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KW 44 • 04. November 2021

Inhalt:

Z Amtliche Bekanntmachungen Z Die Stadtverwaltung informiert Z Nachrichten des Standesamtes Z Unsere Alters- und Ehejubilare Z Unsere Umwelt

Z Nachrichten der Vereine Z Kirchen in Titisee-Neustadt Z Die Tourist-Information informiert Z Volkshochschule

Z Die Schulen informieren Z Was sonst noch interessiert

Z Nachbarschaft

Am Samstag, 13.11.21, findet der Wochenmarkt ausnahmsweise auf der Straße

an der Kirche statt.

Weitere Informationen im Innenteil

(2)

Wir freuen uns auf euer Kommen!

Das Konzert lieber zuhause anschauen?

www.ahc-neustadt.com Dann besucht den Livestream

auf unserer Website!

Kirchenkonzert

Akkorden- und Harmonika- Club Neustadt im Schwarzwald e.V.

14. November 2021 17.00 Uhr

Münster St. Jakobus Neustadt

Eintritt frei

Über eine Spende freuen wir uns.

NeustadtSchwarzwaldGegr.1931

NeustadtSchwarzwaldGegr.1931

Die Erstellung dieses Flyers und die Durchführung des Konzerts wurden durch diese Institutionen gefördert.

Abend Sports des

Samstag, 13. 11. 2021 20.00 Uhr Kurhaus Titisee

Ehrung der

Sportlerinnen und Sportler

Freestyle Fußballshow

Einsatz im Ehrenamt

Eintritt: frei

Veranstalter: 

ARGE SPORT Titisee-Neustadt

Druck & Medien Berenbold, Titisee-Neustadt

S Sparkasse Hochschwarzwald

A4-Plakat_21_A4-Plakat 26.10.21 12:23 Seite 1

Volkshochschule Hochschwarzwald

www.vhs-hochschwarzwald.de

Aus sechs mach eins:

50 Jahre Gemeindere- form Titisee-Neustadt

Leitung:

Roland Weis

Wann: Mittwoch, 17.11.21, 19.30 Uhr

Wo: Titisee-Neustadt, Feuerwehrgerätehaus

(3)

45. Neustädter Brettlemarkt

T.-Neustadt

des Ski-Club Neustadt 1896 e.V.

Hans-Thoma-Schule

Annahme: Freitag 12.11.2021 18:00 bis 20:00 Uhr Samstag 13.11.2021 09:00 bis 12:00 Uhr Verkauf: Samstag 13.11.2021

14:00 bis 17:00 Uhr

Abholung: die Verkaufserlöse oder die nicht verkauften Artikel müssen am Samstag 13.11.2021

ab 17:00 bis spätestens 18:00 Uhr erfolgen.

Die Veranstaltung findet unter Einhaltung der gesetzlichen

Corona Bestimmungen statt.

(4)

Weihnachts Markt

Sa. 04.12.21, 11 - 24 Uhr So. 05.12.21, 11 - 17 Uhr

Neustadt An der Sprungschanze

Wir suchen noch Handwerksaussteller

(Keine Essensausstel ler)

Anmeldung per E-Mail an r.beha@eisen-stoll.de

Fr. 15 - 21 Uhr · Sa. 14 - 21 Uhr · So. 13 - 20 Uhr

2021

Weihnachtsmarkt

All e Adventswochenenden

Wäldertag am 09.12.

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Weitere Infos:

hochschwarzwald.de/

waeldertag Weitere Infos:

hochschwarzwald.de/

waeldertag

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KARTENVORVERKAUF: Bei allen Tourist-Informationen der Hochschwarzwald Tourismus GmbH, bei den Geschäftsstellen der Badischen Zeitung, bei allen bekannten Reservix-VVK-Stellen oder unter Telefon: 07652 / 1206-8125.

Eintrittspreise: 31,00 € / 28,00 € / 24,00 € Zzgl. Verkaufs- und Systemgebühr Die geltenden Abstands- und Hygieneregeln werden eingehalten.

Eine Veranstaltung der Hochschwarzwald Tourismus GmbH und der Konzertdirektion Landgraf GmbH, Titisee-Neustadt.

KURHAUS TITISEE

Samstag, 20. November 2021, 20:00 Uhr

Tourneeleitung: Tournee-Theater THESPISKARREN, Aegidientorplatz 2, 30159 Hannover • Tel. +49 511 980 98 11, Fax 980 98 155 • postbox@thespiskarren.de • Plaktgetsaltung: Anna Sauer • Plakatmotiv©Martin Sigmund • Druck: www.forminnovation.de

Eine bissige Gesellschaftskomödie von Joanna Murray-Smith

René Dan Steinke Natalie O’Hara

Julia Bremermann Lisa Wildmann

Regie Folke Braband Ausstattung Stefan Morgenstern

Nur Worte drei

Schauspielbühnen Tournee-Theater

in Stuttgart THESPISKARREN

ANALOG the company, Berlin Atemberaubendes

zirzensisches Crossover ausStreetart

Varieté undAkrobatik

Cirque Nouveau

Tourneeleitung: KONZERTDIREKTION LANDGRAF GMBH, Lärchenweg 1, 79822 Titisee-Neustadt, Tel: 07651-207 0, Fax: 07651-207 77, www.landgraf.de Plakatgestaltung: Michael Kaiser-Schmid unter Verwendung einer Fotocollage von ANALOG the company, Berlin • Druck: www.forminnovation.de, 2021

PL-NUR DREI WORTE-10-21-A3-Titisee.indd 1 26.10.21 10:59

Plakat-Nur drei Worte-Amtsblatt.indd 1 26.10.21 11:03

(5)

Satzung

über die Erhebung von Gebühren für die Tätigkeit des gemeinsamen Gut- achterausschusses „Breisgau-Nord Hochschwarzwald“ bei der Gemeinde Kirchzarten und seiner Geschäftsstelle (Gutachterausschussgebührensatzung) Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in Verbindung mit den §§ 2, 11 und 12 des Kommunalab- gabengesetzes (KAG) jeweils in der derzeit gültigen Fassung hat der Gemeinderat der Gemeinde Kirchzarten in seiner Sitzung am 21. Oktober 2021 folgende Satzung be- schlossen:

§ 1 Gebührenpflicht

(1) Die Gemeinde Kirchzarten erhebt Gebühren für die Erstattung von Gutachten durch den gemeinsamen Gutachterausschuss „Breisgau-Nord Hochschwarzwald“ bei der Gemeinde Kirchzarten (im Folgenden Gemein- samer Gutachterausschuss) gemäß § 192 ff. Baugesetzbuch (BauGB) und für Leistungen der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses nach Maßgabe dieser Satzung.

(2) Diese Satzung gilt nicht für Gutachten des Gemeinsamen Gutachterausschus- ses und Tätigkeiten der Geschäftsstelle, die einem Gericht oder einem Staats- anwalt zu Beweiszwecken erbracht werden. In diesen Fällen bemisst sich die Entschädigung des Gemeinsamen Gutachterausschusses nach den Vor- schriften des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG).

(3) Die Gemeinde Kirchzarten kann Dritte beauftragen, die Gebühren nach die- ser Satzung zu berechnen, Bescheide auszufertigen und zu versenden, die Gebühren entgegenzunehmen und abzuführen, Nachweise darüber für die Gemeinde Kirchzarten zu führen sowie die erforderlichen Daten zu verarbei- ten und die verarbeiteten Daten der Gemeinde Kirchzarten mitzuteilen.

§ 2

Gebührenschuldner, Haftung (1) Gebührenschuldner ist, wer die Erstat-

tung des Gutachtens veranlasst oder in wessen Interesse sie vorgenommen wird.

(2) Mehrere Gebührenschuldner haften als Gesamtschuldner.

(3) Neben dem Gebührenschuldner haf- tet, wer die Gebührenschuld durch schriftliche Erklärung gegenüber der Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschuss übernommen hat; dies gilt auch für denjenigen, der für die Gebührenschuld eines anderen kraft Gesetzes haftet.

§ 3 Gebührenmaßstab

(1) Die Gebühren werden nach dem er- mittelten Verkehrswert/Wert des Grundstücks, des grundstücksgleichen oder sonstigen Rechts bzw. der bauli- chen oder sonstigen Anlagen erhoben.

Maßgebend ist der Verkehrswert nach Abschluss der Wertermittlung. Für Grundstücke ohne Verkehrswert ist der ermittelte Wert für die Gebührenbe- messung maßgebend.

(2) Als Grundstück im Sinne dieser Sat- zung gilt die wirtschaftliche Einheit, nicht das Grundstück im Sinne der Grundbuchordnung (GO). Als Grund- stücke gelten auch die grundstücks- gleichen Rechte (Wohnungs-/Teilei- gentum, Erbbaurecht etc.).

(3) Für jeden ermittelten Verkehrswert ei- nes Grundstücks wird die Gebühr – mit Ausnahmen der Absätze (4) bis (7) – gesondert berechnet.

(4) Liegen mehrere gleichartige, unbebau- te, land- und/oder forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke nebeneinander und bilden diese eine wirtschaftliche Einheit, wird die Gebühr aus der Sum- me der Verkehrswerte dieser Grund- stücke berechnet.

(5) Werden für ein Grundstück mehrere Einzelwerte festgelegt, so wird die Ge- bühr aus der Summe der Einzelwerte berechnet.

(6) Sind im Rahmen einer Wertermittlung mehrere Sachen und/oder Rechte, die sich auf ein Grundstück oder ein grund- stücksgleiches Recht beziehen, zu be- werten, so ist die Gebühr aus der Summe der maßgeblichen Werte der einzelnen Gegenstände (Sachen und/oder Rechte) zu berechnen. Gleiches gilt, wenn Wert- unterschiede auf der Grundlage unter- schiedlicher Grundstückseigenschaften zu ermitteln sind. Wertermittlungen mehrerer Eigentumswohnungen auf einem Grundstück oder gleichartiger unbebauter Grundstücke gelten hier als eine Wertermittlung, sofern alle Objekte in einem Verkehrswertgutachten zu ei- nem Stichtag bewertet werden.

(7) Sind Wertermittlungen für Sachen und/oder Rechte zu unterschiedlichen Stichtagen durchzuführen, so wird für jeden Stichtag eine Gebühr berechnet.

Für den höchsten Verkehrswert nach Absatz1 wird die volle Gebühr erho- ben. Für alle anderen Verkehrswerte wird der halbe Wert nach Absatz 1 zu Grunde gelegt.

(8) Wird der Wert eines (ideellen) Mitei- gentumsanteils ermittelt, der nicht mit Sondereigentum nach dem Woh- nungseigentumsgesetz (WEG) verbun- den ist, so wird die Gebühr aus dem Wert des gesamten Grundstücks be- rechnet.

(9) Bei Gutachten über die Ermittlung sanierungsbedingter Bodenwerterhö- hungen (§ 154 Abs. 2 BauGB) wird die Gebühr aus dem ermittelten Neuord- nungswert des gesamten Grundstücks berechnet.

(10) Bei Wertermittlungen für Bauland- umlegungsverfahren auf Antrag der Umlegungsstelle bildet der Wert der Verteilungsmasse die Bemessungs- grundlage für die Gebührenfestset- zung.

(11) Für die Ermittlung besonderer Boden- richtwerte (§ 196 Abs. 1 Satz 7 BauGB) werden Gebühren analog zum JVEG erhoben.

(12) Veranlasst der Antragsteller den Ge- meinsamen Gutachterausschuss oder dessen Geschäftsstelle nach Abschluss der Wertermittlung zu einer Erörte- rung von seinen Gegenvorstellungen ohne Auswirkungen auf die Wertaus- sage des Gutachtens, werden hierfür Gebühren für die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses je Zeiteinheit entsprechend § 9 dieser Satzung und für die Entschädigung der Gutachter Gebühren entsprechend dem JVEG erhoben. Für die Teilnahme an Ortster- minen wird Fahrtkostenersatz analog dem JVEG erhoben.

(13) Soweit die Leistungen nach dieser Sat- zung umsatzsteuerpflichtig sind, ist in der Gebühr die Umsatzsteuer in der je- weiligen gesetzlichen Höhe enthalten.

§ 4 Ermäßigte Gebühr

(1) Ist dasselbe Grundstück, dasselbe Recht bzw. dieselbe Anlage innerhalb von drei Jahren erneut zu bewerten, ohne dass sich die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse geändert haben, so ermä- ßigt sich die Gebühr um 30%.

(2) Für Umrechnungen und Wertfort- schreibungen ohne erneute Bewer- tung durch den Gutachterausschuss beträgt die Gebühr 30% der nach dem fortgeschriebenen oder umgerechne- ten Wert zu erhebenden vollen Gebühr nach § 6 Abs. 2.

§ 5 Erhöhte Gebühr

Die Gebühr kann sich um bis zu 100% er- höhen, wenn das Gutachten auf Antrag des Antragstellers entsprechend § 6 Abs. 3 Gut- achterausschussverordnung unter beson- derer Würdigung der Vergleichspreise und Darlegung der angewandten Methoden auszuarbeiten ist oder wenn die Wertermitt- lung besonderen zusätzlichen Aufwand er- fordert, wie z.B.:

erschwerte Beschaffung von Unterlagen;

umfangreiche und / oder zeitaufwändige Teilnahme an Besprechungen bzw. Bera- tungen;

(6)

Erstellung von örtlichen Aufmassen und Berechnungen bei nicht Vorliegen von entspre- chenden Unterlagen;

weitläufige oder erschwerte Zufahrt und Begehung;

Bewertung von besonderen rechtlichen und tatsächlichen Situationsmerkmalen;

Ermittlung von Abbruchkosten;

Bewertung von Rechten und Belastungen;

Beachtung und / oder Berücksichtigung von sonstigen außergewöhnlichen Ertragsver- hältnissen, z.B. Staffelmieten;

Berücksichtigung von Entschädigungsgesichtspunkten;

sonstige spezielle Berechnungsverfahren bei bebauten Grundstücken, z.B. Liquidations / Residualverfahren oder sonstige spezielle Berechnungsverfahren;

zurückliegender Stichtag für die Wertermittlung unter Berücksichtigung von historischen, rechtlichen und tatsächlichen Zustandsmerkmalen;

erschwerte Wertermittlungen wegen fehlenden Vergleichspreisen oder Vergleichsfällen aus der Kaufpreissammlung;

erhöhtes Studium von Fachliteratur und Rechtsprechung;

Mehraufwand in den Erläuterungen und redaktionellen Darstellungen der Wertermitt- lungsgrundlagen bzw. Wertableitungen auch im Hinblick auf eine gute Nachvollziehbar- keit der für die Wertermittlung wertrelevanten Daten und der Wertermittlungsergebnisse

wenn vom Antragsteller ein zusätzliches Wertermittlungsverfahren verlangt wird (zusätzli- che Ermittlung des Sach, Ertrags- oder Vergleichwertes) soweit dies möglich ist

Bei zusätzlicher schriftlicher Begründung oder Ausarbeitung auf Verlangen des Antragstel- ler

Zusätzlicher Ortstermin

Wenn der Antragsteller während der Bearbeitung des Gutachtens den Gutachtenauftrag (z.B. Änderung des Wertermittlungsstichtages, Änderung des Wertermittlungsgegenstan- des) ändert.

§ 6 Gebührenhöhe

1. Bei der Wertermittlung von Sachen und Rechten beträgt die Gebühr bei einem Wert

Wertgruppe Gebühr zzgl. Zuschlagssatz

von bis in % aus dem Betrag über

25.000,00 € 321,00 €

25.000,01 € 50.000,00 € 428,00 € 0,5 25.000,00 € 50.000,01 € 100.000,00 € 616,00 € 0,4 50.000,00 € 100.000,01 € 250.000,00 € 1.018,00 € 0,25 100.000,00 € 250.000,01 € 500.000,00 € 1.478,00 € 0,13 250.000,00 € 500.000,01 € 750.000,00 € 1.928,00 € 0,12 500.000,00 € 750.000,01 € 1.000.000,00 € 2.282,00 € 0,09 750.000,00 € 1.000.000,01 € 1.500.000,00 € 2.571,00 € 0,08 1.000.000,00 € 1.500.000,01 € 2.000.000,00 € 3.053,00 € 0,07 1.500.000,00 € 2.000.000,01 € 5.000.000,00 € 3.536,00 € 0,06 2.000.000,00 €

5.000.000,01 € 5.464,00 € 0,04 5.000.000,00 €

(2) Wird ein Antrag auf Erstattung eines Gutachtens durch den Gemeinsamen Gutachterausschuss abgelehnt, so wird die Gebühr nach dem insoweit entstandenen Bearbeitungsaufwand für die Geschäftsstelle des Gutachter- ausschusses je Zeiteinheit entspre- chend § 9 dieser Satzung und für die Entschädigung der Gutachter entspre- chend dem JVEG erhoben. Für die Teil- nahme an Ortsterminen wird Fahrtkos- tenersatz analog dem JVEG erhoben.

§ 8

Besondere Sachverständige, erhöhte Auslagen

(1) Werden mit Zustimmung des Antragstel- lers besondere Sachverständige bei der Wertermittlung zugezogen(z.B. Sachver- ständige für Altlasten o.ä.), so hat der Ge- bührenschuldner die hierdurch entstehen- den Auslagen neben den Gebühren nach dieser Satzung zu entrichten.

(2) Entstandene Auslagen (z.B. Auszüge aus dem Liegenschaftskataster, Grund- buchauszüge, o.ä.) sind neben der Ge- bühr zu erstatten.

(3) Soweit die sonstigen Auslagen das üb- liche Maß übersteigen, sind sie neben der Gebühr zu ersetzen.

(4) Für die Erstattung von Auslagen sind die für die Gebühren geltenden Vor- schriften entsprechend anzuwenden.

§ 9

Gebühren für sonstige Leistungen des Gemeinsamen Gutachterausschusses

und seiner Geschäftsstelle (1) Für sonstige Leistungen, soweit sie

nicht in dieser Satzung ausdrücklich aufgeführt sind, werden Gebühren nach Zeitaufwand erhoben. Bei der Gemeinde Kirchzarten beträgt eine Zeiteinheit (ZE) 15 Minuten.

(2) Die allgemeine Verwaltungsgebühr für die Tätigkeit des Gemeinsamen Gut- achterausschusses und/oder seiner Ge- schäftsstelle beträgt 17,60€/Zeiteinheit.

§ 10

Entstehung und Fälligkeit (1) Die Gebühr entsteht mit der Beendi-

gung der Wertermittlung durch den Beschluss des Gemeinsamen Gutach- terausschusses. Bei Zurücknahme des Antrags nach § 7 entsteht die Gebühr mit dem Eingang der Rücknahmeer- klärung bei der Geschäftsstelle des Ge- meinsamen Gutachterausschusses. Bei Ablehnung eines Antrags nach § 7 ent- steht die Gebühr mit der entsprechen- den Entscheidung der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses.

(2) Die Gebühr wird einen Monat nach Be- kanntgabe des Gebührenbescheides an den Gebührenschuldner fällig

§ 11

Vorauszahlung, Sicherheitsleistung (1) Die Erstattung eines Gutachtens kann

davon abhängig gemacht werden, dass die Gebühr ganz oder teilweise vorausgezahlt oder für sie Sicherheit geleistet wird.

(2) Für die Erstattung von Gutachten nach

§ 5 Abs. 2 des Bundeskleingartenge- setzes (BKleingG), ortsübliche Pacht, werden Gebühren für die Geschäfts- stelle des Gutachterausschusses je Zeiteinheit entsprechend § 9 dieser Satzung und für die Entschädigung der Gutachter Gebühren entsprechend dem JVEG erhoben. Für die Teilnahme an Ortsterminen wird Fahrtkostener- satz analog dem JVEG erhoben. Die Mindestgebühr beträgt 321,00€.

(3) Für Auskünfte zum Bodenrichtwert bzw. Bodenwert (§ 196 Abs. 3 BauGB) beträgt die Gebühr 27,00 € pro Wert.

(4) Für Auskünfte aus der Kaufpreissamm- lung (§ 195 Abs. 3 BauGB und § 13 der Gutachterausschussverordnung) be- trägt die Gebühr 52,90 € pro Wert.

(5) In der Gebühr sind bei der Erstattung von Gutachten durch den Gemeinsa- men Gutachterausschuss zwei Ausfer-

tigungen des Gutachtens enthalten. Ist der Antragsteller nicht Eigentümer, so erhalten Antragsteller und Eigentümer je eine Ausfertigung. Für jede weite- re Ausfertigung bzw. jeden weiteren Auszug werden Gebühren für die Ge- schäftsstelle des Gutachterausschus- ses je Zeiteinheit entsprechend § 9 dieser Satzung erhoben.

§ 7

Rücknahme, Ablehnung eines Antrags (1) Wird ein Antrag auf Erstellung eines

Gutachtens zurückgenommen, bevor der Gutachterausschuss einen Beschluss über den Wert des Gegenstandes ge- fasst hat, so wird eine Gebühr nach dem Bearbeitungsstand von bis zu 100 % der vollen Gebühr des geschätzten Wertes erhoben. Wird ein Antrag erst nach dem Beschluss zurückgenommen, so ent- steht die volle Gebühr.

(7)

(2) Von der Anforderung einer Vorauszah- lung oder der Anordnung einer Sicher- heitsleistung ist abzusehen, wenn da- durch eine für den Gebührenschuldner unzumutbare Verzögerung entstehen würde oder dies aus sonstigen Grün- den unbillig wäre.

§ 12

Übergangsbestimmungen (1) Die bisher bei den Geschäftsstellen der

Gutachterausschüsse der abgebenden Städte/Gemeinden oder ihrer Zusam- menschlüsse (z.B. Gemeinde Gundel- fingen) beantragten und noch nicht fertig gestellten Verkehrswertgutach- ten gehen auf den Gemeinsamen Gut- achterausschuss über.

(2) Für Leistungen, die vor Inkrafttreten dieser Satzung für den Gemeinsamen Gutachterausschuss bei den zuvor zu- ständigen Geschäftsstellen der Gut- achterausschüsse der abgebenden Städte/Gemeinden oder ihrer Zusam- menschlüsse (z.B. Gemeinde Gun- delfingen) beantragt und noch nicht fertiggestellt wurden, entstehen Ge- bühren auf der Grundlage dieser Gut- achterausschussgebührensatzung des gemeinsamen Gutachterausschusses

„Breisgau - Nord Hochschwarzwald“

bei der Gemeinde Kirchzarten.

§ 13 Inkrafttreten

Die Satzung tritt am 01. November 2021 in Kraft.

Ausgefertigt:

Kirchzarten, den 22. Oktober 2021 Andreas Hall, Bürgermeister

Hinweis:

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeord- nung für Baden-Württemberg (GemO) oder von auf Grund der GemO erlassener Verfahrensvorschriften beim Zustande- kommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Be- kanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist;

der Sachverhalt, der die Verletzung begrün- den soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlich- keit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt wor- den sind.

Öffentliche Sitzungen des Gemeinderates

Die nächsten öffentlichen Sitzungen des Ge- meinderates findet statt am

Dienstag, 09.11.2021 um 18 Uhr und

Donnerstag, 11.11.2021 um 18 Uhr im Kurhaus in Titisee.

Wegen der einzelnen Tagesordnungspunk- te/Bekanntmachung der Sitzung verweisen wir auf die verschiedenen Anschläge im Rat- haus Neustadt, bei der Kurverwaltung Titi- see und in den Stadtteilen sowie ersichtlich auf der Homepage der Stadt Titisee-Neu- stadt unter der Rubrik Aktuelles bzw. unter Leben in/Gemeinderat.

Landratsamt Breisgau-Hoch- schwarzwald: Öffentliche Ausschreibung

Nach dem Agrarstrukturverbesserungsge- setz ist über die Genehmigung zur Veräu- ßerung nachstehenden Grundeigentums zu entscheiden:

Gemarkung: Waldau, Gewann: Kohlplatz 2 a, 2

Flst.Nr.: 21, Fläche: 92591 m², Nutzung:

Gebäude-und Freifläche, Wiesenfläche, kleine Waldfläche

Aufstockungsbedürftige Landwirte können ihr Interesse unter Angabe der Kaufpreisvor- stellung dem Landratsamt Breisgau-Hoch- schwarzwald, Europaplatz 3, 79206 Breisach bis zum 11.11.2021 schriftlich mitteilen.

Es sind nur Interessenmeldungen auf das gesamte Objekt möglich.

Bitte folgendes Aktenzeichen angeben:

580- 3120 GV-2021-0978

Sie haben Interesse an einer Anzeigenschaltung?

0 7 7 7 1 / 9 3 1 7 - 1 1

w w w . p r i m o - s t o c k a c h . d e

Sprechstunde

der Kreisbaumeisterin

Das Stadtbauamt bietet, in Ko- operation mit dem Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald, immer am ersten Mittwoch jeden Monats von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr eine digitale Sprechstunde mit Frau Kreis- baumeisterin Stegerer-Richter an.

Sollten Sie Interesse an einer halb- stündigen Sprechstunde haben, ver- einbaren Sie bitte vorab einen Termin im Sekretariat des Stadtbauamtes bei Frau Ketterer unter der Telefonnum- mer 07651/206-161.

Wochenmarkt

im Stadtteil Neustadt

Immer samstags findet von 8.00 bis 12.30 Uhr ein Wochenmarkt statt.

Angeboten werden Lebensmittel (Obst, Gemüse, Käse, Wurst, Brot, Eier, Nudeln etc.) direkt vom Erzeu- ger bzw. von einheimischen Einzel- händlern.

Achtung Änderung am 13.11.

Am 13.11. findet der Wochenmarkt ausnahmsweise auf der Straße an der Kirche und nicht wie sonst üb- lich am Narrenbrunnen statt.

(8)

Wenn die Mutter ausfällt...

kommt die Dorfhelferin

Manchmal fällt in einer Familie die Person aus, die im Alltag das „Familienmanage- ment“ in der Hand hat. Dann braucht es vorübergehende Unterstützung bei der Führung des Haushalts und bei der Versor- gung der Kinder. Für solche vorübergehen- de Unterstützung sorgen die Fachkräfte der Familienpflege. Sie springen ein bei Risi- koschwangerschaft, Entbindung, bei Krank- heit, Kur- oder Krankenhausaufenthalt und in anderen besonderen Notsituationen – so auch seit vielen Jahren in Familien in Titi- see-Neustadt.

Dafür steht ihr ein Team von elf Fachkräften zur Verfügung. Bei Bedarf wird das Team durch weitere Fachkräfte der Familienpfle- ge aus der Umgebung unterstützt. Frau Di Mauro ist erreichbar unter der Telefonnum- mer 07651-9722338, Mobil unter 0176- 17612563 oder per Mail:

stefanie.dimauro@dorfhelferinnenwerk.de

Welcome Center Südlicher Oberrhein

Jeden ersten Dienstag im Monat bietet das Welcome Center Südlicher Oberrhein von 8:00 – 13:00 Uhr kostenlose Beratungen für Unternehmen und internationale Fachkräfte im Rathaus in Neustadt, Pfauenstraße 4 an.

Für Unternehmen aus dem Landkreis bietet das Welcome Center individuelle Informati- onen zu den Themen Rekrutierung und In- tegration von internationalen Fachkräften.

Auch werden Fragen zum neuen Fachkräfte- einwanderungsgesetz FEG beantwortet, das am 1. März in Kraft getreten ist. Fachkräfte aus dem Ausland werden zu Themen wie Arbeitsmöglichkeiten und Jobsuche, Bewer- bungsunterlagen, Deutschsprachkursen, Anerkennung von ausländischen Berufsab- schlüssen und weiteren Fragen zum Leben und Arbeiten in Deutschland beraten. Das Welcome Center Südlicher Oberrhein wird zu 60 % aus Fördermitteln vom Baden-Würt- tembergischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau finanziert, die restlichen 40 % trägt die AEF – die Spanische Weiterbildungsakademie.

Um eine Anmeldung wird gebeten, entwe- der telefonisch unter 07833 9899005 oder per E-Mail an vennemann@aef-bonn.de (Frau Petra Vennemann). Weitere Informati- onen finden Sie unter http://welcomecen- ter-so.de. Die Beratung ist kostenlos und kann auf Deutsch, Englisch oder Italienisch durchgeführt werden. Weitere Sprachen auf Anfrage.

Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg

Die Sprechtage im Rathaus Neustadt finden derzeit nicht statt. Telefon- und Videobe- ratung: Die Telefon-/Videoberaterinnen und -berater unterstützen Sie bestmöglich bei Ihren Fragen und Anliegen rund um das Leistungsspektrum der gesetzlichen

Rentenversicherung. Einen Termin für eine Telefonberatung vereinbaren Sie bitte un- ter 0761-207070. Wir stehen Ihnen Montag bis Mittwoch von 8 bis 16 Uhr, Donnerstag 8 bis 18 Uhr und Freitag von 8 bis 12 Uhr zur Verfügung. Einen Termin für eine Videobera- tung sowie weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage www.drv-bw.de.

VdK Sozialrechts- schutz gGmbH

Beratung und Vertretung in allen sozial- rechtlichen Fragen, z.B. Schwerbehinder- tenrecht, Renten-, Kranken- und Pflegeversi- cherung. Terminvereinbarung unter Tel.-Nr.

0761/50449-0 erforderlich. Sprechtage in der Geschäftsstelle Freiburg, Bertoldstr. 44:

Montags nach Vereinbarung.

Energieberatung (Verbraucherzentrale)

Die Verbraucherzentrale Baden-Württem- berg bietet jeden 3. Donnerstag im Mo- nat im Nebengebäude des Rathauses eine Bürgerenergieberatung an. Energieberater Martin Bretz berät zu diversen Themen wie Energieeinsparung, gesetzlichen Rahmen- bedingungen oder Sanierungs- und För- dermittelfragen. Die kostenlose Beratung ist produkt- und anbieterneutral. Die drei Termine à 45 Minuten finden zwischen 15 und 18 Uhr statt. Eine Anmeldung unter der Nummer 0800/809802400 (Verbraucher- zentrale Energieberatung) ist erforderlich.

Wehrdienstberatung (Ausbildung/Studium)

Die Sprechtage finden im Rathaus Neustadt statt. Eine telefonische Terminvereinbarung ist erforderlich unter 0761/20247010.

SKM

Breisgau/Hochschwarzwald

Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Rechtliche Betreuung. Der SKM Breisgau/

Hochschwarzwald bietet kostenlose Sprech- tage zur eigenen Vorsorge und für Angehö- rige und Ehrenamtliche, die eine Rechtliche Betreuung führen, an. Die Sprechtage finden im Haus des Cariatsverbandes, Hauptstraße 1 in Neustadt statt. Eine vorherige Termin- vereinbarung ist per Telefon 0761/34621 oder per E-Mail post@skm-breisgau.de er- forderlich.

Ortsmitten-Projekt und Verle- gung des Wochenmarktes

Am Samstag, 13.11.2021, findet der Wo- chenmarkt im Ortsteil Neustadt nicht wie üblich am Narrenbrunnen, sondern auf der Straße an der Kirche statt. Dieser Ortswech- sel gilt nur für den 13.11.2021. Eine Woche später (20.11.) findet der Markt wie üblich am Narrenbrunnen statt.

Einweihung der neuen Himmelsliegen in der Ortsmitte

Im Rahmen des Modellprojekts „Ortsmitten - gemeinsam barrierefrei und lebenswert gestalten“ werden am 13.11.2021 neue Himmelsliegen auf dem Latschariplatz, auch bekannt als „Kommunistenkanzel,“ ange- bracht. Es wird darüber hinaus Infostände zum Projekt selbst sowie den Ergebnissen der Befragungen geben.

Pflanzenschutz - Sachkundelehrgang für Landwirte

Das Pflanzenschutzgesetz schreibt vor, dass alle Personen, die beruflich Pflanzenschutz- mittel anwenden oder verkaufen, sachkundig sein müssen.

Das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald, Außenstelle Breisach bietet folgenden Basislehrgang „Sachkundenachweis Pflanzenschutz“ in online-version an. Der Lehr- gang umfasst fünf Unterrichtsabende und schließt mit einer Prüfung ab.

Lehrgang 1. Termin Folgetermine Prüfung

Landwirte 06.12.2021; 13.12.2021 24.01.2022

(Ackerbau, Grünland, 16.12.2021

Obstbau, Gemüsebau) 10.01.2022

von 19:00–22:00 Uhr 20.01.2022

Die Lehrgangs- und die Prüfungsgebühr betragen jeweils € 40,- (zusammen € 80,-). In- teressierte Personen sollten sich mit Namen, Adresse, Geburtsdatum und Geburtsort umgehend beim Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald, Fachbereich Landwirtschaft, per email unter landwirtschaft@lkbh.de anmelden. Nach erfolgter Anmeldung, wird ih- nen der Link zur Teilnahme zugesandt. Weitere Auskünfte erteilt für den Lehrgang in Breisach, Pflanzenproduktionsberater Raphael Maurath 0761 2187-5823.

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Im Herzen des malerischen Hochschwarzwaldes gelegen sind wir ein aufstrebendes Mittelzentrum mit 12.200 Einwohner*innen und rund 5.000 Arbeitsplätzen. Allein die Stadt Titisee-Neustadt beschäftigt als größte kommunale Arbeitgeberin im Hochschwarzwald nahezu 200 Mitarbeiter*innen in verschiedenen Bereichen. Bei uns stehen die Bürger*innen im Mittelpunkt unseres Handelns.

Wir suchen für unser städtisches Wasserwerk zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen

Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik (m/w/d)

Ihre Aufgaben:

Überwachung des Wasserversorgungsnetzes

Verlegung von Rohrleitungen und Einrichtung von Hausanschlüssen

Durchführung von Messungen an Anlagen, Leitungen und Rohren

Wartung der hydraulischen Anlagen in Pumpwerken und Hochbehältern

Fehlersuche, Störungsbeseitigung und Reparaturarbeiten

Reinigung und Desinfektion von Hochbehältern

Austausch von Wasserzählern

Erbringung von Rufbereitschaftsdiensten Ihr Profil:

Abgeschlossene Ausbildung als Anlagenmechaniker*in für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik oder eine vergleichbare Qualifikation, wie beispielsweise Rohrleitungsbauer*in

Kenntnisse in der praktischen Umsetzung der einschlägigen Vorschriften und Regeln der Technik

Eigenverantwortliche, selbstständige und sorgfältige Arbeitsweise mit hohem Verantwortungsbewusstsein

Gute MS-Office-Kenntnisse Unser Angebot:

Eine Vergütung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) in der Entgeltgruppe 6

Ein zukunftsorientierter Arbeitsplatz, an dem Sie gerne Ihre Ideen und Vorstellungen einbringen dürfen

Individuell auf Sie abgestimmte Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten

Betriebliche Gesundheitsförderung

Sicherer Arbeitsplatz und betriebliche Altersvorsorge

Schwerbehinderte Bewerber*innen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt eingestellt.

Haben wir Ihr Interesse geweckt und sind Sie bereit, sich in ein vielfältiges und sehr interessantes Aufgabengebiet einzuarbeiten?

Bitte senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen bis zum 22.11.2021 an bewerbung@titisee-neustadt.de oder an die Stadt Titisee-Neustadt, Fachbereich Personal und Organisation, Pfauenstraße 2-4, 79822 Titisee-Neustadt.

Nähere Auskünfte zur Stelle erteilen Ihnen gerne Frau Petra Rosenfelder, Fachbereichsleitung, unter 07651/206 120 oder Herr Florian Merz, stellvertretende Fachbereichsleitung, unter 07651/206119.

Im Herzen des malerischen Hochschwarzwaldes gelegen sind wir ein aufstrebendes Mittelzentrum mit nahezu 12.200 Einwohner*innen und rund 5.000 Arbeitsplätzen. Allein die Stadt Titisee-Neustadt beschäftigt als größte kommunale Arbeitgeberin im Hochschwarzwald etwa 200 Mitarbeiter*innen in verschiedenen Bereichen. Bei uns stehen die Bürger*innen im Mittelpunkt unseres Handelns.

Zum nächstmöglichen Zeitpunkt suchen wir im Zuge einer Nachfolgeregelung einen

Mitarbeiter (m/w/d) für den Gemeindevollzugsdienst

Ihre Aufgaben:

Überwachung des ruhenden Verkehrs

Umsetzung von örtlichen Polizeiverfügungen

Kontrolle von behördlichen Maßnahmen und Anordnungen

Allgemeine Aufgaben des Gemeindevollzugsdienstes gemäß § 31 der Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung des Polizeigesetzes

Ihr Profil:

Eine abgeschlossene Berufsausbildung, bestenfalls im Bereich der öffentlichen Verwaltung oder eine ähnliche Berufsausbildung, in der der Umgang mit Gesetzen und Verordnungen vermittelt wurde

Wünschenswert sind Vorkenntnisse im Bereich Straßenverkehrsrecht, Ordnungswidrigkeiten- recht und Polizeirecht

Konfliktfähigkeit, Durchsetzungsvermögen und Kommunikationsfähigkeit

Selbstsicheres, bestimmtes und freundliches Auftreten

Zeitliche Flexibilität (Arbeitseinsatz an den Wochenenden und an Feiertagen im Wechsel) wird vorausgesetzt

Führerschein der Klasse B Unser Angebot:

Eine Vergütung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) in Entgeltgruppe 6

Individuell auf Sie abgestimmte Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten

Flexible und familienfreundliche Arbeitszeiten

Betriebliche Gesundheitsförderung

Ein sicherer Arbeitsplatz und betriebliche Altersvorsorge

Die Stelle ist in Vollzeit zu besetzen. Da die Stelle jedoch teilbar ist, freuen wir uns auch über Bewerbungen mit Teilzeitwunsch. Bitte teilen Sie uns in diesem Fall den gewünschten Beschäftigungs- umfang mit.

Schwerbehinderte Bewerber*innen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt eingestellt.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung bis zum 22.11.2021. per E-Mail an bewerbung@titisee-neustadt.de oder an die Stadtverwaltung Titisee-Neustadt, Pfauenstraße 2 – 4, 79822 Titisee-Neustadt. Nähere Auskünfte zum Stelleninhalt erteilen Ihnen gerne Herr Lothar Willmann, Fachbereichsleiter Öffentliche Sicherheit und Feuerwehr, unter 07651/206-115 oder Frau Rosenfelder, Fachbereichsleitung Personal, Organisation und Vergabe, unter 07651/206-120

Volkstrauertag 2021

Sonntag, 14. November 2021

Auch in diesem Jahr begehen wir in unserer Stadt den diesjährigen Volkstrauertag in spe- ziellem Gedenken an die Opfer der Kriege und Gewaltherrschaften. Aus diesem Anlass fin- den in den Stadtteilen Neustadt und Waldau die traditionellen Feierstunden statt.

1. Stadtteil Neustadt

11:15 Uhr auf dem alten Friedhof in Neustadt vor der Friedhofskapelle Es ist folgendes Programm vorgesehen:

1. Choral/besinnliche Musik der Stadtmusik Neustadt e.V.

2. Gedenken/Ansprache durch Frau Bürgermeisterin Meike Folkerts für die Stadt 3. Kranzniederlegung

Die Stadtmusik spielt das Lied: „Ich hatt einen Kameraden“.

Die Abordnungen der Freiwilligen Feuerwehr wie auch der Heimkehrer, des VdK und des DRK werden bei der Feierstunde antreten.

2. Stadtteil Waldau

Hier findet die Gedenkfeier im Anschluss an den Sonntagsgottesdienst in der Kirche unter der Mitwirkung der Musikkapelle Waldau und des Kirchenchores statt. Im Anschluss an die Gedenkworte erfolgt die Kranzniederlegung durch Herrn Spiegelhalter.

Wir dürfen Sie zu den Gedenkfeiern recht herzlich einladen.

Für die Stadt, den Gemeinderat und die Verbände

Meike Folkerts Bürgermeisterin

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Fundgegenstände Ortsteil Neustadt

Nr. Fundsache Beschreibung Abgabe

Datum

257 Fahrrad Damenfahrrad defekt, grau von Fischer 09.10.2021 258 Schlüssel einzelner Schlüssel mit orangenem Anhänger

„Haustür unten“ 13.10.2021

259 Wertsachen Ehering I.P.24.12.74 14.10.2021

260 Fotoapparat Digicam „Aquapix“ w1024-8 14.10.2021 261 Brille Sonnenbrille „sunozon“ silber/pink 14.10.2021 262 Brille Sonnenbrille schwarz, rot-gold verspiegelt 14.10.2021 263 Brille Lesebrille blaue Kunststofffassung 14.10.2021 264 Brille Lesebrille schwarz/durchsichtige Fassung 14.10.2021 265 Wertsachen Bauchnabelpiercing roségolden 14.10.2021 266 Wertsachen silberne Halskette mit blauem Stein 14.10.2021

267 Wertsachen silbernes Armband 14.10.2021

268 Sonstiges silberfarbene Halskette mit Kreuz 14.10.2021

269 Sonstiges silberfarbener Siegelring 14.10.2021

270 Sonstiges silberfarbenes Armband mit Kreuz und

Marienplakette 14.10.2021

271 Sonstiges silberfarbenes Armband mit Plakette „Eric“ 14.10.2021 272 Sonstiges schwarzes Lederarmband mit braunen

Perlen und silbernem Knopf 14.10.2021

273 Sonstiges silberfarbene Halskette mit schweren Gliedern 14.10.2021 274 Geldbörse/

Dokumente Raiffeisen Bankkarte 14.10.2021

275 Sonstiges In-Ear-Kopfhörer weiß 15.10.2021

276 Geldbörse/

Dokumente DAK Gesundheitskarte 18.10.2021

277 Fahrrad Roller, schwarz/silber mit blauer Flamme 18.10.2021 278 Schlüssel Schlüsselbund mit 9 Schlüsseln, 1 VW Schlüssel und

1 Fiat Schlüssel 18.10.2021

279 Schlüssel einzelner BKS Schlüssel mit rosa Wollbändel 18.10.2021 280 Sonstiges Hörgerät Phonak rechts gold 19.10.2021 281 Fahrrad Fahrrad Marke Sursee pink/schwarz mit Gepäckträger 20.10.2021 282 Handy Samsung schwarz ohne Schutzhülle 21.10.2021

283 Kleidung Häkelmütze bunt 20.10.2021

284 Kleidung schwarze Jacke, Marke H+M Größe 158/164

mit der Aufschrift NASA 21.10.2021

285 Sonstiges In-Ear-Kopfhörer schwarz mit Stecker 21.10.2021 286 Taschen Rucksack grau/schwarz mit Käppi und Mütze,

Kopf Satellitenreceiver, In-Ear-Kopfhörer 22.10.2021

Sonstiges: Die Fundsachen werden 6 Mo- nate im Fundbüro aufbewahrt. Empfangs- berechtigte werden hiermit aufgefordert, bis spätestens 6 Wochen nach dieser Veröf- fentlichung ihre Rechtsansprüche an den genannten Fundsachen beim Fundbüro der Stadt Titisee-Neustadt, Pfauenstr. 2 an- zumelden. Mit dem Ablauf von 6 Monaten nach der Anzeige des Fundes bei der zustän- digen Behörde erwirbt der Finder das Eigen- tum an der Sache, es sei denn, dass vorher ein Empfangsberechtigter dem Finder be- kannt geworden ist oder sein Recht bei der zuständigen Behörde angemeldet hat. Mit dem Erwerb des Eigentums erlöschen die sonstigen Rechte an der Sache (§973). Für Auskünfte und Rückfragen steht Ihnen das Fundbüro unter der Tel.Nr. 07651/2060 ger- ne zur Verfügung. Falls Sie etwas im Orts- teil Titisee verloren haben, können Sie sich gerne an die dortige Infostelle der Hoch- schwarzwald Tourismus GmbH wenden. Tel.

07652/1206-8124.

Aus den Fraktionen

CDU-Fraktion

Herr Stadtrat August Frey (Fraktionsvorsitzender) Rudenberger Str. 31 79822 Titisee-Neustadt Tel.: 07651/5158

E-Mail: gustl.frey@web.de www.cdu-titisee-neustadt.de

Bündnis90/Die Grünen

Frau Stadträtin Nikola Wangler (Fraktionsvorsitzende) Friedrichstr. 11 79822 Titisee-Neustadt Tel.: 07651 9899383 Mobil: 01628909072

E-Mail: nikola.wangler@web.de

www.gruene-breisgau-hochschwarzwald.de

Liste Engagierter Bürger

Herr Stadtrat Markus Blank (Fraktionsvorsitzender) Schwärzenbach 61a 79822 Titisee-Neustadt Tel.: 07657/933665

E-Mail: markusblank72@googlemail.com

SPD-Fraktion

Herr Stadtrat Markus Schlegel (Fraktionsvorsitzender) Rudenberg 21 79822 Titisee-Neustadt Tel.: 07651/5370 E-Mail:

gemeinderat.schlegel@titisee-neustadt.de www.spd-titisee-neustadt.de

Bürgerliste

Herr Stadtrat Klaus Menner (Fraktionsvorsitzender) Rudenberger Str. 13 79822 Titisee-Neustadt Tel.: 07651/5858

E-Mail: klaus.menner@web.de www.bürgerliste-titisee-neustadt.de

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ABFALLKALENDER

Restmüllabfuhr 10.11.21 Gesamtstadt Biotonne

09.11.21 Titisee

12.11.21 Neustadt und Täler Gelber Sack

09.11.21 Gesamtstadt Papiertonne 04.11.21 Neustadt 05.11.21 Titisee und Täler

Den kompletten Müllkalender finden Sie auch im Internet unter www.breisgau-hoch- schwarzwald.de -> Service.Verwaltung ->

Landratsamt -> Abfallwirtschaft -> Informa- tionsmaterial

Das Angebot umfasst:

Beratung von Kindern und Jugendlichen (in Problemsituationen mit Freunden, Schule, Familie)

Beratung beim Übergang Schule - Beruf (Bewerbungstraining, Unterstützung bei der Suche nach einer Ausbildungs- oder Praktikastelle)

Beratung für Eltern bei Fragen, die Jugend bzw. Kinder- und Jugendarbeit betreffen (Informationen zum Jugendschutz, Ver- mittlung an Beratungsstellen)

Interessensvertretung und Anlaufstelle für Jugendinitiativen

Jugendbeteiligung (Projekt „Initiativgrup- pe Neugestaltung Jugendsportpark in T.-Neustadt“)

Außerschulische Kinder- und Jugendbil- dung (Projekte und Gruppenangebote)

Ferienprogramm

Offener Kinder- und Jugendtreff in der Hansjakobturnhalle

(Leopoldstr. 4 in 79822 Titisee-Neustadt) Öffnungszeiten

Montag, Dienstag und Mittwoch ab 15.30 Uhr.

Freitag ab 15.00 Uhr.

Bei allen Angeboten besteht Abstandsemp- fehlung & bitte eine Maske mitbringen!

Aufgrund der aktuellen Situation kann es zu Abweichungen bei den regulären Angebo- ten kommen.

Zu den Öffnungszeiten sind Mitarbeiter des Kinder- und Jugendbüros als Ansprechpart- ner für die Besucher anwesend.

Neu!

Der „Habibi-Actionbound“, eine Art digitale Schnitzeljagd, ist ein Angebot des Kinder- und Jugendbüros in Titisee- Neustadt und Ortsteil Neustadt

80 Jahre Bärbel Miersch

Ortsteil Titisee 75 Jahre August Fürderer

Wir gratulieren recht herzlich.

Regionales Abfallannahmezentrum (RAZ), Titisee-Neustadt, Gewerbestr.

16, OT Titisee, Tel.: 933383.

Öffnungszeiten:

Montag / Dienstag 9.00 – 15.00 Uhr, Don- nerstag / Freitag 12.00 – 18.00 Uhr. Jeden 2. Samstag (ungerade Kalenderwoche) 9.00 – 13.00 Uhr.

Sperrmülltelefon:

0761/2187-8824 - mail: sperrmuell@lkbh.

de. Noch brauchbare Artikel werden auf Wunsch z. B. von Secondo abgeholt (Tel.:

07665/947430)

Kontakte Abfallberatung:

0761/2187-9707 mail: alb@lkbh.de Gebühren/Behälter:

0761/2187-8844

mail: gebuehreneinzug@lkbh.de Kompostpate für Titisee-Neustadt:

Herr Thomas Schulz, Lenzkirch Tel.: 07653/6379

REMONDIS (alle Abfuhren):

0761/51509-95

mail: lkbh@remondis.de

Träger- und

Förderverein Jugend Titisee-Neustadt e. V.

Offene Kinder- und Jugendarbeit Kinder- und Jugendbüro

Bahnhofstr. 6 in 79822 Titisee-Neustadt Ansprechpartner: Ida Sander, Lukas Kolls Beratungszeiten: mittwochs und donners- tags: 9.00-12.00 Uhr, nachmittags nach Ver- einbarung.

Für persönliche Beratung ist eine vorherige Terminabsprache erforderlich. (Tel. : 07651- 9729089, Mail: jugend.t-neustadt@gmx.de, WhatsApp: 01632659195)

Bitte zur Beratung eine Nasen-Mundschutz- maske mitbringen.

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richtet sich an alle Kinder und Jugendlichen der Stadt.

Die Teilnehmenden können nicht nur etwas gewinnen, sondern erfahren auch, wie viel Alltägliches mit Politik zu tun hat, was Demo- kratie auch im Kleinen bedeutet und wie man sich für seine Interessen einsetzen kann.

Startpunkt des Bounds ist das Kinder- und Ju- gendbüro in der Bahnhofstr. 6 in T. - Neustadt.

Die digitale Schnitzeljagt ist auf T.-Neustadt zugeschnitten und die Teilnehmenden kön- nen an verschiedenen Stationen Fragen beantworten, Aufgaben erfüllen und dabei Punkte sammeln.

Alle Teilnehmenden bzw. jedes Team (min.

2 Personen), welche/welches den Acti- onbound absolviert, bekommt im Anschluss eine kleine Überraschung im Kinder- und Jugendbüro.

Jeweils am Monatsende bekommt das punktbeste Team zusätzlich einen Dö- ner-Gutschein.

Der Bound ist bereits freigeschaltet und kann jederzeit gespielt werden. Alles was ihr dazu braucht ist euer Smartphone und den QR-Code den ihr auch an der Türe des Kin- der- und Jugendbüros findet. Wir empfehlen den Actionbound zu zweit oder dritt und frühestens ab 10 Jahren zu spielen.

UND SO GEHT’S:

1. Die kostenlose Actionbound App auf dem Smartphone installieren (ein Smartphone pro Team reicht aus).

2. In der App den QR-Code einscannen und den „Habibi-Actionbound“ herun- terladen (WLAN/ Internetverbindung wird benötigt).

3. Vor dem Kinder- und Jugendbüro, Bahnhofstr. 6, T.-Neustadt starten.

4. Die unterschiedlichen Stationen ab- laufen, die Quiz-Fragen des Bounds beantworten und die gestellten Aufga- ben erfüllen (Internetverbindung wird nicht benötigt).

5. Bitte nicht vergessen! Nach Abschluss des Bounds die Ergebnisse hochladen (WLAN /Internetverbindung wird be- nötigt).

6. Wichtig! Anschließend bei Ida Sander oder Lukas Kolls im Kinder- und Jugend- büro melden, um eine kleine Belohnung abzuholen (jugend.t-neustadt@gmx.de oder Tel.: 07651/9729089).

7. Zusätzlich gewinnt das punktbeste und angemeldete Team am Monatsen- de einen Döner-Gutschein.

Bei Fragen einfach uns kontaktieren!

Kontakt: Kinder- und Jugendbüro Tel. Nr.: 07651- 9729089 (AB vorhanden), mobil oder WhatsApp: 01632659195 Mail-Adresse: jugend.t-neustadt@gmx.de

Akkordeon- und Har- monikaclub Neustadt

Unter Berücksichtigung der Co- rona-Verordnung können wir die wöchentlichen Orchesterproben im großen Saal des Seniorenheimes St. Raphael durch- führen. Dafür möchten wir uns beim Senioren- heim St. Raphael recht herzlich bedanken.

Dienstag, 02.November, 19.30 Uhr Probe Konzertorchester

Freitag, 05. November, ab 17.00 Uhr Probe Jugendorchester in zwei Gruppen Zur Vorbereitung auf das Kirchenkonzert Samstag, 06. November, 09.30 Uhr Konzertorchester, Probesamstag für das Pro- jekt Impuls

Dienstag, 09. November, 19.30 Uhr Probe Konzertorchester

Freitag, 12. November, 17.00 Uhr Probe Seniorenorchester

Unter dem Motto Märchen und Mythen Sonntag, 14. November, 17.00 Uhr Konzert im Münster St. Jakobus Der Eintritt ist frei

Für alle Konzertbesucher gelten die 3-G-Re- geln

Das Konzert im Münster wird auf unserer Web.-Seite www.ahc-neustadt.com Life übertragen.

Die Durchführung und Übertragung des Konzertes ermöglicht uns die Förderung des Projektes Impuls.

Frauenverein 1876 Titisee-Neustadt

Fasnetkostüm-Tauschabend Die nächste Fasnet kommt, Kostüm schon gerichtet? Es muss ja nicht immer neu sein...

Aus diesem Anlass laden wir alle Interes- sierten und Fasnetbegeisterten zum Fas- netkostüm-Tauschabend ein! Pünktlich zum Fasnetbeginn am Donnerstag 11.11.21 können von 18-21 Uhr im Münstersaal Neustadt Kostüme für Jung und Alt ge- tauscht oder gespendet werden (kein Kos- tümverkauf).

Nicht gespendete Kostüme sind bis 21 Uhr wieder abzuholen.

Ab 20 Uhr läuft parallel unser Ideenaus- tausch.

Wir bieten ein Forum für alle mit dem Fokus auf Umwelt und Nachhaltigkeit. Nachhaltig Leben ist unser Ziel! Und was ist deine Idee?

Die aktuelle Coronaverordnung ist zu be- rücksichtigen.

Einladung Mitgliederversammlung Wir laden herzlich zu unserer ersten Mitglie- derversammlung am Dienstag, 9.11.21, um 20:00 Uhr im Feuerwehr-Gerätehaus ein.

Die aktuelle Coronaverordnung ist zu be- rücksichtigen.

Naturfreunde Deutschlands

Donnerstags trifft sich die Gymnastikgruppe zum Sport in der Franz-Beckert-Halle um 19:00 Uhr. Infos bei Th. Decker Tel. 07651/9361811

Samstag, 06.11.21 trifft sich die Kindergrup- pe im Naturfreundehaus von 14:00-16:30 Uhr zu Spiel und Spaß in der Natur. Leitung Heike Kühne

Samstag, 06.11.21 findet die historische Stadtführung „Hexen, Folter, Scheiterhau- fen“ statt. Fahrt mit der S-Bahn nach Frei- burg. Infos und Anmeldung bei A. Föhren- bach Tel. 07651/9728926

Freitag, 19.11.2021 Wanderabschluss mit Hock im Naturfreundehaus. Infos bei The- resia Decker Tel. 07651/9361811

Kunstforum Hoch- schwarzwald e.V.

Jörg Siegele Bilder und Objekte Ausstellung:

12.11.- 05.12 2021 Im Kunstforum Hoch- schwarzwald e.V.

Titisee-Neustadt Salzstr. 16, sowie in der Sparkasse Hochschwarzwald

Vernissage in Anwesenheit des Künstlers:

Freitag, 12. November 2021, 17 Uhr in der Sparkasse Hochschwarzwald, 18 Uhr im Kunstforum Hochschwarzwald.

Programm:

Grußworte: Sparkasse Hochschwarzwald Eröffnung: Heinrich Cuipers - Text, Musik Jörg Siegele, Bilder und Objekte

Jörg Siegele wurde 1952 in Freiburg i.Br. ge- boren.

Er war 1975 – 1976 an der Kunstgewerbe- schule in Basel und 1979 – 1985 an der staat- lichen Akademie der Bildenden Künste in Stuttgart bei Rudolf Hoflehner und Jürgen Brodwolf, 1987 gewann er das Stipendium der Kunststiftung Baden-Württemberg. Er lebt und arbeitet heute in Freiburg i. Br.

„Künstler zu sein heißt für mich alle Freihei- ten zu haben und mir die auch zu nehmen.“

Zitat Jörg Siegele

Jörg Siegele lässt seine Bilder, Skulpturen und Objekte für sich selbst sprechen. Er gibt seinen Arbeiten keine Titel, sie werden lediglich als Bilder, Objekte und Skulpturen betitelt. Seine Arbeiten sollen die Phantasie anregen. Deshalb verzichtet er bewusst dar- auf seine Werke zu benennen.

Er will keine Anhaltspunkte für eine mögli- che Deutung liefern oder seine Figuren mit bestimmten Eigenschaften verknüpfen. Er überlässt es dem Betrachter unter Einsatz eigener Erfahrungen, Erinnerungen oder Er- lebnisse seinen eigenen Zugang zu finden, sich eigene Geschichten oder Titel auszu- denken.

Jörg Siegele bildet Symbiosen zwischen dem Vorgefunden und der phantastischen Form. Auf diese Weise entführt er den Be- trachter in die Sphäre des Mystischen, Kul- tischen, Märchen- und rätselhaften. Seine

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Figuren sind alle in Bewegung, dabei wird bewusst vermieden den Betrachter auf eine bestimmte Assoziation festzulegen. Sein Metier ist vielmehr das Spielerische. Er hat der Phantasie einen Freiraum geschaffen, den manch anderer angesichts der alltäglich drückender Realität und Zwänge allzu leicht verloren glaubte. Zugleich hält er dabei der Gesellschaft, in der er lebt, einen Spiegel vor.

SBS Programm November 2021

Donnerstag, 04.11.

2021, 14:30 Uhr Kaffeeklatsch mit Barbara Dienstag, 09.11. 2021, 14:00 Uhr Spielenachmittag

Mittwoch, 10.11. 2021,

Saison Abschlusswanderung mit Barbara.

Treffpunkt 13:15 Uhr Bahnhof Neustadt, mit Regiokarte

Donnerstag, 11.11. 2021, 14:30 Uhr Bingo

Dienstag, 16.11. 2021, 14:00 Uhr Spielenachmittag und 14:30 Uhr Kreatives Werken

Donnerstag, 18.11. 2021, 14:30 Uhr Kaffeeklatsch mit Barbara

Zu allen Veranstaltungen ist eine Anmel- dung unter Tel. 07651/9722271 erforderlich.

Bei allen Veranstaltungen gelten die aktuel- len Coronaregeln

TV Neustadt

Wie in der Generalver- sammlung am 4. Okto- ber beschlossen, wird der jährliche Mitgliedsbeitrag für das aktuelle Jahr 2021 lediglich in Höhe von 25%

in der ersten Novemberwoche eingezogen.

(Für dieses Jahr wurde bisher noch nichts eingezogen.)

Abteilung Turnen:

Übungsleiter gesucht für - Kinderturnen (3-5 Jährige)

-Fitnesstraining für junge Frauen

Wer Zeit und Lust hat, bitte gerne melden!

Kontakt: Daniela Gunzlé

(Telefon: 07651-9365393 oder Email:

turnen@tv-neustadt.de)

Orchestermusik live im Neustädter Münster

Herbstkonzert des Sinfonischen Orches- ters Hochschwarzwald am 21.11.2021 um 17 Uhr

Endlich wieder gemeinsam musizieren, end- lich wieder Konzerterlebnisse! Das Sinfoni- sche Orchester freut sich, Ihnen beim tra- ditionellen Herbstkonzert wieder in großer Besetzung ein beschwingtes und feierliches, kurzweiliges Programm zu präsentieren:

Antonín Dvořáks Tschechische Suite op. 39, in der sich Dvořák ähnlich wie in seinen Sla- wischen Tänzen mit den Volkstänzen seiner Heimat auseinandersetzt. Außerdem die be- rühmte Londoner Sinfonie in D, Nr. 104 von Joseph Haydn, Haydns letzte Sinfonie und Krönung seines sinfonischen Schaffens.

Gespielt wird im Neustädter Münster St. Ja- kobus am Sonntag, 21. November 2021 um 17 Uhr erstmalig unter der Leitung von Olaf Nießing.

Seien Sie gespannt und freuen Sie sich mit uns.

Karten sind im Vorverkauf bei allen Tou- rist-Informationen der HTG, auf www.re- servix.de oder tel. unter 07652/1206-8080 zuzüglich Systemgebühr, bei Optik am Münster und direkt bei allen Orchestermit- gliedern oder an der Abendkasse erhältlich.

Eintritt: Vorverkauf Erwachsene 10 Euro, Schüler/Studenten: 5 Euro, Abendkasse Erwachsene 12 Euro, Schüler/Studenten 6 Euro.

Es gilt die 2G-Regelung. Einlass ab 16 Uhr mit Registrierung (Luca App oder Papier). Bitte halten Sie Ihren Nachweis bereit. Weitere In- formationen auf www.sinfonisches-orches- ter-hochschwarzwald.de

Frauengemeinschaft St. Jakobus Neustadt

Am Sonntag, den 14. Novem- ber 2021 findet vor bzw. nach dem 10.00 Uhr Gottesdienst im Münster St. Jakobus ein Sockenverkauf der Frauengemeinschaft St.

Jakobus statt. Wir freuen uns, wenn Sie re- gen Gebrauch davon machen würden. Der Erlös wird gespendet.

FC Neustadt e.V.

Jahnstadion Gutachstraße Neustadt

Landesliga Südbaden Samstag 1. November 14:30 Uhr FC Neustadt - FC Löffingen (Lokalderby)

Geänderte Anstoßzeiten beachten!

Kreisliga B

Samstag 6. November 17:30 Uhr FC Neustadt 2 – SV St. Blasien

Soweit nichts anderes genannt wird, finden die Spiele im Jahnstadion, Gutachstr. 85 Neustadt, statt

HSV-Jugend

Freitag, 05. November 2021 D2-Jugend

18:00 - 19:15 Uhr

SG Hölzlebruck 2 - SG Riedböhringen 2 Am Frauenschächle 1

79877 Friedenweiler

Samstag, 06. November 2021 B1-Jugend

15:00 - 16:35 Uhr

SG Hölzlebruck - SG Löffingen D1-Jugend

16:00 - 17:15 Uhr

SG Hölzlebruck - SG Brigachtal Am Frauenschächle 1 79877 Friedenweiler

Samstag, 13. November 2021 D1-Jugend

13:30 - 14:45 Uhr

SG Hölzlebruck - FC 08 Villingen Am Frauenschächle 1

79877 Friedenweiler Sonntag, 07. November 2.Mannschaft

12:45 - 14:30 Uhr

SV Hölzlebruck 2 - SV Aasen 2 1.Mannschaft

14:30 - 16:15 Uhr SV Hölzlebruck - SV Aasen

Weitere Informationen finden Sie auf unse- rer Homepage www.sv-hoelzlebruck.de

BLÄTTERN SIE ONLINE!

www.myeblättle.de

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Katholische Seelsorgeeinheit Beim Titisee

Seelsorgerliche Erreichbarkeit: Pfarrer Herrmann, Gemeindereferentin Hug und Pastoralreferent Alt sind telefonisch und per Mail erreichbar. Bitte beachten Sie ggfs. die Präsenzzeiten auf den Anrufbeantwortern.

Pfr. Johannes Herrmann Tel. 07651-5930, info@kath-beim-titisee.de

GRef. Angelika Hug Tel. 0173/8649042 hug@kath-beim-titisee.de

PRef. Andreas Alt Tel. 07651-9723641, alt@kath-beim-titisee.de

Diakon Hanspeter Schmider Tel. 07651-8295,

hanspeter.schmider@gmx.de Gottesdienste

Samstag, 6. November 2021 10:30 Neustadt Münster

Münsterführung 11:45 Neustadt Münster

Tauffeier von Damian Maas 15:00 Neustadt Münster

Tauffeier von Anna Furtwängler 17:00 Neustadt Münster

Beichtgelegenheit

Sonntag, 7. November 2021 8:30 Waldau

Eucharistiefeier 10:00 Neustadt Münster

Eucharistiefeier 11:30 Titisee

Tauffeier von Ida Löffler Mittwoch, 10. November 2021 8:45 Neustadt Münster

Rosenkranz 9:30 Neustadt Münster

Eucharistiefeier

Donnerstag, 11. November 2021 8:00 Waldau

Schulgottesdienst zu St. Martin

Freitag, 12. November 2021 19:00 Langenordnach

Eucharistiefeier

Samstag, 13. November 2021 18:00 Titisee

Eucharistiefeier

Sonntag, 14. November 2021 8:30 Waldau

Eucharistiefeier 10:00 Neustadt Münster

Eucharistiefeier 11:30 Waldau

Tauffeier von Selina Schuler

Dienstag, 16. November 2021 18:00 Neustadt Münster

Erstkommunion 2022, Neustadt, El- ternabend

20:00 Titisee Pfarrheim St. Josef

Erstkommunion 2022, Titisee und Waldau, Elternabend

Mittwoch, 17. November 2021 8:45 Neustadt Münster

Rosenkranz 9:30 Neustadt Münster

Eucharistiefeier 14:00 Titisee

Andacht mit den Senioren für die Verstorbenen

Alle weiteren Informationen finden Sie im aktuellen Pfarrblatt oder auf der Homepage unter www.kath-beim-titisee.de

Kath. Seelsorgeeinheit Friedenweiler – Eisenbach

Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist, Lindenstraße 1, 79877 Friedenweiler, Tel:

07651/17449-10, Fax: 07651/17449-19, Di + Mi + Fr: 9 bis 11 Uhr,

E-Mail: pfarramt-friedenweiler@freenet.de.

Kath. Pfarramt St. Benedikt, Bei der Kirche 3, 79871 Eisenbach, Tel: 07657/74099-10, Mo + Do: 9-11 Uhr,

E-Mail: pfarramt-eisenbach@t-online.de;

Gem.Ref.Frau Regina Dreher, Tel: 07657/74099-11,

E-Mail:

gemeindereferentin-eisenbach@t-online.de Internet:

www.kath-friedenweiler-eisenbach.de Gottesdienste

Dienstag, 16. November 18.00 Uhr Schollach

Eucharistiefeier

für Gerlinde Knöpfle Jtg. / verst.

Eltern u. Geschw. / Bernhard und Gertrud Knöpfle / Ver- storbene der Fam. Winterhal- der-Kaltenbach

Mittwoch, 17. November 8.00 Uhr Rötenbach

Schülergottesdienst (Wortgottesdienst)

Freitag, 19. November 8.15 Uhr Eisenbach

Schülergottesdienst (Wortgottesdienst) 15.30 Uhr Löffingen

Firmgottesdienst mit Weihbischof Würtz

18.30 Uhr Löffingen

Firmgottesdienst mit Weihbi- schof Würtz

19.00 Uhr Rötenbach

Andacht mit Psalmen und Mu- sik

Christkönigssonntag Diaspora-Kollekte Sonntag, 21. November 9.00 Uhr Friedenweiler Eucharistiefeier

für Alma und Kanisius Wehrle / Fritz Georg Höly u. gefallene Brüder / Hedwig und Hubert Knöpfle / Verstorbene der Fam.

Ebi-Wieloch-Scherer 10.30 Uhr Bubenbach

Eucharistiefeier

2. Opfer für Anna Grambach / 3. Opfer für Rosa Tritschler/für Karl Tritschler Jtg./ Emil Schöp- perle Jtg. und Erna Schöpperle / Wilhelm und Herbert Schöp- perle / Hedwig und Robert Wehrle

Evangelische Kirchen-

gemeinde Hinterzarten - mit Breitnau, Feldberg und Titisee

Adlerweg 11, 79856 Hinterzarten - Evangeli- sches Pfarramt Hinterzarten:

Pfarrerin Ulrike Bruinings, 07652-234, FAX 07652 5036, Mail: hinterzarten@kbz.ekiba.de

Pfarramtssekretärin Christina Winterhal- der 07652-234,

Bürozeit: Di und Do von 9.00-12.00 Uhr, Fr von 15.00-17.00 Uhr

Gottesdienste

Mittwoch, 3. November 2021 7:30 ev. Kirche Hinterzarten

stille Zeit: meditative Schweigean- dacht jeden Morgen bis 14. Novem- ber

Samstag, 6. November 2021 18:00 Bärenhofkapelle, Titisee

Gottesdienst mit Abendmahl am Platz, mit Pfarrerin Ulrike Bruinings

Sonntag, 7. November 2021 10:30 Ev. Kirche Hinterzarten

Gottesdienst am Platz mit Pfarrerin Ulrike Bruinin gs

Dienstag, 9. November 2021 9:30 Ev Gemeindesaal Hinterzarten Krabbelgruppe

Donnerstag, 11. November 2021 15:00 Ev Gemeindehaus Hinterzarten

Senioren Nachmittag mit Anmel- dung

(15)

Donnerstag, 11. November 2021 17:00 Bärenhofkapelle Titisee

Offener Donnerstag bis 19 Uhr

Sonntag, 14. November 2021 10:30 Ev. Kirche Hinterzarten

Gottesdienst mit Taufe, mit Pfarrerin Ulrike Bruinings

Evangelische Kirchen- gemeinde Neustadt

Pfarramt:

Gemeindebüro: Tel. 07651/2001-12, Fax 07651/2001-20, E

mail: gemeindebuero@ekineu.de.

Öffnungszeiten:

dienstags 9.30-11.30 Uhr, donnerstags 14.30-17.30 und freitags 8.30-11.30 Uhr.

Pfarrer Rainer von Oppen Tel.: 07651/ 2001-16 Email: pfarrer@ekineu.de Diakon Torben Bremm Tel.: 07651/2001-11

Evangelischer Kindergarten Arche Noah:

Leitung Claudia Laufer: Tel. 07651/2001-13, Fax 07651/2001-20, Email: kiga@ekineu.de.

Gottesdienste Sonntag, 7. November 10.00 ev. Kirche Neustadt

Gottesdienst Mittwoch, 10. November

15.00 ev. Gemeindezentrum

Konfirmandenunterricht Sonntag, 14. November

10.00 ev. Gemeindezentrum Gottesdienst Mittwoch, 17. November,

Buß- und Bettag

19.00 ev. Gemeindezentrum

Gottesdienst mit Abendmahl

FeG - Freie evangelische Gemeinde

FeG Titisee-Neustadt, Im Bildstöckle 8, 79822 Titisee-Neustadt. Pastor: Matthias Do- butowitsch, Tel. 07651 2753, fegtn@gmx.de www.feg-tn.de

Herzliche Einladung zu unseren Gottes- diensten, jeden Sonntag um 10:30 Uhr - auch gerne schon zu Getränken und Snacks im Außenbereich um 10:15 Uhr.

Wir schaffen einen sicheren Rahmen und la- den ein, stärkende Begegnungen zu haben.

Es sind keine Voranmeldungen nötig. Lassen Sie sich ermutigen, gerade jetzt hoffnungs- volle Angebote in Anspruch zu nehmen.

Aktuelle Infos und weitere Angebote für die ganze Familie finden Sie auf unserer Home- page. Gerne können Sie Anliegen an unser Gebetsteam weiterleiten gebetsteam@feg- tn.de. Ihre FeG Titisee-Neustadt

Adventgemeinde Titisee-Neustadt

Bahnhofstr. 12, Neustadt

Die Gottesdienste in der Adventgemeinde Neustadt finden statt. Sie werden wegen der Corona Pandemie aber nur in begrenztem Rahmen und mit einer begrenzten Teilneh- merzahl und den dazugehörigen von der Landesregierung verordneten Schutzmaß- nahmen abgehalten.

Gottesdienst

Samstags: 9:30 Uhr Bibelgespräch / 10:30 Uhr Predigt

Weitere Info: Achim Richter Mobil: 0172 1357050 / Sigrid Fürderer Mobil: 0174 8175456

ChristusGemeinde Hochschwarzwald

Mitglied im Bund Freikirchlicher Pfingst- gemeinden K.d.ö.R., Gutachstrasse 46, Neustadt - www.christusgemeinde-hoch- schwarzwald.de - phone: 07654/8081759 Gottesdienste in der Gutachstraße 46 Bitte melden Sie sich für unsere Gottes- dienste bis 22.00 Uhr am Tag vor der Ver- anstaltung an unter jerominski.markus@

gmail.com oder 07654/8081759, daneben haben wir auch die Möglichkeit über Skype an unseren Gottesdiensten teilzunehmen.

Nutzen Sie dazu auch die Email oder die Te- lefonnummer.

Da wir in unseren Gottesdiensten das Abendmahl feiern, laden wir Sie ein, sich selbst Brot und Wein für die Mahlfeier mit zu bringen.

Jehovas Zeugen

Neustadt, Gewerbestraße 10, Tel. 07651/7202

Obwohl Jehovas Zeugen seit Beginn der Covid-19-Pandemie weiterhin auf Gottes- dienste in ihren Königreichssälen (Kirchen- gebäuden) verzichten, laden sie nach wie vor jeden dazu ein, ihre Gottesdienste virtu- ell zu erleben. Wer einen Gottesdienst von Jehovas Zeugen digital besuchen möchte, bekommt mehr Informationen unter der fol- genden Nummer: 07654 922029

04.11.21

19:00 Online via „Zoom“

Im Mittelpunkt steht die Bibel und wie man sie im Alltag lebendig wer- den lässt.

07.11.21

10:00 Online via „Zoom“

Biblischer Vortrag: Wer ist befähigt, Gottes Diener zu sein?

11.11.21

19:00 Online via „Zoom“

Im Mittelpunkt steht die Bibel und wie man sie im Alltag lebendig wer- den lässt.

13.11.21

10:00 Online via „Zoom“

Online Kongress “Habt Glauben” (für weitere Infos Telefonummer 07654 922029)

Neuapostolische Gemeinde Titisee-Neustadt

Neustadt, Rinkenburgerstr. 56 Sonntags:

9.30 Uhr Gottesdienst Mittwochs:

20.00 Uhr Gottesdienst

Weitere Informationen unter Tel.

0761/702212 oder www.nak-freiburg.de

Referenzen

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