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BUNDESMINISTERIUM FÜR VERKEHR, BAU- UND WOHNUNGSWESEN

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Dienstsitz Bonn

Bundesministenium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen « Postfach 20 01 00 » 53170 Bonn

2 (0228) Datum

300-5274 23. April 2003

Robert-Schuman-Platz 1, 53175 Bonn Geschäftszeichen (bitte bei Antwort angeben)

S 27/38.58.30-70/18 F 2002

Allgemeines Rundschreiben Straßenbau Nr. 18/2003

Sachgebiet 10.3: Straßenunterhaltungs- und Betriebsdienst;

Winterdienst

(Dieses ARS wird im Verkehrsblatt veröffentlicht)

Oberste Straßenbaubehörden der Länder

nachrichtlich:

Bundesanstalt für Straßenwesen

Bundesrechnungshof BMU

(AG GI 5-45053-11/2 vom 28. September 1998)

DEGES Deutsche Einheit

Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH

Bundesvereinigung der

kommunalen Spitzenverbände

Deutscher Städtetag

Straße des 17. Juni 112

10623 Berlin

Öffentliche Verkehrsmittel

Bus: 623 Bahn: 66

Haltestelle: Robert-Schuman-Platz

Besucherparkplätze und Anlieferungen nur über Heinrich-von-Stephan-Straße

Fernruf: (02 28) 3 00-0 Telefax: (02 28) 3 00-34 28

(02 28) 3 00-34 29 Telex: 885 700 bmvd

Bundeskasse Bonn Kto-Nr. 380 010 60 BBk Bonn

{BLZ 380 000 00) Kto-Nr. 11900-505 PB Köln (BLZ 370 100 50) Bundeskasse Berlin

Kto-Nr: 100 010 39 BBk Berlin (BLZ 100 000 00)

(2)

-2-

Technische Lieferbedingungen für Streustoffe des Straßenwinterdienstes, Ausgabe 2003 (TL-Streu)

Meine Schreiben

vom 9. Dezember 1997 - StB 27/38.58.30-70/17 F 97 - und vom 19. März 1998 - StB 27/38.58.30-70/15 F 97 -

Die Technischen Lieferbedingungen für Streustoffe des Straßenwinterdienstes, Ausgabe 2003 (TL-Streu), sind von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen im Einvernehmen mit mir aufgestellt worden. Sie ersetzen die mit Schreiben vom 9. Januar

1990 - StB 27/38.58.30-20/92 Va 89 - übersandten Anhänge zum inzwischen überholten

„Merkblatt für den Unterhaltungs- und Betriebsdienst an Straßen, Teil: Winterdienst au-

Rerhalb geschlossener Ortsiagen“, betreffend Ziff. 4: „Bestimmungen der Tauleistung von Streusalz (NaCI)* und Ziff. 5: „Prüfungsbefunde für abstumpfende und tauende Streustof-

fe*. is

Das vorgenannte „Merkblatt für den Unterhaltungs- und Betriebsdienst an Straßen, Teil:

Winterdienst außerhalb geschlossener Ortslagen - Ausgabe 1984“ - und das „Merkblatt für den Unterhaltungs- und Betriebsdienst an Straßen, Teil: Kommunaler Winterdienst - Aus- gabe 1985“ - wurden zu dem „Merkblatt für den Unterhaltungs- und Betriebsdienst an

Straßen, Teil: Winterdienst - Ausgabe 1997“ - zusammengefasst und mit Schreiben vom 9. Dezember 1997 - StB 27/38.58.30-70/17 F 97 - eingeführt.

Die TL-Streu, Ausgabe 2003, berücksichtigen die Güteanforderungen und Güteüberwa- chungen für Streustoffe des Straßenwinterdienstes unter Beachtung der eingeführten eu- ropäischen Prüfnormen.

Für die TL-Streu, Ausgabe 2003, wurde das Notifizierungsverfahren unter der Nummer

1999/0518/D durchgeführt. Die Verpflichtungen aus der Richtlinie 98/34/EG des Europäl-

schen Parlaments und des Rates vom 22. Juni 1998 über ein Informationsverfahren auf

dem Gebiet der Normen und Technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Diens- te der Informationsgesellschaft (ABl. EG Nr. L 204 S. 37), geändert durch die Richtlinie 98/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juli 1998 (ABl. EG Nr. 1217 S. 18), sind beachtet worden.

(3)

Ich bitte, die TL-Streu, Ausgabe 2003, für den Bereich der Bundesfernstraßen anzuwen- den und sie den Lieferverträgen zugrunde zu legen.

Im Interesse einer einheitlichen Handhabung empfehle ich, die TL-Streu auch für die in

Ihrem Zuständigkeitsbereich liegenden Straßen anzuwenden.

Die TL-Streu, Ausgabe 2003, sind beim FGSV Verlag GmbH, Wesselinger Str. 17,

50999 Köln, zu beziehen.

Im Auftrag Hahn

(4)

Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen Arbeitsgruppe Verkehrsführung und Verkehrssicherheit

Technische Lieferbedingungen

für Streustoffe des Straßenwinterdienstes

TL-Streu

Ausgabe 2003

(5)

Arbeitsgruppe: Verkehrsführung und Verkehrssicherheit Arbeitsausschuß: Straßenunterhaltung, Straßenbetrieb und Winterdienst

Arbeitskreis: Winterdienst

Leiter: Ltd. BDir Dr.-Ing. Horst Hanke, Wiesbaden Mitglieder: BDir Dipl.-Ing. Klaus-Dieter Aust, Wiesbaden

ORR Dipl-Ing. Horst Badelt, Inzeli Prof. Dr.-Ing. Andreas Bark, Gießen BOAR Dipl.-Ing. Bodo Bion, Bonn OBR Hanspeter Brehme, Ravensbrück Xaver Brugger, Bräunlingen

Prof. Dr.-Ing. Walter Durth, Darmstadt Bauing. Immo Fuchs, Berlin

Prof. Dr.-Ing. Siegfried Giesa, Wiesbaden Dr. Franz Götzfried, Heilbronn

Dipl.-Ing. Ulrich Heuber, München Dr. Ulrich Kleine-Kleffmann, Kassel Dipl.-Ing. Norbert Koch, Nürnberg Dipl.-Ing. Manfred Kutter, Münster Dipl.-Ing. Bernd Lüning, Leer

BDir Dipl.-Ing. Frank Mebus, Dresden BR Dipl.-Ing. Stefan Meier, München Dipl.-Ing. Ludwig Niebrügge, Münster ORR Dr. Wolfgang Raatz, Offenbach Dipl.-Kfm. Maik Renneberg, Hannover Wolfgang Schwendler, Bremerhaven BDir Dipl.-Ing. Günter Strobl, München

In der Redaktionsgruppe zur Bearbeitung der TL Streu haben mitgewirkt:

BDir Dipl.-Ing. Klaus-Dieter Aust, Wiesbaden ORR Dipl-Ing. Horst Badelt, Inzell

BOAR Dipl.-Ing. Bodo Bion, Bonn Dr. Franz Götzfried, Heilbronn

Dipl.-Ing. Ludwig Niebrügge, Münster

Vorbemerkung

Die vorliegenden Technischen Lieferbedingungen wurden vom Arbeitskreis „Winterdienst“

(Leiter: Ltd. Baudirektor Dr.-Ing. Horst Hanke) des Arbeitsausschusses „Straßenunterhaltung, Stra- ßenbetrieb und Winterdienst“ (Leiter: Ltd. Regierungsdirekor Dr.-Ing. Breitenstein) erarbeitet.

(6)

Inhaltsübersicht

0 Allgemeines 1 Begriffe

2 Anforderungen

2.1 Tauende Streustoffe (Tausalze) 2.1.1 Zusätze zum Tausalz

2.1.2 Beschaffenheit von Natriumchlorid

2.1.2.1 Chemische Zusammensetzung (bezogen auf Trockensubstanz)

2.1.2.2 Wassergehalt bei Anlieferung am Lagerort

2.1.2.3 Körnung 2.1.2.4 Probenahme

2.1.3 Beschaffenheit von Calciumchlorid und Magnesiumchlorid

2.1.4 Beschaffenheit wässriger Lösungen von Natriumchlorid, Calciumchlorid und

Magnesiumchlorid

2.1.5 Beschaffenheit von Abfallsalzen (chloridisch) 2.1.6 Schwermetallgehalte

2.2 Abstumpfende Streustoffe

2.2.1 Beschaffenheit von natürlichen Gesteinen 2.2.1.1 Körnung

2.2.1.2 Kornform 2.2.1.3 Festigkeit

2.2.1.4 Schwermetallgehalte

2.2.1.5 Sonstige Eigenschaften

2.2.1.6 Probenahme

2.2.2 Beschaffenheit sonstiger abstumpfender Stoffe

3 Prüfungen

3.1 Produktbeschreibung 3.2 Kontrollprüfungen

3.3 Zusätzliche Kontrollprüfungen 3.4 Prüfverfahren

(7)

Anhang

A1 Verfahren zur Probenahme aus Tausalzlieferungen (analog DIN EN 932-1) Al.1 Probemenge

A 1.2 Probenahme von Transportbändern A 1.2.1 Probenahme vom ruhenden Band A 1.2.2 Probenahme am Bandabwurf A 1.3 Probenahme vom aufgeschütteten Haufen A 1.4 Probenahme aus Silofahrzeugen

A1.5 Behandlung und Verwendung der Endproben A 1.6 Angaben im Probenahmebericht

A2 Analyseverfahren zur Bestimmung des Anteils an tauwirksamer Substanz A2.1 Verfahren

A 2.2 Reagenzien A 2.3 Geräte, Zubehör A 2.4 Durchführung A 2.5 Berechnung

A 2.6 Bestimmung der Konzentration von Tausalzlösungen

A3 Analyseverfahren zur Bestimmung des Antibackmittels Ferrocyanid

A 3.1 Anwendungsbereich

A3.2 Prinzip

A3.3 Reagenzien A 3.4 Geräte, Zubehör A 3.5 Durchführung A 3.6 Berechnung

A4 Verfahren zum Nachweis hydrophobierender Zusätze

A5 Produktbeschreibung für tauende Streustoffe

A6 Produktbeschreibung für abstumpfende Streustoffe

A 7 Liste der angeführten Normen und sonstigen Regelwerken

AS Literatur

(8)

0 Allgemeines

Produkte aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften und Ursprungswaren aus den Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes, die diesen Technischen Liefer-

bedingungen nicht entsprechen, werden einschließlich der im Herstellerstaat durchgeführten

Prüfungen und Überwachungen als gleichwertig behandelt, wenn mit ihnen das geforderte

Schutzniveau - Sicherheit, Gesundheit und Gebrauchstauglichkeit - gleichermaßen dauerhaft erreicht wird.

1 Begriffe

Tauende Streustoffe (Tausalze) Diese sind gemäß der TL Streu:

- Natriumchlorid (NaCl) aus natürlichen Vorkommen,

- Calciumchlorid (CaCl;) aus dem Soda- oder Neutralisationsprozess, - Magnesiumchlorid (MgCl,) aus natürlichen Vorkommen sowie

- (die genannten Chloride als) industrielle Nebenprodukte (Abfallsalze).

Abstumpfende Streustoffe Hierzu zählen:

- natürliche Gesteine in Form von Splitten, Brechsanden sowie

- sonstige abstumpfende Streustoffe in Form von gebrochenen (granulierten)

Nebenprodukten z.B. aus Verbrennungsanlagen und industriellen Prozessen.

Tausalzlösungen

Tausalzlösungen sind wässrige Lösungen von Natriumchlorid, Calciumchlorid und Magnesi- umchlorid.

Tauwirksame Substanzen

Die tauwirksame Substanz ist der gesamte Anteil chloridischer Salze berechnet als Natrium-

chlorid, Calciumchlorid oder Magnesiumchlorid.

Zusätze

Sie werden unterschieden in

Antibackmittel als Natriumferrocyanid oder Kaliumferrocyanid; sie verhindern das Verhärten von Tausalzen,

Farbstoffe, die zur Kennzeichnung von Tausalzen eingesetzt werden können.

(9)

2 Anforderungen

2.1 Tauende Streustoffe (Tausalze) 2.1.1 Zusätze zum Tausalz

Tausalze müssen rieselfähig bleiben. Zusätze dürfen nur für definierte Zwecke beigegeben werden. Dabei ist der Nachweis zu führen, daß sie die Umwelt nicht gefährden. Sie dürfen den Tauvorgang nicht nachteilig beeinflussen.

Um einen rieselfähigen Zustand von Natriumchlorid bei der Anlieferung und auch nach Lage- rung sicherzustellen, ist dem Tausalz ein Antibackmittel in ausreichender Menge zuzugeben.

Der Gehalt darf 200 mg/kg (berechnet als Fe(CN)s -Anion) nicht überschreiten.

In Tausalzen dürfen keine wasserabweisenden (hydrophobierenden) oder sonstigen Bestand-

teile vorhanden sein, die den Tauvorgang verzögern.

2.1.2 Beschaffenheit von Natriumchlorid

2.1.2.1 Chemische Zusammensetzung (bezogen auf Trockensubstanz)

Die tauwirksame Substanz (berechnet als NaCl) soll mindestens 96 Gew.-% betragen. Tausal- ze mit einem Gehalt an tauwirksamer Substanz unter 93 Gew.-% sind nicht zulässig.

Im Hinblick auf die Aggressivität gegenüber Betonbauwerken darf der Gehalt an wasser-

löslichen Sulfaten maximal 2 Gew.-% (berechnet als SO4”-Anion ) betragen. Die Ermittlung

des Sulfatgehaltes erfolgt nach ISO 2480.

2.1.2.2 Wassergehalt bei Anlieferung am Lagerort

Bei Silolagerung darf die anhaftende Feuchte 0,6 Gew.-% nicht überschreiten.

Bei Hallenlagerung soll die anhaftende Feuchte 2 Gew.-% nicht überschreiten. Unter Sicher-

stellung der Rieselfähigkeit ist eine anhaftende Feuchte bis max. 4 Gew.-% zulässig.

Die Ermittlung des Wassergehaltes von NaCl erfolgt nach ISO 2483.

2.1.2.3 Körnung

Natriumchlorid darf nicht mehr als 5 Gew.-% Feinanteile unter 0,16 mm und keine Anteile über 5 mm enthalten; produktionsbedingte Toleranzen bis zu +2 Gew.-% sind zulässig. Das Größtkorn darf 8 mm nicht überschreiten. Die Ermittlung der Sieblinie erfolgt nach DIN 66 165 -1 und -2 mit der entsprechend ISO 2483 getrockneten Probe. Dem Angebot sind Anga- ben über die Korngrößenverteilung beizufügen.

(10)

2.1.2.4 Probenahme

Die Probenahme zur Überprüfung der Eigenschaften von Natriumchloriden erfolgt in An- lehnung an DIN EN 932-1 nach einem der im Anhang A 1 beschriebenen Verfahren.

2.1.3 Beschaffenheit von Calciumchlorid und Magnesiumchlorid

Bei Calciumchlorid muss die tauwirksame Substanz (berechnet als CaCl,) mind. 77 Gew.-%

betragen. Für Magnesiumchlorid gilt als Mindestgehalt 47 Gew.-% (berechnet als MgC],).

Der Sulfatgehalt darf - bezogen auf die kristallwasserfreie Form - maximal 2 Gew.-% betra-

gen. Die Ermittlung des Sulfatgehaltes erfolgt nach ISO 2480. Hydrophobierende oder sonsti- ge Bestandteile, die den Tauvorgang verzögern, dürfen nicht enthalten sein.

Der zulässige Körnungsbereich für Schuppenware liegt zwischen 0 und 20 mm, dabei darf der Anteil kleiner 2 mm maximal 25 Gew.-% und der Anteil zwischen 10 mm und 20 mm maxi- mal 5 Gew.-% betragen. Die Ermittlung der Sieblinie erfolgt nach DIN 66 165 -1 und -2 mit

der trockenen Probe.

2.1.4 Beschaffenheit wässriger Lösungen von Natriumchlorid, Calciumchlorid und Magnesiumchlorid

Der zulässige pH-Wert-Bereich ist 5 bis 10 (gemessen in 10 Gew.-%iger Lösung).

Der Sulfatgehalt darf - bezogen auf 10 Gew.-%ige Lösung - maximal 0,6 Gew.-% betragen.

Die Ermittlung des Sulfatgehaltes erfolgt nach ISO 2480.

2.1.5 Beschaffenheit von Abfallsalzen (chloridisch)

Abfallsalze (NaCl, CaCl,, MgCl,) aus der weiterverarbeitenden Industrie (z. B. Aluminium- und Lederindustrie) und aus Rauchgasreinigungsanlagen (z. B. aus Müllverbrennungsanlagen)

sowie ihre Lösungen dürfen bei der Glättebekämpfung nur verwendet werden, wenn jede Ein-

zelcharge die Kriterien der Produktbeschreibung erfüllt (siehe Anhang A 5).

(11)

2.1.6 Schwermetallgehalte

Für den Gehalt an wasserlöslichen Schwermetallen in Tausalzen gelten für eine 10 Gew.-%ige

Lösung bei pH 4 folgende Grenzwerte:

Arsen (As) < 0,25 mp/l

Blei (Pb) <0,5 mg/l

Cadmium (Cd) <0,2 mg/l

Chrom, gesamt (Cr) <0,5 mg/l

Kupfer (Cu) <0,5 mp/l

Nickel (Ni) <0,5 mg/l

Quecksilber (Hg) < 0,05 mg/l

Zink (Zn) <2 mg/l

Die Ermittlung der Schwermetallgehalte erfolgt nach den Deutschen Einheitsverfahren zur

Wasser-, Abwasser- und Schlammuntersuchung.

2.2 Abstumpfende Streustoffe

2.2.1 Beschaffenheit von natürlichen Gesteinen 2.2.1.1 Kömung

Der Feinstkornanteil (< 0,063 mm) abstumpfender Stoffe darf 5 Gew.-% nicht überschreiten.

Das Größtkorn darf 8 mm nicht überschreiten. Die Prüfungen sind nach DIN 52 098 durchzu- führen. Dem Angebot sind Angaben über die Korngrößenverteilung gemäß DIN 66165-1 und

—2 beizufügen.

2.2.1.2 Kornform

Die Form der Körner muss kubisch und darf nicht plattig sein. Der Anteil kubisch geformter Körner nach DIN EN 933-4 muss größer sein als 50 Gew.-%. Die Bruchflächigkeit (Anteil an bruchflächigen Körnern) nach DIN EN 933-5 muss größer sein als 90 %.

Die Bruchkanten der Körner dürfen nicht glasartig scharf sein.

2.2.1.3 Festigkeit

Das Streugut muss eine hinreichende Festigkeit gegen Zerkleinerung durch Verkehrseinwir-

kung aufweisen. Der Schlagzertrimmerungswert SZ,, nach DIN EN 1097-2 muss kleiner sein

als 30 %. Bei Verwendung von Lavaschlacke ist ein Zertrüimmerungswert Z, von weniger als

15 % einzuhalten (gemäß Merkblatt über Lavaschlacke im Straßen- und Wegebau (MLS)).

(12)

2.2.1.4 Schwermetallgehalte

Für den Gehalt an wasserlöslichen Schwermetallen an/in abstumpfenden Streustoffen gelten für eine Lösung nach dem ph4-stat-Verfahren folgende Grenzwerte:

Arsen (As) < 0,25 mg/l

Blei (Pb) <0,5 mg/l

Cadmium (Cd) <0,2 mg/l

Chrom, gesamt (Cr) <0,5 mg/l

Kupfer (Cu) <0,5 mg/l

Nickel (Ni) <0,5 mg/l

Quecksilber (Hg) < 0,05 mg/l

Zink (Zn) <2 mg/l

Die Ermittlung der Schwermetallgehalte erfolgt nach den Deutschen Einheitsverfahren zur Wasser-, Abwasser- und Schlammuntersuchung.

2.2.1.5 Sonstige Eigenschaften

Abstumpfende Streustoffe müssen bei trockener Lagerung rieselfähig bleiben.

Abstumpfende Streustoffe dürfen keine groben Stoffe organischen Ursprungs wie Holz oder Pflanzenreste enthalten.

Abstumpfende Streustoffe dürfen keine feinverteilten humosen Stoffe enthalten, die die Grenzwerte nach DIN 52 099 überschreiten.

Abstumpfende Streustoffe dürfen bei der Anlieferung am Lagerungsort nicht mehr als 2 Gew.-% anhaftende Feuchte aufweisen. Die Ermittlung des Wassergehaltes von abstump- fenden Streustoffen erfolgt nach DIN EN 1097-5.

Die Rohdichte (nach DIN 52 102) ist für die Ermittlung der möglichen Ladekapazität des

Streuautomaten anzugeben.

2.2.1.6 Probenahme

Die Probenahme zur Überprüfung der Eigenschaften von abstumpfenden Streustoffen erfolgt

nach DIN EN 932-1.

(13)

2.2.2 Beschaffenheit sonstiger abstumpfender Stoffe

Für die Verwendung sonstiger abstumpfender Streustoffe gelten die gleichen Anforderungen wie für die natürlichen Stoffe. Um bei der Verwendung dieser Stoffe eine gleichmäßige Funk- tionalität und Eignung zu gewährleisten, muss jede Einzelcharge die Kriterien der Pro-

duktbeschreibung erfüllen (siehe Anhang A 6).

3 Prüfungen

3.1 Produktbeschreibung

Für die Beurteilung der Eignung von Streustoffen sind von deren Anbietern die im Anhang

A5 und A6 enthaltenen Produktbeschreibungen vorzulegen. Die Produktbeschreibung darf nicht älter als 1 Jahr sein.

3.2 Kontrollprüfungen

Kontrollprüfungen sind Prüfungen des Auftraggebers, um festzustellen, ob die Güteeigen- schaften der Streustoffe den vertraglichen Anforderungen entsprechen; ihre Ergebnisse wer- den der Abnahme zugrunde gelegt. Der Auftraggeber bestimmt Umfang und Zeitpunkt der Prüfungen. Die Kosten für die Kontrollprüfung trägt der Auftraggeber.

3.3 Zusätzliche Kontrollprüfungen

Wenn anzunehmen ist, dass das Ergebnis einer Kontrollprüfung nicht kennzeichnend für die ganze Lieferung ist, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Durchführung zusätzlicher Kon- trollprüfungen zu verlangen. Ort und Zeitpunkt der Entnahme bestimmen Auftraggeber und

Auftragnehmer gemeinsam.

Das Recht des Auftraggebers, nach seinem Ermessen zusätzliche Kontrollprüfungen durchzu-

führen, bleibt unberührt.

Für die Abnahme und Abrechnung sind die Ergebnisse der ursprünglichen und der zusätzli- chen Kontrollprüfungen maßgebend.

Die Kosten für die vom Auftragnehmer beantragten zusätzlichen Kontrollprüfungen trägt der Auftragnehmer.

3.4 Prüfverfahren

Für die Prüfung der Streustoffe sind die im Anhang aufgeführten Prüfverfahren anzuwenden.

(14)

Seite 11 von 21

ANHANG

A Verfahren zur Probenahme aus Tausalzlieferungen (analog DIN EN 932-1)

A 1.1 Probemenge

Die Probemenge richtet sich nach dem Umfang der zu beprobenden Streustoffmenge. Die Zusammensetzung der Probe muss die Gesamtmenge des Streustoffes repräsentieren. Die Menge der erforderlichen Sammelprobe darf 4 kg nicht unterschreiten, die Menge der End-

proben muss mindestens 1 kg betragen.

A 1.2 Probenahme von Transportbändern A 1.2.1 Probenahme vom ruhenden Band

Wird zum Einlagern ein Transportband benutzt, so ist die Probe während des Einlagerns einer Charge (z. B. einer LKW-Ladung) zu ziehen. Mit der Probenahme wird erst nach einem Vor-

lauf begonnen, der sicherstellt, daß mögliche Unregelmäßigkeiten beim Anlauf nicht zur Ver-

fälschung der Probe führen.

Während des Einlagerns ist das Band in regelmäßigen Abständen mindestens fünf Mal

anzuhalten. Bei jedem Halt sind in gleichmäßigen Abständen zwei Einzelproben von

mindestens 1 kg zu entnehmen. Dabei ist das Material jeweils über den gesamten Querschnitt

in gleicher Breite (senkrecht zur Förderrichtung) zu entnehmen. Durch zwei dem Bandprofil angepaßte Trennbleche (Abstand ca. 10 cm) quer über das Förderband wird die zu

entnehmende Einzelprobe vom übrigen Gut getrennt. Dabei ist das gesamte Abwurfprofil zwischen den Trennblechen aus dem Gutstrom des Bandes als Probe zu entnehmen.

Von Bändern, auf denen durch nachrutschendes Gut Entmischungen entstehen, dürfen keine Proben entnommen werden.

Die 10 Einzelproben sind zu einer Sammelprobe von mindestens 10 kg zu vereinigen. Aus der

mit mechanischem Probeteiler reduzierten Sammelprobe sind drei Endproben zu bilden, deren Mengen jeweils 1 kg nicht unterschreiten dürfen.

A 1.2.2 Probenahme am Bandabwurf

Für eine Probenahme aus dem laufenden Gutstrom sind mechanische Vorrichtungen erforder- lich, die am Abwurfende des Transportbandes montiert werden. Die Randhöhe des Probe- nahme-Behältnisses soll mindestens 2/3 seiner Breite betragen. Das Probenahme-Behältnis ist in gleichförmiger Bewegung so durch den Abwurfstrahl zu führen, daß der gesamte Material- strom geschnitten wird. Die Probenahme wird erst nach einem Vorlauf (siehe Abschnitt A 1.2.1) begonnen.

(15)

Nach dem Vorlauf sind durch wiederholte Probenahme aus dem fließenden Gut in jeweils etwa gleichen Zeitabständen mindestens fünf Einzelproben zu entnehmen und zu einer Sam- melprobe zu vereinigen. Zwischen den einzelnen Probenahmen soll mindestens das 10-fache der Einzelprobenmenge abfließen. Jede Einzelprobe muss den gesamten Querschnitt des flie- Benden Gutes gleichmäßig erfassen.

Die Menge der Sammelprobe, die in 3 Endproben von mindestens 1 kg aufzuteilen ist, darf 4

kg nicht unterschreiten. Ist eine Probenahme von Transportbändern nicht möglich, so tritt er- satzweise an deren Stelle eine Probenahme vom aufgeschütteten Haufen.

A 1.3 Probenahme vom aufgeschütteten Haufen

Bei kegelförmigen Aufschüttungen sind Einzelproben aus mindestens drei unterschiedlichen Höhen sowie an mindestens drei Seiten der Schüttung von Hand zu entnehmen. Für die Pro- benahme eignen sich besonders dünnwandige, vorn abgeschrägte, verschließbare Probenste- cher aus Stahl, die horizontal oder leicht aufwärts geneigt an der Probenahmestelle, ca. 1m tief, eingetrieben werden.

An jeder der neun Probenahmestellen ist so eine Einzelprobe von mindestens 1 kg zu entneh- men. Die gewonnenen Mengen werden zu einer Sammelprobe von mindestens 10 kg verei- nigt. Zur Gewinnung einer eventuell erforderlichen zweiten Sammelprobe von mindestens 10

kg ist der Verfahrensvorgang zu wiederholen. Aus den Sammelproben sind jeweils drei End- proben zu bilden.

Bei Einlagerungen in Hallen, in denen die tauenden Streustoffe keinen kegelförmigen Haufen bilden, sind die Proben sinngemäß an mindestens 3 Stellen zu entnehmen. Diese Stellen soll- ten möglichst weit voneinander entfernt sein, aber nicht unmittelbar im Wandbereich liegen.

A1.4 Probenahme aus Silofahrzeugen

Für die Probenahme aus Silofahrzeugen mit pneumatischen Druckförderleitungen sind spe-

zielle Probenahmen erforderlich. Die Proben sind verteilt aus den vorhandenen Domöffnun-

gen des Silofahrzeuges zu entnehmen; der verwendete Probenstecher ist ca. 1 m tief einzuste- chen. Alternativ kann ein Probenentnahmegerät in die pneumatische Förderleitung eingebaut

werden. Es gelten für die Probenahme die Regeln des Abschnittes A 1.2.2. Die ggf. von einer Charge (Ladung) gewonnene Sammelprobe von mindestens 4 kg ist in drei Endproben von mindestens 1 kg aufzuteilen.

A1.5 Behandlung und Verwendung der Endproben

Die Endproben sind in saubere, wasserdichte und weitgehend luftdicht verschließbare Behält- nisse abzufüllen und mit folgenden Angaben zu kennzeichnen:

e Bezeichnung und Anschrift des Probenahmeortes und

e Kennzeichnung der Probe einschließlich Nummer des Probenahmeberichtes sowie Datum und Uhrzeit der Probenahme.

(16)

Eine Endprobe ist der mit der Untersuchung beauftragten Stelle unverzüglich nach der Probe- nahme zum Zwecke der Untersuchung zu übersenden. Eine zweite Probe ist am Probenahme- ort für eine etwaige vom Lieferanten bzw. Hersteller veranlaßte Gegenuntersuchung aufzube-

wahren. Die dritte Endprobe ist als Rückstellprobe am Probenahmeort aufzubewahren.

A1.6 Angaben im Probenahmebericht

Folgende Angaben sind erforderlich:

Antragsteller für die Prüfung

Lieferfirma

Besonderheiten (z. B. Anlaß der Probenahme) Datum und Ort der Probenahme

Anschrift der entnehmenden Behörde, Dienststelle oder Firma

Namen des Probenehmers und der bei der Probenahme anwesenden Personen

Herkunft, Art und Menge des beprobten Taustoffes

Probenahmeverfahren einschließlich Anzahl und Gewicht der Einzelproben

Kennzeichnung und Bezifferung der Proben

Empfänger der Teilproben

Gewünschte Untersuchung

Aufbewahrungsort der Rückstellproben

(17)

Seite 14 von 21

A 2 Analyseverfahren zur Bestimmung des Anteils an tauwirksamer Sub- stanz

A 2.1 Verfahren

Titration nach Mohr

A 2.2 Reagenzien

e "/\o Silbernitratlösung

e Kaliumchromat-Indikatorlösung (5 Gew.-%ig)

A 2.3 Geräte, Zubehör e Analysenwaage

Erlenmeyer-Kolben 250 ml Messkolben 500 ml

Pipette 5 ml

Bürette 50 ml Tropfflasche

A 2.4 Durchführung

10 g einer Durchschnittsprobe des Tausalzes in den Messkolben geben, mit dest. Wasser bis

zur Hälfte auffüllen, die Salzproben unter Schütteln lösen, auf 500 ml auffüllen und erneut schütteln, nach Absetzen des Unlöslichen mit einer Pipette 5 ml der klaren Lösung ansaugen, in einen Erlenmeyer-Kolben überführen und mit 100 ml dest. Wasser verdünnen. Nach Zusatz

von ca. 2 ml Kaliumchromatlösung mit der "/o-Silbernitratlösung zur bleibenden Rotbraun-

färbung titriert.

A 2.5 Berechnung

ml Verbrauch AgNO;-Lösung x 5,845 = Gew.-% NaCl

Wird eine Aussage bezüglich des Calcium- oder Magnesiumchlorid-Gehaltes gewünscht, so

ist dieser im löslichen Anteil nach der üblichen komplexometrischen Methode zu bestimmen.

(18)

A 2.6 Bestimmung der Konzentration von Tausalzlösungen

Die Bestimmung der Konzentration von Tausalzlösungen kann indirekt über die Ermittlung der tauwirksamen Substanz nach Mohr erfolgen.

Eine einfache Methode zur schnellen Ermittlung ist die Dichtebestimmung mit einem Aräo- meter („Spindelmessung‘“). Die Dichte der Lösung entspricht in Abhängigkeit von der Tempe- ratur einer bestimmten Konzentration.

(19)

A 3 Analyseverfahren zur Bestimmung des Antibackmittels Ferrocyanid

A 3.1 Anwendungsbereich

Die Analysemethode ist geeignet Ferrocyanidgehalte größer 10 ppm in Auftausalzen zu be- stimmen.

A 3.2 Prinzip

Anhaftendes Ferrocyanid läßt sich durch Wasser vom Salz leicht abwaschen und kann nach

vollständigem Abtrennen im Waschwasser bestimmt werden.

Ferrocyanid wird mittels Redoxtitration mit Kaliumpermanganat bestimmt, wobei als Redo-

xindikator Ferroin (o-Phenanthrolineisen(O)sulfat) dient.

Beim Ferroin ist der reversible Farbwechsel auf den Übergang des chelatgebundenen Eisens aus der Oxidationsstufe +2 in die Oxidationsstufe +3 zurückzuführen.

Fe(C3HsN5)3”" &° Fe(C12HsNa)3°* + €’

e

E° = 1,14 V Umschlagsbereich 1,08 - 1,20 V

Ox-Farbe blau- bzw. gelb-grün

Red. Farbe tiefrot

Kaliumpermanganat reagiert in stark saurer Lösung nach folgender Gleichung:

MnO%s + 8H* + Sse>Mn? +4H,0 E°=151V Fe* oo Fe +e E°=0,771V

A 3.3 Reagenzien e destilliertes H,O

e Schwefelsäure 25 Vol.-%, 250 ml H3SO, konz., z.B. Merck Nr. 748 auf 1 1 mit dest. Was- ser auffüllen

e 0,01 N Kaliumpermanganatlösung z. B. Titrisol von Merck Nr. 9930 Redoxäquivalent Yy s KMnO, = 31,607 g/mol,

c('/s KMnO,) = 5 * 0,002 mol/l = 0,01 N

e !/), M Ferroin - Lösung (o-Phenanthrolineisen(M)sulfat) Redoxindikator z. B. Merck Nr. 9193 oder Riedel Nr. 34531

« 2,5 Gew.-%ige Eisen(IT)chloridlösung

25 g Eisen(IH)chlorid - Hexahydrat, z. B. Merck Nr. 3943, in 1 1 Messkolben einwiegen, mit 800 mi dest. Wasser lösen, mit 5 ml 7 Gew.-%iger Salzsäure ansäuern - mit dest. Was- ser auf 1 ! auffüllen

(20)

A 3.4 Geräte, Zubehör

Becherglas 250 ml - hohe Form Erlenmeyer-Kolben 300 ml

Filtrierapparat nach Witt mit austauschbarem Tubusdeckel

Prozellanfilternutsche nach Büchner, Nenngröße 90 mm Papierrundfilter mit Durchmesser 90 mm, z. B. S&S 595

Bürette Klasse AS, 25 ml - Unterteilung 0,05 ml mit Schellbachstreifen A 3.5 Durchführung

100,0 g des ztı untersuchenden Tausalzes werden im Becherglas mit wenig Wasser durch Rühren mit einem Glasstab mehrmals gewaschen und das Waschwasser jeweils über ein Papierrundfilter in einen Erlenmeyerkolben filtriert.

Zur Prüfung, ob das Ferrocyanid (Antibackmittel) vollständig vom Salz gewaschen wurde, gibt man einen Tropfen verdünnte Eisenchloridlösung auf das Salz. Blaufärbung zeigt unvoll- ständige Abtrennung an. In diesem Fall ist der blaue Komplex des „Berliner Blaus‘ mit wenig verdünnter Lauge zu lösen und weiter mit Wasser zu waschen bis die Blaufärbung ausbleibt.

Das gesammelte Waschwasser wird nach Zugabe von 10 ml Schwefelsäure A und 4 Tropfen

Ferroin - Indikator A - zum besseren Erkennen des Titrationsendpunktes - mit 0,01 N - Kali- umpermanganatlösung von rot nach gelb-grün titriert.

Der Permanganatverbrauch für den Ferroinzusatz ist bei Anwendung einer neuen Kaliumper-

manganatlösung oder Einsatz einer neuen Ferroinlösung durch Blindversuch zu ermitteln und

bei der Ermittlung des Ergebnisses zu berücksichtigen.

A 3.6 Berechnung

l mi 0,01 N KMnO, entspricht 2,12 mg Fe(CN)s (V)- V 81)x 2,12 x 1000 =mgFe(CN); /kg Salz

E mit:

V, Verbrauch an 0,01 N KMnÖ,; für die Probe in ml VRı Verbrauch an 0,01 N KMnO, für den Blindwert in ml

E Einwaage an Salz in g (hier 100 g)

(21)

A 4 Verfahren zum Nachweis hydrophobierender Zusätze

Enthalten Tausalze hydrophobierende Zusätze als Antibackmittel, so können diese eine Ver- zögerung des Auftauvorganges bewirken. Das Vorhandensein derartiger Substanzen kann qualitativ auf folgende Weise nachgewiesen werden:

Man gibt von dem zu prüfenden Salz den abgesiebten Teil (<2 mm) eßlöffelweise durch ei-

nen Trichter in ein hohes Glas mit gesättigter, klarer NaCl-Lösung. Ist das Salz hydrophobiert,

so entstehen würstchenähnliche Gebilde, die teilweise senkrecht stehen und bei starker Hy- drophobierung nach oben schwimmen. Nicht hydrophobiertes, einwandfreies Salz sinkt in der gesättigten Lösung sofort zu Boden, auf dem es sich gleichmäßig verteilt.

(22)

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A 5 Produktbeschreibung für tauende Streustoffe nach TL-Streu

1. Bezeichnung Handelsname:

- aus natürlichen Vorkommen

- sonstiger Herkunft On

2. Bieter

Name

Straße

PLZ Ort 3. Gewinnungs-/Produktionsstätte

- sonstige Zusätze(z. B. Farbstoff)

Art (chem. Bezeichnung und CAS-Nr. oder EINECS-Nr.)

- pH-Wert (10 Gew.-%ige Lösung)

Istwert: Sollwert: 5x pH x 10

- Korngrößenverteilung (nach DIN 66 165-1/2)

Durchgang in Gew.-% durch das Prüfsieb

NaCl 0,16 | 0,8 1,6 3,15 5 8

mm | mm_| mm mm mm mm

Iistwert

Sollwert | <5 = 100 | = 100

Toleranz | +2

-2

0

Name CaClz und Durchgang in Gew.-% durch das Prüfsieb

MgCkz 10 20

Straße mm mm mm

Istwert

PLZ Ort Sollwert < 25 2 95 = 100

4. Hauptbestandteile 6. Anlieferung als Lösung

Bitte genau angeben, z. B. chemische Bezeichnung der - Lösungskonzentration: Gew.-%

Bestandteile mit Angabe der Formel sowie Anteil in Gew.-

%

5. Anlieferung als fester Taustoff - Anteil tauwirksamer Substanz:

Istwert:

Sollwerte für:

NaCl > 96 Gew.-% (chloridische Salze berechnet als NaC!) CaClz> 77 Gew.-% (chloridische Salze berechnet als CaClz) MgCl 2 47 Gew.-% (chloridische Salze berechnet als MgCk,)

Gew.-%,

- anhaftende Feuchte

Istwert: Gew.-%,

Sollwerte für

Hallenlagerung: Sollwert: < 2 Gew.-%

Silolagerung: Sollwert: < 0,6 Gew.-%

- hydrophobierende Bestandteile

Dja Ol nein

- Sulfat (Anion SO4?)

Sollwert: <2 Gew.-%

Istwert: Gew.-%,

- Antibackmittel

Art (chem. Bezeichnung und CAS-Nr. oder EINECS-Nr.)

Istwert: mo/kg, Sollwert für Fe(CN)s < 200 mg/kg

- pH-Wert (10 Gew.-%ige Lösung):

Istwert: R Sollwert: 5x pH s 10

- Sulfat (10 Gew.-%ige Lösung)

Istwert: Gew.-%, Sollwert: < 0,6 Gew.-%

7. Gehalt an wasserlöslichen Schwermetallen ermittelt in einer 10 Gew.-%igen Lösung bei pH 4

8. Wassergefährdungsklasse (WGK)

Sollwert

<O

<0,5

<0

<0,5

<0

<0,5

< 0,05

<2

9. Sonstige Angaben

Datum Unterschrift des Bieters

(23)

A 6 Produktbeschreibung für abstumpfende Streustoffe nach TL-Streu

1. Bezeichnung Handelsname:

- aus natürlichen Vorkommen D

- sonstiger Herkunft DO

Der Streustoff unterliegt einer regelmäßigen Güteüberwa- chung

nachRGMin D nach oO

2. Bieter

7. Granulometrische Eigenschaften - Korngrößenverteilung (DIN 52 098)

Name

Straße

PLZ Ort 3. Gewinnungs-/Produktionsstätte

Name

Straße

PLZ Ort 4. Hauptbestandteile

Bitte genau angeben, z. B. mineralogisch-petrographische Beschreibung

5. Anlieferung

- Organische Fremdstoffe (DIN 52 099) Verfärbung der Natronlauge:

- anhaftende Feuchte

Istwert: Gew.-%, Sollwert: < 2Gew.-%

6. Gehalt an wasserlöslichen Schwermetallen ermittelt nach dem pH4-stat-Verfahren

Istwert Sollwert

Arsen Blei Cadmium Chrom, Nickel Quecksilber Zink

Durchgang in Gew.-% durch das Prüfsieb

0,063 mm 8 mm

Istwert

Sollwert <5 = 100

- Kornform

Anteil kubisch geformter Kömer nach Augenschein bzw. in Zweifelsfällen nach DIN 52 114

Istwert: Gew.-% Sollwert: 2 50 Gew.-%

- Bruchflächigkeit

Anteil an bruchflächigen Körnern nach Augenschein bzw. in Zweifelsfällen nach DIN EN 933-5

Istwert: Gew.-%, Sollwert: 2 90 Gew.-%

- Bruchkanten: glasartig scharf Dja DO nein

8. Festigkeit (DIN EN 1097-2)

- Schlagzertrümmerungswert SZ:

Istwert: %, Sollwert: <30 %

- Bei Lavaschlacken gilt nach dem „Merkblatt über Lava- schlacke im Straßen- und Wegebau“ (MLS)

Zertrümmerungswert ZU:

Istwert: %,

9. Rohdichte (DIN 52102)

Sollwert: < 15%

Istwert: rR= __________g/cm?

10. Sonstige Angaben

Datum Unterschrift des Bieters

(24)

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A 7 Liste der angeführten Normen und sonstigen Regelwerke

DIN 52098

DIN 52099 DIN 52102 DIN 66165-1 DIN 66165-2 DIN EN 932-1 DIN EN 933-4 DIN EN 933-5

DIN EN 1097-2

DIN EN 1097-5

ISO 2480

ISO 2483

MLS

A 8 Literatur

Prüfung von Gesteinskörnungen; Bestimmung der Korngrößenverteilung durch Siebanalyse

Prüfung von Gesteinskörnungen; Prüfung auf Reinheit

Prüfung von Naturstein und Gesteinskörnungen; Bestimmung von Dich- te, Trockenrohdichte, Dichtigkeitsgrad und Gesamtporosität

Partikelgrößenanalyse; Siebanalyse; Grundlagen

Partikelgrößenanalyse; Siebanalyse; Durchführung

Prüfverfahren für allgemeine Eigenschaften von Gesteinskörnungen;

Teil 1: Probenahmeverfahren

Prüfververfahren für geometrische Eigenschaften von Gesteinskörnun-

gen; Teil 4: Bestimmung der Kornform - Kornformkennzahl

Prüfverfahren für geometrische Eigenschaften von Gesteinskörnungen;

Teil 5: Bestimmung des Anteils von gebrochenen Körnern in groben Ge-

steinskörnungen

Prüfverfahren für mechanische und physikalische Eigenschaften von Ge-

steinskörnungen; Teil 2: Verfahren zur Bestimmung des Widerstandes gegen Zertrümmerung

Prüfverfahren für mechanische und physikalische Eigenschaften von Ge- steinskörnungen; Teil 5: Bestimmung des Wassergehaltes durch Ofen- trocknung

Natriumchlorid für Industriezwecke - Bestimmung des Sulfatgehaltes - Gravimetrische Bariumsulfatmethode

Natriumchlorid für Industriezwecke - Bestimmung des Massenverlustes bei 110°C

Merkblatt über Lavaschlacke im Straßen- und Wegebau,

Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Ausgabe 1976

Goetz/Gläseker pH4-stat-Verfahren zur Untersuchung der langfristigen Auslaugbarkeit von Mineralstoffen, „Straße + Autobahn“, Kirschbaum-Verlag, Bonn, 1996, Heft 5, S. 268-274

Referenzen

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