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589. Änderung von Studienplänen - Begutachtungsverfahren gemäß § 14 UniStGStudienplan für die Studienrichtung "Philosophie" an der Geisteswissenschaftlichen Fakultät der Universität Salzburg

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Erschienen im Mitteilungsblatt der Universität, Stück XLIV, Nummer 589, am 22.05.2000, im Studienjahr 1999/00.

589. Änderung von Studienplänen - Begutachtungsverfahren gemäß § 14 UniStG Studienplan für die Studienrichtung "Philosophie" an der Geisteswissenschaftlichen Fakultät der Universität Salzburg

Die Studienkommission "Philosophie" an der Geisteswissenschaftlichen Fakultät der Universität Salzburg hat in ihrer Sitzung am 3. Mai 2000 den Entwurf eines neuen

Studienplanes für das Diplomstudium "Philosophie" beschlossen. Laut § 14 UniStG ist dieser Studienplan samt Qualifikationsprofil einem öffentlichen Begutachtungsverfahren zu

unterziehen. Der Entwurf des Studienplans kann auf der Homepage des Instituts für Philosophie unter: http:/www.sbg.ac.at/phs/home.htm eingesehen werden.

Stellungnahmen zu diesem Entwurf des neuen Studienplans bitte ich bis spätestens 5. Juni 2000

an folgende Adresse zu richten:

Herrn Univ. Prof. Dr. Gerhard Zecha Studienkommission für Philosophie

Institut für Philosophie

Franziskanergasse 1, A-5020 Salzburg Tel. Nr.: (0662) 8044-4070

Telefax: (0662) 8044-629 e-mail: Gerhard.Zecha@sbg.ac.at

Der Rektor:

W i n c k l e r

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