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Academic year: 2022

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BEWERTUNGS PLAN

OPERATIONELLE PROGRAMME EFRE UND ESF DES LANDES SACHSEN-ANHALT IN DER

FÖRDERPERIODE 2014-2020

(2)

Inhalt

1. EINFÜHRUNG 3

2. ABGEDECKTE ESI-FONDS-PROGRAMME UND BEWERTUNGSSTRATEGIE 6

2.1 DARSTELLUNG DER FONDS 6

2.2 RÜCKBLICK AUF DIE BEWERTUNG VON EFRE UND ESF 2007-2013 10 2.3 ZIELE UND SCHWERPUNKTSETZUNG DES BEWERTUNGSPLANS 2014-2020 12

3. RAHMENBEDINGUNGEN DER BEWERTUNG 14

3.1 BETEILIGTE AKTEURE UND BEWERTUNGSPROZESS 14

3.2 QUELLEN DER BEWERTUNGSEXPERTISE UND QUALITÄTS-MANAGEMENT DER

BEWERTUNGEN 16

3.3 KOMMUNIKATIONS- UND FOLLOW-UP-STRATEGIE FÜR BEWERTUNGEN 17

3.4 RESSOURCEN 18

4. BEWERTUNGSANSÄTZE UND GEPLANTE BEWERTUNGEN 19

4.1 BEWERTUNGSANSÄTZE 19

4.2 BEWERTUNG DER UMSETZUNG AUF EBENE DER OPERATIONELLEN PROGRAMME 21 4.3 BEWERTUNG DER WIRKUNGEN AUF EBENE DER SPEZIFISCHEN ZIELE 23 4.4 BEWERTUNG DES BEITRAGS DER FONDS ZU DEN QUERSCHNITTS-ZIELEN UND –THEMEN 34 4.5 BEWERTUNGEN UND WISSENSCHAFTLICHE BEGLEITUNGEN DER UMSETZUNG EINZELNER

INNOVATIVER MAßNAHMEN SOWIE AD-HOC-EVALUIERUNGEN 39

4.6 ABSCHLIEßENDER BEWERTUNGSBERICHT 41

5. ZEITPLAN 43

ANLAGEN 45

BEWERTUNGSPLAN

(3)

1. Einführung

GRUNDLAGE

Die Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds), zu denen der Europäische Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) und der Europäische Sozialfonds (ESF) zählen, stellen die zentralen finanzpolitischen Instrumente der Gemeinschaftspolitik der EU dar. Für den Zeitraum 2014-2020 soll nach Vorgabe der Europäischen Kommission der Einsatz dieser ESI-Fonds stark

ergebnisorientiert sein. Auf diese Weise soll ein Beitrag zur EU-Strategie für intelligentes,

nachhaltiges und integratives Wachstum geleistet werden. Das setzt für die Fonds in den einzelnen Regionen der EU, so auch im Bundesland Sachsen-Anhalt, zweckmäßig konzipierte Programme voraus, die sowohl den EU- als auch den regionalen Anforderungen Rechnung tragen.

Die regionalen Anforderungen – die Handlungs- und Förderbedarfe – an die Fonds wurden 2012 mittels einer sozioökonomischen Analyse inklusive SWOT-Analyse identifiziert. In Ex-ante

Evaluierungen nach Art. 55 ESIF-VO 1 einschließlich einer strategischen Umweltprüfung für beide Operationellen Programme (OP) und Ex-ante Evaluierungen der Finanzinstrumente wurden 2014 in den einzelnen Prioritätsachsen die Zielzusammenhänge zwischen den regionalen und den

nationalen Zielen 2 und denen der Unionsstrategie untersucht. Die Ex-ante Untersuchungen konstatierten die Orientierung der Operationellen Programme am Gemeinsamen Strategischen Rahmen und eine weitgehende Übereinstimmung der regionalen mit den nationalen und den europäischen Zielen. Die Kommission genehmigte das OP ESF am 27.11.2014, das OP EFRE am 19.12.2014 und bescheinigte, dass beide OP „zur Unionsstrategie für intelligentes, nachhaltiges und integriertes Wachstum und zum Erreichen der wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenarbeit beitragen und mit der VO (EU) 1303/2013, der VO (EU) 1304/2013 3 bzw. der VO (EU) 1301/2013 4 und der Partnerschaftsvereinbarung mit Deutschland übereinstimmen.“ 5

Nach Artikel 54 Absatz 1 ESIF-VO sollen die Programme zur Verbesserung der Qualität der Gestaltung und Umsetzung und hinsichtlich ihrer Wirksamkeit, Effizienz und Auswirkungen in

1

ESIF-VO: VERORDNUNG (EU) Nr. 1303/2013 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 17. Dezember 2013 mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates

2

Nationales Reformprogramm einschließlich der länderspezifischen Empfehlungen, Partnerschaftsvereinbarung Deutschlands mit der KOM

3

VERORDNUNG (EU) Nr. 1304/2013 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 17. Dezember 2013 über den Europäischen Sozialfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1081/2006 des Rates

4

VERORDNUNG (EU) Nr. 1301/2013 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 17. Dezember 2013 über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und mit besonderen Bestimmungen hinsichtlich des Ziels „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1080/2006

5

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION vom 27.11.2014 zur Genehmigung bestimmter Elemente des operationellen Programms

"Operationelles Programm ESF Sachsen-Anhalt 2014-2020" für eine Unterstützung aus dem Europäischen Sozialfonds im Rahmen des Ziels

„Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ für die Region Sachsen-Anhalt in Deutschland(5) - CCI-Nr. 2014DE05SFOP013

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION vom 19.12.2014 zur Genehmigung bestimmter Elemente des operationellen Programms

"Operationelles Programm EFRE Sachsen-Anhalt 2014-2020" für eine Unterstützung aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung im

Rahmen des Ziels „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ für die Region Sachsen-Anhalt in Deutschland (5) - CCI-Nr. 2014DE16RFOP013

(4)

Bezug auf die Unionsstrategie bewertet werden. Aus Art. 56 in Verbindung mit Art. 114 der ESIF- VO ergibt sich für die Verwaltungsbehörde die Verpflichtung, einen Bewertungsplan zu erstellen, der Grundlage für die laufende Programmbewertung in der Förderperiode 2014-2020 sein wird.

Der Bewertungsplan ist dem Begleitausschuss innerhalb eines Jahres nach Programmgenehmigung vorzulegen.

VORGABEN UND ZIELSTELLUNGEN

Der vorliegende Bewertungsplan wurde gemäß den Vorgaben der EU-Kommission in der ESIF- VO erstellt und dient der Verbesserung der Qualität der Gestaltung und Umsetzung des OP EFRE und des OP ESF Sachsen-Anhalt sowie zur Bewertung ihrer Wirksamkeit, Effizienz und Auswirkungen.

Unterhalb dieses übergreifenden Ziels soll mit dem Bewertungsplan sichergestellt werden, dass zum einen das Erkenntnisinteresse der Europäischen Kommission hinsichtlich des geleisteten Beitrags zur Unionsstrategie bedient wird. Zum anderen soll der Bewertungsplan dazu beitragen, den Nutzen der Förderung für das Bundesland Sachsen-Anhalt zu optimieren. Hierfür werden wie in der Förderperiode 2007-2013 vorwiegend qualitative und theoriebasierte Evaluierungsansätze angestrebt. Diese Ansätze versprechen den größten Mehrwert für die Weiterentwicklung der ESI- Fonds-Förderung in Sachsen-Anhalt.

f

Im Einklang mit den einschlägigen Leitfäden 6 der Europäischen Kommission ist der Bewertungsplan ein wichtiges Instrument, welches dazu beiträgt, dass Programmmanagement und politische Entscheidungen auf wissenschaftlich validen Ergebnissen aufbauen. Insbesondere soll mit dem Bewertungsplan sichergestellt werden, dass die Anforderung von Art. 56 Abs. 3 ESIF-VO erfüllt wird, nach der mindestens einmal während des Programmplanungszeitraums bewertet wird, wie die Unterstützung aus den ESI-Fonds zur Umsetzung der spezifischen Ziele für jede Priorität beiträgt. Darüber hinaus soll mit dem Bewertungsplan gewährleistet werden, dass die

Bewertungen als Inputs für die entsprechenden Abschnitte der jährlichen Durchführungsberichte gemäß Art. 50 Abs. 2 der ESIF-VO ebenso zur Verfügung stehen wie für den abschließenden und zusammenfassenden Bewertungsbericht gem. Art. 114 Abs. 2 der ESIF-VO. Eine weitere

wesentliche Aufgabe des Bewertungsplans ist es gemäß Art. 56 Abs. 2 ESIF-VO sicherzustellen, dass angemessene und terminlich passende Ressourcen für die Durchführung von Bewertungen und die Steuerung des Bewertungsprozesses im Programmverlauf zur Verfügung stehen.

ERSTELLUNGSPROZESS DES BEWERTUNGSPLANS

Der vorliegende Bewertungsplan wurde auf Grundlage der Erfahrungen mit der Bewertung in der Förderperiode 2007-2013 durch die Verwaltungsbehörde erstellt. Die Vertreterinnen und Vertreter der Fachressorts sowie die Partner wurden in die Erarbeitung eingebunden. Zudem hat die

6 EUROPEAN COMMISSION Regional and Urban Policy DG, February 2015: European Regional Development Fund, European Social Fund, Cohesion Fund - Guidance Document on Evaluation Plans

EUROPEAN COMMISSION, Employment, Social Affairs and Inclusion DG: Programming Period 2014-2020, Monitoring and Evaluation of European

Cohesion Policy, European Social Fund, Guidance document, Brussels, June 2015.

(5)

Verwaltungsbehörde externe bewertungsfachliche Expertise hinzugezogen, um die Umsetzbarkeit des Bewertungsplans sicherzustellen.

Die generelle Schwerpunktsetzung unter Berücksichtigung der Erfahrungen der Förderperiode 2007-2013 wurde in einem Workshop im Mai 2015 mit Vertreterinnen und Vertretern der Fachressorts diskutiert und auf dieser Basis durch die Verwaltungsbehörde festgelegt (s. hierzu auch 2.2 und 2.3). Im Anschluss erhielten die Fachressorts die Möglichkeit, konkrete Vorschläge für künftige Bewertungen einzureichen. Die hieraus resultierenden Vorschläge wurden im Juni 2015 den Partnern vorgestellt. Diese hatten die Möglichkeit, die vorgeschlagenen

Bewertungsschwerpunkte zu kommentieren und eigene Vorschläge einzureichen. Der vollständige Bewertungsplan wurde nochmals im Oktober 2015 in der Lenkungsgruppe vorgestellt und

diskutiert und im Anschluss dem Begleitausschuss zur Prüfung und Genehmigung übermittelt.

Bei der Ausschreibung des Auftrags zur begleitenden Bewertung wird der vorliegende

Bewertungsplan in die Leistungsbeschreibung aufgenommen.

(6)

2. Abgedeckte ESI-Fonds-Programme und Bewertungsstrategie

2.1 DARSTELLUNG DER FONDS

Mit den ESI-Fonds werden die Oberziele nachhaltiges Wachstum, Beschäftigung und Innovation sowie die Querschnittziele und -themen Umwelt- und Naturschutz, Gleichstellung von Frauen und Männern, Nichtdiskriminierung, Bewältigung demographischer Herausforderungen und

Internationalität verfolgt.

Der Einsatz des EFRE zielt schwerpunktmäßig darauf ab, den wirtschaftlichen Aufholprozess in Sachsen-Anhalt durch Investitionen weiterzuführen und so zum Leitziel des Landes beizutragen, die Zukunft aus eigener Kraft zu gestalten. Deshalb werden die Mittel vorrangig in die Förderung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation sowie in die Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen fließen. Damit stärkt der EFRE die Wettbewerbsfähigkeit des Landes und trägt zur Schaffung und Sicherung dauerhafter Arbeitsplätze bei. Des Weiteren investiert das Land in Maßnahmen, mit denen die Energieeffizienz in Unternehmen, öffentlichen Einrichtungen oder im Verkehrssektor gesteigert wird. Schließlich wird mit Unterstützung des EFRE die Verbesserung des Hochwasserschutzes im Land vorangetrieben und es stehen Mittel für Investitionen in Städte, Kommunen und Kultureinrichtungen zur Verfügung. Für das OP EFRE stehen 1.427 Millionen Euro aus den Strukturfondsmitteln der EU zur Verfügung. Tabelle 1 zeigt die Prioritätsachsen und Spezifischen Ziele des OP EFRE im Überblick.

Tabelle 1: Prioritätsachsen und Spezifische Ziele des EFRE-OP

Prioritätsachse 1 (TZ 1): Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation Spezifisches Ziel 1: Ausbau der anwendungsorientierten öffentlichen FuE-Kapazitäten

Spezifisches Ziel 2: Steigerung der Innovationskraft der Wirtschaft in den durch die Regionale Innovationsstrategie bestimmten Leitmärkten

Prioritätsachse 2 (TZ 3): Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU

Spezifisches Ziel 3: Steigerung der Anzahl der Unternehmensgründungen in technologie- und wissensintensiven Branchen

Spezifisches Ziel 4: Verbesserung der Wachstums- und Investitionsbedingungen für KMU Spezifisches Ziel 5: Stärkung des endogenen Potenzials in Gewerbe- und Kumulationsgebieten durch hochleistungsfähige Breitbandnetze

Prioritätsachse 3 (TZ 4): Förderung der Bestrebungen zur Verringerung der CO2-Emissionen Spezifisches Ziel 6: Verringerung der CO2-Emissionen und Steigerung der Energieeffizienz in Unternehmen

Spezifisches Ziel 7: Erhöhung der Energieeffizienz öffentlicher Infrastrukturen und Gebäude Spezifisches Ziel 8: Verringerung der CO2-Emissionen im Verkehrssektor

Spezifisches Ziel 9: Anpassung städtischer Strukturen an Erfordernisse der Energieeinsparung und

(7)

des Klimaschutzes

Prioritätsachse 4 (TZ 6): Erhalt und Schutz der Umwelt sowie Förderung der Ressourceneffizienz Spezifisches Ziel 10: Aufwertung und Entwicklung von Kultur- und Naturerbestätten zur Stärkung der lokalen Entwicklung

Spezifisches Ziel 11: Verringerung des Flächenverbrauchs durch Unterstützung der Innentwicklung von Städten und durch die Verbesserung der Nutzung von Brach- und Konversionsflächen im urbanen Raum

Prioritätsachse 5 (TZ 5): Förderung der Anpassung an den Klimawandel sowie der Risikoprävention und des Risikomanagements

Spezifisches Ziel 12: Schutz der Bevölkerung vor Schäden durch Hochwasser und Vernässung Spezifisches Ziel 13: Schutz der kommunalen Infrastruktur vor Schäden durch Altbergbau ohne Rechtsnachfolger

Prioritätsachse 6 (TZ 9) : Territoriale Dimension zur Entwicklung endogener Potentiale - CLLD Spezifisches Ziel 14: Ausdehnung des Rahmens lokaler Entwicklungsstrategien um den vielfältigen lokalen Herausforderungen besser zu begegnen

Prioritätsachse 7 Technische Hilfe

Spezifisches Ziel 15: Sicherstellung der Effizienten und effektiven Umsetzung des OP Spezifisches Ziel 16: Hohe Sichtbarkeit der EFRE-Förderung

Über die Hälfte der ESF-Mittel, die Sachsen-Anhalt zur Verfügung stehen, werden in die Förderung nachhaltiger Beschäftigung und in die Unterstützung von Arbeitsmobilität fließen. Dabei werden insbesondere benachteiligte Gruppen bei der Verbesserung ihrer Beschäftigungsperspektiven unterstützt. 20 Prozent der ESF-Mittel werden in den Schwerpunkt Kampf gegen soziale Ausgrenzung, Armut und Diskriminierung investiert. Insbesondere junge Menschen und benachteiligte Gruppen sollen so bei der Aufnahme einer Beschäftigung gefördert werden.

Außerdem fließen rund 25 Prozent der ESF-Mittel in die Förderung der Aus- und Weiterbildung.

Ziele der ESF-Förderung in diesem Bereich sind zum Beispiel der gleiche Zugang zu guter Bildung und die Reduzierung der Anzahl der Schulabbrecherinnen und -abbrecher. Für die Umsetzung der genannten Ziele stehen dem Land insgesamt 612 Millionen Euro ESF-Mittel aus den Strukturfondsmitteln der EU zur Verfügung. Die folgende Tabelle 2 gibt einen Überblick über die Prioritätsachsen und Spezifischen Ziele des OP ESF.

Tabelle 2: Prioritätsachsen und Spezifische Ziele des ESF-OP

Prioritätsachse 1 (TZ 8): Förderung nachhaltiger und hochwertiger Beschäftigung und Unterstützung der Mobilität der Arbeitskräfte

Spezifisches Ziel 1: Unterstützung von Jugendlichen bei der Berufsorientierung und der Integration in Ausbildung und in das Erwerbsleben

Spezifisches Ziel 2: Förderung von Unternehmertum

Spezifisches Ziel 3: Verbesserung der Partizipation von Frauen im Erwerbsleben im Allgemeinen

und in bestimmten Berufsgruppen

(8)

Spezifisches Ziel 4: Verbesserung der Anpassungsfähigkeit an den Wandel durch Vernetzung regionaler und internationaler Akteurinnen und Akteure mit arbeitsmarktpolitischem Bezug sowie durch Strategie- und Kompetenzentwicklung

Prioritätsachse 2 (TZ 9): Förderung der sozialen Inklusion und Bekämpfung von Armut und jeglicher Diskriminierung

Spezifisches Ziel 5: Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und Arbeitsmarktintegration von Langzeitarbeitslosen und weiteren am Arbeitsmarkt besonders benachteiligten Personengruppen Spezifisches Ziel 6: Verbesserung der Integration von besonders von Benachteiligung betroffenen Personen

Spezifisches Ziel 7: Stärkung der regionalen Aktivitäten in den Bereichen Bildung, Beschäftigung und soziale Eingliederung über den Bottom-up-Ansatz durch CLLD

Prioritätsachse 3 (TZ 10): Investition in Bildung, Ausbildung und Berufsbildung für Kompetenzen und lebenslanges Lernen

Spezifisches Ziel 8: Verbesserung des Schulerfolgs und Förderung inklusiver Schulbildung Spezifisches Ziel 9: Ausbau der wissenschaftlichen Aus- und Weiterbildung

Spezifisches Ziel 10: Stärkung der Spitzenforschung und des Wissenstransfers zwischen Wissenschaft und Wirtschaft

Prioritätsachse 4 Technische Hilfe

Spezifisches Ziel 11: Planmäßige und effiziente Umsetzung des OP

Die Strategien für das OP EFRE und das OP ESF sind eingebettet in die fondsübergreifende Strategie des Landes Sachsen-Anhalt für den Einsatz der ESI-Fonds in der Förderperiode 2014-2020 zur Unterstützung der Europa-2020-Ziele im Rahmen der Kohäsionspolitik.

Aufgrund des fondsübergreifenden Ansatzes deckt der Bewertungsplan das OP EFRE und das OP ESF ab. Zwischen dem OP EFRE und OP ESF bestehen insbesondere folgende Komplementaritäten:

 Das OP EFRE umfasst Maßnahmen zur Förderung von Innovationsaktivitäten in Unternehmen und in der Wissenschaft, u.a. durch den Ausbau der öffentlichen und wirtschaftsnahen FuE-Infrastruktur, der Förderung von FuE-Projekten sowie der Stärkung des Wissens- und Technologietransfers. Das OP ESF flankiert diese Maßnahmen durch Förderangebote, welche die bildungsseitigen

Voraussetzungen hierfür schaffen und den Transfer zwischen Wissenschaft und Wirtschaft unterstützen. Hierzu zählen insbesondere Förderaktivitäten in den Bereichen der Unterstützung wissenschaftlicher Karrieren von Frauen und der Studienorientierung von Frauen in MINT-Fächern, der Unterstützung der internationalen Vernetzung der Hochschulen sowie der Förderung des Wissenstransfers über Innovationsassistenten.

 Das OP EFRE umfasst Maßnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen, insb.

von KMU. Dabei fördert der EFRE i.d.R. investive Maßnahmen von KMU. Der ESF unterstützt die

Entwicklung von KMU insbesondere durch Maßnahmen zur Sicherung des Fachkräftebedarfs. Dies

erfolgt bspw. durch die Unterstützung von Fachkräftenetzwerken, der Förderung der Personal- und

Organisationsentwicklung in KMU sowie der Entwicklung einer Willkommenskultur für Zuwanderer.

(9)

Zudem trägt der ESF zur Sicherung des Fachkräftebedarfs durch Maßnahmen zur Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit und Berufsorientierung Jugendlicher bei.

 Synergien zwischen EFRE und ESF existieren zudem im Gründungsbereich. Zur Unterstützung von Unternehmensgründungen in innovativen Bereichen sind aus dem OP EFRE die Bereitstellung von Risikokapital und das Auflegen eines Existenzgründerfonds beabsichtigt. Zur Förderung von Existenzgründungen aus der Wissenschaft wird zudem der Ausbau von Gründungsinkubatoren an Hochschulen gefördert. Die Förderung unterstützt als harte Infrastruktur die Einrichtung von Inkubatoren. Daneben werden potenzielle Gründer durch Zuschüsse bei der Weiterentwicklung ihrer Geschäftsidee bis zur Existenzgründung unterstützt. Durch das Landes-OP ESF werden die Förderaktivitäten des EFRE mit weichen Unterstützungsangeboten flankiert, indem Qualifizierungs-, Coaching- und Beratungsangebote für Existenzgründer sowie Maßnahmen zur Sensibilisierung, Motivierung und Unterstützung von Existenzgründern unterstützt werden („Investitionen in Köpfe“).

 Sowohl im OP EFRE als auch im OP ESF werden Beratungen gefördert, die jedoch unter-schiedliche Inhalte und Adressaten aufweisen. Mit dem EFRE werden unternehmensbezogene Beratungen in den Bereichen Außenwirtschaft, Marketing, Organisationsoptimierung, Risikomanagement, Unternehmensnachfolge, Energie- und Umwelt, Stärkung des Innovationspotentials und Personalmanagement gefördert, die das Unternehmen als solches im Blick haben. Aus dem ESF werden insbesondere personenbezogene Beratungen für potenzielle Existenzgründer/-innen, Coaching- und Beratungsleistungen im Rahmen personenbezogener Fördermaßnahmen zur Integration von Arbeitslosen in den Arbeitsmarkt sowie Beratungen zur Förderung von Gleichstellung und Nicht-Diskriminierung unterstützt.

 Die nachhaltige Entwicklung von Städten wird durch das OP EFRE u.a. durch bauliche

Instandsetzungsmaßnahmen und die Gestaltung des Wohnumfeldes unterstützt. Damit sollen städtische Gebiete als Lebens- und Arbeitsort aufgewertet werden.

 Ein wichtiger Bestandteil des Bewertungsplanes wird es sein, die spezifischen Ziele eines OP auf ihr

Zusammenwirken mit den spezifischen Zielen des anderen OP hin zu bewerten.

(10)

2.2 RÜCKBLICK AUF DIE BEWERTUNG VON EFRE UND ESF 2007-2013

Im Auftrag der Verwaltungsbehörde wurde durch den Evaluator der Förderperiode 2007-2013 im Jahr 2015 eine Auswertung der Bewertungen des Einsatzes von Strukturfonds des OP EFRE und des OP ESF vorgenommen (vgl. Anlage A).

In Abbildung 1 ist der Bewertungsverlauf in der Förderperiode 2007-2013 dargestellt. Nach dem Programmstart wurden im Jahr 2009 die ersten Baseline-Analysen durchgeführt. Im Jahr 2010 wurde eine fondsübergreifende Halbzeitbilanz erstellt. Der Schwerpunkt der Bewertung lag auf den Jahren 2011 bis 2014. In diesen Jahren wurden sowohl im EFRE als auch im ESF die meisten thematischen Bewertungen und Follow-up-Analysen umgesetzt.

Abbildung 1: Bewertungsverlauf in der Förderperiode 2007-2013

Dabei kamen als Analyseformen sowohl Umsetzungsanalysen, als auch (theoriebasierte)

Wirkungsanalysen, Relevanzanalysen und Kohärenzanalysen zur Anwendung (vgl. Abbildung 2):

0 1 2 3 4 5 6 7

2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015

EFRE (n=14) ESF (n=8) Fondsüber-

greifende Halbzeitbilanz / Programm- bewertung Baseline-

Analysen

Thematische Bewertungen / Follow-up-Analysen

(11)

Abbildung 2: Intensität der Anwendung verschiedener Bewertungsansätze in der Förderperiode 2007-2013

Anmerkung: Eine Evaluierung konnte mehrere Bewertungsansätze beinhalten.

Inhaltlich wurde mit den Evaluierungen ein breites Themenspektrum abgedeckt (vgl. Abbildung 3).

Es umfasst vorrangige Förderthemen wie Innovation und Wissenstransfer, Einzelbetriebliche Förderung, Existenzgründungsförderung, Hochschulinfrastruktur, Tourismus, Berufliche Weiterbildung, Übergang Schule-Beruf sowie Integration spezifischer Zielgruppen in den Arbeitsmarkt. Von den Querschnittsthemen erhielten die Themen Fachkräftesicherung und Demografie sowie Städtische Dimension und Partnerschaftliche Umsetzung ein besonderes Augenmerk. Daneben wurden auch vorbereitende Studien und Handreichungen zur Erfassung der Querschnittsziele Gleichstellung der Geschlechter und zu Umweltindikatoren erstellt. Auf die Ergebnisse wurde in der Programmierung der EU-Programme 2014-2020 zurückgegriffen. Auch können sie eine Grundlage für die Evaluierung der Förderperiode sein.

22

16

13

9

0 5 10 15 20 25

Umsetzungsanalyse

(Theoriebasierte) Wirkungsanalyse

Relevanzanalyse

Kohärenzanalyse

(12)

Abbildung 3: Überblick über die thematischen Bewertungsschwerpunkte in EFRE und ESF in der Förderperiode 2007-2013

2.3 ZIELE UND SCHWERPUNKTSETZUNG DES BEWERTUNGSPLANS 2014- 2020

Aus der ESIF-VO ergeben sich insbesondere folgende Anforderungen, denen die Bewertungsaktivitäten in der Förderperiode 2014-2020 Rechnung tragen sollen:

 Es soll bewertet werden, welche Beiträge die Unterstützung aus den ESI-Fonds zu den spezifischen Zielen jeder Prioritätsachse leistet (Artikel 56 Absatz 3 ESIF-VO) und welche Auswirkungen die Förderung in Bezug auf die Ziele der Unionsstrategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum hat (Artikel 54 Absatz 1 ESIF-VO).

 Es sollen Bewertungen zur Verbesserung der Qualität der Gestaltung und Umsetzung von Programmen sowie auch zur Bewertung ihrer Wirksamkeit, ihrer Effizienz und ihrer Auswirkungen durchgeführt werden (Artikel 54 Absatz 1 und Artikel 56 Absatz 3 ESIF-VO).

Vor diesem Hintergrund möchte sich das Land Sachsen-Anhalt an den folgenden Leitlinien für die Ausrichtung der Bewertungsaktivitäten des EFRE und des ESF in der Förderperiode 2014-2020 orientieren:

 Bewertungen – insbesondere solche auf Ebene der Spezifischen Ziele und zur Ermittlung der Wirkungen der Förderung – sollen nach Wirkungszusammenhängen durchgeführt werden. Dies schließt explizit auch prioritätsachsen- und fondsübergreifende

Bewertungsansätze mit ein.

 Statt einer Halbzeitbewertung über alle Fonds und Prioritätsachsen soll es schlankere Bewertungen der Umsetzung für jedes OP geben. Diese können genutzt werden, um Nachsteuerungsbedarfe und -optionen zu prüfen.

Innovation und

Wissenstransfer Demografie und Fachkräfte

Integration spezifischer Zielgruppen in den

Arbeitsmarkt

Einzelbetriebliche

Förderung Städtische

Dimension

Partnerschaftliche

Umsetzung Existenzgründung Übergang Schule- Beruf

Berufliche

Weiterbildung Tourismus

Hochschul-

infrastruktur

Schwerpunkte

der Evaluierung in EFRE und ESF

2007-2013

(13)

 Zur Sicherstellung der Messbarkeit von Förderergebnissen und -wirkungen sollen die Zeiträume für die Evaluierungen realistisch geplant werden. Werden Förderansätze aus der Förderperiode 2007-2013 fortgeführt, sollen explizit auch diese Förderzeiträume in die Wirkungsanalysen mit einbezogen werden.

 Die Bewertung des Beitrags der Fonds zum Querschnittsziel „Förderung der Gleichstellung von Männern und Frauen“ gemäß Art. 7 der VO (EU) Nr. 1303/2013 soll in allen

Evaluierungen auf Ebene der Spezifischen Ziele explizit mit erfolgen. Gleiches gilt für die übergreifenden Aspekte „Bürokratieaufwand“ und „Relevanz für die Bewältigung der demografischen Herausforderungen Sachsen-Anhalts“. Für diese Aspekte sollen nach derzeitigem Stand keine eigenen Bewertungen über das Programm hinweg durchgeführt werden.

 Der Beitrag des ESF zur sozialen Innovation gem. Art.9 der VO (EU) Nr. 1304/2013 wird einerseits Bestandteil mehrerer ausgewählter Bewertungen, andererseits übergreifender Betrachtungsgegenstand sein.

 Es soll eine ausreichende thematische Offenheit für vertiefte Untersuchungen (Ad-hoc- Bewertungen) von Einzelmaßnahmen bzw. -aktionen bewahrt werden.

 Der Ansatz, den Auftrag für die Begleitung und Bewertung der Strukturfondsförderung zu Beginn der Förderperiode einmalig zu vergeben, wird weiter als zielführend bewertet, da dies die Reibungsverluste (Ausschreibungsverfahren, Einarbeitung in regionale Spezifika, Kenntnisse der Akteurskonstellationen usw.) minimiert.

Aus diesen Gründen sieht der Bewertungsplan die folgenden Stufen von Bewertungen vor:

1. Bewertungen der Wirkungen auf Ebene der Spezifischen Ziele

2. Bewertungen der Umsetzung auf Ebene der Operationellen Programme (EFRE, ESF) 3. Bewertungen des Beitrags der Fonds zu den Querschnittszielen/ -themen

4. Bewertungen und wissenschaftliche Begleitungen der Umsetzung einzelner innovativer

Maßnahmen einschl. ausgewählter sozialer Innovationen sowie Ad-hoc-Evaluierungen

5. Abschließender Bewertungsbericht

(14)

3. Rahmenbedingungen der Bewertung

3.1 BETEILIGTE AKTEURE UND BEWERTUNGSPROZESS

Die laufende Programmbewertung auf Grundlage des Bewertungsplans ist integraler Bestandteil des übergeordneten Begleitsystems. Das Begleitsystem mit seinen weiteren Komponenten Monitoring, Analyse der sozioökonomischen Rahmenbedingungen und ergänzende qualitative Untersuchungen ermöglicht die operative Fortschritts- und Erfolgskontrolle bei der

Programmumsetzung. Es stellt die zentrale Informationsquelle für den strategisch orientierten Bewertungsprozess dar. Aufgrund der notwendig engen Beziehung zwischen Bewertung und Begleitung kommt der Qualität des Begleitsystems eine entscheidende Bedeutung auch für die Güte der laufenden Bewertung zu. Um während der gesamten Förderperiode aktuelle und aussagekräftige Informationen aus dem Begleitsystem als Ausgangspunkt für die Bewertung zu erhalten, ist seine Funktionsweise ständig zu verbessern und das Monitoring als wesentliches Element des Begleitsystems kontinuierlich zu überprüfen und ggf. anzupassen. Zugleich ist es für eine möglichst große Verwertbarkeit der Informationen aus dem Begleitsystem für Zwecke der Berichterstattung, Steuerung und Bewertung erforderlich, dass laufend fundierte wissenschaftliche Fach- und Methodenkenntnisse aus dem aktuellen Forschungsstand und die Anforderungen auf europäischer Ebene berücksichtigt und rückgekoppelt werden.

Für die Ausrichtung und Koordinierung des Bewertungsplans für das OP EFRE und das OP ESF des Landes Sachsen-Anhalt ist die Verwaltungsbehörde EFRE/ESF im Ministerium der Finanzen

verantwortlich. Die Gesamtverantwortung der Verwaltungsbehörde ergibt sich aus Art. 114 Abs. 1 der ESIF-VO und ihrer grundsätzlichen Aufgabe, die Operationellen Programme im Einklang mit dem Grundsatz der wirtschaftlichen Haushaltsführung zu verwalten. Die Verwaltungsbehörde übernimmt im Rahmen ihrer Gesamtverantwortung auch eine Koordination der

Bewertungsaktivitäten außerhalb Sachsen-Anhalts. Diese externe Koordinierung bezieht sich auf die Kommunikation, Abstimmung und Gewährleistung notwendiger Zuarbeiten für die zuständigen Stellen auf nationaler Ebene, v.a. für das BMWi und das BMAS sowie auch auf die Europäische Kommission sowie ggf. von diesen beauftragten Dritten. Darüber hinaus stimmt sich die Verwaltungsbehörde mit den Verwaltungsbehörden anderer Länder ab und koordiniert den Informationsaustausch in nationalen und europäischen Netzwerken zu relevanten

Bewertungsaspekten. Insbesondere sorgt die Verwaltungsbehörde für eine intensive Zusammenarbeit und aktive Teilnahme Sachsen-Anhalts am länderübergreifenden

Erfahrungsaustausch in der vom BMWi betreuten Bund-Länder-AG „Evaluierung“ und der Bund- Länder-Arbeitsgruppe des BMAS „Monitoring und Evaluierung“.

Weitere Beteiligte am Bewertungsprozess sind Vertreterinnen und Vertreter der Fachministerien und zwischengeschalteten Stellen, die neben den Partnern und der Verwaltungsbehörde

Mitglieder in der Lenkungsgruppe „Begleitung und Bewertung“ sind. Die Lenkungsgruppe soll vom

Begleitausschuss als Unterausschuss gem. Artikel 4 der Geschäftsordnung des Begleitausschusses

(15)

eingesetzt werden. Sie nimmt die Aufgaben des Begleitausschusses nach der ESIF-VO hinsichtlich der Prüfung der Begleitung und Bewertung wahr. Die Lenkungsgruppensitzungen finden wie in der vergangenen Förderperiode drei- bis viermal jährlich statt. An den Sitzungen kann jedes

Begleitausschussmitglied teilnehmen.

Externe und unabhängige Evaluatoren steuern die erforderliche fachliche Expertise zum

Bewertungsprozess bei. Wie bereits in der Förderperiode 2007-2013 soll der Bewertungsplan als Arbeitsplan dienen, auf Basis dessen in den jährlichen Gesprächen zwischen Verwaltungsbehörde und Evaluator und in Abstimmung mit der Lenkungsgruppe die konkreten Bewertungen geplant und umgesetzt werden.

Die Bewertungsergebnisse werden von den Evaluatoren im Entwurf zuerst mit den fachlich zuständigen Stellen der Landesregierung und der Verwaltungsbehörde erörtert. In einem zweiten Schritt werden sie der Lenkungsgruppe „Begleitung und Bewertung“ zur Diskussion vorgestellt.

Nach Überarbeitung der Berichte durch die Evaluatoren unter Berücksichtigung der Hinweise aus der Lenkungsgruppe werden die Endergebnisse der Lenkungsgruppe präsentiert. Die

Lenkungsgruppe prüft die Qualität und die Ergebnisse der Bewertungen und trägt zur Entscheidung bei, welche Folgemaßnahmen eingeleitet werden. Bei Bedarf kann die Lenkungsgruppe zusätzlich zu den mit der Bewertung beauftragten Evaluatoren weitere interne oder externe Experten zur Unterstützung bei konkreten Bewertungsfragestellungen hinzuziehen. Die Lenkungsgruppe billigt die Berichte und der Begleitausschuss wird darüber informiert. Bei der zeitlichen Planung der Bewertungen wird darauf geachtet, dass die Ergebnisse rechtzeitig verwendet werden können, um die laufende Programmumsetzung zu verbessern oder Erkenntnisse für die Vorbereitung der nächsten Förderperiode zu gewinnen.

Die Verwaltungsbehörde wird nicht nur für den Bewertungsprozess, sondern auch für die Wahrnehmung der komplexen Aufgaben im Bereich der kontinuierlichen Programmbegleitung externe Expertise in Anspruch nehmen. Diese Aufgabe wird die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) auf Basis eines Geschäftsbesorgungsvertrags im Zeitraum vom 1.1.2016 bis 31.12.2022

übernehmen. Folgende Leistungen aus dem Geschäftsbesorgungsvertrag werden Grundlage für ein qualitätsgerechtes begleitendes Monitoring sein, auf das die Evaluatoren für die Bewertung

zurückgreifen können:

 Generierung von Standardberichten aus der Berichtsdatenbank gemäß zeitlicher Festlegungen der Verwaltungsbehörde;

 Erstellung der jährlichen Durchführungsberichte EFRE/ESF gemäß Art. 50 i.V.m. Art. 46 und Art. 111 der ESIF-VO;

 Auswertung der für das Berichtsjahr gesammelten und archivierten Informationen;

 Zuarbeit für die Erstellung des Fortschrittsberichtes EFRE/ESF gemäß Art. 52 der ESIF-VO

und den Vorgaben der Verwaltungsbehörde zur Berichterstattung an die EU-Kommission

über die Durchführung der Operationellen Programme;

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 Erstellung operativer Auswertungen aus dem Datenbestand des efREporters (z.B. zur Prüfung der Einhaltung n + 3 Regelung, Übermittlung von Finanzdaten gemäß Art. 112 der ESIF-VO);

 Unterstützung der Verwaltungsbehörde bei der Erstellung des Berichtes über Bewertungen und Outputs der Operationellen Programme gemäß Art. 114 Abs. 2 der ESIF-VO;

 Sonstige anlassbezogene Sonderauswertungen aufgrund von Tageserfordernissen, z.B. an den unabhängigen Evaluator.

3.2 QUELLEN DER BEWERTUNGSEXPERTISE UND QUALITÄTS- MANAGEMENT DER BEWERTUNGEN

Die Durchführung der laufenden Bewertungen selbst wird zur Wahrung der gutachterlichen Unabhängigkeit durch externe Sachverständige (Evaluatoren) vorgenommen. Die Auswahl geeigneter unabhängiger Sachverständiger erfolgt im Rahmen einer wettbewerblichen Vergabe durch die Verwaltungsbehörde. Eine europaweite Ausschreibung stellt die Unabhängigkeit der Evaluatoren sicher.

Die auszuschreibenden Bewertungsarbeiten umfassen, unabhängig von ihrer inhaltlich- thematischen Ausrichtung für die einzelnen Prioritäten, u.a. die folgenden Aufgaben:

 Analyse der Entwicklung der relevanten sozioökonomischen Kontextbedingungen,

 Auswertung der vorliegenden Daten und Informationen aus dem Begleitsystem,

 Entwicklung von geeigneten Erhebungsinstrumenten und Durchführung von erforderlichen Erhebungen zur inhaltlichen Ergänzung der Monitoringdaten,

 Datenaufbereitung, -auswertung und -interpretation unter Berücksichtigung der einschlägigen Fachliteratur,

 Erarbeitung von Empfehlungen zur Verwendung der Bewertungsergebnisse,

 Dokumentation der Ergebnisse und Empfehlungen in Bewertungsberichten, wobei für jeden Bericht nicht-technische Kurzfassungen zu erstellen sind,

 Beratung der zuständigen Stellen im Hinblick auf die Umsetzung der Bewertungsergebnisse und eine ggf. erforderliche Programmänderung,

 Präsentation der Bewertungsergebnisse vor der Lenkungsgruppe „Begleitung und Bewertung“ und Beratung der Lenkungsgruppe.

Bei der Steuerung und Begleitung des Bewertungsprozesses kommt der Lenkungsgruppe

„Begleitung und Bewertung“ eine qualitätssichernde Funktion zu. Sie wird die in der Förderperiode 2007-2013 gewonnenen Erfahrungen in die Förderperiode 2014-2020 einbringen.

Mit dem Bewertungsplan wird der Rahmen für die Inhalte und die zu behandelnden

Evaluationsfragen gesteckt, die Gegenstand der Ausschreibung sein werden. Das detaillierte

Arbeitskonzept zur Umsetzung des Bewertungsplans wird im Nachgang zum Vergabeverfahren mit

dem für die Programmbewertung beauftragten Evaluator erarbeitet und festgelegt. Im

(17)

Vergabeverfahren werden die Bewerber aufgefordert, in ihren Angeboten ein inhaltliches und zeitliches Arbeitskonzept für die Durchführung der Bewertungsarbeiten zu entwickeln. Das Arbeitskonzept der Bewerber soll fundierte Aussagen zur geplanten Bewertungsmethodik der Bewertungsstudien treffen. Es soll zudem verdeutlichen, dass ihre Bewertungsmethodiken geeignet und verhältnismäßig sind und dem aktuellen Stand der Evaluationsforschung entsprechen.

Aus diesem Grund werden im vorliegenden Bewertungsplan keine konkreten Festlegungen hinsichtlich des detaillierten Arbeitskonzepts getroffen und nur indikativ einzusetzende Bewertungsmethoden benannt. Aufbauend auf der Expertise und dem Know-How der

ausgewählten Evaluatoren wird es die Aufgabe der Bewerber sein, den strategischen Rahmen des Bewertungsplans mit Leben zu füllen. Der Nachweis von Fachkenntnis und Erfahrung wird ein wesentliches Entscheidungskriterium für die Vergabe des Bewertungsauftrags an die Bewerber sein. Darüber hinaus wird die Verwaltungsbehörde auf eine zu den Bewertungszielen und zur Bedeutung der Förderinstrumente verhältnismäßige Methodenwahl bei der Vergabe des Bewertungsauftrags achten.

Zur Sicherung der Qualifizierung der für die Bewertung zuständigen Mitarbeiter der

Verwaltungsbehörde nehmen diese an den Veranstaltungen der Bund-Länder-AG „Evaluierung“

des BMWi und der Bund-Länder-Arbeitsgruppe des BMAS „Monitoring und Evaluierung“ teil, da neben dem Austausch länderspezifischer Erfahrungswerte auch methodische Vorträge und Präsentationen von externen Bewertungsexperten durchgeführt werden. Weitere Angebote von Bund, EU und externen Anbietern zum Thema „Bewertungen“ sollen genutzt werden.

3.3 KOMMUNIKATIONS- UND FOLLOW-UP-STRATEGIE FÜR BEWERTUNGEN

Nach der Billigung der Bewertungen durch die Lenkungsgruppe informieren die Fachressorts und die Verwaltungsbehörde die in die Programmumsetzung involvierten Stellen über die

Bewertungsergebnisse und -empfehlungen. Die Verwaltungsbehörde sorgt gemeinsam mit den Fachressorts dafür, dass die Bewertungsergebnisse und die daraus abgeleiteten Empfehlungen in der Programmumsetzung in angemessenem Maße berücksichtigt werden. Dies kann dazu führen, dass aus den in Bewertungsberichten gewonnenen Erkenntnissen heraus Programmkorrekturen erfolgen. Hierüber wird der Begleitausschuss unterrichtet, der nach Art. 110 ESIF-VO die

Programmänderungen zu genehmigen hat.

Im Einklang mit Art. 54 Abs. 4 und den Anforderungen zu Information und Kommunikation gemäß Art. 115 bis 117 der ESIF-VO ist vorgesehen, die Ergebnisse der Bewertungsberichte zu

veröffentlichen und damit auch einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Dies

geschieht insbesondere durch die Veröffentlichung der Berichte auf dem Europaportal der

(18)

Landesregierung Sachsen-Anhalt. Die Bewertungsberichte werden ebenfalls über das SFC der Europäischen Kommission übermittelt.

Darüber hinaus wird im Rahmen der jährlichen Durchführungsberichte nach Art. 50 ESIF-VO bzw.

des abschließenden Durchführungsberichts nach Art. 114 ESIF-VO über die durchgeführten Bewertungen und deren Ergebnisse informiert. Schließlich fließen die Ergebnisse der

Bewertungsberichte in die Fortschrittsberichte zur Partnerschaftsvereinbarung nach Art. 52 ESIF- VO ein. Die jährlichen Durchführungsberichte werden ebenfalls auf dem Europaportal Sachsen- Anhalts einsehbar sein.

3.4 RESSOURCEN

Die Durchführung von externen Bewertungen, Studien und Untersuchungen wird aus den

Technischen Hilfen des EFRE und des ESF finanziert. Die Verwaltungsbehörde geht davon aus, dass für die Vergabe des Auftrags zur begleitenden Bewertung eine europaweite Ausschreibung

erforderlich sein wird. Im Rahmen des indikativen Finanzbudgets hat die Verwaltungsbehörde bei der betreffenden Interventionskategorie 122 „Studien und Bewertungen“ sowohl für das OP EFRE als auch für das OP ESF jeweils 2 Mio. € angesetzt. Ein hoher Anteil dieses Ansatzes wird für die begleitende Bewertung zur Verfügung stehen. Der genaue Kostenaufwand für die planmäßigen Bewertungsstudien lässt sich im Vorfeld der wettbewerblichen Vergabe naturgemäß nicht beziffern und hängt von Umfang und Tiefe der angebotenen Konzepte zur laufenden Bewertung ab. Bei der Vergabeentscheidung werden sowohl die Qualität als auch der Preis der Angebote berücksichtigt werden.

Die Umsetzung des Bewertungsplans bedarf zudem personeller Ressourcen bei den an der Programmumsetzung beteiligten Stellen. Diese werden u.a. für die Ausschreibung und Auswahl externer Dienstleister, für die Vorbereitung der Bewertungen, für Abstimmungsprozesse mit und in der Lenkungsgruppe und den Fachreferaten in den beteiligten Fachministerien, für die

Vorbereitung und Abnahme der Bewertungsberichte und für die Vorbereitung und Durchführung der Befassung der Lenkungsgruppe benötigt. Die Verwaltungsbehörde und die weiteren beteiligten Stellen sehen hinreichend personelle Kapazitäten zur Bewältigung dieser Aufgaben vor.

Bei der Vergabe des Auftrags zur begleitenden Bewertung an einen externen Dienstleister werden geeignete Nachweise über die Leistungsfähigkeit der Anbieter und die seitens der Anbieter für den Auftrag vorgesehenen personellen Kapazitäten als Bestandteil der Kriterien für die Vergabe

herangezogen.

(19)

4. Bewertungsansätze und geplante Bewertungen

4.1 BEWERTUNGSANSÄTZE

Für die Bewertung der Umsetzung, Wirksamkeit, Auswirkungen, Strategie und Effizienz auf Programmebene sowie auf Ebene einzelner Prioritätsachsen oder gar Maßnahmen kommen grundsätzlich folgende Bewertungsansätze in Frage:

Abbildung 4: Überblick über Bewertungsansätze

• Fokus auf Verfahren, Strukturen und Aktivitäten für die Umsetzung der Intervention

• In der Regel eher formativer Ansatz

• Insbesondere geeignet bei

– Interventionen, die erstmalig erprobt oder auf neue Kontexte übertragen werden – Hinweisen auf Umsetzungsprobleme

• Besonderer Ansatz: wissenschaftliche Begleitung – kontinuierliche begleitende Bewertung über

einen längeren Zeitraum

– Insbesondere geeignet bei sehr innovativen Maßnahmen und komplexen

Wirkungslogiken

1. Umsetzungsevaluierung 2. Wirkungsevaluierungen

• Fokus auf dem Erfolg (= Wirkungen) der Intervention

• In der Regel eher summativer Ansatz

• Untersuchungen des kausalen Effekts von Interventionen bzw. von

Wirkungszusammenhängen

• Zwei Ansätze:

kontrafaktische Wirkungsevaluierungen:

Ermittlung des Ausmaßes der positiven, intendierten Entwicklungen mit Hilfe einer Kontrollgruppe (‚Nettoeffekte‘) – theoriebasierte Wirkungsevaluierungen:

Überprüfung der Wirksamkeit und der Auswirkungen der Intervention mit Hilfe einer Überprüfung alternativer

Erklärungsansätze

• Fokus auf der Förderstrategie eines Programms oder einer Intervention

– Überprüfung, ob die Zielstellungen und Förderansätze den Bedarfen

entsprechen

– Überprüfung, ob das Programm vor dem Hintergrund der vorliegenden Angebote einen Mehrwert bietet

• Insbesondere geeignet bei

– Veränderungen des sozio-ökonomischen Kontexts

– Veränderungen in der

Angebotslandschaft (z.B. Reformen, Veränderung bestehender oder Einführung neuer Förderprogramme)

3. Kohärenz- und Relevanzanalysen 4. Effizienz- und Kosten-Nutzen-Analysen

• Fokus auf der Effizienz (Kosten- Effektivität) der Intervention

• Erfordern einen Vergleich entweder mit der kontrafaktischen Situation oder mit anderen Interventionen

• Können die Entscheidung zwischen Förderung und Verzicht auf Förderung bzw. zwischen verschiedenen

Förderansätzen unterstützen.

(20)

Die Bewertungsansätze sollten vor dem Hintergrund der vorhandenen Fragestellungen sowie mit Blick auf die verfügbaren Ressourcen gewählt werden. Möglich ist auch, die verschiedenen Ansätze in einer Bewertung zu kombinieren, wie vielfach in der Förderperiode 2007-2013 geschehen (s.

hierzu auch Abschnitt 2.2).

Grundsätzlich kommen für die verschiedenen Evaluierungsansätze die folgenden sozial- und wirtschaftswissenschaftlichen Erhebungs- und Auswertungsmethoden in Frage:

 Workshops (z.B. Theory of Change Workshop, Validierungsworkshop)

 Quantitative Datenerhebungen (z.B. standardisierte Befragungen)

 Qualitative Datenerhebungen (z.B. Experteninterviews, Fokusgruppen, Dokumentenanalysen)

 Quantitative Datenauswertungen (z.B. statistische Analyseverfahren)

 Qualitative Datenauswertungen (z.B. Inhaltsanalyse, objektive Hermeneutik)

 Literaturanalysen (z.B. Metaanalysen, Rapid Evidence Assessments)

 Sozioökonomische Analysen

 Fallstudien

 Ökonomische Modellrechnungen

 Benchmark-Analysen

 Netzwerkanalysen

 Delphi-Verfahren

Datenerhebungen sollen nach Möglichkeit so geplant werden, dass der Aufwand für die

Begünstigten und Zielgruppen der Förderung möglichst gering gehalten wird. Dies beinhaltet die Nutzung gut begründeter Stichprobenerhebungen und qualitativer Samples. Zudem können Erhebungen für verschiedene Evaluierungen bei gleichen Zielgruppen mit einer guten Planung teilweise kombiniert werden.

Die geplanten Bewertungsansätze und –methoden sind vorwiegend qualitativ und theoriebasiert.

Hiervon erhofft sich die Verwaltungsbehörde den größten Mehrwert für die Weiterentwicklung der ESI-Fonds-Förderung in Sachsen-Anhalt.

In den folgenden Kapiteln werden die Bewertungen entlang der folgenden Gliederung näher beschrieben.

4.2 Bewertung der Umsetzung auf Ebene der Operationellen Programme

4.3 Bewertung der Wirksamkeit und der Wirkungen auf Ebene der Spezifischen Ziele

4.4 Bewertung des Beitrags der Fonds zu den Querschnittszielen und –themen4.5 Bewertung und wissenschaftliche Begleitungen der Umsetzung einzelner innovativer Maßnahmen sowie Ad-hoc- Evaluierungen

4.6 Abschließender Bewertungsbericht

(21)

4.2 BEWERTUNG DER UMSETZUNG AUF EBENE DER OPERATIONELLEN PROGRAMME

Zur Unterstützung der Programmsteuerung sollen zu geeigneten Zeitpunkten – beispielsweise jeweils vor den erweiterten Durchführungsberichten in den Jahren 2017 und 2019 – Bewertungen der Umsetzung der beiden Operationellen Programme durchgeführt werden.

1. BEWERTUNG DER UMSETZUNG DES EFRE Bewertungsgegenstand EFRE-OP Zielstellung und zentrale

Fragestellungen

Zur Unterstützung der Programmsteuerung durch die verantwortlichen Stellen unter Verantwortung der Verwaltungsbehörde sollen bis zu zwei Zwischenbewertungen der Umsetzung über das gesamte EFRE-Programm hinweg durchgeführt werden. Es sollen unter anderem die folgenden Fragen beantwortet werden:

 Wie verläuft die Umsetzung? Werden die Ziele der finanziellen und materiellen Umsetzung (Input- und Outputindikatoren) erreicht?

 Welche Gründe lassen sich für ein Über- oder Unterschreiten von Meilensteinen identifizieren?

 Wie lässt sich die Umsetzung verbessern, gibt es Umsteuerungsbedarf?

 Welche Aspekte sollten im Mittelpunkt von

Wirkungsevaluierungen stehen? Was ist dabei besonders zu beachten? Welche Zeitpunkte und Methoden eignen sich hierfür?

Wo zeichnen sich Synergien ab?

Bewertungsansatz Umsetzungsanalyse, Relevanzanalyse Mögliche Methoden und

Datenerfordernisse

Für diesen Bewertungsschwerpunkt dürften insbesondere die folgenden Methoden relevant sein:

 Dokumentenanalyse

 Quantitative Auswertung von Monitoringdaten

 Experteninterviews mit Maßnahmeverantwortlichen und an der Umsetzung beteiligten Akteuren

 Sozioökonomische Analysen, SWOT-Analysen

 Standardisierte Befragungen (z.B. von Begünstigten)

 Workshops Zeitpunkt und

Bearbeitungsdauer

2016/2017 und 2018/2019; Dauer: je etwa 6 Monate

(22)

2. BEWERTUNG DER UMSETZUNG DES ESF Bewertungsgegenstand ESF-OP Zielstellung und zentrale

Fragestellungen

Zur Unterstützung der Programmsteuerung durch die verantwortlichen Stellen unter Verantwortung der Verwaltungsbehörde sollen bis zu zwei Zwischenbewertungen der Umsetzung über das gesamte ESF-Programm hinweg durchgeführt werden. Es sollen unter anderem die folgenden Fragen beantwortet werden:

 Wie verläuft die Umsetzung? Werden die Ziele der finanziellen und materiellen Umsetzung (Input- und Outputindikatoren) erreicht?

 Welche Gründe lassen sich für ein Über- oder Unterschreiten von Meilensteinen identifizieren?

 Wie lässt sich die Umsetzung verbessern, gibt es Umsteuerungsbedarf?

 Welche Aspekte sollten im Mittelpunkt von

Wirkungsevaluierungen stehen? Was ist dabei besonders zu beachten? Welche Zeitpunkte und Methoden eignen sich hierfür?

Wo zeichnen sich Synergien ab?

Bewertungsansatz Umsetzungsanalyse, Relevanzanalyse Mögliche Methoden und

Datenerfordernisse

Für diesen Bewertungsschwerpunkt dürften insbesondere die folgenden Methoden relevant sein:

 Dokumentenanalyse

 Quantitative Auswertung von Monitoringdaten

 Experteninterviews mit Maßnahmeverantwortlichen und an der Umsetzung beteiligten Akteuren

 Sozioökonomische Analysen, SWOT-Analysen

 Standardisierte Befragungen (z.B. von Begünstigten)

 Workshops Zeitpunkt und

Bearbeitungsdauer

2016/2017 und 2018/2019; Dauer: je etwa 6 Monate

(23)

4.3 BEWERTUNG DER WIRKSAMKEIT UND DER AUSWIRKUNGEN AUF EBENE DER SPEZIFISCHEN ZIELE

Die zentrale Bewertung der Spezifischen Ziele soll auf Wunsch der Beteiligten entlang sinnvoller Wirkungszusammenhänge und damit zum Teil fondsübergreifend erfolgen. Insgesamt sind neun Bewertungen vorgesehen, mit denen mindestens einmal in der Förderperiode die Beiträge zu den jeweiligen Spezifischen Zielen sowie die Beiträge zur Unionsstrategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum in allen Prioritätsachsen bewertet werden sollen. Die folgende Tabelle 3 enthält einen Überblick über die geplanten Bewertungen auf Ebene der Spezifischen Ziele.

Tabelle 3: Überblick über die geplanten Bewertungen der Wirksamkeit und der Auswirkungen auf Ebene der Spezifischen Ziele

BEWERTUNG ABGEDECKTE PRIORITÄTSACHSEN (PA) UND SPEZIFISCHE ZIELE (SZ)

EFRE ESF

1. Beitrag des EFRE und des ESF zu Innovation und Wettbewerbsfähigkeit

PA 1 und 2 - SZ 1 bis 5 PA 1 - SZ 2 2. Beitrag des EFRE zur Steigerung der

Energieeffizienz

PA 3 - SZ 6 bis 9 - 3. Beitrag des EFRE zum

Umweltschutz und zur Anpassung an den Klimawandel

PA 4 - SZ 10 bis 13 -

4. Beitrag des ESF zur Senkung der Schulabbrecherquote und zur

Unterstützung des Übergangs von der Schule in den Beruf

- PA 1 und 3 - SZ 1 und 8

5. Beitrag des ESF zur Partizipation von Frauen im Erwerbsleben

- PA 1 - SZ 3

6. Beitrag des ESF zur betrieblichen und wissenschaftlichen Weiterbildung in Sachsen-Anhalt

- PA 1 und 3 - SZ 4, 9 und 10

7. Beitrag des ESF zur Förderung der Arbeitsmarktintegration und zur Integration besonders Benachteiligter in Sachsen-Anhalt

- PA 2 - SZ 5 und 6

8. Umsetzung und Wirkung von der örtlichen Bevölkerung betriebener Maßnahmen zur lokalen Entwicklung (CLLD)

PA 6 - SZ 14 PA 2 – SZ 7

9. Bewertung der Umsetzung und der Zielerreichung der Technischen Hilfe

PA 4 PA 7

(24)

Innerhalb der Bewertungen können bei der Detailplanung im Verlauf der Förderperiode noch Schwerpunkte gesetzt werden. Grundsätzlich ist es jedoch sinnvoll, in den folgenden Bewertungen diejenigen Maßnahmen in den Mittelpunkt zu stellen, die mit Ergebnisindikatoren hinterlegt und von besonderem Interesse für die beteiligten Akteure im Land Sachsen-Anhalt sind.

Die Beiträge des EFRE bzw. des ESF zum Querschnittsziel Gleichstellung von Männern und Frauen sollen im Rahmen der folgenden Bewertungen auf Ebene der Spezifischen Ziele jeweils explizit mit berücksichtigt werden. Die Beiträge der Programme und Maßnahmen zu den weiteren

Querschnittszielen und -themen (d.h. Chancengleichheit und Nicht-Diskriminierung, Ökologische Nachhaltigkeit, Fachkräftesicherung und Schaffung attraktiver Arbeitsbedingungen sowie

Internationalisierung) sollen dagegen in eigenen Untersuchungen über die Programme hinweg

untersucht werden (s. hierzu auch Abschnitt 4.4).

(25)

1. BEITRAG DES EFRE UND DES ESF ZU INNOVATION UND WETTBEWERBSFÄHIGKEIT Beschreibung des

Bewertungsgegenstandes

EFRE-OP, Prioritätsachsen 1 und 2 (SZ 1-5);

ESF-OP, SZ 2 sowie ggf. unter Berücksichtigung von SZ9-10 Zielstellung und zentrale

Fragestellungen

Ein Großteil der Maßnahmen, die zu diesen Spezifischen Zielen beitragen sollen, wurde bereits in der Förderperiode 2007-2013 in ähnlicher Weise umgesetzt. Ein nennenswerter Anteil hiervon wurde damals bereits vertieft evaluiert, zum Teil handelt es sich hier jedoch um Relevanz- und Umsetzungsanalysen. Neu bei den Maßnahmen zur

Innovationsförderung ist der Fokus auf die Leitmärkte (RIS3). Ziel der Bewertung ist es nunmehr, die Wirkungen der Maßnahmen in ihrer Gesamtheit zu betrachten. Im Mittelpunkt stehen die folgenden Fragestellungen:

 Welchen Beitrag leistet die Förderung zu den Spezifischen Zielen 1 bis 5 (EFRE) bzw. zum Spezifischen Ziel 2 (ESF)?

 Welchen Beitrag leistet sie zur Europa-2020-Strategie,

insbesondere zum Innovationsziel und zum Beschäftigungsziel?

 Welchen Beitrag leistet die Förderung in den Spezialisierungsfeldern der RIS3?

 Welchen Beitrag leisten insbesondere die Finanzinstrumente Risikokapitalfonds und KMU-Darlehensfonds sowie GRW gewerblich als auch die Maßnahmen zur Breitbandförderung zu Innovation und Wettbewerbsfähigkeit?

 Wie wirken die betrachteten Aktionen zusammen?

(Wirkungsweisen, Synergien)?

Bewertungsansatz Theoriebasierte Wirkungsevaluierung, Kohärenzanalyse Mögliche Methoden und

Datenerfordernisse

Für diesen Bewertungsschwerpunkt dürften insbesondere die folgenden Methoden relevant sein:

 Theory of Change Workshops

 Rapid Evidence Assessment

 Quantitative Auswertung von Monitoringdaten

 Standardisierte Befragungen (z.B. Unternehmensbefragungen)

 Sozioökonomische Analyse

 Qualitative Interviews

 Fallstudien

 Qualitative Datenauswertungen

 Ggf. Delphi-Verfahren

 Ggf. Validierungsworkshop Zeitpunkt und

Bearbeitungsdauer

2017-2019; Dauer: ca. 18-24 Monate

(26)

2. BEITRAG DES EFRE ZUR STEIGERUNG DER ENERGIEEFFIZIENZ Beschreibung des

Bewertungsgegenstandes

EFRE-OP, Prioritätsachse 3 (SZ 6-9) Zielstellung und zentrale

Fragestellungen

Die meisten Maßnahmen in dieser Prioritätsachse werden in der Förderperiode 2014-2020 neu umgesetzt oder deutlich ausgeweitet (Scaling-up). Das Thema Energieeffizienz ist ein zentrales Thema der Europa-2020-Strategie und bildet auch in Sachsen-Anhalt einen

politischen Schwerpunkt in den kommenden Jahren. Ziel der Bewertung ist es daher, sowohl Umsetzung als auch Wirkungen der Förderung genauer zu untersuchen. Im Mittelpunkt stehen die folgenden Fragestellungen:

 Welchen Beitrag leistet die Förderung zu den Spezifischen Zielen 6 bis 9 (EFRE)? Welchen Beitrag leistet sie zur Europa-2020- Strategie, insbesondere zu den Zielen im Hinblick auf die Energieeffizienz?

 Welche Rolle spielt die Förderung im Hinblick auf die

Energiewende? Wie passt sich die Förderung in die dynamische Bundesförderlandschaft ein?

 Wie effizient ist die Förderung? Welche Verbesserungspotenziale lassen sich für die Umsetzung identifizieren?

Bewertungsansatz Umsetzungsanalyse, Kohärenzanalyse, Effizienzanalyse / Kosten-Nutzen- Analyse, Theoriebasierte Wirkungsevaluierung

Mögliche Methoden und Datenerfordernisse

Für diesen Bewertungsschwerpunkt dürften insbesondere die folgenden Methoden relevant sein:

 Sozioökonomische Analyse

 Dokumentenanalyse

 Quantitative Auswertung von Monitoringdaten

 Benchmarkanalyse

 Standardisierte Befragungen (z.B. von Begünstigten) und quantitative Datenauswertungen

 Qualitative Interviews

 Fallstudien

 Qualitative Datenauswertungen

 Validierungsworkshop Zeitpunkt und

Bearbeitungsdauer

2020/21; Dauer: ca. 9-12 Monate

(27)

3. BEITRAG DES EFRE ZUM UMWELTSCHUTZ UND ZUR ANPASSUNG AN DEN KLIMAWANDEL Beschreibung des

Bewertungsgegenstandes

EFRE-OP, Prioritätsachsen 4 und 5 (SZ 10-13) Zielstellung und zentrale

Fragestellungen

Die hier relevanten Maßnahmen sind zum Teil bereits in der

Förderperiode 2007-2013 erprobt worden, zum Teil handelt es sich um erstmalig umgesetzte Maßnahmen. Eine systematische

Wirkungsevaluierung der Maßnahmen steht noch aus. Zu berücksichtigen sind sowohl städtebauliche als auch umweltschutz- und

klimaschutzrelevante Aspekte. Im Mittelpunkt der Evaluation stehen daher die folgenden Fragestellungen:

 Welchen Beitrag leistet die Förderung zu den Spezifischen Zielen 10 bis 13? Welchen Beitrag leistet sie zu den Zielen der

Unionsstrategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum?

 Welche positiven und negativen Nebenwirkungen haben die Maßnahmen?

Bewertungsansatz Theoriebasierte Wirkungsevaluierung Mögliche Methoden und

Datenerfordernisse

Für diesen Bewertungsschwerpunkt dürften insbesondere die folgenden Methoden relevant sein:

 Dokumentenanalyse

 Quantitative Auswertung von Monitoringdaten

 Qualitative Interviews

 Fallstudien

 Qualitative Datenauswertungen Zeitpunkt und

Bearbeitungsdauer

2020; Dauer: ca. 6 Monate

(28)

4. BEITRAG DES ESF ZUR SENKUNG DER SCHULABBRECHERQUOTE UND ZUR UNTERSTÜTZUNG DES ÜBERGANGS VON DER SCHULE IN DEN BERUF

Beschreibung des

Bewertungsgegenstandes

ESF-OP, Prioritätsachsen 1 und 3 (SZ 1 und 8) Zielstellung und zentrale

Fragestellungen

Maßnahmen zur Senkung der Schulabbrecherquote und zur

Unterstützung des Übergangs von der Schule in den Beruf nehmen eine zentrale Rolle im ESF-OP ein und spielen eine wichtige Rolle für die Fachkräftesicherung in Sachsen-Anhalt. Die Senkung der

Schulabbrecherquote ist darüber hinaus ein zentrales Ziel der Unionsstrategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum. Im Mittelpunkt der Evaluation stehen die folgenden Fragestellungen:

 Wie ist der Beitrag der Gesamtheit der Maßnahmen unter SZ 1 und 8 zu diesen spezifischen Zielen und zu den Zielen der Unionsstrategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum, insb. der Senkung der Schulabbrecherquote zu bewerten?

 Welchen Beitrag leistet die Aktion „Schulerfolg sichern?“, welchen Beitrag leisten die Unterstützung der Berufsausbildung und des Übergangsmanagements (z.B. das Regionale

Übergangsmanagement als neue Fördermaßnahme)?

 Welche Synergieeffekte mit anderen SZ gibt es?

Welche positiven und negativen Nebenwirkungen lassen sich feststellen?

Bewertungsansatz Theoriebasierte Wirkungsevaluierung Mögliche Methoden und

Datenerfordernisse

Für diesen Bewertungsschwerpunkt dürften insbesondere die folgenden Methoden relevant sein:

 Dokumentenanalyse

 Quantitative Auswertung von Monitoringdaten

 Rapid Evidence Assessment

 Standardisierte Befragungen (z.B. von Projektträgern, Schulen) und quantitative Datenauswertungen

 Qualitative Interviews

 Fallstudien

 Qualitative Datenauswertung

 Ggf. Netzwerkanalysen

 Validierungsworkshop Zeitpunkt und

Bearbeitungsdauer

2018/19; Dauer: ca. 9-12 Monate

(29)

5. BEITRAG DES ESF ZUR PARTIZIPATION VON FRAUEN IM ERWERBSLEBEN Beschreibung des

Bewertungsgegenstandes

ESF-OP, Prioritätsachse 1 (SZ 3) Zielstellung und zentrale

Fragestellungen

In diesem Bereich werden in der Förderperiode 2014-2020 zum Teil bewährte und zum Teil neuartige Maßnahmen gefördert. Maßnahmen zur Frauenförderung wurden in der Förderperiode 2007-2013 nicht evaluiert und sollen daher in der neuen Förderperiode einer Wirkungsuntersuchung unterzogen werden. Im Mittelpunkt der Evaluation stehen die folgenden Fragestellungen:

 Wie entwickelt sich der Ergebnisindikator „Frauen, denen nach Maßnahmeende ein Einstieg oder ein Aufstieg gelungen ist“ in den Jahren 2018, 2020 und 2023?

 Welchen Beitrag leisten die Maßnahmen zu dieser Entwicklung und zu den Zielen der Unionsstrategie für intelligentes,

nachhaltiges und integratives Wachstum, insb. zum Beschäftigungsziel??

 Welchen spezifischen Mehrwert leisten

Berufsorientierungsmaßnahmen für MINT-Berufe für Schülerinnen der Oberstufe und jungen Frauen mit Hochschulzugangsberechtigung?

 Welche Wirkung haben diese Maßnahmen im Hinblick auf die Entscheidung für eine Ausbildung bzw. ein Studium im MINT- Bereich?

 Welchen Beitrag leistet die Förderung von Frauen in Wissenschaft und Forschung, um insbesondere ihre Karrierechancen in diesem Bereich und ihren Anteil an den Professuren zu erhöhen?

 Welche Synergieeffekte mit anderen SZ gibt es?

 Welche positiven und negativen Nebenwirkungen lassen sich feststellen?

Bewertungsansatz Theoriebasierte Wirkungsevaluierung, kontrafaktische Wirkungsevaluierung

Mögliche Methoden und Datenerfordernisse

Für diesen Bewertungsschwerpunkt dürften insbesondere die folgenden Methoden relevant sein:

 Dokumentenanalyse

 Quantitative Auswertung von Monitoringdaten

 Standardisierte Befragung von Teilnehmerinnen und Nicht- Teilnehmerinnen und quantitative Datenauswertung

 Fallstudien

 Qualitative Datenauswertung

Zeitpunkt und 2020/2021, Befragung zusätzlich in 2018 und 2023; Dauer: ca. 9-12

(30)

Bearbeitungsdauer Monate

6. BEITRAG DES ESF ZUR BETRIEBLICHEN UND WISSENSCHAFTLICHEN WEITERBILDUNG IN SACHSEN- ANHALT

Beschreibung des

Bewertungsgegenstandes

ESF-OP, Prioritätsachsen 1 und 3 (SZ 4, 9 und 10 unter Berücksichtigung von Maßnahmen in SZ 3 – FEM-Power)

Zielstellung und zentrale Fragestellungen

Während Maßnahmen zur Förderung der betrieblichen Weiterbildung bereits in der Förderperiode 2007-2013 erfolgreich durch den ESF unterstützt und bereits evaluiert worden sind, stellt die Förderung der wissenschaftlichen und der individuellen Weiterbildung (Weiterbildung DIREKT) einen neuen Schwerpunkt in der Förderung dar. Der

Schwerpunkt der Evaluierung liegt daher auf den Maßnahmen des Spezifischen Ziels 9, während für die Bewertung der Förderung der betrieblichen Weiterbildung und der Innovationsassistentenförderung größtenteils auf Ergebnisse früherer Evaluierungen zurückgegriffen werden kann. Im Mittelpunkt der Evaluation stehen somit die folgenden Fragestellungen:

 Welchen Beitrag leisten die Maßnahmen zu diesen spezifischen Zielen (besonderer Schwerpunkt SZ 9), welchen Beitrag leisten sie zur sozialen Innovation und zu den Zielen der Unionsstrategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum, insb. zum Beschäftigungsziel??

 Welchen Beitrag leisten Maßnahmen der Personal- und

Organisationsentwicklung im Hinblick auf „aktives und gesundes Altern“?

 Entspricht die Wirkungsweise der Maßnahmen der vorgesehenen Wirkungsweise (insb. unter SZ 9)?

 Welche Synergieeffekte mit anderen SZ (insb. SZ 3) gibt es?

 Welche positiven und negativen Nebenwirkungen lassen sich feststellen?

Bewertungsansatz Theoriebasierte Wirkungsevaluierung Mögliche Methoden und

Datenerfordernisse

Für diesen Bewertungsschwerpunkt dürften insbesondere die folgenden Methoden relevant sein:

 Dokumentenanalyse

 Rapid Evidence Assessment

 Quantitative Auswertung von Monitoringdaten

 Experteninterviews

 Fallstudien

 Qualitative Datenauswertung Zeitpunkt und

Bearbeitungsdauer

2022; Dauer ca. 9-12 Monate

(31)

7. BEITRAG DES ESF ZUR FÖRDERUNG DER ARBEITSMARKTINTEGRATION UND ZUR INTEGRATION BESONDERS BENACHTEILIGTER IN SACHSEN-ANHALT

Beschreibung des

Bewertungsgegenstandes

ESF-OP, Prioritätsachse 2 (SZ 5 und 6) Zielstellung und zentrale

Fragestellungen

Maßnahmen zur Förderung der Arbeitsmarktintegration und zur Integration besonders Benachteiligter stellten einen der Schwerpunkte der Evaluation in der Förderperiode 2007-2013 dar. Diese Maßnahmen werden zum Teil fortgeführt. Zum Teil werden auch vielfältige neuartige und innovative Ansätze, einschließlich sozialer Innovation, gefördert. In letzteren sollen Umsetzungsevaluierungen durchgeführt werden (vgl.

hierzu Abschnitt 4.5). Im Mittelpunkt der Wirkungsevaluation stehen somit die folgenden Fragestellungen:

 Welchen Beitrag leisten die Maßnahmen unter den spezifischen Zielen 5 und 6 zu den entsprechenden spezifischen Zielen?

Welchen Beitrag leisten sie zu den Zielen der Unionsstrategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum, insb. zum Beschäftigungsziel?

 Welche Synergieeffekte mit anderen SZ gibt es? Welche Synergieeffekte mit dem EFRE lassen sich aufzeigen?

 Welche positiven und negativen Nebenwirkungen lassen sich feststellen?

Bewertungsansatz Theoriebasierte Wirkungsevaluierung Mögliche Methoden und

Datenerfordernisse

Für diesen Bewertungsschwerpunkt dürften insbesondere die folgenden Methoden relevant sein:

 Dokumentenanalyse

 Rapid Evidence Assessment

 Quantitative Auswertung von Monitoringdaten

 Standardisierte Befragungen (z.B. der Projektträger) und quantitative Datenauswertung

 Gruppendiskussionen und Fokusgruppen

 Qualitative Interviews

 Fallstudien

 Qualitative Datenauswertung Zeitpunkt und

Bearbeitungsdauer

2018; Dauer ca. 6-9 Monate

Referenzen

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