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TOP 17 - Controllingbericht Produktgruppenhaushalt Januar – September 2020 (mit Jahresprognose 2020)

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Senator für Finanzen 25. November 2020

Vorlage für die Sitzung des Senats am 1. Dezember 2020

Controllingbericht Produktgruppenhaushalt Januar – September 2020 (mit Jahresprognose 2020)

A. Problem

Der anliegende Controllingbericht umfasst die Prognose und Einschätzungen des Pro- duktgruppencontrollings für den Zeitraum Januar bis September 2020, getrennt nach den Haushalten des Landes und der Stadtgemeinde.

Der Produktgruppenhaushalt stellt ein Informations- und Entscheidungssystem dar, welches es dem Senat und dem Haushaltsgesetzgeber ermöglicht, die bremischen Haushalte wirksam zu steuern und zu kontrollieren. Grundlage dafür bilden die regel- mäßig zu erstellenden Controllingberichte auf der Ebene des Produktgruppenhaus- halts. Als Informations- und Steuerungsinstrument im Sinne des § 8 Absatz 1 des Haushaltsgesetzes der Freien Hansestadt Bremen für das Haushaltsjahr 2020 zeigen sie finanzielle, personalwirtschaftliche und leistungsbezogene Entwicklungen auf und ermöglichen Produktplan-, Produktbereichs- sowie Produktgruppenverantwortlichen, bei Abweichungen zeitnah Gegensteuerungsmaßnahmen zur Einhaltung des Budget- rahmens, der Personalziele und der Leistungsziele aufzugreifen.

Abweichend von vorausgegangenen Controllingberichten, sind neben den bisherigen Aggregaten erstmalig auch die Rücklagenentnahmen und –zuführungen im Rahmen des durchgeführten Produktgruppencontrollings berücksichtigt worden. Die Erweite- rung des Produktgruppencontrollings um diese Aggregate war zwingend erforderlich, da resultierend aus der vollständigen Wirkung der landesverfassungsrechtlichen Schul- denbremse ab 2020 die strukturelle Nettokreditaufnahme die zentrale Ziel- und Steu- erungsgröße darstellt.

Eine "Näherungsgröße" zu der strukturellen Nettokreditaufnahme stellt die Nettokredit- aufnahme dar. Diese setzt sich zusammen aus dem Finanzierungssaldo sowie den Rücklagenbewegungen und unterscheidet sich u.a. im Wesentlichen dahingehend von der strukturellen Nettokreditaufnahme, als dass finanzielle Transaktionen und Steuer- bereinigungen dort nicht einfließen. Vor diesem Hintergrund werden im Rahmen des Produktgruppencontrollings ab 2020 die Rücklagenbewegungen in voller Höhe einbe- zogen.

I. Haushalt des LANDES:

a) Einhaltung des Budgets

Das Budget wird auf Grundlage der Ressorteingaben zum voraussichtlichen Haus- halts-Soll und zum voraussichtlichen IST im Haushalt des Landes für das Controlling Januar bis September 2020 im Jahresergebnis in nahezu allen Produktplänen einge- halten. Lediglich in den Produktplänen

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• 07 Inneres und

• 41 Jugend und Soziales

werden nach derzeitigem Stand Budgetüberschreitungen erwartet. Die Ergebnisse für alle einzelnen Produktpläne zur Einhaltung des Budgets im Haushalt des Landes sind in der Tabelle 1 der Anlage, S. 1 dargestellt.

Die Produktpläne 04 Europa, 08 Gleichberechtigung der Frau sowie 31 Arbeit haben kein fristgerechtes Produktgruppencontrolling abgegeben. Die Einschätzungen zum voraussichtlichen Ist und zum voraussichtlichen Haushalts-Soll sowie die dazugehöri- gen Ressortkommentierungen wurden ersatzweise und so weit wie möglich über Aus- tauschblätter ermittelt und in den anliegenden Controllingbericht aufgenommen.

Das Haushaltsjahr 2020 ist insbesondere geprägt durch eine Phase einer haushaltslo- sen Zeit mit den verfassungsmäßig vorgegebenen Ausgaberestriktionen sowie den dringenden Handlungserfordernissen im Zusammenhang mit der Eindämmung und Bewältigung der Corona-Pandemie.

Nach Angaben der Ressorts ergeben sich im Haushalt des Landes folgende Budget- risiken:

Tabelle 1: Übersicht der Budgetüberschreitungen im Haushalt des Landes, Stand 1- 9/2020

Nachrichtlich werden hier bei der ausgewiesenen Unterschreitung bzw. Überschrei- tung auch die im Haushalts-Soll enthaltenen aus 2019 übertragenen Ausgabereste sowie investiven Rücklagen ausgewiesen.

Bei der Berechnung der ausgewiesenen Unterschreitungen bzw. Überschreitungen der Budgets wurden die vom Senator für Finanzen bereinigten Personalausgaben zu Grunde gelegt. Insofern ergeben sich in Einzelfällen Abweichungen zu den in SAP ausgewiesenen Ressorteingaben. Dieses gilt gleichermaßen für die Ausweisung der Budgeteinhaltung im Haushalt der Stadtgemeinde.

Zu den einzelnen Produktplanergebnissen bei der Budgeteinhaltung ist noch Folgen- des anzumerken:

Der Produktplan 01 Bürgerschaft weist zwar saldiert betrachtet derzeit kein Budgetri- siko aus, gleichwohl sind im Rahmen des Umbaus des Hauses der Bürgerschaft Mehrausgaben für den Produktplan in Höhe von 0,500 Mio. Euro entstanden. Diese können jedoch aller Voraussicht nach produktplanintern gedeckt werden

LAND

Unterschreitung+/ nachrichtl.:

Überschreitung Reste/invest.

Rücklagen

-466 372

-12.035 495

41 Jugend und Soziales

in Tsd. € Einhaltung Budget 1 - 9/2020

07 Inneres

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Im Produktplan 07 Inneres belaufen sich die Budgetrisiken im Haushalt des Landes nach Gegenrechnung von Mehreinnahmen und Minderausgaben auf 0,466 Mio. Euro.

Die Überschreitung resultiert u.a. aus konsumtiven Mindereinnahmen i.H.v. 0,746 Mio.

Euro im Bereich der Polizei und hat ihren Ursprung in der nicht ausreichenden Ab- rechnung von Verwarnungen und Geldbußen in der Verkehrsüberwachung. Die Haus- haltsüberschreitung stammt ferner aus Personalmehrausgaben in Höhe von bis zu 0,7 Mio. Euro (durch den Senator für Finanzen ermittelte Wert, bereinigt), die ebenfalls insbesondere im Bereich der Polizei anfallen sowie Mehrausgaben bei den Verrech- nungen in Höhe von 0,05 Mio. Euro. Diesen stehen konsumtive Minderausgaben in Höhe von 0,28 Mio. Euro entgegen, die im Bereich des ausgefallenen Zensus und Mikrozensus entstanden sind sowie investive Minderausgaben in Höhe von 0,655 Mio.

Euro, die in erster Linie im Bereich des Handlungsfeldes Sichere und Saubere Stadt (Projekt S38) zu verzeichnen sind, da die Mittel, bedingt durch Verzögerungen bei eu- ropaweiten Ausschreibungen, dieses Jahr voraussichtlich nicht mehr abfließen wer- den.

Im Produktplan 41 Jugend und Soziales besteht im Haushalt des Landes insgesamt rechnerisch eine Budgetüberschreitung in Höhe von 12,035 Mio. Euro, die im Saldo auf Personalmehrausgaben von bis zu 2,3 Mio. Euro sowie einem Mehrbedarf bei den Sozialleistungen (10 Mio. Euro) basiert. Ein Ausgleich der Personalmehrausgaben soll über die Globalen Mehrausgaben des Produktplans 92 Allgemeine Finanzen im Jah- resabschluss erfolgen. Der Ausgleich der Mehrausgaben bei den Sozialleistungen ist über die zweckgebundene Sozialleistungsrücklage vorgesehen.

Der Produktplan 81 Häfen erwartet investive Mindereinnahmen in Höhe von 0,6 Mio.

Euro. Diese resultieren aus dem EU-Programm Europäischer Meeres- und Fische- reifonds EMFF (2014-2020). Inwiefern diese ressortseitig zunächst als Verlust vorge- tragen werden müssen und im Folgejahr durch entsprechende Mehreinnahmen kom- pensiert werden können, wird derzeit noch geprüft.

Über die dezentralen Budgetrisiken hinaus bestehen im Haushalt des Landes erhebli- che zentrale Handlungsbedarfe in Höhe von 45,761 Mio. Euro resultierend aus den zentral veranschlagten globalen Minderausgaben. Diese setzen sich zusammen aus 45,007 Mio. Euro zentral veranschlagten Globalen Minderausgaben sowie 0,754 Mio.

Euro veranschlagten Globalen Minderausgaben für sächliche Verwaltungsausgaben und ressortieren im Produktplan 92 Allgemeine Finanzen. Zur Auflösung der zentral veranschlagten globalen Minderausgaben wird auf die parallel eingebrachte Senats- vorlage verwiesen.

Neben den dargestellten Budgetrisiken, die überwiegend produktplanintern gedeckt werden können, zeichnen sich ausgehend von dem Produktgruppencontrolling 1- 9/2020 auch Chancen in den einzelnen Produktplänen ab.

Im Produktplan 93 Zentrale Finanzen werden nach aktuellen Einschätzungen Zinsmin- derausgaben prognostiziert, deren abschließende Höhe zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht feststeht. Im Produktplan 11 Justiz sind konsumtive Mehreinnahmen u.a. aus der Intensivierung der Gewinnabschöpfung zu verzeichnen. Diese belaufen sich nach Ab- zug etwaiger Mittel gemäß Kontrakt auf 5,4 Mio. €. Weitere Haushaltsverbesserungen

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für 2020 ergeben sich bei den im Produktplan 68 Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau veranschlagten Globalmitteln für das Handlungs- feld "Klimaschutz" in Höhe von 10 Mio. €, die in diesem Haushaltsjahr nicht mehr ab- fließen werden.

Von den übrigen Produktplänen gesondert zu betrachten ist der neu eingerichtete Pro- duktplan 95 Bremen Fonds. Hier werden die von den Gremien mit einer Finanzierung aus dem Bremen-Fonds beschlossenen Maßnahmen für diverse Produktpläne abge- bildet. Die bislang bereits beschlossenen und schon annähernd bezifferbaren (i.W.

kurzfristigen) Maßnahmen des Bremen-Fonds Land zur Bewältigung der Corona-Pan- demie, die u.a. die Beschaffung von persönlicher Schutzausrüstung (Produktplan 51 Gesundheit) sowie ein Landesprogramm zur Förderung von Kleinunternehmen der gewerblichen Wirtschaft (Produktplan 71 Wirtschaft) umfassen, belaufen sich mit Stand des Eingabeschlusses für das Produktgruppencontrolling 1-9/2020 auf einen Budgetrahmen von rd. 247,3 Mio. € (Netto-Betrachtung bremische Mittel, Stand 03.11.2020) im Haushalt des Landes. Nach derzeitigem Stand wird für die Jahrespla- nung ausgehend von den beschlossenen Maßnahmen im Landeshaushalt von einem voraussichtlichen Mittelabfluss (Ist-Ausgaben) im Saldo von rd. 229,663 Mio. Euro ausgegangen. Grundlage hierfür ist eine konkrete Hochschätzung durch die maßnah- menverantwortlichen, fremdbewirtschaftenden Fachressorts.

b) Einhaltung Finanzierungssaldo einschließlich Rücklagenbewegungen (Netto- kreditaufnahme)

Der Finanzierungssaldo einschließlich der Rücklagenbewegungen wird in den meisten Produktplänen eingehalten. Lediglich in den Produktplänen 21 Kinder und Bildung, 24 Wissenschaft und Forschung, 41 Jugend und Soziales sowie 68 Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau sowie 92 Allgemeine Finanzen werden derzeit noch Überschreitungen des Finanzierungssaldos einschließlich Rücklagenbe- wegungen prognostiziert.

Insgesamt bestehen noch hohe Unsicherheiten bei den Ressorteinschätzungen zu dem voraussichtlichen Ist und dem voraussichtlichen Haushalts-Soll bei den Rückla- genbewegungen.

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Tabelle 2: Übersicht der Überschreitungen b. Finanzierungssaldo einschließlich Rücklagenbewegungen

Die Überschreitungen beim Finanzierungssaldo einschließlich Rücklagenbewegungen resultieren im Wesentlichen aus den dargelegten Budgetüberschreitungen.

Im Produktplan 21 Kinder und Bildung ergibt sich rechnerisch eine Überschreitung des Finanzierungssaldos in Höhe von 0,631 Mio. Euro. Diese ergibt sich u.a. bei Zugrun- delegung des bereinigten Wertes für die Einschätzung zum voraussichtlichen Ist bei den Personalausgaben. Das Ressort geht jedoch davon aus, dass der Finanzierungs- saldo eingehalten wird.

Im Produktplan 24 Hochschulen und Forschung beruht die ausgewiesene Überschrei- tung beim Finanzierungssaldo einschließlich Rücklagenbewegungen aus noch nicht vollständig einbezogenen erwarteten Verlagerungen. Unter Berücksichtigung dieser, wird die Einhaltung des Finanzierungssaldos prognostiziert.

Die ausgewiesene Saldenüberschreitung im Produktplan 41 Jugend und Soziales re- sultiert im Wesentlichen aus der beschriebenen Budgetüberschreitung in Folge der im Haushalt des Landes erwarteten Mehrbedarfe bei den Sozialleistungen sowie Verla- gerungen.

Die Abweichungen zum Budget im Produktplan 68 Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau befinden sich derzeit in der Klärung. Im voraus- sichtlichen Jahresergebnis ist nicht mit einer Überschreitung des Finanzierungssaldos zu rechnen.

Im Produktplan 92 Allgemeine Finanzen ergibt sich derzeit bei der Einhaltung des Fi- nanzierungssaldos einschließlich Rücklagenbewegungen rechnerisch noch eine Über- schreitung, die voraussichtlich auf Abweichungen bei den berücksichtigten Verlage- rungen zurückzuführen ist.

II. Haushalt der STADTGEMEINDE:

a) Einhaltung des Budgets

Im Haushalt der Stadtgemeinde wird das Budget im voraussichtlichen Jahresergebnis ausgehend von den Ressorteingaben zum voraussichtlichen Haushalts-Soll und zum voraussichtlichen Ist für das Produktgruppencontrolling 1-9/2020 mit Ausnahme der Produktpläne 07 Inneres und 22 Kultur eingehalten. Die Ergebnisse zur Einhaltung des Budgets in allen einzelnen Produktplänen der Stadtgemeinde Bremen ausgehend

LAND

Unterschreitung+/

Überschreitung

in Tsd. € -631 -214 -11.574 -1.141 -827 92 Allg. Finanzen

24 Hochschulen und Forschung 41 Jugend und Soziales

68 Klima, Umw., Mobil., Stadtentw. u. Whgbau 21 Kinder und Bildung

Einhaltung Finanzierungssaldo (mit Rücklagen) 1 - 9/2020

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von den Controllingergebnissen für den Zeitraum Januar bis September 2020 sind ebenfalls der Tabelle 1 in der Anlage, S. 1 zu entnehmen.

Nach derzeitigem Stand, bestehen im voraussichtlichen Jahresergebnis in der Stadt- gemeinde Bremen noch folgende Budgetrisikos:

Tabelle 3: Übersicht der Budgetüberschreitungen im Haushalt der Stadtgemeinde, Stand 1-9/2020

Die erwarteten Budgetrisiken im Produktplan 07 Inneres belaufen sich im Haushalt der Stadtgemeinde auf 9,498 Mio. Euro. Das Ressort berichtet hierzu, dass diese zu- nächst aus konsumtiven Mindereinnahmen in Höhe von 1,742 Mio. Euro entstünden.

Zurückzuführen seien diese auf Mindereinnahmen im Migrationsamt, im Bürgeramt sowie insbesondere im Ordnungsamt. Ferner sind die erwarteten Mehrausgaben nochmals gestiegen und belaufen sich nunmehr auf 7,934 Mio. Euro (hiervon allein 6,466 Mio. Euro im Bereich des Rettungsdienstes). Dem stehen lediglich investive Mehreinnahmen in Höhe von 0,05 Mio. Euro sowie Personalminderausgaben in Höhe von 0,128 Mio. Euro (durch den Senator für Finanzen ermittelte Wert, bereinigt) entge- gen.

Der Produktplan 21 Kinder und Bildung rechnet mit Mindereinnahmen im Bereich der Kindertagesbetreuung, die in der beitragsfreien Zeit begründet liegen. Das Ressort geht davon aus, diese durch Minderausgaben innerhalb des Budgets decken zu kön- nen.

Das Budgetrisiko im Produktplan 22 Kultur beläuft sich auf 0,188 Mio. Euro und resul- tiert aus corona-bedingten Mindereinnahmen im Bereich der Musikschule Bremen in Höhe von 0,465 Mio. Euro, denen Personalminderausgaben in Höhe von 0,277 Mio.

Euro gemäß Prognose des Senators für Finanzen entgegenstehen. Ressortseitige Be- rechnungen ergeben eine Budgetüberschreitung in Höhe von 0,225 Mio. Euro unter Berücksichtigung von Personalminderausgaben in Höhe von 0,240 Mio. Euro. Eine aktualisierte Prognose über den Berichtszeitraum 1-9/2020 hinaus ergibt, dass die Mindereinnahmen der Musikschule Bremen innerhalb des Kulturbudgets aufgefangen werden können.

Im Produktplan 68 Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungs- bau ist eine investive globale Minderausgabe in Höhe von 0,250 Mio. Euro veran- schlagt. Diese kann produktplanintern durch Minderausgaben im Amt für Straßen und Verkehr realisiert werden.

STADT

Unterschreitung+/ nachrichtl.:

Überschreitung Reste/invest.

Rücklagen

-9.498 823

-188 163

22 Kultur

in Tsd. € Einhaltung Budget 1 - 9/2020

07 Inneres

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Im Produktplan 92 besteht ein Risiko in Höhe von 10 Mio. Euro resultierend aus corona-bedingten konsumtiven Mindereinnahmen infolge der nicht erfolgenden Ge- winnausschüttung bei der BLG Logistics Group & Co. KG. Die bisherigen Gewinnaus- schüttungen, stets für das jeweils zurückliegende Geschäftsjahr, sind bei den Gewin- nen aus Beteiligungen an Hafenbetrieben im Haushalt der Stadtgemeinde Bremen im Produktplan 92 -Allgemeine Finanzen (S)- unter dem Kapitel 3986 -Wirtschaftliche Un- ternehmen- veranschlagt. Angesichts der Auswirkungen der Corona-Pandemie auch auf diesen Teil der Wirtschaft, würde eine entsprechende Gewinnausschüttung den Erhalt der Eigenkapitalbasis der Gesellschaft und damit die Investitionskraft der BLG gefährden. Ein entsprechender Ausgleich der dadurch entstehenden Mindereinnah- men wird aus Bremen-Fonds Stadt beantragt. Hierzu wird auf die parallel einge- brachte Senatsvorlage verwiesen.

Hinzu treten im Haushalt der Stadtgemeinde zentrale Handlungsbedarfe in Höhe von 34,861 Mio. Euro. Diese resultieren aus zentral veranschlagten globalen Minderaus- gaben in Höhe von 30,000 Mio. Euro sowie weiteren globalen Minderausgaben in Höhe von 4,861 Mio. Euro. Bezüglich eines entsprechenden Vorschlages zur Realisie- rung dieser veranschlagten globalen Minderausgaben im Haushalt der Stadtgemeinde wird auf die parallel eingebrachte Senatsvorlage verwiesen.

Neben den dargestellten Budgetrisiken, die weitgehend produktplanintern gedeckt werden können, sind ausgehend von dem Produktgruppencontrolling 1-9/2020 auch Haushaltsverbesserungen in den einzelnen Produktplänen zu erkennen.

Im Produktplan 41 Jugend und Soziales werden aus der höheren Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft (KdU) Mehreinnahmen in Höhe von rd. 55 Mio.

Euro prognostiziert, die als Einnahmeverfügungsmittel soll-erhöhend auf die Ausga- ben-Seite übergeleitet werden und dort als Budget bereitstehen.

Im Produktplan 92 Allgemeine Finanzen werden im Haushalt der Stadtgemeinde Per- sonalminderausgaben aktuell in Höhe von 11,6 Mio. Euro erwartet. Diese ergeben sich bei den Globalen Mehrausgaben und sind u.a. auf nicht eingetretene Risiken re- sultierend aus der Gesetzesänderung bei der Wahlmöglichkeit zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung für Beamte sowie bei den Kosten für den Abbau- pfad für das eingesetzte Personal zur Aufnahme und Integration von Flüchtlingen zu- rückzuführen.

Ferner ergeben sich im Produktplan 92 im Zusammenhang mit den veranschlagten Mitteln zum Ausgleich von Mindestlohnerhöhungen und Vermeidung prekärer Be- schäftigung Minderausgaben in Höhe von rd. 1 Mio. Euro. Hierbei handelt es sich um nicht beantragte Ausgleichsmittel.

Der Produktplan 95 Bremen Fonds bedarf auch im städtischen Haushalt einer geson- derten Betrachtung. Die bislang bereits beschlossenen und schon annähernd beziffer- baren (i.W. kurzfristigen) Maßnahmen des Bremen-Fonds Stadt zur Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie belaufen sich mit Stand des Eingabeschlusses für das Produktgruppencontrolling 1-9/2020 auf einen Budgetrahmen von rd. 18,7 Mio. Euro (Stand 3.11.2020). Für die Jahresplanung ist im PPL 95 die kommunale, corona-be- dingte Entlastung aus der Gewerbesteuerkompensation gemäß Gesetz zur finanziel- len Entlastung der Kommunen von ausschlaggebender Bedeutung, bei der vom Bund und den Ländern die kommunalen Gewerbesteuerausfälle in 2020 erstattet werden.

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Dies bedeutet für das Land Bremen eine Belastung, während die bremischen Kom- munen entlastet werden. Für den Bremen-Fonds der Stadtgemeinde Bremen ergibt sich unter Berücksichtigung dieser Entlastung i.H.v. rd. 114 Mio. Euro im Saldo ein vo- raussichtlicher Überschuss in Höhe von rd. 97,969 Mio. Euro. Eine erneute Veran- schlagung von Bremen-Fonds Mitteln für 2021 ist vorgesehen.

b) Einhaltung Finanzierungssaldo einschließlich Rücklagenbewegungen (Netto- kreditaufnahme)

Tabelle 4: Übersicht der Überschreitungen b. Finanzierungssaldo einschließlich Rücklagenbewegungen

Die ausgewiesenen Überschreitungen in den Produktplänen 07 Inneres und 22 Kultur entsprechen den dargelegten Budgetrisiken unter Berücksichtigung der vom Senator für Finanzen ermittelten Personalwerte. Im Produktplan 07 Inneres wird zudem beab- sichtigt Ausgabereste in Anspruch zu nehmen.

Im Produktplan 71 Wirtschaft werden Personalmehrausgaben prognostiziert, die nach Abzug von übertragenen Haushaltsresten und Rücklagen zu einer Überschreitung des Finanzierungssaldos führen. Das Ressort geht jedoch davon aus, die erwarteten Per- sonalmehrausgaben produktplan- bzw. ressortintern ausgleichen zu können.

Im Produktplan 91 Finanzen / Personal wird derzeit eine Überschreitung des Finanzie- rungssaldos ausgewiesen. Das Ressort geht jedoch von einem ausgeglichenen Er- gebnis aus. Das Ressort wird gebeten, bis zum nächsten Controlling seine Einschät- zungen zum voraussichtlichen Ist sowie die berücksichtigten Verlagerungsbeträge zu überprüfen.

Im Produktplan 92 Allgemeine Finanzen ergibt sich die ausgewiesene Überschreitung u.a. aus den erwarteten Mindereinnahmen bei der Gewinnausschüttung der BLG.

Hierbei noch nicht berücksichtigt ist die erwartete Kompensation aus dem Bremen- Fonds. Die erwarteten Personalminderausgaben werden zur anteiligen Deckung der global veranschlagten Minderausgaben herangezogen.

Im Produktplan 93 Zentrale Finanzen resultiert die ausgewiesene Überschreitung des Finanzierungssaldos aus den veranschlagten Rücklagenentnahmen in Höhe von 57,2 Mio. Euro. Eine entsprechende Entnahme ist jedoch im voraussichtlichen Ist noch nicht ausgewiesen und wirkt daher wie eine Mindereinnahme.

STADT

Unterschreitung+/

Überschreitung

in Tsd. € -10.021 -350 -75 -137 -9.523 -24.678 92 Allg. Finanzen

Einhaltung Finanzierungssaldo (mit Rücklagen) 1 - 9/2020

07 Inneres

71 Wirtschaft

91 Finanzen / Personal 22 Kultur

93 Zentrale Finanzen

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III. a) Produktplanbezogene Personalausgaben (Land)

Insgesamt werden die Personalausgaben gegenüber dem Haushaltssoll ohne Vorjah- resreste zum Jahresende gemäß der aktuellen Prognose um ca. 10 Mio. € unterschrit- ten werden. Die Beschäftigungszielzahl für den Gesamthaushalt wird jahresdurch- schnittlich unterschritten. Maßgeblich hierfür ist, dass die Beschäftigungszielzahlen – auch durch die haushaltslose Zeit – durch Neueinstellungen erst graduell ausge- schöpft werden konnten. Allerdings verteilen sich Personalmehr- und Personalminder- ausgaben unterschiedlich auf die einzelnen Produktpläne. Nennenswerte Personal- mehrausgaben werden in den Produktplänen 07 Inneres, 24 Hochschulen und For- schung, 31 Arbeit, 41 Jugend und Soziales, 71 Wirtschaft, 81 Häfen und 92 Allge- meine Finanzen anfallen.

Zu den nennenswerten Über- und Unterschreitungen und ressortinternen Problemen im Einzelnen:

Im Produktplan 07 Inneres werden Personalmehrausgaben im Land in Höhe von bis zu 0,7 Mio. € erwartet. Die Mehrausgaben resultieren in erster Linie aus nicht steuer- baren Überschreitungen bei der Freien Heilfürsorge in Höhe von rd. 0,5 Mio. € sowie aus Überschreitungen bei temporären Personalmitteln. Gemeinsam mit dem Senator für Finanzen wird eine gesonderte Lösungsvorlage zur Finanzierung des Defizits in der Freien Heilfürsorge aus zentralen Mitteln des Senators für Finanzen - analog des zentralen Ausgleichs der Beihilfen und Nachversicherungen - für den Haushalts- und Finanzausschuss erstellt werden.

Für den Produktplan 21 Kinder und Bildung werden Personalminderausgaben in Höhe von 2,2 Mio. € erwartet. Dieses Ergebnis ist durch Sollerhöhungen aufgrund der Ab- rechnung der Personalkostenerstattungen in Höhe von rd. 3,9 Mio. € zu erreichen.

Im Produktplan 24 Hochschulen und Forschung werden Überschreitungen des Per- sonalbudgets von bis zu 0,46 Mio. € erwartet. Ursächlich hierfür sind u.a. Personal- überlassungen vom Deutschen Schifffahrtsmuseum sowie strukturelle Überschreitun- gen im Kernbereich. Diese strukturelle Überschreitung wird vom Ressort mit dem schrittweisen Einstieg in die Umsetzung des Wissenschaftsplans und einem generel- len Aufgabenaufwuchs im Wissenschaftsbereich begründet. Der Ausgleich ist produkt- planintern über Einsparungen im konsumtiven Bereich vorgesehen.

Der Produktplan 31 Arbeit weist zum Jahresende eine voraussichtliche Budgetüber- schreitung im Kernbereich um rd. 0,04 Mio. € aus. Dem stehen zwar Personalminder- ausgaben bei den temporären Handlungsfeldern in Höhe von rd. 0,12 Mio. € entge- gen, welche jedoch zurückerstattet werden müssen. Die Deckung des Mehrbedarfs aus dem Senatorinnenbudget wird vom Ressort geprüft.

Der Produktplan 41 Jugend und Soziales erwartet im Landeshaushalt voraussichtliche Personalmehrausgaben in Höhe von bis zu rd. 2,3 Mio. €. Die erhebliche Budgetüber- schreitung ist auf eine Überschreitung der Beschäftigungszielzahl im Kernbereich von jahresdurchschnittlich rd. 33 VZE zurückzuführen. Das Ressort begründet diese Über-

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schreitung mit der Besetzung von Stellen im Bereich BTHG, Wohnungs- und Be- treuungsaufsicht und der Einhaltung des Abbaupfades beim Flüchtlingspersonal. Letz- teres führt dazu, dass bisher aus Zentralmitteln finanziertes Personal für die Auf- nahme und Integration von Flüchtlingen, wieder im eigenen Personalhaushalt zu bu- chen ist. Da das Ressort jedoch zum Jahresende erhebliche Personalminderausga- ben in der Stadtgemeinde in Höhe von 3,5 bis zu 4,2 Mio. € ausweisen wird, könnte in diesem Haushaltsjahr ein Tausch über die Globalen Mehrausgaben des Produktplans 92 Allgemeine Finanzen bis zur Höhe von 2,3 Mio. € im Jahresabschluss erfolgen.

Zum Jahresende werden im Produktplan 71 Wirtschaft Personalmehrausgeben im Land in Höhe von 0,75 bis 1,0 Mio. € erwartet. Der Grund für die deutliche Überschrei- tung ist in der Überschreitung der Beschäftigungszielzahl begründet. Jahresdurch- schnittlich liegt eine Überschreitung von rd. 6,0 VZE im Kernbereich vor, im Septem- ber ist diese auf 7,2 VZE angestiegen. Ein Ausgleich der Personalmehrausgaben ist innerhalb des Senatorinnenbudgets vorgesehen.

Im Produktplan 81 Häfen wird im Landeshaushalt eine Überschreitung des Personal- budgets in Höhe von 0,37 bis zu 0,74 Mio. € zum Jahresende erwartet. Der Grund für die Nichteinhaltung des Budgets leitet sich aus der deutlichen Überschreitung der Be- schäftigungszielzahl ab. Jahresdurchschnittlich ist eine Überschreitung von 5,7 VZE (rd. 13%) im Kernbereich festzustellen. Die Zielzahl des Produktplans wurde zum ak- tuellen Haushalt um rd. 20 VZE Einheiten angehoben. Das Häfenressort arbeitet an einer ressortinternen Lösung.

Im Produktplan 92 Allgemeine Finanzen werden im Land Versorgungsmehrausgaben in Höhe von rd. 1,5 Mio. € prognostiziert. Ursächlich hierfür sind überdurchschnittliche Steigerungen bei den Versorgungsbeihilfen. Eine produktplaninterne Deckung aus den Globalen Mehrausgaben ist jedoch möglich.

Die Lösung der hier dargestellten Probleme in den Produktplänen 24, 31, 41, 71, 81 und 92 ist Bestandteil einer gesonderten Vorlage für die Haushalts- und Finanzaus- schüsse.

In der nachfolgenden Tabelle werden die geschilderten Sachverhalte im Landeshaus- halt in der Übersicht dargestellt:

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Tabelle 5: Vorschlag zum Ausgleich der Personalmehrausgaben im Haushalt des Landes

III. b) Produktplanbezogene Personalausgaben (Stadtgemeinde Bremen)

Insgesamt werden die Personalausgaben gegenüber dem Haushaltssoll ohne Vorjah- resreste zum Jahresende gemäß der aktuellen Prognose um ca. 21,5 Mio. € unter- schritten werden. Die Beschäftigungszielzahl für den Gesamthaushalt wird jahres- durchschnittlich unterschritten. Maßgeblich hierfür ist, dass die Beschäftigungszielzah- len – auch durch die haushaltslose Zeit – durch Neueinstellungen erst graduell ausge- schöpft werden konnten. Allerdings verteilen sich Personalmehr- und Personalminder- ausgaben unterschiedlich auf die einzelnen Produktpläne. Nennenswerte Personal- mehrausgaben werden in den Produktplänen 71 Wirtschaft und 81 Häfen anfallen.

Zu den nennenswerten Überschreitungen im Einzelnen:

Zum Jahresende werden im Produktplan 71 Wirtschaft Personalmehrausgeben in der Stadtgemeinde Bremen in Höhe von rd. 0,2 Mio. € erwartet. Der Grund für die deutli- che Überschreitung ist in der Überschreitung der Beschäftigungszielzahl zu finden.

Jahresdurchschnittlich liegt eine Überschreitung von rd. 4,6 VZE (rd. 26%) vor, im September ist diese auf 7,5 VZE (rd. 43%) angestiegen. Ein Ausgleich der Personal- mehrausgaben innerhalb des Produktplanbudgets ist Bestandteil einer gesonderten Vorlage für die Haushalts- und Finanzausschüsse.

Im Produktplan 81 Häfen wird in der Stadtgemeinde Bremen ein nahezu ausgegliche- nes Ergebnis prognostiziert. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die Versorgungs- ausgaben der Hafenlotsen wie in den Vorjahren refinanziert und die noch ausstehen- den Einnahmeverfügungsmittel realisiert werden.

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In der nachfolgenden Tabelle werden die geschilderten Sachverhalte in der Stadt- gemeinde Bremen in der Übersicht dargestellt:

Tabelle 6: Vorschlag zum Ausgleich der Personalmehrausgaben im Haushalt der Stadtgemeinde

IV. Einhaltung der Leistungskennzahlen

Im Rahmen der Haushaltsaufstellung 2020 wurde erstmalig eine verbindliche Ver- knüpfung zwischen den strategischen Zielen des Produktgruppenhaushalts und den dazugehörigen Kennzahlen gemäß beschlossenem Haushalt in SAP hinterlegt.

Die Datenlage wurde im Anschluss in den eHaushalt überführt. Hier besteht bei ein- zelnen Kennzahlen noch Korrekturbedarf, der zeitnah von dem Dienstleister bereinigt wird.

Zu diesem Bericht wurden ca. 38% der Leistungsziele aus verschiedenen Gründen von den Ressorts nicht bebucht. Dies steht teilweise im Zusammenhang mit der nicht oder nicht fristgerechten Abgabe von Controllingberichten. Darüber hinaus handelt es sich bei dem Controllingbericht 1-9/2020 um das erste Produktgruppencontrolling in diesem Jahr, bei dem auch Leistungskennzahlen gemäß beschlossenem Haushalt 2020 zu bebuchen waren. Zudem mussten in Einzelfällen aufgrund der im Rahmen der Haushaltsaufstellung 2020 vollständigen Trennung der Produktplanebene in ein- zelnen Fällen Planwerte auf korrekte Kostenstellen umgebucht werden. In Teilen wur- den nicht erfolgte Buchungen bei den Leistungskennzahlen auch bedingt durch die Nachwirkungen der haushaltslosen Zeit sowie die geänderten Prioritätensetzungen im Zuge der dringenden Handlungsbedarfe zur Eindämmung der Corona-Pandemie.

Bei den gebuchten Leistungen verteilt sich der Erreichungsgrad relativ gleichmäßig auf die einzelnen Korridore. So liegen ca. 27% in einem Korridor innerhalb von 10%

nach oben oder unten, ca. 13% innerhalb eines Korridors von 10 bis 40% und ca. 22%

im Korridor oberhalb von 40%.

Hieraus wird erkennbar, dass noch Optimierungspotenzial besteht.

Ab dem Haushaltsjahr 2021 erfolgt die Darstellung und Ausweisung der Haushalte des Landes und der Stadtgemeinde Bremen, auch bedingt durch die Neuordnung der Umsatzbesteuerung, SAP-seitig in zwei für den Haushalt des Landes und der Stadt- gemeinde getrennten Buchungs- und Finanzkreisen. Die damit vollzogene systemsei- tige vollständige Trennung des Haushaltes für das Land Bremen von dem Haushalt der Stadtgemeinde Bremen wird auch entsprechende Anpassungen bei dem Produkt- gruppencontrolling nach sich ziehen.

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Tabelle 7: Leistungsziele auf Produktplanebene (für Land und Stadt)

B. Lösung

Die Ressorteinschätzungen zum voraussichtlichen Ist und voraussichtlichen Haus- halts-Soll sind auch vor dem Hintergrund der neu im Produktgruppencontrolling einzu- beziehenden Rücklagenbewegungen mit gewissen Prognoseunsicherheiten verbun- den. Die Prognoseunsicherheiten spiegeln sich auch darin wider, dass die Höhe der zu erwartenden Haushaltsverbesserungen bspw. bei den zu erwartenden Zinsminder- ausgaben bzw. auch bestehenden Budgetrisiken bspw. im Bereich des Rettungs- dienstes zum jetzigen Zeitpunkt teilweise noch nicht abschließend feststeht.

Hinzu kommt der Umstand, dass sich produktplan- bzw. ressortinterne Ausgleichs- möglichkeiten von eventuellen Budgetrisiken in einzelnen Produktplänen noch in der Prüfung befinden.

Zu den Vorschlägen des Senators für Finanzen zur Realisierung der zentral veran- schlagten globalen Minderausgaben wird auf die parallel eingebrachte Senatsvorlage verwiesen.

C. Alternativen Keine.

D. Finanzielle und Personalwirtschaftliche Auswirkungen, Gender-Prüfung Mit dieser Vorlage wird über die Ergebnisse des durchgeführten Controllings zum Pro- duktgruppenhaushalt für den Zeitraum Januar bis September 2020 berichtet. Unmittel- bare finanzielle, personalwirtschaftliche oder genderbezogene Auswirkungen sind da- mit nicht verbunden.

Anzahl d.

Leistungen gesamt (auf Planebene)

davon innerhalb d. Abweichungs- korridors 10%

(nach unten/oben)

davon innerhalb d.

Abweichungs- korridors 10% bis 40% (nach unten/oben)

davon Abweichungen

>40% (nach unten/oben)

davon nicht bebucht

04 Europa 10 1 3 6

06 Datenschutz 3 2 1

07 Inneres 10 3 2 2 3

08 Gleichberechtigung der Frau 7 7

09 Staatsgerichtshof 1 1

11 Justiz 15 9 2 4

12 Sport 9 9

21 Kinder und Bildung 16 8 8

22 Kultur 10 3 7

24 Hochschule und Forschung 11 4 1 1 5

31 Arbeit 7 4 2 1

41 Jugend und Soziales 9 3 1 5

51 Gesundheit und Verbraucherschutz 10 10

68 Klima, Umw., Mobil., Stadtentw., u. Whgbau 16 3 4 9 0

71 Wirtschaft 4 4

91 Finanzen / Personal 2 2

95 Bremen-Fonds*

96 IT-Budget 4 4

Summe 144 39 19 32 54

Prozentwerte 100,00% 27,08% 13,19% 22,22% 37,50%

*PPL 95: siehe gesonderte Berichterstattung

(14)

E. Beteiligung und Abstimmung

Die zugrunde gelegten Controllingberichte wurden von den Ressorts erstellt. Die Kom- mentare und Einschätzungen des Senators für Finanzen wurden mit den Ressorts er- örtert.

Die Vorlage ist mit der Senatskanzlei abgestimmt.

F. Öffentlichkeitsarbeit und Veröffentlichung nach dem Informationsfreiheitsge- setz

Geeignet.

G. Beschluss

1. Der Senat nimmt den beigefügten Controllingbericht zum Produktgruppenhaus- halt Januar bis September 2020 zur Kenntnis und bittet den Senator für Finan- zen, diesen an den parlamentarischen Haushalts- und Finanzausschuss (Land und Stadtgemeinde) weiterzuleiten.

2. Der Senat bittet diejenigen Ressorts, die derzeit Überschreitungen beim Budget oder beim Finanzierungssaldo einschließlich Rücklagenbewegungen aufwei- sen, alle weitergehenden ressortinternen Ausgleichsmöglichkeiten in den Haus- halten des Landes und der Stadtgemeinde zu prüfen und unverzüglich einzulei- ten sowie im Controllingbericht Januar bis November 2020 nachvollziehbar zu dokumentieren.

3. Der Senat bittet diejenigen Ressorts, in denen sich Überschreitungen des Per- sonalbudgets abzeichnen, um restriktives personalwirtschaftliches Handeln.

4. Der Senat bittet die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa sowie die Lan- desbeauftragte für Frauen zukünftig eine vollständige und termingerechte Con- trollingberichterstattung für die Produktpläne 04, 08 und 31 sicherzustellen.

5. Der Senat bittet die Ressorts, ihre Einschätzungen zum voraussichtlichen Ist und zum voraussichtlichen Haushalts-Soll bei den Rücklagenbewegungen auch insbesondere zur Erhöhung der Prognosesicherheit und angesichts der bevor- stehenden Abrechnung der Produktplanhaushalte 2020 zu überprüfen und kon- tinuierlich zu optimieren.

6. Der Senat bittet den Senator für Finanzen – sofern noch nicht erfolgt- Gesprä- che auf Leitungsebene mit denjenigen Ressorts aufzunehmen, die ihre Perso- nalzielzahlen deutlich überschreiten, mit dem Ziel dauerhafte und belastbare Lösungen zu erarbeiten.

7. Der Senat bittet den Senator für Finanzen, im Zuge des Jahresabschlusses 2020 die Zuführung der verbleibenden dezentralen, nicht übertragbaren zweck- bestimmten Personalminderausgaben in die zentralen Sonderrücklagen für den Personalhaushalt im Produktplan 92 Allgemeine Finanzen zu beantragen.

(15)

8. Der Senat stimmt den Vorschlägen zum Ausgleich der prognostizierten Per- sonalmehrausgaben in den Haushalten des Landes und der Stadtgemeinde Bremen gemäß den Tabellen 5 und 6 zu.

9. Vor dem Hintergrund des Ausgleichs der Mehrbedarfe in der Freien Heilfür- sorge im Produktplan 07 Inneres (Land), bittet der Senat den Senator für Finan- zen, entsprechende Grundlagen in den Haushaltsgesetzen für die kommenden Haushalte zu schaffen, um eine analoge Anwendung der Vorschriften wie bei den zentralen Ausgleichen der Beihilfen und Nachversicherungen zu schaffen.

10. Der Senat bittet den Senator für Finanzen, die für die Umsetzung der obigen Beschlüsse erforderlichen Ermächtigungen beim Haushalts- und Finanzaus- schuss einzuholen.

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