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Vorvereinbarung
Präambel
Diese Vorvereinbarung trifft Regelungen für Leistungen und sich daraus ergebende Kosten, die Dataport auf Wunsch des Kunden bereits in einem Zeitraum vor Abschluss eines umfassenden und abschließend regelnden, wirksamen Vertrags erbringen soll. Die Leistungen innerhalb des vorvertraglichen Zeitraums sollen der Reduzierung von Terminrisiken für die Bereitstellung der angestrebten Vertragsleistungen dienen.
§ 1 Gegenstand
(1).Der Kunde, Senator für Justiz und Verfassung, Richtweg 16 - 22, 28195 Bremen beabsichtigt,· Dataport mit dem Weiterbetrieb des Verf~hrens ProMahn HB (Betrieb und Druck) ab dem 0-1.01.2018 zu beauftragen: Der bislang gültige Vertrag V537 wurde seitens Dataport zum 31.12.2017 gekündigt. Der geplante Leistungsumfang wird im Vertragsentwurf zu V11.631 beschrieben.
§ 2 Erstattung von Leistungen
(1) Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche Leistungen, die Dataport bis zum Wirksamwerden des beabsichtigten/abz;uschließenden Vertrages für das in § 1 Abs. (1) genannte Vorhaben erbringt, nach Rechnungsstellung zu vergüten.
(2) Für die vom Auftragnehmer zu erbringenden Dienstleis~ungen zahlt der Auftraggeber vorraussichtlich einen jährlichen Festpreis in Höhe von insgesamt 112.304,57 €. Der jährliche Festpreis setzt sich gern. Anlage 1 zusammen.
(3) liegen Informationen zur Erstellung/Aktualisierung von Aufwandsschätzungen vor, werden diese beigebracht.
§ 3 Schlussbestimmung_en
(1) Es finden die Allgemeinen Vertragsbedingungen von Dataport Anwendung.
(2) Diese Vorvereinbarung gilt bis zum In-Kraft-Treten des abzuschließenden Vertrages.
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Dataport ·Anstalt des 6ffentlic.'1en Rechts· Unternehmenssitz: Altertlolzer Straße 10-14, 24161 Allenhofz • www.dataport.de Vorsitze.-ider des Veiwalt111gsiates: Mief\Oel Richter (Minlstelium de< Finanzen ST) · VOISland: Dr. Johonl Bizor (Vors.) • Andreas Reiche!
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Dataport ·Anstalt des OlfenUlchen Rechts· Unternehmenssitz: Allemolzar Straße 10-14, 24161 Al!erholz • www.dataport.d1>
Versitzender des Ve:walt1.11g5rates; Midlacl RicHer {Ministerium d9r FIMflZllt'I ST) · VOISla'lct Dr. Johann Blzer (Vors.) · Mdreas Rcl<:hel
Anlage 1 zur Vorvereinbarung
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Preisblatt
Für die vom Auftragnehmer zu erbringenden Dienstleistungen
zahlt der Auftraggeber einen jährlichen Festpreis (nachrichtlich) bestehend aus
Gesamtpreis: 112.304,57 €
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Der verbindliche Preis setzt sich wie folgt zusammen:
Gemäß Dataport-Servicekatalog -Ar:Ukelliste Version 2.3
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Anlage 1 zur Vorvereinbarung
Die Rechnungstellung des Festpreises erfolgt anteilig jeweils zum 01.02., 01.05., 01.08. und 01.11. jeden Kalenderjahres.
Gemäß Dataport-Servicekatalog - Artikelliste Version 2.3
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