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Rechtsverordnung über verkaufsoffene Sonntage 2021 vom 07.12.2020

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3.12.1/2021

Rechtsverordnung über verkaufsoffene Sonntage 2021

vom 07.12.2020

Aufgrund von § 8 Abs. 1 Sächsisches Gesetz über die Ladenöffnungszeiten (Sächsisches Ladenöffnungsgesetz - SächsLadÖffG) vom 01.12.2010 (GVBl. S. 338), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 05.12.2017 (GVBl. S. 658) hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 26.12.2020 folgende Rechtsverordnung beschlossen:

§ 1

In der Stadt Zwickau dürfen Verkaufsstellen für die Bereiche der Innenstadt innerhalb des Dr.-Friedrichs-Rings zuzüglich der Äußeren Plauenschen Straße

am Sonntag, dem 5. Dezember 2021 und am Sonntag, dem 19. Dezember 2021

aus Anlass des Weihnachtsmarktes jeweils in der Zeit zwischen 12:00 Uhr und 18:00 Uhr geöffnet sein.

§ 2

Ordnungswidrig im Sinne von § 11 Abs. 1 Nr. 1 SächsLadÖffG handelt, wer als Inhaber einer Verkaufsstelle, als Gewerbetreibender oder als verantwortliche Person im Sinne des SächsLadÖffG vorsätzlich oder fahrlässig entgegen einer Bestimmung des § 8 Verkaufs- stellen an anderen als den in § 1 genannten Tagen öffnet oder Waren gewerblich anbie- tet. Ordnungswidrigkeiten nach Satz 1 können gemäß § 11 Abs. 2 SächsLadÖffG mit ei- ner Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden.

§ 3

Die Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.

***********************************

Diese Änderungssatzung wird hiermit ausgefertigt und ist unter Hinweis auf § 4 Abs. 4 SächsGemO öffentlich bekannt zu machen.

Zwickau, den 07.12.2020 Arndt -Siegel-

Oberbürgermeisterin Zwickauer Pulsschlag Nr. 27 vom 09.12.2020

Inkrafttreten: 10.12.2020

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