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Der Handels- und Industrieverein (HIV) des Kantons Bern hat vor kurzem den Zustand und die Entwicklung der kantonalen Wirtschaft in den einzelnen Regionen vorgestellt

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P 063/2004 BVE 4. August 2004 49C

Postulat

2341 Rérat, Sonvilier (FDP)

Weitere Unterschriften: 19 Eingereicht am: 17.02.2004

Unterstützung von Wirtschaft und Industrie in den Randregionen

1. Die Kantonsregierung wird aufgefordert, für eine bessere Koordination zwischen den Anstrengungen bei der Wirtschaftsentwicklung und jenen bei der Realisierung der Verkehrsachsen zu sorgen.

2. Ausgehend von dieser Feststellung muss die Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion (BVE) die Kriterien der nachhaltigen Projektentwicklung überprüfen, insbesondere die Umwelteffizienz, die Wirtschaftseffizienz und die Gesellschaftseffizienz.

3. Diese Kriterien, die im Strassenbauprogramm (4-Jahresprogramm 2003-2006, Kantonsstrassen) verwendet werden, müssen im nächsten Strassenbauprogramm nicht nur den Ist-Wert, sondern auch den in der betreffenden Region anzustrebenden Soll-Wert berücksichtigen.

Der Handels- und Industrieverein (HIV) des Kantons Bern hat vor kurzem den Zustand und die Entwicklung der kantonalen Wirtschaft in den einzelnen Regionen vorgestellt. In der Analyse wurde mit Befriedigung festgestellt, dass — abgesehen vom Berner Jura — alle Regionen ihre wirtschaftliche Situation und ihre Standortattraktivität verbessert haben.

Die Aktualisierung 2002/2003 — eine Fortsetzung des ersten HIV-Berichts 1998/2000 — hat sich auf folgende Regionen konzentriert:

• Agglomeration der Stadt Bern und Biel-Seeland (Juli 2002 bis Januar 2003)

• Emmental – Oberaargau und Berner Oberland (Januar bis Juli 2003)

• Berner Jura (September 2003 bis Januar 2004)

Die verwendete Analysemethode beruht auf folgenden vier Gruppen unternehmerischer Evaluationskriterien:

1. Steuern und Gebühren 2. Verkehr und Parkplätze 3. Bauvorschriften

4. subjektive Beurteilungskriterien

Die oben genannten Punkte 1, 3 und 4 betreffen die Gemeinden direkt. Punkt 2 fällt vorwiegend in den Zuständigkeitsbereich des Kantons und des Bundes und bezieht sich insbesondere auf folgende Kriterien:

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• nächstgelegener Zugang zur Autobahn

• Distanz bis zur nächstgelegenen Stadt

• Anzahl ÖV-Gesamtfahrten pro Tag

• Dauer der Fahrt bis zum nächstgelegenen Flughafen

Bei den kantonalen Wirtschaftsinstanzen ist ein starker Wille vorhanden, industrielles Potenzial zu entwickeln, zu stärken und zu fördern. Anders sieht es aber beim Strassenverkehr aus, da hier noch immer Kriterien gelten (Umwelt-, Wirtschafts-, Gesellschaftseffizienz), die alle nur auf einem Ist-Wert beruhen.

Es ist somit an der Zeit, die Wirtschafts- und Industrieeffizienz besser mit der Entwicklung der Verkehrsachsen zu koordinieren, um für die Entwicklung der einzelnen Regionen des Kantons überzeugendere und bessere Ergebnisse zu erzielen.

Insbesondere muss die im Strassenbauprogramm 2003-2006 vorgestellte Methode der Nachhaltigkeitsbeurteilung überprüft werden, damit vor allem für das nächste Strassenbauprogramm Prioritäten definiert werden, die besser den effektiven Gegebenheiten entsprechen.

Es sei noch erwähnt, dass dieses Postulat während der Prüfungsphase zu keinen zusätzlichen Kosten führen sollte und letztlich dafür sorgen wird, dass die öffentlichen Mittel besser eingesetzt werden können.

Antwort des Regierungsrates:

Zum Postulat Rérat nehmen wir wie folgt Stellung:

Zu Ziffer 1

Die Koordination zwischen den Anstrengungen der Wirtschaftsentwicklung und jenen der Realisierung der Verkehrsachsen ist schon bisher ein wichtiges Anliegen. Dies wird zum Beispiel im kantonalen Richtplan, dem Führungsinstrument des Regierungsrates für die räumliche Entwicklung des Kantons, konkretisiert. Die Strategie B12 und das Massnah- menblatt B_02 („Erschliessungsqualität im Gesamtverkehr prüfen und Finanzierungsme- chanismen anpassen“) haben unter anderem das Ziel, die Räume des Kantons differen- ziert nach ihrer Bedeutung zu erschliessen. Ein wichtiger Faktor ist dabei die Anstrengung der Wirtschaftsentwicklung.

In der Strategie B22 des Richtplans wird ebenfalls ein konkreter Auftrag in diese Richtung erteilt: „Dabei beurteilt er (der Kanton) die zur Diskussion stehenden Grossprojekte im Hinblick auf die gewünschte räumliche und wirtschaftliche Entwicklung des Kantons und ihre Bedeutung innerhalb des Gesamtverkehrssystems“.

Auch bei der Umsetzung der Richtplan-Massnahmen für den ländlichen Raum (die „Leit- massnahme“ in diesem Bereich ist die Massnahme F_01 „Regional differenzierte Förder- strategien für den ländlichen Raum entwickeln“, die in Zusammenarbeit mit der Volkswirt- schaftsdirektion und der Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion an die Hand genommen worden ist) wird die Verkehrserschliessung ein wichtiges Thema sein.

Eine flächendeckende Investitionsplanung wird zudem ab 2005 die Voraussetzungen schaffen für eine frühzeitige wachsstumsorientierte Priorisierung der öffentlichen Investiti- onstätigkeit (RRB Nr. 3855 vom 13. November 2002). Im Bericht zur Weiterentwicklung der Wachstumsstrategie (RRB Nr. 0441 vom 11. Februar 2004) hat der Regierungsrat im Weiteren die klare Absicht formuliert, den Wirtschaftsstandort entlang der Hauptachsen zu stärken, vor allem durch Verbesserungen in der Verkehrsinfrastruktur und im Bildungsan- gebot.

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Zu den Ziffern 2 und 3

Oberstes Ziel ist es, diejenigen Vorhaben in das Strassenbauprogramm aufzunehmen, welche pro investierten Franken den höchsten Nutzen bringen. Aus der Vielfalt der Pro- jekte sind somit diejenigen auszuwählen, die pro investierten Franken den höchsten Bei- trag an eine nachhaltige Entwicklung leisten. Eine derartige Auswahl bedingt, dass die Wirkungen auf die Nachhaltigkeit in geeigneter Weise gemessen werden können. Dazu bedarf es aussagekräftiger Nachhaltigkeitsindikatoren und eines entsprechenden Mess- systems. Das Tiefbauamt der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion (BVE) hat in enger Zusammenarbeit mit der Finanzdirektion, der Volkswirtschaftsdirektion und der Justiz-, Ge- meinde- und Kirchendirektion ein Beurteilungssystem erarbeitet, das sich auf die Vorga- ben der „Nachhaltigkeitsindikatoren für Strasseninfrastrukturprojekte NISTRA“ des Bun- desamtes für Strassen abstützt. Diese wiederum stützen sich auf das nationale Verständ- nis Nachhaltiger Entwicklung. Als Resultat der Prüfung können die Auswirkungen der Projekte auf Umwelt, Wirtschaft und Gesellschaft je Sachgruppe dargestellt und unterein- ander verglichen werden. Die Methode liefert keine Schlussrangliste, die eine abschlies- sende Rangierung der Projekte vorwegnimmt, sondern kompakte Informationen zur Ent- scheidfindung, ohne den Entscheidungsträgern die Möglichkeit zu nehmen, eigene Abwä- gungen und eine politische Prioritätensetzung vorzunehmen.

Jede Beurteilungsmethode ist ein Versuch, Komplexität zu reduzieren. Dies ist ohne Wert- urteile und Informationsverlust nicht möglich. Auch die Nachhaltigkeitsbeurteilung ist kein

„Zaubermittel“, das automatisch zu den richtigen Entscheiden führt. Sie entbindet die poli- tischen Gremien nicht davon, die notwendigen politischen Entscheide zu treffen. Sie liefert dazu jedoch ganzheitliche und systematische Entscheidungsgrundlagen.

Die von der BVE verwendete Methode zur Beurteilung von Strassenbauprojekten hinsicht- lich einer nachhaltigen Entwicklung basiert im Wesentlichen auf den Elementen Wirkung und Effizienz.

Die Wirkung eines Projektes auf die Bereiche Gesellschaft, Wirtschaft und Umwelt wird aufgrund von je 4 bis 7 Indikatoren geprüft.

Die Effizienz eines Vorhabens in den Bereichen Gesellschaft und Wirtschaft wird ermittelt, indem man die erwartete Wirkung in Relation zu den Jahreskosten (Kapitaldienstkosten und Betriebskosten) setzt.

Damit wird immer eine Aussage gemacht, welche Veränderungen sich in den Bereichen Gesellschaft, Wirtschaft und Umwelt bezogen auf den heutigen Zustand (Referenzwert) einstellen werden. Ob die vom Postulanten gewünschte Berücksichtigung eines Soll-Wer- tes im Rahmen einer Weiterentwicklung der Methode machbar ist, muss geprüft werden, wobei der erwartete Soll-Wert zunächst noch zu definieren wäre.

Die BVE beabsichtigt, die heute praktizierte Beurteilungsmethode im Hinblick auf das Strassenbauprogramm 2007 - 2010 zu überprüfen und nötigenfalls anzupassen.

Weil die entsprechenden Arbeiten bereits vorbereitet sind, beantragt der Regierungsrat die Annahme des Postulats unter gleichzeitiger Abschreibung.

Antrag: Annahme des Postulats unter gleichzeitiger Abschreibung

An den Grossen Rat

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