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Das Kompensationspotenzial im Inland ist knapp | Die Volkswirtschaft - Plattform für Wirtschaftspolitik

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60 Die Volkswirtschaft  12 / 2016 CO2-GESETZESREVISION

Das Kompensationspotenzial im Inland ist knapp

Aktuell müssen Treibstoffimporteure 5 Prozent der CO

2

-Emissionen im Inland kompensieren.

Eine Verdoppelung auf 10 Prozent, wie sie das neue CO

2

-Gesetz vorsieht, wäre zwar möglich, aber nur wenn die dafür nötigen Anreize geschaffen werden.   Roman Schibli

G

emäss aktuellem CO2-Gesetz müs- sen Treibstoffimporteure einen Teil der verursachten CO2-Emissionen in der Schweiz kompensieren. Zwischen 2013 und 2020 müssen sie 5 Prozent der Treib- stoffemissionen in der Schweiz einsparen, was rund 6,5 Millionen Tonnen CO2 ent- spricht. Die von den Treibstoffimporteu- ren gegründete Stiftung Klimaschutz und CO2Kompensation Klik erfüllt diese Kom- pensationspflicht für die ihr angeschlos- senen Mineralölgesellschaften.

Die Kompensationspflicht soll be- stehende klimapolitische Instrumente ergänzen und ihre treibhausgasreduzie- rende Wirkung verstärken. Ihre Stärke ist: Sie kann relevante Emissionsquellen identifizieren, um schnell und kosten- effizient Reduktionsmassnahmen zu er- greifen. Zur Erfüllung dieser Kompensa- tionspflicht hat die Stiftung Klik schon

eine Vielzahl treibhausgasreduzierender Aktivitäten lanciert, wie etwa die Zer- störung von Lachgas1 in Klärschlammver- brennungsanlagen oder die Förderung von Wärmeverbünden und holzpellets- betriebener Bauheizungen.2

Gesetzesentwurf schmälert das Kompensationspotenzial im Inland

Aktuell werden rund 5 Prozent der Treib- stoffemissionen durch solche Inlandakti- vitäten kompensiert. Weitere 5 Prozent könnten durch eine erhöhte Beimi- schung von Biotreibstoffen hinzukom-

1 Lachgas ist rund 300 Mal schädlicher für den Treibhaus- effekt als CO2.

2 Eine Übersicht von der Stiftung Klik unterstützter Aktivi- täten finden Sie unter Klik.ch

men.3 Zusätzliches Kompensations- potenzial ist praktisch nicht vorhanden.

Der Vernehmlassungsentwurf zum neu- en CO2-Gesetz müsste deshalb eigent- lich darauf abzielen, die Ausschöpfung des inländischen Kompensationspoten- zials von 10 Prozent zu ermöglichen.

Doch leider wird dieses Ziel verfehlt. Der Entwurf will zwar die Kompensations- pflicht im Inland auf mindestens 10 Pro- zent verdoppeln und eine zusätzliche Kompensationspflicht im Ausland von 40 bis 60 Prozent einführen, gleichzeitig enthält er aber auch Vorschläge, die das

3 Eine Beimischung von bis zu 5% Bioethanol zu Benzin, respektive 7% Biodiesel zu Diesel, ist gemäss Treibstoff- normen möglich. 2015 betrug der Anteil Biotreibstoff rund 1%.

Die Mineralölsteuerbefreiung auf Biotreibstoffe soll wegfallen. Laut der Stiftung Klik sind dadurch die Reduktionsziele im Inland kaum zu erreichen.

KEYSTONE

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Die Volkswirtschaft  12 / 2016 61

DOSSIER

Kompensationspotenzial im Inland dras- tisch einschränken.

Am schwersten wiegt der angekündig- te Wegfall der Mineralölsteuerbefreiung für Biotreibstoffe, welcher die Wirtschaft- lichkeit solcher Treibstoffe akut gefähr- det. Damit könnte die Hälfte des aktuellen Kompensationspotenzials im Inland hin- fällig werden, ohne dass ausreichend neu- es Potenzial erschlossen wird.4

Anreize schaffen statt verhindern

Um das volle Kompensationspotenzial im Inland zu nutzen, muss sichergestellt werden, dass Biotreibstoffe als Kompen- sationsaktivität anrechenbar bleiben. Der Markt für Biotreibstoffe darf nicht ab- gewürgt werden. Die Mineralölsteuer- befreiung auslaufen zu lassen, wie es der Bundesrat vorschlägt, birgt das Risiko, dass der Markt für Biotreibstoffe komplett einbricht. Auch erhöhte Kompensations- zahlungen können den Wegfall der Mine- ralölsteuerbefreiung nicht wett machen.

Weiterhin gilt es sicherzustellen, dass Schnittstellen zu anderen Instrumenten des CO2-Gesetzes gestärkt werden. Ak- tuell haben Unternehmen, welche eine CO2-Verminderungsverpflichtung ein-

4 Kohlenstoffsenken in Böden und Wäldern sollen in Zu- kunft evtl. auch durch den Kompensationsmechanismus gefördert werden. Das dadurch erschliessbare Potenzial ist aber höchst unklar.

Roman Schibli

Stv. Geschäftsführer, Stiftung Klimaschutz und CO2-Kompensation Klik, Zürich

gehen, einen Anreiz, ihr Emissionsziel zu übertreffen und diese Übererfüllungen an die Stiftung Klik zu verkaufen. Statt diese bewährte Schnittstelle abzuschaffen, wie es der Vernehmlassungsentwurf vorsieht, wäre es sinnvoller, wenn in Zukunft alle Unternehmen eine CO2-Verminderungs- verpflichtung eingehen könnten und für allfällige Übererfüllungen eine Unterstüt- zung erhielten. Auch bei den Fahrzeug- vorschriften würde eine Verknüpfung mit dem Kompensationsmechanismus Fahr- zeugimporteuren einen Anreiz geben, die gesetzlichen Vorgaben zu übertreffen.

Im Gebäudebereich befinden sich die Kantone und die Stiftung Klik aktuell in einer Förderkonkurrenzsituation. Eine Har- monisierung der Fördermodalitäten würde eine effiziente Zusammenarbeit der Kanto- ne mit der Stiftung Klik ermöglichen.

Mit Auslandkompensation die Effektivität weiter steigern

Die Erfüllung eines Kompensationssat- zes von 10 Prozent in der Schweiz ist mit den genannten Änderungen zwar ambi- tioniert, aber möglich. Die Änderungen zielen auf eine bessere Einbettung der Kompensationspflicht in die anderen Ins- trumente des CO2-Gesetzes ab und sehen weitere operative Reformen zur einfache- ren Abwicklung von Kompensationsak- tivitäten vor. Eine Erhöhung des Inland- kompensationssatzes auf über 10 Prozent

trägt hingegen nichts zum Klimaschutz bei. Damit würden keine weiteren Treib- hausgasemissionen eingespart. Von den anfallenden Strafzahlungen würde einzig die allgemeine Bundeskasse profitieren.

Die Erweiterung der Kompensations- pflicht aufs Ausland stärkt hingegen den Beitrag der Treibstoffimporteure zum Kli- maschutz. Im Ausland liegen die Vermei- dungskosten zur Reduktion von Treib- hausgasen mindestens zehnmal tiefer, und das vorhandene Reduktionspotenzial ist dort um ein Vielfaches grösser.

Die Sanktionszahlungen für allfällig nicht geleistete Auslandkompensationen sollten aber den tieferen Vermeidungs- kosten angepasst werden. Ansonsten dro- hen exorbitante Profite für Verkäufer von ausländischen Emissionsreduktionen, im Falle dass aufgrund regulatorischer Vor- gaben das Angebot solcher Emissionsre- duktionen stark eingeschränkt wird.

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