• Keine Ergebnisse gefunden

Vereinfachtes Verfahren (§ 107 des Planungs- und Baugesetzes vom 21. Dezember 2011, infkraft ab 01. Januar 2013)

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Vereinfachtes Verfahren (§ 107 des Planungs- und Baugesetzes vom 21. Dezember 2011, infkraft ab 01. Januar 2013)"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Vereinfachtes Verfahren

(§ 107 des Planungs- und Baugesetzes vom 21. Dezember 2011, infkraft ab 01. Januar 2013)

______________________________________________________________________________________________

Bauherrschaft

(Name, Vorname, Adresse in Blockschrift)

...

...

Art des Bauvorhabens

...

Lage

...

Parzelle Nr...

Datum/Unterschrift Bauherrschaft ...

Die unterzeichnenden Anstösser / Anstösserinnen (= Eigentümer der Nachbarparzellen) haben vom Bauvorhaben Kenntnis genommen, erklären sich damit einverstanden und verzichten auf die Einleitung eines öffentlichen Auflageverfahrens mit Einsprache- möglichkeit.

Es müssen alle im Grundbuch verzeichneten Eigentümer / Miteigentümer einer betroffenen Parzelle unterschreiben (bei Stockwerkeigentum = alle Stockwerkeigentümer). Ebenfalls ist der Situationsplan, der Fassadenplan und der Grundrissplan von allen Parzellen- eigentümern / -miteigentümern zu unterschreiben.

Das Formular „Vereinfachtes Verfahren“ ist mit dem Baugesuch einzureichen (nur einfach einreichen). Vereinfachte Verfahren sind nur für geringfügige Bauvorhaben möglich. Die Einreichung des Formulars verpflichtet die Baubehörde daher nicht, das vereinfachte Gesuchverfahren durchzuführen.

Liegenschaft Parzelle Nr. ..., im Eigentum/Miteigentum von (Name, Adresse, Datum/Unterschrift):

Name (Blockschrift) ... Dat./Unterschrift ...

Name (Blockschrift) ... Dat./Unterschrift ...

Name (Blockschrift) ... Dat./Unterschrift ...

Name (Blockschrift) ... Dat./Unterschrift ...

Name (Blockschrift) ... Dat./Unterschrift ...

Name (Blockschrift) ... Dat./Unterschrift ...

Name (Blockschrift) ... Dat./Unterschrift ...

Liegenschaft Parzelle Nr. ..., im Eigentum/Miteigentum von (Name, Adresse, Datum/Unterschrift):

Name (Blockschrift) ... Dat./Unterschrift ...

Name (Blockschrift) ... Dat./Unterschrift ...

Name (Blockschrift) ... Dat./Unterschrift ...

Name (Blockschrift) ... Dat./Unterschrift ...

Name (Blockschrift) ... Dat./Unterschrift ...

Name (Blockschrift) ... Dat./Unterschrift ...

Name (Blockschrift) ... Dat./Unterschrift ...

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Reklamationen über eine von Flighttix/Gate1 vorgenommene Reservierung können bis spätestens einen Monat nach Ablauf der reservierten Dienstleistung oder, sollte die Reise

Die Patienteninformationen zur Einverständniserklärung über die Datenverarbeitung habe ich erhalten.Ich willige in die dort beschriebene Erhebung und Verarbeitung meiner für

Wenn man aber nach den Quellen von Legenden sucht, so stößt man in der Regel al- lenfalls auf eine erste schriftliche Fassung; diese wiederum kann auf einer langen

Auslegung des Planentwurfes für einen Monat und öff entliche Bekanntmachung der Auslegung Möglichkeit zur Stellungnahme und zur Erhebung von Einwendungen innerhalb der Ausle-

(Bei mehreren Eigentümern sind alle vollständig aufzuführen. Diese Vereinbarung ist durch alle Eigentümer zu unterzeichnen.) Der/die Eigentümer(in) von Liegenschaft Nr..

projektierte Baute/Anlage (……….. gemäss Baugesuch vom ……….…) mit Grenzbaurecht entlang der gemeinsamen Grundstücksgrenze der beiden erwähnten Grundstücke zu

Januar 2019 – Der Regierungsrat hat mit Betroffenheit vom Hinschied von Alt Regierungsrat Gottfried Wyss Kenntnis genommen.. Gottfried Wyss gehörte der Solothurner Regierung von

Die Untersuchung der Geschäftsprüfungskommission (GPK) hat gezeigt, dass sowohl die bestehenden Betriebsprozesse beim Scanning der Steuerdaten durch die externe Firma RR