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Stellungnahme zum Grünbuch: Ein Strommarkt für die Energiewende

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Stellungnahme zum Grünbuch: „Ein Strommarkt für die Energiewende“, Donnerstag, 26. Februar 2015 Seite 1

EnergieDienstleistungsGesellschaft Rheinhessen-Nahe mbH

Stellungnahme zum Grünbuch: „Ein Strommarkt für die Energiewende“

Anpassung der Strommarktmechanismen – Einführung eines Mindestbörsenstrompreises

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1. Einleitung

Die Energiewende und der damit verbundene Transformationsprozess des Energiesystems ist für die Gesellschaft insgesamt eine große Herausforderung und bis zum Jahr 2050 als Generationen- aufgabe aufzufassen. Nach bundespolitischer Vorgabe und Festlegung soll bis dahin im Bereich der Stromversorgung der Anteil Erneuerbarer Energien 80 % betragen. Bereits bis zum Jahr 2020 soll der Anteil hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen an der Stromerzeugung gemäß KWK- Gesetz von heute etwa 16 % auf 25 % gesteigert werden. Im Bereich der Erneuerbaren Energien wird dieser Prozess auf der Erzeugungsseite im Wesentlichen durch die brennstoff- und damit koh- lenstofffreien Technologien „Windkraft“ und „Photovoltaik“ geschehen müssen, deren Produktion allerdings volatil, witterungs- und jahreszeitabhängig und damit hinsichtlich der Leistungsbereit- stellung unzuverlässig ist. Somit bedürfen diese fluktuierenden Erneuerbaren Energien einem Aus- gleichssystem, das eine gesicherte Stromversorgung aller Verbrauchssektoren jederzeit gewähr- leistet und mithin für die Netzstabilität sorgen muss.

Gerade für dieses Ausgleichssystem im Speziellen wie für das zukünftige Energiesystem im Allge- meinen spielt die Kraft-Wärme-Kopplung eine wesentliche Rolle. Als „Hocheffizienztechnologie Nummer Eins“ verknüpft sie den Strommarkt mit dem Wärmemarkt und führt beide mit dem Gasmarkt zusammen. Die gleichzeitige und gemeinsame Erzeugung von Strom und Wärme ist in jeder Hinsicht ein Königsweg zur substanziellen Lösung der Energieprobleme im Sinne von Versor- gungssicherheit und Klimaschutz, denn sie spart gegenüber konventioneller Erzeugung bis zu 50 % Primärenergie und für die Bereitstellung der gleichen Nutzenergie bis zu 80 % CO2-Emissionen ein.

Sie ist über die gesamte Brennstoff- und Technologiekulisse verfügbar und bietet in Verbindung mit Wärmepufferspeichern sowie Power-to-Heat- und Power-to-Gas-Anlagen die ideale Möglich- keit zum Ausgleich der fluktuierenden Erneuerbaren Energien.

2. Strommarkt vs. Energiewende

Während die Strompreise für die Endverbraucher in den letzten Jahren insbesondere durch die EEG-Umlage, aber auch durch andere Kostenfaktoren stetig gestiegen sind, haben die Preise an der Strombörse deutlich abgenommen. Ursächlich hierfür sind die größer werdenden Differenzen zwischen der Förderung der Erneuerbaren Energien und dem Börsenpreis, der durch das „Merit- Order-Prinzip“ gebildet wird, nach dem abgeschriebene Kraftwerke zu geringsten variablen Grenz-

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kosten in den Markt drängen. Die der Merit Order innewohnenden Strommarktmechanismen, auf deren Grundlagen Erneuerbare Energien und hier insbesondere Windkraft und Photovoltaik mit steigender Tendenz und nahezu nullwertigen variablen Kosten einspeisen, funktionieren nicht für eine erfolgreiche Gestaltung der Energiewende. Sie sind in Verbindung mit dem Preisverfall für die CO2-Emissionszertifikate dringend anzupassen. Die jetzigen Mechanismen befördern insbesondere Braunkohle- aber auch Steinkohlekraftwerke, die gegenüber hocheffizienten KWK-Anlagen und modernen GUD-Kraftwerken zu weit höheren Emissionen führen. Hierunter leiden gerade Stadt- werke und dezentrale Betreiber mit ihren kommunalen und örtlichen Anlagen am Netz der Allge- meinen Versorgung, die doch gerade dieses Netz stützen und bezüglich der volatilen Einspeisung der Erneuerbaren Energien ausgleichen sollen. Die nachfolgenden Grafiken zeigen einmal anhand von zwei Ausschnitten für das Jahr 2010 und für den Zeitraum Oktober 2013 bis August 2014 den Preisverfall an der Leipziger Strombörse (Quelle: Jeweils EWR AG Worms):

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Wie man den Grafiken entnehmen kann, sind die Börsenstrompreise seit 2010 sowohl im Peak- als auch im Base-Bereich um ca. 40 % gefallen. Der Vollständigkeit halber sei angemerkt, dass die Preise für Emissionszertifikate im gleichen Zeitraum um 60 % gesunken sind. Es ist damit innerhalb kurzer Zeit über einen Zeitraum von gerade einmal vier Jahren deutlich abzuleiten, dass der Strommarkt auf Basis des Merit-Order-Prinzips nicht geeignet ist, die langfristig angelegte Ener- giewende ökonomisch abzubilden.

Für die Zukunft auf dem langen Weg der Umsetzung der Energiewende bis zum Jahr 2050 und dem Ziel, auf der Stromseite 80 % des Strombedarfes mittels Erneuerbarer Energien zu erzeugen, ist offensichtlich, dass die jetzigen Strommarktmechanismen nicht funktionieren können. Schon heute, mit einem Anteil von nur etwa 25 % Erneuerbarer Energien, sind durch die Merit Order die Strompreise drastisch gesunken. Werden diese Strommarktmechanismen bei gleichzeitig nicht funktionierendem Emissionshandel beibehalten, so werden die Börsenstrompreise weiter umso mehr sinken und gegen Null gehen, je höher die Einspeisung aus Erneuerbaren Energien ist.

Gleichzeitig werden die Differenzkosten zwischen gesetzlicher Einspeisevergütung für Strom aus Erneuerbaren Energien und Börsenstrompreis weiter zunehmen, wodurch gemäß geltender Aus- gleichsmechanismusverordnung die EEG-Umlage steigt.

Somit steht der existierende Strommarkt einer erfolgreichen Umsetzung der Energiewende entge- gen. Fasst man aber die Energiewende aus klimaschutzpolitischen und volkswirtschaftlichen Grün- den als Staatsziel auf, so müssen sich die Strommarktmechanismen diesem Staatsziel unterordnen und entsprechend angepasst werden.

3. Lösungsvorschlag – Mindestbörsenstrompreis

Mit der klar formulierten Vorfahrtsstraße für Erneuerbare Energien im Transformationsprozess des Stromsystems und einer weitgehend kohlenstofffreien Erzeugung bedarf es eines hocheffi- zienten, flexiblen Ausgleichssystems für die fluktuierenden Wind- und Photovoltaikanlagen. Das flexible und schnell regelbare Ausgleichssystem wird auch unter Klimaschutzaspekten am effizien- testen durch die Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) angeboten, die im Wesentlichen erdgasbasiert ist.

Wegen des Preisverfalls an der Strombörse können KWK-Anlagen am Netz der Allgemeinen Ver- sorgung nicht mehr wirtschaftlich betrieben werden, so dass ihre Abschaltung droht. Gleiches gilt im Übrigen für die der KWK in der Effizienz folgenden GuD-Anlagen.

Als Lösungsvorschlag für eine Anpassung der Strommarktmechanismen an die Anforderungen der Energiewende bringen wir daher einen Mindestbörsenstrompreis in die Diskussion ein, der so hoch ist, dass insbesondere große kommunale, erdgasversorgte KWK-Anlagen aber auch GuD- Anlagen am Netz der Allgemeinen Versorgung wirtschaftlich zu betreiben sind. Dieser Mindestbör- senstrompreis müsste politisch festgelegt und ggf. an die Erdgaspreisentwicklung gekoppelt wer- den. Gleichzeitig müsste aus Gründen des Klimaschutzes und mangelnder Flexibilität die vorhan- dene Braun- und Steinkohleverstromung verdrängt werden. Dies geschieht entweder über eine grundsätzliche Änderung des Emissionshandelssystems oder über eine entsprechende Brenn- stoffsteuer, die mit der Internalisierung externer Kosten zu begründen ist.

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4. Pro und Kontra eines Mindestbörsenstrompreises

Würde sich die Politik auf ein noch zu entwickelndes Modell eines Strommarktmechanismus mit einem Mindestbörsenstrompreis einlassen, so können im Sinne von Pro und Kontra Argumente und Folgen dargestellt werden:

a) Viele Stimmen werden den Vorschlag eines Mindestbörsenstrompreises als Frontalangriff auf die Marktwirtschaft darstellen und alles daran setzen, einen solchen zu verhindern. Sicherlich ist dies ein Eingriff in den Markt; aber in welchen Markt denn? Der Strommarkt war schon im- mer subventioniert. Dies gilt für die Kernenergie genauso wie für die Kohleenergie und jetzt für die Erneuerbaren Energien. Ein Strommarkt, der subventionierte und abgeschriebene Kraft- werke mit variablen Kosten in Wettbewerb treten lässt zu hochinvestiven EE- oder KWK- Anlagen ist sicherlich kein kostengerechter Wettbewerbsmarkt.

b) Warum kann die Politik einen Mindestbörsenstrompreis einführen? – Um Ziele zu erreichen, greift die Politik immer wieder in das Marktgeschehen ein. Dies geschieht z.B. zurzeit in der Bundesrepublik Deutschland mit der „Mietpreisbremse“. In der Schweiz hat die Politik wäh- rend der Finanzkrise in den Finanzmarkt eingegriffen und den Wechselkurs auf mindestens 1,20 EUR/CHF festgesetzt, auch wenn dies nur befristet war. Auf europäischer Ebene hat ganz aktuell England eine Einspeisevergütung für Atomstrom von ca. 110 €/MWh mit Zustimmung der europäischen Kommission eingeführt. Es werden politische Ziele festgesetzt, und dafür greift die Politik in das Marktgeschehen ein!

c) Die Einführung eines Mindestbörsenstrompreises erfolgt nicht willkürlich, sondern zielorien- tiert. Die dem Ziel der Umsetzung der Energiewende am effizientesten und flexibelsten die- nenden Anlagen erhalten wirtschaftlich tragfähige Rahmenbedingungen. Ein Blick auf die Bör- senstrompreise des Jahres 2010 und damit auch vor Fukushima zeigt, dass diese damals zwi- schen 55 €/MWh (Base) und 70 €/MWh (Peak) gelegen haben.

d) Durch die Einführung eines Mindestbörsenstrompreises sinken die Differenzkosten zwischen dem Börsenpreis und der gesetzlich geregelten EE-Einspeisevergütung. In der Folge sinkt die EEG-Umlage, so dass beim Endverbraucher keine Mehrkosten entstehen sondern Kostenneut- ralität eintritt. Dies erhöht auch die Akzeptanz für die Erneuerbaren Energien.

e) Die Industrie, die in den vergangenen vier Jahren massiv vom Preisverfall an der Strombörse profitiert hat, wird massiv gegen einen Mindestbörsenstrompreis zu Felde ziehen und auf den globalen Wettbewerb verweisen. Da sie jedoch im energieintensiven Bereich von EEG-Umlage und Netzentgelten ohnehin weitgehend befreit ist, wird eine Wettbewerbsverzerrung auf eu- ropäischer Ebene reduziert und Beihilfediskussionen relativiert. Im Übrigen ist auch auf die Verantwortung der Industrie bei der Umsetzung der Energiewende als gesamtgesellschaftliche Aufgabe hinzuweisen und diese in die Pflicht zu nehmen.

f) Zurzeit befindet sich das KWK-Gesetz vor einer Novellierung, das nach aktuellem Monitoring- Bericht der Bundesregierung eine Verbesserung der Rahmenbedingungen wird schaffen müs-

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sen. Da insbesondere KWK-Anlagen am Netz der Allgemeinen Versorgung in Folge des Merit- Order-Strommarktmechanismus nicht mehr wirtschaftlich zu betreiben sind, wenn Sie mit Erd- gas betrieben werden, sollen nicht nur Neu- sondern auch Bestandsanlagen u.a. über eine Er- höhung der Zuschlagszahlungen gefördert bzw. geschützt werden. – Ein Eingriff in den Strom- markt? – Die Einführung eines Mindestbörsenstrompreises würde dies für die KWK-Anlagen am Netz der Allgemeinen Versorgung überflüssig machen. Die Zielerreichung eines 25 %-igen Anteils an der Stromerzeugung gemäß KWKG bis zum Jahr 2020 würde erleichtert. Ein wir- kungsvoller Pfad für den Ausgleich der volatilen Erneuerbaren Energien würde mit den ent- sprechenden Anreizen flexibel eröffnet. Und entscheidend: Eine (deutliche) Erhöhung des För- derdeckels im KWKG kann unterbleiben.

5. Schluss

Ziel dieser Stellungnahme zum Grünbuch: „Ein Strommarkt für die Energiewende“ ist es, einen Lösungsvorschlag für den nicht funktionierenden Strommarkt im Zusammenhang mit der Umset- zung der Energiewende in die Diskussion einzubringen. Dass das Merit-Order-Prinzip in Verbin- dung mit der Ausgleichsmechanismusverordnung nicht geeignet und darüber hinaus nicht wett- bewerbsgerecht ist, um den notwendigen Transformationsprozess des Stromsystems abzubilden, ist dargelegt worden.

Sicherlich bedarf es für die ernsthafte Diskussion eines Strommarktmodelles mit einem Mindest- börsenstrompreis der Beantwortung einer Vielzahl von Fragen, insbesondere auch im europäi- schen Kontext, die im Rahmen dieser Stellungnahme weder gestellt noch beantwortet werden können. Ein solches Modell würde aber wie erörtert eine Reihe von Spannungsfeldern im ener- giewirtschaftlichen Bereich beseitigen und Möglichkeiten eröffnen, die nur mit Stellschrauben an anderen gesetzlichen Rahmenbedingungen zu erreichen sind. Letztendlich sind all diese Stell- schrauben als Eingriffe in den Strommarkt anzusehen, die nicht notwendig wären, wenn er funkti- onieren und die ökonomische Wahrheit sowohl im betriebswirtschaftlichen wie volkswirtschaftli- chen Sinne sprechen würde.

Zum Abschluss sei festgestellt, dass weder der Merit-Order-basierte Strommarktmechanismus noch die Ausgleichsmechanismusverordnung Naturgesetze sind: Man kann sie ändern!

Nieder-Olm, den 26. Februar 2015

Geschäftsführer

EnergieDienstleistungsGesellschaft Rheinhessen-Nahe mbH

Am Giener 13 55268 Nieder-Olm

06136/921510

Christoph.Zeis@edg-mbh.de

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