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Verwaltungsgericht Gießen

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Academic year: 2022

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Verwaltungsgericht Gießen

Marburger Straße 4, 35390 Gießen

Verantwortlich: Vorsitzende Richterin am VG Sabine Dörr (Pressereferentin) Telefon (0641) 934-4103 Telefax (0611) 327618534

E-Mail-Adresse: pressestelle@vg-giessen.justiz.hessen.de

Presseerkärung zum

Jahrespressegespräch am 4. Juli 2019

Trotz hoher Belastung Spitzenwerte am Verwaltungsgericht Gießen

Das Geschäftsjahr 2018 war für die Bediensteten des Gießener Verwaltungsgerichts nach wie vor von der Bewältigung der Berge von Asylverfahren und dem Bestreben geprägt, die Verfahrenslaufzeiten im Griff zu behalten und damit einen effektiven Rechtsschutz zu garantieren.

Das Verwaltungsgericht hat weiterhin 9 Kammern, in denen (Stand 31.12.2018) 34 Richterinnen und Richter und 35 Beschäftigte im nichtrichterlichen Dienst arbeiteten.

Im Vergleich zum Ende des Vorjahres bedeutet dies einen Personalzuwachs im rich- terlichen Bereich von 8 Richtern und im nichtrichterlichen Dienst von 1 Beschäftigten.

Aktuell sind 35 Richterinnen und Richter sowie 44 weitere Beschäftigte am Verwal- tungsgericht Gießen tätig. Aufgrund von Teilzeitbeschäftigungen liegt der reale Ar- beitskraftanteil, insbesondere bei den nichtrichterlichen Beschäftigten, deutlich da- runter.

Der Personalzuwachs im richterlichen Bereich beruht im Wesentlichen auf der Neu- einstellung von Proberichterinnen und Proberichtern, die im Laufe des Jahres zum Verwaltungsgericht gestoßen sind, also nicht das gesamte Jahr 2018 mit ihrer vollen Arbeitskraft zur Verfügung standen. Berücksichtigt man zudem Entlastungen wegen Verwaltungstätigkeiten, so stand dem Verwaltungsgericht 2018 im Schnitt ein Rich- terarbeitskraftanteil von rund 21 Vollzeitkräften zur Verfügung (2017: 19).

Proberichterinnen und -richter können zudem in den ersten sechs Monaten im Asyl- bereich und im ersten Jahr im klassischen Bereich nicht als Einzelrichterin oder Ein- zelrichter tätig werden. Der Bestand an Verfahrensakten im jeweiligen richterlichen

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Dezernat hat sich durch zahlreiche Erledigungen, aber auch auf Grund des Perso- nalzuwachses, von 334 Verfahren Ende 2017 auf 196 Verfahren Ende 2018 redu- ziert.

Im Wesentlichen lässt sich feststellen, dass die Anzahl der bei dem Verwaltungsge- richt eingegangenen Verfahren im Vergleich zum Jahr 2017 deutlich gesunken ist, was vor allem auf einen Rückgang der Asylverfahren zurückzuführen ist, während im klassischen Bereich die Eingangszahlen - wie auch in den Vorjahren - nur geringen Schwankungen unterliegen.

Im Jahr 2017 sind beim VG Gießen 1.320 klassische Verfahren sowie 7.495 Asylver- fahren (jeweils Klage- und Eilverfahren zusammen) eingegangen, was pro Richterar- beitskraft ca. 454 Verfahren entspricht. Im Jahr 2018 waren es 1.199 klassische und 4.359 Asylverfahren, was pro Richterarbeitskraft ca. 263 Verfahren entspricht. Das VG Gießen belegt mit diesen Zahlen - mit Abstand - den Spitzenplatz in Hessen.

Nach Eingängen (nicht nach Personalstärke) ist das VG Gießen damit aktuell das größte Verwaltungsgericht in Hessen.

Aufgrund der Personalaufstockung und des großen Arbeitseinsatzes aller Bedienste- ten konnten die Erledigungszahlen deutlich gesteigert werden: pro Richterarbeitskraft wurden im Jahr 2018 rund 297 Verfahren erledigt. Auch damit belegt das VG Gießen - mit Abstand - den Spitzenplatz in Hessen.

Betrachtet man das Verwaltungsgericht im Gefüge der hessischen Verwaltungsge- richte, so lässt sich feststellen, dass der Verfahrensrückgang (Eingänge) hier am ge- ringsten, aber der Verfahrensabbau prozentual, insbesondere im Asylbereich, deut- lich höher ist als im Durchschnitt (12,78 % ggü. 8,0 %). Der im Verhältnis geringere Rückgang der Eingangszahlen am VG Gießen lässt sich damit begründen, dass durch die Reduzierung der Standorte von Außenstellen der Hessischen Erstaufnah- meeinrichtung und die Verkürzung der Verfahrenslaufzeiten beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die meisten Asylbewerber sich bei Klageerhebung noch im Bereich der Gießener Einrichtung befinden und damit die Zuständigkeit des Verwal- tungsgerichts Gießen auch bei späterer Umverteilung gegeben ist.

Auch bei der Dauer der Verfahrenslaufzeiten, die sich im Jahr 2018 gegenüber 2017 wegen der hohen Anzahl der Neueingänge insgesamt verlängert hat, liegen die Gie- ßener Richterinnen und Richter bei den Klageverfahren auf dem hessischen Spit- zenplatz. Bei den Eilverfahren liegt das VG Gießen - ohne die NC-Verfahren, die durchschnittlich länger dauern, leicht unterhalb des Landesdurchschnitts.

Die personelle Aufstockung des Verwaltungsgerichts hat zur Raumknappheit im Ge- richtsgebäude geführt. Deshalb werden einige Funktionsräume zu Richterarbeits- bzw. Geschäftsstellenzimmern verwendet. Verschärft wurde die Situation durch die Neuverkabelung auf sämtlichen Stockwerken, die ab September 2018 bis in das Jahr 2019 hinein zu einer steten Baustellentätigkeit führte, was u.a. zahlreiche Umzüge innerhalb des Hauses erforderlich machte. Aufgrund der hervorragenden Organisati- on blieben die negativen Auswirkungen aber gering und wirkten sich kaum spürbar auf die erfolgreiche Arbeit des Verwaltungsgerichts Gießen aus.

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Geschäftssituation im Einzelnen

Verfahrenslaufzeiten

Trotz der spürbaren Personalaufstockung im richterlichen Dienst in den Jahren 2015 bis 2019 um 40% haben sich aufgrund der exorbitant hohen Eingangszahlen im Jahr 2018 die Verfahrenslaufzeiten, insbesondere in Asylverfahren, verlängert, wobei das Verwaltungsgericht Gießen aber auch hier - wie auch in den klassischen Verfahren - besser als der Landesdurchschnitt liegt. Einzig in NC-Eilverfahren schneidet das Verwaltungsgericht Gießen schlechter als im Landesdurchschnitt ab.

2017 2018

VG Gießen Land Hessen VG Gießen Land Hessen Asyl-Klageverf. 6,1 Monate 6,1 Monate 10,6 Monate 12,1 Monate Asyl-Eilverf. 1,6 Monate 1,6 Monate 1,6 Monate 1,8 Monate Klass. Klageverf. 11,4 Monate 11,5 Monate

Klass. Eilverf. 2,0 Monate 2,8 Monate 2,2 Monate 2,4 Monate NC-Eilverf. 4,1 Monate 3,3 Monate 3,6 Monate 3,3 Monate

Die NC-Eilverfahren beanspruchen in Anbetracht der umfangreichen und detaillierten Ermittlungen, die dabei von den Kammern interdisziplinär im Hinblick auf an den Hochschulen vorhandene Lehrkräfte und Lehrverpflichtungen vorgenommen werden, eine deutlich längere Verfahrensdauer. Das VG Gießen hat dabei mit zwei Hoch- schulen vergleichsweise viele NC-Fachbereiche in seinem Zuständigkeitsbereich zu verzeichnen.

Im Vergleich zum Vorjahr sind die Laufzeiten in Asylklageverfahren (+ 5,4 Monate) deutlich angestiegen, während die Laufzeit der klassischen Verfahren im Wesentli- chen gleichgeblieben ist (+ 0,1 Monat).

Zurückzuführen ist das in erster Linie darauf, dass derzeit vor allem Asylverfahren zu entscheiden sind, die sich auf Länder beziehen, die einen hohen Aufwand an Vorbe- reitung (Recherche) und Zeit in den mündlichen Verhandlungen erfordern. Die Anhö- rungen Asylbewerber erfordern regelmäßig die Beiziehung von Dolmetschern, was sich als zeitraubend darstellt. Die Richterinnen und Richter müssen zudem nicht nur die aktuelle politische Entwicklung in den verschiedenen Herkunftsstaaten immer im Blick behalten und die umfangreichen bereits vorhandenen und stetig anwachsenden Erkenntnisquellen auswerten, sie müssen auch vorgelegte Dokumente auf ihre Echt- heit oder vorgebrachte Erkrankungen durch Sachverständige überprüfen lassen oder Auskünfte des Auswärtigen Amtes oder sachverständige Organisationen einholen, was die Dauer der Verfahren im Einfall beträchtlich erhöhen kann. Auch das Warten auf höchstrichterliche Grundsatzentscheidungen oder die Beantwortung von Vorlage- fragen an den EuGH führt in einigen Bereichen zu längeren Laufzeiten.

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Seit dem 1. Januar 2017 verfügt das Verwaltungsgericht über 9 Kammern, wobei eine Kammer seit 16. Juni 2019 im Kammervorsitz unbesetzt ist.

Eingangs-, Bestand- und Erledigungszahlen

Bei den NC-Verfahren ist in diesem Jahr ein leichter Rückgang der eingegange- nen (fast ausschließlichen) Eilverfahren zu verzeichnen (614 im Vergleich zu 823 im Jahr 2017).

Die Eingänge bei den sonstigen klassischen Verfahren sind ebenfalls leicht zu- rückgegangen (2018 = 1.199, 2017 = 1.320).

Im Asylbereich ist der Rückgang bei den Eingängen deutlicher. Gingen im Jahr 2017 insgesamt noch 7.495 Verfahren ein (Klage- und Eilverfahren), waren es 2018 deutlich weniger, nämlich 4.359, wobei aber auch dies eine hohe Zahl (im Vergleich zu der Zeit vor 2016) darstellt.

Insgesamt gingen 6.172 (2017 = 9.638) Verfahren ein, davon 614 (823) NC-

Eilverfahren, 1.199 (1.320) klassische Verfahren und 4.359 (7.495) Asylverfahren.

Erledigt wurden bis Jahresende 816 (705) NC-Verfahren, 1.309 (1152) klassische und 4.988 (3.258) Asylverfahren. Damit wurden im Jahr 2018 deutlich mehr Verfah- ren erledigt als eingegangen sind.

Anhängig waren am 31. Dezember 2018 noch insgesamt 7.064 (2017: 7.967) Ver- fahren, davon 5.683 (6.288) Asylverfahren, 360 (560) NC-Verfahren, 1.021 (1.128) klassische Verfahren.

Zu den Schwerpunkten der richterlichen Tätigkeit:

Das Verwaltungsgericht Gießen ist örtlich zuständig für öffentlich-rechtliche Strei- tigkeiten aus fünf Landkreisen (Landkreis Gießen, Lahn-Dill-Kreis, Kreis Marburg- Biedenkopf, Vogelsbergkreis und Wetteraukreis). Sachlich befassen sich die Richter im Wesentlichen mit Rechtsstreitigkeiten aus dem Asylrecht und in den sogenannten klassischen Bereichen mit dem Ausländerrecht, Baurecht, Beamtenrecht, Gaststät- tenrecht, Kommunalrecht, Polizeirecht, Subventionsrecht, Schul- und Hochschul- recht, Personalvertretungsrecht u.a. Rechtsgebieten. Außerdem ist das Verwal- tungsgericht Gießen seit 2007 als Heilberufsgericht für Hessen in Verfahren zu- ständig, in denen die Kammern der Heilberufe (z.B. Ärzte-, und Apothekerkammern) Verstöße gegen Berufspflichten der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker und - seit kurzem - auch der psychologischen Psychotherapeuten sowie der Kinder - und Ju- gendpsychotherapeuten ahnden. Im Jahr 2018 wurden hier 19 Verfahren erledigt (2017: 22).

Der Anteil der Asylverfahren bei den Eingängen beträgt am VG Gießen etwa 70 % und ist damit gegenüber dem Vorjahr etwas niedriger geworden (- 8 %). Nach Sach- gebieten betrachtet entfällt im sogenannten klassischen Bereich der Hauptanteil der Eingänge im Jahr 2018 auf die NC-Verfahren (rein quantitativ ca. 10 % aller Eingän-

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ge). Die übrigen Eingänge, die sich auf die o.g. klassischen Bereiche verteilen, be- tragen etwa 20 % des Gesamtaufkommens (gegenüber 13,5 % im Vorjahr).

Der Anteil der Eilverfahren (zu denen auch nahezu sämtliche NC-Verfahren gehö- ren) beträgt insgesamt etwa 38 %. Im klassischen Bereich ohne NC-Verfahren macht dies einen Anteil von etwa 26 % aus. Auch im Asylbereich gehen 33 % der Verfahren als Eilverfahren ein. Ein Eilantrag erfolgt im Asylbereich bei Ablehnung des Asylantrages als offensichtlich unbegründet, bei Folgeverfahren oder in den sog.

„Dublin“-Verfahren, also wenn ein anderer Staat für die Durchführung des Asylverfah- rens zuständig ist. In diesen Fällen sind die Asylbewerber vollziehbar ausreisepflich- tig sind und können nur mit einer positiven Entscheidung des Gerichts im Eilverfah- ren die Durchsetzung der Ausreise vor Abschluss des Klageverfahrens verhindern.

Güterichter

Das Verwaltungsgericht Gießen bietet seit vielen Jahren Mediationsverfahren an, die von Güterichtern durchgeführt werden und verfügt derzeit über vier besonders aus- gebildete Güterichter, die im letzten Jahr 16 Verfahren in der Mediation betreut ha- ben. In der Regel führen die Güterichterverhandlungen zu Vereinbarungen zwischen den Beteiligten oder nachfolgend zu gerichtlichen Vergleichen. Die Mediation bietet sich in Verfahren an, in denen über die direkt am Verfahren Beteiligte hinaus weitere Personen an den Runden Tisch geführt werden sollen. Die dort getroffenen Mediati- onsvereinbarungen bieten den daran Beteiligten einen größeren Spielraum als dieser im gerichtlichen Verfahren gegeben ist. Presseinformationen zu diesen Güterichter- verfahren werden nur im ausdrücklichen Einverständnis der Beteiligten herausgege- ben. Nach dem Europäischen Mediationskodex sollen über Mediationsverfahren kei- ne Informationen öffentlich gemacht werden, um das besondere Vertrauensverhältnis zwischen den Beteiligten nicht zu gefährden.

Personalsituation

Bei am Ende des Jahres 2018 insgesamt 34 Richterinnen und Richtern betrug im Jahr 2018 die tatsächlich zur Verfügung stehende Richterarbeitskraft 21,01 im Ver- gleich zu 19,37 im Jahr 2017. Die im Jahr 2018 durch das Hessische Ministerium der Justiz durchgeführte deutliche Personalaufstockung wird sich erst im Jahr 2019 voll- ständig abbilden.

Im nichtrichterlichen Bereich ist die Stellensituation 2018 im Vergleich zu 2017 nahezu unverändert. Hier stand eine Arbeitskraft von 28,7 Stellen zur Verfügung ge- genüber 27,73 im Vorjahr. Erst 2019 hat sich hier die Lage deutlich verbessert.

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Sonstiges

Rückblick 2018

Besonderes Interesse in der Öffentlichkeit fanden im letzten Jahr die Entscheidungen des Gerichts zu den Flüchtlingspaten, zur (Nicht)Vergabe einer städtischen Stadthal- le an die NPD im Wahlkampf und die Folgen der nicht umgesetzten gerichtlichen Entscheidungen, der Entzug waffenrechtlicher Erlaubnisse von Anhängern der NPD und der Reichsbürger, die Bürgermeisterabwahl in Hirzenhain, eine Buslinienvergabe im Wetteraukreis und auch immer wieder Klagen gegen Windkraftanlagen.

Dass auch Streitigkeiten um die Kostenübernahme im Bereich der Jugendhilfe, um Straßenbeiträge, Nachbarbaugenehmigungen oder Parkverbote in Innenstädten Nie- derschlag in der Medienberichterstattung fanden, spiegelt gut den Bereich des öffent- lichen Rechts und des öffentlichen Lebens wider, in dem das Verwaltungsgericht Entscheidungen trifft.

Ausblick 2019

Ziel wird es im Jahr 2019 sein, den nach wie vor vorhandenen großen Berg der Asyl- verfahren weiter abzubauen und dabei die Laufzeiten insgesamt so weit wie möglich zu verringern.

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