*
ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemisches und des Unternehmens
1.1 ProduktidentifikatorProduktname:Wolfram Oxid, Pulver, 90g
B11.02-0024 S11.02-0024 Artikelnummern:
CAS-Nummer:
1314-35-8 EG-Nummer:
215-231-4 Indexnummer:
012-001-00-3
REACH-Registrierungsnummer:
Eine Registriernummer für diesen Stoff ist nicht vorhanden, da der Stoff oder seine Verwendung nach Artikel 2 REACH Verordnung (EG) 1907/2006 von der Registrierung ausgenommen sind, die jährliche Tonnage keine Registrierung erfordert oder die Registrierung für einen späteren Zeitpunkt vorgesehen ist.
1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder des Gemisches und Verwendungen, von denen abgeraten wird:
Nicht anwendbar.
Verwendung des Stoffes/ des Gemisches Laborchemikalien
1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt:
Hersteller/ Lieferant:
Tel.: +49 (6184) 9393-0 Elementar Analysensysteme GmbH
Fax: +49 (6184) 9393-400 Elementarstraße 1
E-Mail: info@elementar.de 63505 Langenselbold
Internet: www.elementar.de DEUTSCHLAND
Auskunftgebender Bereich:
Tel.: +49 (6184) 9393-0 Elementar Sales
E-Mail: sales@elementar.de 1.4 Notrufnummer:Giftnotrufzentrale Mainz (24h) +49 (0) 6131 19240
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ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
2.1 Einstufung des Stoffs oder des Gemisches Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
GHS07
Acute Tox. 4 H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
2.2 Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Der Stoff ist gemäß CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet.
Gefahrenpiktogramme
GHS07
SignalwortAchtung
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung:
Wolframtrioxid Gefahrenhinweise
H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
Sicherheitshinweise
P264 Nach Gebrauch gründlich waschen.
P270 Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.
P301+P312 BEI VERSCHLUCKEN: Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen.
(Fortsetzung auf Seite 2) DE
Artikelnummer:
(Fortsetzung von Seite 1) P330 Mund ausspülen.
P501 Entsorgung des Inhalts / des Behälters gemäß den örtlichen / regionalen / nationalen/
internationalen Vorschriften.
2.3 Sonstige Gefahren
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung PBT:Nicht anwendbar.
vPvB:Nicht anwendbar.
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3.1 Chemische Charakterisierung: StoffeCAS-Nr. Bezeichnung 1314-35-8 Wolframtrioxid Identifikationsnummer(n) EG-Nummer:215-231-4 Indexnummer:012-001-00-3 Zusätzliche Hinweise:
Formel: WO3
Molekulargewicht 231,84 g/mol
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen Allgemeine Hinweise:Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen (wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen).
Nach Einatmen:Frischluftzufuhr, bei Beschwerden Arzt aufsuchen.
Nach Hautkontakt:Sofort mit Wasser abwaschen.
Nach Augenkontakt:
Augen bei geöffnetem Lidspalt mehrere Minuten mit fließendem Wasser spülen.
Falls Kontaktlinsen vorhanden, diese nach den ersten fünf Minuten entfernen, dann das Auge weiter spülen.
Bei anhaltenden Beschwerden Arzt konsultieren.
Nach Verschlucken:
Nach Verschlucken Mund mit genügend Wasser ausspülen, vorausgesetzt, die Person ist bei Bewusstsein.
Sicherheitshalber Arzt konsultieren.
4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1 LöschmittelGeeignete Löschmittel:
D - Metallbrandlöscher
Sand. Kein Wasser verwenden.
Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel:Wasser 5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren Beim Erhitzen oder im Brandfall Bildung giftiger Gase möglich.
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
Besondere Schutzausrüstung:Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen.
(Fortsetzung auf Seite 3) DE B11.02-0024 S11.02-0024
(Fortsetzung von Seite 2) Weitere Angaben
Im Zusammenhang mit Bränden ist die direkte Einwirkung von Wasser möglichst zu vermeiden.
Unter Beachtung der örtlichen behördlichen Vorschriften einer Sonderabfallverbrennung zuführen.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Staubbildung vermeiden.
6.2 Umweltschutzmaßnahmen:Nicht in die Kanalisation oder in Gewässer gelangen lassen.
6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung:
Mechanisch aufnehmen.
Zur Staubaufnahme sind geeignete Industriestaubsauger oder zentrale Sauganlagen zu verwenden.
Das aufgenommene Material vorschriftsmäßig entsorgen.
6.4 Verweis auf andere Abschnitte
Informationen zur sicheren Handhabung siehe Abschnitt 7.
Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8.
Informationen zur Entsorgung siehe Abschnitt 13.
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren HandhabungStaubbildungen, die sich nicht vermeiden lassen, sind regelmäßig aufzunehmen.
Bei Staubbildung Absaugung vorsehen.
Mindeststandards gemäß TRGS 500 einhalten. Hierzu gehören allgemeine Hygienemaßnahmen, wie
- in Bereichen, in denen gearbeitet wird, nicht essen, trinken, rauchen, schnupfen - nach Gebrauch die Hände waschen
- kontaminierte Kleidung und Schutzausrüstungen vor dem Betreten von Bereichen, in denen gegessen wird, ablegen.
Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz:Zündquellen fernhalten - nicht rauchen.
7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten Lagerung:
Anforderung an Lagerräume und Behälter:Behälter dicht und geschlossen halten.
Zusammenlagerungshinweise:
Zulässigkeit gemeinsamer Lagerung mit Produkten anderer Lagerklassen ist zu prüfen.
Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen:
Trocken lagern.
Von Zündquellen fernhalten.
Lagerklasse:TRGS 510: LGK 10-13
Klassifizierung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV):-
7.3 Spezifische EndanwendungenKeine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
Zusätzliche Hinweise zur Gestaltung technischer Anlagen:
Keine weiteren Angaben, siehe Abschnitt 7.
(Fortsetzung auf Seite 4) DE B11.02-0024 S11.02-0024 Produktname:Wolfram Oxid, Pulver, 90g
Artikelnummer:
(Fortsetzung von Seite 3) 8.1 Zu überwachende Parameter
Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten:
Allgemeiner Staubgrenzwert (TRGS 900, Deutschland) Einatembare Fraktion: 10 mg/m³
Alveolengängige Fraktion: 1,25 mg/m³ DNEL-Werte7,3 mg/m³ Arbeiter, lokal PNEC-Werte
Süßwasser: 0,338 mg/L Meerwasser: 0,0338 mg/L
intermittierende Freisetzung: 0,31 mg/L Sediment: 960 mg/kg (Frischwasser) Boden: 2,17 mg/kg
STP: 79 mg/kg
Quelle: Europäische Chemikalienagentur ECHA
Zusätzliche Hinweise:Als Grundlage dienten die bei der Erstellung gültigen Listen.
8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition Persönliche Schutzausrüstung:
Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen:
Die üblichen Vorsichtsmaßnahmen bei Tätigkeiten mit Chemikalien sind zu beachten.
Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen.
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
Atemschutz:
Atemschutz bei Staubbildung erforderlich.
Partikelfiltrierende Halbmaske P2 / P3
Handschutz:
Schutzhandschuhe gemäß EN 374 tragen.
Das Handschuhmaterial muss undurchlässig und beständig gegen das Produkt/ den Stoff/ das Gemisch sein.
Auswahl des Handschuhmaterials unter Beachtung der Durchbruchzeiten, Permeationsraten und der Degradation.
Handschuhmaterial:
Die Auswahl eines geeigneten Handschuhs ist nicht nur vom Material, sondern auch von weiteren Qualitätsmerkmalen abhängig und von Hersteller zu Hersteller unterschiedlich.
Nitrilkautschuk
Durchdringungszeit des Handschuhmaterials:
Die genaue Durchbruchzeit ist beim Schutzhandschuhhersteller zu erfahren und einzuhalten.
Nitrilkautschuk: Materialstärke ca. 0,11 mm; Durchdringungszeit ≤ 480 min Material getestet: Dermatril®
Firma: KCL
Augenschutz:Schutzbrille
Körperschutz:Arbeitsschutzkleidung
Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition Siehe Abschnitt 6 und 12 für weitere Information.
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ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften Allgemeine Angaben
Aussehen:
Form: Pulver
Farbe: Hellgelb
Geruch: Geruchlos
(Fortsetzung auf Seite 5) DE B11.02-0024 S11.02-0024 Produktname:Wolfram Oxid, Pulver, 90g
Artikelnummer:
(Fortsetzung von Seite 4)
Geruchsschwelle: Nicht anwendbar.
pH-Wert: Nicht anwendbar.
Zustandsänderung
Schmelzpunkt/Schmelzbereich: 1472 °C
Siedepunkt/Siedebereich: 1837 °C (1013 hPa)
Flammpunkt: Nicht anwendbar.
Entzündlichkeit (fest, gasförmig): Der Stoff ist nicht entzündlich.
Zündtemperatur:
Zersetzungstemperatur: Nicht anwendbar.
Selbstentzündlichkeit: Das Produkt ist nicht selbstentzündlich.
Explosionsgefahr: Das Produkt ist nicht explosionsgefährlich.
Explosionsgrenzen:
Untere: Nicht anwendbar.
Dampfdruck: Nicht anwendbar.
Dichte: Nicht bestimmt.
Schüttdichte bei 20 °C: 0,30 - 2,8 g/ml
Relative Dichte Nicht bestimmt.
Dampfdichte Nicht anwendbar.
Verdampfungsgeschwindigkeit Nicht anwendbar.
Löslichkeit in / Mischbarkeit mit
Wasser: Unlöslich.
Verteilungskoeffizient (n-Octanol/Wasser):Nicht anwendbar.
Viskosität:
Dynamisch: Nicht anwendbar.
9.2 Sonstige Angaben Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität
10.1 ReaktivitätKeine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
10.2 Chemische Stabilität
Thermische Zersetzung / zu vermeidende Bedingungen:
Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Verwendung.
10.3 Möglichkeit gefährlicher ReaktionenKeine gefährlichen Reaktionen bekannt.
10.4 Zu vermeidende BedingungenKeine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
10.5 Unverträgliche Materialien:Starke Säuren
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ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen Akute orale Toxizität:1314-35-8 Wolframtrioxid Oral LD50 1059 mg/kg (Ratte) Akute dermale Toxizität:
1314-35-8 Wolframtrioxid
Dermal LD50 > 5,36 mg/L (Ratte) (4h, OECD 403)
(Fortsetzung auf Seite 6) DE B11.02-0024 S11.02-0024 Produktname:Wolfram Oxid, Pulver, 90g
Artikelnummer:
(Fortsetzung von Seite 5) Primäre Reizwirkung:
Ätz-/Reizwirkung auf die Haut Spezies: Kaninchen
Methode: OECD 404
Staub kann die Haut durch mechanischen Abrieb reizen.
Schwere Augenschädigung/-reizung Methode: OECD 405
Mechanische Reizung durch Staub möglich.
Sensibilisierung der Atemwege/Haut Im Tierversuch: negativ
Spezies: Meerschweinchen Methode: OECD 406
Subakute bis chronische Toxizität:
Untersuchungen:Ames-Test:
Spezies:S. typhimurium
CMR-Wirkungen (krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Wirkung)
Keine Hinweise auf kanzerogene Aktivität.
Keimzell-MutagenitätAufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
KarzinogenitätAufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
ReproduktionstoxizitätAufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
AspirationsgefahrAufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
12.1 ToxizitätFischtoxizität
1314-35-8 Wolframtrioxid
LC50≥ 5,25 mg/L (Fisch) (96h, Danio rerio, OECD 203) Daphnientoxizität
1314-35-8 Wolframtrioxid
EC0≥ 2,6 mg/L (Daphnia magna) (48h, OECD 202) Algentoxizität
1314-35-8 Wolframtrioxid
EC0≥ 1 mg/L (Algae) (72h, OECD 201) Bakterientoxizität
1314-35-8 Wolframtrioxid
EC50 > 10000 mg/L (Bacteria) (3h)
12.2 Persistenz und AbbaubarkeitKeine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
12.3 BioakkumulationspotenzialKeine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
12.4 Mobilität im BodenKeine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
Ökotoxische Wirkungen:
Bemerkung:Es sind keine schädlichen Wirkungen auf die Umwelt bekannt.
12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung PBT:Nicht anwendbar.
vPvB:Nicht anwendbar.
(Fortsetzung auf Seite 7) DE B11.02-0024 S11.02-0024 O , Pulver, 90g
Artikelnummer:
(Fortsetzung von Seite 6) 12.6 Andere schädliche WirkungenKeine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1 Verfahren der AbfallbehandlungEmpfehlung:
Kann unter Beachtung der notwendigen technischen Vorschriften nach Rücksprache mit dem Entsorger und der zuständigen Behörde mit Hausmüll zusammen verbrannt werden.
Abfallschlüsselnummer:
Die Zuordnung einer Abfallschlüsselnummer gemäß europäischem Abfallkatalog (EAK) ist in Absprache mit dem regionalen Entsorger vorzunehmen.
Europäischer Abfallkatalog
06 03 15* Metalloxide, die Schwermetalle enthalten Ungereinigte Verpackungen:
Empfehlung:
Die Verpackung kann nach Reinigung wiederverwendet oder stofflich verwertet werden.
Nicht reinigungsfähige Verpackungen sind wie der Stoff zu entsorgen.
Empfohlenes Reinigungsmittel:Wasser, gegebenenfalls mit Zusatz von Reinigungsmitteln.
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
14.1 UN-NummerADR, ADN, IMDG, IATA entfällt
14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
ADR, ADN, IMDG, IATA entfällt
14.3 Transportgefahrenklassen ADR, ADN, IMDG, IATA
Klasse entfällt
14.4 Verpackungsgruppe
ADR, IMDG, IATA entfällt
14.5 Umweltgefahren:
Marine pollutant: Nein
14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den
Verwender Nicht anwendbar.
14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens und gemäß
IBC-Code Nicht anwendbar.
Transport/weitere Angaben:
ADRBegrenzte Menge (LQ) -
UN "Model Regulation": entfällt
*
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch
Richtlinie 2012/18/EU
Namentlich aufgeführte gefährliche Stoffe - ANHANG IDer Stoff ist nicht enthalten.
Seveso-KategorieNicht gelistet.
Nationale Vorschriften:
Störfallverordnung:Unterliegt nicht der Störfallverordnung.
(Fortsetzung auf Seite 8) DE B11.02-0024 S11.02-0024 O , Pulver, 90g
Artikelnummer:
(Fortsetzung von Seite 7) Technische Anleitung Luft:
Klasse Klasse III
5.2.2 Staubförmige anorganische Stoffe Wassergefährdungsklasse:
nwg nicht wassergefährdend VwVwS: Kennnummer 7318
Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verbotsverordnungen BG-Merkblatt M 050 "Tätigkeiten mit Gefahrstoffen"
15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung:Eine Stoffsicherheitsbeurteilung wurde nicht durchgeführt.
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse, sie stellen jedoch keine Zusicherung von Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis.
Abkürzungen und Akronyme:
ADR: Accord européen sur le transport des marchandises dangereuses par Route (European Agreement concerning the International Carriage of Dangerous Goods by Road)
IMDG: International Maritime Code for Dangerous Goods IATA: International Air Transport Association
GHS: Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals EINECS: European Inventory of Existing Commercial Chemical Substances CAS: Chemical Abstracts Service (division of the American Chemical Society) DNEL: Derived No-Effect Level (REACH)
PNEC: Predicted No-Effect Concentration (REACH) PBT: Persistent, Bioaccumulative and Toxic vPvB: very Persistent and very Bioaccumulative Acute Tox. 4: Akute Toxizität – Kategorie 4 Quellen
Herstellerangaben
GESTIS Stoffdatenbank der Unfallversicherer
* Daten gegenüber der Vorversion geändert
DE B11.02-0024 S11.02-0024 Produktname:Wolfram Oxid, Pulver, 90g
Artikelnummer: