BEWERTUNGS PLAN
OPERATIONELLE PROGRAMME EFRE UND ESF DES LANDES SACHSEN-ANHALT IN DER
FÖRDERPERIODE 2014-2020
Inhalt
1. EINFÜHRUNG 3
2. ABGEDECKTE ESI-FONDS-PROGRAMME UND BEWERTUNGSSTRATEGIE 6
2.1 DARSTELLUNG DER FONDS 6
2.2 RÜCKBLICK AUF DIE BEWERTUNG VON EFRE UND ESF 2007-2013 10 2.3 ZIELE UND SCHWERPUNKTSETZUNG DES BEWERTUNGSPLANS 2014-2020 12
3. RAHMENBEDINGUNGEN DER BEWERTUNG 14
3.1 BETEILIGTE AKTEURE UND BEWERTUNGSPROZESS 14
3.2 QUELLEN DER BEWERTUNGSEXPERTISE UND QUALITÄTS-MANAGEMENT DER
BEWERTUNGEN 16
3.3 KOMMUNIKATIONS- UND FOLLOW-UP-STRATEGIE FÜR BEWERTUNGEN 17
3.4 RESSOURCEN 18
4. BEWERTUNGSANSÄTZE UND GEPLANTE BEWERTUNGEN 19
4.1 BEWERTUNGSANSÄTZE 19
4.2 BEWERTUNG DER UMSETZUNG AUF EBENE DER OPERATIONELLEN PROGRAMME 21 4.3 BEWERTUNG DER WIRKUNGEN AUF EBENE DER SPEZIFISCHEN ZIELE 23 4.4 BEWERTUNG DES BEITRAGS DER FONDS ZU DEN QUERSCHNITTS-ZIELEN UND –THEMEN 34 4.5 BEWERTUNGEN UND WISSENSCHAFTLICHE BEGLEITUNGEN DER UMSETZUNG EINZELNER
INNOVATIVER MAßNAHMEN SOWIE AD-HOC-EVALUIERUNGEN 39
4.6 ABSCHLIEßENDER BEWERTUNGSBERICHT 41
5. ZEITPLAN 43
ANLAGEN 45
BEWERTUNGSPLAN
1. Einführung
GRUNDLAGE
Die Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds), zu denen der Europäische Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) und der Europäische Sozialfonds (ESF) zählen, stellen die zentralen finanzpolitischen Instrumente der Gemeinschaftspolitik der EU dar. Für den Zeitraum 2014-2020 soll nach Vorgabe der Europäischen Kommission der Einsatz dieser ESI-Fonds stark
ergebnisorientiert sein. Auf diese Weise soll ein Beitrag zur EU-Strategie für intelligentes,
nachhaltiges und integratives Wachstum geleistet werden. Das setzt für die Fonds in den einzelnen Regionen der EU, so auch im Bundesland Sachsen-Anhalt, zweckmäßig konzipierte Programme voraus, die sowohl den EU- als auch den regionalen Anforderungen Rechnung tragen.
Die regionalen Anforderungen – die Handlungs- und Förderbedarfe – an die Fonds wurden 2012 mittels einer sozioökonomischen Analyse inklusive SWOT-Analyse identifiziert. In Ex-ante
Evaluierungen nach Art. 55 ESIF-VO 1 einschließlich einer strategischen Umweltprüfung für beide Operationellen Programme (OP) und Ex-ante Evaluierungen der Finanzinstrumente wurden 2014 in den einzelnen Prioritätsachsen die Zielzusammenhänge zwischen den regionalen und den
nationalen Zielen 2 und denen der Unionsstrategie untersucht. Die Ex-ante Untersuchungen konstatierten die Orientierung der Operationellen Programme am Gemeinsamen Strategischen Rahmen und eine weitgehende Übereinstimmung der regionalen mit den nationalen und den europäischen Zielen. Die Kommission genehmigte das OP ESF am 27.11.2014, das OP EFRE am 19.12.2014 und bescheinigte, dass beide OP „zur Unionsstrategie für intelligentes, nachhaltiges und integriertes Wachstum und zum Erreichen der wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenarbeit beitragen und mit der VO (EU) 1303/2013, der VO (EU) 1304/2013 3 bzw. der VO (EU) 1301/2013 4 und der Partnerschaftsvereinbarung mit Deutschland übereinstimmen.“ 5
Nach Artikel 54 Absatz 1 ESIF-VO sollen die Programme zur Verbesserung der Qualität der Gestaltung und Umsetzung und hinsichtlich ihrer Wirksamkeit, Effizienz und Auswirkungen in
1
ESIF-VO: VERORDNUNG (EU) Nr. 1303/2013 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 17. Dezember 2013 mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates
2
Nationales Reformprogramm einschließlich der länderspezifischen Empfehlungen, Partnerschaftsvereinbarung Deutschlands mit der KOM
3
VERORDNUNG (EU) Nr. 1304/2013 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 17. Dezember 2013 über den Europäischen Sozialfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1081/2006 des Rates
4
VERORDNUNG (EU) Nr. 1301/2013 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 17. Dezember 2013 über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und mit besonderen Bestimmungen hinsichtlich des Ziels „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1080/2006
5
DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION vom 27.11.2014 zur Genehmigung bestimmter Elemente des operationellen Programms
"Operationelles Programm ESF Sachsen-Anhalt 2014-2020" für eine Unterstützung aus dem Europäischen Sozialfonds im Rahmen des Ziels
„Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ für die Region Sachsen-Anhalt in Deutschland(5) - CCI-Nr. 2014DE05SFOP013
DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION vom 19.12.2014 zur Genehmigung bestimmter Elemente des operationellen Programms
"Operationelles Programm EFRE Sachsen-Anhalt 2014-2020" für eine Unterstützung aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung im
Rahmen des Ziels „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ für die Region Sachsen-Anhalt in Deutschland (5) - CCI-Nr. 2014DE16RFOP013
Bezug auf die Unionsstrategie bewertet werden. Aus Art. 56 in Verbindung mit Art. 114 der ESIF- VO ergibt sich für die Verwaltungsbehörde die Verpflichtung, einen Bewertungsplan zu erstellen, der Grundlage für die laufende Programmbewertung in der Förderperiode 2014-2020 sein wird.
Der Bewertungsplan ist dem Begleitausschuss innerhalb eines Jahres nach Programmgenehmigung vorzulegen.
VORGABEN UND ZIELSTELLUNGEN
Der vorliegende Bewertungsplan wurde gemäß den Vorgaben der EU-Kommission in der ESIF- VO erstellt und dient der Verbesserung der Qualität der Gestaltung und Umsetzung des OP EFRE und des OP ESF Sachsen-Anhalt sowie zur Bewertung ihrer Wirksamkeit, Effizienz und Auswirkungen.
Unterhalb dieses übergreifenden Ziels soll mit dem Bewertungsplan sichergestellt werden, dass zum einen das Erkenntnisinteresse der Europäischen Kommission hinsichtlich des geleisteten Beitrags zur Unionsstrategie bedient wird. Zum anderen soll der Bewertungsplan dazu beitragen, den Nutzen der Förderung für das Bundesland Sachsen-Anhalt zu optimieren. Hierfür werden wie in der Förderperiode 2007-2013 vorwiegend qualitative und theoriebasierte Evaluierungsansätze angestrebt. Diese Ansätze versprechen den größten Mehrwert für die Weiterentwicklung der ESI- Fonds-Förderung in Sachsen-Anhalt.
f
Im Einklang mit den einschlägigen Leitfäden 6 der Europäischen Kommission ist der Bewertungsplan ein wichtiges Instrument, welches dazu beiträgt, dass Programmmanagement und politische Entscheidungen auf wissenschaftlich validen Ergebnissen aufbauen. Insbesondere soll mit dem Bewertungsplan sichergestellt werden, dass die Anforderung von Art. 56 Abs. 3 ESIF-VO erfüllt wird, nach der mindestens einmal während des Programmplanungszeitraums bewertet wird, wie die Unterstützung aus den ESI-Fonds zur Umsetzung der spezifischen Ziele für jede Priorität beiträgt. Darüber hinaus soll mit dem Bewertungsplan gewährleistet werden, dass die
Bewertungen als Inputs für die entsprechenden Abschnitte der jährlichen Durchführungsberichte gemäß Art. 50 Abs. 2 der ESIF-VO ebenso zur Verfügung stehen wie für den abschließenden und zusammenfassenden Bewertungsbericht gem. Art. 114 Abs. 2 der ESIF-VO. Eine weitere
wesentliche Aufgabe des Bewertungsplans ist es gemäß Art. 56 Abs. 2 ESIF-VO sicherzustellen, dass angemessene und terminlich passende Ressourcen für die Durchführung von Bewertungen und die Steuerung des Bewertungsprozesses im Programmverlauf zur Verfügung stehen.
ERSTELLUNGSPROZESS DES BEWERTUNGSPLANS
Der vorliegende Bewertungsplan wurde auf Grundlage der Erfahrungen mit der Bewertung in der Förderperiode 2007-2013 durch die Verwaltungsbehörde erstellt. Die Vertreterinnen und Vertreter der Fachressorts sowie die Partner wurden in die Erarbeitung eingebunden. Zudem hat die
6 EUROPEAN COMMISSION Regional and Urban Policy DG, February 2015: European Regional Development Fund, European Social Fund, Cohesion Fund - Guidance Document on Evaluation Plans
EUROPEAN COMMISSION, Employment, Social Affairs and Inclusion DG: Programming Period 2014-2020, Monitoring and Evaluation of European
Cohesion Policy, European Social Fund, Guidance document, Brussels, June 2015.
Verwaltungsbehörde externe bewertungsfachliche Expertise hinzugezogen, um die Umsetzbarkeit des Bewertungsplans sicherzustellen.
Die generelle Schwerpunktsetzung unter Berücksichtigung der Erfahrungen der Förderperiode 2007-2013 wurde in einem Workshop im Mai 2015 mit Vertreterinnen und Vertretern der Fachressorts diskutiert und auf dieser Basis durch die Verwaltungsbehörde festgelegt (s. hierzu auch 2.2 und 2.3). Im Anschluss erhielten die Fachressorts die Möglichkeit, konkrete Vorschläge für künftige Bewertungen einzureichen. Die hieraus resultierenden Vorschläge wurden im Juni 2015 den Partnern vorgestellt. Diese hatten die Möglichkeit, die vorgeschlagenen
Bewertungsschwerpunkte zu kommentieren und eigene Vorschläge einzureichen. Der vollständige Bewertungsplan wurde nochmals im Oktober 2015 in der Lenkungsgruppe vorgestellt und
diskutiert und im Anschluss dem Begleitausschuss zur Prüfung und Genehmigung übermittelt.
Bei der Ausschreibung des Auftrags zur begleitenden Bewertung wird der vorliegende
Bewertungsplan in die Leistungsbeschreibung aufgenommen.
2. Abgedeckte ESI-Fonds-Programme und Bewertungsstrategie
2.1 DARSTELLUNG DER FONDS
Mit den ESI-Fonds werden die Oberziele nachhaltiges Wachstum, Beschäftigung und Innovation sowie die Querschnittziele und -themen Umwelt- und Naturschutz, Gleichstellung von Frauen und Männern, Nichtdiskriminierung, Bewältigung demographischer Herausforderungen und
Internationalität verfolgt.
Der Einsatz des EFRE zielt schwerpunktmäßig darauf ab, den wirtschaftlichen Aufholprozess in Sachsen-Anhalt durch Investitionen weiterzuführen und so zum Leitziel des Landes beizutragen, die Zukunft aus eigener Kraft zu gestalten. Deshalb werden die Mittel vorrangig in die Förderung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation sowie in die Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen fließen. Damit stärkt der EFRE die Wettbewerbsfähigkeit des Landes und trägt zur Schaffung und Sicherung dauerhafter Arbeitsplätze bei. Des Weiteren investiert das Land in Maßnahmen, mit denen die Energieeffizienz in Unternehmen, öffentlichen Einrichtungen oder im Verkehrssektor gesteigert wird. Schließlich wird mit Unterstützung des EFRE die Verbesserung des Hochwasserschutzes im Land vorangetrieben und es stehen Mittel für Investitionen in Städte, Kommunen und Kultureinrichtungen zur Verfügung. Für das OP EFRE stehen 1.427 Millionen Euro aus den Strukturfondsmitteln der EU zur Verfügung. Tabelle 1 zeigt die Prioritätsachsen und Spezifischen Ziele des OP EFRE im Überblick.
Tabelle 1: Prioritätsachsen und Spezifische Ziele des EFRE-OP
Prioritätsachse 1 (TZ 1): Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation Spezifisches Ziel 1: Ausbau der anwendungsorientierten öffentlichen FuE-Kapazitäten
Spezifisches Ziel 2: Steigerung der Innovationskraft der Wirtschaft in den durch die Regionale Innovationsstrategie bestimmten Leitmärkten
Prioritätsachse 2 (TZ 3): Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU
Spezifisches Ziel 3: Steigerung der Anzahl der Unternehmensgründungen in technologie- und wissensintensiven Branchen
Spezifisches Ziel 4: Verbesserung der Wachstums- und Investitionsbedingungen für KMU Spezifisches Ziel 5: Stärkung des endogenen Potenzials in Gewerbe- und Kumulationsgebieten durch hochleistungsfähige Breitbandnetze
Prioritätsachse 3 (TZ 4): Förderung der Bestrebungen zur Verringerung der CO2-Emissionen Spezifisches Ziel 6: Verringerung der CO2-Emissionen und Steigerung der Energieeffizienz in Unternehmen
Spezifisches Ziel 7: Erhöhung der Energieeffizienz öffentlicher Infrastrukturen und Gebäude Spezifisches Ziel 8: Verringerung der CO2-Emissionen im Verkehrssektor
Spezifisches Ziel 9: Anpassung städtischer Strukturen an Erfordernisse der Energieeinsparung und
des Klimaschutzes
Prioritätsachse 4 (TZ 6): Erhalt und Schutz der Umwelt sowie Förderung der Ressourceneffizienz Spezifisches Ziel 10: Aufwertung und Entwicklung von Kultur- und Naturerbestätten zur Stärkung der lokalen Entwicklung
Spezifisches Ziel 11: Verringerung des Flächenverbrauchs durch Unterstützung der Innentwicklung von Städten und durch die Verbesserung der Nutzung von Brach- und Konversionsflächen im urbanen Raum
Prioritätsachse 5 (TZ 5): Förderung der Anpassung an den Klimawandel sowie der Risikoprävention und des Risikomanagements
Spezifisches Ziel 12: Schutz der Bevölkerung vor Schäden durch Hochwasser und Vernässung Spezifisches Ziel 13: Schutz der kommunalen Infrastruktur vor Schäden durch Altbergbau ohne Rechtsnachfolger
Prioritätsachse 6 (TZ 9) : Territoriale Dimension zur Entwicklung endogener Potentiale - CLLD Spezifisches Ziel 14: Ausdehnung des Rahmens lokaler Entwicklungsstrategien um den vielfältigen lokalen Herausforderungen besser zu begegnen
Prioritätsachse 7 Technische Hilfe
Spezifisches Ziel 15: Sicherstellung der Effizienten und effektiven Umsetzung des OP Spezifisches Ziel 16: Hohe Sichtbarkeit der EFRE-Förderung
Über die Hälfte der ESF-Mittel, die Sachsen-Anhalt zur Verfügung stehen, werden in die Förderung nachhaltiger Beschäftigung und in die Unterstützung von Arbeitsmobilität fließen. Dabei werden insbesondere benachteiligte Gruppen bei der Verbesserung ihrer Beschäftigungsperspektiven unterstützt. 20 Prozent der ESF-Mittel werden in den Schwerpunkt Kampf gegen soziale Ausgrenzung, Armut und Diskriminierung investiert. Insbesondere junge Menschen und benachteiligte Gruppen sollen so bei der Aufnahme einer Beschäftigung gefördert werden.
Außerdem fließen rund 25 Prozent der ESF-Mittel in die Förderung der Aus- und Weiterbildung.
Ziele der ESF-Förderung in diesem Bereich sind zum Beispiel der gleiche Zugang zu guter Bildung und die Reduzierung der Anzahl der Schulabbrecherinnen und -abbrecher. Für die Umsetzung der genannten Ziele stehen dem Land insgesamt 612 Millionen Euro ESF-Mittel aus den Strukturfondsmitteln der EU zur Verfügung. Die folgende Tabelle 2 gibt einen Überblick über die Prioritätsachsen und Spezifischen Ziele des OP ESF.
Tabelle 2: Prioritätsachsen und Spezifische Ziele des ESF-OP
Prioritätsachse 1 (TZ 8): Förderung nachhaltiger und hochwertiger Beschäftigung und Unterstützung der Mobilität der Arbeitskräfte
Spezifisches Ziel 1: Unterstützung von Jugendlichen bei der Berufsorientierung und der Integration in Ausbildung und in das Erwerbsleben
Spezifisches Ziel 2: Förderung von Unternehmertum
Spezifisches Ziel 3: Verbesserung der Partizipation von Frauen im Erwerbsleben im Allgemeinen
und in bestimmten Berufsgruppen
Spezifisches Ziel 4: Verbesserung der Anpassungsfähigkeit an den Wandel durch Vernetzung regionaler und internationaler Akteurinnen und Akteure mit arbeitsmarktpolitischem Bezug sowie durch Strategie- und Kompetenzentwicklung
Prioritätsachse 2 (TZ 9): Förderung der sozialen Inklusion und Bekämpfung von Armut und jeglicher Diskriminierung
Spezifisches Ziel 5: Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und Arbeitsmarktintegration von Langzeitarbeitslosen und weiteren am Arbeitsmarkt besonders benachteiligten Personengruppen Spezifisches Ziel 6: Verbesserung der Integration von besonders von Benachteiligung betroffenen Personen
Spezifisches Ziel 7: Stärkung der regionalen Aktivitäten in den Bereichen Bildung, Beschäftigung und soziale Eingliederung über den Bottom-up-Ansatz durch CLLD
Prioritätsachse 3 (TZ 10): Investition in Bildung, Ausbildung und Berufsbildung für Kompetenzen und lebenslanges Lernen
Spezifisches Ziel 8: Verbesserung des Schulerfolgs und Förderung inklusiver Schulbildung Spezifisches Ziel 9: Ausbau der wissenschaftlichen Aus- und Weiterbildung
Spezifisches Ziel 10: Stärkung der Spitzenforschung und des Wissenstransfers zwischen Wissenschaft und Wirtschaft
Prioritätsachse 4 Technische Hilfe
Spezifisches Ziel 11: Planmäßige und effiziente Umsetzung des OP
Die Strategien für das OP EFRE und das OP ESF sind eingebettet in die fondsübergreifende Strategie des Landes Sachsen-Anhalt für den Einsatz der ESI-Fonds in der Förderperiode 2014-2020 zur Unterstützung der Europa-2020-Ziele im Rahmen der Kohäsionspolitik.
Aufgrund des fondsübergreifenden Ansatzes deckt der Bewertungsplan das OP EFRE und das OP ESF ab. Zwischen dem OP EFRE und OP ESF bestehen insbesondere folgende Komplementaritäten:
Das OP EFRE umfasst Maßnahmen zur Förderung von Innovationsaktivitäten in Unternehmen und in der Wissenschaft, u.a. durch den Ausbau der öffentlichen und wirtschaftsnahen FuE-Infrastruktur, der Förderung von FuE-Projekten sowie der Stärkung des Wissens- und Technologietransfers. Das OP ESF flankiert diese Maßnahmen durch Förderangebote, welche die bildungsseitigen
Voraussetzungen hierfür schaffen und den Transfer zwischen Wissenschaft und Wirtschaft unterstützen. Hierzu zählen insbesondere Förderaktivitäten in den Bereichen der Unterstützung wissenschaftlicher Karrieren von Frauen und der Studienorientierung von Frauen in MINT-Fächern, der Unterstützung der internationalen Vernetzung der Hochschulen sowie der Förderung des Wissenstransfers über Innovationsassistenten.
Das OP EFRE umfasst Maßnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen, insb.
von KMU. Dabei fördert der EFRE i.d.R. investive Maßnahmen von KMU. Der ESF unterstützt die
Entwicklung von KMU insbesondere durch Maßnahmen zur Sicherung des Fachkräftebedarfs. Dies
erfolgt bspw. durch die Unterstützung von Fachkräftenetzwerken, der Förderung der Personal- und
Organisationsentwicklung in KMU sowie der Entwicklung einer Willkommenskultur für Zuwanderer.
Zudem trägt der ESF zur Sicherung des Fachkräftebedarfs durch Maßnahmen zur Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit und Berufsorientierung Jugendlicher bei.
Synergien zwischen EFRE und ESF existieren zudem im Gründungsbereich. Zur Unterstützung von Unternehmensgründungen in innovativen Bereichen sind aus dem OP EFRE die Bereitstellung von Risikokapital und das Auflegen eines Existenzgründerfonds beabsichtigt. Zur Förderung von Existenzgründungen aus der Wissenschaft wird zudem der Ausbau von Gründungsinkubatoren an Hochschulen gefördert. Die Förderung unterstützt als harte Infrastruktur die Einrichtung von Inkubatoren. Daneben werden potenzielle Gründer durch Zuschüsse bei der Weiterentwicklung ihrer Geschäftsidee bis zur Existenzgründung unterstützt. Durch das Landes-OP ESF werden die Förderaktivitäten des EFRE mit weichen Unterstützungsangeboten flankiert, indem Qualifizierungs-, Coaching- und Beratungsangebote für Existenzgründer sowie Maßnahmen zur Sensibilisierung, Motivierung und Unterstützung von Existenzgründern unterstützt werden („Investitionen in Köpfe“).
Sowohl im OP EFRE als auch im OP ESF werden Beratungen gefördert, die jedoch unter-schiedliche Inhalte und Adressaten aufweisen. Mit dem EFRE werden unternehmensbezogene Beratungen in den Bereichen Außenwirtschaft, Marketing, Organisationsoptimierung, Risikomanagement, Unternehmensnachfolge, Energie- und Umwelt, Stärkung des Innovationspotentials und Personalmanagement gefördert, die das Unternehmen als solches im Blick haben. Aus dem ESF werden insbesondere personenbezogene Beratungen für potenzielle Existenzgründer/-innen, Coaching- und Beratungsleistungen im Rahmen personenbezogener Fördermaßnahmen zur Integration von Arbeitslosen in den Arbeitsmarkt sowie Beratungen zur Förderung von Gleichstellung und Nicht-Diskriminierung unterstützt.
Die nachhaltige Entwicklung von Städten wird durch das OP EFRE u.a. durch bauliche
Instandsetzungsmaßnahmen und die Gestaltung des Wohnumfeldes unterstützt. Damit sollen städtische Gebiete als Lebens- und Arbeitsort aufgewertet werden.
Ein wichtiger Bestandteil des Bewertungsplanes wird es sein, die spezifischen Ziele eines OP auf ihr
Zusammenwirken mit den spezifischen Zielen des anderen OP hin zu bewerten.
2.2 RÜCKBLICK AUF DIE BEWERTUNG VON EFRE UND ESF 2007-2013
Im Auftrag der Verwaltungsbehörde wurde durch den Evaluator der Förderperiode 2007-2013 im Jahr 2015 eine Auswertung der Bewertungen des Einsatzes von Strukturfonds des OP EFRE und des OP ESF vorgenommen (vgl. Anlage A).
In Abbildung 1 ist der Bewertungsverlauf in der Förderperiode 2007-2013 dargestellt. Nach dem Programmstart wurden im Jahr 2009 die ersten Baseline-Analysen durchgeführt. Im Jahr 2010 wurde eine fondsübergreifende Halbzeitbilanz erstellt. Der Schwerpunkt der Bewertung lag auf den Jahren 2011 bis 2014. In diesen Jahren wurden sowohl im EFRE als auch im ESF die meisten thematischen Bewertungen und Follow-up-Analysen umgesetzt.
Abbildung 1: Bewertungsverlauf in der Förderperiode 2007-2013
Dabei kamen als Analyseformen sowohl Umsetzungsanalysen, als auch (theoriebasierte)
Wirkungsanalysen, Relevanzanalysen und Kohärenzanalysen zur Anwendung (vgl. Abbildung 2):
0 1 2 3 4 5 6 7
2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015
EFRE (n=14) ESF (n=8) Fondsüber-
greifende Halbzeitbilanz / Programm- bewertung Baseline-
Analysen
Thematische Bewertungen / Follow-up-Analysen
Abbildung 2: Intensität der Anwendung verschiedener Bewertungsansätze in der Förderperiode 2007-2013
Anmerkung: Eine Evaluierung konnte mehrere Bewertungsansätze beinhalten.
Inhaltlich wurde mit den Evaluierungen ein breites Themenspektrum abgedeckt (vgl. Abbildung 3).
Es umfasst vorrangige Förderthemen wie Innovation und Wissenstransfer, Einzelbetriebliche Förderung, Existenzgründungsförderung, Hochschulinfrastruktur, Tourismus, Berufliche Weiterbildung, Übergang Schule-Beruf sowie Integration spezifischer Zielgruppen in den Arbeitsmarkt. Von den Querschnittsthemen erhielten die Themen Fachkräftesicherung und Demografie sowie Städtische Dimension und Partnerschaftliche Umsetzung ein besonderes Augenmerk. Daneben wurden auch vorbereitende Studien und Handreichungen zur Erfassung der Querschnittsziele Gleichstellung der Geschlechter und zu Umweltindikatoren erstellt. Auf die Ergebnisse wurde in der Programmierung der EU-Programme 2014-2020 zurückgegriffen. Auch können sie eine Grundlage für die Evaluierung der Förderperiode sein.
22
16
13
9
0 5 10 15 20 25
Umsetzungsanalyse
(Theoriebasierte) Wirkungsanalyse
Relevanzanalyse
Kohärenzanalyse
Abbildung 3: Überblick über die thematischen Bewertungsschwerpunkte in EFRE und ESF in der Förderperiode 2007-2013
2.3 ZIELE UND SCHWERPUNKTSETZUNG DES BEWERTUNGSPLANS 2014- 2020
Aus der ESIF-VO ergeben sich insbesondere folgende Anforderungen, denen die Bewertungsaktivitäten in der Förderperiode 2014-2020 Rechnung tragen sollen:
Es soll bewertet werden, welche Beiträge die Unterstützung aus den ESI-Fonds zu den spezifischen Zielen jeder Prioritätsachse leistet (Artikel 56 Absatz 3 ESIF-VO) und welche Auswirkungen die Förderung in Bezug auf die Ziele der Unionsstrategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum hat (Artikel 54 Absatz 1 ESIF-VO).
Es sollen Bewertungen zur Verbesserung der Qualität der Gestaltung und Umsetzung von Programmen sowie auch zur Bewertung ihrer Wirksamkeit, ihrer Effizienz und ihrer Auswirkungen durchgeführt werden (Artikel 54 Absatz 1 und Artikel 56 Absatz 3 ESIF-VO).
Vor diesem Hintergrund möchte sich das Land Sachsen-Anhalt an den folgenden Leitlinien für die Ausrichtung der Bewertungsaktivitäten des EFRE und des ESF in der Förderperiode 2014-2020 orientieren:
Bewertungen – insbesondere solche auf Ebene der Spezifischen Ziele und zur Ermittlung der Wirkungen der Förderung – sollen nach Wirkungszusammenhängen durchgeführt werden. Dies schließt explizit auch prioritätsachsen- und fondsübergreifende
Bewertungsansätze mit ein.
Statt einer Halbzeitbewertung über alle Fonds und Prioritätsachsen soll es schlankere Bewertungen der Umsetzung für jedes OP geben. Diese können genutzt werden, um Nachsteuerungsbedarfe und -optionen zu prüfen.
Innovation und
Wissenstransfer Demografie und Fachkräfte
Integration spezifischer Zielgruppen in den
Arbeitsmarkt
Einzelbetriebliche
Förderung Städtische
Dimension
Partnerschaftliche
Umsetzung Existenzgründung Übergang Schule- Beruf
Berufliche
Weiterbildung Tourismus
Hochschul-
infrastruktur
Schwerpunkteder Evaluierung in EFRE und ESF
2007-2013