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Verbundausbildung „Leitbetrieb mit Partnerbetrieb“ - V e r e i n b a r u n g -

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Academic year: 2022

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Verbundausbildung „Leitbetrieb mit Partnerbetrieb“

- V e r e i n b a r u n g -

zwischen

und

wird folgende Vereinbarung geschlossen:

Gegenstand und Ziel

Der Leitbetrieb und der Partnerbetrieb vereinbaren eine Ausbildung im Verbund im Rahmen des Berufsausbildungsvertrages zwischen dem Leitbetrieb und

und dem/der Auszubildenden

Das Verhältnis zwischen dem Leitbetrieb und dem/der Auszubildenden bleibt unberührt.

Betrieb A

(Ausbildungsbetrieb, der den Ausbildungsvertrag abschließt = Ausbildender)nachfolgend Leitbetrieb genannt Name

Straße, PLZ und Ort

Betrieb B

(Ausbildungsbetrieb, der Teile der Ausbildung übernimmt)nachfolgend Partnerbetrieb genannt Name

Straße, PLZ und Ort

Name, Vorname

geb. am in

Straße

PLZ/Ort

im Ausbildungsberuf

BAV Reg. Nr

Ausbildungsdauer

von (Datum) bis (Datum)

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(Version 1) Zentrale Vordruckstelle - electronic-formular-design

(2)

Inhalt und Zeitraum des Ausbildungsverbundes

Der Partnerbetrieb verpflichtet sich, der/dem Auszubildenden die im Ausbildungsplan aufgeführten und mit dem Leitbetrieb abgestimmten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln.

Der beigefügte Ausbildungsplan ist Bestandteil dieser Vereinbarung.

Über die konkreten Einsatztermine der/des Auszubildenden stimmen sich die Verbundpartner rechtzeitig ab.

Verantwortliche Ansprechpartner beim Leitbetrieb und Partnerbetrieb Als Ansprechpartner im Rahmen der Verbundausbildung werden benannt:

FolgendeAusbildungsinhaltewerden im Partnerbetrieb vermittelt:

Dauer/Umfangder zu vermittelnden Ausbildungsinhalte:

Name, Vorname Name, Vorname

Telefon-Nr. Telefon-Nr.

E-Mail-Adresse E-Mail-Adresse

für den Leitbetrieb: für den Partnerbetrieb:

Seite 2 von 3

(3)

Rechte und Pflichten des Leitbetriebes:

1. Der Leitbetrieb informiert den/die Auszubildende/n über die Ausbildung im Partnerbetrieb.

2. Der individuelle Ausbildungsplan wird vom Leitbetrieb erstellt und für die zu vermittelnden Ausbildungsinhalte im Partnerbetrieb mit diesem abgestimmt.

3. Die Zahlung der Ausbildungsvergütung erfolgt durch den Leitbetrieb.

4. Die maßgebliche Beurteilung der Leistungen sowie die Verantwortung bei der Führung und Kontrolle des Ausbildungsnachweises obliegt dem Leitbetrieb.

5. Der Leitbetrieb und der Partnerbetrieb unterhalten einen ständigen Kontakt. Beide Betriebe verpflichten sich, einander alle für die Berufsausbildung notwendigen Informationen unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften zu übermitteln und zur Verfügung zu stellen.

Rechte und Pflichten des Partnerbetriebes:

1. Der Partnerbetrieb bildet den/die Auszubildende/n nach der Ausbildungsverordnung und bei Beachtung der jeweils geltenden rechtlichen Bestimmungen aus.

2. Der/die Auszubildende unterliegt während der Ausbildungsabschnitte im Partnerbetrieb der dort geltenden Hausordnung.

3. Der Partnerbetrieb informiert den Leitbetrieb umgehend über Ereignisse, die das Ausbildungsverhältnis negativ beeinflussen.

4. Die Leistungen des Partnerbetriebes gelten als erfüllt, wenn der/dem Auszubildenden die vereinbarten Ausbildungsinhalte vermittelt wurden.

5. Der Partnerbetrieb behält sich das Recht vor, die Ausbildung eines/einer Auszubildenden des Leitbetriebes aus wichtigem Grund abzulehnen und diese Vereinbarung zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn der/die Auszubildende vorsätzlich gegen die betriebliche Ordnung verstößt oder durch sein/ihr Verhalten dem Ansehen des Partnerbetriebes Schaden zufügt.

Schlussbestimmungen:

1. Urlaub und andere Befreiungen von der Berufsausbildung dürfen nur durch den Leitbetrieb bewilligt werden und sind mit dem Partnerbetrieb abzustimmen.

2. Der/die Auszubildende wird zur Teilnahme am Berufsschulunterricht und an Lehrgängen der überbetrieblichen Ausbildung von der betrieblichen Ausbildung freigestellt. § 9 JArbSchG bleibt unberührt.

3. Über abweichende Verfahrensweisen- insbesondere bei Änderungen des Zeitpunktes und der Dauer der Ausbildungsabschnitte im Partnerbetrieb- werden rechtzeitig Absprachen zwischen Leitbetrieb und Partnerbetrieb getroffen.

Diese Vereinbarung wird in vier Exemplaren gefertigt. Der Leitbetrieb, der Partnerbetrieb und der/die Auszubildende erhalten eine Ausfertigung. Eine Kopie des Vertrages ist dem Berufsausbildungsvertrag zur Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse der zuständigen Stelle beizulegen.

Unterschriften:

Ausbildende/r (Leitbetrieb)

Partnerbetrieb

Auszubildende/r

ggf. gesetzlicher Vertreter

Ort/Datum

Ort/Datum

Ort/Datum

Ort/Datum

Unterschrift

Unterschrift

Unterschrift

Unterschrift

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