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Rückerstattung Netzzuschlag Zusammenstellung Kennzahlen 2016 und 2017

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Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK

Bundesamt für Energie BFE Sektion Industrie und Dienstleistungen

Bern, 14. Januar 2019

Rückerstattung Netzzuschlag

Zusammenstellung Kennzahlen 2016 und 2017

1. Ausgangslage

Stromintensive Unternehmen können sich den Netzzuschlag, der zur Förderung der erneuerbaren Ener- gien und der Energieeffizienz erhoben wird, auf Gesuch hin und bei Erfüllung bestimmter Vorausset- zungen teilweise oder vollständig zurückerstatten lassen.

Die Rückerstattung des Netzzuschlags ist in den Artikeln 39 bis 43 im Energiegesetz vom 30. Juni 2015 (EnG, SR 730.0) und in den Artikeln 37 bis 49 in der Energieverordnung vom 1. November 2017 (EnV, SR 730.01) geregelt.

Die Endverbraucherinnen und Endverbraucher können jährlich ein Gesuch um Rückerstattung des Netzzuschlags stellen. Eine der Voraussetzungen, um die Rückerstattung des Netzzuschlags zu erhal- ten, ist die Steigerung der Energieeffizienz auf der Grundlage einer Zielvereinbarung.

Nachfolgend werden Daten zu den Rückerstattungsbeträgen, der Anzahl Endverbraucherinnen und Endverbraucher sowie zu den Zielvereinbarungen dargestellt.

Tabelle Abkürzungen

act Cleantech Agentur Schweiz BFE Bundesamt für Energie EnAW Energieagentur der Wirtschaft

EV Endverbraucherinnen und Endverbraucher RNZ Rückerstattung Netzzuschlag

ZV Zielvereinbarung

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2. Kennzahlen Rückerstattung

Tabelle Rückerstattung Netzzuschlag

Stichtag der Auswertung: 31. Dezember 2018

Jahr 2016 2017

Netzzuschlag 1.3 Rp./kWh 1.5 Rp./kWh

Gesamtbetrag RNZ Fr. 53'625'107.90 Fr. 60'836'932.05

Betrag vollständige RNZ Fr. 43'050'674.70 Fr. 51'368'638.35

Anteil am Gesamtbetrag RNZ 80 % 84 %

Betrag teilweise RNZ Fr. 10'574'433.20 Fr. 9'468'293.70

Anteil am Gesamtbetrag RNZ 20 % 16 %

Anzahl EV mit RNZ 130 138

Anzahl EV vollständige Rückerstattung 65 75

Anteil an Gesamtanzahl EV 50 % 54 %

Anzahl Endverbraucher teilweise RNZ 65 63

Anteil an Gesamtanzahl EV 50 % 46 %

Bemerkungen zur Tabelle Rückerstattung Netzzuschlag

Die Angaben zu den Rückerstattungsbeträgen und zur Anzahl der rückerstattungsberechtigten Endver- braucherinnen und Endverbraucher beziehen sich auf die Anzahl positiv beurteilter Gesuche für die Geschäftsjahre, welche im entsprechenden Jahr gemäss Tabelle endeten.

Die Stiftung Kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) stellt in ihren Geschäftsberichten ebenfalls Zahlen zur Rückerstattung des Netzzuschlags dar. Im Gegensatz zu den vorliegenden Angaben ent- halten die Zahlen der Stiftung KEV sowohl die definitiv als auch die provisorisch im Voraus ausbezahlten Rückerstattungsbeträge der monatlichen Auszahlungen im entsprechenden Berichtsjahr.1

Die Angaben zu den Rückerstattungsbeträgen und zur Anzahl der rückerstattungsberechtigten Endver- braucherinnen und Endverbraucher können sich wegen langandauernder Verfahren und Beschwerden sowohl für das Jahr 2016 als auch für das Jahr 2017 bezüglich früheren oder künftigen Publikationen geringfügig verändern. In der Tabelle ist der Stand vom 31. Dezember 2018 abgebildet.

1 Siehe Geschäftsberichte der Stiftung Kostendeckende Einspeisevergütung KEV, Frick

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3. Kennzahlen Zielvereinbarungen

Tabelle Kennzahlen zu den Zielvereinbarungen Stichtag der Auswertung: 31. Dezember 2018

Jahr 2016 2017

Anzahl abgeschlossener ZV für die RNZ 201 230

Durchschnitt Gesamtenergieeffizienz aller ZV 104.9 % 107.5 % 

Median Gesamtenergieeffizienz aller ZV 103 % 104 %

Gewichteter Energieverbrauch 22'064 GWh 22'574 GWh

Gewichtete Massnahmenwirkung 1'026 GWh 1'306 GWh

Berechneter Durchschnitt Gesamtenergieeffizienz 104.7 % 105.8 % 

Bemerkungen zur Tabelle Kennzahlen zu den Zielvereinbarungen

Bei den dargestellten Zahlen handelt es sich um Istwerte. Diese Angaben werden jährlich in Form eines Monitoringberichts von der act oder der EnAW für jede Endverbraucherin und jeden Endverbraucher beim BFE eingereicht. Der Durchschnitt der Gesamtenergieeffizienz und der Median basieren auf den einzelnen Monitoringberichten. Der berechnete Durchschnitt der Gesamtenergieeffizienz basiert hinge- gen auf den Summen des gewichteten Gesamtenergieverbrauchs und der gewichteten Massnahmen- wirkung aus diesen Monitoringberichten. Es wird also jene Gesamtenergieeffizienz wiedergegeben, die sich ergibt, wenn jeweils alle Endverbraucherinnen und Endverbraucher zusammen einen einzigen Mo- nitoringbericht einreichen würden.

Die Tabelle zeigt die Daten bezüglich aller Zielvereinbarungen, die zur Rückerstattung des Netzzu- schlags abgeschlossen wurden. Also auch Daten von jenen Zielvereinbarungen, die vorsorglich als Grundlage für eine künftige Rückerstattung des Netzzuschlags abgeschlossen wurden.

Die Anzahl Zielvereinbarungen kann sich sowohl für das Jahr 2016 als auch für das Jahr 2017 bezüglich früheren oder künftigen Publikationen verändern. Die Begründung liegt darin, dass bestehende Zielver- einbarungen für die Rückerstattung des Netzzuschlags tauglich gemacht und entsprechend deklariert werden, ohne dass das Startjahr angepasst wird. In der Tabelle ist der Stand vom 31. Dezember 2018 abgebildet.

Referenzen

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