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Finanzplan 2021 bis 2025 mit maßnahmenbezogener Investitionsplanung

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�� Hansestadt

LI Bremen

FINANZPLAN 2021 bis 2025

mit maßnahmenbezogener Investitionsplanung

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Freie

�� Hansestadt

lJ Bremen

FINANZPLAN 2021 bis 2025

mit maßnahmenbezogener Investitionsplanung

Beschlossene Fassung 31. August 2021

(3)
(4)

Gliederung

1. Verfahren der Finanzplanung ... 3 

2. Ergebnisse der Finanzplanung ... 4 

3. Gesamtstrategie ... 7 

4. Rahmenbedingungen ... 9 

4.1  COVID-19-Pandemie ... 9 

4.2  Haushaltsnotlage ... 11 

4.3  Gesamtwirtschaftliche und demografische Entwicklung ... 12 

5. Finanzplanung 2021 – 2025 ... 19 

5.1  Einnahmen ... 19 

5.1.1  Steuerabhängige Einnahmen (Steuern, LFA, BEZ) ... 21 

5.1.2  Sonstige Einnahmen ... 24 

5.2  Ausgaben ... 27 

5.2.1  Personalausgaben ... 29 

5.2.2  Konsumtive Ausgaben inkl. Sozialleistungen und Personalkostenzuschüsse ... 34 

5.2.3  Investitionsausgaben ... 36 

5.2.4  Zinsausgaben ... 37 

5.3  Gesamthaushalt ... 41 

5.3.1  Land Bremen ... 41 

5.3.2  Stadt Bremen ... 44 

5.3.3  Stadtstaat Bremen ... 48 

6. Maßnahmenbezogene Investitionsplanung ... 53 

Anlage

Produktplan-Eckwerte

(5)
(6)

1. Verfahren der Finanzplanung

Die Freie Hansestadt Bremen ist gemäß § 9 Abs. 1 i. V. m. § 14 des Gesetzes zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft (StabG) ver- pflichtet, ihrer Haushaltswirtschaft eine fünfjährige Finanzplanung zugrunde zu legen, in der Umfang und Zusammensetzung der voraussichtlichen Ausgaben und die Deckungsmöglichkeiten in ihren Wechselbeziehungen zu der mutmaßlichen Entwicklung des gesamtwirtschaftlichen Leistungsvermögens darzustellen sind.

Aus diesem Anlass bestimmt das Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) in § 50 u. a., dass der Finanzplan spätestens im Zusammenhang mit dem Entwurf des Haushaltsgesetzes für das nächste Haushaltsjahr vorzulegen ist, die vorgese- henen Investitionsschwerpunkte zu erläutern und zu begründen sind und auf der Grundlage der Finanzplanung überarbeitete mehrjährige Investitions- programme vorzulegen sind.

Die vorliegende Finanzplanung umfasst dementsprechend die Jahre 2021 bis 2025, wobei die Werte des Jahres 2021 den veranschlagten Haushalten und die Werte der Jahre 2022/23 den Entwürfen des Senats zu den Haushalts- plänen entsprechen. Der weitere Prognosezeitraum umfasst die Jahre 2024 und 2025. Der Finanzplan wird gemäß § 31 Abs. 1 der Landeshaushaltsord- nung (LHO) vom Senator für Finanzen aufgestellt.

Im Zwei-Städte-Staat Bremen umfasst die Finanzplanung neben der Landes- ebene grundsätzlich auch die kommunale Ebene der beiden Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven, wobei nur der Haushalt der Stadt Bremen explizit ausgewiesen wird. Die Bremerhavener Daten werden zwar benötigt, um den konsolidierten Haushalt des Stadtstaates zu berechnen, der ebenfalls Grund- lage dieser Finanzplanung ist, für die Aufstellung und Darstellung der Bremer- havener Finanzplanung ist jedoch ausschließlich die Kämmerei Bremerhaven zuständig.

Die Finanzplanung wird unter der Maßgabe der Schuldenbremse und der

Sanierungshilfenvereinbarung mit dem Bund aufgestellt. Sie dient damit

zugleich als ‚Frühwarnsystem‘ für die nach § 50 Abs. 7 HGrG bestehende

Verpflichtung, rechtzeitig geeignete Maßnahmen zu treffen, die nach der

Finanzplanung erforderlich sind, um eine geordnete Haushaltsentwicklung

unter Berücksichtigung des voraussichtlichen gesamtwirtschaftlichen

Leistungsvermögens in den einzelnen Planungsjahren zu sichern und das

grundgesetzliche und landesverfassungsrechtliche Neuverschuldungsverbot

einzuhalten.

(7)

2. Ergebnisse der Finanzplanung

Stadt Bremen

Senator für Finanzen - Ref. 20

Berechnungsstand: 20.08.2021 Anschl. +

Steuersch.**

2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 10 Steuereinnahmen 967 935 842 886 906 956 1.006 1.045 11 Schlüsselzuweisungen 415 433 510 564 592 615 643 667 12 Sozialleistungseinnahmen 456 454 535 529 571 581 591 601 13 Konsumtive Einnahmen 915 973 883 938 965 956 958 959 14 Investive Einnahmen 112 130 167 128 120 127 87 75

15 Einnahmen Bremen-Fonds 151

Bereinigte Einnahmen 2.866 2.926 3.087 3.045 3.154 3.235 3.284 3.346 Veränderung ggü. Vorjahr (in %) +7,0 +2,1 +5,5 -1,4 +3,6 +2,6 +1,5 +1,9

20 Personalausgaben 732 779 825 869 899 912 921 928

21 Personalkostenzuschüsse 326 342 398 407 441 461 473 484 22 Sozialleistungsausgaben 911 935 955 972 1.001 1.018 1.035 1.052

23 Sonst. konsumtive Ausgaben 523 551 680 583 620 613 616 616 24 Investitionsausgaben 355 328 362 363 345 368 373 368

25 Zinsausgaben 205 175 0 0 3 3 3 3

26 Bremen-Fonds (Corona-Pandemie) 60 280 230 190

27 Handlungsfelder 0

28 Konsolidierungserfordernis -4 0 0

Bereinigte Ausgaben 3.051 3.110 3.281 3.469 3.539 3.564 3.420 3.450 Veränderung ggü. Vorjahr (in %) +5,1 +1,9 +5,5 +5,8 +2,0 +0,7 -4,1 +0,9

Finanzierungssaldo -185 -185 -194 -425 -386 -329 -136 -104

30 Konsolidierungshilfen (netto) 150 150 50

40 Rücklagen (Entnahme abzgl. Zuführung) -51 14 -103 10 -1 -1 4 0 41 - Ex-ante Konjunkturbereinigung (Stabilitätsrückl.) -4 4 0

42 - Sonstige Rücklagen -99 10 -1 -1 -1 0

Netto-Kredittilgung -87 -21 -247 -415 -386 -330 -133 -104

50 Strukturelle Bereinigungen 91 166 247 26 4 5 -1 -1 51 - Finanzielle Transaktionen 93 70 19 -25 -1 -1 -1 -1 52 - ex-ante-Konjunkturber. (statt Rücklagen) 1 -18 37 5 6

53 - Abweichungskomponente -44 64 236 71 0 0 0 0

54 - (vorgezogene) Steuerrechtsänderungen -8 -57 0 0 0 0

55 - BKF 41 49

Struktureller Abschluss -94 -19 0 -389 -382 -325 -134 -105

60 zulässiger struktureller Abschluss -125 -62 0 0 0 0 37 37

- Tilgung aufgrund der Corona-Pandemie 37 37

Sicherheitsabstand / Handlungsbedarf 30 43 0 -389 -382 -325 -171* -142*

70 Ausnahmetatbestand

Nettobelastung aufgrund der Corona-Pandemie 389 389 330

71 - Bremen-Fonds 280 230 190

72 - Steuermindereinnahmen ggü Nov 2019 160 165 146 73 - Rücknahme der ex-ante-Konjunkturbereinigung -37 -5 -6 74 - Rücknahme der Abweichungskomponente -71

75 - Rücknahme der Steuerrechtsänderungen 57

Sicherheitsabstand inkl. Ausnahmetatbestand 0 7,5 5

*

**

Ergebnisse /

Einhaltung Schuldenbremse (in Mio. €)

Entwurf Plan IST

Steuerschätzung Mai 2021 für 2021: Ausw irkungen auf Steuereinnahmen, Schlüsselzuw eisungen, Abw eichungskomponente, coronabedingte Im nächsten Haushaltsaufstellungsverfahren aufzulösender Handlungsbedarf

(8)

Land Bremen

Senator für Finanzen - Ref. 20 Berechnungsstand: 20.08.2021 Anschl. +

Steuersch.**

2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 10 Steuern / LFA / BEZ 3.277 3.382 3.268 3.389 3.550 3.690 3.858 4.000

11 Sanierungshilfen 400 400 400 400 400 400

12 Sozialleistungseinnahmen 227 263 322 320 332 338 344 349 13 Konsumtive Einnahmen 416 461 514 435 457 427 429 433 14 Investive Einnahmen 140 160 206 196 133 146 123 114 15 Bremen-Fonds (Corona-Pandemie) 264

Bereinigte Einnahmen 4.061 4.267 4.974 4.740 4.873 5.001 5.154 5.296 Veränderung ggü. Vorjahr (in %) +4,0 +5,1 +16,6 -4,7 +2,8 +2,6 +3,0 +2,8

20 Personalausgaben 685 727 762 775 828 864 895 927

21 Personalkostenzuschüsse 888 934 1.053 1.087 1.125 1.158 1.161 1.173 22 Sozialleistungsausgaben 545 546 654 648 691 703 715 727 23 Konsumtive Ausgaben 1.239 1.302 1.306 1.356 1.460 1.479 1.506 1.541 24 Investitionsausgaben 367 329 359 404 391 387 327 311

25 Zinsausgaben 353 398 602 611 575 550 543 538

26 Bremen-Fonds (Corona-Pandemie) 442 650 140 120

27 Handlungsfelder (ab 2022: Klimaschutz/ Klimafonds) 50 20 20 25 25

28 Konsolidierungserfordernis -55 -100 -70

Bereinigte Ausgaben 4.077 4.235 5.179 5.527 5.131 5.212 5.173 5.242 Veränderung ggü. Vorjahr (in %) +3,8 +3,9 +22,3 +6,7 -7,2 +1,6 -0,7 +1,3

Finanzierungssaldo -16 31 -205 -787 -258 -211 -19 54

30 Konsolidierungshilfen (netto) 119 119 40

40 Rücklagen (Entnahme abzgl. Zuführung) -99 -79 105 15 25 3 9 2

41 - Ex-ante Konjunkturbereinigung (Stabilitätsrückl.) -7 7 0

42 - Sonstige Rücklagen 111 15 25 3 1 2

Netto-Kredittilgung 4 71 -60 -772 -232 -207 -10 56

50 Strukturelle Bereinigungen -34 -20 140 48 28 28 19 20 51 - Finanzielle Transaktionen 19 14 16 24 18 17 19 20 52 - ex-ante-Konjunkturber. (statt Rücklagen) 2 -35 65 10 11

53 - Abweichungskomponente -63 -5 138 59 0 0 0 0

54 - (vorgezogene) Steuerrechtsänderungen -14 -100 0 0 0 0

55 - BKF 8 6

Struktureller Abschluss -50 11 80 -724 -204 -179 8 76

60 zulässiger struktureller Abschluss -99 -50 0 0 0 0 45 45

- Tilgung aufgrund der Corona-Pandemie 45 45

Sicherheitsabstand für Tilgung SanierungshilfenG 50 61 80 -724 -204 -179 -36* 31 70 Ausnahmetatbestand

Nettobelastung aufgrund der Corona-Pandemie 804 284 259

71 - Bremen-Fonds 650 140 120

72 - Steuermindereinnahmen ggü Nov 2019 178 154 150 73 - Rücknahme der ex-ante-Konjunkturbereinigung -65 -10 -11 74 - Rücknahme der Abweichungskomponente -59

75 - Rücknahme der Steuerrechtsänderungen 100

Sicherheitsabstand für Tilgung SanierungshilfenG inkl. Ausnahmetatbestand 80 80 80 Ergebnisse /

Einhaltung Schuldenbremse (in Mio. €)

Plan Entwurf

(9)

Stadtstaat Bremen

Senator für Finanzen - Ref. 20 Berechnungsstand: 20.08.2021 Anschl. +

Steuersch.**

2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 10 Steuern / LFA / BEZ 4.369 4.453 4.233 4.407 4.590 4.787 5.012 5.197

11 Sanierungshilfen 400 400 400 400 400 400

12 Sozialleistungseinnahmen 368 364 375 381 388 394

13 Konsumtive Einnahmen 914 1.025 710 681 706 671 675 680

14 Investive Einnahmen 150 190 212 217 137 156 126 113

15 Einnahmen Bremen-Fonds (Corona-Pandemie) 264

Bereinigte Einnahmen 5.433 5.669 6.187 6.068 6.208 6.395 6.600 6.785 Veränderung ggü. Vorjahr (in %) +4,7 +4,3 9,1 -1,9 +2,3 +3,0 +3,2 +2,8 20 Personalausgaben 1.726 1.830 1.929 2.007 2.102 2.161 2.204 2.242

21 Personalkostenzuschüsse 693 719 777 820 835 858

22 Sozialleistungsausgaben 1.118 1.146 1.178 1.190 1.225 1.245 1.266 1.287 23 Sonstige konsumtive Ausgaben 367 396 1.233 1.176 1.270 1.257 1.254 1.259

24 Investitionsausgaben 646 606 583 694 656 669 654 642

25 Zinsausgaben 608 622 603 613 579 554 547 542

26 Bremen-Fonds (Corona-Pandemie) 372 1.000 370 310

27 Handlungsfelder (ab 2022: Klimaschutz) 50 20 20 25 25

28 Konsolidierungserfordernis -69 -107 -77

Bereinigte Ausgaben 4.466 4.600 6.592 7.379 6.892 6.960 6.786 6.856 Veränderung ggü. Vorjahr (in %) -18,9 +3,0 43,3 +11,9 -6,6 +1,0 -2,5 +1,0 Differenz der Verrechnungen -1 1 1

Finanzierungssaldo 966 1.070 -404 -1.311 -684 -565 -185 -72

30 Konsolidierungshilfen 300 300 100

40 Rücklagen (Entnahme abzgl. Zuführung) -154 -62 -30 30 38 3 13 2 41 - Ex-ante Konjunkturbereinigung (Stabilitätsrückl.) -11 12 0

42 - Sonstige Rücklagen -19 30 38 3 1 2

Netto-Kredittilgung 1.112 1.307 -334 -1.281 -646 -562 -172 -70

50 Strukturelle Bereinigungen 77 180,7 414 79 33 33 17 18

51 - Finanzielle Transaktionen 111 105 34 -2 16 15 17 18 52 - ex-ante-Konjunkturbereinigung (statt Rücklagen) 3 -56 109 16 18

53 - Abweichungskomponente -94 70 403 140 0 0 0 0

54 - (vorgezogene) Steuerrechtsänderungen -23 -168 0 0 0 0

55 - BKF 57 61,6

Struktureller Abschluss 1.043 1.250 80 -1.202 -614 -528 -155 -52 60 zulässiger struktureller Abschluss -251 -125 0 0 0 0 87 87

- Tilgung aufgrund der Corona-Pandemie 87 87

Sicherheitsabstand / Handlungsbedarf 1.293 1.376 80 -1.202 -614 -528 -241* -139*

70 Ausnahmetatbestand

Nettobelastung aufgrund der Corona-Pandemie 1.285 701 613

71 - Bremen-Fonds 1.000 370 310

72 - Steuermindereinnahmen ggü Nov 2019 366 348 321 73 - Rücknahme der ex-ante-Konjunkturbereinigung -109 -16 -18 74 - Rücknahme der Abweichungskomponente -140

75 - Rücknahme der Steuerrechtsänderungen 168

Sicherheitsabstand inkl. Ausnahmetatbestand 83 87 85

Einhaltung Sanierungshilfengesetz:

Netto-Kredittilgung -335 -1.281 -646 -562 -172 -70

50 Strukturelle Bereinigungen

51 - Finanzielle Transaktionen 34 -2 16 15 17 18

53 - Abweichungskomponente 382 140 0 0 0 0

54 - vorgezogene Steuerrechtsänderungen -168 0 0 0 0

Struktureller Abschluss 81,6 -1.311 -630 -546 -155 -52

60 Tilgungsverpflichtung Sanierungshilfenvereinbarung 80 80 80 80 80 80 Ergebnisse /

Einhaltung Schuldenbremse (in Mio. €)

Entwurf Plan IST

(10)

3. Gesamtstrategie

Bereits mit dem Eckwertbeschluss des Senats zu den Haushalten 2020 und 2021 vom 1. Oktober 2019 hat der Senat seine Gesamtstrategie festgelegt.

Der Senat hält an dieser Gesamtstrategie grundsätzlich weiter fest, da die dort verankerten Ziele auch unter den aktuellen Bedingungen der Corona-Pande- mie Gültigkeit besitzen.

In dieser Gesamtstrategie wurde unter anderem dargelegt, dass im Sinne einer nachhaltigen Haushaltspolitik der Ressourceneinsatz darauf auszurich- ten ist, die ökologische Krise zu bewältigen, den sozialen Zusammenhalt zu stärken, soziale Ungleichheit zu bekämpfen sowie Rahmenbedingungen für eine gute ökonomische Entwicklung des Landes zu schaffen. Dies gilt durch die Corona-Pandemie noch verstärkt:

Negativ betroffen sind Unternehmen, Infrastruktureinrichtungen, private Haushalte sowie die öffentliche Verwaltung. Hinsichtlich der Folgewirkungen ist u.a. mit einem nachhaltigen Beschäftigungsabbau, Engpässen bei Betreuung und Ausbildung, einem verstärkten Wettbewerb zwischen Hoch- und Niedrigqualifizierten und einer asymmetrischen Betroffenheit auf dem Arbeitsmarkt zu rechnen, die vor allem Frauen, Niedrigqualifizierte, Menschen mit Migrationshintergrund und junge Menschen trifft. In der Summe ist eine Vertiefung der Ungleichheit zu befürchten, eine Gefährdung des sozialen Zusammenhalts und eine sinkende Attraktivität im Wettbewerb um Unter- nehmen und Einwohner. Für Bremen muss es daher darum gehen, die Folgen der Corona-Krise abzumildern und gleichzeitig die Krisenresilienz von Wirt- schaft und Gesellschaft weiter zu stärken.

Auch ein weiterer zentraler Baustein der Gesamtstrategie des Senats gilt unverändert: die fiskalpolitische Maxime der Sicherstellung der Verfassungs- mäßigkeit der Haushalte und die Einhaltung der Verpflichtungen aus dem Sanierungshilfengesetz, insbesondere die rechnerisch jährliche haushalts- mäßige Tilgungsleistung in Höhe von 80 Mio. €. Damit Bremen langfristig aus der Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen und der Vereinbarung zu den Sanierungshilfen profitieren kann, muss die Einnahmebasis der öffent- lichen Hand weiter gestärkt und nachhaltig gewirtschaftet werden.

Der Senat sieht es weiterhin im Rahmen der dezentralen Fach- und Ressour- cenverantwortung als vorrangige Aufgabe der Fachressorts an, den Mittelein- satz so zu steuern, dass die strategischen Ziele umgesetzt werden; die dezentrale Ressourcenverantwortung umfasst insofern auch die Zielverant- wortung.

Die in der Gesamtstrategie dargestellten Leitlinien für die Haushalte 2020 und

2021 sind auch vor dem Hintergrund der Überwindung der Corona-Pandemie

handlungsleitend für das Haushaltsaufstellungsverfahren 2022 und 2023 und

(11)

3. Sozialen Zusammenhalt in den Stadtteilen stärken und Ungleichheit zwischen den Quartieren verringern

4. Wohnen für alle bezahlbar machen

5. Wissenschaft und Forschung weiterentwickeln

6. Rahmenbedingungen für eine gute wirtschaftliche Entwicklung schaffen 7. Attraktivität und Sicherheit im Land steigern

8. Diskriminierung und Ausgrenzung vermeiden.

Die Bekämpfung der Corona-Pandemie und ihrer Folgen stellt den Senat bei

der Umsetzung dieser Leitlinien vor eine enorme Herausforderung, die auch

die weiteren Haushaltsaufstellungsjahre dieser Legislaturperiode beeinflussen

wird. Die Bewältigung der Corona-Pandemie ist zu einer der zentralen Aufga-

ben des Senats während der laufenden Legislaturperiode geworden, ohne

dass die oben genannten Ziele der Gesamtstrategie des Senats aufgegeben

wurden; allerdings ist die Kraftanstrengung zur Erreichung dieser Ziele des

Senats durch die Corona-Pandemie schwieriger geworden. Die enormen

finanziellen Auswirkungen der Pandemiebewältigung belasten die zukünftigen

Haushalte aufgrund der damit verbundenen Tilgungsverpflichtungen zusätz-

lich; sie erfordern ein sorgsames Abwägen.

(12)

4. Rahmenbedingungen

Die Rahmenbedingungen, unter denen die aktuelle Mittelfristplanung der bre- mischen Haushalte zu gestalten ist, werden weiterhin durch die enormen Eigenanstrengungen, die in der Vergangenheit erforderlich waren, um den Konsolidierungspfad erfolgreich abzuschließen, geprägt. Darauf aufsetzend bestimmen seit 2020 insbesondere die Vorgaben zur Einhaltung der Schul- denbremse mit der zusätzlichen Tilgungsverpflichtung aus der Sanierungs- hilfenvereinbarung die jeweiligen Haushaltsaufstellungen.

Darüber hinaus weisen die bremischen Haushalte insbesondere über die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie einige Besonderheiten auf.

4.1 COVID-19-Pandemie

Die bremischen Haushalte werden seit 2020 in hohem Maße von den Auswir- kungen der Pandemie geprägt. Die Pandemie und die Maßnahmen zu ihrer Eindämmung beeinträchtigen alle Bevölkerungsgruppen und -schichten sowie die allermeisten Unternehmen. Es ist davon auszugehen, dass hilfebedürftige Bürger, Gruppen, Quartiere und Unternehmen auch weiterhin besondere Unterstützungen benötigen.

Es besteht sowohl beim Bund als auch bei den anderen Ländern Einigkeit, dass die haushaltsbedingten Auswirkungen der Corona-Pandemie grundsätz- lich eine Ausnahmesituation innerhalb der Schuldenbremse darstellen, die sich der Kontrolle des Staates entzieht und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigt.

Während die Auswirkungen der Pandemie im Jahr 2020 insbesondere auf- grund der Unterstützungsleistungen des Bundes, der Abweichungskompo- nente als Teil der Konjunkturbereinigung, positiv wirkenden Einzeleffekten sowie unterstützenden Eigenanstrengungen letztendlich ohne die Inanspruch- nahme des Ausnahmetatbestandes im regulären Haushalt aufgefangen werden konnten, wird der von der Bürgerschaft bzw. der Stadtverordneten- versammlung für jede der drei Gebietskörperschaften für das Haushaltsjahr 2021 festgestellte Ausnahmetatbestand auch nach Haushaltsabschluss Bestand haben. Es ist davon auszugehen, dass die haushaltsmäßigen Belas- tungen durch die Pandemie in diesem Jahr die höchste Ausprägung vorweisen wird.

Aber auch für die Haushaltsjahre 2022/23 sind die prognostizierten Haushalts-

belastungen aufgrund der Pandemie noch so erheblich, dass der Senat

vorschlägt, den Ausnahmetatbestand – vorbehaltlich der tatsächlichen

Abschlüsse dieser Jahre – auch für die Haushaltsaufstellungsjahre 2022/23

festzustellen. Die Regelungen zur Schuldenbremse erlauben, in Höhe der

direkten Auswirkungen der Pandemie bzw. zur Bewältigung der Folgen der

(13)

Steuereinnahmen von über 300 Mio. € p.a., die, während die Krise noch anhält, nicht an anderer Stelle im Haushalt aufzufangen ist.

Da keine exakte Herleitung der ausschließlich coronabedingten Steuerminder- einnahmen möglich ist, die COVID-19-Pandemie aber unzweifelhaft den entscheidenden Faktor der geringer prognostizierten Steuereinnahmen darstellt, wird an dieser Stelle auf einen rechnerischen Versuch, zwischen der Pandemie und anderen Faktoren, die Einfluss auf die Steuereinnahme- entwicklung haben, zu unterscheiden, verzichtet. Vielmehr wird die Differenz zwischen den prognostizierten Steuereinnahmen mit der letzten Steuerschät- zung vor der Pandemie im Herbst 2019 und den aktuell geschätzten Steuer- einnahmen ermittelt. Das Heranziehen der letzten Steuerschätzung vor der Pandemie erscheint als die einzig gangbare Lösung, jedenfalls näherungsweise einen objektiven Wert zu finden, um die Wirkung der coronabedingten Krise messen zu können.

Diese Differenz wird bis 2023 grundsätzlich der Pandemie und somit dem Ausnahmetatbestand zugerechnet. Die nach landesrechtlicher Schuldenbremse durchzuführende Konjunkturbereinigung, die einen Teil dieser Mindereinnahmen strukturell auffängt, wird dabei berücksichtigt, also bei der Berechnung der Beträge, die über den Ausnahmetatbestand kreditfinanziert werden können, wieder abgezogen.

Ausgabeseitig wird weiterhin mit erforderlichen Unterstützungsmaßnahmen und Hilfsprogrammen, insbesondere im wirtschaftspolitischen Bereich, gerechnet. Neben Ausgaben zur unmittelbaren Pandemiebekämpfung sollen Mittel vor allem für Investitionen in die Bewältigung der Folgen der Pandemie verwendet werden, um in krisenbetroffenen Bereichen Impulse für zukunfts- sichernde Entwicklung zu ermöglichen und zum Neustart nach der Krise in Bremen beizutragen.

Der Senat hat sich in seinem Eckwertebeschluss vom 30.03.2021 bereits auf potentielle Bremen-Fonds-Themen 2022/2023 verständigt, die vorbehaltlich der im Vollzug antragsbasiert nachzuweisenden Einhaltung der Prüfkriterien aus ebendiesem finanziert werden können. Dafür sind – wie schon bei den Haushaltsaufstellungen 2020 und 2021 praktiziert – Globalmittel für die Bekämpfung und Abmilderung der Folgewirkungen der Pandemie in den Haushalten der bremischen Gebietskörperschaften eingestellt worden, die erst im Haushaltsvollzug für konkrete Maßnahmen aufgelöst werden. Für das Land Bremen betragen diese Globalmittel in den Haushaltsaufstellungsjahren 140 bzw. 120 Mio. € und für die Stadt Bremen 230 bzw. 190 Mio. €.

Gesetzlich vorgeschrieben ist dabei, dass alle Beträge, die über den Ausnah- metatbestand kreditfinanziert werden, über einen zeitnahen Tilgungsplan zurückzuführen sind, die zukünftigen Haushalte somit vorab belasten werden.

Es ist dabei vorgesehen, dass, beginnend mit dem Jahr 2024, die Tilgung des

Gesamtbetrages der coronabedingten Kreditaufnahme der Jahre 2021 - 2023

im Zeitraum von 30 Jahren vorgenommen wird.

(14)

4.2 Haushaltsnotlage

Seit dem Jahr 2012 befand sich die Freie Hansestadt Bremen im Sanierungs- verfahren nach § 5 Stabilitätsratsgesetz (StabiRatG). Ursächlich hierfür war, dass die vom Stabilitätsrat durchgeführte Prüfung der Haushaltslage für Bremen ergab, dass eine drohende Haushaltsnotlage besteht. Wenn der Stabilitätsrat eine solche feststellt, ist die Vereinbarung eines Sanierungs- programms gesetzlich zwingend vorgeschrieben. Daher legte der Senat gemäß den Vorschriften des Stabilitätsratsgesetzes ein fünfjähriges Sanie- rungsprogramm vor.

Bestandteil des vom Senat vorgelegten Sanierungsprogramms 2012-2016 war einerseits die Einhaltung bestimmter Obergrenzen der Nettokreditauf- nahme, andererseits die Durchführung eines umfänglichen Katalogs von Sanierungsmaßnahmen aller bremischen Senatsressorts sowie des Magist- rats der Stadtgemeinde Bremerhaven zum Nachweis von Eigenanstrengun- gen des Stadtstaates zur Sanierung der Haushalte.

Nach dem erfolgreichen Abschluss des Sanierungsprogramms 2012-2016 wiesen die zu prüfenden Kennzahlen (struktureller Finanzierungssaldo, Kreditfinanzierungsquote, Zins-Steuer-Quote und Schuldenstand je Einwoh- ner) weiterhin auf eine drohende Haushaltsnotlage Bremens hin. Daraufhin vereinbarten der Stabilitätsrat und der Senat ein verlängertes Sanierungs- programm 2017-2020, welches mit Abschluss des Jahres 2020 und dem darauf basierenden Abschlussbericht von April 2021 beendet wurde. Darin wurde festgestellt, dass die Freie Hansestadt Bremen die Sanierungsziele in jedem Jahr eingehalten hat; im Jahr 2020 nur unter Berücksichtigung der finanzwirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie als besondere Ausnahmesituation.

Ein neuerliches Sanierungsprogramm wurde daraufhin nicht mehr vereinbart und die Freie Hansestadt Bremen aus dem Sanierungsverfahren entlassen.

Zwar weisen die Kennzahlen weiterhin auf eine drohende Haushaltsnotlage Bremens hin, jedoch hat sich einerseits durch die Neuordnung der Bund- Länder-Finanzbeziehungen die Finanzausstattung Bremens zwischenzeitlich substanziell verbessert, andererseits besteht pandemiebedingt eine unzu- reichende Vergleichbarkeit der maßgeblichen Kennzahlen. Insbesondere auf- grund dieser Umstände hat der Stabilitätsrat festgestellt, dass für Bremen aktuell keine Haushaltsnotlage mehr droht.

Der Stabilitätsrat prüft jährlich alle Länder neu auf das Vorliegen einer

„drohenden Haushaltsnotlage“. Die Prüfung erfolgt jeweils im Herbst. Es ist

also nicht ausgeschlossen, dass noch im Jahr 2021 an Bremen erneut die

Anforderung gerichtet wird, ein Sanierungsprogramm aufzustellen. Auch der

Stabilitätsrat hat in seinem Beschluss darauf hingewiesen, dass angesichts

der hohen Vorbelastungen Bremens und der zusätzlichen Pandemielasten

(15)

nachgelassen werden kann, die maßgeblichen Kennzahlen Bremens auch ohne ein formelles Sanierungsverfahren weiter zu verbessern.

Darüber hinaus besteht unabhängig von einem möglichen neuen Sanierungsverfahren nach dem Stabilitätsratsgesetz für die Freie Hansestadt Bremen das hiervon getrennte Verfahren auf Grundlage der Vereinbarung mit dem Bundesministerium der Finanzen nach dem Sanierungshilfengesetz. Der Senat ist entschlossen, im Rahmen dieses Verfahrens zu einer nachhaltigen Sanierung der bremischen Haushalte durch Einstieg in die Altschuldentilgung und mit Maßnahmen zur Stärkung der Wirtschafts- und Finanzkraft beizutragen.

4.3 Gesamtwirtschaftliche und demografische Entwicklung

Die Einnahme- und Ausgabeerwartungen der Finanzplanung sind gemäß § 9 i.V.m. § 14 des Stabilitäts- und Wachstumsgesetzes „in ihren Wechselbezie- hungen zu der mutmaßlichen Entwicklung des gesamtwirtschaftlichen Leis- tungsvermögens“ zu erstellen.

Diese Vorschrift trägt dem Umstand Rechnung, dass die künftige Entwicklung der Staatsfinanzen immer auch in Abhängigkeit von der sozioökonomischen Entwicklung steht: Steuereinnahmen hängen eng mit der Konjunktur zusam- men, Ansprüche Bremens aus den Bund-Länder-Finanzbeziehungen mit der Bevölkerungszahl, bedeutsame Pflichtausgaben mit der Arbeitslosigkeit und der demographischen Entwicklung.

Neben Bundesgesetzen, die Länder und Kommunen zu Ausgaben verpflich- ten oder Einnahmen festlegen, sind also auch sozioökonomische Verbesse- rungen und Verschlechterungen maßgebliche externe Rahmensetzungen für die finanzwirtschaftliche Entwicklung des Stadtstaates.

Üblicherweise gehen die Finanzplanungen bezüglich ihrer Annahmen zur sozioökonomischen Entwicklung weitgehend von den Prognosen des Arbeits- kreises Steuerschätzungen von Bund und Ländern aus. Diese werden zwar für das Bundesgebiet als Ganzes und nicht für einzelne Länder getroffen. Dies ist aber einerseits als hinreichend anzusehen, weil eine regionale Prognose von Wirtschafts- und Arbeitsmarktdaten, insbesondere für den Stadtstaat Bremen, kaum aussagekräftig wäre. Andererseits werden die aufgrund der Steuerschätzung resultierenden Einnahmeerwartungen im Zuge einer Regio- nalisierung auf die einzelnen Länder heruntergebrochen.

Die Werte dieser Regionalisierung sind u. a. maßgeblich für die in Abschnitt

5.1.1 prognostizierten steuerabhängigen Einnahmen sowie für die Konjunktur-

bereinigung als struktureller Faktor bei der Berechnung der Schulden-

bremseneinhaltung. Die diesen Prognosen zugrundeliegenden gesamtwirt-

schaftlichen Erwartungen legt die nachstehende Tabelle dar. Sie basiert auf

der jüngsten verfügbaren Steuerschätzung vom Mai 2021.

(16)

Tabelle 1: Projektion der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung der Bundesrepublik

Zuwachsraten in %

Ist Projektion Mai 2021

2020 2021 2022 2023 2024 2025

Bruttoinlandsprodukt (nominal) -3,4 5,3 5,2 2,6 2,6 2,6 Bruttoinlandsprodukt (real) -4,9 3,5 3,6 1,1 1,1 1,1

Verwendung (nominal):

Inländische Verwendung

Konsumausgaben private Haushalte -5,4 3,1 7,1 2,8 2,8 2,8 Konsumausgaben Staat 6,6 9,0 1,4 1,8 1,8 1,8 Anlageinvestitionen -1,7 5,8 5,7 3,3 3,3 3,3

Außenbeitrag

Exporte -9,7 11,2 5,3 4,8 4,8 4,8

Importe -10,7 11,9 5,8 5,2 5,2 5,2

Verteilung (nominal):

Volkseinkommen -2,8 5,8 4,3 2,8 2,8 2,8 Arbeitnehmerentgelte -0,2 3,3 3,9 2,8 2,8 2,8 Unternehmens- und Vermögenseink. -9,3 12,9 5,4 2,8 2,8 2,8 Verfügbares Einkommen priv. Haush. 0,7 2,7 2,9 2,8 2,8 2,8

Der Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ erwartet demnach, dass die bundesweiten wirtschaftlichen Einbrüche infolge der Corona-Pandemie in diesem und im kommenden Jahr bis auf 60 Mrd. € aufgeholt werden (reale Zunahme des Bruttoinlandsprodukts (BIP) 3,5 % bzw. 3,6 %). Anschließend würde sich die gesamtwirtschaftliche Entwicklung auf einem moderaten Wachstumskurs einpendeln.

Getragen wird diese Erholung im laufenden Jahr noch von den konjunkturstüt- zenden Maßnahmen des Staates, dessen Konsumausgaben noch einmal um 9,0 % zulegen. Der private Konsum würde sich im laufenden Jahr bereits wieder verbessern (+ 3,1 %), aber erst im Jahr 2022 stark anziehen (+ 7,1 %), wenn die Konsumausgaben des Staates sich wieder konsolidieren. Der Zuwachs in Ausrüstung würde hingegen im Vertrauen auf die bevorstehende Nachfragespitze bereits 2021 das Höchstniveau im Prognosezeitraum erreichen (+ 5,8 %).

Unterstellt ist hierbei, dass der Umfang der pandemiebedingten Einschrän-

kungen nicht wieder steigt. Somit stellt die weitere Entwicklung des Infektions-

geschehens ein erhebliches Risiko für den prognostizierten Erholungskurs

(17)

2020 wettmachen. Die Arbeitnehmerentgelte legen, getragen vom Rückgang der Kurzarbeit, um 3,3 % ebenfalls wieder zu. Der vergleichsweise moderate Zuwachs der Arbeitnehmerentgelte ist auch im Lichte ihrer weitgehenden Stabilität im Krisenjahr zurückzuführen, da vor allem mittels Kurzarbeiter- geldes und ergänzender tariflicher Regelungen Einkommensverluste in vielen, wenngleich nicht allen, Beschäftigungssektoren zu weiten Teilen kompensiert werden konnten.

Da es sich bei diesem Szenario um eine bundesweite Prognose handelt, ist anzumerken, dass das Land Bremen in den Vorjahren immer wieder hinter der bundesweiten Entwicklung zurückgeblieben ist. Bis zum Beginn der pande- miebedingten Einschränkungen kam es grundsätzlich sowohl in Bremen als auch im Bund ab 2010 zu einem kräftigen und durchgehenden Anstieg des Bruttoinlandsprodukts (vgl. Abb. 1).

Gleiches gilt für die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, die bedeut- sam für die Verteilung der Wohlfahrtsgewinne und somit für den privaten Konsum und die staatliche Steuerbasis ist. Allerdings fiel der Aufwärtstrend vor allem ab Mitte des Jahrzehnts im Zwei-Städte-Staat zunehmend geringer aus als in der Ländergesamtheit.

Vor allem der Rückgang der Arbeitslosigkeit im Stadtstaat hat sich von der positiveren Entwicklung im Bundesgebiet entkoppelt, sie nahm bis 2019 kaum noch ab. 2020 stieg die Arbeitslosigkeit dann rezessionsbedingt im Bund wie in Bremen. Gleiches gilt für die Entwicklung der erwerbsfähigen Leistungs- berechtigten (eLb) im SGB II. Ursächlich für die bis zur Pandemie bessere Entwicklung der Ländergesamtheit war vor allem die anhaltende, sehr dyna- mische Aufholentwicklung an den ostdeutschen Arbeitsmärkten, aber auch die strukturelle Langzeitarbeitslosigkeit im Zwei-Städte-Staat sowie die überpro- portionale Leistungserfüllung Bremens bei der Aufnahme und Integration von Geflüchteten und Zugewanderten.

Mit Blick auf die BIP-Entwicklung im Rezessionsjahr 2020 fiel zudem unter allen Bundesländern der Einbruch in Bremen am stärksten aus (- 5,4 %, Bundesschnitt - 3,4 %). Wenngleich gerade die BIP-Länderdaten der kleineren Länder besonders revisionsanfällig sind, gibt auch dieser Umstand einen Hinweis, dass die wirtschaftliche Erholung im Zwei-Städte-Staat vor beson- ders großen Herausforderungen steht.

Grundsätzlich ist aber nach derzeitigen Erkenntnissen in Bremen wie im

Gesamtstaat von einer Erholung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung im

Planungszeitraum auszugehen. Allerdings bleiben die Startbedingungen dafür

im Land Bremen schwächer als im Bundesdurchschnitt. Es bedarf deshalb

besonderer Anstrengungen, damit Bremen nicht durch eine unzureichende

Bekämpfung der Folgen der Corona-Krise wieder in eine bzw. die alte nicht-

selbstverschuldete Haushaltsnotlage zurückfällt.

(18)

Abb 1: Sozioökonomische Entwicklung Bremen und Bund (Index, 2010=100)

Datenquelle: VGRdL, Statistik der BA

Maßgeblichen Einfluss auf die finanzwirtschaftliche Entwicklung Bremens hat schließlich die Bevölkerungsentwicklung. Einerseits ist der Bevölkerungsanteil Bremens an der Ländergesamtheit ausschlaggebend für den bremischen Anteil an der bundesstaatlichen Steuerverteilung. In der Vergangenheit war der relative Bevölkerungsverlust des Zwei-Städte-Staates eine der maßgebli- chen Ursachen für seine Finanzkraftschwäche.

Seit der Jahrtausendwende wuchs der Bevölkerungsanteil Bremens jedoch

wieder kontinuierlich von 0,800 % bis auf 0,823 % an und stagnierte dort, bis

er 2019 infolge einer Registerbereinigung in der Stadtgemeinde Bremen erst-

(19)

Andererseits bewirken Bevölkerungsentwicklungen auch ausgabenseitige Bedarfsveränderungen, die vor allem bei Differenzierung der Daten nach einschlägigen Altersgruppen ablesbar werden.

Die voraussichtliche künftige Entwicklung wird im Rahmen der Steuerschät- zungen nicht prognostiziert, die Bevölkerungsentwicklung der Länder wird stets als Konstante gesetzt. Daher scheint es geboten, zur Einschätzung der tatsächlich zu erwartenden Entwicklung dieser finanziell bedeutsamen Kenn- ziffer zumindest Anhaltspunkte anhand der Betrachtung vorliegender Voraus- berechnungen zur regionalen Bevölkerungsentwicklung zu betrachten.

Aufgrund der Auswirkungen der Infektionsschutzmaßnahmen kann aktuell jedoch keine belastbare Bevölkerungsvorausberechnung erstellt werden.

Grund hierfür ist, dass zwei für Bremens Bevölkerungsentwicklung üblicher- weise maßgebliche Größen (Auslandswanderung, bildungsbedingte Zuwan- derung vor allem im Herbst) infolge der Kontaktbeschränkungen derzeit einem drastischen Einbruch unterworfen sind. Auf dieser Datengrundlage lassen sich keine hinreichend belastbaren Erwartungen für die kommenden Jahre ablei- ten, die sich als Grundlage von Fachplanungen eignen würden.

An dieser Stelle wird daher die Bevölkerungsvorausberechnung des Vorjahres dargelegt (nachfolgende Tabelle). Sie ist mangels Alternativen weiterhin Grundlage für Fachplanungen– mit Ausnahme der Schulstandortplanung, für die ein gesonderter Soll-Ist-Abgleich der Schüler:innenschaft vorgenommen werden soll.

Tab. 3: Bevölkerungsvorausberechnung Land Bremen, Stand Dez. 2019

Jahr Insg.

Bevölkerung im Alter von …. bis unter ... Jahren

< 3 3 - 6 6 - 10 10 - 16 16 - 19 19 - 25 25 - 65 65 - 80 ab 80

2019* 685.436 20.586 19.730 23.368 35.773 18.932 52.924 369.812 98.898 45.413 2020* 687.603 20.545 20.033 24.006 36.174 19.011 52.761 370.245 97.764 47.064 2021 689.452 20.472 20.080 25.035 36.238 19.324 52.136 370.664 97.231 48.272 2022 690.975 20.282 20.042 25.802 36.435 19.530 51.577 370.713 97.945 48.649 2023 692.156 20.070 19.966 26.355 36.528 19.889 50.973 370.778 98.673 48.924 2024 692.992 19.842 19.858 26.512 37.048 20.025 50.597 370.245 99.957 48.908 2025 693.473 19.603 19.651 26.519 37.630 20.068 50.512 369.188 102.426 47.876 2030 693.689 18.570 18.554 25.457 39.982 20.385 50.444 360.263 111.540 48.494 2035 694.132 18.334 17.979 24.241 38.666 21.289 51.473 353.730 118.059 50.361

Zuwachsrate (in %)

2020 - 2025 0,85 -4,59 -1,91 10,47 4,02 5,56 -4,26 -0,29 4,77 1,73 2025 - 2030 0,03 -5,27 -5,58 -4,00 6,25 1,58 -0,13 -2,42 8,90 1,29 2030 - 2035 0,06 -1,27 -3,10 -4,78 -3,29 4,43 2,04 -1,81 5,84 3,85

Typische Bedarfe der Altersgruppe

Krippe n

Kinder- gärten

Grund- schule

Sekun dar- stufe I

Sekun dar- stufe II

Tertiär- Bildun

g

Erwerbs- aktive

Rentner Hoch- betagte

* Erhebliche Abweichung der zwischenzeitlich bekannten Ist-Werte, siehe gesonderte Ausführungen

(20)

Zum Zeitpunkt der Vorausberechnung wurde im mittleren Szenario erwartet, dass im Planungszeitraum die Gesamtbevölkerung des Zwei-Städte-Staates moderat bis auf 693.473 Menschen wächst (Stadt Bremen: 579.563, Stadt Bremerhaven: 113.910). Die natürliche Bevölkerungsentwicklung (Saldo aus Geburten und Sterbefällen) wird leicht negativ auf - 500 bis - 730 Personen pro Jahr beziffert. Ihr stehen aber weiter anhaltende, von der Auslandszu- wanderung getragene Wanderungsgewinne des Landes Bremen gegenüber.

Im Ergebnis ergibt sich ein leichter, im Zeitverlauf schwächer werdender Bevölkerungszuwachs von rd. 1.850 Personen (2021) bis rd. 500 Personen (2025).

Von besonderer Bedeutung für fachpolitische Planungen und daraus abzulei- tende Ressourcenbedarfe ist die Bevölkerungsentwicklung nach Altersgrup- pen. Für den Zwei-Städte-Staat ist hinsichtlich der sich abzeichnenden Anfor- derungen an die öffentliche Aufgabenwahrnehmung aus Tabelle 3 insbeson- dere ablesbar, dass

- die geburten- und zuwanderungsbedingt gegenwärtig noch starken Jahrgänge im Vorschulalter in den kommenden Jahren schulpflichtig werden und somit die Kinderzahl im Grundschulalter im Planungszeit- raum stark ansteigt (+ 10 %), während die Bedarfe für Krippen und (verzögert) für Kindergärten wieder zurückgehen,

- in den für die weiterführenden Schulen relevanten Altersgruppen eben- falls ein substanzieller Anstieg zu erwarten ist, der etwa der Hälfte des prozentualen Anstiegs im Grundschulbereich entspricht,

- das Erwerbspersonenpotenzial zwischen 25 und 64 Jahren weitgehend stabil bleibt, im Anschluss an den Planungszeitraum aber bedingt durch den Renteneintritt der sog. Babyboomer spürbar zugunsten der Alters- gruppe der jüngeren Rentner:innen abnimmt,

- für die Entwicklung der Hochbetagten mit erhöhten Pflegebedarfen in diesem Planungszeitraum nur noch eine moderate Zuwachsdynamik erwartet wird.

Das Durchschnittsalter der bremischen Gesamtbevölkerung wird im Planungs- zeitraum nur marginal (+0,1 auf 43,7 Jahre) steigen und anschließend in moderatem Tempo weiter zunehmen (2030: 44,1 Jahre).

Zwischenzeitlich verfügbare Ist-Zahlen für die Jahre 2019 und 2020 ergeben erwartungsgemäß erhebliche Abweichungen von dieser Vorausberechnung.

So belief sich der Bevölkerungsstand des Landes Ende 2019 auf nur rd.

681.200 Personen, rd. 4.200 Personen weniger als in der Vorausberechnung

erwartet. Grund hierfür war einer Registerbereinigung in der Stadtgemeinde

Bremen.

(21)
(22)

5. Finanzplanung 2021 – 2025

Die Ausgangslage für die Aufstellung der Haushalte 2022/23 sowie der Finanzplanung bis 2025 ergibt sich aus der im Mai 2020 beschlossenen Finanzplanung 2019 – 2023, dem aktualisierten Finanzrahmen zur Aufstellung der Haushalte 2021 vom 13 Oktober 2020, dem Eckwertebeschluss vom 30 März 2021 sowie der aktuellen Steuerschätzung vom Mai 2021.

5.1 Einnahmen

Entscheidende Voraussetzung für die Bewältigung der finanzpolitischen Ziele ist für die Freie Hansestadt Bremen neben den Eigenanstrengungen zur Ausgabenbegrenzung eine anhaltend positive Entwicklung der Einnahmen, insbesondere der steuerabhängigen Einnahmen. Schwächungen der Einnah- meentwicklung aufgrund von steuersenkenden Maßnahmen, nicht über die Konjunkturbereinigung erfassten konjunkturellen Effekten oder einer Entkopp- lung der bremischen Bevölkerungsentwicklung vom Bundesdurchschnitt würden dabei – nicht in anderen Haushaltsbereichen zu kompensierende – Auswirkungen auf die Zielerreichung im mittelfristigen Finanzplanzeitraum bewirken.

Abb. 2: Einnahmen des Stadtstaates Bremen in Mio. €

Zwar zeigt die vorstehende längerfristige Abbildung der Einnahmen des Stadt- staates deutlich, dass die Einnahmeentwicklung den Konsolidierungspfad 2010 - 2019 von Anfang an anhaltend unterstützt hat (im Gegensatz zur vorherigen Sanierungsphase Mitte der neunziger Jahre). Insgesamt konnten die Einnahmen in diesem Zeitraum sogar um über 2,3 Mrd. € gesteigert

0 1.000 2.000 3.000 4.000 5.000 6.000 7.000

1980 1981 1982 1983 1984 1985 1986 1987 1988 1989 1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025

SF 2014‐34

(23)

diese dann kontinuierlich zu bestätigen bzw. durch die Tilgungsverpflichtungen aus dem Sanierungshilfenverfahren sogar zu übertreffen.

Zu dieser benötigten Ausgangslage gehörten neben der konjunkturell guten Entwicklung und den bremischen Eigenanstrengungen jedoch auch die prog- nostizierten Einnahmeverbesserungen über die Einigung der Neuordnung der Finanzbeziehungen zwischen dem Bund und den Ländern, insbesondere die Gewährung der Sanierungshilfen von 400 Mio. € p.a. ab 2020. Statt höherer Einnahmesteigerungen aufgrund dieser Finanzreform weist die Abbildung 2 nun jedoch ab 2020 geringere Einnahmesteigerungen als noch im Konsolidie- rungskurs auf. Dies ist maßgeblich über pandemiebedingte, nicht realisierte Steuereinnahmen begründet:

Abb. 3: Steuereinnahmen des Stadtstaates Bremen in Mio. €

Die vorstehende Abbildung zeigt neben der grundsätzlichen Niveauab- senkung der Steuereinnahmen von über 300 Mio. € jährlich dabei insbeson- dere, dass

- im ersten Jahr der Krise die Konjunkturbereinigung über die Festschrei- bung der Höhe der Steuereinnahmen durch die Mai-Steuerschätzung 2019 den Großteil der coronabedingten Steuermindereinnahmen struk- turell kompensiert hat,

- im zweiten Jahr der Krise die ex-ante-Konjunkturbereinigung über das Produktionslückenverfahren noch einen kleineren Teil der Steuer- mindereinnahmen strukturell auffängt (2021) und

- ab dem dritten Jahr der Krise die Mechanismen der Konjunkturbereini- gung die prognostizierten Mindereinnahmen strukturell nicht mehr wesentlich beeinflussen.

Während einer normalen konjunkturellen Schwankungsphase müssten diese strukturellen Wirkungen der Konjunkturbereinigung ausreichen, um die Schuldenbremse einzuhalten. In dem aktuellen Pandemiegeschehen, in dem schon die Belastung auf der Ausgabenseite der Haushalte einen Ausnahme- tatbestand darstellt, können diese prognostizierten Mindereinnahmen jedoch

Schätzung Herbst 2019

(vor der  Pandemie)

IST / Schätzung  Mai 2021 4.400

4.600 4.800 5.000 5.200 5.400

2019 2020 2021 2022 2023 2024

SF 2021‐29

Strukturelle Steuereinnahmen 

(Einnahmen inkl. Konjunkturbereinigung)

(24)

Grob teilen sich die Gesamteinnahmen des Stadtstaates dabei wie folgt auf, wobei deutlich wird, dass die steuerabhängigen Einnahmen (Steuern und Bundesergänzungszuweisungen, bis 2019 inkl. Länderfinanzausgleich) trotz der aktuell eher schwächeren Entwicklung mit einem Anteil von 74 % die Gesamteinnahmen dominieren, die Sanierungshilfen von 400 Mio. € p.a.

stellen ca. 7 % der bremischen Gesamteinnahmen dar:

Abb. 4: Aufteilung der Einnahmen

5.1.1 Steuerabhängige Einnahmen (Steuern, LFA, BEZ)

Im Zuge der Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen wurde festgelegt, dass ab 2020 der Ausgleich der Finanzkraft nicht mehr durch den Länderfinanzausgleich sondern durch die Verteilung des Länderanteils an der Umsatzsteuer erfolgt, so dass die steuerabhängigen Einnahmen des Stadtstaates ab 2020 nur noch aus den originären Steuern und den Bundesergänzungszuweisungen bestehen.

Für die Städte Bremen und Bremerhaven gehören zudem die Schlüsselzuwei- sungen (Ausgabepositionen des Landes) als Teil des kommunalen Finanzaus- gleichs zu den steuerabhängigen Einnahmen, die sich direkt aus den geschätzten bzw. realisierten Steuereinnahmen ergeben und im Prognose- zeitraum ebenfalls auf Basis der jeweiligen Steuerschätzungen ermittelt werden (Planungszeitraum: Steuerschätzung Mai 2021).

Nachfolgende Abbildung verdeutlicht dabei, dass die originären Steuerein- nahme-Arten des Stadtstaates in den letzten 10 Jahren eine deutlich unter- schiedliche Wachstumsdynamik aufwiesen. Insbesondere die Umsatzsteuer war in diesem Zeitraum Garant der deutlich überproportionalen Wachstums-

Steuern 67%

BEZ 7%

Sanierungs‐

hilfen 7%

konsumtive  Einnahmen

17%

investive  Einnahme

n

2%

(25)

122 Mio. € geringeren Wert auf als vergleichbar noch 2019 (Umsatzsteuer + altem Länderfinanzausgleich) vereinnahmt wurde.

Abb. 5: Entwicklung der Steuereinnahmen des Stadtstaates in Mio. €

Bei der Entwicklung im Berichtszeitraum nach Einzelhaushalten wird zudem deutlich, dass – basierend auf den Ergebnissen der Steuerschätzung vom Mai 2021 – sowohl für das Land als auch für die Stadt Bremen von weiterhin kontinuierlich wachsenden steuerabhängigen Einnahmen ausgegangen wird, wobei der Zuwachs des Landes dynamischer ausfällt. Zu beachten ist dabei, dass die Stadt Bremen 2020 nur über die Schlüsselzuweisungen vom Land Mehreinnahmen erzielte, die originären Steuern gingen hingegen insbeson- dere aufgrund der Gewerbesteuerschwäche gegenüber 2019 zurück.

Abb. 6: Entwicklung der steuerabhängigen Einnahmen

0 200 400 600 800 1.000 1.200 1.400 1.600 1.800 2.000 2.200

2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025

2000‐2019: Dreijahresdurchschnitt

* inkl. Einfuhrumsatzsteuer; ab 2020 Überleitung LFA in die Umsatzsteuer

Umsatzsteuer*

Lohn‐ und Einkommensteuer Gewerbesteuer

Sonstige

Land Bremen

Stadt Bremen

500 1.000 1.500 2.000 2.500 3.000 3.500 4.000 4.500

2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025

Steuerabhängige Einnahmen in Mio. €

(26)

Bei der Einzelbetrachtung nach Steuerarten der Tabelle 4 ist für das Land Bremen erneut die nun noch wesentlich höhere Bedeutung der Umsatzsteuer ablesbar. Durch die Einbeziehung des Länderfinanzausgleichs in die Umsatz- steuer verzeichnet diese Steuerart inzwischen fast die Hälfte der Steuerein- nahmen und rund ein Drittel aller Einnahmen des Stadtstaates. Zweitwich- tigste Einnahmequelle des Landes ist die Lohn- und Einkommensteuer, die wie die Umsatzsteuer Hauptträger der sehr guten Einnahmeentwicklung der letzten Jahre war.

Insgesamt werden für das Land Bremen im letzten Jahr der Finanzplanung erstmals steuerabhängige Einnahmen von 4.000 Mio. € prognostiziert. Damit könnte sich die mit Abstand wichtigste Einnahmequelle des Landes seit Beginn des Konsolidierungspfades (2010: 1.940 Mio. €) – trotz der negativen Entwicklung aufgrund der aktuellen Krise – bis 2025 mehr als verdoppeln.

Tab. 4: Steuerabhängige Einnahmen / Land Bremen in Mio. €

Für die Finanzierung von Gemeindeaufgaben sind hingegen andere Einnah- men als die Umsatzsteuer von besonderer Bedeutung. Wichtigste Einnahme- quelle für die Stadt Bremen sind die unterschiedlichen Zuweisungen vom Land (inklusive der Schlüsselzuweisungen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs) noch vor den originären Steuereinnahmen, bei denen die Gewerbesteuer mit Abstand die höchsten Einnahmen verzeichnet. Gerade aufgrund der hohen Bedeutung dieser Steuerart für die kommunale Finanzie- rung von Aufgaben war der Ausgleich des Einbruchs der Gewerbesteuer über die Gewerbesteuerkompensation des Bundes und des Landes (vgl. Kapitel 5.1.2 sonstige Einnahmen) besonders wichtig.

Tab. 5: Steuerabhängige Einnahmen / Stadt Bremen in Mio. €

Sch. M ai 21

2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 (Einfuhr-)Umsatzsteuer 1.000 1.014 1.642 1.731 1.829 1.885 1.956 2.014 Lohn- und Einkommensteuer 770 800 751 764 799 847 901 952

sonstige Steuern 483 487 487 495 507 526 550 566

Länderfinanzausgleich 720 773 12

Bundesergänzungszuweisungen 304 309 375 400 415 432 451 468 Land Bremen 3.277 3.382 3.268 3.389 3.550 3.690 3.858 4.000

+8 % +3 % ‐3 % +4 % +5 % +4 % +5 % +4 %

IST Entwurf Plan

Sch. M ai 21

2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025

Gewerbesteuer 465 418 333 370 386 419 448 468

Lohn- und Einkommensteuer 235 244 229 234 244 259 275 291

Grundsteuer B 172 173 174 176 176 178 179 181

sonstige Steuern 96 100 106 106 99 101 103 105

IST Entwurf Plan

(27)

Finanzausgleichs 2020 – in diesem Zeitraum sogar fast verdreifacht haben werden.

5.1.2 Sonstige Einnahmen

Zu den konsumtiven Einnahmen zählen neben den selbstverantworteten Ein- nahmen aus Verwaltung, Betrieb und Finanzen (Gebühren, sonstige Entgelte, Konzessionsabgabe, Gewinne aus Beteiligungen etc.) und den Geldstra- fen/Geldbußen vor allem Zuweisungen und Zuschüsse vom Bund (für Sozial- leistungen, Wohngeld, BAföG, Kfz-Steuer-Kompensation etc.), von der EU und von Sonstigen (insbesondere Agentur für Arbeit). Seit 2020 haben zudem die Sanierungshilfen von 400 Mio. € zu einer positiven Niveauverschiebung beigetragen.

Aufgrund ihrer vielfältigen Abhängigkeiten von konkreten Förderungen bzw.

Mitfinanzierungen Dritter einerseits und von konjunkturellen und/oder regiona- len Rahmenbedingungen andererseits unterliegt das Niveau der sonstigen konsumtiven Einnahmen zwangsläufig in der jährlichen Entwicklung Schwan- kungen. Zudem verzerren Sonderabführungen von Sondervermögen z. B. zur Unterstützung der letzten Jahre des Konsolidierungszeitraumes, die so nicht fortgeschrieben werden können, die Entwicklung der sonstigen Einnahmen.

Abb. 7: Entwicklung der sonstigen Einnahmen

Über einen längerfristigen Zeitraum ohne Sonder- und Einzeleffekte haben sich die nicht-steuerabhängigen Einnahmen des Stadtstaates nur sehr moderat entwickelt (+ 0,4 % p.a. seit 1980). Ähnlich wie bei den Steuereinnah- men lag der Zuwachs im Konsolidierungszeitraumes mit einem Zuwachs von

Land Bremen Stadt Bremen

400 600 800 1.000 1.200 1.400 1.600 1.800 2.000

2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025

Sonstige Einnahmen in Mio. €

Stadtstaat 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 1.064  1.215  1.954  1.661  1.618  1.608  1.589  1.587 

+14 %  +61 %  ‐15 %  ‐3 %  ‐1 %  ‐1 %  ‐0 % 

(28)

konsumtiven und investiven Einnahmen auf dem Niveau von 2021 ausgegan- gen wird.

Insgesamt werden beim Landeshaushalt die Einnahmen von Dritten dabei von den Zuweisungen und Zuschüssen vom Bund geprägt, die 2022 inklusive der Sanierungshilfen einen Anteil von 74 % aller nicht-steuerabhängigen Ein- nahmen aufweisen.

Tab. 6: Sonstige Einnahmen / Land Bremen in Mio. €

Nächsthöchste Einnahmeposition des Landes sind die Erstattungen der Stadt Bremen für vom Land wahrgenommener Kommunalaufgaben, vor den Einnahmen von der EU und den Gebühren und Entgelten.

Der leichte Rückgang der gesamten nicht-steuerabhängigen Einnahmen des Landes 2022 ist über Sonderzuweisungen des inzwischen aufgelösten Sondervermögens Versorgung sowie des Sondervermögens Fischereihafen in den Vorjahren begründet, die nicht fortgeschrieben werden konnten.

Die konsumtiven und investiven Einnahmen der Stadt sind hingegen überwiegend von Zuweisungen des Landes geprägt und tragen zusammen mit den Einnahmen Bremerhavens dementsprechend nur zu ca. 23 % zu den konsolidierten nichtsteuerabhängigen Einnahmen des Stadtstaates bei.

Hierzu gehören insbesondere die Einnahmen aus wirtschaftlicher Tätigkeit (u.

a. Konzessionsabgaben, Gewinne aus Beteiligungen z. B. an Hafenbetrieben) sowie Verwaltungseinnahmen wie Gebühren oder Geldbußen.

Tab. 7: Sonstige Einnahmen / Stadt Bremen in Mio. €

Anschlag

2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025

Sanierungshilfen 0 0 400 400 400 400 400 400

sonstige Einnahmen vom Bund 448 495 863 586 577 590 591 589

Gebühren, Entgelte 46 48 49 35 36 36 36 36

Geldbußen etc., Gerichtsgebühren 42 44 53 51 52 52 53 53 von Sonderverm. und Versorgungsrückl. 16 16 84 84 20 20 20 21

Zinseinnahmen 13 60 7 6 6 6 6 5

Einnahmen von der EU 42 23 28 32 63 45 31 33

von den bremischen Städten 115 116 152 117 129 120 119 119

übrige Einnahmen 63 84 71 40 40 41 40 41

Land Bremen 783 885 1.706 1.351 1.323 1.311 1.296 1.296

‐10 % +13 % +93 % ‐21 % ‐2 % ‐1 % ‐1 % +0 %

Plan Entwurf

IST

Anschlag

2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 vom Land Bremen (ohne Schlüsselzuw.) 1.155 1.182 1.402 1.231 1.289 1.303 1.279 1.281 Einnahmen aus wirtschaftl. Tätigkeit 72 85 55 66 68 68 68 69 von Sonderverm. und Versorgungsrückl. 44 62 71 86 94 79 70 71

Plan Entwurf

IST

(29)

Besondere Auffälligkeiten bei der Entwicklung der konsumtiven und investiven

Einnahmen der Stadt Bremen bestehen im Finanzplanzeitraum nicht, für 2020

ist jedoch die Gewerbesteuerkompensation vom Bund (über das Land)

ablesbar, so dass der hohe Zuwachs 2020 sowie der anschließende

Rückgang 2021 vor diesem Hintergrund zu sehen sind.

(30)

5.2 Ausgaben

Bei der Interpretation der bremischen Ausgabenzuwachsraten sind weiterhin die Sanierungsanstrengungen der vorherigen Sanierungsphase ab 1994 zu beachten. So hat es der Stadtstaat im Zeitraum 1993 – 2007 und somit 15 Jahre lang geschafft, die jahresdurchschnittliche Steigerung der Ausgaben mit + 0,3 % weit unterhalb der Inflationsrate oder der Ausgabensteigerung der Länder- und Gemeindegesamtheit zu begrenzen.

Trotz weiterer Sanierungsanstrengungen konnte eine solch rigide Sparpolitik im Konsolidierungszeitraum 2010 - 2019, in dem der prozentuale Zuwachs der Ausgaben jedoch auf unter der Hälfte des Zuwachses der Einnahmen gehal- ten wurde, in diesem Ausmaß schon deshalb nicht weiter fortgeführt werden, um nicht weitere Folgekosten der ökonomisch eher schwierigen Ausgangslage hervorzurufen.

Abb. 8: Entwicklung der Ausgaben des Stadtstaates Bremen in Mio.€

Im Planungszeitraum sind die Ausgabesteigerungen durch den Bremen- Fonds geprägt, der in der vorstehenden Abbildung separat abgebildet wurde.

Ohne diese direkt der COVID-19-Pandemie zuzurechnenden Ausgaben ist erkennbar, dass die prognostizierten Ausgabensteigerungen einen flacheren Verlauf nehmen als in den Vorjahren.

Einerseits war bei der Planung bis 2025 dabei zu beachten, dass ein Einspa- ren gegen die Krise diese für viele Bürger und Unternehmen noch verstärken würde. Andererseits ist davon auszugehen, dass auch nach Beendigung der Ausnahmesituation das Einnahmeniveau nicht so hoch ausfallen wird, wie in der letzten Finanzplanung noch angenommen, so dass Reaktionen auch auf

Bremen‐Fonds

0 1.000 2.000 3.000 4.000 5.000 6.000 7.000 8.000

1980 1981 1982 1983 1984 1985 1986 1987 1988 1989 1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025

SF 2014‐34

(31)

Zu beachten ist außerdem, dass in allen Planjahren noch Haushaltsverbesse- rungen geleistet werden müssen, um die gesetzlich normierten Ziele einzuhal- ten. So wurden in den aktuellen Haushaltsaufstellungsjahren 107 Mio. € bzw.

77 Mio. € globale Minderausgaben eingestellt und die weiteren Planjahre weisen Zielwert-Überschreitungen zur Einhaltung der Schuldenbremse von 241 bzw. 139 Mio. € auf. Falls diese Überschreitungen bei der nächsten Haushaltsaufstellung nicht durch Mehreinnahmen aufgefangen werden, drohen in allen bremischen Haushalten Ausgabenkürzungen gegenüber den nun ausgewiesenen Werten.

Wie die nachfolgende Abbildung dokumentiert, bleiben die Personalausgaben im Kernbereich dabei mit fast einem Drittel aller Ausgaben der mit Abstand größte Ausgabenblock. Inklusive der Personalkostenzuschüsse im konsumtiven Bereich (z. B. an die Universität und die Hochschulen) verzeich- nen die Personalausgaben sogar einen Anteil an den Gesamtausgaben von 44 %.

Bei Herausrechnung der Zinsausgaben und somit bei den Primärausgaben, die die Leistungen des Staates ohne die Altlastbewältigung dokumentieren, erhöht sich der Anteil der Personalausgaben im weiteren Sinne auf fast die Hälfte aller Leistungsausgaben.

Diese für einen Dienstleister nicht ungewöhnliche Aufteilung dokumentiert die besondere Bedeutung dieser Ausgabenart und die damit verbundene Wichtig- keit von Tarifeffekten, auf die Bremen nur geringen Einfluss ausüben kann.

Die Transferleistungen im Sozialbereich (Anteil von 18 %) verzeichnen wie das heterogene Konglomerat der sonstigen konsumtiven Ausgaben (z. B. Mieten, Zuweisungen an Sondervermögen, soziale Einrichtungen und Hochschulen, IT-Ausgaben) mit einem Anteil von 19 % an den Gesamtausgaben ein deutlich höheres Niveau als die Investitionen (Anteil von 10 %), während die Bedeu- tung der Zinsausgaben weiter abnimmt. Am Anfang des Konsolidierungs- pfades 2010 lag der Anteil der Zinsausgaben noch bei über 15 %, nun sind noch 9 % der Gesamtausgaben über die Bewältigung der Altlasten gebunden.

Abb. 9: Aufteilung der Ausgaben (ohne Bremen-Fonds)

Personal 32%

Personal kostenzu

sch.

12%

Sozial‐

leistungen Sonstige 

konsumti ve Ausg.

19%

Invest.

10%

Zinsen

9%

(32)

5.2.1 Personalausgaben

Nach Beendigung des über 25jährigen Personaleinsparkurses wird der Per- sonalhaushalt – wie schon mit der Haushaltsaufstellung 2020/21 – auch mit den Haushalten 2022/23 weiter gestärkt, um den Aufgabenzuwachs in der Verwaltung zu bewältigen und die Funktionsfähigkeit der Verwaltung zu gewährleisten. Damit wird in der Kernverwaltung Ende 2023 eine Sollbeschäf- tigung von rd. 16.100 VZE finanziert.

Die bis 2021 anteilige Gegenfinanzierung der Versorgung aus dem Sonder- vermögen Versorgungsrücklage in Höhe von 24 Mio. € im Land und ca.

9 Mio. € in der Stadt entfällt ab 2022, da das Vermögen plangemäß aufge- braucht sein wird.

Von der Anstalt für Versorgungsvorsorge sind im Finanzplanungszeitraum Kapitalerträge zur zweckgebundenen Deckung von Versorgungsausgaben jährlich abwachsend zwischen rd. 6,5 Mio. € und 3 Mio. € p.a. eingeplant. Seit 2020 wird auch der Kapitalstock der Anstalt für Versorgungsvorsorge an die Haushalte zur Deckung von Versorgungs- und Personalausgaben zurück- geführt. Für den Finanzplanungszeitraum sind Kapitalstockentnahmen zwischen rd. 88 Mio. € und 76 Mio. € p.a. eingeplant.

Diese Rückführungen werden aber haushaltstechnisch nicht zweckgebunden an spezifische Versorgungsausgaben geknüpft. Stattdessen stehen die Mittel zur Finanzierung von Versorgungs- und Personalausgaben im Gesamthaus- halt zur Verfügung. Unter Berücksichtigung der geplanten Abführungen an die Haushalte und Einnahmen aus zweckgebundenen Versorgungsumlagen, die der Anstalt für Versorgungsvorsorge zufließen, stellt sich die geplante Vermö- gensentwicklung der Anstalt für Versorgungsvorsorge wie folgt dar:

Tab. 8: Anstalt für Versorgungsvorsorge in Mio. €

Jahr Einnahmen Ausgaben Saldo Vermögen

Ende 2019 ‐ Anfangsbestand 485   

2020 33    ‐44    ‐11    474   

2021 27    ‐44    ‐17    457   

2022 23    ‐94    ‐71    386   

2023 21    ‐79    ‐58    328   

2024 21    ‐79    ‐58    270   

2025 20    ‐79    ‐59    211   

2026 19    ‐79    ‐60    151   

2027 19    ‐79    ‐60    91   

2028 17    ‐80    ‐63    28   

2029 12    ‐40    ‐28    0   

in Mio. €

(33)

erreicht und es ist ein leichter Rückgang im Finanzplanungszeitraum zu erwarten. Dieser wird jedoch durch exogene Faktoren wie Versorgungs- anpassungen und steigende Kosten für die Versorgungsbeihilfe voraus- sichtlich kompensiert.

- Die Ausgaben für Beihilfen der aktiv Beschäftigten und die Freie Heilfür- sorge wurde entsprechend der steigenden Beschäftigung und der Kostensteigerungen im Gesundheitssystem erhöht.

- Im Zusammenhang mit der Corona Pandemie werden im Personalhaus- halt keine Ausgaben veranschlagt. Diese werden ggf. im Vollzug 2022/2023 aus zentral veranschlagten konsumtiven Globalmitteln des Senators für Finanzen nachbewilligt.

- Im Zusammenhang mit dem Handlungsfeld „Klimaschutz“ werden im Personalhaushalt keine Ausgaben veranschlagt. Diese werden im Voll- zug 2022/2023 aus zentral veranschlagten konsumtiven Globalmitteln der Senatorin für Klima, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Woh- nungsbau nachbewilligt. Die bisherigen Nachbewilligungen im Jahr 2021 belaufen sich auf rd. 1,1 Mio. € für 24,8 VZE.

Dies führt zu folgender Entwicklung der Personalausgaben im Land bzw. in der Stadt Bremen sowie im Stadtstaat (Tabelle):

Abb. 10: Entwicklung der Personalausgaben

Für das Land Bremen hat sich gegenüber der Finanzplanung 2020 bis 2023 der Personaleckwert im Eckwert- und Haushaltsaufstellungsverfahren 2022/23 dabei wie folgt entwickelt:

Land Bremen Stadt Bremen

500 600 700 800 900 1.000

2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025

Personalausgaben in Mio. €

Stadtstaat 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 1.726  1.830  1.929  2.007  2.102  2.161  2.204  2.242 

+6 %  +5 %  +4 %  +5 %  +3 %  +2 %  +2 % 

(34)

- Berücksichtigung des Senatsbeschlusses Nr. 13 vom 30. März 2021 zur Veranschlagung von Mehrbedarfen in beiden Gebietskörperschaften von rd. 182 Mio. €. Davon entfallen auf den Personalhaushalt des Landes dauerhaft rd. 13 Mio. €, z.B. für folgende Sachverhalte:

a) Beendigung des in den Haushalten 2018 bis 2021 vorgesehenen Abbaupfades von temporären Personalmitteln für die Aufnahme und Integration von Flüchtlingen (3. Sofortprogramm und Integrati- onsbudget). Dieser wurde mit Stand Dezember 2020 nicht weiter- verfolgt. Die Ressorts haben die bis dahin nicht abgebauten Personalbestände in den Haushalten 2022ff in Höhe von rd.

2 Mio. € verstetigt bekommen.

b) Aufstockung des Budgets der Polizei um rd. 2,7 Mio. € ab 2023 (davon rd. 0,5 Mio. € konsumtive Zuschüsse an die Polizei Bremerhaven).

c) Aufstockung der Polizeiausbildung über Niedersachsen inkl.

konsumtiver Anteile um rd. 2,4 Mio. €.

d) Umsetzung von Bundesgesetzen im Bereich Soziales um rd.

2 Mio. €.

e) Umsetzung des Paktes für öffentliche Gesundheit um rd. 0,7 Mio. €.

- Veranschlagte Rücklagenentnahmen im Justizhaushalt zur Deckung von Mehrausgaben für das Projekt E-Justice in Höhe von jeweils 1,1 Mio. € in 2022 und 2023.

Die konkrete Entwicklung der Personalausgaben nach Bezügen/Entgelten, Versorgungs- und Beihilfe- sowie sonstigen Ausgaben stellt sich dabei wie folgt dar:

Tab. 9: Personalausgaben / Land Bremen in Mio. €

Die Erhöhung der Personaleckwerte führt dabei zu nachfolgend dargestellter Entwicklung des Beschäftigungsvolumens mit weiter steigendem Beschäfti- gungssoll ab 2022. Das Beschäftigungssoll sinkt ab 2024 leicht, da temporäre

Anschlag

2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025

Dienstbezüge 449 477 502 487 520 513 500 492

Versorgungsbezüge 191 202 210 215 218 219 220 219

Beihilfen, Unterstützungen 34 36 38 38 39 41 42 43

übrige Ausgaben 12 12 12 35 50 92 134 172

Land Bremen 685 727 762 775 828 864 895 927

+4 % +6 % +5 % +2 % +7 % +4 % +4 % +4 % Plan Entwurf

IST

(35)

Abb. 11: Beschäftigungsvolumen* und Versorgungsbezüge** / Land Bremen

* Vollzeitkräfte (einschließlich temporäre Mittel und Flüchtlingsmittel; ohne Refinanzierte, Ausbildung und Flexibilisierungsmittel); bis 2020: IST-Werte, ab 2021 Planwerte inkl. VZE für Handlungsfelder Digi- talisierung, Bürgerservice und Sicher/Saubere Stadt sowie dem Abbaupfad Flüchtlinge

** Steigerung der Versorgungsbezüge aufgrund Versorgungsanpassungen bis 2021 eingerechnet

Gegenüber der Finanzplanung 2020 bis 2023 hat sich der Personaleckwert der Stadt Bremen im Eckwert- und Haushaltsaufstellungsverfahren 2022/23 wie folgt entwickelt:

- Die in den Haushalten 2018 bis 2021 als temporäre Personalmittel nach- bewilligten Handlungsfelder „Sichere und Saubere Stadt, „Digitalisie- rung“ und „Bürgerservice“ wurden im Kernbereich dauerhaft mit 3,6 Mio. € im Stadthaushalt veranschlagt.

- Berücksichtigung des Senatsbeschlusses Nr. 13 vom 30. März 2021 zur Veranschlagung von Mehrbedarfen in beiden Gebietskörperschaften von rd. 182 Mio. €. Davon entfallen auf den Personalhaushalt der Stadt dauerhaft rd. 14 Mio. €, z.B. für folgende Sachverhalte:

a) Beendigung des in den Haushalten 2018 bis 2021 vorgesehenen Abbaupfades von temporären Personalmitteln für die Aufnahme und Integration von Flüchtlingen (3. Sofortprogramm und Integrati- onsbudget). Dieser wurde mit Stand Dezember 2020 nicht weiter- verfolgt. Die Ressorts haben die bis dahin nicht abgebauten Personalbestände in den Haushalten 2022ff in Höhe von rd.

4 Mio. € p.a. verstetigt bekommen.

b) Aufstockung des Budgets der Feuerwehr um rd. 2,9 Mio. €.

c) Erhöhung der Budgets zur Umsetzung von Bundesgesetzen im Bereich Soziales in Höhe von rd. 1,0 Mio. € und aufgrund der zwei-

6.000 6.200 6.400 6.600 6.800 7.000 7.200 7.400 7.600 7.800 8.000

2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025

Volumen

120 130 140 150 160 170 180 190 200 210 220 230 240

2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025

Versorgungsbezüge (Mio. €)

Referenzen

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