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Markt Schwaben Lkr. Ebersberg

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Academic year: 2022

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Begründung

Lkr. Ebersberg

Bauleitplan

20. Änderung des Flächennutzungsplans

für das Gebiet „ehemaliges Kläranlagengelände am Sägmühlenweg“

Planung PV Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München Körperschaft des öffentlichen Rechts

Arnulfstraße 60, 3. OG, 80335 München

Tel. +49 (0)89 53 98 02 - 0, Fax +49 (0)89 53 28 389 pvm@pv-muenchen.de www.pv-muenchen.de

MSC 1-29

Plandatum 18.03.2021 (Entwurf)

17.09.2020 (Vorentwurf) Aktenzeichen

Bearbeitung Becker-Nickels QS: DB

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Inhaltsverzeichnis

1. Anlass und Ziel und Zweck der Planung ... 3

2. Plangebiet ... 3

2.1 Lage und Nutzung der Flächen ... 3

2.2 Eigentumsverhältnisse ... 4

3. Stand der Flächennutzungsplanung ... 4

4. Planungsrechtliche Voraussetzungen ... 4

4.1 Übergeordnete Fachplanungen, sonstige Rechtsvorschriften ... 5

4.2 Belange des Umweltschutzes ... 5

5. Flächennutzungsplan ... 5

6. Planinhalte der 20. Flächennutzungsplanänderung ... 6

7. Eingriff, Ausgleich, Artenschutz ... 7

8. Klimaschutz, Klimaanpassung ... 8

9. Immissionsschutz ... 8

10. Sonstiges... 8

10.1 Landwirtschaftliche Immissionen und Betriebe ... 8

10.2 Benachbarter Eisenbahnverkehr/ Eisenbahnbetrieb ... 8

11. Flächenbilanz ... 9

12. Umsetzung der Planung ... 9

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1. Anlass und Ziel und Zweck der Planung

Der Markt Markt Schwaben zielt darauf ab, auf dem Gelände der ehemaligen Klär- anlage am Sägmühlenweg die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Siche- rung des Bestandes sowie für die angestrebte Weiterentwicklung der Fläche zu schaffen. Am 04.06.2019 wurde daher der Beschluss zur Aufstellung des Bebau- ungsplans Nr. 89 für das Gebiet „ehemaliges Kläranlagengelände am Sägmühlen- weg“ gefasst. Der Bebauungsplan verfolgt für das ehemalige Kläranalgengelände, welches derzeit durch den gemeindlichen Bauhof als Lagerfläche, durch die Feuer- wehr, die Wasserwirtschaft und den Deutschen Alpenverein (DAV) Sektion Markt Schwaben genutzt wird, im Wesentlichen folgende städtebauliche Zielsetzungen:

 Festsetzung eines Sondergebiets für Freizeit und Erholung mit der Zweckbe- stimmung Kletteranlage:

Der Betrieb durch den DAV in den baulichen Anlagen der ehemaligen Kläran- lage (Faulturm, Betriebsgebäude, Tropfkörper etc.) ist bisher nur teilweise durch eine rechtskräftige Baugenehmigung gesichert.

 Festsetzung einer Fläche für die Abwasserbeseitigung:

Die wasserwirtschaftliche Anlage mit eingehauster Probeentnahme, ehemali- gem Klärbecken etc. wird in ihrem Bestand festgeschrieben.

 Festsetzung einer Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Bauhof und Feuerwehr:

Die Anlage der Übungsstrecke der örtlichen Feuerwehr innerhalb der Gebäu- de, die auch durch den DAV genutzt werden, ist aus sicherheitstechnischen Gründen zu entzerren – für die Feuerwehr ist deshalb innerhalb des Gemein- degebiets eine geeignete Alternativfläche zu identifizieren. Konkret geht es um die Errichtung eines Übungscontainers für Atemschutzinnenangriffe. die Feu- erwehr soll somit eigene Flächen erhalten. Die Lagerflächen des Bauhofs werden in ihrem Bestand festgeschrieben.

 Festsetzung eines Fuß- und Radwegs durch das Plangebiet

Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan des Marktes Markt Schwaben ist das Plan- gebiet als „Flächen für Versorgungsanlagen“ mit Widmung Kläranlage dargestellt – dies entspricht nicht mehr der aktuellen und geplanten zukünftigen Nutzung des Gebiets.

Der Marktgemeinderat hat somit am 07.05.2019 die Aufstellung der 20. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen und die Geschäftsstelle des Planungsver- bands Äußerer Wirtschaftsraum München (PV) mit der Ausarbeitung der Flächen- nutzungsplanänderung beauftragt. Die Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt im Parallelverfahren.

2. Plangebiet

2.1 Lage und Nutzung der Flächen

Das Plangebiet befindet sich nördlich des Hauptortes Markt Schwaben, an der nordöstlichen Grenze des Marktes und liegt zwischen dem Hennigbach und der Sempt. Nördlich und südlich angrenzend sind landwirtschaftliche Flächen zu ver- zeichnen.

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Das Plangebiet wird über den Sägmühlenweg an das übergeordnete Verkehrsnetz, die St 2080 (Erdinger Straße), angeschlossen.

Nördlich verläuft die Trasse der Bahnlinie Nr. 5600 München – Simbach (Inn). Der nächste S-Bahn bzw. Regionalbahn-Haltepunkt ist im Hauptort Markt Schwaben zu verorten. Die nächste Bushaltestelle „Ottenhofen, Erdinger Straße 2, befindet sich nordwestlich vom Plangebiet.

Das Plangebiet weist eine Größe von ca. 1,42 ha auf. Der Geltungsbereich der 20.

Änderung des Flächennutzungsplans umfasst eine Teilfläche des Grundstücks mit der Fl.-Nr. 1463/11 der Gemarkung Markt Schwaben und wird wie folgt umgrenzt:

 im Norden von den Grundstücken mit den Fl.-Nrn. 1463/14 und 1463

 im Osten von der Sempt

 im Süden vom Grundstück mit der Fl.-Nr. 1463/10 und einer Teilfläche des Grundstücks mit der Fl.-Nr. 1463/11

 im Westen vom Hennigbach

Das augenscheinlich ebene Gelände der ehemaligen Kläranlage wird zum Zeitpunkt der Planung durch den gemeindlichen Bauhof als Lagerfläche, die Feuerwehr, die Wasserwirtschaft und den DAV genutzt.

Abb. 1 Plangebiet mit näherer Umgebung, ohne Maßstab, Quelle: Bayerische Vermessungsverwaltung

2.2 Eigentumsverhältnisse

Die Flächen innerhalb des Plangebiets befinden sich im Eigentum des Marktes.

3. Stand der Flächennutzungsplanung

Der Markt Markt Schwaben verfügt über einen rechtswirksamen Flächennutzungs- plan aus dem Jahr 1981. Seitdem wurden 20 Änderungsverfahren begonnen, von denen 18 inzwischen rechtswirksam (Stand Oktober 2020) geworden sind.

4. Planungsrechtliche Voraussetzungen

Unter Verweis auf die Dokumentation der übergeordneten Ziele der Raumordnung und Landesplanung im Umweltbericht sind die planungsrechtlichen Voraussetzun- gen für die Planungsziele des Marktes Markt Schwaben gegeben.

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4.1 Übergeordnete Fachplanungen, sonstige Rechtsvorschriften

Gemäß dem Fachinformationssystem Naturschutz (FIN-Web) befindet sich an der östlichen Grenze der Änderungsfläche der Randbereich der Biotopfläche Teilflä- chen-Nr. 7737-0087-001 „Lauf der Sempt nordöstlich von Markt Schwaben“. Das Biotop, welches sich entlang der Sempt erstreckt, wurde am 17.09.1996 erfasst. Die Biotopfläche reicht am östlichen Rand wenige Meter in den Änderungsbereich hin- ein. An dieser Stelle befindet sich im Bestand ein Erschließungsweg. Ein ausrei- chender Abstand zu den Biotopstrukturen wird gewährleistet.

Weitere Schutzgebietsausweisungen oder anderweitig gesetzlich geschützte Berei- che (z.B. Wasserschutzgebiete, Überschwemmungsgebiete) befinden sich nicht im Plangebiet. Westlich des Plangebiets grenze das Trinkwasserschutzgebiet Zone III Nr. 2210773700370 der Gemeinde Ottenhofen an. In der Umgebung befindet sich das Landschaftsschutzgebiet „Sempt- und Schwillachtal“ (LSG-00397.01).

Das Plangebiet befindet sich im wassersensiblen Bereich. Diese Gebiete sind durch den Einfluss von Wasser geprägt und kennzeichnen den natürlichen Einflussbereich des Wassers, in dem es zu Überschwemmungen und Überspülungen kommen kann. Nutzungen können hier durch über die Ufer tretende Flüsse und Bäche, durch zeitweise hohen Wasserabfluss in sonst trockenen Tälern oder durch zeitweise hoch anstehendes Grundwasser beeinträchtigt werden.

Des Weiteren sind innerhalb der Änderungsbereiche keine Baudenkmäler vorhan- den. Archäologische Fundstellen (Bodendenkmäler) werden im Geltungsbereich und im näheren Umfeld nicht vermutet. Sollten im Rahmen von Bauvorhaben Bo- dendenkmäler aufgefunden werden, so ist dies unverzüglich der Unteren Denkmal- schutzbehörde oder dem Landesamt für Denkmalpflege anzuzeigen (Art. 8 BayDschG).

Ebenso beinhaltet der Geltungsbereich der vorliegenden Flächennutzungsplan- Änderung keine im Altlastenverdachtskataster verzeichneten Flächen. Sollten kon- krete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass eine schädliche Bodenveränderung oder Altlast vorliegt, so ist dies unverzüglich der zuständigen Behörde mitzuteilen (Art. 1 BayBodSchG).

4.2 Belange des Umweltschutzes

Eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wurde durchgeführt und ist der B e- gründung beigefügt.

5. Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan des Marktes Markt Schwaben aus dem Jahr 1981 stellt den Änderungsbereich als Fläche für Versorgungsanlagen mit Zweckbestimmung Kläranlage dar.

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Abb. 2 Ausschnitt aus dem rechtswirksamen FNP des Marktes Markt Schwaben aus dem Jahr 1981

Der rechtswirksame Flächennutzungsplan kennzeichnet die östlich der Sempt gele- genen Flächen als Überschwemmungsgebiet, welches gemäß dem UmweltAtlas Bayern nicht mehr besteht.

6. Planinhalte der 20. Flächennutzungsplanänderung

Durch die vorliegende 20. Flächennutzungsplanänderung sollen die planungsrecht- lichen Voraussetzungen für die Sicherung des Bestandes sowie für die angestrebte Weiterentwicklung auf dem Gelände der ehemaligen Kläranlage am Sägmühlenweg geschaffen werden. Die Fläche wird derzeit bereits durch den gemeindlichen Bau- hof als Lagerfläche, durch die Feuerwehr, die Wasserwirtschaft und den DAV ge- nutzt. Der Markt Markt Schwaben beabsichtigt folgende Weiterentwicklung bzw.

Neuordnung der Flächen:

 Der bestehende Betrieb der Kletteranlage des DAV soll in den baulichen Anla- gen der ehemaligen Kläranlage (Faulturm, Betriebsgebäude, Tropfkörper etc.) gesichert werden. (SO1)

 Die bestehende wasserwirtschaftliche Anlage mit eingehauster Probeentnah- me, ehemaligem Klärbecken etc. soll erhalten werden. (SO2)

 Die Übungsstrecke der Feuerwehr, die sich derzeit innerhalb der auch von dem DAV genutzten Gebäude befindet, soll aus Sicherheitsgründen ausgelagert werden und eine eigene Fläche erhalten. (SO3)

 Die Lagerflächen des Bauhofs sollen in ihrem Bestand erhalten und teils neu geordnet werden. (SO3 4a und SO4 b)

 Die Weiterführung des Fuß- und Radwegs soll die Durchgängigkeit des Plan- gebiets sichern.

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Konkret soll die im rechtswirksamen Flächennutzungsplan als Fläche für Versor- gungsanlage mit Zweckbestimmung Kläranlage dargestellte Fläche nun als Sonder- gebiet Freizeit, Erholung und gemeindliche Versorgung mit

 SO1 Flächen für Sportanlagen

 SO2 Fläche für Abwasserbeseitigung und Wasserwirtschaft

 SO3 Feuerwehrübungsfläche und –container

 SO3 4a Lagefläche und Lagergebäude Bauhof, Bauhofgarage, Gasbehälter

 SO4 b Lagerfläche Bauhof dargestellt werden.

Weiterhin wird in der vorliegenden Änderung die Weiterführung der Rad- und Fuß- wegeverbindung dargestellt.

Am östlichen Rand des Plangebiets wird eine Ortsrandeingrünung dargestellt, damit die Nutzung weiterhin harmonisch in das Landschaftsbild eingebettet wird und ein verträglicher Übergang zum angrenzenden kartierten Biotop „Lauf der Sempt nord- östlich von Markt Schwaben“ (Nr. 7737-0087-001) gewährleistet wird. Das kartierte Biotop wird nachrichtlich in die 20. Flächennutzungsplanänderung aufgenommen.

Abb. 3 Plangebiet mit geplanter Nutzungsverteilung, Quelle: Bayerische Vermessungsverwaltung und eigene Darstellung

7. Eingriff, Ausgleich, Artenschutz

Im Rahmen der Eingriffsregelung sollen negative Folgen von Eingriffen in Natur und Landschaft vermieden und minimiert werden. Des Weiteren sollen nicht vermeidba- re Eingriffe durch Maßnahmen des Naturschutzes ausgeglichen werden. Für den Änderungsbereich ist ein Ausgleich von ca. 350 m² erforderlich. Bezüglich der Be- rechnung des Ausgleichsbedarfs wird auf den Umweltbericht verwiesen.

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8. Klimaschutz, Klimaanpassung

Mit der Planung am vorhandenen Standort werden keine Flächen in Anspruch ge- nommen, die im Hinblick auf den Klimawandel und den damit einhergehenden Risi- ken eine Mehrung von Extremwetterereignissen (Trockenheit, Sturm, Über- schwemmungen) oder im Hinblick auf die Möglichkeiten zur Klimaanpassung als sensibel oder wertvoll einzustufen sind. So werden beispielsweise keine Flächen überplant, die klimatische Ausgleichsfunktionen erfüllen oder als Retentionsflächen dienen. Zudem befinden sich keine Flächen mit einer hohen Treibhausgas- senkenfunktion, wie Feuchtgebiete oder Wald, im Geltungsbereich.

9. Immissionsschutz

Der Betrieb der jeweiligen geplanten Anlagen wird überwiegend temporär (Kletter- anlage) bzw. nur in unregelmäßigen Abständen (Feuerwehr, Wasserwirtschaft und Bauhoflager) erfolgen. Im Plangebiet selbst und in der unmittelbaren Umgebung be- stehen keine lärmempfindlichen Nutzungen.

Die nächstliegende Bebauung, der 150 m entfernte Außenbereichsweiler an der Sägmühle, wird auch nicht durch die Neustrukturierung der Nutzungen beeinträch- tigt.

10. Sonstiges

10.1 Landwirtschaftliche Immissionen und Betriebe

Es wird darauf hingewiesen, dass landwirtschaftlich genutzte Flächen an das Plan- gebiet angrenzen. Durch die landwirtschaftliche Bewirtschaftung kann es zu unver- meidbaren Lärm-, Staub- und Geruchsemissionen kommen, die auch am Wochen- ende sowie an Sonn- und Feiertagen auftreten können. Dies ist im ortsüblichen Um- fang zu dulden.

10.2 Benachbarter Eisenbahnverkehr/ Eisenbahnbetrieb

Das Plangebiet liegt südlich der Trasse der Bahnlinie Nr. 5600 München – Simbach (Inn).

Ein widerrechtliches Betreten und Befahren des Bahnbetriebsgeländes sowie sons- tiges Hineingelangen in den Gefahrenbereich der Bahnanlagen ist gemäß § 62 EBO unzulässig und durch geeignete und wirksame Maßnahmen grundsätzlich und dau- erhaft auszuschließen.

Durch den Eisenbahnbetrieb und die Erhaltung der Bahnanlagen entstehen Emissi- onen (insbesondere Luft- und Körperschall, Erschütterungen, Abgase, Funkenflug, Bremsstaub, elektrische Beeinflussungen durch magnetische Felder etc.).

Gegen die aus dem Eisenbahnbetrieb ausgehenden Emissionen sind erforderli- chenfalls von der Gemeinde oder den einzelnen Bauherren auf eigene Kosten ge- eignete Schutzmaßnahmen vorzusehen bzw. vorzunehmen.

Künftige Aus- und Umbaumaßnahmen sowie notwendige Maßnahmen zur Instand- haltung und dem Unterhalt, im Zusammenhang mit dem Eisenbahnbetrieb, sind der Deutschen Bahn AG weiterhin zweifelsfrei und ohne Einschränkungen im öffentli-

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chen Interesse zu gewähren.

Auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung sind die Abstandsflächen gem. Art.

6 BayBO sowie sonstige baurechtliche und nachbarrechtliche Bestimmungen ein- zuhalten.

Zudem hat das Planen, Errichten und Betreiben der geplanten baulichen Anlagen hat nach den anerkannten Regeln der Technik unter Einhaltung der gültigen Sicher- heitsvorschriften, technischen Bedingungen und einschlägigen Regelwerke zu er- folgen. Der Eisenbahnbetrieb darf weder behindert noch gefährdet werden.

Die Standsicherheit und Funktionstüchtigkeit aller durch die geplanten Baumaß- nahmen und das Betreiben der baulichen Anlagen betroffenen oder beanspruchten Betriebsanlagen der Eisenbahn ist ständig und ohne Einschränkungen, auch insbe- sondere während der Baudurchführung, zu gewährleisten.

Es wird darauf hingewiesen, dass auf oder im unmittelbaren Bereich von DB Lie- genschaften jederzeit mit dem Vorhandensein betriebsnotwendiger Kabel, Leitun- gen oder Verrohrungen gerechnet werden muss.

Es wird darauf verwiesen, dass Dach-, Oberflächen- und sonstige Abwässer grund- sätzlich nicht auf oder über Bahngrund abgeleitet werden dürfen. Sie sind ord- nungsgemäß in die öffentliche Kanalisation abzuleiten. Einer Versickerung in Gleis- nähe kann nicht zugestimmt werden.

11. Flächenbilanz

Die Flächenbilanz der vorliegenden Flächennutzungsplanänderung ist dem Um- weltbericht zu entnehmen.

12. Umsetzung der Planung

Durch die vorliegende Flächennutzungsplanänderung sollen die planungsrechtli- chen Voraussetzungen für die Bestandssicherung und die angestrebte Neuordnung des ehemaligen Kläranlagengeländes geschaffen werden. Der Markt Markt Schwa- ben erwartet durch die Planung die Sicherstellung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung im planungsrechtlichen Außenbereich.

Markt Markt Schwaben, den

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Michael Stolze, Erster Bürgermeister

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