Schweizerische Ärztezeitung
SÄZ – BMS Bulletin des médecins suisses – Bollettino dei medici svizzeri – Gasetta dals medis svizzers
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Organ ufficial da la FMH e da la FMH Services
41 7 . 1 0. 2 02 0
1296 Editorial
von Jürg Unger-Köppel Ein Blick unter die Motorhaube des Zentralvorstandes
1302 SAMW
smarter medicine:
«Top-5-Liste» für Derma tologie und Venerologie
1326 «Zu guter Letzt»
von Rouven Porz Definitionsmacht reflektieren – epistemic injustice
1297 FMH
SARS-CoV-2 und Covid-19 sind nicht zu verharmlosen
Published under the copyright license “Attribution – Non-Commercial – NoDerivatives 4.0”. No commercial reuse without permission. See: http://emh.ch/en/services/permissions.html
INHALTSVERZEICHNIS 1293
FMH
EDITORIAL: Jürg Unger-Köppel
1296 Ein Blick unter die Motorhaube des Zentralvorstandes
COVID-19: Thomas Sigrist
1297 SARS-CoV-2 und Covid-19 sind nicht zu verharmlosen In der Bevölkerung ist eine zuneh- mende Verharmlosung der Pandemie zu beobachten. Die Anzahl bestätigter Fälle nimmt seit Juli wieder markant zu, während die Anzahl Verstorbener nicht im selben Ausmass zunimmt. Dies darf aber nicht zur Verharmlosung führen, denn es liegt daran, dass sich jüngere Personen derzeit offenbar häufiger infizieren. Ärzte sollten ihre Rolle mit Bedacht wahrnehmen, die politischen Entscheidungen mitgestalten und zugleich mittragen.
1301 Personalien
Weitere Organisationen und Institutionen
SAMW: Trägerschaft «smarter medicine – Choosing Wisely Switzerland»
1302 smarter medicine: «Top-5-Liste» für Dermatologie und Venerologie
Briefe / Mitteilungen
1304 Briefe an die SÄZ
1308 Facharztprüfungen / Mitteilungen
FMH Services
1309 Stellen und Praxen (nicht online) Redaktion
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Dipl.-Biol. Tanja Kühnle (Managing Editor);
Julia Rippstein (Redaktorin Print und Online);
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Prof. Dr. med. Samia Hurst; Dr. med. Jean Martin, Mitglied FMH;
Dr. med. Jürg Schlup, Präsident FMH;
Dr. med. Daniel Schröpfer, Mitglied FMH;
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Prof. Dr. med. Hans Stalder, Mitglied FMH;
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Prof. Dr. phil., dipl. Biol. Rouven Porz Redaktion Medizingeschichte
Prof. Dr. med. et lic. phil. Iris Ritzmann; Prof. Dr. rer. soc. Eberhard Wolff Redaktion Public Health, Epidemiologie, Biostatistik
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INHALTSVERZEICHNIS 1294
ANNA
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Tribüne
THEMA: Martin Hošek, Erich Honegger, Andy Stadler
1318 Bessere Behandlung durch Sozialberatung in der Hausarztpraxis
STANDPUNKT: Kevin Morisod, Véronique Grazioli, Mary Malebranche, Patrick Bodenmann 1322 Covid-19 et surdité: les iniquités de santé d’une population oubliée
Horizonte
SCHAUFENSTER: Hedi Meierhans 1325 Sonntagmorgen
SCHAUFENSTER: Jürg Kesselring 1325 Wissenstechnik
Zu guter Letzt
Rouven Porz
1326 Definitionsmacht reflektieren – epistemic injustice
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Ein Blick unter die Motorhaube des Zentralvorstandes
Jürg Unger-Köppel
Dr. med., Mitglied des FMH-Zentralvorstandes, Departementsverantwortlicher Stationäre Versorgung und Tarife
Ältere Ärzte treffen sich und diskutieren: «Im ZV braucht es zwingend einen Chirurgen» – «Ja, und auch einen Internisten» – «Aber ganz sicher jemanden aus der Romandie.» Würde die Diskussion wohl anders verlaufen, wenn junge Ärztinnen dieses Thema disku
tierten? Vielleicht hiesse es dann: «Es muss unbedingt jemand in den ZV, die sich für die Vereinbarkeit von Fami lie und Beruf einsetzt» – «Ja, und für die Einhal
tung der Arbeitszeiten» – «Und bitte endlich mehr Frauen in den ZV» – «Und Einsatz für beste Weiterbil
dungsbedingungen und für minimale Administra
tion.» Und wie liefe das Gespräch bei jungen Ärzten und älteren Ärztinnen?
Die Aussensicht auf ein Gremium, die damit verbunde
nen Anliegen und Wünsche sind das eine. Die Innen
sicht jener, die Mitglied im Gremium sind, ist oft eine andere. Schauen wir deshalb zusammen etwas «unter die Motorhaube» des aktuellen Zentralvorstandes.
Die medizinische Grundausbildung spielte in unseren Diskussionen nur insofern eine Rolle, als die Vernet
zung mit den verschiedenen Fachgruppen innerhalb der FMH unterschiedlich war. Aber alle diskutierten immer für die gesamte Ärzteschaft und versuchten Lösun gen zu finden, die möglichst vielen der mehr als 42 000 Mitglieder gerecht würden. Wenn bei einer Fra
gestellung die Meinung einer wichtigen Fachgruppe im Gremium nicht klar war, so haben wir stets bei den entsprechenden Kolleginnen und Kollegen nach
gefragt. Damit (muss)/möchte ich der eingangs zitier
ten Meinung der älteren Ärzte widersprechen: Wichtig ist nicht Chirurgie, innere Medizin, Psychiatrie oder pädiatrische Neuroradiologie, sondern die Fähigkeit, die Interessen der ganzen Ärzteschaft zu erkennen und angemessen zu vertreten. Zustimmen möchte ich ihne n dagegen, was die Vertretung der Sprachregionen anbelangt, denn der gesundheitspolitische Alltag zwische n Lac Léman, Bodensee und Lago di Lugano ist oft sehr unterschiedlich. Die verschiedenen Realitäten zu erkennen ist für die Arbeit des Zentralvorstandes
wesentlich. Einen weiteren wichtigen Unterschied bil
den die Herausforderungen der Ärzteschaft im Spital und in der Praxis. Auch diese zwei unterschiedlichen Erfahrungswelten müssen unbedingt vertreten sein, damit die Diskussionen zu ausgeglichenen Ergebnis
sen führen können. Nicht zuletzt sind auch für die Mit
arbeitenden der FMH das Wissen und die Erfahrung der Zentralvorstandsmitglieder zu Organisation und Prozessen für die sie betreffenden Führungsentscheide sehr wichtig.
Wie wurde mit den Bedürfnissen der jüngeren Gene
ration umgegangen in einem Gremium von Ü50? Ein Mitglied des Gremiums sorgte für den permanenten Informationsaustausch mit dem VSAO, und die übri
gen Mitglieder bezogen je nach Thema den VSAO eng in die Entscheidungsfindung mit ein. Mit einer starken Frau im Gremium und gemeinsam mit der Generalse
kretärin hatten spezifische Anliegen der Frauen deut
liche Stimmen.
Viele nehmen den Präsidenten der FMH nur über seine Aussenwirkung wahr. Aber die Art, wie er die zahlrei
chen und mit vielen Themen befrachteten Sitzungen des Zentralvorstandes leitet, ist entscheidend für das Verhältnis der Mitglieder des Gremiums zu und un
tereinander und in Bezug auf die erzielten Diskussi
onsresultate. Es ist sicher ein Zeichen der hervorragen
den Arbeit des abtretenden Präsidenten, dass auch bei eingangs grossen Meinungsunterschieden nach statt
gehabter Diskussion vielfach einstimmige Resultate mit guten Kompromissen resultierten. Unter seiner Führung arbeiteten alle viel und sehr engagiert für ihr Amt – und das ohne irgendwelche Leistungsanreize oder Boni. Gewiss war dabei neben der Arbeit des Präsidenten ein ganz wesentlicher Erfolgsfaktor, dass die einzelnen Mitglieder des Zentralvorstandes ihre Aufgabe als Teamplayer und nicht als Selbstdarsteller verstanden.
So sei mir eine persönliche Feststellung zum Schluss erlaubt: In 20 Jahren in Geschäftsleitungen und Ver
waltungsräten habe ich nie eine so angenehme und konstruktiv lösungsorientierte Zusammenarbeit er
lebt wie in diesem Zentralvorstand.
FMH Editorial 1296
Was braucht es im ZV? Und wie liefe das Ge-
spräch darüber wohl unter jungen Ärztinnen?
SARS-CoV-2 und Covid-19 sind nicht zu verharmlosen
Thomas Sigrist
Dr. med., Chefarzt Pneumologie und Leiter Departement Innere Medizin, Klinik Barmelweid AG
In der Bevölkerung ist eine zunehmende Verharmlosung der Pandemie mit SARS-Co- ronavirus-2 (SARS-CoV-2) und der damit verbundenen Erkrankung (Coronavirusdis- ease-19, Covid-19) zu beobachten. Die Anzahl bestätigter Fälle nimmt seit Juli wieder markant zu, während die Anzahl Verstorbener nicht im selben Ausmass zunimmt.
Dies darf aber nicht zur Verharmlosung führen, denn es liegt daran, dass sich jüngere Personen derzeit offenbar häufiger infizieren. Wer als Arzt schwere Verläufe in den Spitälern begleitet hat, der weiss, dass es mehrere Monate dauern kann, bis die Organ- funktionen der Über lebenden wieder voll restituiert sind. Die Berichterstattung in den Medien ist häufig nicht auf evidenzbasierte Fakten gestützt, und die Langzeit- folgen von Covid-19 sind noch nicht bekannt. Ärzte sollten ihre Rolle mit Bedacht wahrnehmen, die politischen Entscheidungen mitgestalten und zugleich mittragen.
Eine Sitzung mit vier Teilnehmenden in einem Raum.
Die Personen sitzen jeweils mit 1,5 m Abstand beiein- ander. Sie tragen keine Masken, alle fühlen sich ge- sund. Eine alltägliche Situation.
Es infizierten sich alle vier Personen. Eine Person be- klagte Geschmacksstörungen, eine Person litt drei Tage an Fieber zugleich mit Symptomen der oberen Atem- wege, eine weitere Person zeigte einen milden Verlauf.
Ein Mann musste hospitalisiert werden. Eine Woche
später wurde er intubiert und über 8 Tage beatmet, nach einer Rehabilitation von 4 Wochen und damit rund 7 Wochen nach Erstmanifestation erfolgte die Entlassung nach Hause. Die Arbeitsfähigkeit ist noch nicht gegeben. Diese Situation ereignete sich irgendwo in der Schweiz und kann sich überall wiederholen.
Als Chefarzt einer Rehabilitationsklinik beobachte ich mit Sorge die zunehmend aufkommende Verharm- losung der Pandemie mit SARS-Coronavirus-2 (SARS- CoV-2) und der damit verbundenen Erkrankung (Coro- navirusdisease-19, Covid-19). Zweifelsohne dürfte diese Tendenz das zunehmende Wissen, die Entwicklung der Fallzahlen und der Mortalität, die Belastung des Ge- sundheitssystems sowie die Gewöhnung der Gesell- schaft an die Massnahmen widerspiegeln.
Was wissen wir denn über SARS-CoV-2 und Covid-19?
Viruseigenschaften (beispielsweise Struktur, Bindung an die ACE2-Rezeptoren), Übertragung, Symptome, Inkuba tionszeit (5–6 Tage), Infektiosität (2 Tage vor bis 8 Tage nach Symptombeginn) wie auch die Pathophy- siologie (zytopathische Veränderungen, überschies- sen de Immunreaktionen, Hyperkoagulopathie) mit Manifesta tion an verschiedensten Organen sind unter- dessen bestens bekannt. In rund 81% kommt es zu ei- nem milden Verlauf, in 14% zu einem schweren und in 5% zu einem kritischen Verlauf. Viele Punkte sind noch nicht klar: medikamentöse Behandlung, pro gnostische Biomarker, humorale und zelluläre Immunität, um nur ein paar wenige zu nennen. Von der schweizerischen Task Force (National COVID-19 Science Task Force NCS- TF) wissen wir, dass Männer mit einem 25% grösseren Risiko hospitalisiert werden und ein 60% höheres Ri- siko für einen Aufenthalt auf der Intensivpflegestation haben, wobei von jenen auf der IPS rund 50% beatmet werden müssen. Das Risiko ist umso höher bei zunehmendem Alter, vorbestehenden Herz-Kreislauf- Erkrankungen, Diabetes und Adipositas, chronischen Atemwegserkrankungen und persistierendem Rau- chen. Die Sterblichkeit in dieser Konstellation ist zwi- schen dem 14. und 21. Tag nach Symptom beginn am höchsten. Erlauben Sie mir, dieser bedrohlichen Situa-
In rund 14% kommt es zu einem schweren und in 5% zu einem kritischen Verlauf.
FMH Covid-19 1297
SCHWEIZERISCHE ÄRZTEZEITUNG – BULLETIN DES MÉDECINS SUISSES – BOLLETTINO DEI MEDICI SVIZZERI 2020;101(41):1297–1298
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tion mehr Nachdruck zu verleihen: Seien wir uns be- wusst, dass weltweit rund 38 Mio. HIV-infiziert und da- von 770 000 verstorben sind. Beim SARS-CoV-2 sind weltweit rund 27 Mio. infiziert und 900 000 verstor- ben; nicht über Jahre, sondern über Monate.
Wie entwickeln sich die Zahlen?
In der Schweiz gehören die Infektionen mit SARS-CoV-2 zu den meldepflichtigen Erkrankungen. Sowohl die La- boratorien als auch die behandelnden Ärzte stehen in der Verantwortung, dem Kanton Meldung zu erstatten.
Diese Zahlen werden vom Bundesamt für Gesundheit BAG und von weiteren Interessengruppen gesammelt und analysiert. Der Kanton Basel-Stadt beispielsweise stellt ein Dashboard online zur Verfügung, welches stündlich aktualisierte Daten in Zeitreihen grafiken dar- stellt (vgl. https://data.bs.ch/pages/covid-19-dashboard/
?flg=de). Gut erkennbar ist, dass aktuell die Anzahl der Erkrankten im Spital beziehungsweise auf den Intensiv- stationen nach einer grossen Spitze im April bei rund 100 bis 150 hospitalisierten Fällen stagniert. Die Anzahl der bestätigten Fälle nimmt seit dem Juli wieder mar- kant zu, währendem die Anzahl der Verstorbenen nicht im selben Ausmass zunimmt. Das bedeutet, dass die In- fektionsrate weiterhin hoch ist bzw. momentan weiter steigt, die Mortalität fällt. Dies darf nicht zur Verharm- losung führen. Jüngere Personen scheinen sich aktuell häufiger zu infizieren. Diese haben wie bekannt eine tiefe re Morbidität und Mortalität. Wie sich dies auf die ältere Generation auswirken wird, wissen wir nicht.
Wie steht es um das Gesundheitssystem der Schweiz?
Kritik am Schweizer Gesundheitswesen darf geäussert werden: Vorbereitung auf eine Pandemie, Führung in einem föderalistischen System, Verantwortung der Entscheidungsfolgen und Wissenstransfer, um nur ein- zelne Punkte zu nennen. Dies soll nicht darüber hin- wegtäuschen, dass mit den bekannten Ausnahmen das schweizerische Gesundheitssystem nie an die Grenze gestossen ist. Zwar waren gemäss der Stellungnahme der Schweizerischen Gesellschaft für Intensivmedizin am 10. April 2020 98% der zertifizierten Intensivbetten für Erwachsene in der Schweiz mit kritisch kranken Pa- tientinnen und Patienten mit und ohne Covid-19 belegt (die Bettenbelegung einer Intensivstation beträgt im Jahresdurchschnitt 75%). Zu dieser Zeit standen aber zu- sätzliche, nicht zertifizierte Betten für die Behandlung von Covid-19-Patienten in den Akutspi tälern und Reha- bilitationskliniken auf Geheiss der Kantone zur Ver- fügung. Entsprechend der aktuellen Erfahrung mit der
Pandemie (Vergleiche Stadt/Land in China, verschie- dene Gesundheitssysteme in Europa/weltweit) beein- flusst ein gut funktionierendes Gesundheitssystem die Mortalität bei einer Pandemie. Dies ist der Schweiz im Grossen und Ganzen gut geglückt. Wir sollten dies an- erkennen und nicht in Form eines Zweifels gegenüber der Covid-19-Gefahr zum Ausdruck geben.
Das Leben geht weiter
Viele Bewohner der Schweiz dürften keinen oder kaum Kontakt zu schwer oder kritisch erkrankten Patienten gehabt haben. Sie haben nur die Einschränkungen durch die politischen Massnahmen erlebt und werden womöglich die finanziellen Folgen zu spüren bekom- men. Verständlicherweise kann dies zu Wut und fal- scher Einschätzung führen – auch Ärzte dürften hier- von nicht verschont sein. Die Klinik Barmelweid hat bis anhin rund 90 Patienten nach einem schweren oder kritischen Verlauf betreut. Das durchschnittliche Alter liegt bei 66 Jahren mit einer Prädominanz der Männer von 71%. Wir haben ältere Patienten mit vielen Komorbiditäten und verhältnismässig günstigem Ver- lauf und jüngere Personen mit schwerem Verlauf und langer Hospitalisationsdauer betreut (Alter 22- bis 90-jährig, durchschnittliche Aufenthaltsdauer in der Rehabilitationsklinik 22 Tage, max. 48 Tage). Die ersten Nachkontrollen 3 Monate nach Akuterkrankung wei- sen darauf hin, dass die Restitutio ad Integrum sämt- licher Organfunktionen nach einem schweren Verlauf voraussichtlich 3–6 Monate, womöglich bis 12 Monate dauern wird. Die Langzeitfolgen der Covid-19 sind aber noch nicht bekannt. Diese Zahlen sind eindeutig. Ich zweifle nicht, weder an der Gefahr für das Individuum noch an der Gefahr für die Gesellschaft.
Aufgrund meiner Ausführungen scheint es mir wich- tig, dass nicht nur die Fallzahlen der positiv getesteten Personen oder der Todesfälle im Auge behalten, son- dern verschiedenste Zahlen in ein Verhältnis zueinan- der gesetzt werden müssen. Nur so kann die Wissen- schaft für die politischen Entscheidungen beratend wirken. Dies vor dem Hintergrund der medialen Pan- demie: In einem noch nie dagewesenen Masse nehme n die Medien die aktuelle Pandemie auf und berichten auf allen denkbaren Kanälen darüber. Die Berichter- stattungen sind häufig nicht auf evidenzbasierte Fak- ten gestützt, sondern basieren teilweise auf dem Nicht- Wissen. Fake News und bekannte Tatsachen werden vermischt, dies zu differenzieren fällt zuweilen auch dem geübten Leser schwer. Als Ärzte sind wir gut bera- ten, wenn wir unsere Rolle bedacht wahrnehmen und die politischen Entscheidungen mitgestalten und zu- gleich getroffene Entscheide mittragen.
thomas.sigrist[at]
barmelweid.ch.
FMH Covid-19 1298
Todesfälle / Décès / Decessi Susanne Hofer (1940), † 11.7.2020,
Fachärztin für Allgemeine Innere Medizin, 5400 Baden
Peter Seiler (1939), † 8.9.2020, Facharzt für Gastroenterologie und Facharzt für Allgemeine Innere Medizin, 8802 Kilchberg ZH
Georg Keiser (1927), † 17.9.2020,
Facharzt für Allgemeine Innere Medizin, 6300 Zug
Aargauischer Ärzteverband Zur Aufnahme in den Aargauischen Ärzteverband haben sich angemeldet:
Als ordentlich praktizierende Mitglieder:
Alexander Dellweg, 4410 Liestal, Facharzt für Oto-Rhino-Laryngologie, FMH, Praxiseröffnung in Oberrohrdorf per 1. Januar 2021
Andreas Jakob, 5712 Beinwil am See, Facharzt für Hämatologie, FMH, Praxis- eröffnung in Praxisgemeinschaft in Aarau per 1. November 2020
Eva Christina Kempe, D-79725 Laufenburg, Praktische Ärztin, Praxiseröffnung in Praxisgemeinschaft in Laufenburg seit 12. August 2020
Angélique Sponholz-Schudel,
5453 Remetschwil, Fachärztin für Allgemeine Innere Medizin und Fachärztin für Gastro- enterologie, FMH, Praxiseröffnung in Praxis- gemeinschaft in Brugg per 1. März 2021
Als Assistenz- und Oberarztmitglieder:
Lucia Engeli, 5035 Unterentfelden, Fachärztin für Allgemeine Innere Medizin, FMH, Oberärztin im Kantonsspital Aarau seit 1. April 2016
Olga Maria Gericke, 5400 Baden,
Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie, Assistenzärztin in Praxisgemeinschaft in Baden seit 1. September 2020
Tilmann Kleppi, 8053 Zürich,
Facharzt für Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates, Stv. Oberarzt im Kantonsspital Baden AG per 1. Februar 2021
Patrick Wedra, 4127 Birsfelden,
Assistenzarzt in Praxis seit 1. August 2020:
Frick (50%) und Aarau (30%)
Als Chef- und Leitende Ärztinnen und Ärzte:
Manuel Peterhans, 5408 Ennetbaden, Facharzt für Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates, FMH, Leitender Arzt im Kantonsspital Aarau AG seit 1. Mai 2020
Jan Plock, 8645 Rapperswil-Jona,
Facharzt für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie und Facharzt Hand- chirurgie, FMH, Chefarzt im Kantonsspital Aarau AG seit 1. September 2020
Frank Staudenmann, 8302 Kloten, Facharzt für Physikalische Medizin und Rehabilitation, FMH, Leitender Arzt in der Rehaklinik Bellikon seit 1. Mai 2019 Diese Kandidaturen werden in Anwendung von Art. 5 der Statuten des Aargauischen Ärzteverbandes veröffentlicht. Einsprachen müssen innert 14 Tagen seit der Bekannt- machung schriftlich und begründet der Geschäftsleitung des Aargauischen Ärztever- bandes eingereicht werden. Nach Ablauf der Einsprachefrist entscheidet die Geschäftslei- tung über Gesuch und allfällige Einsprachen.
Ärztegesellschaft des Kantons Bern Ärztlicher Bezirksverein Bern Regio Zur Aufnahme als ordentliches Mitglied hat sich angemeldet:
Monika Gudrun Rüther, Fachärztin für Allgemeine Innere Medizin, Gemeinschafts- praxis Bolligen AG, Dorfmärit 16,
3065 Bolligen
Einsprachen gegen dieses Vorhaben müssen innerhalb 14 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich und begründet bei den Co-Präsi- denten des Ärztlichen Bezirksvereins Bern Regio eingereicht werden. Nach Ablauf der Frist entscheidet der Vorstand über die Aufnahme der Gesuche und über allfällige Einsprachen.
Ärzte-Gesellschaft des Kantons Zug Zur Aufnahme in die Ärzte-Gesellschaft des Kantons Zug als ordentliches Mitglied hat sich angemeldet:
Ronny Pilz, Facharzt für Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungs- apparates, Ortho-Cham-Zug, Rigistrasse 1, 6330 Cham
Einsprachen gegen diese Kandidatur müssen innerhalb 14 Tagen seit dieser Veröffentlichung schriftlich und begründet beim Sekretariat der Ärzte-Gesellschaft des Kantons Zug eingereicht werden. Nach Ablauf der Einsprachefrist entscheidet der Vorstand über Gesuch und allfällige Einsprachen.
FMH Personalien 1301
SCHWEIZERISCHE ÄRZTEZEITUNG – BULLETIN DES MÉDECINS SUISSES – BOLLETTINO DEI MEDICI SVIZZERI 2020;101(41):1301
Personalien
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smarter medicine: «Top-5-Liste»
für Dermatologie und Venerologie
Trägerschaft «smarter medicine – Choosing Wisely Switzerland»
Seit einigen Jahren hat sich auch die Ärzteschaft neben ihren medizinischen Kernkompetenzen zunehmend mit Kosten- und Qualitätsfragen zu beschäftigen. Ob- wohl die Schweiz erwiesenermassen über eines der weltweit besten Gesundheitssysteme verfügt und eine der höchsten Lebenserwartungen aufweist, sind die Gesundheitskosten überdurchschnittlich angestiegen.
Neben medizinischen Innovationen und der demogra- phischen Entwicklung (Überalterung der Bevölkerung, Zuwanderung) kann in bestimmten Bereichen auch eine gewisse Überversorgung zur Kostensteigerung beitragen.
Bereits 2011 wurde deshalb in den USA die «Choosing wisely»-Initiative lanciert. Auch in der Schweiz wurde eine entsprechende «smarter medicine»-Kampagne initiiert. Die sogenannten «Top-5-Listen» aus jeder klini schen Fachdisziplin bilden die Basis. Die Listen enthalten je fünf medizinische Massnahmen, auf die in der Regel verzichtet werden kann bzw. welche sogar nutzlos sind.
Mit Blick auf den steigenden Kostendruck und die pa- tientengerechte medizinische Versorgung möchte die Schweizerische Gesellschaft für Dermatologie und Ve- nerologie (SGDV) diese sinnvolle Kampagne ebenfalls mittragen. Sie hat dafür eigens die vorliegende Top-5- Liste entwickelt. Sie soll Qualitäts-, Sicherheits- und Kostenbewusstsein innerhalb der Ärzteschaft fördern.
Die Schweizerische Gesellschaft für Dermatologie und Venerologie gibt die folgenden fünf Empfehlungen ab:
1. Eine antimykotische Systembehandlung bei Nagelpilzverdacht nur bei Pilznachweis durchführen.
Eine Onychomykose wird meistens durch Dermato- phyten (häufig Trichophyton rubrum und Trichophy- ton interdigitale) verursacht. Diese sind in der Regel gegenüber Standardbehandlungen mit Azolderivaten und Terbinafin sensibel, gegenüber Terbinafin wurden jedoch bereits Resistenzen beschrieben. Zusätzlich kann ein Nagelpilz auch durch Nicht-Dermatophyten wie Hefe- (Candida spp.) und Schimmelpilze (z.B. Fusa-
rium spp. und Aspergillus spp.) entstehen. Während Hefepilze nur auf Azolderivate ansprechen, sind Schimmelpilze einer systemischen antimykotischen Standardbehandlung nicht zugänglich. Schliesslich können zahlreiche weitere Ursachen (z.B. Psoriasis, Li- chen ruber, vaskuläre Insuffizienz, mechanische und chemische Irritationen etc.) zu dystrophen Nägeln füh- ren. Um unnütze Therapien sowie das Risiko von medi- kamentösen Nebenwirkungen zu reduzieren, sollte deswegen vor einer antimykotischen Therapie die Pilz- diagnose mikrobiologisch bestätigt werden.
2. Entzündliche Dermatosen primär mit topischen und nicht mit systemischen Kortikosteroiden behandeln.
Grundsätzlich kann zwar der kurzfristige Einsatz systemischer Kortikosteroide schwere Symptome lindern, allerdings droht nach deren Absetzen nicht selten ein rasches Rezidiv oder sogar eine Verschlech- terung (sogenannter Reboundeffekt). Eine Langzeit- behandlung mit systemischen Kortikosteroiden kann unter Umständen schwerwiegende kurz- und länger- fristige Nebenwirkungen verursachen. Ausnahmen
Die Kampagne «smarter medicine»
Der Trägerverein «smarter medicine – Choosing Wisely Switzer- land», der nebst medizinischen Fach- und Berufsorganisationen auch von Patienten- und Konsumentenorganisationen unter- stützt wird, möchte die Öffentlichkeit für die Themen der Fehl- und Überversorgung sensibilisieren. Die Kampagne knüpft an die amerikanische Initiative «Choosing Wisely» an, die zum Ziel hat, nicht nur «kluge Entscheidungen» herbeizuführen, sondern auch die offene Diskussion zwischen Ärzteschaft, Patientinnen und Patienten sowie der Öffentlichkeit zu fördern.
Kernstück der Initiative sind die sogenannten «Top-5-Listen» der medizinischen Fachgesellschaften, die je fünf unnütze Behand- lungen in ihrem Fachbereich aufführen. Zudem sind die bisher veröffentlichten Empfehlungen in einer für die Öffentlichkeit ver- ständlichen Sprache verfügbar, um gemeinsame Entscheidun- gen zu treffen.
Weitere Informationen zum Trägerverein und eine Übersicht über die bestehenden Top-5-Listen sind zu finden unter www.
smartermedicine.ch
WEITERE ORGANISATIONEN UND INSTITUTIONEN SAMW 1302
von dieser Regel können schwere Arzneimittel- und anaphylaktische Reaktionen sowie generalisierte oder therapieresistente Dermatosen sein.
3. Serologische Testungen zur Diagnostik von Herpes-simplex-Virus-Infektionen der Haut vermeiden.
Positive serologische Reaktionen sind meistens Aus- druck einer chronischen Infektion, dies ist bei einem Grossteil der Bevölkerung der Fall. Bei einer primären akuten Infektion kann der Antikörpertiter hingegen noch falsch negativ ausfallen. Bei lokalen Rezidiven sind in der Regel weder IgM-Antikörper noch nennens- werte Anstiege der IgG-Antikörper nachweisbar.
4. Bei dermatochirurgischen Eingriffen die Antikoagulation in der Regel nicht absetzen.
Das Blutungsrisiko ist bei Hauteingriffen, inklusive einfacher Lappenplastiken, generell klein, und es exis- tieren keine Berichte über lebensgefährliche Blutun- gen. Die Gefahr thromboembolischer und thrombo- tischer Komplikationen nach Ab- oder Umsetzen von Thrombozytenaggregationshemmern und Antikoagu- lanzien ist deswegen in der Regel höher zu gewichten als ein blutungsbedingtes Operationsrisiko. Die wis- senschaftliche Datenlage unterstützt dieses Vorgehen insbesondere bei einer Monotherapie mit Antikoagu- lanzien oder Thrombozytenaggregationshemmern.
Bei kombinierten, mit erhöhtem Blutungsrisiko asso-
ziierten Therapien (beispielsweise ASS und Clopi do- grel) sowie bei den diesbezüglich weniger gut unter - suchten neueren oralen Antikoagulantien (Faktor- Xa- Hemmer) ist ein individuelles und risiko adaptiertes Vorgehen in Absprache mit Gerinnungsspezialisten er- forderlich. Erwähnenswert ist, dass die frühere Tech- nik des «Bridgings» von oraler Antikoa gulation auf Hepa rin das Blutungsrisiko sogar erhöht. Die wissen- schaftlichen Fakten zeigen also, dass in den meisten Situa tionen die Antikoagulation für einen hautchir- urgischen Eingriff nicht unterbrochen werden muss.
In Ausnahmefällen («grosse Chirurgie») muss indivi- dualisiert vorgegangen werden.
5. Bei Hauteingriffen ohne zusätzliche Risikofaktoren auf perioperative Antibiotika- prophylaxe verzichten.
Das Risiko von Wundinfektionen bei dermatologi- schen Interventionen ist im Allgemeinen gering. Eine perioperative Antibiotikaprophylaxe muss insbeson- dere bei kontaminierten resp. infizierten Wunden so- wie bei gewissen Risikofaktoren evaluiert werden. Bei Lappenplastiken an gewissen Lokalisationen wie bei- spielsweise an der unteren Nasenhälfte, den Lippen, am Ohr, in der Leistenregion, am Unterschenkel und am Fuss reduziert eine antibiotische Prophylaxe das chirurgische Wundinfekt-Risiko. Dies gilt auch für zweizeitige Eingriffe, ulzerierte oder verkrustete Haut- befunde. Bei Immunsuppression im Rahmen von Medikamenten, systemischen Erkrankungen und Mal- nutrition wird ebenfalls eine Antibiotikaprophylaxe empfohlen. Ein weiterer Grund dafür können Infek- tionen an anderen Lokalisationen oder Träger von Me- thicillin-resistentem oder -sensiblem Staphylococcus aureus (MRSA/MSSA) sein. Zusätzlich erfordert ein hohes Endokar ditisrisiko (mechanische Herzklappen- prothesen, St. n. Endokarditis, gewisse kongenitale Herzvitien) bei Schleimhauteingriffen und Eingriffen an kontaminierten Hautbefunden eine spezifische Prophylaxe.
Trägerverein smarter medicine c/o SGAIM Monbijoustrasse 43 CH-3001 Bern smartermedicine[at]
sgaim.ch
Zur Entstehung dieser Liste
Innerhalb des Vorstandes sowie der Arbeitsgruppe «Kommunika- tion und Strategie» der Schweizerischen Gesellschaft für Derma- tologie und Venerologie (SGDV) wurden mögliche Ansätze und Erfahrungen aus der Praxis für die Entwicklung einer Top-5-Liste zusammengetragen. Diese wurden mittels medizinischer Litera- tur geprüft und untermauert. Die Mitglieder der SGDV wurden anschliessend gebeten, ihre Rückmeldungen und Kommentare abzugeben. Die finalisierte Liste wurde schliesslich vom Vorstand der SGDV überprüft und genehmigt.
WEITERE ORGANISATIONEN UND INSTITUTIONEN SAMW 1303
SCHWEIZERISCHE ÄRZTEZEITUNG – BULLETIN DES MÉDECINS SUISSES – BOLLETTINO DEI MEDICI SVIZZERI 2020;101(41):1302–1303
Published under the copyright license “Attribution – Non-Commercial – NoDerivatives 4.0”. No commercial reuse without permission. See: http://emh.ch/en/services/permissions.html
Covid-19 – eine Berufskrankheit (mit Replik)
Der 34-jährige Augenarzt Li Wenliang orien- tierte seine Kollegen am 30.12.2019 über 7 SARS-Fälle im Wuhan Central Hospital, wo er arbeitete. Er wurde von der Regierung als Ge- rüchteverbreiter gemassregelt. Am 10.1.2020 erkrankte er selbst an Covid und starb am 6.2.2020. Rehabilitiert wurde er zum ersten Patienten mit einer anerkannten Berufs- krankheit durch den Erreger der aktuellen Pandemie SARS-CoV-2.
Die Bevölkerung in Italien und Spanien hatte dem Pflegepersonal während Wochen de- monstrativ gedankt. Wie viele dabei erkrankt sind, weiss man nicht.
Wie viele gibt es in der Schweiz? Gemäss Suva (August 2020) «kann es sich bei Coronavirus um eine Berufskrankheit handeln. Die An- erkennung als Berufskrankheit setzt voraus, dass in der beruflichen Tätigkeit ein viel hö- heres Risiko besteht, an Covid-19 zu erkran- ken, als beim Rest der Bevölkerung. Eine eher zufällige Kontamination am Arbeitsplatz reicht nicht aus. Jeder Fall ist eingehend zu prüfen. Ein massiv erhöhtes Risiko kann ge- geben sein, wenn Personal in Spitälern, Labo- ratorien und dergleichen bei der Tätigkeit direk t mit infizierten Personen oder Material in Kontakt kommen. Ebenso können Mitar- beitende z.B. in Alters-, Behinderten- und Pfle- geheimen im Rahmen der direkten Pflege von infizierten Bewohnern einem massiv erhöh- ten Risiko ausgesetzt sein.»
Für die Patienten ist die Anerkennung einer Berufskrankheit sehr wichtig. Sie werden damit von Diskriminierungen durch Kran- kenkassen geschützt (Franchise, Selbstbehalt bei Medikamenten, zeitlich unbegrenzt be- freit). Es ist gerechter, dass wenigstens dem Pflegepersonal diese Gerechtigkeit zugestan- den wird.
Die Prämie bezahlen die Arbeitgeber über Lohnprozente. Der CEO eines Spitals bezahlt deshalb etwas mehr trotz geringerem Risiko, als das Reinigungspersonal, sofern dieses nicht an Subunternehmen ausgelagert wurde.
Damit werden alle Krankenkassen entlastet, welche die Leistungen nur über Kopfprämien und indirekt über Steuern (staatliche Prämi- enverbilligung) finanzieren. Auch diesbezüg- lich eine klassische Win-win-Situation.
Damit wird die Frage der Berufskrankheit in der Schweiz politisch: Für die Prophylaxe wäre die Suva mitverantwortlich, z.B. Qualität der Masken im Spital, wie die FDA in den USA.
Noch wichtiger ist die Risikobeurteilung bei der Arbeit. «Bei Tätigkeiten, welche nicht auf die Betreuung und Behandlung infizierter Personen ausgerichtet sind, wie z.B. Verkaufs- personal, Hotelreinigungspersonal, Polizei, kann keine Anerkennung als Berufskrankheit erfolgen.» Ist diese Beurteilung der Suva rich- tig? Die Schulen sind nicht einmal erwähnt.
Gemäss UVG Art. 9 erstellt der Bundesrat die Liste der schädigenden Stoffe und Arbeiten sowie der arbeitsbedingten Erkrankungen.
Der Bundesrat könnte somit Covid-19 einfach als schädigenden Stoff erklären. Dies würde schlagartig viele erwähnte Probleme gleich- zeitig optimal lösen.
Dr. med. Markus Gassner, Grabs
Replik auf «Covid-19 – eine Berufs- krankheit»
Sowohl die Suva als auch die anderen Unfall- versicherer betrachten die aktuellen Vorga- ben des UVG betreffend Anerkennung einer Covid-19-Infektion als Berufskrankheit. Es wird geprüft, ob eine arbeitsbedingte Infek- tionskrankheit im Sinne einer Listenerkran- kung (Art. 9 Abs. 1 UVG) vorliegt, wie z.B. bei Arbeiten mit infizierten Patienten in Spitä- lern oder in Laboratorien, wobei jeweils von einer vorwiegenden Verursachung durch die berufl iche Tätigkeit ausgegangen werden muss. Bei Personengruppen, die nicht im kli- nischen Sektor mit Covid-19-Patienten arbei- ten, müsste für eine eventuelle Anerkennung (nach Art. 9 Abs. 2 UVG) nachgewiesen werden können, dass sie für eine gewisse Dauer ei- nem typischen Berufsrisiko ausgesetzt waren, z.B. mehrfachem und längerem bewussten Kontakt mit infizierten Personen. Dies ist z.B.
im Detailhandel – aber auch in Schulen – grundsätzlich nicht gegeben.
Im Zusammenhang mit dem Präventionsauf- trag bzw. der Kontrollfunktion der Suva sind folgende Punkte entscheidend: Die Suva und das BFU sind im Rahmen der Marktüberwa- chung die zuständigen Kontrollorgane für die Produktesicherheit, unter Aufsicht des Staats- sekretariats für Wirtschaft SECO. Für den Nachweis der Konformität von Produkten sind wir befugt, Informationen zu verlangen, Muster zu erheben, Kontrollen durchzu- führen und sicherheitstechnische Prüfungen zu veranlassen. Bei mangelhaften Produkten sind wir befugt, gegenüber dem Inverkehr-
bringer geeignete Massnahmen anzuordnen und entsprechende Verfügungen zu erlassen.
Im Rahmen dieses Auftrags werden von der Suva die Atemschutzmasken (persönliche Schutzausrüstung) sowie von Swissmedic die Hygienemasken (medizinische Produkte) kon trolliert. Basierend auf der Covid-19- Verordnung überprüfen die Suva und die kan- tonalen Arbeitsinspektorate ausserdem die Umsetzung der Empfehlungen des BAG be- treffend Hygiene und Abstand. In medizini- schen Einrichtungen und Pflegeinstitutionen werden diese Kontrollen durch die Kantone durchgeführt.
Anja Zyska, Abteilungsleiterin Arbeitsmedizin Suva
Bravo!
Brief zu: Fahrer H. Covid-19: FMH muss die Kommunikation des BAG optimieren. Schweiz Ärzteztg. 2020;101(37):1139;
Steinmann P. Verdienen wir, Ärzte und Ärztinnen, das Vertrauen unserer Patienten und Patientinnen in Sachen Corona? Schweiz Ärzteztg. 2020;101(37):1139.
Vor einigen Wochen schrieb ich einen Leser- brief mit der Kritik an der einseitigen Bericht- erstattung aller Medien (inklusive dieses) be- züglich Covid-19, auch mit Verweis/Link zu einem Arzt, der in China eine Zeit lang genau zu dieser Art Viren geforscht hat – weil seine Stimme bzw. Meinung (quasi aus der ersten Hand) weder gehört noch in gängigen Medien veröffentlicht wurde. Es wurden lieber blind Meinungen von politisch passenden Ärzten und aus benachbarten Ländern übernom- men, anscheinend um nicht als Einzelgänger mit eigener Strategie dazustehen (so wie z.B.
Schweden). Was danach passiert ist, wissen wir alle – ein grosses Durcheinander mit
«Empfehlungen» und «Verordnungen». Und Schweden geht es gar nicht so schlecht.
Jetzt, einige Wochen später, bin ich froh, dass auch einige Ärzte sich trauen, ähnliche
BRIEFE 1304
Briefe an die SÄZ
Die Leserbriefe geben die Meinung des Ver
fassers oder der Verfasserin wieder. Der Inhalt eines Leserbriefs muss nicht die Meinung der Redaktion widerspiegeln. Die Redaktion über
nimmt keine Verantwortung für Inhalt und Richtigkeit der getätigten Behauptungen. Jede Verfasserin und jeder Verfasser ist persönlich für ihre/seine Aussagen verantwortlich.
Ansichten zu veröffentlichen, deshalb ein
«Bravo» an die zwei Kollegen! Es geht ja nicht darum, das Virus als nicht existent abzustem- peln oder irgendwelche Verschwörungstheo- rien zu verfolgen, sondern ganz einfach um das, wofür wir Ärzte da sind: um Erkrankun- gen aus erster Hand zu beurteilen. Und genau dort können uns gewisse Mitarbeiter des BAG und gewisse Minister (allesamt keine Medizi- ner) nichts vormachen – noch weniger ge- wisse Medien.
Ich würde sogar zu der Aufzählung von not- wendiger Kommunikation der Medien durch Dr. Fahrer noch einen 4. Punkt aufführen (oder als Ergänzung zu Punkt 2): Prozentsatz der positiv Getesteten pro Anzahl Tests. Wo- bei ich denke, gestern im Radio einen solchen Prozentsatz gehört zu haben ...
Ausserdem wünsche ich mir mehr Platz in der SÄZ für (solche) Leserbriefe sowie allgemein mehr Diskussionsraum bezüglich Covid u.Ä., nicht nur via Leserbriefe.
Dr. med. Dalibor Dojcinovic, Facharzt Allgemeine Innere Medizin, Scherzingen
Respektvoller Umgang mit dem Virus
Brief zu: Ackermann M. «Nehmen Sie selbst das Virus ernst und werden Sie so zum Vorbild». Schweiz Ärzteztg.
2020;101(38):1201–3.
Sehr geehrter Herr Ackermann Sehr geehrter Herr Scholer
Allerbesten Dank für Ihr schlüssiges Inter- view in der SÄZ.
Im allseits babylonischen Stimmengewirr zum Thema Corona tun sorgfältige Informati- onen zu den Grenzen des Wissens und Nicht- wissens gut und schaffen Vertrauen.
Quintessenz für mich: Wir müssen mit dem neuen Virus respektvoll umgehen. Und wir können und kennen die dafür geeigneten Massnahmen, damit unserer Gesellschaft keine existentielle Gefahr droht.
Besten Dank und freundliche kollegiale Grüs se
Dr. med. Jörg Fritschi, Obernau
Alain der Grosse und die kognitive Dissonanz. Der Realsatire 2. Teil Der Philosoph R. D. Precht erklärt die kogni- tive Dissonanz anhand eines Beispiels in etwa so: Ein Sektenguru informiert die Gemeinde, dass Gott den Weltuntergang beschlossen hat, und zwar am 11.9.2020. Am 12.9.2020 existiert die Welt immer noch, und seine Jünger leiden nun an den Folgen dieser kognitiven Disso- nanz: Einerseits wollen sie ihrem Guru blind vertrauen, andererseits ist die Welt nicht un- tergegangen. Der Guru muss diese Dissonanz lösen, oder seine Jünger werden sich ent- täuscht von ihm abwenden. Er erklärt: «Durch unser fleissiges Gebet haben wir Gott gnädig gestimmt und er hat die Welt noch einmal verschont.» Die kognitive Dissonanz ist auf- gelöst.
Wie die Sektenmitglieder habe auch ich einige Überzeugungen verinnerlicht. Zum Beispiel dass die Wahrung der demokratischen Rechte, der individuellen Freiheit, der freien Meinungsäusserung, der Bewegungs- und Reisefreiheit so unveräusserbar sind, dass es o.k. ist, jedes Jahr zu ihrer Verteidigung tau-
sende junger gesunder Menschen zu rekrutie- ren, um im Militär bei Bedarf ihr Leben zu las- sen. Dies galt bis ins Jahr 2019. 2020 erkennen meine sieben Gurus, dass diese Grundrechte relativierbar sind, wenn es darum geht, eine Grippe-ähnliche Krankheit aufzuhalten. Und in mir entsteht der Schmerz der kognitiven Dissonanz: Meine Gurus bereiten für zentrale Werte unserer Gesellschaft zehntausende Teenager im Militär auf tödliche Gefahren vor und dieselben Werte sind plötzlich verhandel- bar, um unsere Spitäler nicht zu überlasten.
Meine Versuche, diese Dissonanz aufzulösen, sind die folgenden:
1) Es geht ja nur um eine beschränkte Zeit.
Bald ist alles wieder normal: Ja, schon mög- lich, aber was machen wir, wenn als nächstes nicht eine schwere Corona-Grippe kommt, sondern etwas wirklich schlimmes? Und was machen wir, wenn die nächste xy-Grippe wie- der denselben Fehlalarm auslöst wie Corona?
Gibt es eine Sicherheit für unsere Grund- rechte? Leider haben meine Gurus keine gu- ten Erklärungen, die es qualitativ mit jener des Sektengurus aufnehmen können.
2) Wir dürfen Alain vertrauen, schliesslich hat er uns für Ostern Ausgang versprochen bei guter Führung, und er hat sein Versprechen gehalten, erinnern Sie sich noch? Wer braucht da noch Grundrechte, wo wir doch unsern Alain haben?
3) Wenn der Russe kommt und wir unsere Söhne retten wollen, wie aktuell die mögli- chen Corona-Opfer (oder noch ein bisschen dringlicher, da unsere Soldaten im Schnitt 65 Jahre jünger sind als die Corona-Opfer), und sie deshalb nicht in die Schlacht gegen die Rus sen schicken, verlieren wir unsere Freiheit auf immer und ewig. Die jetzigen Corona- Massnahmen dagegen gelten nur für kurze Zeit: Dieses Argument habe ich unter 1) be- reits entkräftigt. Zudem: Hey, wir reden dar- über, dass unsere gesunden Söhne ihr Leben auf dem Schlachtfeld lassen sollen!!! Für dieselben Grundrechte, die für Corona so ver- zichtbar sind. Und glauben Sie mir: Putin würde uns bei guter Führung an Ostern auch etwas Ausgang geben! Alain und Vladimir wissen beide, was für uns wirklich wichtig ist!
4) Wir haben viele Menschenleben gerettet: Ja, v.a. kranke und schwer kranke sind im Lock- down nicht gestorben. Drei meiner geretteten Patienten sind inzwischen doch gestorben:
einer mit Exit, einer an COPD erstickt und einer seinem Tumorleiden erlegen. Sie alle haben wir gerettet vor Corona, verurteilt, ihr Leiden bis zur bitteren Neige auszukosten.
Ich fürchte, meine kognitive Dissonanz bleibt vorerst bestehen.
Meine Gurus haben noch nicht genug für die Rettung der Welt gebetet.
Dr. med. Rainer Fischbacher, Herisau Kommentar zum Artikel
von Steve Pascolo
Brief zu: Pascolo S. Sichere und effiziente mRNA-Impfstoffe gegen SARS-CoV-2. Schweiz Ärzteztg. 2020;101(39):1234–6.
Der oben genannte Artikel beschreibt über drei Seiten nicht die offenen, Angst machen- den Fragen zur mRNA-Impfung. Die Verarbei- tung der Impfsubstanz in der Zelle und dem Körper wird in zwei Sätzen wiedergegeben und ist somit zu wenig erklärend.
Der Artikel von Clemens Arvay in der Schwei
zerischen Ärztezeitung [1] ist wesentlich aus- führlicher geschrieben und zeigt auch mögli- che Gefahren einer genetischen Impfung auf, welche auch durch die Spezialisten der Cure- Vac AG, Tübingen (genetischer Impfherstel- ler), beschrieben wurden [2].
Ob es richtig war, 300 Millionen Schweizer Franken in eine Vorbestellung eines geneti- schen Impfstoffs von Moderna USA zu inves- tieren, wage ich zu bezweifeln. Auch ob die Impfdosen je geimpft werden können.
Dr. med. Hans Baumann, Bassersdorf
1 Arvay C. Genetische Impfstoffe gegen COVID-19:
Hoffnung oder Risiko? Schweiz Ärzteztg. 2020;101 (27–28):862–4.
2 Rojer S, Petsch B. Design und Funktionsweise von mRNA-basierten Impfstoffen zum Schutz vor Infek- tionskrankheiten. Trillium Immunolgie, 3/2019.
www.trillium.de/zeitschriften/trillium- immunologie/archiv/ausgaben-2019/heft-32019
BRIEFE 1305
SCHWEIZERISCHE ÄRZTEZEITUNG – BULLETIN DES MÉDECINS SUISSES – BOLLETTINO DEI MEDICI SVIZZERI 2020;101(41):1304–1308
Briefe
Reichen Sie Ihre Leserbriefe rasch und bequem ein. Auf un serer neuen Homepage steht Ihnen dazu ein spezielles Ein gabetool zur Verfügung. Da- mit kann Ihr Brief rascher bearbeitet und pu bliziert werden – damit Ihre Meinung nicht untergeht. Alle Infos unter:
www.saez.ch/de/publizieren/leserbrief-einreichen/
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Harte Fakten
Brief zu: Binder T. Nicht das Virus ist entscheidend, sondern das Milieu, individuell und gesellschaftlich. Schweiz Ärzteztg.
2020;101(38):1187–8.
Sehr geehrter Herr Kollege Binder
Schauen Sie sich doch bitte alle Fakten genau an. Ad Positivitätsrate in der Schweiz: 2.3.2020 4% und am 5.3.2020 22%! Dass deshalb die Pani k ausbricht und plötzlich deutlich mehr Tests gemacht werden und somit die Test- durchführung grosszügiger wird, liegt auf der Hand. Dadurch sinkt primär nochmals die Posi tivitätsrate. Ein so steiler Anstieg von 4% auf 22% als ein rein lineares Phänomen zu bezeich nen, ist zumindest etwas gewagt.
Wenn Sie also wirklich der Wahrheit näher- kommen wollen, dann bleibt Ihnen nichts an- deres übrig, als harte Fakten zu nehmen, die nicht beeinflussbar sind durch Testhäufigkeit, Testindikationen, Testverfügbarkeit etc. Es bleibt uns nur der Tote als hartes Faktum üb- rig. Um hier ehrlich zu sein, müssen wir aber auch da ins Epizentrum gehen = Kanton Tes- sin (oder Kanton Waadt). Und da müssen Sie mir schon erklären, wie Sie mir diesen PEAK an Todesfällen im Tessin erklären ohne CO- VID-19. Eine Grippewelle ist dazu lächerlich.
Ich möchte hiermit dem ganzen Tessin mei- nen Respekt zollen für seine unglaubliche Leistung und Durchhaltewillen – und einen Kollegen entschuldigen, der die Welle nicht erleiden musste und leider auch bis dato nicht wahrhaben will.
Dr. med. Andreas Würmli, Altstätten
Die Spezialistinnen und Spezialisten haben das Nachsehen
Replik zum Leserbrief von Hauser, G.
Sparen im Gesundheitswesen: Hausarzt und -ärztin first!
Schweiz Ärzteztg. 2020;101(37):1139–40.
Sehr geehrter Herr Hauser
Sie sind der Ansicht, dass der Bundesrat Berset recht hat, wenn er verlangt, dass jeder Patient zuerst zum Hausarzt gehen muss, um Kosten zu sparen.
Es ist auch richtig, dass der Hausarzt immer weiss, wer der beste Spezialist für ein Leiden ist, das heisst, dass der Spezialarzt von der Qualitätsbeurteilung des Hausarztes, Arzt, der noch nach Hause kommt, abhängig ist.
Gleichzeitig schlagen Sie vor, dass die Haus- ärzte und Hausärztinnen eine bessere Ausbil- dung haben sollten und dass diese dafür die Befugnis bekommen, die entstehenden Kos- ten zu verrechnen.
Sie verlangen eine 7-jährige Weiterbildung in Dermatologie, Gynäkologie, Pädiatrie usw.
und fordern von den Kranken, die direkt ei- nen Spezialisten aufsuchen, ein Strafhonorar von CHF 300.
Wenn ich Ihre Forderungen lese, dann wird mir mehr als schlecht, und ich muss feststel- len, dass Sie die Absichten des Herrn Bundes- rates nicht durchschaut haben, denn dieser macht zurzeit jeden Hausarzt zum General- spezialisten, der alles kann und noch darf, und gleichzeitig wird ein Studiengang an der Uni Freiburg geführt, der aus Krankenschwes- tern, Hebammen und Pflegern Hausärzte macht. Dies sollte Ihnen zeigen, was Herr Ber- set von unsern Grundversorgern hält. Seine Absicht dürfte sein, schlechte und spitalab- hängige Grundversorger und entschlackte Spezialisten zu haben, die alles an die Zentren im staatseigenen Spital schicken müssen. Als Spezialarzt kann ich Ihnen versichern, dass wir zurzeit nur noch mit Verboten beglückt werden, und dies mit der Absicht, die Zentren in den Staats-Spitälern zu füttern und unsere guten Netzwerke zu zerstören.
Unser Bundesrat und ein grosser Teil der Poli- tiker wollen ein staatliches Gesundheits- wesen, das aus schwachen Grundversorgern, ambulanten und staatseigenen Spitalzentren und Spitälern besteht. Der Rest ist Schnee von gestern.
Der Grundversorger in der Gruppenpraxis (Zukunft) wählt nie den besten Spezialisten, aber den, der auch Mitglied oder Aktionär der Gruppenpraxis ist. Ist kein Spezialist in der Grosspraxis, so können diese auf die Mithilfe der lokalen staatlichen Spitäler zurückgrei- fen. Der niedergelassene Spezialist hat das Nachsehen.
Wenn Sie eine bessere Ausbildung der Grund- versorger fordern, so fordern Sie etwas, was bei den älteren Grundversorgern die Regel ge- wesen ist. Leider haben sich auch die Struk- turen der Spitäler, die immer noch die Haupt- ausbildner der Ärzte und Ärztinnen sind, gewandelt. So finden Sie auf der Dermatolo- gie, der Pädiatrie, der Gynäkologie usw. prak- tisch keine Stellen für Grundversorger und Grundversorgerinnen mehr. Alle Fächer sind bereits in Spezialeinheiten unterteilt.
In Zukunft wird es nur noch staatlich (Bund/
Kanton/Krankenkasse) angestellte Grundver- sorger und Spezialisten in den Spitalzentren und klassenlosen Spitälern geben. Ein von Ih- nen gefordertes Strafhonorar wird auch ent- fallen.
Dr. med. Stephan Probst, Facharzt für Gynä
kologie und Geburtshilfe, Facharzt für Phlebologie und Lasertherapien, Sursee
Generalkonsent: Verständlichkeit als ethische Dimension
Brief zu: Sprecher F, Talanova V. Verbesserungspotenzial des Generalkonsents. Schweiz Ärzteztg. 2020;101(38):1197–200.
Die Daten- und Probenforschung in der Hu- manforschung ist unbestritten wichtig für den generellen medizinischen Fortschritt.
Dabei ist die Information und Einwilligung der Teilnehmenden essentiell und muss rechtlichen und ethischen Standards entspre- chen. Im Artikel «Verbesserungspotenzial des Generalkonsents» zeigen die Autorinnen Talanova und Sprecher auf, welche Anpassun- gen im Generalkonsent (GK 2018) aus rechtli- cher Sicht in der aktuell verwendeten Version von unimedsuisse und swissethics aus ihrer Sicht notwendig wären. Es ist in der Tat kor- rekt, dass einzelne rechtliche Spezifikationen in der Version GK 2018 nicht ausgeführt wer- den. Dabei handelt es sich allerdings nicht um ein absichtliches Vorenthalten von Rechtsin- formation – z.B. des Rechts auf Nicht-Wissen oder der Anonymisierung – und auch nicht um eine bewusst eingesetzte rechtliche «Un- genauigkeit», wie die Autorinnen postulieren, sondern vielmehr um einen Kompromiss im Abwägungsprozess zwischen rechtlicher Korrektheit und der ethischen Dimension der Verständlichkeit. Letztere wird oftmals ver- gessen. Im GK 2018 wurde demnach berück- sichtigt, dass nicht alle Personen zwischen Verschlüsslung und Anonymisierung immer unterscheiden können. Begriffe wie «Wider- spruch» und «Widerruf» – in juristischer Spra- che eine Selbstverständlichkeit – werden von Patientinnen und Patienten möglicherweise verwechselt. Mit anderen Worten: Die Rechts- sprache ist für Forschungsteilnehmende nicht einfach zugänglich und daher in puncto Verständlichkeit vielleicht manchmal unge- schickt, wenn diese 1:1 übersetzt wird. Das Dokument GK 2018 ist im Abwägungsprozess zwischen ethisch «gut» und rechtlich «rich- tig» entstanden und zu verstehen. Zusätzlich ist zu erwähnen, dass im Prozess der Auf- klärung wesentlich ist, dass es nicht nur um die Aushändigung eines Schriftstücks geht, sondern ebenfalls eine persönliche münd- liche Aufklärung stattfinden soll, wobei auch individuelle Fragen beantwortet werden.
Um Vertrauen in die Daten-Proben-Forschung zu generieren und die Bereitschaft, an For- schungsprojekten teilzunehmen, zu fördern, sollen und müssen die Teilnehmenden fair, verständlich und korrekt informiert werden.
Dabei steht die Herausforderung im Vorder- grund, das rechtlich Notwendige in verständ- licher Form präzise und strukturiert wieder- zugeben. Es darf nicht vergessen werden, dass der Generalkonsent von kranken und teil- weise schwachen Patientinnen und Patienten
BRIEFE 1306
gelesen wird und verstanden werden soll.
Hier muss man sich fragen, ob ein kurzer, prä- gnanter Text nicht tatsächlich besser ist als ein alle rechtlichen Details ausführendes – und damit kompliziertes – Dokument. Für Forschungsteilnehmende steht an erster Stelle immer das Vertrauen, die Fairness und Offenheit, in der persönlichen Beziehung zu Ärztinnen und Ärzten sowie zu den jeweili- gen Spitälern und Institutionen. Dies ist die Grundlage, dass diese ihre Daten und Proben zur Verfügung stellen. Ein hauptsächlich für Juristinnen und Juristen verfasster und ver- ständlicher Text des Generalkonsents – wie von Talanova und Sprecher favorisiert – kann dieses Vertrauen in Personen und Institutio- nen nicht ausschliesslich entstehen lassen.
Daher setzt sich swissethics weiterhin für eine in erster Linie verständliche Form jeg- licher Informationsschrift ein, welche nach hohen ethischen Standards versucht, recht- lich richtig, aber nicht ausschliesslich recht- lich detailliert zu informieren. Der Weg dort- hin bleibt voller Herausforderungen und kann nur im Dialog gelöst werden.
Dr. med. Susanne Driessen, Präsidentin swissethics, St. Gallen
Die eigene Haltung auf dem Prüfstand
Brief zu: Martin J. Späte Erkenntnis.
Schweiz Ärzteztg. 2020;101(38):1204.
Ich schreibe als einer derer, von denen der Au- tor vermutet, dass sie ihre eigene Haltung bis- lang als aufgeklärt wahrgenommen haben, sie nun aber auf den Prüfstand stellen. Aber ich habe schon immer ein gewisses Unwohl- sein dabei empfunden. Mit der «Späten Er- kenntnis» kommt eine solide Beschreibung des Status quo. Und für mich doch auch eine Benennung des Problems. Dafür vielen Dank.
Meine Vita enthält auch Arbeit als Arzt in Afri ka, Publikationen zu den medizinanthro- pologischen Dimensionen der Medizin in Afri ka/Europa und immer wieder private Kontakte nach Afrika. Wie der Autor bin ich mir keiner Verfehlungen bewusst, ich habe immer versucht, mich allen Situationen anzu- passen und das Beste daraus zu machen.
Vorstellungen von Unter- oder Überlegenheit sind nicht nur systemisch und bestehen hart- näckig fort: Vor allem sind sie als solche oft nur schwer erkennbar. Die Grenzen ver- schwimmen im Alltag, Probleme sind in kom- plexe Zusammenhänge eingebunden. So ist
«Überlegenheit» eine analytische Kategorie, die für mich (und andere) oft nicht erfahrbar ist. Ebenso wie ich auch einem Patienten eine Behandlungs-Empfehlung nur nach bestem Wissen und Gewissen geben kann, eben was
Überrissene Medikamentenpreise:
was tun?
Die Kollegen Barben und Cerny haben un- längst in dieser Zeitschrift [1] auf eindrückliche Weise dargestellt, wie die Situation der Medi- kamentenpreise und Pharmagewinne sogar in den reichsten Volkswirtschaften spätestens seit der Corona-Krise nicht mehr haltbar ist.
Schon vor ein paar Jahren habe ich in einem ausführlichen Artikel detailliert die Entwick- lung der Krebsmedikamentenpreise beschrie- ben [2], die in den letzten 20–25 Jahren fast 50-mal teurer geworden sind. So liegen die Kosten für neue Krebsmedikamente zurzeit etwa bei 12 000 Franken, gelegentlich sogar in der Grössenordnung von 15 000 Franken pro Monat. In vielen Studien wurde bewiesen, dass diese Preise in keinem Verhältnis weder zu den Produktionskosten noch zu ihrer Wirksamkeit stehen. Kürzlich wurde auch nachgewiesen, dass etwa zwei Drittel aller Krebsmedika- mente, die in den letzten 15 Jahren zugelassen worden sind, im Vergleich zu früheren Krebs- medikamenten nur marginal wirksamer sind, wenn überhaupt [3]. Der Richtpreis für neue Medikamente wird in den USA festgelegt, wo die republikanischen Präsidenten alle Gesetze ausser Kraft gesetzt haben, die dem Staat eine Möglichkeit einräumten, den Richtpreis zu kontrollieren. Gegen diese Medikamenten- preise anzukämpfen, die der Pharmaindus- trie Gewinnmargen erlauben, von denen an- dere Industriezweige nur träumen können, ist äusserst schwierig, aber nicht unmöglich.
Natio nal gibt es die Möglichkeit, mit Zwangs- lizenzen den Gebrauch von Generika zu er- wirken, selbst wenn das Patent noch gültig ist.
International sollte man grossen Druck aus- üben, damit endlich Transparenz über die Ent- wicklungs- und Produktionskosten der neuen Medikamente geschaffen wird. Aus gut unter- mir in der Situation möglich und richtig er-
scheint.
Mit der Schlussfolgerung, das alles zum Thema zu machen und eben zuzulassen, dass nicht alles ein für alle Male geklärt ist, gehe ich vollständig mit. Auch wenn ich mich ei- gentlich nicht von Themen wie Lynchmord oder Vergewaltigungen angesprochen fühle, weil ich immer hoffte, darüber wären wir hin- aus. Aber sie sind eben nur die Spitze eines Eisberges. Und stellen mein Bild von der Ent- wicklung, die ich als Nachkriegskind so posi- tiv erlebt habe, immer mehr in Zweifel.
Dr. med. Thomas Lux, Zürich
SDM: gemeinsame Entscheidungs- findung
Brief zu: Rosca A, et al. Gemeinsame Entscheidungsfindung:
keine Modeerscheinung. Schweiz Ärzteztg. 2020;101(39):
1239–41
Die dargelegten 12 Mythen sind meiner Mei- nung nach nicht alles nur Mythen. Gegen das von Jürgen Kaspar vorgelegte Modell der Kommunikation und Entscheidungsfindung ist prinzipiell nichts einzuwenden. Ich frage mich nur, braucht es tatsächlich einen solch riesigen Aufwand mit Symposien von weit- gereisten Experten, um das Konzept der gemein samen Entscheidungsfindung, abge- kürzt SDM oder wie üblich in Englisch
«Shared Decision-Making», zu diskutieren. Es ist mir klar, dass die Zeit der Götter in Weiss vorbei ist, aber dass es den gesunden Men- schenverstand gibt, wissen wir. Aber wir wis- sen auch, wie schwierig dieser zu definieren ist. Wir können auf den Philosophen Denis Dide rot (1713–1784) zurückgreifen: Gesunder Menschenverstand ist jenes Mass von Urteils- kraft und Intelligenz, durch dessen Hilfe jeder mit den gewöhnlichen Angelegenheiten der Gesellschaft fertig wird.
Ich behaupte, dass wir in der Praxis täglich SDM angewendet haben und anwenden, ohne zu wissen, dass dies SDM heisst (angeblich einer der Mythen). Im Weiteren, um bei den sogenannten Mythen zu bleiben, sind viele Patienten damit überfordert oder nicht in der Lage, diesen Prozess mitzuverfolgen, oder lehnen diesen sogar ab.
Es ist durchaus denkbar, dieses vorgeschla- gene 6-Schritte-Modell in den Lernkatalog des Medizinstudiums einfliessen zu lassen.
Ich befürchte nur, dass als nächster Schritt ein Formular kreiert wird und SDM zwingend dokumentiert werden muss und damit der administrative Aufwand in der Praxis um ein weiteres (unnötiges) Element erweitert wird.
Dr. med. Jürg Kälin, Luzern
Des secondes d’éternité
Lettre à: Stalder H. Le temps des vieux. Bull Med Suisses.
2020;101(37):1166.
Cher Monsieur Stalder, Plein de bon sens (comme d’habitude!) l’article sur «Le temps des vieux». Votre réflexion a détendu mon espri t de philosophe qui s’empêtre depuis des années avec ce problème du «temps», si com- pliqué, surtout quand on l’accouple à l’espace.
Le plus appréciable dans le temps des vieux, c’est la lenteur, car il permet de cueillir de plus en plus «des secondes d’éternité». Amicale- ment,
Dr méd. Henri Duruz, Meyrin
BRIEFE 1307
SCHWEIZERISCHE ÄRZTEZEITUNG – BULLETIN DES MÉDECINS SUISSES – BOLLETTINO DEI MEDICI SVIZZERI 2020;101(41):1304–1308
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richteter Quelle erfährt man aber, dass unser Land zu denjenigen gehört, die jede entschie- dene Offensive der WHO in diese Richtung weitgehend bremsen. Es ist deswegen an der Zeit, dass wir unseren Bundesrat diesbezüg- lich unter Druck setzen.
Prof. Dr. Franco Cavalli, Präsident, Institut für onkologische Forschung (IOR), Bellinzona
1 Barben J, Cerny T. Welche Lehren ziehen wir aus der Corona-Krise? Schweiz Ärzteztg. 2020;101(37):
1152–4.
2 Cavalli F. Irrsinnige Medikamentenpreise. Wider- spruch. 2016;68:153–64.
3 Davis C, et al. Availability of evidence of benefits on overall survival and quality of life of cancer drugs approved by European Medicines Agency: retro- spective cohort study of drug approvals 2009-13.
BMJ. 2017;359:j4530.
BRIEFE / MITTEILUNGEN 1308
Mitteilungen
Aktuelle Themen auf unserer Website
www.saez.ch → tour d’horizon
Prof. Arnaud Chiolero, MD, PhD, Population Health Laboratory, Departement für Community Health, Universität Freiburg
Informieren in Zeiten von Epidemien: wie es besser geht
Während das Schweizer Gesundheitssystem die Krise im internationalen Ver- gleich zufriedenstellend gemeistert hat, haben die Gesundheitsüberwachung und die Risikokommunikation nicht überzeugt.
Interview mit Carlos Quinto, Hausarzt und Mitglied des FMH-Zentralvorstands
Fehlendes Fachwissen an entscheidenden Stellen
Weshalb der «Influenza-Pandemieplan Schweiz» bei vielen Playern in
der Schublade verschwand und welche Lehren daraus gezogen werden sollten.
Facharztprüfung
Facharztprüfung zur Erlangung des Facharzttitels für Neurochirurgie Datum:
Frühling: Donnerstag, 27. Mai 2021 Herbst: Donnerstag, 30. September 2021 Ort:
Frühling: Neurochirurgie, Universitätsspital Basel, Spitalstrasse 21, 4031 Basel
Herbst: Neurochirurgie, Universitätsspital Basel, Spitalstrasse 21, 4031 Basel
Anmeldefrist:
Frühling: 27. April 2021 Herbst: 30. August 2021
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des SIWF unter www.siwf.ch → Weiterbildung → Facharzttitel und Schwerpunkte → Neurochirurgie
Bessere Behandlung durch Sozial- beratung in der Hausarztpraxis
Martin Hošeka, Erich Honeggerb, Andy Stadlerc
a Dr. phil., Geschäftsführer Dr. Hošek-Consulting, Zug; b Dr. med., Präsident Verwaltungsrat und Mitglied der Geschäftsleitung, eastcare AG, St. Gallen;
c Leiter Managed Care und Mitglied der Geschäftsleitung, eastcare AG, St. Gallen
In der hausärztlichen Grundversorgung stellt Sozialberatung bis jetzt eine absolute Ausnahme dar, obschon robuste Evidenz darauf hinweist, dass genau hier soziale Probleme, welche das Behandlungsergebnis gefährden, zuallererst zutage treten und erfolgreich angegangen werden könnten. Ein anderer Ausdruck für das Ein
beziehen der Sozialberatung in die Gesundheitsversorgung ist das «Social pre
scribing».
Im Gegensatz zur Situation in der Hausarztmedizin verfügen die meisten Spitäler über einen Sozialdienst oder eine Sozialberatung [1]. Ambulante psychiatrische Einrichtungen mit öffentlichem Auftrag beschäftigen Sozialarbeitende, die das therapeutische Angebot er
gänzen und ihre Leistungen über die Krankenkassen abrechnen. Dieser Artikel beschreibt und analysiert ein Projekt zur Implementierung von Sozialberatung in der Hausarztmedizin innerhalb der Strukturen der ostschweizerischen Betriebsgesellschaft eastcare AG.
Mangels Finanzierung konnte das Projekt bisher noch nicht realisiert werden. Die Hausarztmedizin soll mit sozialen Hilfsangeboten verzahnt und so weiterent
wickelt werden. In grossen Gruppenpraxen sollen So
zialberatende angestellt werden, in kleineren sollen sie bei Bedarf beigezogen werden können.
Gesundheit und Soziales:
Interaktionen und Handlungsbedarf
Die sozioökonomischen Verhältnisse sind für mehr als 15 Prozent unseres Gesundheitszustands verantwort
lich, das individuelle Verhalten für 40 Prozent, die Be
schaffenheit der Gesundheitsversorgung hingegen für nur 10 Prozent [2]. Gesundheitliche und soziale Pro
bleme sind oft miteinander verwoben. Armutsbetrof
fene Menschen sterben früher. Die Quote der von Ar
mut Betroffenen steigt in der Schweiz seit 2014 an und betrug 2018 7,9%. Bei älteren Menschen ist sie beson
ders hoch [3]. Bei Letzteren nimmt ausserdem die so
ziale Isolation mit dem Alter zu [4]. Menschen, die von Armut betroffen sind, weisen zudem ein grösseres Risiko für gesundheitsschädigendes Verhalten auf [5].
Die Mehrheit der Grundversorgerinnen und Grund
versorger, die mit diesen Problemen konfrontiert sind, erfahren die Koordination mit den Sozialdiensten als schwierig und zeitraubend [6]. Hier besteht Hand
lungsbedarf.
Ziel und Zweck der Sozialberatung
Sozialberatung wirkt auf die sozioökonomischen Ver
hältnisse und – durch Befähigung – auf das Verhalten ein. Der Gesundheitszustand von Patientinnen und Patienten mit schlechter Adhärenz kann durch Bear
beitung der zugrundeliegenden sozialen Probleme in
Die Sozialarbeiterin entlastet den Hausarzt oder die Hausärztin bezüglich sozialer Pro blemstellungen.
TRIBÜNE Thema 1318
SCHWEIZERISCHE ÄRZTEZEITUNG – BULLETIN DES MÉDECINS SUISSES – BOLLETTINO DEI MEDICI SVIZZERI 2020;101(41):1318–1320
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