Abweichend von § 7 Abs. 2 (Pflicht zur Verwertung) und § 15 Abs. 1 (Pflicht zur Besei- tigung) sind Erzeuger oder Besitzer von Abfällen aus privaten Haushalten verpflichtet, diese Abfälle den nach Landesrecht zur Entsorgung verpflichteten juristischen Personen (öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger) zu überlassen, soweit sie zu einer Verwertung auf den von ihnen im Rahmen ihrer privaten Lebensführung genutzten Grundstücken nicht in der Lage sind oder diese nicht beabsichtigen. …

Die Eigenkompostierung von Bioabfällen ist also weiterhin zulässig. Deren tatsächliche Durchführung kann jedoch nach § 19 Abs. 1 KrWG überprüft werden. Trotz der Be- schränkung von § 11 Abs. 1 KrWG auf überlassungspflichtige Bioabfälle gilt auch für das Gewerbe eine strikte Trennpflicht für Bioabfälle (§ 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 GewAbfV).

Die Umsetzung der gesetzlichen Verpflichtung zur Getrenntsammlung wird nicht generell vorgeschrieben, sondern ist an verschiedene Anforderungen der §§ 7 und 8 KrWG geknüpft. Bei der Prüfung zu beachten sind danach:

a) Der Vorrang der Verwertung vor der Beseitigung (§ 7 Abs. (2)). Der Vorrang ent- fällt, wenn die Beseitigung der Abfälle den Schutz von Mensch und Umwelt nach Maßgabe des § 6 Absatz 2 Satz 2 und 3 am besten gewährleistet (Einbeziehung ökologischer Kriterien – Emissionen, Ressourcenschonung, Energiebedarf, Schad- stoffgehalt);

b) Anforderungen einer ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung (§ 7 Abs. (3));

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TK Verlag Karl Thomé-Kozmiensky

Grundlagen der Bioabfallwirtschaft

CO2 - Pool 0,03 Vol.-% in der

Atmosphäre

Photosynthese (Assimilation)

Atmung (tierisch)

Atmung (pflanzlich)

Autotrophe und heterotrophe

Lebewesen

tote organische Substanz

Bodenatmung Humus

Aerobe und anaerobe Bakterien

Photosynthese: 6 CO2 + 6 H2Oh•ν C6H12O6 + 6 O2 Atmung:

C6H12O6 + 6 O2 6 CO2 + 6 H2O + 2.870 kJ/mol

atmendes System

Autor: Ulrike Stadtmüller ISBN: 978-3-935317-12-2

Verlag: TK Verlag Karl Thomé-Kozmiensky Erscheinung: 2004

Gebund. Ausgabe: 141 Seiten

Preis: 25,00 EUR

In den letzten zwanzig Jahren sind biologische Verfahren im Aufwind. Dies startete mit der Einführung der getrenn- ten Sammlung von Bioabfällen zu Beginn der zwanziger Jahre des zwanzigsten Jahrhunderts. Heute werden etwa sechzig Prozent der Küchen- und Gartenabfälle in Deutschland kompostiert - eine Erfolgsgeschichte. Derzeit stagniert diese Entwicklung zugunsten der Anaerobtechnologien, da diese auch solche Abfallarten erschließen, die aufgrund ihrer Konsistenz meist aerob nicht behandelt werden können sowie aufgrund der Situation auf dem Energiemarkt. Diese in Deutschland, den Niederlanden und Österreich vollzogene Entwicklung weitet sich derzeit europaweit aus, speziell auf den Süden.

Zu biologischen Prozessen in der Abfallwirtschaft gibt es unzählige Publikationen, eine Internetrecherche zeigt rund zwanzigtausend und dies ist sicher nur ein Teil. Doch eine Gesamtschau, ein Lehrbuch fehlt. Ansätze sind vorhanden:

Golouke, de Bertoldi, Diaz, das Müllhandbuch, aber die Zeit ist darüber hingegangen, sie blieben alle lückenhaft, unvollendet eben - Tempus edax rerum.

Um so höher ist der Verdienst der Autorin des vorliegenden Werkes, Ulrike Stadtmüller, einzuschätzen, die diese Lücke gefüllt hat. Sie hat die Zeit angehalten, wenn sicher auch nur für eine Sekunde in der Weltenzeit, um Kompos- tierung und Vergärung in ihrer Ganzheit darzustellen. Hier lässt sich aufbauen! Hier lässt sich erfahren, wo biologi- sche Verfahren einzusetzen sind und wo nicht, damit zukünftig ihre gezielte, sinnvolle Anwendung ihnen zur weiteren Verbreitung verhilft. Professor Dr.-Ing. habil. Werner Bidlingmaier

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c) Die technische Machbarkeit und wirtschaftliche Zumutbarkeit (§ 7 Abs. (4)) der Verwertung und das Vorhandensein eines Marktes für einen gewonnenen Stoff oder die gewonnene Energie. Die wirtschaftliche Zumutbarkeit ist gegeben, wenn die mit der Verwertung verbundenen Kosten nicht außer Verhältnis zu den Kosten stehen, die für eine Abfallbeseitigung zu tragen wären;

d) Die Hochwertigkeit der Verwertungsmaßnahmen (§ 8 Abs. (1)). Es wird auf die fünfstufige Abfallhierarchie des § 6 KrWG Bezug genommen. Zwischen mehreren gleichrangigen Verwertungsmaßnahmen besteht ein Wahlrecht.

§ 11 Abs. (1) nimmt ausdrücklich auf die technische Möglichkeit und wirtschaftliche Zumutbarkeit Bezug. Mit der Kompostierung und Vergärung sind bewährte Verwer- tungsverfahren vorhanden und die Mehrzahl der Kommunen hat zudem bereits eine Biotonne erfolgreich eingeführt. Daher wird der Nachweis der technischen Unmöglich- keit oder der wirtschaftlichen Unzumutbarkeit nur schwer führbar sein. Zudem führt die Einführung der getrennten Bioabfallsammlung in der Regel nicht zu übermäßigen Gebührenanpassungen. Die Bandbreite reicht hier von Einsparungen bis hin zu mo- deraten Erhöhungen. Berücksichtigungsfähig wären aber z.B. die örtliche Akzeptanz der Getrenntsammlung und die Quote der Eigenkompostierung.

Bei der Auswahl des Verwertungsverfahrens ist auf die neue abfallwirtschaftliche Hierarchie abzustellen:

1. Vermeidung,

2. Vorbereitung zur Wiederverwendung, 3. Recycling,

4. sonstige Verwertung, insbesondere energetische Verwertung und Verfüllung, 5. Beseitigung.

Dabei hat diejenige Verwertungsmaßnahme Vorrang, die den Schutz von Mensch und Umwelt nach der Art und Beschaffenheit des Abfalls am besten gewährleistet. Durch Bezugnahme auf § 8 Abs. 1 bleibt also eine Gesamtabwägung möglich und es besteht ein Wahlrecht zwischen mehreren gleichrangigen Verwertungsmaßnahmen.

Die neue Abfallhierarchie ist aus sich heraus kaum vollziehbar, da eine umfassende Abwägung der Auswirkungen auf Mensch und Umwelt im Einzelfall stattfinden müsste.

Zu betrachten sind ökologische, technische, wirtschaftliche und soziale Aspekte! Die Abfallhierarchie ist daher auf die Konkretisierung im Wege der Rechtsverordnung angewiesen (vgl. § 8 Abs. 2 KrWG). Ohne Konkretisierungen im Verordnungswege ist die Abfallhierarchie wohl eher nur ein allgemeiner Programmsatz.

Recycling im Sinne dieses Gesetzes ist …jedes Verwertungsverfahren, durch das Abfälle zu Erzeugnissen, Materialien oder Stoffen entweder für den ursprünglichen Zweck oder für andere Zwecke aufbereitet werden; es schließt die Aufbereitung organischer Materialien ein, nicht aber die energetische Verwertung und die Aufbereitung zu Materialien, die für die Verwendung als Brennstoff oder zur Verfüllung bestimmt sind. Eine energetische Verwertung ist im Vergleich zur stofflichen Verwertung nur gleichrangig, wenn der Heizwert des Materials mindestens 11.000 kJ/kg beträgt, der jedoch in der Regel bei getrennt gesammelten Bioabfällen wesentlich geringer ist.

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Planung und Umweltrecht

Planung und Umweltrecht, Band 1 Herausgeber: Karl J. Thomé-Kozmiensky,

Andrea Versteyl Erscheinungsjahr: 2008 ISBN: 978-3-935317-33-7 Gebund. Ausgabe: 199 Seiten Preis: 25.00 EUR

Planung und Umweltrecht, Band 4 Herausgeber: Karl J. Thomé-Kozmiensky,

Andrea Versteyl Erscheinungsjahr: 2010 ISBN: 978-3-935317-47-4 Gebund. Ausgabe: 171 Seiten

Preis: 25.00

Planung und Umweltrecht, Band 5 Herausgeber: Karl J. Thomé-Kozmiensky Erscheinungsjahr: 2011

ISBN: 978-3-935317-62-7 Gebund. Ausgabe: 221 Seiten

Preis: 25.00

Planung und Umweltrecht, Band 6 Herausgeber: Karl J. Thomé-Kozmiensky,

Andrea Versteyl Erscheinungsjahr: 2012 ISBN: 978-3-935317-79-5 Gebund. Ausgabe: 170 Seiten

Preis: 25.00

Planung und Umweltrecht, Band 2 Herausgeber: Karl J. Thomé-Kozmiensky,

Andrea Versteyl Erscheinungsjahr: 2008 ISBN: 978-3-935317-35-1 Gebund. Ausgabe: 187 Seiten

Preis: 25.00

Planung und Umweltrecht, Band 3 Herausgeber: Karl J. Thomé-Kozmiensky,

Andrea Versteyl Erscheinungsjahr: 2009 ISBN: 978-3-935317-38-2 Gebund. Ausgabe: 209 Seiten

Preis: 25.00

Planung und Umweltrecht, Band 1 • Planung und Umweltrecht, Band 2 • Planung und Umweltrecht, Band 3 Planung und Umweltrecht, Band 4 • Planung und Umweltrecht, Band 5 • Planung und Umweltrecht, Band 6

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2. Empfehlungen des VKU

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) setzt sich für eine stärkere Nutzung von Bioabfällen ein. Im Sinne des Klima- und Ressourcenschutzes sollten alle Kommu- nen die Getrennterfassung von Bioabfällen einführen bzw. vorhandene Erfassungssys- teme weiter optimieren. Bioabfälle sind organische Wertstoffe. Sie können energetisch und stofflich genutzt werden. Die kommunalen Unternehmen sollten dieses Potenzial nicht ungenutzt lassen. Die Einführung bzw. Ausweitung der Bioabfallerfassung sollte nicht als Belastung, sondern als Chance verstanden werden. Die Getrenntsammlung von Bioabfällen eröffnet den Einstieg in nachgelagerte Wertschöpfungsstufen (Kom- postierung/Vergärung) und in die Erzeugung erneuerbarer Energien. Die Biotonne ist ein kommunales Alleinstellungsmerkmal und unterstreicht die kommunalen Recyc- lingaktivitäten. Falls die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger nicht konsequent und nachhaltig eine qualifizierte Abschöpfung der biogenen Wertstoffe vorantreiben, muss befürchtet werden, dass zum Zwecke der Auslastung privater Biomassekraftwerke/Ver- gärungsanlagen gewerbliche Aktivitäten bei der Bioabfallsammlung entfaltet werden.

Den Kommunen stehen dabei eine Vielzahl an Einflussmöglichkeiten auf Sammel- menge und -qualität zur Verfügung. Bei den weiteren Planungen zu berücksichtigen sind insbesondere:

a) Die Gebietsstruktur des Sammelgebietes. Die Sammelmenge ist in dicht besiedelten Gebieten in der Regel geringer als in ländlichen Gebieten, bei schlechterer Qualität des gesammelten Abfalls. Darüber hinaus ist der Anteil von Küchenabfällen im Verhältnis zu Grünabfällen in städtischen Gebieten höher. In ländlichen Gebieten ist zudem mit einer höheren Zahl an Eigenkompostierern zu rechnen. Mehrere positive Beispiele belegen, dass die Einführung von Biotonnen aber auch in Groß- städten mit ordentlichen Erfassungsmengen und -qualitäten möglich ist. Hier lässt sich insbesondere durch Tonnenreinigungen, intensive Öffentlichkeitsarbeit oder eine gebührenseitige Unterstützung die Akzeptanz der getrennten Bioabfallsamm- lung steigern.

b) Einführung einer Anschluss- und Benutzungspflicht? Eine höhere Anschlussquote hat höhere Sammelmengen zur Folge. Die Einführung einer Anschluss- und Benut- zungspflicht birgt jedoch auch die Gefahr höherer Fehlwürfe und damit sinkender Qualitäten der gesammelten Materialien. Ob es Sinn macht, Ausnahmen wie die Ei- genkompostierung zu überprüfen oder sehr dicht besiedelte Gebiete auszunehmen, kann nur regional in Abhängigkeit von der jeweiligen Situation vor Ort entschieden werden. Der Großteil unserer Mitglieder mit getrennter Bioabfallsammlung hat sich für einen Anschlusszwang unter gebotener Wahrung der gesetzlichen Ausnahmen (Eigenkompostierung) entschieden. Rund ein Drittel bietet eine Biotonne auf frei- williger Basis an[3].

c) Die Ausgestaltung des Gebührensystems. Die wichtigste Einflussmöglichkeit auf die Sammelmenge ist die Ausgestaltung des Gebührensystems. Ob und in welcher Höhe Gebühren für die Biotonne erhoben werden sollen, kann nur vor Ort unter Berück- sichtigung der betriebswirtschaftlichen Rahmenbedingungen entschieden werden.

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d) Eine optimierte Öffentlichkeitsarbeit. Sowohl Einführung als auch Ausbau einer getrennten Bioabfallerfassung sollten von einer intensiven Öffentlichkeitsarbeit begleitet werden. Insbesondere in Großstädten ist die Öffentlichkeitsarbeit ein we- sentliches Instrument zur Qualitätssteigerung der gesammelten Bioabfälle und zur Imagesteigerung der Biotonne.

Ob sich die getrennt erfassten Bioabfälle eher für eine rein stoffliche Nutzung (Kom- postierung) oder im Sinne einer gewünschten Kaskadennutzung für eine vorgeschaltete energetische Nutzung (Vergärung) eignen, hängt insbesondere vom Sammelgebiet und vom Sammelsystem ab. Die Erzeugung von Energie aus biogenen Reststoffen hat nicht zuletzt durch die Förderung durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz in den letzten Jahren einen regelrechten Boom erfahren. Auch die Vergärung von Bioabfall gewinnt zunehmend an Bedeutung. Momentan werden rund 20 Prozent der getrennt erfassten Bioabfälle vergoren. In einer aktuellen Studie des Umweltbundesamtes wird darauf hingewiesen, dass bei einer künftigen Ausweitung der getrennten Erfassung vorwiegend mit der Installation von Vergärungsanlagen zur Behandlung der zusätzlichen Men- gen zu rechnen ist oder aber mit der Ausweitung und Nachrüstung von bestehenden Kompostierungsanlagen um eine anaerobe Stufe. (UBA-Text 31/2012 Optimierung der Verwertung organischer Abfälle). Eine kombinierte energetisch-stoffliche Verwertung der Bioabfälle wird in der Regel dann als besonders vorteilhaft angesehen, wenn an bestehenden Kompostierungsanlagen technische Investitionen anstehen und zudem insgesamt größere Mengen zur Verfügung stehen. Die Nachrüstung bestehender Kompostierungsanlagen um Vergärungseinheiten wird bereits von vielen kommunalen Unternehmen praktiziert.

Eine aktuelle Studie der Entsorgergemeinschaft der Deutschen Entsorgungswirtschaft EdDE e.V., die vom VKU gefördert wurde, beschäftigt sich mit dem Grad der Ener- gieeffizienz und den Emissionen klimarelevanter Gase der verschiedenen biologischen Verfahren zur Behandlung biogener Abfälle sowie mit der Frage, wie man vorhandene Anlagen diesbezüglich optimieren kann [4]. Im Ergebnis wird unter anderem festgestellt, dass die biologische Abfallbehandlung in Deutschland bereits heute zur Treibhausre- duktion beiträgt. Es konnte außerdem gezeigt werden, dass für die meisten Anlagen trotzdem große Potentiale zur Effizienzsteigerung vorhanden sind.

Die Entscheidung zugunsten einer bestimmten Strategie zur Nutzung von Bioabfällen kann aber immer nur von den kommunalen Entsorgungsträgern unter Prüfung der jeweiligen lokalen Verhältnisse wie Siedlungsstruktur, Bioabfallpotenzial und Abfall- zusammensetzung sowie unter Berücksichtigung der bereits existierenden Anlagen getroffen werden. Die bestehenden Rahmenbedingungen und Optionen sind dabei jeweils im Einzelfall zu prüfen.

3. Literatur

[1] Ökologisch sinnvolle Verwertung von Bioabfällen – Anregungen für kommunale Entschei- dungsträger. BMU/UBA (Hrsg.), Stand: März 2012, Aktualisierte Neuauflage

[2] Optimierung der Verwertung organischer Abfälle. UBA Text 31/2012, Erstellt von ifeu – Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg & ahu AG Wasser – Boden – Geomatik, Aachen, Umweltbundesamt (Hrsg.), Juli 2012

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[3] VKS Info 78: VKU-Betriebsdatenauswertung 2010 – Ergebnisse der VKU-Umfrage zu Samm- lung und Transport von Abfällen zur Beseitigung und zur Verwertung bei kommunalen Ent- sorgungsunternehmen. Herausgeber: VKS Service GmbH, 2012

[4] EdDE-Dokumentation 14: Energieeffizienz und CO2-eq-Bilanz von biologischen Verfahren zur Verwertung von Bioabfällen. Herausgeber: Entsorgergemeinschaft der Deutschen Entsorgungs- wirtschaft EdDE e.V., 2012

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Die Deutsche Bibliothek – CIP-Einheitsaufnahme Strategie Planung Umweltrecht – Band 7

Karl J. Thomé-Kozmiensky, Andrea Versteyl.

– Neuruppin: TK Verlag Karl Thomé-Kozmiensky, 2013 ISBN 978-3-935317-93-1

ISBN 978-3-935317-93-1 TK Verlag Karl Thomé-Kozmiensky

Copyright: Professor Dr.-Ing. habil. Dr. h. c. Karl J. Thomé-Kozmiensky Alle Rechte vorbehalten

Verlag: TK Verlag Karl Thomé-Kozmiensky • Neuruppin 2013

Redaktion und Lektorat: Professor Dr.-Ing. habil. Dr. h. c. Karl J. Thomé-Kozmiensky, Dr.-Ing. Stephanie Thiel, Elisabeth Thomé-Kozmiensky, M.Sc.

Erfassung und Layout: Petra Dittmann, Sandra Peters,

Martina Ringgenberg, Ginette Teske, Ulrike Engelmann, LL. M., Ina Böhme Druck: Mediengruppe Universal Grafische Betriebe München GmbH, München

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