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PE des Innenministeriums „Abschiebungen nach Syrien ausgesetzt“

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Fax: (0511) 120-6555

Post: Lavesallee 6, 30169 Hannover

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

P re s s e

04.05.2011 Nr. 94

Aktuelle krisenhafte Entwicklung in Syrien

"Niedersachsen setzt die Abschiebungen nach Syrien vorübergehend aus"

HANNOVER. Das Bundesministerium des Innern hat im Rahmen eines zwischen den Innenministerien des Bundes und der Länder durchgeführ- ten Konsultationsverfahrens mitgeteilt, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bis zur Klärung der Vorkommnisse in Syrien davon ab- sieht, Asylentscheidungen zum Herkunftsland Syrien zu treffen. Das Mi- nisterium rät den Ländern, vorläufig von Abschiebungen abzusehen. Hin- tergrund ist die aktuelle krisenhafte Entwicklung in Syrien.

Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport hat daraufhin bereits mit einem Runderlass die Ausländerbehörden in Niedersachsen gebeten, Abschiebungen nach Syrien nicht zu terminieren. Dies gilt, so- lange die derzeitige Konfliktsituation in Syrien fortbesteht und bis ein neu- er Lagebericht des Auswärtigen Amtes vorliegt, auf dessen Grundlage die tatsächliche Durchführbarkeit von Abschiebungen nach Syrien wieder beurteilt werden kann. Falls bereits ausreisepflichtige Personen syrischer Herkunft zur Sicherung der Abschiebung in Haft genommen wurden, ist diese umgehend zu beenden.

Davon unabhängig können vollziehbar ausreisepflichtige Personen syri- scher Herkunft ihre individuell-konkrete Gefährdungssituation prüfen las- sen, um eine weitergehende Schutzgewährung zu erreichen. Dies ist im Rahmen eines Verfahrens zur Feststellung von Abschiebungshindernis- sen oder eines Asylverfahrens bzw. Asylfolgeverfahrens beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge möglich.

Die vorläufige Aussetzung der Abschiebung gilt nicht für Straftäter. Dazu behält sich das Ministerium die Entscheidung über das weitere Vorgehen für jeden Fall selbst vor.

Kontakt:

Presse- und Öffentlich- keitsarbeit

(0511) 120 -6255 -6258

-6259

-6382 -6024

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