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XXVI. ELSA DEUTSCHLAND MOOT COURT

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Academic year: 2022

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ELSA DEUTSCHLAND MOOT COURT

SEIT 1994

XXVI. ELSA DEUTSCHLAND MOOT COURT

BUNDESENTSCHEID 19. JULI 2019

BUNDESGERICHTSHOF, KARLSRUHE

- BEGLEITBROSCHÜRE -

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INHALT S VER ZEI CHN IS

GRUßWORT - BETTINA LIMPERG ...4

GRUßWORT - MONA GÜNTHER, VICTORIA KAUTZNER ...5

ÜBER ELSA ...6

DIE ELSA MOOT COURTS ...7

THE ROAD TO KARLSRUHE ...8

REGIONALENTSCHEID NORD - GÖTTINGEN ...10

REGIONALENTSCHEID SÜD - BAYREUTH ...11

ABLAUF & AKTEURE ...12

REICHWEITE DES EDMCs ...13

VORSTELLUNG - TEAM GÖTTINGEN ...14

VORSTELLUNG - TEAM MARBURG ...15

SACHVERHALT ...16

RÜCKBLICK XXV. EDMC ...22

DANKSAGUNGEN ...23

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Sehr geehrte Teilnehmerinnen und Teilnehmer,

liebe Gäste des XXVI. ELSA Deutschland Moot Courts,

im 70. Jubiläumsjahr des Grundgesetzes steht die Residenz des Rechts besonders im Fokus. Ich freue mich daher, dass auch dieses Jahr der ELSA Deutschland Moot Court im Zivilrecht mit dem berühmten Gang nach Karlsruhe endet. Ich darf Sie ganz herzlich beim Bundesgerichtshof zum diesjährigen Finale willkommen heißen!

„Der wissenschaftliche Streit gilt als Keimzelle im Erkenntnisprozess. Er trennt die Spreu vom Weizen, schärft den Geist und ohne den Disput wäre die Wissenschaft wohl verloren.“

Mit diesen Worten hat der Journalist Armin Himmelrath vor sieben Jahren eine fehlende Streitkultur an den Universitäten beklagt. Aber nicht nur die Wissenschaft, auch die Demokratie und die Gesellschaft lebt vom fairen Streit um die Sache und dem Ringen um vernünftige Kompromisse. Essentiell für eine gute Streitkultur ist, dass andere Meinungen zur Kenntnis genommen werden. Das einander Zuhören kommt im Zeitalter der Sozialen Medien immer häufi ger zu kurz. Jede und jeder kann im Internet eine für sich passende Plattform fi nden und sich in seiner eigenen Filterblase bestätigen lassen, dass er oder sie Recht hat. Aufmerksamkeit bringen vor allem sogenannte „Shitstorms“, wobei bereits die Bezeichnung dieses Internetphänomens eine zunehmende Verrohung der Sprache zum Ausdruck bringt.

Der ELSA Deutschland Moot Court steht nun schon seit 26 Jahren für kultivierten Streit und bietet Studentinnen und Studenten die Möglichkeit, das für Juristen unerlässliche Handwerkszeug

der Rede zu trainieren. Denn die Juristerei lebt vom Widerstreit der Argumente. Argumente aber bedürfen der Worte, jedenfalls im Gerichtssaal der Rede und damit auch der Rhetorik. Im Rechtsgespräch mit dem fi ktiven Senat – der dieses Jahr aus zwei Richterinnen und einem Richter am Bundesgerichtshof sowie einer Rechtsanwältin und einem Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof besteht – sind aber nicht nur rhetorische Qualitäten gefragt, sondern natürlich auch gute Rechtskenntnisse, die in der rechtspraktischen Anwendung im Gerichtssaal wesentlich sind.

Der Moot Court als simulierte Gerichtsverhandlung ist ein ausgezeichnetes Mittel, um diese verschiedenen Fertigkeiten gemeinsam zu trainieren.

Den Kolleginnen und Kollegen, die den Senat bilden und zugleich als Juroren fungieren, gilt mein besonderer Dank für ihr Engagement. Den Finalisten aus Marburg und Göttingen wünsche ich viel Erfolg und gutes Gelingen.

Bettina Limperg

Präsidentin des Bundesgerichtshofs

GR U ß W O R T - BET TINA LIMPERG

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Sehr geehrte Frau Präsidentin des Bundesgerichtshofs Limperg, sehr geehrte Juroren unter der Leitung von Richterin am BGH Dr. Krüger , liebe Finalisten und liebe Gäste des diesjährigen Bundesentscheids, liebe Leser dieser Broschüre,

wir möchten Sie im Namen von ELSA-Deutschland e.V. herzlich zum Bundesentscheid des XXVI. ELSA Deutschland Moot Courts begrüßen und heißen Sie alle am Bundesgerichtshof in Karlsruhe willkommen.

Bereits seit über einem Vierteljahrhundert besteht der mittlerweile größte deutschsprachige Moot Court im Zivilrecht. Ein Grund, die enorme Leistung aller Beteiligten der vergangenen 25 Jahre zu feiern und den EDMC - zu Recht - auch weiterhin als Kernprojekt von ELSA-Deutschland e.V. anzuerkennen.

Mit Anbruch der XXVI. Edition hoffen wir auf mindestens weitere 25 Jahre, in denen Studierende aus ganz Deutschland, unabhängig von den Angeboten der juristischen Fakultäten, die Möglichkeit auf das persönliche Erlebnis der juristischen Praxis haben und dabei vielfältige und nützliche Fähigkeiten erlangen können.

Im Laufe dieser Zeit konnten wir nicht nur weitere Fakultäts- gruppen von diesem einzigartigen Wettbewerb überzeugen, sondern haben den EDMC, vor allem dank der Arbeit der lokalen Vorstände, an einigen Universitäten gar als Schlüsselqualifikationen oder andere universitäre Scheine anerkennen lassen können.

In Zeiten, in denen Studierende viel Wert auf ein zügiges Studium und Arbeitgeber ihren Fokus auf möglichst umfangreiche Praxiserfahrung legen, bietet der EDMC die optimale Balance.

Neben dem Studium lassen sich die in Schriftsatzphase und

mündliche Verhandlung gegliederten Etappen hervorragend meistern, ohne große Abstriche während der Prüfungsphase oder anderen universitären Projekten machen zu müssen.

Doch ist dieser Erfolg nicht nur der Arbeit von ELSA-Deutschland e.V. und dessen Fakultätsgruppen geschuldet, sondern entspringt vor allem der schon von Beginn an bestehenden Kooperation mit dem Bundesgerichtshof. Wir möchten uns bereits an dieser Stelle herzlichst bei allen Beteiligten bedanken, die den Bundesentscheid in diesem Umfang erst ermöglicht haben.

Es ist für uns, wie auch für alle Teams, jedes Jahr aufs Neue eine besondere Ehre, unseren akademischen Wettbewerb vor der Richter- und Anwaltschaft des Bundesgerichtshofs hier in Karlsruhe zu einem erfolgreichen Ende zu bringen.

Ein besonderer Dank gebührt Frau Präsidentin des Bundesgerichtshofs Limperg für ihre herausragende Unterstützung, sowie den Vertretern der Richter- und Anwaltschaft des Bundesgerichtshofs für ihr Engagement.

Nun wünschen wir den Teams aus Marburg und Göttingen beim Bundesentscheid des XXVI. ELSA Deutschland Moot Courts viel Erfolg und allen Zuschauern viel Spaß!

Ihre

Mona Günther

Bundesvorstand für Akademische Aktivitäten und

Victoria Kautzner

Direktorin für den EDMC

GRU ß WORT - MONA GÜNTHER & VICTORIA KAUTZNER

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Die European Law Students’ Association (ELSA) steht für die weltweit größte, unabhängige, politisch neutrale und als gemeinnützig anerkannte internationale Organisation von Jurastudierenden, Rechtsreferendaren und jungen Juristen.

ELSA-Deutschland e.V. ist Mitglied des internationalen Dachverbandes ELSA, mit Sitz in Brüssel. Europaweit besticht ELSA durch 44 nationale ELSA Gruppen mit ca. 50.000 Mitgliedern und einer Präsenz an über 260 Universitäten und Hochschulen.

In Deutschland ist ELSA seit 1989 Bestandteil der juristischen Hochschullandschaft und an 43 Standorten mit in etwa 11.500 Mitgliedern vertreten. Vor Ort sind diese sog. Fakultätsgruppen als eigenständiger, eingetragener Verein mit einem eigenen lokalen Vorstand organisiert. Unterstützung bei unserer Vereinsarbeit finden wir dabei im ideellen sowie im finanziellen Bereich durch unsere Beiräte und den Förderkreis.

ELSA bietet Juristen vom ersten Semester bis zum Eintritt in das Berufsleben die Chance, den Blick über den nationalen und universitären Tellerrand hinauszuwerfen, Vorurteile abzubauen und ein Gespür für internationale Zusammenhänge zu entwickeln.

Junge und engagierte Jurastudierende haben es sich nicht nur zur Aufgabe gemacht, die juristische Ausbildung durch praxisorientierte Angebote zu bereichern, sondern darüber hinaus den Dialog unter jungen Europäern auf dem Gebiet der Rechtswissenschaften zu fördern. Mit Blick auf die zunehmende Angleichung der Rechtssysteme und die wachsende Internationalisierung der Wirtschaft bietet ELSA die nötige

Inspiration, um den Weg zu einem gemeinsamen Europa zu ebnen.

Außerdem leistet ELSA mit einem umfassenden akademischen Veranstaltungsportfolio einen großen Beitrag zu einer praxisnäheren Ausbildung, in denen besonders die Soft Skills der Teilnehmer ausgebildet werden. Egal ob durch die Teilnahme am größten zivilrechtlichen Moot Court im deutschsprachigen Raum – dem ELSA Deutschland Moot Court – oder dem ELSA Deutschland Verwaltungsrechts Moot Court, Reisen für ELSA Law Schools oder Konferenzen ins Ausland, englischsprachige Wettbewerbe oder der Kontakt zu Studierenden anderer Universitäten in Deutschland aber auch ganz Europa - ELSA macht was aus deinem Studium!

Schließlich vereint ELSA junge Jurastudierende durch das akademische Zusatzangebot zum Studium, ebenso wie durch gemeinsame Erfahrungen und den Austausch zwischen jungen, gleichgesinnten Menschen verschiedener Nationen.

Ü BER ELSA

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Bereits seit über 25 Jahren wird der ELSA Deutschland Moot Court (EDMC) ausgetragen.

Seit langem ist es auch Tradition, dass das Finale des Wettbewerbs - der Bundesentscheid - in den Räumlichkeiten des Bundesgerichtshofs stattfindet und von einer Richterbank, bestehend aus Richtern am Bundesgerichtshof und Rechtsanwälten mit Zulassung zum Bundesgerichtshof, geleitet und bewertet wird.

ELSA-Deutschland e.V. nahm bereits Anfang der 1990er Jahre eine Vorreiterrolle ein und rief damit ein damals einzigartiges Projekt ins Leben. Doch bei einem deutschsprachigen ELSA Moot Court sollte es nicht bleiben: Vor Kurzem wurde das Projektportfolio von ELSA-Deutschland e.V. um einen Moot Court im öffentlichen Recht erweitert. Im Jahr 2017 konnte nach intensiver Planung die erste Edition des ELSA Deutschland Verwaltungsrechts Moot Courts (EDVMC) stattfinden!

Nach der Erstellung von Klage- und anschließend Beklagtenschriften erhielten die vier punktbesten Teams die einmalige Möglichkeit, den Fall vor Richtern des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig zu verhandeln. Aufgrund der sehr positiven Resonanz im Netzwerk und der hohen Nachfrage, wurde der Moot Court dieses Jahr mit der zweiten Edition fortgeführt.

Während der EDMC deutsches Zivil- und Zivilprozessrecht behandelt, wird im Rahmen des EDVMCs - wie der Name bereits sagt - über einen Fall aus dem deutschen Verwaltungsrecht verhandelt. Beide Moot Courts zeichnen sich so in besonderem Maße dadurch aus, dass sie examensrelevante Inhalte behandeln und gleichzeitig gut mit dem Studium vereinbar sind, sodass kein Freisemester genommen werden muss.

Der internationale Dachverband unseres Vereins, ELSA International, richtet zwei der weltweit renommiertesten Moot Courts aus:

Zum einen die John H. Jackson Moot Court Competition (ehemals ELSA Moot Court Competition), die in Zusammenarbeit mit der Welthandelsorganisation (WTO) in diesem Jahr zum 18. Mal stattfand. In zwei Runden diskutieren die Teilnehmer einen fiktiven Fall rund um das GATT, das GATS und das TRIPS, die wichtigsten völkerrechtlichen Verträge und Abkommen des Welthandelsrechts.

Dabei vertreten sie in einer Runde als Kläger, in der nächsten als Beklagter, die Staaten, die eine Lösung ihrer Streitigkeiten vor dem Dispute Settlement Body der WTO suchen.

Der andere von ELSA International organisierte Moot Court ist die European Human Rights Moot Court Competition (EHRMCC), die jedes Jahr in Kooperation mit dem Europarat stattfindet. Gegenstand dieses Wettbewerbs sind Verstöße gegen die Europäische Menschenrechtskonvention. Nach dem Einreichen eines schriftlichen Gutachtens bekommen die 20 besten Teams aus ganz Europa die Möglichkeit, in der mündlichen Finalrunde vor Richtern des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg, ihr Können unter Beweis zu stellen. Beide internationalen ELSA Moot Courts finden in englischer Sprache statt.

DIE ELSA MO O T CO U R T S

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THE R OAD T O KARLS R UHE

Der heute ausgetragene Bundesentscheid setzt den Schlusspunkt für einen Wettbewerb, welcher sich über beinahe ein Jahr erstreckte. Die XXVI. Edition des ELSA Deutschland Moot Courts begann Anfang des Wintersemesters 2018/19 und findet nun ihren Abschluss zum Ende des Sommersemesters 2019.

Die Finalisten mussten einen weiten Weg beschreiten und sich gegen zahlreiche konkurrierende Teams durchsetzen, um hier und heute tatsächlich vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe stehen zu dürfen.

Der EDMC in seiner Struktur gliedert sich in drei Ebenen: Lokal - Regional - National. In jeder Runde des Wettbewerbs wartete auf die Teilnehmer ein neuer Sachverhalt. Das bedeutet, dass in jeder Runde ein neuer Schriftsatz (je nachdem eine Klageschrift oder eine Klageerwiderung) verfasst wurde und die Teilnehmer jedes Mal vor einer neuen Richterbank verhandeln durften.

In den diesjährigen Lokalentscheiden wurden die Teilnehmer mit einem vermeintlichen Werkvertrag über Photovoltaikanlagen konfrontiert, welcher sich richtigerweise aber als Kaufvertrag entpuppte. Der Fokus lag dabei vor allem auf den Mängelgewährleistungsrechten und der Frage, ob letztlich ein Anspruch des Landwirts Franz Bauer gegen die Photovoltaik Strom GmbH aus §§ 346, 437 Nr. 2, 444, 326 BGB bestand.

Die Lokalentscheide werden im Laufe des Wintersemesters vor Ort von den Fakultätsgruppen von ELSA-Deutschland e.V. organisiert. In diesem Jahr nahmen insgesamt 18 Gruppen an den Lokalentscheiden teil. So war der Wettbewerb in ganz Deutschland vom nördlichsten Punkt der Republik in Kiel bis

ganz in den Süden nach Freiburg vertreten.

Wir sind sehr stolz, dass Studierende aus ganz Deutschland durch unsere Arbeit die Möglichkeit haben, Praxiserfahrung zu sammeln und echte Gerichtsluft zu schnuppern. Diese Zahl macht den ELSA Deutschland Moot Court auch in diesem Jahr wieder zum größten deutschsprachigen Moot Court, denn an keinem anderen juristischen Wettbewerb in Deutschland nehmen so viele Studierende der Rechtswissenschaften teil.

Der Wettbewerb zeichnet sich vor allem durch die Wiederholung und Vertiefung des universitären Prüfungsstoffes aus. Dies und die Tatsache, dass sich die Teilnahme am Wettbewerb ohne signifikante Einschnitte in Studienverlauf und Prüfungspläne integrieren und neben dem Studium bewältigen lässt, sind nur zwei der Gründe, weshalb sich der EDMC nun seit über 25 Jahren bei Studierenden und Professoren so großer Beliebtheit erfreut. An vielen Universitäten wird die Teilnahme sogar als Schlüsselqualifikation anerkannt. Wir sind besonders stolz somit auch einen akademischen Mehrwert zur juristischen Ausbildung beitragen zu können.

Wir freuen uns sehr, dass wir aufgrund unserer inzwischen fünfjährigen Kooperation mit der Fernuniversität Hagen auch Bachelor- und Masterstudierende im Fernstudiengang Jura ermöglichen können, an diesem Moot Court teilzunehmen. Die Kooperation verlief sehr erfolgreich und wir hoffen, diese auch in den kommenden Jahren fortsetzen zu können.

Die Gewinner der einzelnen Lokalentscheide traten am 03. Mai 2019 in den weiterführenden Regionalentscheiden Nord in

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Göttingen und Süd in Bayreuth an, um dort um den Einzug in den heutigen Bundesentscheid zu kämpfen.

An dieser Stelle sei nochmals den organisierenden Fakultäts- gruppen von ELSA-Bayreuth e.V. und ELSA-Göttingen e.V. gedankt, die mit ihrer lückenlosen Vorbereitung und grandiosen Planung für einen perfekten Ablauf der regionalen Ausscheidungsrunden sorgten.

Die Verhandlungen der beiden Regionalentscheide drehten sich hingegen um zwei Fahrräder, die der Kläger vor längerer Zeit vom Beklagten erworben hatte und deren Einzelteile nach und nach in die Brüche gingen. Eins der beiden Fahrräder wurde sogar gänzlich zerstört.

Auch dieser Fall wurde von allen Teams hervorragend gemeistert, doch waren die heutigen Finalisten in der Lage, sich mit einer ganz besonders beeindruckenden Leistung durchzusetzen.

Laurids Achilles und Torben Schneider von der Georg-August- Universität Göttingen konnten den Regionalentscheid in Göttingen als Heimsieg für sich entscheiden. In Bayreuth konnte sich das Team von der Philipps-Universität Marburg, bestehend aus David Iselborn und Alessio Schulte-Tigges, als Gewinner des Regionalentscheids Süd durchsetzen.

Heute hat das Gericht über den Fall eines Jungen zu entscheiden, welcher von dem Pkw der Beklagten mit knapp 45 km/h auf einer Bundesstraße erwischt wurde. Wir sind sehr gespannt, welche Partei sich mit ihrer rechtlichen Argumentation und ihrem rhetorischen Können behaupten kann und somit als Gewinner

des XXVI. ELSA Deutschland Moot Courts hervorgehen kann.

Schon jetzt blicken wir auf ein weiteres erfolgreiches Jahr für den ELSA Deutschland Moot Court zurück. Auch diesmal ist es gelungen, mit unserem Wettbewerb einen wichtigen Beitrag zur juristischen Ausbildung in ganz Deutschland zu leisten und angehende Juristen durch die examensrelevanten Rechtsgebiete und Fallkonstellationen auf ihrem Ausbildungsweg zu begleiten.

Daher möchten wir uns hiermit nochmals bei allen Unterstützern des XXVI. ELSA Deutschland Moot Courts auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene bedanken. Nur durch diese Zusammenarbeit erlangte der Wettbewerb ein derart hohes akademisches Niveau.

Wir freuen uns nun auf einen spannenden Bundesentscheid und sind gespannt, welches Team, Marburg oder Göttingen, die Richterbank von sich überzeugen kann.

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REGIO NALEN T SCHEID N O RD - G Ö T TINGEN

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REGI O NALEN T SCHEID S Ü D - BAY REU TH

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ABLAUF & AKTEU RE

RICHTERBANK:

Vorsitz: Richterin am BGH Dr. Krüger Beisitzer aus den Reihen des BGH:

Richter am BGH Dr. Klein; Richterin am BGH Dr. Pernice

Beisitzer aus der Anwaltschaft:

Rechtsanwältin beim BGH Dr.

Ackermann; Rechtsanwalt beim BGH Dr.

Winter Ab 13.15 Uhr

14.00 Uhr 14.15 Uhr 15.15 Uhr 16.00 Uhr

16.15 Uhr 16.30 Uhr

Einlass

Begrü ß ung im Saal Finalverhandlung

Beratungszeit für den Senat Verkündung der Gewinner Danksagung

Ende

TEAM GÖTTINGEN:

Laurids Achilles Torben Schneider

TEAM MARBURG:

David Iselborn

Alessio Schulte-Tigges

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REI CHWEI TE DES EDMCs

Bayreuth Berlin Düsseldorf

Frankfurt am Main Freiburg

Göttingen Greifswald Hagen Hamburg Hannover Jena Kiel Leipzig Marburg München Osnabrück Passau Potsdam

Lokalentscheide

Lokal- und Regionalentscheide Bundesentscheid

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Was war Eure persönliche Motivation, am ELSA Deutschland Moot Court teilzunehmen?

„Unsere Motivation zur Teilnahme am EDMC war es, die Abläufe des Zivilprozesses hautnah miterleben zu können. Neben der Möglichkeit, das im Studium Erlernte praktisch anzuwenden, begeistert uns die Möglichkeit Soft Skills, vor allem die freie Rede, zu trainieren.“

Was war Euer schönstes Erlebnis im Rahmen des EDMCs?

„Das schönste Erlebnis war sicherlich der Moment, in dem wir erfuhren, dass wir uns für den Bundesentscheid qualifiziert haben.

Neben diesem gab es aber in jeder Phase des Wettbewerbs Momente, die uns unheimlich viel Freude bereitet haben und uns lange im Gedächtnis bleiben werden.“

Wie habt Ihr Euch auf den Bundesentscheid vorbereitet?

„Zur Vorbereitung auf das Finale haben wir uns natürlich intensiv mit den rechtlichen Fragen des Falles auseinandergesetzt und uns insbesondere überlegt, welche Argumente aus unserer Sicht überzeugend für die durch uns vertretene Partei streiten.“

Was erwartet Ihr von der Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof?

„Wir erwarten eine starke Verhandlung, bei der sich die Teams nichts schenken werden. Vor allem aber freuen wir uns darauf, in dieser besonderen Atmosphäre unser Bestes zu geben – vor einer

BGH-Richterbank zu verhandeln wird sicherlich ein unvergessliches Erlebnis.“

Würdet Ihr anderen Jurastudierenden die Teilnahme an einem Moot Court empfehlen?

„Das würden wir in jedem Fall. Der Moot Court ist auf jeder Ebene eine wertvolle Erfahrung. Er bietet die Möglichkeit, Fähigkeiten zu erlernen, die nicht notwendigerweise Teil des Studiums sind, und ist eine perfekte Vorbereitung auf die anwaltliche Praxis. Vor allem aber macht er jede Menge Spaß.“

V O R S TELLU NG - TEAM G Ö T TINGEN

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Was war Eure persönliche Motivation, am ELSA Deutschland Moot Court teilzunehmen?

„Unsere Motivation zur Teilnahme stammt von Herrn Professor Doktor Constantin Willems von der Philipps-Universität in Marburg. Dieser erwähnte den EDMC bei der Besprechung der zweiten Zivilrechtsklausur für den kleinen Schein. Wir fanden, dass dies ansprechend klang, und haben uns daraufhin für den EDMC beworben.“

Was war Euer schönstes Erlebnis im Rahmen des EDMCs?

„Definitiv das Stich-Finale gegen Hannes Frankl und Clemens Gißler von der LMU München. Dies war ein sehr harter Kampf.

Gleichzeitig, und wahrscheinlich auch genau deshalb, aber eines der spaßigsten Erlebnisse während unseres Studiums bisher.“

Wie habt Ihr Euch auf den Bundesentscheid vorbereitet?

„Da die Schriftsatzphase zur Zeit der Beantwortung noch nicht begonnen hat, liegt die beste Vorbereitung aus unserer Sicht darin, die bisher gemachten Fehler zu analysieren, und den Fokus ansonsten bis zum Beginn der Schriftsatzphase auf die Aktivitäten in der Uni zu legen.“

Was erwartet Ihr von der Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof?

„Wir erhoffen uns vom Bundesentscheid vor allem eine fordernde, faire und auch spannende Verhandlung. Wenn diese dem besagten Stich-Finale gleichkommt, werden wir unseren Spaß haben, und

sind dementsprechend auch zufrieden. Darüber hinaus freuen wir uns natürlich auch auf die Einblicke in den BGH, die wir erhalten werden.“

Würdet Ihr anderen Jurastudierenden die Teilnahme an einem Moot Court empfehlen?

„Für Studierende der Rechtswissenschaften, die Spaß an der Materie haben, und die Teilnahme aus Interesse am EDMC an sich, sowie den dort zu gewinnenden Erfahrungen in Erwägung ziehen, können wir eine klare Teilnahmeempfehlung aussprechen.

Im EDMC können viele wertvolle Erfahrungen gesammelt werden. Am wichtigsten ist jedoch der Spaßfaktor, der sich aus der gemeinschaftlichen Anfertigung von anwaltlichen Schriftsätzen, sowie dem anschließenden Vortragen dieser vor Gericht, ergibt.

Jedoch sollte die Zeit, die durch eine Teilnahme am EDMC in Anspruch genommen wird, nicht unterschätzt werden.“

V O R S TELLU NG - TEAM MARBU RG

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ANWALTSSCHREIBEN NR. 1

Per Post:

Frau Christina Turm Sonnenweg 30 42103 Wuppertal

20. Februar 2019 Sehr geehrte Frau Turm,

hiermit zeigen wir an, dass uns Herr und Frau Benedikt und Marianne Bettenbühl, wohnhaft in der Gartenstraße 15, 40210 Düsseldorf, mit der Wahrung der rechtlichen Interessen Ihres Sohnes Daniel Bettenbühl beauftragt haben. Die Bevollmächtigung wird anwaltlich versichert und kann jederzeit nachgereicht werden.

Anlass unserer Beauftragung ist der bedauerliche Verkehrsunfall vom 02. Februar 2019 in der Düsseldorfer Innenstadt, an dem Sie maßgeblich beteiligt waren. Als Folge dieses Verkehrsunfalls erlitt der sechsjährige Daniel Bettenbühl eine schwere Gehirnerschütterung und brach sich beide Arme. Durch den schnellen Transport ins Krankenhaus, mehrere Operationen, die aufgrund der komplizierten Brüche notwendig waren, sowie ein mehrtägiger Krankenhausaufenthalt entstanden erhebliche Arzt- und Krankenhauskosten.1 Wir verlangen nun von Ihnen, im Namen von Daniel Bettenbühl, den Ersatz der Selbstbeteiligung der Krankenversicherung an diesen Kosten in Höhe von EUR 7.500,00. Für eine Übersicht über die Zusammensetzung dieser Kosten verweisen wir auf die angehängte Rechnung der Allianz-Versicherung, die diesem Schreiben beigelegt wurde.

Wir fordern Sie daher auf, die EUR 7.500,00 Selbstbeteiligungskosten umgehend, spätestens jedoch bis zum 01. März 2019 auf folgendes Konto zu überweisen.

Empfänger: Rechtsanwälte Mueller & Partner mbB IBAN: DE02 3344 5566 7788 1234 02

BIC: DEUTDSDDE

Kreditinstitut: Postbank Düsseldorf Verwendungszweck: BB.DD.812

Sollten Sie den ausgewiesenen Betrag nicht innerhalb des angegebenen Zeitraums überweisen, sehen wir uns gezwungen weitere rechtliche Schritte gegen Sie einzuleiten.

Weiterhin teilen wir Ihnen bereits hierdurch mit, dass ebenfalls die Vollmacht zur Klageerhebung durch unsere Mandanten erteilt wurde.

Mit freundlichen Grüßen M. Müller

Rechtsanwalt Anlage:

- Rechnung der Allianz Versicherung

SACHVERHALT

Rechtsanwälte Mueller & Partner mbB Kastanienallee 27,

40210 Düsseldorf

IBAN: DE02 3344 5566 7788 1234 02 BIC: DEUTDSDDE

Az.: BB.DD.812

____________

Von der Rechtmäßigkeit der Krankenhauskosten ist auszugehen.

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ANLAGE ZUM ANWALTSSCHREIBEN NR. 1 – RECHNUNG DER ALLIANZ VERSICHERUNG

Allianz VersicherungsAG, Waldstraße 33 – 35, 80911 München

AnEheleute Benedikt und Marianne Bettenbühl Gartenstraße 15

40210 Düsseldorf

Rechnung über die Selbstbeteiligung der Arzt- und Krankenhauskosten von Daniel Bettenbühl

Sehr geehrte Eheleute Bettenbühl,

gem. § 8.3 der Familienversicherung fällt bei einem Verkehrsunfall bei dem die Mitschuld der verletzten Person und / oder bei minderjährigen Kindern die Mitschuld des aufsichtspflichtigen Elternteils nicht zweifelsfrei ausgeschlossen ist ein Selbstbehalt in Höhe von 10 % an. Ihr Sohn, Daniel Bettenbühl, war als minderjähriges Kind Mitglied Ihrer Familienversicherung. Daher bitten wir Sie um den Ausgleich der unten aufgeführten Forderung.

Rechnungsdatum: 15.02.2019 Rechnungsnummer: 2019/Bettenbühl-01.3BB

Idf. Nr. Berechnete Position Betrag

1 Krankenwagen EUR 5.000,00

2 Operation am Unfalltag EUR 15.000,00

3 Folgeoperation EUR 20.000,00

4 Mehrtägiger Krankenhausaufenthalt EUR 20.000,00

5 Medizinische Betreuung EUR 15.000,00

Gesamtbetrag EUR 75.000,00

Davon 10% Selbstbeteiligung EUR 7.500,00

Bitte überweisen Sie den Selbstbeteiligungsbetrag von EUR 7.500,00 bis zum 15. März 2019 auf folgende Kontoverbindung:

Empfänger: Allianz VersicherungsAG IBAN: DE02 3544 7334 1228 1234 08

BIC: DEUTDSDDB001

Kreditinstitut: Deutsche Bank Düsseldorf Verwendungszweck: 2019/Bettenbühl-01.3BB

Bei Nachfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen B. Heinzmann

Sachbearbeiter

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ANWALTSSCHREIBEN NR. 2

Rechtsanwälte Mueller & Partner mbB z.H. Herrn RA M. Müller

Kastanienallee 27, 40210 Düsseldorf

01. März 2019 Sehr geehrter Herr Kollege Müller,

hiermit zeigen wir Ihnen an, dass wir die rechtlichen Interessen von Frau Christina Turm vertreten. Die Bevollmächtigung wird ebenfalls anwaltlich versichert. Weiterhin sind wir Zustellungsbevollmächtigt, sodass in Zukunft jeder Schriftverkehr über uns zu führen ist.

Nach Rücksprache mit unserer Mandantin zeigen wir Ihnen hiermit an, dass wir eine Zahlung der Selbstbeteiligungskosten seitens unserer Mandantin ablehnen. Frau Christina Turm ist nicht verpflichtet für den Ersatz der entstanden Arzt- und Krankenhauskosten aufzukommen.

Wir bestreiten zwar nicht, dass Frau Turm in den Verkehrsunfall vom 02. Februar 2019 mit Ihren Mandaten und deren Sohn verwickelt war. Allerdings hat Frau Turm den Zusammenstoß nicht verursacht. Unsere Mandantin hat sich im Unfallzeitpunkt an die erlaubte Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h gehalten. Das Sachverständigengutachten hat festgestellt, dass Frau Turm zum Unfallzeitpunkt sogar nur 45 km/h gefahren ist und vor dem Zusammenprall abgebremst hat.

Der Sohn Ihrer Mandanten hingegen ist einfach mit seinem Fahrrad auf die Bundesstraße gelaufen, obwohl es an dieser Stelle weder eine Lichtzeichenanlage noch einen Fußgängerüberweg gab. Es lag daher im Verantwortungsbereich Ihrer Mandantin, dafür zu sorgen, dass Ihr Sohn Daniel nicht einfach so mit seinem Fahrrad auf die Straße rennt. Sie hätte Ihn anweisen müssen auf Ihr Signal zu warten und sowieso hätten ein verantwortungsbewusstes Elternteil seinen erst sechsjährigen Sohn am Fahrbandrand einer Bundesstraße an die Hand genommen. Außerdem war es absolut unverantwortlich, dass Daniel Bettenbühl zum besagten Zeitpunkt keinen Fahrradhelm getragen hat. Es lag also im Machtbereich von Frau Bettenbühl, diesen Verkehrsunfall von vorneherein zu verhindern.

Aus diesen Gründen lehnt es unsere Mandantin, die Selbstbeteiligungskosten zu zahlen. Zudem könne es ja nicht sein, dass Frau Turm für den ganzen Schaden aufkommen müsse, da sich Frau Bettenbühl und ihr Sohn Daniel im Straßenverkehr eindeutig falsch verhalten haben.

Mit freundlichen und kollegialen Grüßen H. Herrmann

Rechtsanwalt

Anlage:

- Sachverständigengutachten

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ANLAGE ZUM ANWALTSSCHREIBEN NR. 2 – SACHVERSTÄNDIGENGUTACHTEN

BETREFF : VERKEHRSUNFALL AUF DER BUNDESSTRAßE B11 VOM 02.02.2019

Hiermit ist festzustellen:

1. Aufgrund der ersichtlichen Bremsspuren auf der Fahrbahn kann festgestellt wer-den, dass Frau Christina Turm zum Zeitpunkt, in dem Sie den Bremsvorgang ein-leitende 45 km/h in dem Fahrzeug mit dem Kennzeichen W CT 1309 gefahren ist. Auf der besagten Bundesstraße war im betreffenden Streckenabschnitt eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h vorgesehen. Es kann somit festgestellt wer-den, dass sich Frau Turm an die vorgegebene Höchstgeschwindigkeit gehalten hat.

2. Am 02.02.2019 war zum Unfallzeitpunkt gutes Wetter und es schien die Sonne. Aufgrund des Sonnenstandes wurde Frau Turm nicht geblendet.

3. An der besagten Unfallstelle verlief die Bundesstraße geradlinig und war vom Fahrbahnrand mehrere hundert Meter uneingeschränkt einsehbar.

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ANWALTSSCHREIBEN NR. 3

Per Post:

Herrmann & Kollegen z.H. Herrn RA Herrmann Eichenweg 35

42103 Wuppertal

11. März 2019 Sehr geehrter Herr Kollege Herrmann,

zu Ihren Ausführungen können wir Folgendes erwidern:

1. Es ist richtig, dass Daniel Bettenbühl auf die Bundesstraße gelaufen ist. Dem ging jedoch folgendes Geschehen voraus: Es gab weit und breit weder einen Fußgängerüberweg, noch eine Lichtzeichenanlage. Deshalb sind Frau Bettenbühl und ihr Sohn Daniel von ihren Fahrrädern abgestiegen und haben sich an den Fahrbahnrand gestellt, um den Verkehr zu beobachten. Auch wenn die Straße an der Unfallstelle mehrere hundert Meter uneingeschränkt einsehbar war, wurde Frau Bettenbühl aufgrund des Sonnenstandes derart von der Sonne geblendet, dass sie das herannahende Fahrzeug von Frau Turm nicht erkennen konnte. Daher machte sie eine leichte Vorwärtsbewegung, bremste jedoch sofort ab, als sie das Fahrzeug letztlich doch sieht. Ihr Sohn Daniel verstand diese Vorwärtsbewegung seiner Mutter als Signal, die Straße könne überquert werden und läuft daher auf die Straße. Da Daniel Bettenbühl jedoch zum Unfallzeitpunkt erst sechs Jahre alt war, ist er nicht zurechnungsfähig und kann gar keine Mitschuld an dem Unfall tragen.

2. Zudem hat Daniel Bettenbühl in der Schule bereits die Fahrradprüfung bestanden und kennt alle Regeln, die mit dem Fahrrad im Straßenverkehr zu beachten ist. Aufgrund diverser Wochenendausflüge mit seinen Eltern mit dem Fahrrad hat er auch tatsächliche Erfahrung im Umgang mit dem Straßenverkehr und hat sich bisher immer zuverlässig und umsichtig benommen. Es ist unerheblich, dass Daniel Bettenbühl im besagten Zeitpunkt keinen Helm getragen hat, denn zum Unfallzeitpunkt schob er das Fahrrad, da er und seine Mutter zuvor bewusst aufgrund des geplanten Überquerens der Straße abgestiegen waren.

3. Aufgrund dessen, dass Daniel Bettenbühl bereits Erfahrung im Straßenverkehr hat, war es von unserer Mandantin Frau Marianne keinesfalls grob fahrlässig ihren Sohn nicht an die Hand zu nehmen, sondern entsprach der ordnungsgemäßen Sorgfalt.

Es ist jedoch zweifelsfrei erwiesen, dass ihre Mandantin Halterin des Fahrzeugs ist, das Daniel Bettenbühl angefahren hat. Aufgrund dessen haftete sie für den entstanden Schaden.

Aufgrund unseres Schriftverkehrs verlängern wir Ihnen die Frist für den Zahlungseingang bis zum 31. März 2019. Sollte diese Frist verstreichen, sehen wir uns gezwungen unverzüglich Klage ein-zureichen.

Mit freundlichen und kollegialen Grüßen M. Müller

Rechtsanwalt

Anlagen:

- Auszug aus dem Fahrzeugregister

- Eidesstattliche Erklärung von Frau Bettenbühl

Rechtsanwälte Mueller & Partner mbB Kastanienallee 27,

40210 Düsseldorf

IBAN: DE02 3344 5566 7788 1234 02 BIC: DEUTDSDDE

Az.: BB.DD.812

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ANLAGE NR. 1 ZUM ANWALTSSCHREIBEN NR. 3 – AUSZUG AUS DEM FAHRZEUGREGISTER

Kennzeichen/FIN W CT 1309

Natürliche Person Frau Christina Turm

Geburtsdatum 19.07.1983

Adresse Sonnenweg 30

42103 Wuppertal

ANLAGE NR. 2 ZUM ANWALTSSCHREIBEN NR. 3 - EIDESSTATTLICHE ERKLÄRUNG VON FRAU BETTENBÜHL

Hiermit versichere ich, Frau Bettina Bettenbühl, geboren am 11.01.1962 in Duisburg, derzeit wohnhaft in der Gartenstraße 15, 40210 Düsseldorf, eidesstattlich, dass alle Angaben zum Unfallhergang im Schreiben unseres Anwalts vom 11. März 20192 dem tatsächlichen Unfallgeschehen so- wie vorangegangen Geschehen entsprechen. Zudem versichere ich eidesstattlich, dass mein Sohn Daniel Bettenbühl, geboren am 15. August 2013, wohnhaft in der Gartenstraße 15, 40210 Düsseldorf, im Herbst 2018 die Fahrradprüfung in der Grundschule absolviert hat. Eine entsprechende Bescheinigung der Schule kann, sollten Zweifel daran bestehen, auf Anfrage nachgereicht werden.

____________

Anwaltsschreiben Nr. 3 Sachverhaltserstellerin: Hannah Beck

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R Ü CKBLI CK X X V . EDMC

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Wir möchten uns im Namen von ELSA-Deutschland e.V. ganz herzlich bei Frau Präsidentin des Bundesgerichtshofs Bettina Limperg für die Übernahme der Schirmherrschaft und die Zusammenarbeit bei der Ausrichtung des Bundesentscheids des ELSA Deutschland Moot Courts bedanken.

Besonders bedanken möchten wir uns auch bei Herrn Benjamin Köhnlein und dem Präsidialbereich des Bundesgerichtshofs für die tolle Unterstützung und Zusammenarbeit bei der Vorbereitung dieses Bundesentscheids.

Auch bedanken wir uns bei unseren Richtern und Juroren Frau Richterin am Bundesgerichtshof Krüger, die den Vorsitz der Verhandlung übernehmen wird, Frau Richterin am Bundesgerichtshof Dr. Pernice, Frau Rechtsanwältin beim Bundesgerichtshof Dr. Ackermann, Herrn Richter am Bundesgerichtshof Dr. Klein und Herrn Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof Dr. Winter für ihren Einsatz und ihre Zeit, die sie sich heute und bei der Vorbereitung auf den heutigen Bundesentscheid genommen haben.

Wir bedanken uns bei unserem Projektpartner, der Juristischen Schulung (JuS), die den EDMC auch dieses Jahr wieder durch Gewinne und Berichterstattung in ihren monatlichen Ausgaben sowohl auf Regional- als auch auf Bundesebene tatkräftig unterstützt hat, sowie dem Deutschen Anwalts Verein e.V. für die langjährige akademische Unterstützung dieses Projekts.

Wir bedanken uns bei allen Unterstützern des XXVI. EDMC auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene, die dieses Jahr zum gemeinsamen Gelingen des Wettbewerbs beigetragen haben.

Ein besonderer Dank gebührt dabei vor allem ELSA-Göttingen e.V. und ELSA-Bayreuth e.V. für die Ausrichtung der Regionalentscheide Nord und Süd.

Unser besonderer Dank gilt auch Frau Hannah Beck und Herr Claus-Maria Sperling für die Erstellung der Fallakten für die diesjährigen Entscheide.

Vor allem möchten wir uns bei jedem Teilnehmer des XXVI.

ELSA Deutschland Moot Courts für sein Engagement und die harte Arbeit bedanken, die in die Erstellung der Schriftsätze und die Vorbereitung auf die Verhandlung gefl ossen ist.

Dank gebührt auch dem Bundesvorstand und dem restlichen Team von ELSA-Deutschland e.V. für die ständige Hilfsbereitschaft und starke Mitarbeit an diesem Projekt. Insbesondere sind hier Sarah El Acel-Kottmann, Bundesvorstand für Marketing, und Eva- Maria Langmeier, Präsidentin, hervorzuheben, die uns während der gesamten Vorbereitung jederzeit unterstützt haben.

DANKSAGU NGEN

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