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Abkommen zwischen der Regierung der BundesrepublikDeutschland und der Europäischen Zentralbank überdie Durchführung des Abschnitts 16 des Anhangs III derBeschäftigungsbedingungen für das Personal der EuropäischenZentralbank

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Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Zentralbank über die Durchführung des Abschnitts 16 des Anhangs III der

Beschäftigungsbedingungen für das Personal der Europäischen Zentralbank

EZBPersAbk

Ausfertigungsdatum: 24.08.2007 Vollzitat:

"Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Zentralbank über die Durchführung des Abschnitts 16 des Anhangs III der Beschäftigungsbedingungen für das Personal der Europäischen Zentralbank vom 24. August 2007 (BGBl. 2007 II S. 1691)"

Fußnote

V v. 16.11.2007 II 1690

In Kraft gem. Bek. v. 3.3.2008 II 240 mWv 4.2.2008

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