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FÜR DEN LANDKREIS UND DIE STADT EICHSTÄTT AMTSBLATT

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FÜR DEN LANDKREIS UND DIE STADT EICHSTÄTT

Gemeinsam herausgegeben vom Landkreis und der Stadt Eichstätt 85071 Eichstätt Druck: Hausdruck Landratsamt

Freitag, 29. Oktober Nr. 43 2010

I n h a l t :

202 Immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren

Antragsteller: Jura-Energie GmbH, Johann-Mois-Ring 90, 92318 Neumarkt

Anlage: Errichtung und Betrieb einer Windenergieanlage der Marke Führländer, baugleich mit der Marke Pfleiderer und einer Leistung von 1,5 MW und mit einer Höhe von 138,5 m über Grund

Standort: Fl.-Nr. 166 Gemarkung Stadelhofen 203 Immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren

Antragsteller: Jura-Energie GmbH, Johann-Mois-Ring 90, 92318 Neumarkt

Anlage: Errichtung und Betrieb einer Windenergieanlage der Marke Führländer, baugleich mit der Marke Pfleiderer und einer Leistung von 1,5 MW und mit einer Höhe von 138,5 m über Grund

Standort: Fl.-Nr. 125 Gemarkung Mantlach 204 Immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren

Antragsteller: Jura-Energie GmbH, Johann-Mois-Ring 90, 92318 Neumarkt

Anlage: Errichtung und Betrieb einer Windenergieanlage der Marke Führländer, baugleich mit der Marke Pfleiderer und einer Leistung von 1,5 MW und mit einer Höhe von 138,5 m über Grund

Standort: Fl.-Nr. 175 Gemarkung Stadelhofen 205 Einwohnerzahlen zum 30.06.2010

206 Allgemeinverfügung nach § 4 Abs. 5 Düngeverordnung (Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ebersberg)

Bekanntmachungen des Landratsamtes

202 Immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren Antragsteller: Jura-Energie GmbH, Johann-Mois-

Ring 90, 92318 Neumarkt

Anlage: Errichtung und Betrieb einer Windenergie- anlage der Marke Führländer, baugleich mit der Marke Pfleiderer und einer Leistung von 1,5 MW und mit einer Höhe von 138,5 m über Grund

Standort: Fl.-Nr. 166 Gemarkung Stadelhofen Öffentliche Bekanntmachung

Mit Bescheid vom 13.09.2010, Sg. 44 Az. 1711 – 1760217.H ge- nehmigte das Landratsamt Eichstätt der Firma Jura-Energie GmbH, Neumarkt die Errichtung und den Betrieb einer Windenergieanlage der Marke Führländer, baugleich mit der Marke Pfleiderer und einer Leistung von 1,5 MW und mit einer Höhe von 138,5 m über Grund auf dem Grundstück Fl.-Nr. 166 der Gemarkung Stadelhofen.

Hiermit wird der verfügende Teil des Bescheides und die Rechts- behelfsbelehrung nach § 10 Abs. 8 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und § 21a 9. BImSchV (Verordnung über das Genehmi- gungsverfahren) öffentlich bekanntgegeben.

1. Genehmigung vom 13.09.2010:

1.1 Die Firma Jura-Energie GmbH, Johann-Mois-Ring 90, 92318 Neumarkt erhält nach näherer Bestimmung der Nr. I.2 und unter den Auflagen und Bedingungen der Nr. II. die immissions- schutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer

Windenergieanlage

der Marke Führländer, baugleich mit der Marke Pfleiderer und einer Leistung von 1,5 MW und mit einer Höhe von 138,5 m über Grund auf dem Grundstück Fl.-Nr. 166 Ge- markung Stadelhofen.

Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung schließt insbe- sondere (§ 13 BImSchG)

die Baugenehmigung nach Art. 72 BayBO ein.

1.2 Für die Anlage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 166 der Gemarkung Stadelhofen wird von der Einhaltung der Abstandsflächen zu der Fl.-Nr. 177 gemäß Art. 68 Abs. 1 Satz 1 BayBO eine Abwei- chung zugelassen.

2. Planunterlagen und Nebenbestimmungen

Der Genehmigung liegen die unter Punkt 2 des Genehmigungs- bescheides erwähnten, mit Genehmigungsvermerk des Land- ratsamtes Eichstätt vom 13.09.2010 versehenen Planunterlagen und Beschreibungen zugrunde. Der Bescheid wurde mit Neben- bestimmungen versehen.

3. Eingeschlossene Entscheidungen

Die Genehmigung schließt gemäß § 13 Bundes-Immissions- schutzgesetz (BImSchG) die Baugenehmigung ein.

Der Genehmigungsbescheid enthält folgende R e c h t s b e h e l f s b e l e h r u n g :

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage bei dem

Bayerischen Verwaltungsgericht in München, Postfachanschrift: Postfach 20 05 43, 80005 München,

Hausanschrift: Bayerstraße 30, 80335 München

schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Freistaat Bayern) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.

Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:

- Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungs-gerichtsordnung vom 22.06.2007 (GVBl S. 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des Immissions- schutzrechts abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen die- sen Bescheid Widerspruch einzulegen.

- Die Klageerhebung in elektronischer Form (z.B. durch E-Mail) ist unzulässig.

- Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren vor den Verwaltungs- gerichten seit 01.07.2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten.

A M T S B L A T T

(2)

Amtsblatt für den Landkreis und die Stadt Eichstätt Nr. 43 vom 29. Oktober 2010 Seite: 2

Eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides einschließlich seiner Nebenbestimmungen, dessen Begründung und den dazuge- hörigen Antragsunterlagen kann in der Zeit von Dienstag, 02.11.2010 bis einschließlich Dienstag, 16.11.2010 bei folgenden Stellen einge- sehen werden:

1. Landratsamt Eichstätt, Residenzplatz 2, 85072 Eichstätt, I. Stock, Zimmer-Nr. 131

(Mo. - Do. 8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.30 Uhr, Fr. 8.00 - 12.00 Uhr),

2. Markt Titting, Rathaus, Rathausplatz 1, 85135 Titting

(Mo. - Fr. 8:00 - 12:00 Uhr, Mo. - Di. 13:30 - 16:00 Uhr, Do.

13:30 - 18:00 Uhr),

Mit Ablauf der Auslegungsfrist gilt der Bescheid als bekannt ge- geben.

Eichstätt, den 26.10.2010 gez. A. E r h a r d , Regierungsrat

203 Immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren Antragsteller: Jura-Energie GmbH, Johann-Mois-

Ring 90, 92318 Neumarkt

Anlage: Errichtung und Betrieb einer Windenergie- anlage der Marke Führländer, baugleich mit der Marke Pfleiderer und einer Leistung von 1,5 MW und mit einer Höhe von 138,5 m über Grund

Standort: Fl.-Nr. 125 Gemarkung Mantlach Öffentliche Bekanntmachung

Mit Bescheid vom 13.09.2010, Sg. 44 Az. 1711 – 1760218H ge- nehmigte das Landratsamt Eichstätt der Firma Jura-Energie GmbH, Neumarkt die Errichtung und den Betrieb einer Windenergieanlage der Marke Führländer, baugleich mit der Marke Pfleiderer und einer Leistung von 1,5 MW und mit einer Höhe von 138,5 m über Grund auf dem Grundstück Fl.-Nr. 125 der Gemarkung Mantlach.

Hiermit wird der verfügende Teil des Bescheides und die Rechts- behelfsbelehrung nach § 10 Abs. 8 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und § 21a 9. BImSchV (Verordnung über das Genehmi- gungsverfahren) öffentlich bekanntgegeben.

1. Genehmigung vom 13.09.2010:

1.1 Die Firma Jura-Energie GmbH, Johann-Mois-Ring 90, 92318 Neumarkt erhält nach näherer Bestimmung der Nr. I.2 und un- ter den Auflagen und Bedingungen der Nr. II. die immissions- schutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer

Windenergieanlage

der Marke Führländer, baugleich mit der Marke Pfleiderer und einer Leistung von 1,5 MW und mit einer Höhe von 138,5 m über Grund auf dem Grundstück Fl.-Nr. 125 Ge- markung Mantlach.

Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung schließt insbe- sondere (§ 13 BImSchG)

die Baugenehmigung nach Art. 72 BayBO ein.

1.2 Für die Windkraftanlage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 125 der Gemarkung Mantlach wird von der Einhaltung der Abstandsflä- chen zu den Fl.-Nrn. 118, 120 gemäß Art. 68 Abs. 1 Satz 1 BayBO eine Abweichung zugelassen.

2. Planunterlagen und Nebenbestimmungen

Der Genehmigung liegen die unter Punkt 2 des Genehmigungs- bescheides erwähnten, mit Genehmigungsvermerk des Land- ratsamtes Eichstätt vom 13.09.2010 versehenen Planunterlagen und Beschreibungen zugrunde. Der Bescheid wurde mit Neben- bestimmungen versehen.

3. Eingeschlossene Entscheidungen

Die Genehmigung schließt gemäß § 13 Bundes-Immissions- schutzgesetz (BImSchG) die Baugenehmigung ein.

Der Genehmigungsbescheid enthält folgende R e c h t s b e h e l f s b e l e h r u n g :

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach sei- ner Bekanntgabe Klage bei dem

Bayerischen Verwaltungsgericht in München, Postfachanschrift: Postfach 20 05 43, 80005 München,

Hausanschrift: Bayerstraße 30, 80335 München

schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Freistaat Bayern) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.

Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:

- Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungs-gerichtsordnung vom 22.06.2007 (GVBl S. 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des Immissions- schutzrechts abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen die- sen Bescheid Widerspruch einzulegen.

- Die Klageerhebung in elektronischer Form (z.B. durch E-Mail) ist unzulässig.

- Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren vor den Verwaltungs- gerichten seit 01.07.2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten.

Eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides einschließlich seiner Nebenbestimmungen, dessen Begründung und den dazuge- hörigen Antragsunterlagen kann in der Zeit von Dienstag, 02.11.2010 bis einschließlich Dienstag, 16.11.2010 bei folgenden Stellen einge- sehen werden:

1. Landratsamt Eichstätt, Residenzplatz 2, 85072 Eichstätt, I. Stock, Zimmer-Nr. 131

(Mo. - Do. 8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.30 Uhr, Fr. 8.00 - 12.00 Uhr),

2. Markt Titting, Rathaus, Rathausplatz 1, 85135 Titting

(Mo. - Fr. 8:00 - 12:00 Uhr, Mo. - Di. 13:30 - 16:00 Uhr, Do.

13:30 - 18:00 Uhr),

Mit Ablauf der Auslegungsfrist gilt der Bescheid als bekannt ge- geben.

Eichstätt, den 26.10.2010 gez. A. E r h a r d , Regierungsrat

204 Immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren Antragsteller: Jura-Energie GmbH, Johann-Mois-

Ring 90, 92318 Neumarkt

Anlage: Errichtung und Betrieb einer Windenergie- anlage der Marke Führländer, baugleich mit der Marke Pfleiderer und einer Leistung von 1,5 MW und mit einer Höhe von 138,5 m über Grund

Standort: Fl.-Nr. 175 Gemarkung Stadelhofen Öffentliche Bekanntmachung

Mit Bescheid vom 13.09.2010, Sg. 44 Az. 1711 – 1760209H ge- nehmigte das Landratsamt Eichstätt der Firma Jura-Energie GmbH, Neumarkt die Errichtung und den Betrieb einer Windenergieanlage der Marke Führländer, baugleich mit der Marke Pfleiderer und einer Leistung von 1,5 MW und mit einer Höhe von 138,5 m über Grund auf dem Grundstück Fl.-Nr. 175 der Gemarkung Stadelhofen.

Hiermit wird der verfügende Teil des Bescheides und die Rechts- behelfsbelehrung nach § 10 Abs. 8 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und § 21a 9. BImSchV (Verordnung über das Genehmi- gungsverfahren) öffentlich bekanntgegeben.

(3)

Amtsblatt für den Landkreis und die Stadt Eichstätt Nr. 43 vom 29. Oktober 2010 Seite: 3

1. Genehmigung vom 13.09.2010:

1.1 Die Firma Jura-Energie GmbH, Johann-Mois-Ring 90, 92318 Neumarkt erhält nach näherer Bestimmung der Nr. I.2 und un- ter den Auflagen und Bedingungen der Nr. II. die immissions- schutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer

Windenergieanlage

der Marke Führländer, baugleich mit der Marke Pfleiderer und einer Leistung von 1,5 MW und mit einer Höhe von 138,5 m über Grund auf dem Grundstück Fl.-Nr. 175 Ge- markung Stadelhofen.

Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung schließt insbe- sondere (§ 13 BImSchG)

die Baugenehmigung nach Art. 72 BayBO ein.

1.2 Für die Windkraftanlage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 175 der Gemarkung Stadelhofen wird von der Einhaltung der Abstands- flächen zu den Fl.-Nrn. 190 und 192 gemäß Art. 68 Abs. 1 Satz 1 BayBO eine Abweichung zugelassen.

2. Planunterlagen und Nebenbestimmungen

Der Genehmigung liegen die unter Punkt 2 des Genehmigungs- bescheides erwähnten, mit Genehmigungsvermerk des Land- ratsamtes Eichstätt vom 13.09.2010 versehenen Planunterlagen und Beschreibungen zugrunde. Der Bescheid wurde mit Neben- bestimmungen versehen.

3. Eingeschlossene Entscheidungen

Die Genehmigung schließt gemäß § 13 Bundes-Immissions- schutzgesetz (BImSchG) die Baugenehmigung ein.

Der Genehmigungsbescheid enthält folgende R e c h t s b e h e l f s b e l e h r u n g :

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach sei- ner Bekanntgabe Klage bei dem

Bayerischen Verwaltungsgericht in München, Postfachanschrift: Postfach 20 05 43, 80005 München,

Hausanschrift: Bayerstraße 30, 80335 München

schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Freistaat Bayern) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.

Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:

- Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungs-gerichtsordnung vom 22.06.2007 (GVBl S. 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des Immissions- schutzrechts abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen die- sen Bescheid Widerspruch einzulegen.

- Die Klageerhebung in elektronischer Form (z.B. durch E-Mail) ist unzulässig.

- Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren vor den Verwaltungs- gerichten seit 01.07.2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten.

Eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides einschließlich seiner Nebenbestimmungen, dessen Begründung und den dazuge- hörigen Antragsunterlagen kann in der Zeit von Dienstag, 02.11.2010 bis einschließlich Dienstag, 16.11.2010 bei folgenden Stellen einge- sehen werden:

1. Landratsamt Eichstätt, Residenzplatz 2, 85072 Eichstätt, I. Stock, Zimmer-Nr. 131

(Mo. - Do. 8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.30 Uhr, Fr. 8.00 - 12.00 Uhr),

2. Markt Titting, Rathaus, Rathausplatz 1, 85135 Titting

(Mo. - Fr. 8:00 - 12:00 Uhr, Mo. - Di. 13:30 - 16:00 Uhr, Do.

13:30 - 18:00 Uhr),

Mit Ablauf der Auslegungsfrist gilt der Bescheid als bekannt ge- geben.

Eichstätt, den 26.10.2010 gez. A. E r h a r d , Regierungsrat

205 Einwohnerzahlen zum 30.06.2010

Im Landkreis Eichstätt lebten nach Mitteilung des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung zum Stichtag 30.

Juni 2010 insgesamt 124.840 Einwohner. Die Einwohnerzahl des Landkreises Eichstätt liegt damit um 138 Einwohner bzw. 0,11 Pro- zent über dem Vorjahreswert. Für den Landkreis Eichstätt stellt die aktuelle Einwohnerzahl einen neuen Spitzenwert dar. Die „125.000- Einwohnermarke“ liegt nun in Reichweite.

Gemeinde Einwohner Gemeinde Einwohner

Adelschlag 2.775 Kipfenberg, M. 5.699

Altmannstein, M. 6.745 Kösching, M. 8.846

Beilngries,St. 8.708 Lenting 4.719

Böhmfeld 1.614 Mindelstetten 1.634

Buxheim 3.555 Mörnsheim, M. 1.608

Denkendorf 4.435 Nassenfels, M. 1.920

Dollnstein, M. 2.762 Oberdolling 1.207

Egweil 1.090 Pförring, M. 3.527

Eichstätt, GKSt. 13.809 Pollenfeld 2.806

Eitensheim 2.725 Schernfeld 3.026

Gaimersheim, M. 11.171 Stammham 3.668

Großmehring 6.462 Titting, M. 2.658

Hepberg 2.451 Walting 2.388

Hitzhofen 2.868 Wellheim, M. 2.659

Kinding, M. 2.519 Wettstetten 4.786

124.840

Bekanntmachungen anderer Behörden

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ebersberg

206 Allgemeinverfügung nach § 4 Abs. 5 Düngeverordnung Vollzug der Verordnung über die Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln nach den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis beim Düngen (Düngever- ordnung – DüV) vom 5. März 2007

Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ebersberg – Sachgebiet 2.1 A – Agrarökologie und Boden erlässt als zuständige Behörde (Art. 4 ZuVLFG) gemäß § 4 Abs. 5 Satz 2 Düngeverordnung folgende

Anordnung

Die Sperrfrist für die Ausbringung von Düngemitteln mit wesent- lichen Gehalten an verfügbarem Stickstoff, ausgenommen Festmist ohne Geflügelkot, wird abweichend von § 4 Abs. 5 Satz 1 Dünge- verordnung

auf Grünlandflächen im Landkreis Eichstätt im Hinblick auf die besonderen Verhältnisse im Grünland hin- sichtlich der Verwertung von Nährstoffen aus flüssigen Wirtschafts- düngern festgelegt auf die Zeit vom

01. Dezember 2010 bis 15. Februar 2011

(4)

Amtsblatt für den Landkreis und die Stadt Eichstätt Nr. 43 vom 29. Oktober 2010 Seite: 4

Im Übrigen bleiben die Bestimmungen der Düngeverordnung un- berührt. Dies gilt insbesondere für die Sperrfrist für Ackerflächen vom 01. November bis 31. Januar, sowie das Verbot, Düngemittel mit wesentlichen Nährstoffgehalten an Stickstoff und Phosphat auf über- schwemmten, wassergesättigten, gefrorenen oder durchgängig höher als 5 cm mit Schnee bedeckten Boden auszubringen. In der Zeit vom 15. bis 30. November 2010 dürfen nicht mehr als 40 kg Ammonium-

stickstoff oder 80 kg Gesamtstickstoff je ha Grünland aufgebracht werden.

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten - Sachgebiet 2.1 A - Agrarökologie und Boden Ebersberg, den 27.10.2010

gez. S i e g h a r t , LA

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