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Europäischer Sozialfonds im Landkreis Karlsruhe - Übersicht der geförderten Projekte in den Jahren 2000 bis 2019

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Sitzungsvorlage VA/17/2019

Europäischer Sozialfonds im Landkreis Karlsruhe

- Übersicht der geförderten Projekte in den Jahren 2000 bis 2019

TOP Gremium Sitzung am Öffentlichkeitsstatus

5 Verwaltungsausschuss 04.04.2019 öffentlich

2 Anlagen 1. Abgeschlossene ESF-Projekte im Landkreis Karlsruhe 2. ESF-Projekte der laufenden Förderperiode 2014-2020

Beschlussvorschlag

Der Verwaltungsausschuss nimmt den Bericht über die Umsetzung des Europäischen Sozialfonds im Landkreis Karlsruhe zur Kenntnis.

I.Sachverhalt

Der Europäische Sozialfonds (ESF) ist das Hauptinstrument der EU für Investitionen in Menschen. Seit 1957 stellt der Europäische Sozialfonds den Mitgliedsstaaten Mittel zur Verbesserung des Arbeitsmarktes zur Verfügung. Aufgabe des Europäischen Sozial- fonds ist es, Arbeitslosigkeit zu verhindern und zu bekämpfen, die Arbeitskräfte und Unternehmen auf neue Herausforderungen in der Arbeitswelt vorzubereiten und zu verhindern, dass arbeitslose Menschen den Kontakt zum Arbeitsmarkt verlieren.

Der Europäische Sozialfonds gehört neben dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und dem Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) zu den vier großen Strukturfonds der Europäischen Union. Er bildet dabei das zentrale arbeitsmarktpolitische Förderinstrument der Europäischen Union.

Ein wichtiges Strukturmerkmal des ESF in Baden-Württemberg ist die regionale Um- setzung einzelner spezifischer Ziele. Damit sollen die ESF-Interventionen auf konkrete Regionalbedarfe ausgerichtet und von den regionalen Akteuren in den ESF- Arbeitskreisen maßgeblich geplant werden. Aufgabe des regionalen ESF- Arbeitskreises für den Landkreis Karlsruhe ist zunächst die Festlegung regionaler För- derschwerpunkte in einer Arbeitsmarktstrategie für die jeweils aktuelle Förderperiode.

Des Weiteren bewertet der ESF-Arbeitskreis eingehende Förderanträge in einem Ran-

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Württemberg weitergeleitet werden. Der Arbeitskreis bildet die Schnittstelle zwischen Antragstellern, Projektträgern, der Landeskreditbank Baden-Württemberg und dem Mi- nisterium für Soziales und Integration Baden-Württemberg, und steht Antragstellern und Projektträgern beratend zur Seite.

Mitglieder des ESF-Arbeitskreises für den Landkreis Karlsruhe sind Vertreter der Ar- beitsagentur, der Liga der freien Wohlfahrtspflege, der Gewerkschaften, von Südwest- metall als Arbeitgebervertreter, der IHK, der Handwerkskammer und der Schulen sowie die Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises. Die Geschäftsführung und die Leitung des Arbeitskreises liegen beim Landkreis Karlsruhe (Amt für Grundsatz und Soziales).

Derzeit stehen dem ESF-Arbeitskreis im Landkreis Karlsruhe für die regionalisierte Umsetzung des ESF in Baden-Württemberg jährlich 440.000 Euro zur Verfügung. Vo- raussetzung für eine ESF-Förderung ist generell eine Kofinanzierung in Höhe von min- destens 50 % der Gesamtkosten eines Projektes. Die Art der Kofinanzierung kann je nach Zuschnitt des Projektes variieren. Die häufigste Kofinanzierung erfolgt über das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit, möglich sind aber auch beispielsweise Eigenleis- tungen der Träger oder eine kommunale Kostenbeteiligung.

In der aktuellen Förderperiode (2014 – 2020) werden in Baden-Württemberg die zwei spezifischen Ziele

B 1.1 Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und der Teilhabechancen von Menschen, die besonders von Armut und Ausgrenzung bedroht sind und

C 1.1 Vermeidung von Schulabbruch und Verbesserung der Ausbildungsfähig- keit

in der regionalen Umsetzung des ESF verfolgt. Die regionale ESF-Förderung im Land- kreis konzentriert sich auf Grundlage der aktuellen Arbeitsmarktstrategie auf Zielgrup- pen mit besonderem Förderbedarf, so etwa besonders benachteiligte Personengruppen im Rechtskreis SGB II, aber auch junge Menschen, die entweder bereits außerhalb der Regelsysteme (z.B. Schule) sind, oder Gefahr laufen, aus ihnen herauszufallen.

Der Europäische Sozialfonds bietet damit die Möglichkeit, ohne die Inanspruchnahme von Haushaltsmitteln des Landkreises in ganz erheblichem Umfang zusätzliche Mittel für die Umsetzung der sozialpolitischen Zielsetzungen des Landkreises zu realisieren.

Ein Beispiel hierfür ist die Schulsozialarbeit. Sie wurde im Landkreis in den Jahren 2000 bis 2008 mit einem Gesamtvolumen von 1.115.595 Euro durch den ESF geför- dert. Damit hat der ESF mit der entsprechenden Steuerung durch den Landkreis einen entscheidenden Beitrag dazu geleistet, dass die für eine frühe und gelingende Präven- tion so wichtige Schulsozialarbeit im Landkreis Karlsruhe flächendeckend etabliert wer- den konnte.

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Aktuelle regionale Projekte zu B 1.1 „Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und der Teilhabechancen von Menschen, die besonders von Armut und Ausgren- zung bedroht sind“

1) Das Projekt BOBiE Plus (Berufliche Orientierung und Beratung in der Elternzeit plus Erwerb von Grundkompetenzen) des CJD Karlsruhe richtet sich an Personen in der Erziehungszeit mit Kindern unter 15 Jahren und Geringqualifizierte, insbesondere Alleinerziehende und Frauen mit Migrationshintergrund mit/ohne ausländischen Bil- dungsabschlüssen oder einer nicht verwertbaren beruflichen Qualifikation und SGB-II- Empfänger. Durch das niedrigschwellige Angebot werden Eltern während der Elternzeit aktiviert, bevor die Förderinstrumente des Jobcenters greifen. Es wird auf die Bedürf- nisse der Zielgruppe zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf eingegangen. Die Eltern werden gezielt vorbereit und können direkt im Anschluss an die Elternzeit integriert werden. Maßnahmen dafür sind beispielsweise die aktive Teilnahme an Coachings und Lehrgängen, Anerkennung von ausländischen Abschlüssen, Absolvieren von Vorstel- lungsgesprächen, Hospitationen, Ausbildung und betriebliche Einzelumschulung.

Ziel ist die Betreuung von insgesamt 26 Frauen, die Kofinanzierung erfolgt über das Jobcenter (SGB II) bzw. die Agentur für Arbeit (Berufsausbildungsbeihilfe).

2) Das Projekt SELF Plus (Wiedereinstig in den Beruf) des CV Bruchsal richtet sich an langzeitarbeitslose Personen mit besonderen Vermittlungshemmnissen sowie Men- schen, die von Armut und Ausgrenzung bedroht sind. Langfristiges Ziel ist es, wieder einer Beschäftigung auf dem Arbeitsmarkt nachzugehen und zu einer eigenverantwort- lichen Lebensführung für die eigene Tagesstruktur und die der Familienmitglieder zu finden. Dazu müssen eigene Grenzen teilweise zuerst anerkannt und akzeptiert wer- den. Um das zu erreichen, ist eine persönliche Stabilisierung und soziale Integration notwendig. Mit unterschiedlichsten Gruppenangeboten und bei Bedarf in Einzelgesprä- chen wird dieses Ziel gemeinsam mit den Teilnehmenden erarbeitet. Als seit diesem Jahr neuer Baustein wird ein Firmencoach eingesetzt, der bei Unternehmen wirbt, langzeitarbeitslose Menschen einzustellen und geeignete Beschäftigungsmöglichkeiten zu schaffen. Er verknüpft seine Akquise mit allen notwendigen Informationen zu gesetz- lichen Fördermöglichkeiten (insbesondere nach dem Teilhabechancengesetz).

Mit dem Projekt werden pro Förderjahr ca. 40 Personen erreicht, die Kofinanzierung erfolgt über das Jobcenter.

3) Das Projekt Sucht und Arbeit Plus der BEQUA gGmbH richtet sich an langzeitar- beitslose Menschen mit in der Regel mehreren Vermittlungshemmnissen, und einer Suchtproblematik (hauptsächlich Alkohol). Es wird eine Form des „1-Euro-Jobs“ ange- boten, die es ermöglicht, Menschen, die Probleme im Umgang mit Alkohol haben, ei- nen niedrigschwelligen Zugang zur Suchtberatung zu eröffnen. Gleichzeitig bekommen Menschen durch die Teilhabe in angeleiteten Arbeitsgruppen in Kombination mit inten- siver Sozialberatung eine umfassende Rückmeldung über ihre momentane Leistungs- fähigkeit und eine professionelle Unterstützung bei der Verringerung ihrer Vermitt- lungshemmnisse.

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Durch die ganzheitliche und damit personalintensive Begleitung im Projekt erhalten die Teilnehmer die Chance, die Anzahl ihrer Vermittlungshemmnisse zu verringern, ihre Lebensverhältnisse zu stabilisieren und den Ausstieg aus der Sucht zu wagen. Für die aktuelle zweijährige Förderdauer wird ein arbeitserzieherisches Beschäftigungsangebot im Rahmen einer Arbeitsgelegenheit implementiert.

Die Praxis zeigt, dass zu Beginn des Projektes und auch während Krisen im Projektver- lauf, eine Punktabstinenz bzw. eine Konsumreduktion oftmals noch schwierig ist. Mit der stundenweise ausbaubaren Beschäftigung in einem geschützten Rahmen wird ge- zielt eine Integration in eine bestehende Arbeitsgruppe angestrebt. Diese Aufnahme bleibt erklärtes Ziel der Maßnahme.

Es wird mit einer Teilnahme von 40 Personen Jahr geplant. Die Kofinanzierung erfolgt über das Jobcenter (SGB II).

Aktuelles Projekt zu C 1.1 „Vermeidung von Schulabbruch und Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit“

Das Gemeinschaftsprojekt NAVI (Übergang Schule- Beruf) des Caritasverbandes Bruchsal und des Internationalen Bundes (IB) richtet sich an

 Jugendliche und junge Erwachsene bis 25 Jahre, die die allgemeine Schulpflicht erfüllt haben, die aus allen Regelsystemen herausgefallen sind und die von den vorhandenen Angeboten nicht erreicht werden.

 Schulmüde u. schulverweigernde Jugendliche an den Allgemeinbildenden Schu- len (ab Klasse 7) und beruflichen Schulen, die im Rahmen des Regelsystems noch erreichbar sind, aber hohe Fehlzeiten aufweisen oder durch Schulabsen- tismus auffallen.

 Jugendliche bzw. junge Erwachsene, die vom Abbruch der Ausbildung bedroht sind oder die Ausbildung abgebrochen haben (insbesondere Schwangere u.

junge Mütter, die ohne Unterstützung ihre Ausbildung abbrechen oder gar nicht antreten würden).

Allgemeines Ziel ist es, die Teilnehmer innerhalb der Projektarbeit zu motivieren, im Regelsystem zu verbleiben bzw. ins Regelsystem zurückzukehren und sie bei der Er- reichung eines Schulabschlusses und dem anschließenden beruflichen Einstieg in den ersten Arbeitsmarkt zu unterstützen.

Mit Beginn des Jahres 2016 wurde aufgrund der großen Nachfrage der Einzugsbereich von Bruchsal, Bretten und Umgebung um den südlichen Landkreis nach Ettlingen er- weitert.

In der aktuell genehmigten zweijährigen Förderperiode sollen circa 128 Jugendliche und junge Erwachsene beraten, betreut und gefördert werden. Die Kofinanzierung erfolgt durch das Jobcenter (§ 16h SGB II) sowie durch Eigenmittel der beteiligten Träger.

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Aktuelles Bundes-ESF-Projekt

Neben den regionalisierten ESF-Projekten gibt es auch zentral ausgeschriebene Bun- des-ESF-Projekte, von denen aktuell eines im Landkreis Karlsruhe durchgeführt wird:

„Jugend stärken im Quartier“ (JustiQ) ist ein gemeinsames Programm des Bundes- ministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat, das zu großen Teilen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) finanziert wird. Mit dem Ziel, junge Menschen im Alter von 12 bis 26 Jahren bei der Überwindung von sozialen Benachteiligungen und individuellen Beein- trächtigungen am Übergang von der Schule in den Beruf zu unterstützen, bewährt sich das Projekt vor allem aufgrund seines aufsuchenden Ansatzes. Durch Casemanage- ment, Mikroprojekte und aufsuchende Jugendsozialarbeit ist es möglich, junge Men- schen persönlich und eng zu begleiten und über einen längerfristigen Zeitraum verläss- liche Beziehungen aufzubauen.

Das Projekt läuft seit dem Jahr 2015 bei der Stadt Bruchsal, in Kooperation mit dem Landkreis als Antragssteller. Die Kofinanzierung trägt die Stadt Bruchsal, als Anteil des Landkreises werden Personal- und Sachkosten als Kofinanzierung eingesetzt. In den Jahren 2015 bis 2018 wurden insgesamt 227 junge Menschen erreicht.

Der Jugendhilfe- und Sozialausschuss hat vom Bericht über die Umsetzung des Euro- päischen Sozialfonds im Landkreis Karlsruhe in seiner Klausurtagung am 11.03.2019 Kenntnis genommen. Er hat angeregt, den Bericht auch dem Verwaltungsausschuss zur Kenntnis zu geben.

II. Finanzielle / Personelle Auswirkungen

Seit Beginn der Regionalisierung der ESF-Förderung im Jahr 2000 sind insgesamt 11,5 Millionen Euro Fördermittel (knapp 9 Millionen Euro für abgeschlossene Projekte (Anla- ge 1), 2,5 Millionen Euro für Projekte der laufenden Förderperiode 2014-2020 (Anlage 2)) für die unterschiedlichsten ESF-Projekte in den Landkreis Karlsruhe geflossen. Auf- grund des notwendigen Kofinanzierungsanteils von mindestens 50 % kann insgesamt von einem Projektvolumen von etwa 23 Millionen Euro ausgegangen werden. Direkte Mittel des Landkreises wurden hierfür nicht aufgewendet (Ausnahme sind die Anrech- nung von Personal- und Sachkosten als Kofinanzierung für das zentrale Projekt Jugend stärken im Quartier und in geringem Umfang der indirekte Einsatz der Pauschalförde- rung der Liga-Verbände zur Finanzierung der Eigenleistungen der Projektträger).

An direkten Kosten fallen für den Landkreis nur Personal- und Sachkosten für die Ge- schäftsstelle des regionalen Arbeitskreises an. Hierfür erhält der Landkreis vom Land eine jährliche Kostenerstattung in Höhe von 18.000 €.

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III. Zuständigkeit

Der Jugendhilfe- und Sozialausschuss hat sich in seiner Klausurtagung am 11.03.2019 bereits mit dem Thema befasst und den Bericht über die Umsetzung des Europäischen Sozialfonds im Landkreis Karlsruhe zur Kenntnis genommen.

Nach § 4 Abs. 1 der Hauptsatzung ist auch die Zuständigkeit des Verwaltungsaus- schusses gegeben.

Referenzen

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