KW 44 • 04. November 2021
Inhalt:
Z Amtliche Bekanntmachungen Z Die Stadtverwaltung informiert Z Nachrichten des Standesamtes Z Unsere Alters- und Ehejubilare Z Unsere Umwelt
Z Nachrichten der Vereine Z Kirchen in Titisee-Neustadt Z Die Tourist-Information informiert Z Volkshochschule
Z Die Schulen informieren Z Was sonst noch interessiert
Z Nachbarschaft
Am Samstag, 13.11.21, findet der Wochenmarkt ausnahmsweise auf der Straße
an der Kirche statt.
Weitere Informationen im Innenteil
Wir freuen uns auf euer Kommen!
Das Konzert lieber zuhause anschauen?
www.ahc-neustadt.com Dann besucht den Livestream
auf unserer Website!
Kirchenkonzert
Akkorden- und Harmonika- Club Neustadt im Schwarzwald e.V.
14. November 2021 17.00 Uhr
Münster St. Jakobus Neustadt
Eintritt frei
Über eine Spende freuen wir uns.
NeustadtSchwarzwaldGegr.1931
NeustadtSchwarzwaldGegr.1931
Die Erstellung dieses Flyers und die Durchführung des Konzerts wurden durch diese Institutionen gefördert.
Abend Sports des
Samstag, 13. 11. 2021 20.00 Uhr Kurhaus Titisee
●Ehrung der
Sportlerinnen und Sportler
●Freestyle Fußballshow
●Einsatz im Ehrenamt
Eintritt: frei
Veranstalter:
ARGE SPORT Titisee-Neustadt
Druck & Medien Berenbold, Titisee-Neustadt
S Sparkasse Hochschwarzwald
A4-Plakat_21_A4-Plakat 26.10.21 12:23 Seite 1
Volkshochschule Hochschwarzwald
www.vhs-hochschwarzwald.de
Aus sechs mach eins:
50 Jahre Gemeindere- form Titisee-Neustadt
Leitung:
Roland Weis
Wann: Mittwoch, 17.11.21, 19.30 Uhr
Wo: Titisee-Neustadt, Feuerwehrgerätehaus
45. Neustädter Brettlemarkt
T.-Neustadt
des Ski-Club Neustadt 1896 e.V.
Hans-Thoma-Schule
Annahme: Freitag 12.11.2021 18:00 bis 20:00 Uhr Samstag 13.11.2021 09:00 bis 12:00 Uhr Verkauf: Samstag 13.11.2021
14:00 bis 17:00 Uhr
Abholung: die Verkaufserlöse oder die nicht verkauften Artikel müssen am Samstag 13.11.2021
ab 17:00 bis spätestens 18:00 Uhr erfolgen.
Die Veranstaltung findet unter Einhaltung der gesetzlichen
Corona Bestimmungen statt.
Weihnachts Markt
Sa. 04.12.21, 11 - 24 Uhr So. 05.12.21, 11 - 17 Uhr
Neustadt An der Sprungschanze
Wir suchen noch Handwerksaussteller
(Keine Essensausstel ler)
Anmeldung per E-Mail an r.beha@eisen-stoll.de
Fr. 15 - 21 Uhr · Sa. 14 - 21 Uhr · So. 13 - 20 Uhr
2021
Weihnachtsmarkt
All e Adventswochenenden
Wäldertag am 09.12.
Weitere Infos:
hochschwarzwald.de/
waeldertag Weitere Infos:
hochschwarzwald.de/
waeldertag
A4_Weihnachtsmarkt_Waäldertag_Anzeige_2021_v3.indd 1 26.10.21 10:37
KARTENVORVERKAUF: Bei allen Tourist-Informationen der Hochschwarzwald Tourismus GmbH, bei den Geschäftsstellen der Badischen Zeitung, bei allen bekannten Reservix-VVK-Stellen oder unter Telefon: 07652 / 1206-8125.
Eintrittspreise: 31,00 € / 28,00 € / 24,00 € Zzgl. Verkaufs- und Systemgebühr Die geltenden Abstands- und Hygieneregeln werden eingehalten.
Eine Veranstaltung der Hochschwarzwald Tourismus GmbH und der Konzertdirektion Landgraf GmbH, Titisee-Neustadt.
KURHAUS TITISEE
Samstag, 20. November 2021, 20:00 Uhr
Tourneeleitung: Tournee-Theater THESPISKARREN, Aegidientorplatz 2, 30159 Hannover • Tel. +49 511 980 98 11, Fax 980 98 155 • postbox@thespiskarren.de • Plaktgetsaltung: Anna Sauer • Plakatmotiv©Martin Sigmund • Druck: www.forminnovation.de
Eine bissige Gesellschaftskomödie von Joanna Murray-Smith
René Dan Steinke Natalie O’Hara
Julia Bremermann Lisa Wildmann
Regie Folke Braband Ausstattung Stefan Morgenstern
Nur Worte drei
Schauspielbühnen Tournee-Theater
in Stuttgart THESPISKARREN
ANALOG the company, Berlin Atemberaubendes
zirzensisches Crossover ausStreetart
Varieté undAkrobatik
Cirque Nouveau
Tourneeleitung: KONZERTDIREKTION LANDGRAF GMBH, Lärchenweg 1, 79822 Titisee-Neustadt, Tel: 07651-207 0, Fax: 07651-207 77, www.landgraf.de Plakatgestaltung: Michael Kaiser-Schmid unter Verwendung einer Fotocollage von ANALOG the company, Berlin • Druck: www.forminnovation.de, 2021
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Satzung
über die Erhebung von Gebühren für die Tätigkeit des gemeinsamen Gut- achterausschusses „Breisgau-Nord Hochschwarzwald“ bei der Gemeinde Kirchzarten und seiner Geschäftsstelle (Gutachterausschussgebührensatzung) Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in Verbindung mit den §§ 2, 11 und 12 des Kommunalab- gabengesetzes (KAG) jeweils in der derzeit gültigen Fassung hat der Gemeinderat der Gemeinde Kirchzarten in seiner Sitzung am 21. Oktober 2021 folgende Satzung be- schlossen:
§ 1 Gebührenpflicht
(1) Die Gemeinde Kirchzarten erhebt Gebühren für die Erstattung von Gutachten durch den gemeinsamen Gutachterausschuss „Breisgau-Nord Hochschwarzwald“ bei der Gemeinde Kirchzarten (im Folgenden Gemein- samer Gutachterausschuss) gemäß § 192 ff. Baugesetzbuch (BauGB) und für Leistungen der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses nach Maßgabe dieser Satzung.
(2) Diese Satzung gilt nicht für Gutachten des Gemeinsamen Gutachterausschus- ses und Tätigkeiten der Geschäftsstelle, die einem Gericht oder einem Staats- anwalt zu Beweiszwecken erbracht werden. In diesen Fällen bemisst sich die Entschädigung des Gemeinsamen Gutachterausschusses nach den Vor- schriften des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG).
(3) Die Gemeinde Kirchzarten kann Dritte beauftragen, die Gebühren nach die- ser Satzung zu berechnen, Bescheide auszufertigen und zu versenden, die Gebühren entgegenzunehmen und abzuführen, Nachweise darüber für die Gemeinde Kirchzarten zu führen sowie die erforderlichen Daten zu verarbei- ten und die verarbeiteten Daten der Gemeinde Kirchzarten mitzuteilen.
§ 2
Gebührenschuldner, Haftung (1) Gebührenschuldner ist, wer die Erstat-
tung des Gutachtens veranlasst oder in wessen Interesse sie vorgenommen wird.
(2) Mehrere Gebührenschuldner haften als Gesamtschuldner.
(3) Neben dem Gebührenschuldner haf- tet, wer die Gebührenschuld durch schriftliche Erklärung gegenüber der Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschuss übernommen hat; dies gilt auch für denjenigen, der für die Gebührenschuld eines anderen kraft Gesetzes haftet.
§ 3 Gebührenmaßstab
(1) Die Gebühren werden nach dem er- mittelten Verkehrswert/Wert des Grundstücks, des grundstücksgleichen oder sonstigen Rechts bzw. der bauli- chen oder sonstigen Anlagen erhoben.
Maßgebend ist der Verkehrswert nach Abschluss der Wertermittlung. Für Grundstücke ohne Verkehrswert ist der ermittelte Wert für die Gebührenbe- messung maßgebend.
(2) Als Grundstück im Sinne dieser Sat- zung gilt die wirtschaftliche Einheit, nicht das Grundstück im Sinne der Grundbuchordnung (GO). Als Grund- stücke gelten auch die grundstücks- gleichen Rechte (Wohnungs-/Teilei- gentum, Erbbaurecht etc.).
(3) Für jeden ermittelten Verkehrswert ei- nes Grundstücks wird die Gebühr – mit Ausnahmen der Absätze (4) bis (7) – gesondert berechnet.
(4) Liegen mehrere gleichartige, unbebau- te, land- und/oder forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke nebeneinander und bilden diese eine wirtschaftliche Einheit, wird die Gebühr aus der Sum- me der Verkehrswerte dieser Grund- stücke berechnet.
(5) Werden für ein Grundstück mehrere Einzelwerte festgelegt, so wird die Ge- bühr aus der Summe der Einzelwerte berechnet.
(6) Sind im Rahmen einer Wertermittlung mehrere Sachen und/oder Rechte, die sich auf ein Grundstück oder ein grund- stücksgleiches Recht beziehen, zu be- werten, so ist die Gebühr aus der Summe der maßgeblichen Werte der einzelnen Gegenstände (Sachen und/oder Rechte) zu berechnen. Gleiches gilt, wenn Wert- unterschiede auf der Grundlage unter- schiedlicher Grundstückseigenschaften zu ermitteln sind. Wertermittlungen mehrerer Eigentumswohnungen auf einem Grundstück oder gleichartiger unbebauter Grundstücke gelten hier als eine Wertermittlung, sofern alle Objekte in einem Verkehrswertgutachten zu ei- nem Stichtag bewertet werden.
(7) Sind Wertermittlungen für Sachen und/oder Rechte zu unterschiedlichen Stichtagen durchzuführen, so wird für jeden Stichtag eine Gebühr berechnet.
Für den höchsten Verkehrswert nach Absatz1 wird die volle Gebühr erho- ben. Für alle anderen Verkehrswerte wird der halbe Wert nach Absatz 1 zu Grunde gelegt.
(8) Wird der Wert eines (ideellen) Mitei- gentumsanteils ermittelt, der nicht mit Sondereigentum nach dem Woh- nungseigentumsgesetz (WEG) verbun- den ist, so wird die Gebühr aus dem Wert des gesamten Grundstücks be- rechnet.
(9) Bei Gutachten über die Ermittlung sanierungsbedingter Bodenwerterhö- hungen (§ 154 Abs. 2 BauGB) wird die Gebühr aus dem ermittelten Neuord- nungswert des gesamten Grundstücks berechnet.
(10) Bei Wertermittlungen für Bauland- umlegungsverfahren auf Antrag der Umlegungsstelle bildet der Wert der Verteilungsmasse die Bemessungs- grundlage für die Gebührenfestset- zung.
(11) Für die Ermittlung besonderer Boden- richtwerte (§ 196 Abs. 1 Satz 7 BauGB) werden Gebühren analog zum JVEG erhoben.
(12) Veranlasst der Antragsteller den Ge- meinsamen Gutachterausschuss oder dessen Geschäftsstelle nach Abschluss der Wertermittlung zu einer Erörte- rung von seinen Gegenvorstellungen ohne Auswirkungen auf die Wertaus- sage des Gutachtens, werden hierfür Gebühren für die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses je Zeiteinheit entsprechend § 9 dieser Satzung und für die Entschädigung der Gutachter Gebühren entsprechend dem JVEG erhoben. Für die Teilnahme an Ortster- minen wird Fahrtkostenersatz analog dem JVEG erhoben.
(13) Soweit die Leistungen nach dieser Sat- zung umsatzsteuerpflichtig sind, ist in der Gebühr die Umsatzsteuer in der je- weiligen gesetzlichen Höhe enthalten.
§ 4 Ermäßigte Gebühr
(1) Ist dasselbe Grundstück, dasselbe Recht bzw. dieselbe Anlage innerhalb von drei Jahren erneut zu bewerten, ohne dass sich die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse geändert haben, so ermä- ßigt sich die Gebühr um 30%.
(2) Für Umrechnungen und Wertfort- schreibungen ohne erneute Bewer- tung durch den Gutachterausschuss beträgt die Gebühr 30% der nach dem fortgeschriebenen oder umgerechne- ten Wert zu erhebenden vollen Gebühr nach § 6 Abs. 2.
§ 5 Erhöhte Gebühr
Die Gebühr kann sich um bis zu 100% er- höhen, wenn das Gutachten auf Antrag des Antragstellers entsprechend § 6 Abs. 3 Gut- achterausschussverordnung unter beson- derer Würdigung der Vergleichspreise und Darlegung der angewandten Methoden auszuarbeiten ist oder wenn die Wertermitt- lung besonderen zusätzlichen Aufwand er- fordert, wie z.B.:
• erschwerte Beschaffung von Unterlagen;
• umfangreiche und / oder zeitaufwändige Teilnahme an Besprechungen bzw. Bera- tungen;
• Erstellung von örtlichen Aufmassen und Berechnungen bei nicht Vorliegen von entspre- chenden Unterlagen;
• weitläufige oder erschwerte Zufahrt und Begehung;
• Bewertung von besonderen rechtlichen und tatsächlichen Situationsmerkmalen;
• Ermittlung von Abbruchkosten;
• Bewertung von Rechten und Belastungen;
• Beachtung und / oder Berücksichtigung von sonstigen außergewöhnlichen Ertragsver- hältnissen, z.B. Staffelmieten;
• Berücksichtigung von Entschädigungsgesichtspunkten;
• sonstige spezielle Berechnungsverfahren bei bebauten Grundstücken, z.B. Liquidations / Residualverfahren oder sonstige spezielle Berechnungsverfahren;
• zurückliegender Stichtag für die Wertermittlung unter Berücksichtigung von historischen, rechtlichen und tatsächlichen Zustandsmerkmalen;
• erschwerte Wertermittlungen wegen fehlenden Vergleichspreisen oder Vergleichsfällen aus der Kaufpreissammlung;
• erhöhtes Studium von Fachliteratur und Rechtsprechung;
• Mehraufwand in den Erläuterungen und redaktionellen Darstellungen der Wertermitt- lungsgrundlagen bzw. Wertableitungen auch im Hinblick auf eine gute Nachvollziehbar- keit der für die Wertermittlung wertrelevanten Daten und der Wertermittlungsergebnisse
• wenn vom Antragsteller ein zusätzliches Wertermittlungsverfahren verlangt wird (zusätzli- che Ermittlung des Sach, Ertrags- oder Vergleichwertes) soweit dies möglich ist
• Bei zusätzlicher schriftlicher Begründung oder Ausarbeitung auf Verlangen des Antragstel- ler
• Zusätzlicher Ortstermin
• Wenn der Antragsteller während der Bearbeitung des Gutachtens den Gutachtenauftrag (z.B. Änderung des Wertermittlungsstichtages, Änderung des Wertermittlungsgegenstan- des) ändert.
§ 6 Gebührenhöhe
1. Bei der Wertermittlung von Sachen und Rechten beträgt die Gebühr bei einem Wert
Wertgruppe Gebühr zzgl. Zuschlagssatz
von bis in % aus dem Betrag über
25.000,00 € 321,00 €
25.000,01 € 50.000,00 € 428,00 € 0,5 25.000,00 € 50.000,01 € 100.000,00 € 616,00 € 0,4 50.000,00 € 100.000,01 € 250.000,00 € 1.018,00 € 0,25 100.000,00 € 250.000,01 € 500.000,00 € 1.478,00 € 0,13 250.000,00 € 500.000,01 € 750.000,00 € 1.928,00 € 0,12 500.000,00 € 750.000,01 € 1.000.000,00 € 2.282,00 € 0,09 750.000,00 € 1.000.000,01 € 1.500.000,00 € 2.571,00 € 0,08 1.000.000,00 € 1.500.000,01 € 2.000.000,00 € 3.053,00 € 0,07 1.500.000,00 € 2.000.000,01 € 5.000.000,00 € 3.536,00 € 0,06 2.000.000,00 €
5.000.000,01 € 5.464,00 € 0,04 5.000.000,00 €
(2) Wird ein Antrag auf Erstattung eines Gutachtens durch den Gemeinsamen Gutachterausschuss abgelehnt, so wird die Gebühr nach dem insoweit entstandenen Bearbeitungsaufwand für die Geschäftsstelle des Gutachter- ausschusses je Zeiteinheit entspre- chend § 9 dieser Satzung und für die Entschädigung der Gutachter entspre- chend dem JVEG erhoben. Für die Teil- nahme an Ortsterminen wird Fahrtkos- tenersatz analog dem JVEG erhoben.
§ 8
Besondere Sachverständige, erhöhte Auslagen
(1) Werden mit Zustimmung des Antragstel- lers besondere Sachverständige bei der Wertermittlung zugezogen(z.B. Sachver- ständige für Altlasten o.ä.), so hat der Ge- bührenschuldner die hierdurch entstehen- den Auslagen neben den Gebühren nach dieser Satzung zu entrichten.
(2) Entstandene Auslagen (z.B. Auszüge aus dem Liegenschaftskataster, Grund- buchauszüge, o.ä.) sind neben der Ge- bühr zu erstatten.
(3) Soweit die sonstigen Auslagen das üb- liche Maß übersteigen, sind sie neben der Gebühr zu ersetzen.
(4) Für die Erstattung von Auslagen sind die für die Gebühren geltenden Vor- schriften entsprechend anzuwenden.
§ 9
Gebühren für sonstige Leistungen des Gemeinsamen Gutachterausschusses
und seiner Geschäftsstelle (1) Für sonstige Leistungen, soweit sie
nicht in dieser Satzung ausdrücklich aufgeführt sind, werden Gebühren nach Zeitaufwand erhoben. Bei der Gemeinde Kirchzarten beträgt eine Zeiteinheit (ZE) 15 Minuten.
(2) Die allgemeine Verwaltungsgebühr für die Tätigkeit des Gemeinsamen Gut- achterausschusses und/oder seiner Ge- schäftsstelle beträgt 17,60€/Zeiteinheit.
§ 10
Entstehung und Fälligkeit (1) Die Gebühr entsteht mit der Beendi-
gung der Wertermittlung durch den Beschluss des Gemeinsamen Gutach- terausschusses. Bei Zurücknahme des Antrags nach § 7 entsteht die Gebühr mit dem Eingang der Rücknahmeer- klärung bei der Geschäftsstelle des Ge- meinsamen Gutachterausschusses. Bei Ablehnung eines Antrags nach § 7 ent- steht die Gebühr mit der entsprechen- den Entscheidung der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses.
(2) Die Gebühr wird einen Monat nach Be- kanntgabe des Gebührenbescheides an den Gebührenschuldner fällig
§ 11
Vorauszahlung, Sicherheitsleistung (1) Die Erstattung eines Gutachtens kann
davon abhängig gemacht werden, dass die Gebühr ganz oder teilweise vorausgezahlt oder für sie Sicherheit geleistet wird.
(2) Für die Erstattung von Gutachten nach
§ 5 Abs. 2 des Bundeskleingartenge- setzes (BKleingG), ortsübliche Pacht, werden Gebühren für die Geschäfts- stelle des Gutachterausschusses je Zeiteinheit entsprechend § 9 dieser Satzung und für die Entschädigung der Gutachter Gebühren entsprechend dem JVEG erhoben. Für die Teilnahme an Ortsterminen wird Fahrtkostener- satz analog dem JVEG erhoben. Die Mindestgebühr beträgt 321,00€.
(3) Für Auskünfte zum Bodenrichtwert bzw. Bodenwert (§ 196 Abs. 3 BauGB) beträgt die Gebühr 27,00 € pro Wert.
(4) Für Auskünfte aus der Kaufpreissamm- lung (§ 195 Abs. 3 BauGB und § 13 der Gutachterausschussverordnung) be- trägt die Gebühr 52,90 € pro Wert.
(5) In der Gebühr sind bei der Erstattung von Gutachten durch den Gemeinsa- men Gutachterausschuss zwei Ausfer-
tigungen des Gutachtens enthalten. Ist der Antragsteller nicht Eigentümer, so erhalten Antragsteller und Eigentümer je eine Ausfertigung. Für jede weite- re Ausfertigung bzw. jeden weiteren Auszug werden Gebühren für die Ge- schäftsstelle des Gutachterausschus- ses je Zeiteinheit entsprechend § 9 dieser Satzung erhoben.
§ 7
Rücknahme, Ablehnung eines Antrags (1) Wird ein Antrag auf Erstellung eines
Gutachtens zurückgenommen, bevor der Gutachterausschuss einen Beschluss über den Wert des Gegenstandes ge- fasst hat, so wird eine Gebühr nach dem Bearbeitungsstand von bis zu 100 % der vollen Gebühr des geschätzten Wertes erhoben. Wird ein Antrag erst nach dem Beschluss zurückgenommen, so ent- steht die volle Gebühr.
(2) Von der Anforderung einer Vorauszah- lung oder der Anordnung einer Sicher- heitsleistung ist abzusehen, wenn da- durch eine für den Gebührenschuldner unzumutbare Verzögerung entstehen würde oder dies aus sonstigen Grün- den unbillig wäre.
§ 12
Übergangsbestimmungen (1) Die bisher bei den Geschäftsstellen der
Gutachterausschüsse der abgebenden Städte/Gemeinden oder ihrer Zusam- menschlüsse (z.B. Gemeinde Gundel- fingen) beantragten und noch nicht fertig gestellten Verkehrswertgutach- ten gehen auf den Gemeinsamen Gut- achterausschuss über.
(2) Für Leistungen, die vor Inkrafttreten dieser Satzung für den Gemeinsamen Gutachterausschuss bei den zuvor zu- ständigen Geschäftsstellen der Gut- achterausschüsse der abgebenden Städte/Gemeinden oder ihrer Zusam- menschlüsse (z.B. Gemeinde Gun- delfingen) beantragt und noch nicht fertiggestellt wurden, entstehen Ge- bühren auf der Grundlage dieser Gut- achterausschussgebührensatzung des gemeinsamen Gutachterausschusses
„Breisgau - Nord Hochschwarzwald“
bei der Gemeinde Kirchzarten.
§ 13 Inkrafttreten
Die Satzung tritt am 01. November 2021 in Kraft.
Ausgefertigt:
Kirchzarten, den 22. Oktober 2021 Andreas Hall, Bürgermeister
Hinweis:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeord- nung für Baden-Württemberg (GemO) oder von auf Grund der GemO erlassener Verfahrensvorschriften beim Zustande- kommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Be- kanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist;
der Sachverhalt, der die Verletzung begrün- den soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlich- keit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt wor- den sind.
Öffentliche Sitzungen des Gemeinderates
Die nächsten öffentlichen Sitzungen des Ge- meinderates findet statt am
Dienstag, 09.11.2021 um 18 Uhr und
Donnerstag, 11.11.2021 um 18 Uhr im Kurhaus in Titisee.
Wegen der einzelnen Tagesordnungspunk- te/Bekanntmachung der Sitzung verweisen wir auf die verschiedenen Anschläge im Rat- haus Neustadt, bei der Kurverwaltung Titi- see und in den Stadtteilen sowie ersichtlich auf der Homepage der Stadt Titisee-Neu- stadt unter der Rubrik Aktuelles bzw. unter Leben in/Gemeinderat.
Landratsamt Breisgau-Hoch- schwarzwald: Öffentliche Ausschreibung
Nach dem Agrarstrukturverbesserungsge- setz ist über die Genehmigung zur Veräu- ßerung nachstehenden Grundeigentums zu entscheiden:
Gemarkung: Waldau, Gewann: Kohlplatz 2 a, 2
Flst.Nr.: 21, Fläche: 92591 m², Nutzung:
Gebäude-und Freifläche, Wiesenfläche, kleine Waldfläche
Aufstockungsbedürftige Landwirte können ihr Interesse unter Angabe der Kaufpreisvor- stellung dem Landratsamt Breisgau-Hoch- schwarzwald, Europaplatz 3, 79206 Breisach bis zum 11.11.2021 schriftlich mitteilen.
Es sind nur Interessenmeldungen auf das gesamte Objekt möglich.
Bitte folgendes Aktenzeichen angeben:
580- 3120 GV-2021-0978
Sie haben Interesse an einer Anzeigenschaltung?
0 7 7 7 1 / 9 3 1 7 - 1 1
w w w . p r i m o - s t o c k a c h . d e
Sprechstunde
der Kreisbaumeisterin
Das Stadtbauamt bietet, in Ko- operation mit dem Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald, immer am ersten Mittwoch jeden Monats von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr eine digitale Sprechstunde mit Frau Kreis- baumeisterin Stegerer-Richter an.
Sollten Sie Interesse an einer halb- stündigen Sprechstunde haben, ver- einbaren Sie bitte vorab einen Termin im Sekretariat des Stadtbauamtes bei Frau Ketterer unter der Telefonnum- mer 07651/206-161.
Wochenmarkt
im Stadtteil Neustadt
Immer samstags findet von 8.00 bis 12.30 Uhr ein Wochenmarkt statt.
Angeboten werden Lebensmittel (Obst, Gemüse, Käse, Wurst, Brot, Eier, Nudeln etc.) direkt vom Erzeu- ger bzw. von einheimischen Einzel- händlern.
Achtung Änderung am 13.11.
Am 13.11. findet der Wochenmarkt ausnahmsweise auf der Straße an der Kirche und nicht wie sonst üb- lich am Narrenbrunnen statt.
Wenn die Mutter ausfällt...
kommt die Dorfhelferin
Manchmal fällt in einer Familie die Person aus, die im Alltag das „Familienmanage- ment“ in der Hand hat. Dann braucht es vorübergehende Unterstützung bei der Führung des Haushalts und bei der Versor- gung der Kinder. Für solche vorübergehen- de Unterstützung sorgen die Fachkräfte der Familienpflege. Sie springen ein bei Risi- koschwangerschaft, Entbindung, bei Krank- heit, Kur- oder Krankenhausaufenthalt und in anderen besonderen Notsituationen – so auch seit vielen Jahren in Familien in Titi- see-Neustadt.
Dafür steht ihr ein Team von elf Fachkräften zur Verfügung. Bei Bedarf wird das Team durch weitere Fachkräfte der Familienpfle- ge aus der Umgebung unterstützt. Frau Di Mauro ist erreichbar unter der Telefonnum- mer 07651-9722338, Mobil unter 0176- 17612563 oder per Mail:
stefanie.dimauro@dorfhelferinnenwerk.de
Welcome Center Südlicher Oberrhein
Jeden ersten Dienstag im Monat bietet das Welcome Center Südlicher Oberrhein von 8:00 – 13:00 Uhr kostenlose Beratungen für Unternehmen und internationale Fachkräfte im Rathaus in Neustadt, Pfauenstraße 4 an.
Für Unternehmen aus dem Landkreis bietet das Welcome Center individuelle Informati- onen zu den Themen Rekrutierung und In- tegration von internationalen Fachkräften.
Auch werden Fragen zum neuen Fachkräfte- einwanderungsgesetz FEG beantwortet, das am 1. März in Kraft getreten ist. Fachkräfte aus dem Ausland werden zu Themen wie Arbeitsmöglichkeiten und Jobsuche, Bewer- bungsunterlagen, Deutschsprachkursen, Anerkennung von ausländischen Berufsab- schlüssen und weiteren Fragen zum Leben und Arbeiten in Deutschland beraten. Das Welcome Center Südlicher Oberrhein wird zu 60 % aus Fördermitteln vom Baden-Würt- tembergischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau finanziert, die restlichen 40 % trägt die AEF – die Spanische Weiterbildungsakademie.
Um eine Anmeldung wird gebeten, entwe- der telefonisch unter 07833 9899005 oder per E-Mail an vennemann@aef-bonn.de (Frau Petra Vennemann). Weitere Informati- onen finden Sie unter http://welcomecen- ter-so.de. Die Beratung ist kostenlos und kann auf Deutsch, Englisch oder Italienisch durchgeführt werden. Weitere Sprachen auf Anfrage.
Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg
Die Sprechtage im Rathaus Neustadt finden derzeit nicht statt. Telefon- und Videobe- ratung: Die Telefon-/Videoberaterinnen und -berater unterstützen Sie bestmöglich bei Ihren Fragen und Anliegen rund um das Leistungsspektrum der gesetzlichen
Rentenversicherung. Einen Termin für eine Telefonberatung vereinbaren Sie bitte un- ter 0761-207070. Wir stehen Ihnen Montag bis Mittwoch von 8 bis 16 Uhr, Donnerstag 8 bis 18 Uhr und Freitag von 8 bis 12 Uhr zur Verfügung. Einen Termin für eine Videobera- tung sowie weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage www.drv-bw.de.
VdK Sozialrechts- schutz gGmbH
Beratung und Vertretung in allen sozial- rechtlichen Fragen, z.B. Schwerbehinder- tenrecht, Renten-, Kranken- und Pflegeversi- cherung. Terminvereinbarung unter Tel.-Nr.
0761/50449-0 erforderlich. Sprechtage in der Geschäftsstelle Freiburg, Bertoldstr. 44:
Montags nach Vereinbarung.
Energieberatung (Verbraucherzentrale)
Die Verbraucherzentrale Baden-Württem- berg bietet jeden 3. Donnerstag im Mo- nat im Nebengebäude des Rathauses eine Bürgerenergieberatung an. Energieberater Martin Bretz berät zu diversen Themen wie Energieeinsparung, gesetzlichen Rahmen- bedingungen oder Sanierungs- und För- dermittelfragen. Die kostenlose Beratung ist produkt- und anbieterneutral. Die drei Termine à 45 Minuten finden zwischen 15 und 18 Uhr statt. Eine Anmeldung unter der Nummer 0800/809802400 (Verbraucher- zentrale Energieberatung) ist erforderlich.
Wehrdienstberatung (Ausbildung/Studium)
Die Sprechtage finden im Rathaus Neustadt statt. Eine telefonische Terminvereinbarung ist erforderlich unter 0761/20247010.
SKM
Breisgau/Hochschwarzwald
Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Rechtliche Betreuung. Der SKM Breisgau/
Hochschwarzwald bietet kostenlose Sprech- tage zur eigenen Vorsorge und für Angehö- rige und Ehrenamtliche, die eine Rechtliche Betreuung führen, an. Die Sprechtage finden im Haus des Cariatsverbandes, Hauptstraße 1 in Neustadt statt. Eine vorherige Termin- vereinbarung ist per Telefon 0761/34621 oder per E-Mail post@skm-breisgau.de er- forderlich.
Ortsmitten-Projekt und Verle- gung des Wochenmarktes
Am Samstag, 13.11.2021, findet der Wo- chenmarkt im Ortsteil Neustadt nicht wie üblich am Narrenbrunnen, sondern auf der Straße an der Kirche statt. Dieser Ortswech- sel gilt nur für den 13.11.2021. Eine Woche später (20.11.) findet der Markt wie üblich am Narrenbrunnen statt.
Einweihung der neuen Himmelsliegen in der Ortsmitte
Im Rahmen des Modellprojekts „Ortsmitten - gemeinsam barrierefrei und lebenswert gestalten“ werden am 13.11.2021 neue Himmelsliegen auf dem Latschariplatz, auch bekannt als „Kommunistenkanzel,“ ange- bracht. Es wird darüber hinaus Infostände zum Projekt selbst sowie den Ergebnissen der Befragungen geben.
Pflanzenschutz - Sachkundelehrgang für Landwirte
Das Pflanzenschutzgesetz schreibt vor, dass alle Personen, die beruflich Pflanzenschutz- mittel anwenden oder verkaufen, sachkundig sein müssen.
Das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald, Außenstelle Breisach bietet folgenden Basislehrgang „Sachkundenachweis Pflanzenschutz“ in online-version an. Der Lehr- gang umfasst fünf Unterrichtsabende und schließt mit einer Prüfung ab.
Lehrgang 1. Termin Folgetermine Prüfung
Landwirte 06.12.2021; 13.12.2021 24.01.2022
(Ackerbau, Grünland, 16.12.2021
Obstbau, Gemüsebau) 10.01.2022
von 19:00–22:00 Uhr 20.01.2022
Die Lehrgangs- und die Prüfungsgebühr betragen jeweils € 40,- (zusammen € 80,-). In- teressierte Personen sollten sich mit Namen, Adresse, Geburtsdatum und Geburtsort umgehend beim Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald, Fachbereich Landwirtschaft, per email unter landwirtschaft@lkbh.de anmelden. Nach erfolgter Anmeldung, wird ih- nen der Link zur Teilnahme zugesandt. Weitere Auskünfte erteilt für den Lehrgang in Breisach, Pflanzenproduktionsberater Raphael Maurath 0761 2187-5823.
Im Herzen des malerischen Hochschwarzwaldes gelegen sind wir ein aufstrebendes Mittelzentrum mit 12.200 Einwohner*innen und rund 5.000 Arbeitsplätzen. Allein die Stadt Titisee-Neustadt beschäftigt als größte kommunale Arbeitgeberin im Hochschwarzwald nahezu 200 Mitarbeiter*innen in verschiedenen Bereichen. Bei uns stehen die Bürger*innen im Mittelpunkt unseres Handelns.
Wir suchen für unser städtisches Wasserwerk zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen
Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik (m/w/d)
Ihre Aufgaben:
Überwachung des Wasserversorgungsnetzes
Verlegung von Rohrleitungen und Einrichtung von Hausanschlüssen
Durchführung von Messungen an Anlagen, Leitungen und Rohren
Wartung der hydraulischen Anlagen in Pumpwerken und Hochbehältern
Fehlersuche, Störungsbeseitigung und Reparaturarbeiten
Reinigung und Desinfektion von Hochbehältern
Austausch von Wasserzählern
Erbringung von Rufbereitschaftsdiensten Ihr Profil:
Abgeschlossene Ausbildung als Anlagenmechaniker*in für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik oder eine vergleichbare Qualifikation, wie beispielsweise Rohrleitungsbauer*in
Kenntnisse in der praktischen Umsetzung der einschlägigen Vorschriften und Regeln der Technik
Eigenverantwortliche, selbstständige und sorgfältige Arbeitsweise mit hohem Verantwortungsbewusstsein
Gute MS-Office-Kenntnisse Unser Angebot:
Eine Vergütung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) in der Entgeltgruppe 6
Ein zukunftsorientierter Arbeitsplatz, an dem Sie gerne Ihre Ideen und Vorstellungen einbringen dürfen
Individuell auf Sie abgestimmte Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
Betriebliche Gesundheitsförderung
Sicherer Arbeitsplatz und betriebliche Altersvorsorge
Schwerbehinderte Bewerber*innen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt eingestellt.
Haben wir Ihr Interesse geweckt und sind Sie bereit, sich in ein vielfältiges und sehr interessantes Aufgabengebiet einzuarbeiten?
Bitte senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen bis zum 22.11.2021 an bewerbung@titisee-neustadt.de oder an die Stadt Titisee-Neustadt, Fachbereich Personal und Organisation, Pfauenstraße 2-4, 79822 Titisee-Neustadt.
Nähere Auskünfte zur Stelle erteilen Ihnen gerne Frau Petra Rosenfelder, Fachbereichsleitung, unter 07651/206 120 oder Herr Florian Merz, stellvertretende Fachbereichsleitung, unter 07651/206119.
Im Herzen des malerischen Hochschwarzwaldes gelegen sind wir ein aufstrebendes Mittelzentrum mit nahezu 12.200 Einwohner*innen und rund 5.000 Arbeitsplätzen. Allein die Stadt Titisee-Neustadt beschäftigt als größte kommunale Arbeitgeberin im Hochschwarzwald etwa 200 Mitarbeiter*innen in verschiedenen Bereichen. Bei uns stehen die Bürger*innen im Mittelpunkt unseres Handelns.
Zum nächstmöglichen Zeitpunkt suchen wir im Zuge einer Nachfolgeregelung einen
Mitarbeiter (m/w/d) für den Gemeindevollzugsdienst
Ihre Aufgaben:
Überwachung des ruhenden Verkehrs
Umsetzung von örtlichen Polizeiverfügungen
Kontrolle von behördlichen Maßnahmen und Anordnungen
Allgemeine Aufgaben des Gemeindevollzugsdienstes gemäß § 31 der Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung des Polizeigesetzes
Ihr Profil:
Eine abgeschlossene Berufsausbildung, bestenfalls im Bereich der öffentlichen Verwaltung oder eine ähnliche Berufsausbildung, in der der Umgang mit Gesetzen und Verordnungen vermittelt wurde
Wünschenswert sind Vorkenntnisse im Bereich Straßenverkehrsrecht, Ordnungswidrigkeiten- recht und Polizeirecht
Konfliktfähigkeit, Durchsetzungsvermögen und Kommunikationsfähigkeit
Selbstsicheres, bestimmtes und freundliches Auftreten
Zeitliche Flexibilität (Arbeitseinsatz an den Wochenenden und an Feiertagen im Wechsel) wird vorausgesetzt
Führerschein der Klasse B Unser Angebot:
Eine Vergütung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) in Entgeltgruppe 6
Individuell auf Sie abgestimmte Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
Flexible und familienfreundliche Arbeitszeiten
Betriebliche Gesundheitsförderung
Ein sicherer Arbeitsplatz und betriebliche Altersvorsorge
Die Stelle ist in Vollzeit zu besetzen. Da die Stelle jedoch teilbar ist, freuen wir uns auch über Bewerbungen mit Teilzeitwunsch. Bitte teilen Sie uns in diesem Fall den gewünschten Beschäftigungs- umfang mit.
Schwerbehinderte Bewerber*innen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt eingestellt.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung bis zum 22.11.2021. per E-Mail an bewerbung@titisee-neustadt.de oder an die Stadtverwaltung Titisee-Neustadt, Pfauenstraße 2 – 4, 79822 Titisee-Neustadt. Nähere Auskünfte zum Stelleninhalt erteilen Ihnen gerne Herr Lothar Willmann, Fachbereichsleiter Öffentliche Sicherheit und Feuerwehr, unter 07651/206-115 oder Frau Rosenfelder, Fachbereichsleitung Personal, Organisation und Vergabe, unter 07651/206-120
Volkstrauertag 2021
Sonntag, 14. November 2021
Auch in diesem Jahr begehen wir in unserer Stadt den diesjährigen Volkstrauertag in spe- ziellem Gedenken an die Opfer der Kriege und Gewaltherrschaften. Aus diesem Anlass fin- den in den Stadtteilen Neustadt und Waldau die traditionellen Feierstunden statt.
1. Stadtteil Neustadt
11:15 Uhr auf dem alten Friedhof in Neustadt vor der Friedhofskapelle Es ist folgendes Programm vorgesehen:
1. Choral/besinnliche Musik der Stadtmusik Neustadt e.V.
2. Gedenken/Ansprache durch Frau Bürgermeisterin Meike Folkerts für die Stadt 3. Kranzniederlegung
Die Stadtmusik spielt das Lied: „Ich hatt einen Kameraden“.
Die Abordnungen der Freiwilligen Feuerwehr wie auch der Heimkehrer, des VdK und des DRK werden bei der Feierstunde antreten.
2. Stadtteil Waldau
Hier findet die Gedenkfeier im Anschluss an den Sonntagsgottesdienst in der Kirche unter der Mitwirkung der Musikkapelle Waldau und des Kirchenchores statt. Im Anschluss an die Gedenkworte erfolgt die Kranzniederlegung durch Herrn Spiegelhalter.
Wir dürfen Sie zu den Gedenkfeiern recht herzlich einladen.
Für die Stadt, den Gemeinderat und die Verbände
Meike Folkerts Bürgermeisterin
Fundgegenstände Ortsteil Neustadt
Nr. Fundsache Beschreibung Abgabe
Datum
257 Fahrrad Damenfahrrad defekt, grau von Fischer 09.10.2021 258 Schlüssel einzelner Schlüssel mit orangenem Anhänger
„Haustür unten“ 13.10.2021
259 Wertsachen Ehering I.P.24.12.74 14.10.2021
260 Fotoapparat Digicam „Aquapix“ w1024-8 14.10.2021 261 Brille Sonnenbrille „sunozon“ silber/pink 14.10.2021 262 Brille Sonnenbrille schwarz, rot-gold verspiegelt 14.10.2021 263 Brille Lesebrille blaue Kunststofffassung 14.10.2021 264 Brille Lesebrille schwarz/durchsichtige Fassung 14.10.2021 265 Wertsachen Bauchnabelpiercing roségolden 14.10.2021 266 Wertsachen silberne Halskette mit blauem Stein 14.10.2021
267 Wertsachen silbernes Armband 14.10.2021
268 Sonstiges silberfarbene Halskette mit Kreuz 14.10.2021
269 Sonstiges silberfarbener Siegelring 14.10.2021
270 Sonstiges silberfarbenes Armband mit Kreuz und
Marienplakette 14.10.2021
271 Sonstiges silberfarbenes Armband mit Plakette „Eric“ 14.10.2021 272 Sonstiges schwarzes Lederarmband mit braunen
Perlen und silbernem Knopf 14.10.2021
273 Sonstiges silberfarbene Halskette mit schweren Gliedern 14.10.2021 274 Geldbörse/
Dokumente Raiffeisen Bankkarte 14.10.2021
275 Sonstiges In-Ear-Kopfhörer weiß 15.10.2021
276 Geldbörse/
Dokumente DAK Gesundheitskarte 18.10.2021
277 Fahrrad Roller, schwarz/silber mit blauer Flamme 18.10.2021 278 Schlüssel Schlüsselbund mit 9 Schlüsseln, 1 VW Schlüssel und
1 Fiat Schlüssel 18.10.2021
279 Schlüssel einzelner BKS Schlüssel mit rosa Wollbändel 18.10.2021 280 Sonstiges Hörgerät Phonak rechts gold 19.10.2021 281 Fahrrad Fahrrad Marke Sursee pink/schwarz mit Gepäckträger 20.10.2021 282 Handy Samsung schwarz ohne Schutzhülle 21.10.2021
283 Kleidung Häkelmütze bunt 20.10.2021
284 Kleidung schwarze Jacke, Marke H+M Größe 158/164
mit der Aufschrift NASA 21.10.2021
285 Sonstiges In-Ear-Kopfhörer schwarz mit Stecker 21.10.2021 286 Taschen Rucksack grau/schwarz mit Käppi und Mütze,
Kopf Satellitenreceiver, In-Ear-Kopfhörer 22.10.2021
Sonstiges: Die Fundsachen werden 6 Mo- nate im Fundbüro aufbewahrt. Empfangs- berechtigte werden hiermit aufgefordert, bis spätestens 6 Wochen nach dieser Veröf- fentlichung ihre Rechtsansprüche an den genannten Fundsachen beim Fundbüro der Stadt Titisee-Neustadt, Pfauenstr. 2 an- zumelden. Mit dem Ablauf von 6 Monaten nach der Anzeige des Fundes bei der zustän- digen Behörde erwirbt der Finder das Eigen- tum an der Sache, es sei denn, dass vorher ein Empfangsberechtigter dem Finder be- kannt geworden ist oder sein Recht bei der zuständigen Behörde angemeldet hat. Mit dem Erwerb des Eigentums erlöschen die sonstigen Rechte an der Sache (§973). Für Auskünfte und Rückfragen steht Ihnen das Fundbüro unter der Tel.Nr. 07651/2060 ger- ne zur Verfügung. Falls Sie etwas im Orts- teil Titisee verloren haben, können Sie sich gerne an die dortige Infostelle der Hoch- schwarzwald Tourismus GmbH wenden. Tel.
07652/1206-8124.
Aus den Fraktionen
CDU-Fraktion
Herr Stadtrat August Frey (Fraktionsvorsitzender) Rudenberger Str. 31 79822 Titisee-Neustadt Tel.: 07651/5158
E-Mail: gustl.frey@web.de www.cdu-titisee-neustadt.de
Bündnis90/Die Grünen
Frau Stadträtin Nikola Wangler (Fraktionsvorsitzende) Friedrichstr. 11 79822 Titisee-Neustadt Tel.: 07651 9899383 Mobil: 01628909072
E-Mail: nikola.wangler@web.de
www.gruene-breisgau-hochschwarzwald.de
Liste Engagierter Bürger
Herr Stadtrat Markus Blank (Fraktionsvorsitzender) Schwärzenbach 61a 79822 Titisee-Neustadt Tel.: 07657/933665
E-Mail: markusblank72@googlemail.com
SPD-Fraktion
Herr Stadtrat Markus Schlegel (Fraktionsvorsitzender) Rudenberg 21 79822 Titisee-Neustadt Tel.: 07651/5370 E-Mail:
gemeinderat.schlegel@titisee-neustadt.de www.spd-titisee-neustadt.de
Bürgerliste
Herr Stadtrat Klaus Menner (Fraktionsvorsitzender) Rudenberger Str. 13 79822 Titisee-Neustadt Tel.: 07651/5858
E-Mail: klaus.menner@web.de www.bürgerliste-titisee-neustadt.de
ABFALLKALENDER
Restmüllabfuhr 10.11.21 Gesamtstadt Biotonne
09.11.21 Titisee
12.11.21 Neustadt und Täler Gelber Sack
09.11.21 Gesamtstadt Papiertonne 04.11.21 Neustadt 05.11.21 Titisee und Täler
Den kompletten Müllkalender finden Sie auch im Internet unter www.breisgau-hoch- schwarzwald.de -> Service.Verwaltung ->
Landratsamt -> Abfallwirtschaft -> Informa- tionsmaterial
Das Angebot umfasst:
• Beratung von Kindern und Jugendlichen (in Problemsituationen mit Freunden, Schule, Familie)
• Beratung beim Übergang Schule - Beruf (Bewerbungstraining, Unterstützung bei der Suche nach einer Ausbildungs- oder Praktikastelle)
• Beratung für Eltern bei Fragen, die Jugend bzw. Kinder- und Jugendarbeit betreffen (Informationen zum Jugendschutz, Ver- mittlung an Beratungsstellen)
• Interessensvertretung und Anlaufstelle für Jugendinitiativen
• Jugendbeteiligung (Projekt „Initiativgrup- pe Neugestaltung Jugendsportpark in T.-Neustadt“)
• Außerschulische Kinder- und Jugendbil- dung (Projekte und Gruppenangebote)
• Ferienprogramm
Offener Kinder- und Jugendtreff in der Hansjakobturnhalle
(Leopoldstr. 4 in 79822 Titisee-Neustadt) Öffnungszeiten
Montag, Dienstag und Mittwoch ab 15.30 Uhr.
Freitag ab 15.00 Uhr.
Bei allen Angeboten besteht Abstandsemp- fehlung & bitte eine Maske mitbringen!
Aufgrund der aktuellen Situation kann es zu Abweichungen bei den regulären Angebo- ten kommen.
Zu den Öffnungszeiten sind Mitarbeiter des Kinder- und Jugendbüros als Ansprechpart- ner für die Besucher anwesend.
Neu!
Der „Habibi-Actionbound“, eine Art digitale Schnitzeljagd, ist ein Angebot des Kinder- und Jugendbüros in Titisee- Neustadt und Ortsteil Neustadt
80 Jahre Bärbel Miersch
Ortsteil Titisee 75 Jahre August Fürderer
Wir gratulieren recht herzlich.
Regionales Abfallannahmezentrum (RAZ), Titisee-Neustadt, Gewerbestr.
16, OT Titisee, Tel.: 933383.
Öffnungszeiten:
Montag / Dienstag 9.00 – 15.00 Uhr, Don- nerstag / Freitag 12.00 – 18.00 Uhr. Jeden 2. Samstag (ungerade Kalenderwoche) 9.00 – 13.00 Uhr.
Sperrmülltelefon:
0761/2187-8824 - mail: sperrmuell@lkbh.
de. Noch brauchbare Artikel werden auf Wunsch z. B. von Secondo abgeholt (Tel.:
07665/947430)
Kontakte Abfallberatung:
0761/2187-9707 mail: alb@lkbh.de Gebühren/Behälter:
0761/2187-8844
mail: gebuehreneinzug@lkbh.de Kompostpate für Titisee-Neustadt:
Herr Thomas Schulz, Lenzkirch Tel.: 07653/6379
REMONDIS (alle Abfuhren):
0761/51509-95
mail: lkbh@remondis.de
Träger- und
Förderverein Jugend Titisee-Neustadt e. V.
Offene Kinder- und Jugendarbeit Kinder- und Jugendbüro
Bahnhofstr. 6 in 79822 Titisee-Neustadt Ansprechpartner: Ida Sander, Lukas Kolls Beratungszeiten: mittwochs und donners- tags: 9.00-12.00 Uhr, nachmittags nach Ver- einbarung.
Für persönliche Beratung ist eine vorherige Terminabsprache erforderlich. (Tel. : 07651- 9729089, Mail: jugend.t-neustadt@gmx.de, WhatsApp: 01632659195)
Bitte zur Beratung eine Nasen-Mundschutz- maske mitbringen.
richtet sich an alle Kinder und Jugendlichen der Stadt.
Die Teilnehmenden können nicht nur etwas gewinnen, sondern erfahren auch, wie viel Alltägliches mit Politik zu tun hat, was Demo- kratie auch im Kleinen bedeutet und wie man sich für seine Interessen einsetzen kann.
Startpunkt des Bounds ist das Kinder- und Ju- gendbüro in der Bahnhofstr. 6 in T. - Neustadt.
Die digitale Schnitzeljagt ist auf T.-Neustadt zugeschnitten und die Teilnehmenden kön- nen an verschiedenen Stationen Fragen beantworten, Aufgaben erfüllen und dabei Punkte sammeln.
Alle Teilnehmenden bzw. jedes Team (min.
2 Personen), welche/welches den Acti- onbound absolviert, bekommt im Anschluss eine kleine Überraschung im Kinder- und Jugendbüro.
Jeweils am Monatsende bekommt das punktbeste Team zusätzlich einen Dö- ner-Gutschein.
Der Bound ist bereits freigeschaltet und kann jederzeit gespielt werden. Alles was ihr dazu braucht ist euer Smartphone und den QR-Code den ihr auch an der Türe des Kin- der- und Jugendbüros findet. Wir empfehlen den Actionbound zu zweit oder dritt und frühestens ab 10 Jahren zu spielen.
UND SO GEHT’S:
1. Die kostenlose Actionbound App auf dem Smartphone installieren (ein Smartphone pro Team reicht aus).
2. In der App den QR-Code einscannen und den „Habibi-Actionbound“ herun- terladen (WLAN/ Internetverbindung wird benötigt).
3. Vor dem Kinder- und Jugendbüro, Bahnhofstr. 6, T.-Neustadt starten.
4. Die unterschiedlichen Stationen ab- laufen, die Quiz-Fragen des Bounds beantworten und die gestellten Aufga- ben erfüllen (Internetverbindung wird nicht benötigt).
5. Bitte nicht vergessen! Nach Abschluss des Bounds die Ergebnisse hochladen (WLAN /Internetverbindung wird be- nötigt).
6. Wichtig! Anschließend bei Ida Sander oder Lukas Kolls im Kinder- und Jugend- büro melden, um eine kleine Belohnung abzuholen (jugend.t-neustadt@gmx.de oder Tel.: 07651/9729089).
7. Zusätzlich gewinnt das punktbeste und angemeldete Team am Monatsen- de einen Döner-Gutschein.
Bei Fragen einfach uns kontaktieren!
Kontakt: Kinder- und Jugendbüro Tel. Nr.: 07651- 9729089 (AB vorhanden), mobil oder WhatsApp: 01632659195 Mail-Adresse: jugend.t-neustadt@gmx.de
Akkordeon- und Har- monikaclub Neustadt
Unter Berücksichtigung der Co- rona-Verordnung können wir die wöchentlichen Orchesterproben im großen Saal des Seniorenheimes St. Raphael durch- führen. Dafür möchten wir uns beim Senioren- heim St. Raphael recht herzlich bedanken.
Dienstag, 02.November, 19.30 Uhr Probe Konzertorchester
Freitag, 05. November, ab 17.00 Uhr Probe Jugendorchester in zwei Gruppen Zur Vorbereitung auf das Kirchenkonzert Samstag, 06. November, 09.30 Uhr Konzertorchester, Probesamstag für das Pro- jekt Impuls
Dienstag, 09. November, 19.30 Uhr Probe Konzertorchester
Freitag, 12. November, 17.00 Uhr Probe Seniorenorchester
Unter dem Motto Märchen und Mythen Sonntag, 14. November, 17.00 Uhr Konzert im Münster St. Jakobus Der Eintritt ist frei
Für alle Konzertbesucher gelten die 3-G-Re- geln
Das Konzert im Münster wird auf unserer Web.-Seite www.ahc-neustadt.com Life übertragen.
Die Durchführung und Übertragung des Konzertes ermöglicht uns die Förderung des Projektes Impuls.
Frauenverein 1876 Titisee-Neustadt
Fasnetkostüm-Tauschabend Die nächste Fasnet kommt, Kostüm schon gerichtet? Es muss ja nicht immer neu sein...
Aus diesem Anlass laden wir alle Interes- sierten und Fasnetbegeisterten zum Fas- netkostüm-Tauschabend ein! Pünktlich zum Fasnetbeginn am Donnerstag 11.11.21 können von 18-21 Uhr im Münstersaal Neustadt Kostüme für Jung und Alt ge- tauscht oder gespendet werden (kein Kos- tümverkauf).
Nicht gespendete Kostüme sind bis 21 Uhr wieder abzuholen.
Ab 20 Uhr läuft parallel unser Ideenaus- tausch.
Wir bieten ein Forum für alle mit dem Fokus auf Umwelt und Nachhaltigkeit. Nachhaltig Leben ist unser Ziel! Und was ist deine Idee?
Die aktuelle Coronaverordnung ist zu be- rücksichtigen.
Einladung Mitgliederversammlung Wir laden herzlich zu unserer ersten Mitglie- derversammlung am Dienstag, 9.11.21, um 20:00 Uhr im Feuerwehr-Gerätehaus ein.
Die aktuelle Coronaverordnung ist zu be- rücksichtigen.
Naturfreunde Deutschlands
Donnerstags trifft sich die Gymnastikgruppe zum Sport in der Franz-Beckert-Halle um 19:00 Uhr. Infos bei Th. Decker Tel. 07651/9361811
Samstag, 06.11.21 trifft sich die Kindergrup- pe im Naturfreundehaus von 14:00-16:30 Uhr zu Spiel und Spaß in der Natur. Leitung Heike Kühne
Samstag, 06.11.21 findet die historische Stadtführung „Hexen, Folter, Scheiterhau- fen“ statt. Fahrt mit der S-Bahn nach Frei- burg. Infos und Anmeldung bei A. Föhren- bach Tel. 07651/9728926
Freitag, 19.11.2021 Wanderabschluss mit Hock im Naturfreundehaus. Infos bei The- resia Decker Tel. 07651/9361811
Kunstforum Hoch- schwarzwald e.V.
Jörg Siegele Bilder und Objekte Ausstellung:
12.11.- 05.12 2021 Im Kunstforum Hoch- schwarzwald e.V.
Titisee-Neustadt Salzstr. 16, sowie in der Sparkasse Hochschwarzwald
Vernissage in Anwesenheit des Künstlers:
Freitag, 12. November 2021, 17 Uhr in der Sparkasse Hochschwarzwald, 18 Uhr im Kunstforum Hochschwarzwald.
Programm:
Grußworte: Sparkasse Hochschwarzwald Eröffnung: Heinrich Cuipers - Text, Musik Jörg Siegele, Bilder und Objekte
Jörg Siegele wurde 1952 in Freiburg i.Br. ge- boren.
Er war 1975 – 1976 an der Kunstgewerbe- schule in Basel und 1979 – 1985 an der staat- lichen Akademie der Bildenden Künste in Stuttgart bei Rudolf Hoflehner und Jürgen Brodwolf, 1987 gewann er das Stipendium der Kunststiftung Baden-Württemberg. Er lebt und arbeitet heute in Freiburg i. Br.
„Künstler zu sein heißt für mich alle Freihei- ten zu haben und mir die auch zu nehmen.“
Zitat Jörg Siegele
Jörg Siegele lässt seine Bilder, Skulpturen und Objekte für sich selbst sprechen. Er gibt seinen Arbeiten keine Titel, sie werden lediglich als Bilder, Objekte und Skulpturen betitelt. Seine Arbeiten sollen die Phantasie anregen. Deshalb verzichtet er bewusst dar- auf seine Werke zu benennen.
Er will keine Anhaltspunkte für eine mögli- che Deutung liefern oder seine Figuren mit bestimmten Eigenschaften verknüpfen. Er überlässt es dem Betrachter unter Einsatz eigener Erfahrungen, Erinnerungen oder Er- lebnisse seinen eigenen Zugang zu finden, sich eigene Geschichten oder Titel auszu- denken.
Jörg Siegele bildet Symbiosen zwischen dem Vorgefunden und der phantastischen Form. Auf diese Weise entführt er den Be- trachter in die Sphäre des Mystischen, Kul- tischen, Märchen- und rätselhaften. Seine
Figuren sind alle in Bewegung, dabei wird bewusst vermieden den Betrachter auf eine bestimmte Assoziation festzulegen. Sein Metier ist vielmehr das Spielerische. Er hat der Phantasie einen Freiraum geschaffen, den manch anderer angesichts der alltäglich drückender Realität und Zwänge allzu leicht verloren glaubte. Zugleich hält er dabei der Gesellschaft, in der er lebt, einen Spiegel vor.
SBS Programm November 2021
Donnerstag, 04.11.
2021, 14:30 Uhr Kaffeeklatsch mit Barbara Dienstag, 09.11. 2021, 14:00 Uhr Spielenachmittag
Mittwoch, 10.11. 2021,
Saison Abschlusswanderung mit Barbara.
Treffpunkt 13:15 Uhr Bahnhof Neustadt, mit Regiokarte
Donnerstag, 11.11. 2021, 14:30 Uhr Bingo
Dienstag, 16.11. 2021, 14:00 Uhr Spielenachmittag und 14:30 Uhr Kreatives Werken
Donnerstag, 18.11. 2021, 14:30 Uhr Kaffeeklatsch mit Barbara
Zu allen Veranstaltungen ist eine Anmel- dung unter Tel. 07651/9722271 erforderlich.
Bei allen Veranstaltungen gelten die aktuel- len Coronaregeln
TV Neustadt
Wie in der Generalver- sammlung am 4. Okto- ber beschlossen, wird der jährliche Mitgliedsbeitrag für das aktuelle Jahr 2021 lediglich in Höhe von 25%
in der ersten Novemberwoche eingezogen.
(Für dieses Jahr wurde bisher noch nichts eingezogen.)
Abteilung Turnen:
Übungsleiter gesucht für - Kinderturnen (3-5 Jährige)
-Fitnesstraining für junge Frauen
Wer Zeit und Lust hat, bitte gerne melden!
Kontakt: Daniela Gunzlé
(Telefon: 07651-9365393 oder Email:
turnen@tv-neustadt.de)
Orchestermusik live im Neustädter Münster
Herbstkonzert des Sinfonischen Orches- ters Hochschwarzwald am 21.11.2021 um 17 Uhr
Endlich wieder gemeinsam musizieren, end- lich wieder Konzerterlebnisse! Das Sinfoni- sche Orchester freut sich, Ihnen beim tra- ditionellen Herbstkonzert wieder in großer Besetzung ein beschwingtes und feierliches, kurzweiliges Programm zu präsentieren:
Antonín Dvořáks Tschechische Suite op. 39, in der sich Dvořák ähnlich wie in seinen Sla- wischen Tänzen mit den Volkstänzen seiner Heimat auseinandersetzt. Außerdem die be- rühmte Londoner Sinfonie in D, Nr. 104 von Joseph Haydn, Haydns letzte Sinfonie und Krönung seines sinfonischen Schaffens.
Gespielt wird im Neustädter Münster St. Ja- kobus am Sonntag, 21. November 2021 um 17 Uhr erstmalig unter der Leitung von Olaf Nießing.
Seien Sie gespannt und freuen Sie sich mit uns.
Karten sind im Vorverkauf bei allen Tou- rist-Informationen der HTG, auf www.re- servix.de oder tel. unter 07652/1206-8080 zuzüglich Systemgebühr, bei Optik am Münster und direkt bei allen Orchestermit- gliedern oder an der Abendkasse erhältlich.
Eintritt: Vorverkauf Erwachsene 10 Euro, Schüler/Studenten: 5 Euro, Abendkasse Erwachsene 12 Euro, Schüler/Studenten 6 Euro.
Es gilt die 2G-Regelung. Einlass ab 16 Uhr mit Registrierung (Luca App oder Papier). Bitte halten Sie Ihren Nachweis bereit. Weitere In- formationen auf www.sinfonisches-orches- ter-hochschwarzwald.de
Frauengemeinschaft St. Jakobus Neustadt
Am Sonntag, den 14. Novem- ber 2021 findet vor bzw. nach dem 10.00 Uhr Gottesdienst im Münster St. Jakobus ein Sockenverkauf der Frauengemeinschaft St.
Jakobus statt. Wir freuen uns, wenn Sie re- gen Gebrauch davon machen würden. Der Erlös wird gespendet.
FC Neustadt e.V.
Jahnstadion Gutachstraße Neustadt
Landesliga Südbaden Samstag 1. November 14:30 Uhr FC Neustadt - FC Löffingen (Lokalderby)
Geänderte Anstoßzeiten beachten!
Kreisliga B
Samstag 6. November 17:30 Uhr FC Neustadt 2 – SV St. Blasien
Soweit nichts anderes genannt wird, finden die Spiele im Jahnstadion, Gutachstr. 85 Neustadt, statt
HSV-Jugend
Freitag, 05. November 2021 D2-Jugend
18:00 - 19:15 Uhr
SG Hölzlebruck 2 - SG Riedböhringen 2 Am Frauenschächle 1
79877 Friedenweiler
Samstag, 06. November 2021 B1-Jugend
15:00 - 16:35 Uhr
SG Hölzlebruck - SG Löffingen D1-Jugend
16:00 - 17:15 Uhr
SG Hölzlebruck - SG Brigachtal Am Frauenschächle 1 79877 Friedenweiler
Samstag, 13. November 2021 D1-Jugend
13:30 - 14:45 Uhr
SG Hölzlebruck - FC 08 Villingen Am Frauenschächle 1
79877 Friedenweiler Sonntag, 07. November 2.Mannschaft
12:45 - 14:30 Uhr
SV Hölzlebruck 2 - SV Aasen 2 1.Mannschaft
14:30 - 16:15 Uhr SV Hölzlebruck - SV Aasen
Weitere Informationen finden Sie auf unse- rer Homepage www.sv-hoelzlebruck.de
BLÄTTERN SIE ONLINE!
www.myeblättle.de
Katholische Seelsorgeeinheit Beim Titisee
Seelsorgerliche Erreichbarkeit: Pfarrer Herrmann, Gemeindereferentin Hug und Pastoralreferent Alt sind telefonisch und per Mail erreichbar. Bitte beachten Sie ggfs. die Präsenzzeiten auf den Anrufbeantwortern.
Pfr. Johannes Herrmann Tel. 07651-5930, info@kath-beim-titisee.de
GRef. Angelika Hug Tel. 0173/8649042 hug@kath-beim-titisee.de
PRef. Andreas Alt Tel. 07651-9723641, alt@kath-beim-titisee.de
Diakon Hanspeter Schmider Tel. 07651-8295,
hanspeter.schmider@gmx.de Gottesdienste
Samstag, 6. November 2021 10:30 Neustadt Münster
Münsterführung 11:45 Neustadt Münster
Tauffeier von Damian Maas 15:00 Neustadt Münster
Tauffeier von Anna Furtwängler 17:00 Neustadt Münster
Beichtgelegenheit
Sonntag, 7. November 2021 8:30 Waldau
Eucharistiefeier 10:00 Neustadt Münster
Eucharistiefeier 11:30 Titisee
Tauffeier von Ida Löffler Mittwoch, 10. November 2021 8:45 Neustadt Münster
Rosenkranz 9:30 Neustadt Münster
Eucharistiefeier
Donnerstag, 11. November 2021 8:00 Waldau
Schulgottesdienst zu St. Martin
Freitag, 12. November 2021 19:00 Langenordnach
Eucharistiefeier
Samstag, 13. November 2021 18:00 Titisee
Eucharistiefeier
Sonntag, 14. November 2021 8:30 Waldau
Eucharistiefeier 10:00 Neustadt Münster
Eucharistiefeier 11:30 Waldau
Tauffeier von Selina Schuler
Dienstag, 16. November 2021 18:00 Neustadt Münster
Erstkommunion 2022, Neustadt, El- ternabend
20:00 Titisee Pfarrheim St. Josef
Erstkommunion 2022, Titisee und Waldau, Elternabend
Mittwoch, 17. November 2021 8:45 Neustadt Münster
Rosenkranz 9:30 Neustadt Münster
Eucharistiefeier 14:00 Titisee
Andacht mit den Senioren für die Verstorbenen
Alle weiteren Informationen finden Sie im aktuellen Pfarrblatt oder auf der Homepage unter www.kath-beim-titisee.de
Kath. Seelsorgeeinheit Friedenweiler – Eisenbach
Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist, Lindenstraße 1, 79877 Friedenweiler, Tel:
07651/17449-10, Fax: 07651/17449-19, Di + Mi + Fr: 9 bis 11 Uhr,
E-Mail: pfarramt-friedenweiler@freenet.de.
Kath. Pfarramt St. Benedikt, Bei der Kirche 3, 79871 Eisenbach, Tel: 07657/74099-10, Mo + Do: 9-11 Uhr,
E-Mail: pfarramt-eisenbach@t-online.de;
Gem.Ref.Frau Regina Dreher, Tel: 07657/74099-11,
E-Mail:
gemeindereferentin-eisenbach@t-online.de Internet:
www.kath-friedenweiler-eisenbach.de Gottesdienste
Dienstag, 16. November 18.00 Uhr Schollach
Eucharistiefeier
für Gerlinde Knöpfle Jtg. / verst.
Eltern u. Geschw. / Bernhard und Gertrud Knöpfle / Ver- storbene der Fam. Winterhal- der-Kaltenbach
Mittwoch, 17. November 8.00 Uhr Rötenbach
Schülergottesdienst (Wortgottesdienst)
Freitag, 19. November 8.15 Uhr Eisenbach
Schülergottesdienst (Wortgottesdienst) 15.30 Uhr Löffingen
Firmgottesdienst mit Weihbischof Würtz
18.30 Uhr Löffingen
Firmgottesdienst mit Weihbi- schof Würtz
19.00 Uhr Rötenbach
Andacht mit Psalmen und Mu- sik
Christkönigssonntag Diaspora-Kollekte Sonntag, 21. November 9.00 Uhr Friedenweiler Eucharistiefeier
für Alma und Kanisius Wehrle / Fritz Georg Höly u. gefallene Brüder / Hedwig und Hubert Knöpfle / Verstorbene der Fam.
Ebi-Wieloch-Scherer 10.30 Uhr Bubenbach
Eucharistiefeier
2. Opfer für Anna Grambach / 3. Opfer für Rosa Tritschler/für Karl Tritschler Jtg./ Emil Schöp- perle Jtg. und Erna Schöpperle / Wilhelm und Herbert Schöp- perle / Hedwig und Robert Wehrle
Evangelische Kirchen-
gemeinde Hinterzarten - mit Breitnau, Feldberg und Titisee
Adlerweg 11, 79856 Hinterzarten - Evangeli- sches Pfarramt Hinterzarten:
Pfarrerin Ulrike Bruinings, 07652-234, FAX 07652 5036, Mail: hinterzarten@kbz.ekiba.de
Pfarramtssekretärin Christina Winterhal- der 07652-234,
Bürozeit: Di und Do von 9.00-12.00 Uhr, Fr von 15.00-17.00 Uhr
Gottesdienste
Mittwoch, 3. November 2021 7:30 ev. Kirche Hinterzarten
stille Zeit: meditative Schweigean- dacht jeden Morgen bis 14. Novem- ber
Samstag, 6. November 2021 18:00 Bärenhofkapelle, Titisee
Gottesdienst mit Abendmahl am Platz, mit Pfarrerin Ulrike Bruinings
Sonntag, 7. November 2021 10:30 Ev. Kirche Hinterzarten
Gottesdienst am Platz mit Pfarrerin Ulrike Bruinin gs
Dienstag, 9. November 2021 9:30 Ev Gemeindesaal Hinterzarten Krabbelgruppe
Donnerstag, 11. November 2021 15:00 Ev Gemeindehaus Hinterzarten
Senioren Nachmittag mit Anmel- dung
Donnerstag, 11. November 2021 17:00 Bärenhofkapelle Titisee
Offener Donnerstag bis 19 Uhr
Sonntag, 14. November 2021 10:30 Ev. Kirche Hinterzarten
Gottesdienst mit Taufe, mit Pfarrerin Ulrike Bruinings
Evangelische Kirchen- gemeinde Neustadt
Pfarramt:
Gemeindebüro: Tel. 07651/2001-12, Fax 07651/2001-20, E
mail: gemeindebuero@ekineu.de.
Öffnungszeiten:
dienstags 9.30-11.30 Uhr, donnerstags 14.30-17.30 und freitags 8.30-11.30 Uhr.
Pfarrer Rainer von Oppen Tel.: 07651/ 2001-16 Email: pfarrer@ekineu.de Diakon Torben Bremm Tel.: 07651/2001-11
Evangelischer Kindergarten Arche Noah:
Leitung Claudia Laufer: Tel. 07651/2001-13, Fax 07651/2001-20, Email: kiga@ekineu.de.
Gottesdienste Sonntag, 7. November 10.00 ev. Kirche Neustadt
Gottesdienst Mittwoch, 10. November
15.00 ev. Gemeindezentrum
Konfirmandenunterricht Sonntag, 14. November
10.00 ev. Gemeindezentrum Gottesdienst Mittwoch, 17. November,
Buß- und Bettag
19.00 ev. Gemeindezentrum
Gottesdienst mit Abendmahl
FeG - Freie evangelische Gemeinde
FeG Titisee-Neustadt, Im Bildstöckle 8, 79822 Titisee-Neustadt. Pastor: Matthias Do- butowitsch, Tel. 07651 2753, fegtn@gmx.de www.feg-tn.de
Herzliche Einladung zu unseren Gottes- diensten, jeden Sonntag um 10:30 Uhr - auch gerne schon zu Getränken und Snacks im Außenbereich um 10:15 Uhr.
Wir schaffen einen sicheren Rahmen und la- den ein, stärkende Begegnungen zu haben.
Es sind keine Voranmeldungen nötig. Lassen Sie sich ermutigen, gerade jetzt hoffnungs- volle Angebote in Anspruch zu nehmen.
Aktuelle Infos und weitere Angebote für die ganze Familie finden Sie auf unserer Home- page. Gerne können Sie Anliegen an unser Gebetsteam weiterleiten gebetsteam@feg- tn.de. Ihre FeG Titisee-Neustadt
Adventgemeinde Titisee-Neustadt
Bahnhofstr. 12, Neustadt
Die Gottesdienste in der Adventgemeinde Neustadt finden statt. Sie werden wegen der Corona Pandemie aber nur in begrenztem Rahmen und mit einer begrenzten Teilneh- merzahl und den dazugehörigen von der Landesregierung verordneten Schutzmaß- nahmen abgehalten.
Gottesdienst
Samstags: 9:30 Uhr Bibelgespräch / 10:30 Uhr Predigt
Weitere Info: Achim Richter Mobil: 0172 1357050 / Sigrid Fürderer Mobil: 0174 8175456
ChristusGemeinde Hochschwarzwald
Mitglied im Bund Freikirchlicher Pfingst- gemeinden K.d.ö.R., Gutachstrasse 46, Neustadt - www.christusgemeinde-hoch- schwarzwald.de - phone: 07654/8081759 Gottesdienste in der Gutachstraße 46 Bitte melden Sie sich für unsere Gottes- dienste bis 22.00 Uhr am Tag vor der Ver- anstaltung an unter jerominski.markus@
gmail.com oder 07654/8081759, daneben haben wir auch die Möglichkeit über Skype an unseren Gottesdiensten teilzunehmen.
Nutzen Sie dazu auch die Email oder die Te- lefonnummer.
Da wir in unseren Gottesdiensten das Abendmahl feiern, laden wir Sie ein, sich selbst Brot und Wein für die Mahlfeier mit zu bringen.
Jehovas Zeugen
Neustadt, Gewerbestraße 10, Tel. 07651/7202
Obwohl Jehovas Zeugen seit Beginn der Covid-19-Pandemie weiterhin auf Gottes- dienste in ihren Königreichssälen (Kirchen- gebäuden) verzichten, laden sie nach wie vor jeden dazu ein, ihre Gottesdienste virtu- ell zu erleben. Wer einen Gottesdienst von Jehovas Zeugen digital besuchen möchte, bekommt mehr Informationen unter der fol- genden Nummer: 07654 922029
04.11.21
19:00 Online via „Zoom“
Im Mittelpunkt steht die Bibel und wie man sie im Alltag lebendig wer- den lässt.
07.11.21
10:00 Online via „Zoom“
Biblischer Vortrag: Wer ist befähigt, Gottes Diener zu sein?
11.11.21
19:00 Online via „Zoom“
Im Mittelpunkt steht die Bibel und wie man sie im Alltag lebendig wer- den lässt.
13.11.21
10:00 Online via „Zoom“
Online Kongress “Habt Glauben” (für weitere Infos Telefonummer 07654 922029)
Neuapostolische Gemeinde Titisee-Neustadt
Neustadt, Rinkenburgerstr. 56 Sonntags:
9.30 Uhr Gottesdienst Mittwochs:
20.00 Uhr Gottesdienst
Weitere Informationen unter Tel.
0761/702212 oder www.nak-freiburg.de