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7.I-13 Übersicht über Entlassungsgründe

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7.I-13 Übersicht über Entlassungsgründe

Entlassung - Voraussetzungen

Vorliegen eines wichtigen Grundes (Entlassungsgrund)

Wie z.B:

o Untreue und Vertrauensunwürdigkeit o Unfähigkeit zur Dienstverrichtung o Unentschuldigtes Fernbleiben o Abträgliche Nebenbeschäftigung o Tätlichkeiten, Unsittlichkeiten o Erhebliche Ehrverletzungen

o Inhaftierung der Arbeitnehmerin / des Arbeitnehmers

o Strafbare Handlungen

o Verraten von Dienstgeheimnissen o Vorzeigen falscher oder gefälschter

Zeugnisse

o Irreführung über ein bestehendes Dienstverhältnis

o Beharrliche Pflichtverletzung

Unzumutbarkeit der Weiterbe- schäftigung

Rechtzeitigkeit der Entlassung

(unverzüglich nach Bekanntwerden eines Entlassungsgrundes)

Keine Weiterbeschäftigung

nach Kenntnis des Entlassungsgrundes (eventuell Dienstfreistellung bis zur Klärung)

Beweisbarkeit

(Beweislast liegt bei Dienstgeber/-in)

Rechtsfolgen

Sofortige Beendigung des Dienst- verhältnisses

(Auch bei ungerechtfertigter Entlassung mit Ausnahme solcher Dienstverhältnisse, die einem besonderen Kündigungsschutz oder Entlassungsschutz unterliegen)

Keine einseitige Rücknahme möglich

Wirksamkeit

Wirksam ab dem Zeitpunkt, zu dem sie der Arbeitnehmerin / dem Arbeitnehmer zukommt

Version von 21.11.2011 Seite 1 von 2

(2)

Ansprüche der Arbeitnehmerin /

des Arbeitnehmers

Endabrechnung

Diese umfasst jedenfalls:

o Entgelt bis zum Ende des Arbeits- verhältnisses

o Urlaubsersatzleistung.

Arbeitspapiere

Bei unberechtigter Entlassung

o „Kündigungsentschädigung“ sowie o Abfertigung (alt)

Entlassungsschutz

Allgemeiner Entlassungsschutz

(Verständigung des Betriebsrats unverzüglich nach erfolgter Entlassung)

Besonderer Entlassungsschutz

(Zustimmung des Arbeits- und

Sozialgerichtes ist unverzüglich nach Bekanntwerden des Entlassungsgrundes einzuholen bei

o werdenden Müttern und Arbeit- nehmerinnen / Arbeitnehmern in Mütter- bzw. Väterkarenz, bzw. teilweise in Elternteilzeit,

o Betriebsratsmitgliedern,

(Wahlvorständinnen/-vorständen und Wahlwerberinnen/-werbern)

Formvorschriften

Keine, aber aus Beweisgründen wird die Schriftform empfohlen

Version von 21.11.2011 Seite 2 von 2

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