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Anordnung des Bundespräsidenten über denErlass von Bestimmungen für die Dienstkleidungvon Beamtinnen und Beamten der Zollverwaltung(Zolldienstkleidungszuständigkeitsanordnung - ZollDKlZustAnO)

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Ein Service des Bundesministeriums der Justiz sowie des Bundesamts für Justiz ‒ www.gesetze-im-internet.de

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Anordnung des Bundespräsidenten über den Erlass von Bestimmungen für die Dienstkleidung von Beamtinnen und Beamten der Zollverwaltung

(Zolldienstkleidungszuständigkeitsanordnung - ZollDKlZustAnO)

ZollDKlZustAnO

Ausfertigungsdatum: 17.12.2015 Vollzitat:

"Zolldienstkleidungszuständigkeitsanordnung vom 17. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2325)"

Ersetzt V 2030-12-5 v. 4.4.1957 I 369 (BPräsKldgZollVwAnO) Fußnote

(+++ Textnachweis ab: 1.1.2016 +++)  

Eingangsformel  

Nach § 74 des Bundesbeamtengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S.

160) ordne ich an:

§ 1  

Die Bestimmungen über die Dienstkleidung der Beamtinnen und Beamten der Zollverwaltung erlässt die Generalzolldirektion mit Zustimmung des Bundesministeriums der Finanzen.

§ 2  

Diese Anordnung tritt am 1. Januar 2016 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Anordnung des Bundespräsidenten über den Erlass von Bestimmungen für die Dienstkleidung von Beamten der Bundeszollverwaltung vom 4. April 1957 (BGBl. I S. 369) außer Kraft.

Schlussformel  

D e r B u n d e s p r ä s i d e n t

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