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Förderprogramme Privatpersonen

Förderratgeber Privatpersonen

Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude

Stand: November 2020

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Förderprogramme Privatpersonen

1. Zuschuss Ladestationen Elektroautos

Fördergeber

www.kfw.de Stand: November 2020 Förderprogramm KfW – Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude

Programm-Nr. 440

Förderziel Zuschuss für den Kauf und Anschluss von Ladestationen für Elektroautos

Förderart

„Wie wird gefördert?“ Zuschuss Fördergegenstände

„Was wird gefördert?“

Mit dem Zuschuss Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude fördert die KfW Ladestationen an Stellplätzen und in Garagen, die zu Wohngebäuden gehören und nur privat zugänglich sind.

Wichtiger Hinweis: Es kann nur dann ein Zuschuss beantragt werden, wenn das Gebäude bereits besteht. Im Neubau ist also eine Förderung erst nach Einzug möglich.

Gefördert wird:

Der Kaufpreis einer neuen Ladestation (z. B. Wallbox) mit 11 kW Ladeleistung und intelligenter Steuerung. Es können aus Sicht des Antragsstellers auch Ladestationen mit mehr als 11 kW Ladeleistung beschafft werden, aber der Installateur muss diese Station dann trotzdem auf 11 kW begrenzen. Unter einer intelligenten Steuerung versteht die KfW, dass die Ladestation in der Lage ist mit anderen Komponenten des Stromnetzes zu kommunizieren um beispielsweise die Ladeleistung der eigenen Station zu begrenzen oder zeitlich zu verschieben.

Die Kosten für Einbau und Anschluss der Ladestation, inklusive aller Installationsarbeiten.

 Die Kosten eines Energiemanagement-Systems zur Steuerung der Ladestation.

Wichtiger Hinweis: Auf der entsprechenden Produktseite zum Zuschuss 440, hat die KfW eine Liste der förderfähigen Ladestationen veröffentlicht. Diese Liste wird regelmäßig aktualisiert.

Ein wichtigstes Kriterium für die Förderung ist, dass die Ladestation

ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energien nutzt – zum

Beispiel direkt aus der eigenen Photovoltaikanlage oder durch den

Bezug von Ökostrom durch den Stromversorger.

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Förderkonditionen

„Wie viel wird gefördert?“

900 € pro Ladepunkt (Die Anzahl der zu förderten Ladepunkte gibt der Kunde im Antrag an.)

 Die Gesamtkosten müssen mindestens 900 € betragen, sonst wird kein Zuschuss ausgezahlt.

 Sollte die Ladestation mehrere Ladepunkte besitzen, kann der Kunde einen Zuschuss pro Ladepunkt von 900 € erhalten – vorausgesetzt, die Gesamtkosten liegen über 900 € pro Ladepunkt. Ist dies nicht der Fall wird der Zuschuss reduziert.

Laufzeit/Fristen Antragstellung vor Beginn der Maßnahme!

Wichtig hierbei: die Förderung ist zu beantragen, bevor man die Ladestation (z. B. Wallbox) bestellt.

Innerhalb von spätestens 9 Monaten nach Antragsbestätigung ist der KfW die Durchführung der Maßnahme im KfW-Zuschussportal nachzuweisen.

Antragstelle

„Wo kann ich den Zuschuss beantragen?“

Online über das Zuschussportal der KfW

Link zum KfW-Zuschussportal: https://public.kfw.de/zuschussportal-web/

Antragsunterlagen und

weitere Informationen Link zur Zuschussseite:

https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende- Immobilie/F%C3%B6rderprodukte/Ladestationen-f%C3%BCr- Elektroautos-Wohngeb%C3%A4ude-(440)/

Quelle: Internetseite KfW 440

Link Merkblatt Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude:

https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/F%C3%B6rderprogramme- (Inlandsf%C3%B6rderung)/PDF-

Dokumente/6000004534_M_440_Ladestationen_Elektroautos.PDF

Quelle: Merkblatt Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude

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Bemerkungen Anträge können seit dem 24.11.2020 gestellt werden.

Definition KfW zum Thema Ladepunkt: Ein Ladepunkt ist ein Gerät, mit

dem ein Elektroauto aufgeladen wird, allerdings immer nur ein

Elektroauto.

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Nachfolgend finden Sie eine Beschreibung der Schritte der Antragsstellung des KfW-Zuschusses 440 innerhalb der KfW-Zuschussportal anhand einer

Bilddokumentation

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Schritt 1: Registierung im Zuschussportal: https://public.kfw.de/zuschussportal-web/

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Schritt 2: Nach Erhalt der Bestätigungsemail, Anmeldung im Zuschussportal:

Schritt 3: Nach erfolgreicher Anmeldung, auf „Zuschuss jetzt beantragen“ klicken:

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Schritt 4: Denn entsprechenden Zuschuss auswählen:

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Schritt 5: Ausfüllen der Folgeseite:

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Schritt 6: Ausfüllen der personenbezogenen Daten:

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Schritt 7: Ausfüllen der Vorhabensbeschreibung:

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Schritt 8: Überprüfung der Zusammenfassung und Absendung des Antrages:

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Quelle: alle Bilder entstammen dem KfW-Zuschussportal

Referenzen

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