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Governance- Struktur für Private Sector Blockchain. AK Blockchain

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Academic year: 2022

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(1)

Governance- Struktur für Private Sector Blockchain

AK Blockchain 22.04.2021

(2)

Ausgangspunkt: Konsortium-Blockchain für österreichische Wirtschaft

„Parallelsystem“ zur Austrian Public Service Blockchain (APSB) mit derselben technischen Basis (MultiChain)

Daten-Zertifizierung als erster Use Case

Ziel: Definition von rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen

unverbindliche Empfehlungen, keine Rechtsberatung!

Interdisziplinäre Betrachtung durch Austrian Blockchain Center (ABC)

rechtlich, ökonomisch, technisch

Ergebnis: Projektbericht (abgeschlossen) & Masterarbeit (in Arbeit)

Projektübersicht

Rahmenbedingungen für Private Sector Blockchain

(3)

Gemeinschaftlicher Betrieb der Konsortialblockchain muss geregelt werden

Dezentraler Betrieb der Infrastruktur (erfordert Kooperation der Teilnehmer)

Berücksichtigung unterschiedlicher Interessen und Ressourcen

Rechtssicherheit

Business Governance (Projekt)

Rechtsform und Organisationsstruktur

Finanzierung

Strategische Entscheidungen: Business-Pläne, Marketing, Richtlinien für Mitglieder etc.

Update der Governance-Regeln

Operational Governance (Betrieb der Blockchain)

Rechtemanagement

Sicherheitsmaßnahmen und Updates

Definition technischer Standards

Motivation

Warum ist Governance wichtig?

(4)

GesbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts)

„Auffangrechtsform“ für gemeinschaftlichen Betrieb einer Blockchain

unkomplizierte Gründung, hohe Gestaltungsfreiheit

keine Rechtspersönlichkeit, gemeinsame Haftung der Gesellschafter

Verein

einfache Errichtung und hohe Gestaltungsfreiheit

muss „ideellen Zweck“ verfolgen (nicht nur Förderung der Mitglieder)

Genossenschaft

Förderung der Wirtschaftlichkeit der Mitglieder als Ziel

relativ hohe Gestaltungsfreiheit, aber Gleichbehandlungsgebot

GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)

Gewinnorientierung möglich, gute Steuerung von Haftungsrisiken

höherer finanzieller und organisatorischer Aufwand, weniger Gestaltungsfreiheit

Rechtsformen

Möglichkeiten für Private Sector Blockchain

(5)

Konsortium als Betreiber der Blockchain im rechtlichen Sinn

Alternative: Interessensvertretung ohne bindenden Einfluss auf Blockchain

Aufteilung der Entscheidungskompetenzen

Entscheidung durch gewählte Leitungsorgane

Abstimmung durch Mitglieder

Mitgliederklassen mit unterschiedlichen Rechten und Pflichten

Vollmitglieder mit Schreib-Lese-Zugriff auf Blockchain

Beobachter (nur Lese-Zugriff)

außerordentliche Mitglieder (keine eigenen Blockchain-Knoten)

„On-Chain“-Umsetzung der „Off-Chain“-Beschlüsse durch Administratoren

Organisationsstruktur

Mögliche Lösung

(6)

Unkomplizierte Aufnahme neuer Mitglieder

für österreichische Unternehmen mit erfüllten Aufnahmekriterien

Regelungen für geordnetes Ausscheiden von Mitgliedern

Haftung der Mitglieder und des Konsortiums

sollte möglichst limitiert werden, keine Solidarhaftung

Sanktionen bei Pflichtverletzungen

Ausschluss möglich

Mitgliederverwaltung

Zusätzliche Empfehlungen

(7)

Kosten

Betrieb der Infrastruktur (Hardware + Administratoren)

Organisatorischer Overhead

Technische Weiterentwicklung der Blockchain-Infrastruktur

Entwicklung und Betrieb der Community (Webseite, Events, Marketing etc.)

evtl. Haftungen (bzw. Haftungsversicherung)

Finanzierung

Mitgliedsbeiträge

„In-kind“-Beiträge der Konsortialmitglieder

Freiwillige Unterstützung durch einzelne Mitglieder (z. B. bei Software-Entwicklung)

Geschäftsmodelle für Knotenbetreiber

Nutzung der Blockchain für eigene Anwendungen (intern bzw. für Kunden)

Monetarisierung des Knotenzugangs für Dritte (weniger aussichtsreich)

Wirtschaftliche Überlegungen

Kosten, Finanzierung und Geschäftsmodelle

(8)

DSGVO anwendbar, sobald personenbezogene Daten verarbeitet werden

Umsetzung des Rechts auf Korrektur bzw. Löschung problematisch

Personenbezogene Daten sollten nur „off-chain“ gespeichert werden

Hashwerte können ebenfalls als personenbezogene Daten gelten

Hashing zählt nur als Pseudonymisierungs-Maßnahme (nicht Anonymisierung)

Hashing aber ausreichend, sofern für Dritte keinerlei Möglichkeit der Zuordnung zu identifizierbarer Person besteht

Klare Vorgaben für Mitglieder erforderlich

Datenschutzverantwortlicher sollte vorab bestimmt werden

z.B. pro Anwendung

Rechtliche Überlegungen – Datenschutz

Einfluss der DSGVO auf Konsortialblockchains

(9)

Jedes Vollmitglied soll einen Validator-Knoten betreiben

Beteiligung an Konsensmechanismus

Technische Vorgaben müssen definiert und eingehalten werden

Richtlinien für Knoten-/Netzwerk-/App-Sicherheit, Schlüsselverwaltung etc.

Prozesse für Updates, Incident Management etc.

Verfügbarkeit und Dezentralisierung müssen sichergestellt werden

Mindestzahl an Knoten pro Stream (inkl. Redundanz)

von unterschiedlichen Organisationen kontrolliert

Technische Rahmenbedingungen

Anforderungen an Knotenbetreiber

(10)

World Economic Forum: Blockchain Deployment Toolkit [1]

allgemeine Empfehlungen für Blockchain-Governance

Beispiele für Non-Profit-Organisationen mit öffentlichen Statuten

Alastria [2]: Spanische Konsortialblockchain

Infrachain [3]: Luxemburgische Initiative für Blockchain-Governance

Related Work

Governance in Konsortialblockchains weltweit

[1] https://widgets.weforum.org/blockchain-toolkit/index.html [2] https://alastria.io/en/

[3] https://infrachain.com/

(11)

Verein ist prinzipiell geeignete Rechtsform für Private Sector Blockchain

Folgende Governance-Themen müssen im Konsortium geklärt werden:

Ziel- und Zwecksetzung

Organisationsstruktur

Regelungen für Entscheidungsfindung

Aufnahme und Austritt von Mitgliedern

Richtlinien für Betrieb von Knoten

Datenschutz

Finanzierung des Konsortiums

Haftung und Sanktionen

Fazit

Ergebnisse des Forschungsprojekts

(12)

Kontakt:

DI Dr. Stefan Craß

stefan.crass@abc-research.at http://www.abc-research.at

Danke für Ihre Aufmerksamkeit!

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