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Satzung

der Evangelischen Wiese-Georgs-Kirchengemeinde Soest

1

Vom 15. Februar 1996 KABl. 1996 S. 129

Die Evangelische Wiese-Georgs-Kirchengemeinde Soest gibt sich für die Regelung der Bau-, Bauunterhaltungs-, Restaurierungs- und Sanierungsmaßnahmen an der Kirche St. Maria zur Wiese gemäß Artikel 79 der Kirchenordnung1 folgende Satzung:

§ 1

(1) 1Für Bauangelegenheiten der Kirche St. Maria zur Wiese wird ein Bauausschuss als Fachausschuss gemäß Artikel 77 der Kirchenordnung1 gebildet.

2Dieser arbeitet eng mit dem Vorstand des Westfälischen Dombauvereins St. Maria zur Wiese zusammen.

(2) 1Der Ausschuss soll aus 5 Mitgliedern bestehen. 2Die Mehrheit der Mitglieder muss dem Presbyterium angehören, darunter sollen die beiden Mitglieder sein, die das Presby- terium in den Vorstand des Westfälischen Dombauvereins St. Maria zur Wiese delegiert.

3In den Ausschuss können auch haupt- und nebenberufliche Mitarbeiterinnen oder Mitar- beiter der Gemeinde sowie sachkundige Gemeindeglieder berufen werden, die die Befä- higung zum Presbyteramt haben.

(3) Die Mitglieder des Ausschusses werden jeweils in der ersten Sitzung nach Abschluss der turnusmäßigen Presbyterwahl vom Presbyterium gewählt.

(4) Der Ausschuss wählt aus den vom Presbyterium delegierten Mitgliedern die Vorsit- zende bzw. den Vorsitzenden sowie die Stellvertretung der bzw. des Ausschussvorsitzen- den.

§ 2

(1) Der Fachausschuss berät im Benehmen mit dem Vorstand des Westfälischen Dom- bauvereins St. Maria zur Wiese über

a) die Erstellung und Fortschreibung einer Prioritätenliste für Baumaßnahmen, Bauun- terhaltungs-, Restaurierungs- und Sanierungsmaßnahmen an der Kirche St. Maria zur Wiese,

1 Redaktioneller Hinweis: Durch die Vereinigung der Evangelischen Johannes-Kirchengemeinde Soest, der Evangelischen Kirchengemeinde Maria zur Höhe Soest, der Evangelischen St.-Thomä-Kirchengemeinde Soest und der Evangelischen Wiese- Georgs-Kirchengemeinde Soest zur neu gebildeten Kirchengemeinde „Evangelische Emmaus-Kirchengemeinde Soest“, die mit dem 1. Januar 2020 in Kraft trat, wird diese Satzung gegenstandslos.

1Nr. 1.

Satzung Wiese-Georgs-Kirchengemeinde Soest

SaWiGeSoes 4527 Archiv

Archiv, Geltungszeitraum 28.05.1996 - 31.12.2019 EKvW 1

(2)

b) die Finanzierungspläne für Einzelmaßnahmen nach der Prioritätenliste und legt diese dem Presbyterium zur Beschlussfassung vor.

(2) 1Der Ausschuss überwacht Baumaßnahmen, Bauunterhaltungsmaßnahmen, Restau- rierungs- und Sanierungsmaßnahmen an der Kirche St. Maria zur Wiese. 2Er nimmt au- ßerdem die Aufgaben des Bauherren laut Architektenvertrag wahr. 3Diese Aufgaben kann er auf seine Vorsitzende bzw. seinen Vorsitzenden delegieren.

(3) Der Ausschuss meldet jährlich für die Haushaltsplanung und -verabschiedung durch das Presbyterium im Benehmen mit dem Vorstand des Westfälischen Dombauvereines St. Maria zur Wiese die erforderlichen Mittel für die geplanten Maßnahmen an.

(4) 1Der Bauausschuss entscheidet auf der Grundlage des Haushaltsplanes bzw. des Kos- tendeckungsplanes und anderer Rahmenbeschlüsse des Presbyteriums über

a) die Vergabe von Ingenieur- und Architektenverträgen sowie von Bauaufträgen und Materiallieferungen im Rahmen der bereitgestellten Finanzierungsmittel,

b) die Feststellung von Endabrechnungen von Bau- und Gebäudeunterhaltungsmaßnah- men an der Kirche St. Maria zur Wiese.

2Die Unterzeichnung von Verwendungsnachweisen und dergleichen erfolgt – nach der Feststellung durch den Fachausschuss – durch dessen Vorsitzende bzw. dessen Vorsit- zenden gemeinsam mit der stellvertretenden Vorsitzenden bzw. dem stellvertretenden Vorsitzenden.

(5) Dem Bauausschuss können auch Bauangelegenheiten an anderen Gebäuden der Kir- chengemeinde übertragen werden.

§ 3

1Über die Verhandlungen des Ausschusses sind Niederschriften zu fertigen, die den Mit- gliedern des Ausschusses und dem Presbyterium zur Kenntnis zu geben sind. 2Im Übrigen gelten für die Geschäftsführung des Ausschusses die Bestimmungen der Kirchenord- nung1 über die Geschäftsführung der Presbyterien entsprechend.

§ 42

Die Satzung tritt nach Genehmigung durch das Landeskirchenamt in Kraft.

1 Nr. 1.

2 Redaktioneller Hinweis: Die Genehmigung datiert vom 28. Mai 1996.

4527 Archiv SaWiGeSoes

Satzung Wiese-Georgs-Kirchengemeinde Soest

2 Archiv, Geltungszeitraum 28.05.1996 - 31.12.2019 EKvW

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