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Das Ende einerunendlichen Geschichte?

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Academic year: 2022

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Forum Migration Seite 4

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KOMMENTAR

Mit der Einigung der Regierung und der Oppositionsparteien auf einen neuerli- chen Kompromiss geht die – in den letz- ten Monaten fast nur noch partei- und machttaktisch geprägte – Auseinander- setzung um das Zuwanderungsgesetz zu Ende. Bundestag und Bundesrat werden einem Gesetz zustimmen, das mit seinem Ursprung, den Ergebnissen der von Otto Schily selbst eingerichte- ten Unabhängigen Kommission Zuwan- derung kaum noch mehr als einige Überschriften gemein hat. Auf Basis der Anerkennung der bisherigen und künf- tigen Einwanderung nach Deutschland empfahl die Kommission die Entwick- lung und Verabschiedung eines umfas- senden Zuwanderungs- und Integrationsgesetzes. Sie war „der Über- zeugung, das bestehende Gesetze sich nicht dazu eignen, den Paradigmen- wechsel und die Grundentscheidung einer neuen Zuwanderungspolitik be- wusst zu machen“.

Von dieser – auch von den Gewerk- schaften und vielen anderen Organisa- tionen gewünschten – generellen Ver- änderung der „Ausländerpolitik“ sind die Bestimmungen des künftigen Zu- wanderungsgesetzes weit weg. Dabei nehmen die Parteien bewusst eine nur sehr kurze Haltbarkeit des Gesetzes in Kauf, wenn sie die demographischen Entwicklungen und die Zunahme an grenzüberschreitender Mobilität nicht berücksichtigen. Dies zeigt sich besonders deutlich bei den Regelungen über die Zuwanderungsmöglichkeiten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh- mern. Eine Regelung zur Einwanderung von qualifizierten Arbeitskräften im Rahmen eines Punktesystems, das ei- nige führende Wirtschaftsnationen bereits erfolgreich durchführen und von Gewerkschaften und Arbeitgeberver- bänden gemeinsam gefordert wird,

wird es nicht geben. Dennoch, die Verhandler der Union und der Bundes- regierung konnten sich zwei positiv zu bewertenden Regelungen nicht wider- setzen:

1. Künftig müssen Absolventen deut- scher Hochschulen nach ihrem Abschluss nicht mehr ausreisen, um dann aus dem Herkunftsland einen Antrag auf die Ein- reise als IT-Spezialist zu stellen. Sie er- halten eine befristete Aufenthaltserlaub- nis zur Arbeitsplatzsuche. 2. Hochquali- fizierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh- mer können von Anfang an eine Dauer- aufenthaltserlaubnis bekommen.

Trotz dieser beiden – über die bisheri- gen Bestimmungen hinausgehenden Regelungen – bleibt es beim Anwerbe- stopp mit seinen vielfältigen, oft un- durchschaubaren Ausnahmeregelungen.

Dies hat zur Folge, dass auch künftig die sogenannte Vorrangprüfung bei der Aufnahme einer Beschäftigung durch- geführt werden muss. Damit bleibt Flüchtlingen ohne Asylanerkennung vielfach der Zugang zum Arbeitsmarkt verwehrt. Die staatlichen Leistungen bleiben in diesen Fällen die einzige le- gale Lebensgrundlage.

So wenig wie die gewerkschaftlichen Forderungen bei der Arbeitskräftezu- wanderung berücksichtigt wurden, so wenig spielten die humanitären Forde- rungen am Ende der Verhandlungen noch eine Rolle. Eine Bleiberechts- oder Schlussstrichregelung für Menschen, die schon lange in Deutschland leben, un- abhängig von ihrem bisherigen Status wird es nicht geben. Allerdings haben die Kontrahenten beim Kinderrechtsnachzug richtigerweise zur alten Regelung zurück- gefunden. Generell bleibt es bei der Nachzugsmöglichkeit für drittstaatsan- gehörige Kinder bis zum 16. Lebensjahr.

Bis zuletzt haben die Parteien über die Finanzierung der Integrationskurse ver- handelt. Im Gegensatz zu den öffentli- chen Verlautbarungen ist klar, dass nur wenige Gruppen einen Anspruch zur Teilnahme an einem Integrationskurs haben werden, der gleichzeitig zur Teil- nahme verpflichtet. Dies stand vom Grundsatz her auch schon im alten Bundesregierungsentwurf.

Der von vielen Migranten- und Flücht- lingsorganisationen, von Gewerkschaften und Wohlfahrtverbänden geforderte und erhoffte Paradigmenwechsel findet mit dem Gesetz nicht statt. Fast noch folgen- reicher ist die Debatte um das Gesetz, bei der die Sicherheitsfragen in den Vorder- grund gestellt wurden und Migranten häufig unter Generalverdacht gerieten.

Dies hat seine Wirkung auch in der häu- fig von Vorurteilen geprägten Einstellung der Bevölkerung gefunden. Deutschland hat fast 50 Jahre versucht, die Tatsache der Einwanderung und die damit verbun- denen Herausforderungen zu ignorieren.

Ohne eine umfassende Förderung der Akzeptanz und ohne Einbettung der Zu- wanderung in ein gesellschaftliches Gesamtkonzept ist ein Zuwanderungs- gesetz, das seinen Namen verdient, nicht durchzusetzen. Die Aufgabe, Deutschland zu einem Einwanderungsland umzubau- en, in dem Migrantinnen und Migranten nicht wegen ihrer Staatsangehörigkeit oder Herkunft als Gefahr betrachtet, son- dern wegen ihrer Kompetenz und ihrer Persönlichkeit anerkannt werden, bleibt.

Die nächste Baustelle, die Nichtdiskri- minierungs- und Gleichbehandlungs- politik ist schon eröffnet.

Volker Roßocha, Leiter des Referats Migrationspolitik beim DGB Bundesvorstand

Das Ende einer

unendlichen Geschichte?

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