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Senatsverwaltung für Gesundheit Berlin, den und Soziales 9028 (928) 2907

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1 Senatsverwaltung für Gesundheit Berlin, den 17.09.2015

und Soziales 9028 (928) 2907

II B 34 klaus-peter.licht@sengs.berlin.de

An den

Vorsitzenden des Ausschusses für Gesundheit und Soziales

über

den Vorsitzenden des Hauptausschusses über

den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über

Senatskanzlei - G Sen -

Einzelplan 11 - Gesundheit und Soziales Kapitel 1150 - Soziales

Berichterstattung zur 2. Lesung des Entwurfs des Doppelhaushaltes 2016/2017

allgemein/Kapitelübergreifend und Titel 68406 Zuschüsse an soziale oder ähnliche Einrichtungen

Erl. Nr. II. Soziale und Gesundheitliche Dienste

Nr. 1 – Förderung und Unterstützung der laufenden Arbeit der Landesseniorenvertre- tung und des Landesseniorenbeirats (2015: 111.000 €)

Nr. 2 – Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e.V. (2015: 1.700 €) Nr. 3: - Förderung des Bürgerschaftlichen Engagements (2015: 21.000 €)

Nr. 4 – Modellprojekt zur Förderung von Kreativen Potenzialen des Alters (2015:

30.000 €)

Nr. 5 – Förderung einer Monitoringstelle zur Absicherung des Umsetzungsprozesses der UN-Behindertenrechtskonvention im Land Berlin (2015: 105.000 €)

Nr. 6 – Geschäftsstelle des Beirats für Zusammenhalt Rote Nummer

Vorgang: 62. Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales am 31.08.2015 (lfd. Nr. 13, 14, 71, 72, 73 und 74)

Nr. 1 - Teilansatz (tabellarisch) zu allen thematisierten Titeln, und zwar für das

Haushaltsjahr 2014: 111.000 €

Haushaltsjahr 2015: 111.000 €

Haushaltsplanentwurf 2016: 114.000 €

Haushaltsplanentwurf 2017: 117.000 €

Ist Haushaltsjahr 2013: 111.000 €

Ist Haushaltsjahr 2014: 107.500 €

Verfügungsbeschränkungen: 0 €

aktuelles Ist (Datum 02.09.2015): 92.500 €

2171

(2)

2 Nr. 2 - Teilansatz (tabellarisch) zu allen thematisierten Titeln, und zwar für das

Haushaltsjahr 2014: 1.700 €

Haushaltsjahr 2015: 1.700 €

Haushaltsplanentwurf 2016: 1.700 €

Haushaltsplanentwurf 2017: 1.700 €

Ist Haushaltsjahr 2013: 1.700 €

Ist Haushaltsjahr 2014: 1.700 €

Verfügungsbeschränkungen: 0 €

aktuelles Ist (Datum 02.09.2015): 0 €

Nr. 3 - Teilansatz (tabellarisch) zu allen thematisierten Titeln, und zwar für das

Haushaltsjahr 2014: 20.000 €

Haushaltsjahr 2015: 21.000 €

Haushaltsplanentwurf 2016: 21.500 €

Haushaltsplanentwurf 2017: 22.000 €

Ist Haushaltsjahr 2013: 20.000 €

Ist Haushaltsjahr 2014: 23.000 e

Verfügungsbeschränkungen: 0 €

aktuelles Ist (Datum 02.09.2015): 9.400 €

Nr. 4 - Teilansatz (tabellarisch) zu allen thematisierten Titeln, und zwar für das

Haushaltsjahr 2014: 30.000 €

Haushaltsjahr 2015: 30.000 €

Haushaltsplanentwurf 2016: 30.600 €

Haushaltsplanentwurf 2017: 31.300 €

Ist Haushaltsjahr 2013: 30.000 €

Ist Haushaltsjahr 2014: 30.000 €

Verfügungsbeschränkungen: 0 €

aktuelles Ist (Datum 02.09.2015): 24.711 €

Nr. 5 - Teilansatz (tabellarisch) zu allen thematisierten Titeln, und zwar für das

Haushaltsjahr 2014: 105.000 €

Haushaltsjahr 2015: 105.000 €

Haushaltsplanentwurf 2016: 108.000 €

Haushaltsplanentwurf 2017: 111.000 €

Ist Haushaltsjahr 2013: 103.876 €

Ist Haushaltsjahr 2014: 104.620 €

Verfügungsbeschränkungen: 0 €

aktuelles Ist (Datum 02.09.2015): 85.000 €

Nr. 6 - Teilansatz (tabellarisch) zu allen thematisierten Titeln, und zwar für das

Haushaltsjahr 2014: 0 €

Haushaltsjahr 2015: 0 €

Haushaltsplanentwurf 2016: 70.000 €

Haushaltsplanentwurf 2017: 71.400 €

Ist Haushaltsjahr 2013: 0 €

Ist Haushaltsjahr 2014: 0 €

Verfügungsbeschränkungen: 0 €

aktuelles Ist (Datum 02.09.2015): 46.000 €

Gesamtkosten:

Der Ausschuss für Gesundheit und Soziales hat in seiner oben bezeichneten Sitzung Fol- gendes beschlossen:

(3)

3 71) Erläuterungen zu Kreative Potenziale des Alters

72) Wir bitten um eine detaillierte Aufschlüsselung des Titels nach den unter II. 1.-6. ge- nannten Posten (inkl. Nennung der Zuwendungsempfänger und Zuwendungshöhe, Laufzeit sowie Ist 2014, 2015 und Plan 2016, 2017).

73) Welche Maßnahmen wurden in 2014/2015 zur Förderung und Unterstützung des bür- gerschaftlichen Engagements durchgeführt – mit finanzieller Untersetzung?

Welche Maßnahmen sind in 2016/2017 geplant, mit welcher finanziellen Untersetzung?

Welche konkreten Maßnahmen plant der Senat, um das bürgerschaftliche Engagement bei der Unterstützung und Hilfe der geflüchteten Menschen zu unterstützen und mit welcher finanziellen Untersetzung?

13) Bitte um einzelplanübergreifende Darstellung, durch welche Titel bürgerschaftliches En- gagement gefördert wird.

14) Wir bitten um eine Aufstellung der Mittel, die im Einzelplan 11 für die Unterstützung von Bürgerschaftlichem Engagement veranschlagt sind. Welche Projekte mit welchen Zielen betrifft dies?

74) Geschäftsstelle des Beirats für Zusammenhalt, Teilansatz II. 6.:

Bitte um Berichterstattung:

1. Bitte Ausgaben für 2014/2015 jeweils aufschlüsseln.

2. Erhalten die Mitglieder*innen des Beirats für Zusammenhalt eine Aufwandsentschädi- gung? Wenn ja, in welcher Höhe jeweils?

3. Bitte um ausführlichen Tätigkeitsbericht für 2014/2015 jeweils.

4. Bitte um Auflistung aller geplanten Tätigkeiten für das 2. Halbjahr 2015 sowie 2016 und 2017.

Zusätzlich: Wer sitzt in dem Beirat; wie oft soll er tagen; welche Unterstützung für die Flücht- lingsinitiativen sind von dem Beirat zu erwarten?"

Ich bitte, den Beschluss damit als erledigt anzusehen.

Hierzu wird berichtet:

zu 71): Das Projekt der „Kreativen Potenziale des Alters“ ist als Projekt zur Unterstützung des Bürgerschaftlichen Engagements angelegt, um den demographischen Wandel im Land Berlin maßgeblich mitzugestalten. Es ist ein Vorhaben zur strukturellen Stärkung des Bür- gerschaftlichen Engagements der „jungen Alten“ und gibt Impulse für Initiativen von Perso- nen über 50 Jahren, die sich auf sozial-kulturellem Gebiet bürgerschaftlich engagieren möchten.

In enger Zusammenarbeit mit den Stadtteilzentren werden die Rahmenbedingungen für akti- ve sozial-kulturelle Seniorenarbeit verbessert und ein beispielgebendes Netzwerk gebildet.

Die allgemeinen Ausgaben sollen weiterhin die zeitgemäße Seniorenarbeit unter Nutzung bestehender Strukturen fördern und impulsgebende Modellansätze unterstützen. 11 aktive Gruppen arbeiten in den Stadtteilen, haben inzwischen eigene Programme aufgestellt, mit denen sie selbständig agieren und ihren Kiez mitgestalten.

(4)

4 Die integrative und interkulturelle Arbeit sowie die Kooperation mit der Alice-Salomon-

Hochschule werden mit den Arbeitsfeldern des Projektes verbunden. Somit können die Er- gebnisse der Arbeiten weiter entwickelt und genutzt sowie auf lokaler Ebene des Bürger- schaftlichen Engagement im sozial-kulturellen Bereich gefestigt werden.

Im Laufe des Jahres 2016 ist die Einbindung des Projektes „Kreative Potentiale des Alters“

in ein ESF-Projekt vorgesehen, welches im Rahmen der neuen ESF-Förderperiode 2015- 2020 für den Bereich Ziel B.2 „Integration von besonders arbeitsmarktfernen und von sozia- ler Ausgrenzung betroffenen Personen durch lokale Initiativen“ (Instrument 10 - Bürger- schaftliches Engagement) eine Verbindung erschließen soll.

Die bisherigen Erfahrungen mit dem Projekt "Kreative Potenziale des Alters" sind positiv zu bewerten. Durch die Entfaltung von Ehrenamt und Bürgerschaftlichem Engagement bringen sich viele ältere Menschen aktiv bei der Lösung gesellschaftlicher Probleme ein. Sie geben ihr Erfahrungswissen an nachfolgende Generationen weiter. Das Projekt leistet insbesonde- re einen Beitrag zur Förderung des Bürgerschaftlichen Engagements und eröffnet dadurch eine Vielzahl von Integrationsmöglichkeiten für Menschen unterschiedlicher Herkunft, Bil- dung, Religion sowie Altersgruppen und erhöht die Chancen zur Mitwirkung in der Stadtteil- arbeit.

zu 72): Die detaillierte Aufschlüsselung des Titels nach den unter II. 1.-6. genannten Posten ist der Anlage 1 zu entnehmen.

zu 73, 13 und 14): In der Abteilung Soziales sind Mittel zur Förderung des Bürgerschaftli- chen Engagements insbesondere in folgenden Titeln etatisiert:

Kapitel 1150:

Titel 54053 Nr.1 Berliner Ehrennadel für besonderes soziales Engagement 2014-2015: 8.400 € f. 2016+2017 8.600 €

Titel 54053 Nr.7 Berliner Freiwilligenpass und Schüler Freiwilligenpass 2014+2015: 6.000 € f. 2016+2017. 7.000 €

Titel 68406 II. 3.Förderung des BE (Runde Tische, Berliner Engagement-Woche) 2014:

20.000 € 2015: 21.000 € f. 2016: 21.500 € 2017: 22.000 €

Titel 68495 ESF, Maßnahme Bürgerschaftliches Engagement 1.251.000 € f. 2016+2017 Titel 68496 EFRE, Teilprogramm BE (STZ II) im Rahmen des Berliner Programms Zukunfts- initiative Stadtteil II (ZIS II) 550.000 € f.2016+2017

Darüber hinaus wird das Bürgerschaftliche Engagement durch Infrastrukturförderung oder Projektförderung (insbesondere im Rahmen des IFP StZ, des ISP, des IGP, Projektförde- rung im Rahmen des § 45c SGB XI und andere gesetzliche Regelungen), aus anderen Ti- teln mittelbar unterstützt. Eine klare Abgrenzung kann hierbei nicht vorgenommen werden, da zahlreiche Projekte mit Ehrenamtlichen arbeiten und somit die Förderung des BE nicht im Einzelnen messbar und nicht von anderen Aktivitäten zu trennen ist.

Zur Förderung des Bürgerschaftlichen Engagements bei der Unterstützung und Hilfe der geflüchteten Menschen ist geplant, das bisherige Projekt "Willkommenskultur und lebendige Nachbarschaft" von zuletzt sechs auf insgesamt 30 Stadtteilzentren auszuweiten. Dafür wurden im Kapitel 1150 Titel 68455 insgesamt 600.000 € veranschlagt.

zu 74):

zu 1.:

Mitglieder des Ende November 2014 gegründeten Beirates für Zusammenhalt sind Dr. Heidi Knake-Werner, Prof. Ingrid Stahmer, Eberhard Diepgen und Wolfgang Wieland.

Im Jahr 2014 wurden die Kosten für die Geschäftsstelle des Beirates für Zusammenhalt (seit der Gründung des Beirates Ende November 2014) ausschließlich vom Deutschen Paritäti-

(5)

5 schen Wohlfahrtsverband LV Berlin e.V. getragen. Dazu gehören Kosten für Personal, Raum-, Sach-, Ausstattungs-, Telefon-, Internet- und weitere Kosten.

Im Jahr 2015 werden von der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales 1,5 Stellen für die Geschäftsstelle des Beirates für Zusammenhalt beim Deutschen Paritätischen Wohl- fahrtsverband LV Berlin e.V. finanziert: Die Personalkosten für den Leiter der Geschäftsstel- le des Beirates für Zusammenhalt (100% Stelle) betragen 49.232,64 € und die Personalkos- ten für die Sachbearbeitung (50% Stelle) 18.784,66 €. Von der bewilligten Sachkostenpau- schale (Bewirtungskosten) in Höhe von 1.982,70 € wurden bisher ca. 500 € verausgabt.

Darüber hinaus trägt der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband LV Berlin e.V. Raum-, Ausstattungs-, Telefon-, Internet- und weitere Kosten für die Geschäftsstelle des Beirates für Zusammenhalt.

zu 2.:

Die Mitglieder des Beirates für Zusammenhalt erhalten keine Aufwandsentschädigung oder ähnliches.

zu 3.:

Bereits direkt nach der Gründung des Beirates für Zusammenhalt Ende November 2014 haben seine Mitglieder Flüchtlingsunterkünfte und sich im Bau befindende Objekte besich- tigt. Gleichzeitig haben sie mit Bürgerinnen und Bürgern in der Nachbarschaft das Gespräch gesucht und gemeinsam mit ihnen Einzelfalllösungen entwickelt. Denn der direkte persönli- che Dialog mit Bürgerinnen und Bürgern ist eine wesentliche Aufgabe des Beirates. Die An- wohnerinnen und Anwohner sollen ihre berechtigten und unberechtigten Sorgen und Nöte in vertrauensvollen Gesprächen, Anwohner- und Informationsveranstaltungen äußern können.

Und so haben die Beiratsmitglieder alleine im Dezember 2014 an vier Anwohnerversamm- lungen von zukünftigen Standorten von Flüchtlingsunterkünften teilgenommen.

Die oben skizzierte Arbeit wird auch im Jahr 2015 fortgeführt. Darüber hinaus haben die Mit- glieder des Beirates für Zusammenhalt in enger Kommunikation mit dem Regierenden Bür- germeister von Berlin, Michael Müller, Sozialsenator Mario Czaja sowie weiteren Politikern auf Landes- und Bezirksebene eine Reihe von Initiativen und konkreten Verbesserungsvor- schlägen vorgestellt. Sie zielen darauf ab, die schnelle Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt und das soziale Leben in Berlin zu ermöglichen. Nach ihrem Besuch beim Lan- desamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) haben die Mitglieder des Beirates beispiels- weise den Verantwortlichen konkrete Vorschläge zur Optimierung der Unterbringung von Flüchtlingen unterbreitet. Zahlreiche Vorschläge des Beirates für Zusammenhalt finden sich auch im Konzept für Flüchtlinge des Senates wieder. Des Weiteren unterstützen die Bei- ratsmitglieder den Sozialsenator bei der Errichtung neuer und Ertüchtigung bestehender Immobilien zur Unterbringung von Flüchtlingen. Am 15. April 2015 war der Beirat für Zu- sammenhalt ferner gemeinsam mit der Senatskanzlei Berlin und dem Deutschen Paritäti- schen Wohlfahrtsverband LV Berlin e.V. Veranstalter der Fachtagung „Rechtliche Fragen rund um die Berliner Flüchtlingspolitik und deren Auswirkung auf die Praxis sozialer Arbeit“

mit über 400 Teilnehmerinnen und Teilnehmer.

Die beim Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband LV Berlin e.V. angesiedelte Ge- schäftsstelle des Beirates für Zusammenhalt unterstützt den Beirat sowohl konzeptionell als auch administrativ in seiner Arbeit für die Belange von Flüchtlingen, wozu unter anderem der Dialog mit der Zivilgesellschaft, den Verbänden, der Wirtschaft, Verwaltung und Politik ge- hört.

zu 4.:

Bislang sind als Termine das Gespräch des Beirates für Zusammenhalt mit dem Regieren- den Bürgermeister von Berlin, Michael Müller, am 2. September 2015, sowie die regelmäßi- gen Sitzungen (vorwiegend im Zwei-Wochen-Rhythmus) des Beirates vorgesehen. Durch kriegerische Auseinandersetzungen und wirtschaftliche Not in verschiedenen Regionen der

(6)

6 Welt steigt die Zahl der Flüchtlinge in Berlin allerdings kontinuierlich an. Aus diesem Grund wird der Beirat für Zusammenhalt in Zukunft in noch größerem Maße als Unterstützung bei der Stärkung der Willkommenskultur und somit der Zivilgesellschaft in der Stadt gebraucht werden. Zudem wird das Gremium weiterhin den Senator für Gesundheit und Soziales bei Fragen der aktuellen Flüchtlingspolitik beraten.

Der Beirat für Zusammenhalt tagt bislang an jedem zweiten und vierten Mittwoch des Mo- nats.

In Vertretung

Dirk Gerstle

Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales

(7)

Anlage zum Bericht allgemein/Kapitelübergreifend und Kapitel 1150 Titel 68406 Erl. Nr. II. Nr. 1 bis 6

1 Nr.

Träger Projekt IST 2014 in € geplante Zuwendung

2015 (in €)

1 Bürger aktiv gGmbH Landesseniorenbeirat 107.500,00 111.000,00

2 BAG Wohnungslosenhilfe e.V. Förderung der sozialen Integration wohnungsloser und

von Wohnungslosigkeit bedrohter Menschen 1.700,00 1.700,00

3 Landesfreiwilligenagentur Berlin e.V. Föderung des bürgerschaftlichen Engagements

(Runde Tische, Berliner Engagement-Woche) 20.000,00 21.000,00

4 Nachbarschaftsheim Schöneberg e.V Kreative Potenziale des Alters 30.000,00 30.000,00

5 Deutsches Institut für Menschenrechte e.V. Monitoring – Stelle Berlin 104.620,00 105.000,00

6 Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband Landesverband Berlin

e. V. Beirat für Zusammenhalt 0,00 70.000,00

Summe 263.820,00 338.700,00

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