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Michael Müller. Das Problem der Weiterverkäufe säkularisierten Kirchengutes

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Das Problem der Weiterverkäufe säkularisierten Kirchengutes

Zu den Folgen der Säkularisation, die durch den Konsularbeschluß von 1802 für das linksrheinische und durch den Reichsdeputationshauptschluß von 1803 auch für das übrige Deutschland von der staatlichen Gewalt über kirchliche Institutionen, Herrschaftsrechte und Eigentumstitel verfügt wurde, gehörte der Ubergang von geist- lichem Immobilienbesitz in private Hände. Diese Vermögenssäkularisation mobili- sierte innerhalb kurzer Zeit erhebliche Teile von Grund und Boden und führte zu einem Wandel der Besitzverhältnisse, die sich allerdings, je nach der Größe der enteig- neten Güter und ihrem Anteil an der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche, nach den verschiedenartigen agrarischen und besitzrechtlichen Strukturen und den keines- wegs einheitlichen staatlichen Maßnahmen regional unterschiedlich veränderten1.

Die Forschung hat sich bisher auf den Verkauf der Güter durch die staatlichen Be- hörden konzentriert, um Ablauf, Größenordnung und Auswirkungen der Eigentums- verschiebung zu ermitteln. Hilfestellung dazu boten die amtlichen Verkaufsunterlagen mit ihren nicht immer vollständigen Angaben über Flächengrößen, Objekt- und Nut- zungsarten, Pächtern, Pachtpreisen, kirchlichen Vorbesitzern, Käufern, Vermittlern, Berufszugehörigkeiten sowie Schätz- und Kaufpreisen2.

1 Vgl. dazu besonders Christof Dipper, Probleme einer Wirtschafts- und Sozialgeschichte der Sä- kularisation in Deutschland (1803-1813), in: Armgard von Reden-Dohna (Hrsg.), Deutschland und Italien im Zeitalter Napoleons, (Wiesbaden 1979) 123-170, der mit seiner Typologie der Sä- kularisation ein analytisch-differenzierendes Instrumentarium zur Bewertung der Vorgänge ent- wickelt hat. Ganz im Zeichen dieser Systematik steht der neueste, die bisherigen Forschungser- gebnisse zusammenfassende Beitrag von Harm Klueting, Die Folgen der Säkularisation. Zur Dis- kussion der wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der Vermögenssäkularisation in Deutschland, in: Helmut Berding, Hans-Peter Ulimann(Hrsg.), Deutschland zwischen Revolution und Restauration, (Königstein/Ts. 1981) 184-207. Siehe auch vom gleichen Autor: Die Säkulari- sation von 1802/03 im Rheinland und in Westfalen - Versuch eines Uberblicks, in: Monatshefte für Evangelische Kirchengeschichte des Rheinlandes 30 (1981) 265-297. Von französischer Seite hat in einem thematisch weiter gespannten Rahmen zuletzt Stellung genommen: Roger Du- fraisse, Das napoleonische Deutschland. Stand und Probleme der Forschung unter besonderer

Berücksichtigung der linksrheinischen Gebiete, in: Geschichte und Gesellschaft 6 (1980) 467-483.

2 Die einzelnen Werke, die auf regionaler Basis leider methodisch nicht gleichermaßen fundiert die Veräußerungen durch den Staat untersuchen, sind aufgeführt bei Elisabeth Fehrenbach, Vom Ancien Régime zum Wiener Kongreß, (Oldenbourg - Grundriß der Geschichte 12, München 1981) 219-222 sowie in den in Anmerkung 1 genannten Beiträgen. Verwiesen sei außerdem auf

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So wichtig und unabdingbar die Untersuchung dieser ersten Verkaufsphase mit der Erfassung aller enteigneten und veräußerten Objekte auch ist, so greift dieser methodi- sche Ansatz doch zu kurz für eine Analyse der weiterreichenden wirtschaftlichen und sozialen Folgen des Besitzwechsels. Die Ergebnisse der staatlichen Verkäufe bieten nur zum Teil eine hinreichende Interpretationsbasis für die Veränderungen, die in einigen Regionen rasch weitergingen und sich in einer zweiten Phase des Verkaufs unter Privaten niederschlugen. Erst der methodische Schritt, den Weiterverkauf mit- einzubeziehen, verhindert fehlerhafte Schlüsse. Dies ist bisher in Deutschland nur in einer Arbeit für das damals französische Arrondissement Trier im Département de la Sarre und in Frankreich nur in der Untersuchung von Roland Marx für das Unterelsaß (Département Bas-Rhin) geschehen3. Grundlage der Erhebungen waren für beide Ar- beiten nach der quantitativen und qualitativen Auswertung der staatlichen Verkäufe die Notariatsurkunden, die den Besitzwechsel der zweiten Phase dokumentieren. Da- bei ergaben sich mehrere Probleme.

Das erste lag in der Massenhaftigkeit der Quellen. Für den Bereich des Arrondisse- ments Trier waren auf der Suche nach den Verkäufen der zweiten Phase die Bestände von 28 Notariaten mit über 10000 Urkunden für die Jahre von 1803 bis 1813 zu über- prüfen4. Die Beschränkung auf die Zeit der Zugehörigkeit der Region zum napoleoni- schen Empire erwies sich als unumgänglich, obwohl die Vorgänge mit dem Beginn der preußischen Herrschaft nicht beendet waren.

Ein zweites Problem bildete die zweifelsfreie Identifizierung der ehemaligen Kirchengüter. Unter den Trierer Urkunden fanden sich 443 Exemplare, die Zweitver- käufe von geistlichem Besitz bezeugten. Es gab aber mit Sicherheit noch mehr Trans- aktionen, doch wurden nur die Unterlagen herangezogen, die nachweislich säkulari- sierten Kirchenbesitz betrafen. Die Notare vermerkten nämlich nicht immer die früheren Eigentümer, doch konnten die Objekte oft mit Hilfe der Hof- und Flurna- men, der Hausnummern und anderer Hinweise wie beispielsweise über die Namen der Verkäufer, die wenige Tage zuvor vom Staat ein Gut derselben Größe in derselben Gemarkung mit derselben Flurbezeichnung ersteigert hatten, bestimmt werden.

Entscheidend für die Analyse waren die Fragen 1. nach den Erstkäufern, die weiterverkauften, 2. nach den Zweitkäufern,

3. nach der Preisentwicklung,

4. nach Art und Größe der erneut umgesetzten Güter sowie

5. nach den Modalitäten des Immobilienhandels und dessen Finanzierung.

die wichtige Bibliographie der Primärliteratur zur Säkularisation von Manfred Brandl in:

Albrecht Langner (Hrsg.), Säkularisation und Säkularisierung im 19. Jahrhundert, (Paderborn 1978) 163-195.

3 Michael Müller, Säkularisation und Grundbesitz. Zur Sozialgeschichte des Saar-Mosel-Raumes 1794-1813, (Forschungen zur deutschen Sozialgeschichte 3, Boppard 1980). Roland Marx, La Révolution et les classes sociales en Basse-Alsace. Structures agraires et vente des biens natio- naux, (Paris 1974).

4 Landeshauptarchiv Koblenz (LHK), Bestand 587: Notariatsakten und -urkunden.

5 Zur Verkaufsgesetzgebung siehe K. Th. Bormann, A. v. Daniels (Hrsg.), Handbuch der für die königlich-preußischen Rheinprovinzen verkündigten Gesetze, Verordnungen und Regierungsbe-

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Die Verkaufspolitik des französischen Staates5, der im Rheinland möglichst schnell große Geldeinnahmen zur Deckung seines Finanzdefizits erzielen wollte und der des- halb die Güter als wirtschaftliche Einheiten unparzelliert abstieß, hatte es den kleinen Leuten nahezu unmöglich gemacht, bei den amtlichen Verkäufen mitzusteigern. Zwar bestand die Möglichkeit, den Kaufpreis in fünf Jahresraten zu zahlen, doch die Größe der Immobilien schränkte den Kreis der Interessenten von vorneherein ein. Die Käu- fer rekrutierten sich vornehmlich aus dem städtischen Bürgertum, das für einen Teil der Güter Zwischenhändlerfunktionen übernahm.

Parallel zur ersten Phase lief mit nur kurzer zeitlicher Verzögerung der Weiterver- kauf an, der einerseits den Erstkäufern gute Gewinne versprach und der andererseits einer breiten Bevölkerung erstmals Kaufmöglichkeiten bot. Entscheidend dabei war, daß die neuen Verkäufer die Objekte in kleinere Lose aufteilten, so daß auch eine breite Schicht mit geringerem finanziellen Einsatz Grundbesitz erwerben konnte6. Von den Erstkäufern im Arrondissement Trier trat etwas weniger als ein Fünftel in der zweiten Phase als Verkäufer auf. Die Fläche des erneut umgesetzten Bodens er- reichte jedoch fast die Hälfte des in der ersten Phase veräußerten Landes; über 4 0 % der Immobilien wurden noch in der französischen Zeit zum zweiten Mal umgeschla- gen7. Unter den Verkäufern nahmen nach Flächenanteilen die Kaufleute und die

„Propriétaires" eine herausragende Stelle ein, auch wenn sie in der Personenzahl von den Bauern, die aber nur wenig Land weiterverkauften, übertroffen wurden.

An dieser Stelle ist auf die Problematik der Berufsbezeichnungen hinzuweisen. Die

„Eigentümer" wurden als eigene Gruppe gefaßt, da sie nicht zweifelsfrei zuzuordnen waren. „Négociant" und „Marchand" einerseits sowie „Laboureur" und „Cultivateur"

andererseits bezeichneten durchaus keine soziale Abstufung, sondern erscheinen in den Quellen im willkürlichen Wechsel für jeweils dieselben Personen. Die Erwartung, den sozialen Wandel mit Hilfe sich verändernder Berufsbezeichnungen fassen zu kön- nen, ging nur in wenigen Fällen in Erfüllung. So stieg einer der Großkäufer vom Né-

schlüsse aus der Zeit der Fremdherrschaft, (Köln 1833-1845) Bd. 6, 911ff., 915ff.; Bd. 4, 377-379. Zu den Kaufmodalitäten vgl. Trierisches Offizielles Blatt 1803/04, Nr. 6 v. 10. Bru- maire XI/2. November 1803. Außerdem enthielt jedes einzelne Verkaufsprotokoll die genauen Kaufbestimmungen.

6 Ein Beispiel: Am 9. August 1811 steigerte der „Propriétaire" Valentin Leonardy aus Trier den Hof des Johanniter-Ordens in Trier-Euren mit 41,00 Hektar Acker- und Wiesenland, 18,00 Hek- tar Wildland und 2,11 Hektar Weinbergen, der mit einem Schätzpreis von 33000 Francs veran- schlagt war, für 36100 Francs. Bereits im darauffolgenden Monat und zwar am 16., 17. und 18.

September 1811 verkaufte er einen Teil des Hofes in 32 Parzellen an ebensoviele Käufer aus Eu- ren. Am 4. Dezember 1811 veräußerte er 12 weitere Parzellen, am 7. Juli 1812 23 Stücke sowie am 4. Oktober 1812 noch einmal ein Einzellos. Insgesamt erlöste er dabei 48 313 Francs, die von 68 Zweitkäufern aufgebracht wurden (LHK 276/3155/65; 587-40/22/259; 587-40/45 11/309;

587-40/46 1/260; 587-40/46 1/352).

7 Bei der Prozentangabe handelt es sich um einen absoluten Mindestwert, da Güter, deren kirchliche Vorbesitzer zweifelhaft waren, nicht in die Berechnung miteinbezogen wurden.

Ebenso mußten Immobilien aus dem Arrondissement Trier, die vor auswärtigen Notaren ver- kauft wurden, außer Betracht bleiben. Aus den gleichen Gründen handelt es sich bei den Anga- ben zur Anzahl der beteiligten Personen ebenfalls um einen Mindestwert. Die quantifizierbaren Umschichtungen beschreiben also nur eine untere Grenze.

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gociant über den Propriétaire und den Rentier zum Banquier auf, ein anderer vom Boulanger zum Propriétaire.

Unter den Verkäufern der zweiten Phase bildeten französische Armeelieferanten eine besondere Gruppe. Sie hatten in der ersten Phase vom Staat ehemalige Kirchen- güter als Entgelt für ihre Lieferungen an das Militär erhalten und waren bestrebt, diese Objekte möglichst schnell wieder abzustoßen. Dabei nahmen sie teilweise beträchtli- che Verluste in Kauf, da sie den von den Behörden bei der Abtretung verrechneten Kapitalwert in fast allen Fällen nicht erlösen konnten. Die Lieferanten wurden offen- sichtlich von dem Bestreben geleitet, die weit von ihren Firmensitzen wie Paris und Montpellier gelegenen Güter rechtzeitig vor neuen politischen Veränderungen gegen Bargeld zu verkaufen, auch wenn dabei nur geringere Preise zu erzielen waren. Das Geschäft machten die Aufkäufer, die nach bewährtem Muster die Immobilien an- schließend parzellenweise an die Bevölkerung weiterverkauften8.

Ähnliche Umwege machte ein anderer Bestand von besonders wertvollen Immobi- lien, die als Dotationsgüter zunächst an die Ehrenlegion, an den Senat oder an Einzel- personen gekommen waren, vom Staat jedoch wieder zurückgezogen und ab 1807 öf- fentlich als ungeteilte wirtschaftliche Einheiten versteigert wurden9. Auch in diesen Fällen kam die Bevölkerung erst beim Weiterverkauf der Objekte in Einzellosen zum Zuge.

Eine Differenzierung nach Bodennutzungsarten ergibt für die gesamte zweite Phase, daß Wiesen, Äcker, Weinberge und Gärten besonders gut verkäuflich waren, während sich für das Brachland trotz günstigerer Preise deutlich weniger Käufer fan- den. Die Nachfrage nach landwirtschaftlich wertvollem Boden überstieg bei weitem das Interesse für Flächen geringerer Produktivität. Die Preisentwicklung zeigt, daß von einer Verschleuderung nicht gesprochen werden kann. Die Schätzpreise, die den amt- lichen Verkäufen zugrunde lagen und die von den amtlich bestellten Experten über den Multiplikationsfaktor des zwanzigfachen Jahresertrages ermittelt wurden, waren in der ersten Verkaufsrunde um 7 0 % überboten worden. In der zweiten Runde ergab sich eine nochmalige Steigerung von etwa 14%. Die spektakulären Zuwachsraten bei den Erstverkäufen wurden also nicht mehr erreicht, wohl aber immer noch ansehnli- che Gewinne. Von einem Preisverfall durch die rasche Mobilisierung großer Landan- teile kann also keine Rede sein.

Das Geschehen auf dem Immobilienmarkt war vielmehr von einer starken Nach- frage auf der Käuferseite und damit verbunden von einem Anstieg der Preise gekenn-

8 Die Pariser Firma Olry & Co., Fournisseur de l'armée, erhielt beispielsweise neben anderen Gü- tern im Saardepartement den Hof des Deutschen Ordens in Trierweiler bei Trier mit fast 40 Hektar Ackerland, 8 Hektar Wiesen und 2 Hektar Wildland am 1. Vendémiaire XIV/23. Sep- tember 1805 mit einem Kapitalwert von 16244 Francs. Das Objekt kam 1808 für 9000 Francs an Antoine Philibert Mané, Directeur divisionnaire chargé des equipages des postes de l'armée in Berlin und schließlich 1813 für insgesamt 29414 Francs in die Hände von 122 Käufern aus Trierweiler und den benachbarten Dörfern (LHK 701/646; 587-40/238 1/78; 587-40/340/62).

Zum Gesamtvorgang vgl. Müller 146, 166ff., 170 und 428-435.

9 Vgl. zum Problem der Dotationen: Helmut Berding, Napoleonische Herrschafts- und Gesell- schaftspolitik im Königreich Westfalen 1807-1813, (Kritische Studien zur Geschichtswissen- schaft 7, Göttingen 1973). Zur Dotationspraxis links des Rheins siehe Müller, 121 ff., 130, 156.

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zeichnet. Zu den Gründen dafür gehörten die wegen struktureller Probleme stagnie- rende Agrarproduktion, die Dynamik der demographischen Expansion und der Anstieg der Nahrungsmittelpreise, so daß eine für diese Zeitepoche charakteristische existentielle Bedrohung den Landhunger der Bevölkerung bestimmte10. Diese Sach- lage bot geschickt disponierenden Erstkäufern günstige Voraussetzungen für ihre Ge- schäftstätigkeit.

Nicht alle Verkäufe der zweiten Phase waren spekulativer Natur. Es gab Notver- käufe, wenn die Zahlungsverpflichtungen wegen Krankheit oder Tod nicht eingehal- ten werden konnten1 1. Bei Besitzwechseln unter Verwandten blieben manche Preise konstant12. Ebenso gab es Fälle, in denen eine Erstkäufergruppe zur Sicherstellung ihrer Ratenzahlungen an den Staat weitere Personen an einem Objekt beteiligte und diesen Anteile zum Selbstkostenpreis überließ13.

Während Kaufleute, „Propriétaires" und auch Beamte als Verkäufer von Kirchengut bis auf Ausnahmefälle Gewinne verzeichnen konnten, erlitten vor allem Bauern, Geistliche und Adlige Verluste, die sich allerdings aufgrund einer relativ geringen Geschäftstätigkeit in Grenzen hielten. Die berüchtigten „Bandes noires" zum durch- organisierten Großeinkauf von Kirchengütern, die spätestens beim Wiederverkauf hät- ten erkennbar werden müssen, hat es nicht gegeben. Die wichtigsten Großkäufer zo- gen es vor, auf eigene Rechnung zu handeln, und gerieten deshalb auch untereinander in Konkurrenzkämpfe, obwohl es gewisse Aufteilungen des Marktes nach Interessen- schwerpunkten gegeben hat. So kaufte ein Händler bevorzugt Mühlen an, ein anderer Weingüter.

In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach der Tätigkeit von Maklern. Die staatliche Verkaufspolitik und die Kaufbedingungen forderten die Einschaltung von Maklern geradezu heraus, obwohl dieser Beruf in den Quellen kein einziges Mal er- scheint. Angehörige der verschiedensten Berufsgruppen übernahmen Vermittlerdien- ste beim Handel mit den Nationalgütern, da die Möglichkeit bestand, Immobilien durch Beauftragte steigern zu lassen14. Diese Käufe wurden im Verkaufsprotokoll

10 Vgl. den Überblick für ganz Deutschland bei Christof Dipper, Landwirtschaft und ländliche Gesellschaft um 1800, in: Berding, Ulimann, 281-^95. Zur agrarischen Struktur und zur Agrar- verfassung im Saardepartement vgl. Müller, 45-65.

11 So mußte die Frau eines Beamten, der in Trier ein Haus für 2025 Francs gesteigert und dafür eine Hypothek in Höhe von 1444 Francs bei einem privaten Darlehensgeber aufgenommen hatte, dieses Haus nach dem Tod ihres Mannes zur Ablösung der Schuld an den Gläubiger abtre- ten (LHK 276/3006/69; 587-40/214 11/1492; 587-40/238 1/132).

12 Die Hasen-Mühle der Abtei Mettlach in Faha bei Saarburg, die der Mühlenpächter 1803 für 780 Francs auf der Präfektur ersteigert hatte, wurde 1810 nach dem Tod des Pächters von den Erben zum gleichen Preis an dessen Sohn gegeben (LHK 701/646; 587-34/12/36).

13 Der Bürgermeister von Ehrang bei Trier und zwei Kaufleute steigerten 1811 den kurfürstli- chen Hof in Pfalzel/Mosel mit 91,27 Hektar Land für 132 000 Francs. Sie beteiligten 1813 einen Richter, einen Gerber, einen Metzger und einen Friedensrichter zu einem Fünftel an dem Hof.

Die vier neuen Miteigentümer zahlten 26400 Francs. Dies entsprach genau der für 1813 an den Staat zu zahlenden Jahresrate (LHK 587-40/23 1/150; 587-40/14/121; 587-40/23 11/387).

14 L'adjudicataire a la faculté d'élire un command, ou ami, à charge par lui d'en faire sa déclara- tion au secrétariat de la Préfecture dans trois fois vingt-quatre heures de l'adjudication, et par le

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durch einen Zusatz „pour command" gekennzeichnet. Die wichtigsten Vermitder der ersten Phase wuchsen in Maklerfunktionen hinein und schoben sich während der Zweitverkaufsphase nach Umsatz und Gewinn in den Vordergrund.

Den insgesamt 197 am Weiterverkauf beteiligten Erstkäufern standen 6174 neue Käufer gegenüber15. Dies ist eine Steigerung von über 3 0 0 0 % . Den Löwenanteil bei diesen Massenankäufen stellte die bäuerliche Bevölkerung mit 9 5 % aller Zweitkäufer und jeweils 6 0 % des eingesetzten Kapitals und der erworbenen Fläche. In den Rest teilten sich alle anderen Berufsgruppen, unter denen nur die Kaufleute noch einmal nennenswerte Erwerbungen tätigten. Durch die Parzellierung von Immobilien gingen einzelne Objekte an bäuerliche Großkäufergruppen, die bis zu über 100 Personen zäh- len konnten. Dabei hatten sogar Tagelöhner eine Chance, Grundbesitz zu erwerben16.

Umgekehrt proportional zu dem geradezu explosionsartigen Anstieg der Zahl neuer Grundeigentümer sank die durchschnittlich erworbene Fläche drastisch von sie- ben Hektar in der ersten auf einen halben Hektar in der zweiten Phase. Der durch das Realerbteilungsrecht bereits laufende Prozeß der Bodenzersplitterung erhielt dadurch eine zusätzliche Beschleunigung. Hierin liegt eine der Fernwirkungen der Säkularisa- tion.

Die These, die Vermögenssäkularisation habe nur eine geringe Breitenwirkung er- zielt und nur dem Adel und dem wohlhabenden Bürgertum ehemals kirchlichen Grundbesitz zukommen lassen, ist für die rheinischen Departements nicht haltbar17. Der hohe Umsatz und die breite Streuung der Kirchengüter wurde durch das Ge- schäftsverhalten der Anbieter entscheidend gefördert. Neben der Parzellierung ehe- mals geschlossener Komplexe war es von Bedeutung, daß die Zweitverkäufe fast grundsätzlich in den Orten stattfanden, in denen auch die Güter lagen, während der Staat Immobilien nur über zentrale Versteigerungen abgegeben hatte. Umständliche Reisen zum Präfektursitz waren in der zweiten Phase nicht mehr notwendig. Die Ver- käufer brachten Notare mit, die vor Ort die oft mehrere Tage in Anspruch nehmen- den Transaktionen beurkundeten. Ein weiteres verkaufsförderndes Element bildete die Einräumung von Ratenzahlungsmöglichkeiten durch die Verkäufer. Es gab kurz- fristige Stundungen bis zu einem halben Jahr, aber auch langfristige Laufzeiten bis zu zehn Jahren1 8. Die Zinsen schwankten dabei um 5 % .

command déclaré d'en faire l'acceptation dans les six mois à dater de la même époque (§10 der Verkaufsbestimmungen. Vgl. Anm. 5.)

15 Müller, 180.

16 Mehrfach kauften .Journaliers" in Großkäufergruppen mit, so beim Weiterverkauf eines Hof- gutes in Bilzingen (Mairie Meurich) 1811 und 1813, als insgesamt 65 Bauern, zwei Schneider, ein Schmied und sieben Tagelöhner ein Kirchengut, das die beiden Erstkäufer 15600 Francs geko- stet hatte, für 18144 Francs erwarben (LHK 276/3150/9; 587-34/14/140; 587-34/16/168).

17 Diese These vertritt Hans Christian Mempel, Die Vermögenssäkularisation 1803/10. Verlauf und Folgen der Kirchengutenteignung in verschiedenen deutschen Territorien, Teil II, Text, (München 1979) 221.

18 Der Kaufmann Jakob Kleutgen aus Trier steigerte am 18. Januar 1811 für 67 300 Francs einen Hof des Trierer Domkapitels in Zewen. Im März 1811 versteigerte er den Hof für insgesamt 69398 Francs an 158 Einwohner des Ortes und der Nachbargemeinden weiter und räumte den Käufern dabei 9 Jahresraten zur Bezahlung ein (LHK 276/3149/1; 587-40/18/75).

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Neben dieser Kreditgewährung durch die Zwischenhändler bot sich den Zweitkäu- fern die Möglichkeit, Darlehen aus bürgerlicher Hand zu erhalten, nachdem die geist- lichen Institutionen als Kapitalgeber ausgefallen waren. Ärzte und Notare, Kaufleute und Beamte traten als Geldverleiher auf und finanzierten die Erwerbungen der weni- ger Bemittelten, so daß über die Mobilisierung der finanziellen Reserven des Bürger- tums das im Einzelfall zwar bescheidene, in der Gesamtsumme aber beträchtliche Ka- pital der Bauern für den Landerwerb aktiviert wurde.

Charakteristisch war dabei die völlige Zersplitterung auf dem Kapitalmarkt, die den Nachforschungen erhebliche Probleme entgegenstellte. Jeder lieh sich dort Geld, wo er es gerade bekommen konnte. Die Darlehen schwankten außerordentlich zwischen Minimalbeträgen von wenigen Francs und großen Summen von mehreren Tausend Francs. Als wichtigste Quellen für die Überprüfung der Güterfinanzierungen wurden neben den Kaufverträgen selbst, soweit diese Kreditbestimmungen enthielten, die notariell beglaubigten Besitzinventare verstorbener Geldgeber benutzt. Diese detail- lierten Vermögensaufstellungen, die der Erbauseinandersetzung dienten, enthielten genaue Angaben über Schuldner und Schuldforderungen19.

Setzt man die beiden Verkaufsphasen miteinander in Beziehung, um ein Gesamter- gebnis zu berechnen und um die Dimension des Besitzwechsels abzuschätzen, dann ergibt sich, daß etwa 10% der Einwohner den Kirchenbesitz, der etwa 14% der land- wirtschafdichen Nutzfläche ausmachte, in ihren Besitz brachten. Bei der Annahme ei- ner Kopfzahl von fünf Personen pro Familie, deren Haupternährer auch als Käufer auftreten konnte, erhöht sich der Prozentsatz des an den Verkäufen beteiligten Bevöl- kerungsteiles auf knapp 50%. Der durch die Vermögenssäkularisation der geisdichen Institutionen ausgelöste Besitzwechsel im Großraum Trier, der zunächst einen relativ kleinen Personenkreis betraf, erfaßte also durch die zweite Verkaufsrunde fast die Hälfte der Bevölkerung und erreichte damit eine bisher unbekannte Größenordnung.

Die Umschichtung der Güter hatte nicht nur durch die hohe Anzahl der Beteiligten,

19 Der Verfasser plant eine eingehende Untersuchung dieser Quellen, die für die Wirtschafts- und Sozialgeschichte des späten 18. und frühen 19- Jahrhunderts von besonderem Wert sind.

Hier ein Beispiel:

Nach dem Tod des Präfekturrates Franz Joseph Staadt aus Trier fertigte ein Notar am 20. April 1805 ein Vermögensinventar an:

1. Zu liquidierende Schuldforderungen für Kredite an die Landstände des Erz- stiftes Trier sowie an Klöster und Zünfte

2. Rückständige Zinsen für dieses Kapital

(Diese Forderungen richteten sich an den französischen Staat als Rechtsnach- folger der von diesem aufgehobenen Institutionen)

3. Schuldforderungen an insgesamt 51 Einzelpersonen 4. Rückständige Zinsen für dieses Kapital

5. Bargeld 6. Möbel

7. Grundbesitz und Renten 8. Schulden

(Alle Beträge gelten in Francs)

Der Verstorbene hatte 23 634,75 Francs von seinen Eltern geerbt; die Ehefrau Staadt geb. Rek- king hatte eine Erbschaft von 260 880,81 Francs in die Ehe gebracht (LHK 587-40/235 11/235).

85494,95 32 413,74

69094,00 5672,73 714,14 11103,00 29600,00 9000,00

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sondern auch durch die Größe der Bodenfläche Gewicht. Immerhin erwarben die neuen Eigentümer durchschnittlich 0,54 Hektar Land, und dies ist nicht gerade eine Zwergparzelle. Die von Tagelöhnern angekauften Grundstücke hatten eine durch- schnittliche Größe von einem Morgen, der kleinsten betriebswirtschaftlich noch sinn- voll nutzbaren Einheit20.

Die Vorgänge im Unterelsaß in dem vorhergehenden Jahrzehnt zwischen 1790 und 1800 trugen bei allen Gemeinsamkeiten mit den Veränderungen an der Mosel andere Züge. Zwar gab es auch hier eine rege Handelstätigkeit mit Kirchenimmobilien unter Privaten mit den Parzellierungen des Landes durch die Erstkäufer und damit verbun- den einen Anstieg der Verkaufsabschlüsse und einen Rückgang der durchschnittli- chen Grundstücksgrößen sowie ähnlich gestaltete Kaufmodalitäten und Finanzie- rungsmodelle, doch führten diese Transaktionen zu anderen Resultaten. Entscheidend war, daß nur etwa 20-25% der enteigneten Güter, die % der landwirtschaftlichen Nutzfläche ausmachten, weiterverkauft wurden21. Die Zahl der neuen Eigentümer stieg außerdem nur um 265%, wenn auch die absoluten Zahlen höher lagen als an der Mosel22.

Eine Schwierigkeit für die Analyse der beruflichen und sozialen Gruppenzugehö- rigkeit der Käufer bildet die methodische Grundsatzentscheidung von Roland Marx, nur solche Käufer genauer zu berücksichtigen, die mehr als 20 Morgen Land erwar- ben. Für die Gesamtheit aller Käufer bleibt dann nur noch die über den Wohnort zu ermittelnde Differenzierung zwischen Städtern und ländlicher Bevölkerung. Marx bringt sich durch diese Art des Zugriffs selbst um weitere, tiefergehende Ergebnisse.

Dennoch ist der Gegensatz zwischen Stadt und Land aufschlußreich. Das Verhält- nis zwischen städtischen und ländlichen Käufern betrug nach erworbenen Flächen in der ersten Phase 49:51%23. Der städtische Anteil sank in der zweiten Phase auf 43%, der bäuerliche stieg auf 57%24. Die Bauern konnten also nur einen relativ bescheide- nen Zuwachs verzeichnen. Im Arrondissement Trier dagegen ergab sich in der ersten Phase ein Stadt-Land-Verhältnis von 84:16 und in der zweiten von 59:41%. Bei den staatlichen Veräußerungen hatte das Bürgertum zugegriffen, während der bäuerliche Anteil fast marginal geblieben war. Die Gründe dafür wurden bereits genannt. In der zweiten Phase erfuhr der bäuerliche Landbesitz insgesamt einen rasanten Anstieg, weil die Städter große Teile ihrer Immobilien wieder abstießen, auch wenn ihr Anteil im- mer noch über dem der Bauern lag.

Im Elsaß hatten die Bauern in der ersten Verkaufsrunde mehr erwerben können. Zu den Gründen dafür gehörten günstigere Kaufbedingungen mit längeren Zahlungsfri- sten25. Die Kapitalinvestitionen der Städter in Grund und Boden dagegen blieben im Gegensatz zu den Umstrukturierungen des Trierer Marktes fast unbeeinträchtigt über zwei Phasen hinweg erhalten. Etwa 80% der vom Staat veräußerten Flächen wurden

20 Vgl. die Ergebnistabelle für die Zweitkäufe bei Müller, 180.

21 Marx, 325.

22 Den., 339.

23 Ders., 364.

24 Ders., 365.

25 Bormann, Daniels, Bd. 1, 192ff. Marx, 352.

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nicht mehr weiterverkauft; nur 20% kamen erneut auf den Markt, während es im Ar- rondissement Trier fast 50% waren.

Eine Interpretation dieser überraschenden Ergebnisse muß die unterschiedlichen Zeitepochen berücksichtigen. Im Elsaß fanden die Verkäufe kurz nach der Revolution statt; sie hatten ihre Höhepunkte in den unsicheren Zeiten des Kriegszustandes und der Schreckensherrschaft. Das bürgerliche Kapital flüchtete deshalb geradezu in den Immobilienbesitz und verkaufte angesichts einer ungewissen Zukunft relativ wenig26. Hinzu kam die Inflation, die eine sichere Geldanlage umso gebotener erscheinen ließ.

Erst mit dem Konsulat Bonapartes trat wieder eine Entspannung und Stabilisierung der Verhältnisse ein. Genau diese veränderte politische und wirtschaftliche Lage prägte die Vorgänge im linksrheinischen Deutschland. Die Verkäufe fanden in der Zeit des kaiserlichen Empire statt, das dauerhafte Verhältnisse zu garantieren schien.

Das Bürgertum nahm deshalb die Gewinnmöglichkeiten wahr, die der Handel mit Kirchengütern bot, und verkaufte große Teile des Landes an die Bauern weiter.

Gewinne gab es selbstverständlich auch auf dem elsässischen Immobilienmarkt, doch wurden diese durch die Inflation teilweise wieder aufgezehrt, wenn beispiels- weise Ratenzahlung vereinbart worden war. Nominelle Gewinne, die zwischen 10 und 30% schwankten, waren deshalb in Wirklichkeit nicht immer so vorteilhaft27. Versu- che der Verkäufer, auf sofortiger Barzahlung zu bestehen, fanden keine große Reso- nanz. Das den Handel bestimmende Verkaufsklima war ungleich schwieriger als im Moselraum.

Abschließend sei noch auf das Problem von Konfessionszugehörigkeit und Kauf- verhalten hingewiesen, da sich angeblich besonders Juden und Protestanten gerade beim Weiterverkauf bereichert hätten. Unter den Großhändlern im Elsaß spielten ei- nige wenige Juden durch ihre umfangreichen Aktivitäten eine besondere Rolle, ob- wohl der jüdische Anteil an den gesamten Transaktionen bescheiden blieb. Sie erwar- ben in der ersten Phase nur 2,1% der Fläche. Diese Juden, deren Geschäftstätigkeit vor allem auf die Region Straßburg konzentriert war, hielten sich also in der ersten Phase fast ganz zurück und traten erst beim Weiterverkauf als Käufer und Verkäufer auf28. Diesmal erwarben sie zu Handelszwecken 17% der erneut umgesetzten Flä- chen, die allerdings nur - wie oben ausgeführt - etwa % der in der ersten Phase vom Staat verkauften Güter ausmachten. Ihr Geschäftsanteil am Gesamtvorgang betrug demnach nur 3,4%29. Im Arrondissement Trier gab es ebenfalls einige wenige finanz- starke Juden, deren Anteil am Gesamtvorgang des Besitzwechsels jedoch bedeutungs- los blieb. Bei der katholischen Landbevölkerung konstatiert Marx einen gewissen At- tentismus, der protestantischen Käufern zugute kam30. Durch Zukaufe in der zweiten Phase war dann der protestantische Vorsprung nicht mehr einzuholen. Im linksrheini- schen Deutschland gab es zehn Jahre später diese Zurückhaltung auf katholischer

26 Marx, 381.

27 Oers., 353 ff.

28 Ders., 388-400.

29 17% der zum zweiten Mal verkauften Grundgüter entsprachen einem 3,4%-Anteil an allen vom Staat in der ersten Phase veräußerten Güter.

30 Marx, 385.

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Seite nicht mehr. Dies lag daran, daß der Papst im Konkordat von 1801 die Erwerber von Sanktionen freigestellt und den Anspruch auf die säkularisierten Güter aufgege- ben hatte31, was bei den Verkäufen in der Zeit vorher noch unklar gewesen war. Die Zurückhaltung der elsässischen Katholiken könnte also durchaus auf religiöse Skrupel zurückzuführen sein. Der Handel mit Kirchengütern lief nach 1801 ohne politisch, wirtschaftlich oder kirchlich bedingte Einschränkungen ab und führte über Erstkäufe und Weiterverkäufe zu einer nachhaltigen Umgestaltung der Besitzverhältnisse an Grund und Boden.

Diskussion siehe S. 44ff.

31 J. R. Gräff, Das Eigentum der katholischen Kirche an den ihrem Cultus gewidmeten Metro- politan-, Cathedral- und Pfarrkirchen nach den in Frankreich und in den übrigen Ländern des linken Rheinufers geltenden Gesetzen, (Trier 1859) 72. Bormann, Daniels, Bd. 4, 294.

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