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CODEX DIPLOMATICUS N ASSOICUS'.

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CODEX DIPLOMATICUS N ASSOICUS'.

HERAU~GEGEIlEN VON

>!

D~ K.'MENZEL liND D~

W. ·SAUER

PROFESSOR AN DER KÖNlGL. UNIVERSITÄT ZU nONN KÖNIGL. 5TAATSARCIIIVAR ZU WJRSßADRN.

IM AUFTRAGE UND MIT UNTERSTÜTZUNG DES COMMUNALSTÄNDISCHEN VERIlANDES DES REGIERUNGSIlEZIRKS WIESBADEN.

WIESBADEN.

JULIUS NIEDNER, VERLAGSHANDL UNG.

1885.

(3)

N ASSA UISCHESITRKUND ENBUCII.

ERSTER BAND.

Dm· :oRKUNDEN DES EHEMALS KURMAINZISCIIEN GEBmTS, EINSCHLlESSLICH DER lillRRSCHAFTEN EPPENSTEIN, KÖNIGSTEIN UND

FALKENS'fEINj DER NIEijERGRAFSCHAFT KATZENELNBOGEN UND i

I

DES KURPF.Ä.LZISCHEN AMTS CAUB.

BEARBEITluT VON

D~

w.

SAUER

KÖNIGL. ARGHIVRNfa zu wmSDADItN,

M I 'r z W E I S lEG E L T A F E r, N.

WIESBADEN.

JULIUS NIEDNER, VERLAGSHANDLUNG.

1886.

(4)

Alle Rechte vorbehalten.

Wiesbaden. L. Schel1enberg'sche Hof-Buchdruckerei.

Papier von Sieler & Vogel in Leip.ig.

(5)

NASSAUISCIIES URICUNDENBUCH.

ERSTER BAND, ERSTE ABTHEILUNG.

DIE URKUNDEN DES EHEMALS KURMAINZISCHEN GEBIETS, EINSCIILIESSLICH DER HERRSCHAFTEN EPPENSTEIN, KÖNIGSTEIN UND FALKENSTEINi DER NIEDERGRAFSCHAFT KATZENELNBOGEN

UND DES KURPFÄLZISCHEN AMTS CAUB.

ßlUARBEITET VON

D~t W.

SAUER

KÖNIGr .. STAATSt\RCHrVAR zu ,vrV:SUADEN.

WIESBADEN.

JULIUS NIEDNER, VERLAGSHANDLUNG.

1885.

(6)

Alle Rechte vorbehalten.

Wiesbaden. L. Schellenberg'sche Hof-Buchdruckerei.

Papier von Sieler & Vogel in Leipzig.

(7)

VORBEMERKUNGEN.

Der Plan, die Urkunden des Hauses Nassau und der Nassauischen Gebiete zu sammeln und zu veröffentlichen, bildet einen hervorragenden Theil der 'Geschichte des Nassauischen Archivs von dem Zeitpunkte der wissenschaftlichen

Organisation elesselben ab bis in die neueste Zeit.

~chon Hag e 1 ga h s, der verdienstvolle Ordner des Idsteiner Archivs, hatte es sich, ohne Zweifel angeregt durch die grossen Arbeiten von Joannis und.

Gudenus, zur Aufgabe gestellt, ein Urkundenbuch der dem Walramischen Stamme des Hauses N assau gehörigen Herrschaften Wiesbaden, Idstein und Weilburg zu geben. Das Manuscript dieses Urkundenbuchs von seiner Hand liegt fast vollendet vor; es blieb ungedruckt; als Frucht seines Sammeleifers besitzen wir neben kleineren Arbeiten nur seine N assauiscllO Geschlechtstafel, Frankfurt 1753.

Ihm folgten Kr e m er, dessen Studien sich abgesehen von den Origines Nassoicae vorwiegend auf eHe Geschichte der linksrheinischen Besitzlmgen des Hauses N assau -Weilburg erstreckten, dann für die Landestheile des Ottonischen Stammes die unermüdlichen Ordner des Dillenburger Archivs, Er at hund Rau s c h a r d, endlich a 11ch Ar n 0 1 d i.

Lange Zeit nachher, nachdem die politischen Veränderungen zu Anfang' dieses Jahrhunderts dem Centralarchive des Landes zu Idstein massenhaften Zuwachs zugeführt hatten, nahmen Fr i e dem a nn, welcher trotz seines rastlosen Eifers zu keinem Erfolge gelangte, und nach ihm Andere die Pläne wieder auf.

Wenn nunmehr die Verhältnisse die Herausgabe eines N assauischen Urkundenbuchs gestatten, so ist zunächst eines eifrigen Freundes N assauischer Geschichte zu gedenken, dessen Anregung die Wiederaufnahme der dahin zielenden Pläne unter geneigter Billigung durch den Dil'ectol' der Königlichen Staats-Archive, Herrn Wirklichen Geheimen Ober- Regierungsrath Professor Dr. von S y bel, zu danken ist; ich meine den Herrn Senats-Präsidenten Dr. Pe tI'i zu Cassel, welcher im Mai 1878 mit Herl'll Professor Dr. K. Menz el zu B01lll, dem um die Geschichte N assau's verdienten Fortsetzer des Buches 'Von Sc h I i e p h a k e, die Herausgabe eines Nassauisehen Urkundenbuchs besprach und verabredete.

Die sehr dankenswerthe Förderung, welche die sodann gemachten Vorschläge bei dem Verein für Geschichte und Alterthumskunde N assau's, bei dem Landes- Directorium und dem Communallandtag der Provinz, besonders bei den Vorsitzenden und Directoren der genannten Corporationen und Behörden, den Herren Professor

o

t t 0, den Landesdirectol'en Wir t hund S art 0 r i u s und dem Communalland-

Codex dilJl. Nass. I, I.

*

(8)

II Y Ol'bemel'kungen.

Ab d t Dr Schirm fanden endlich das bereitwillige Entgegenkommen

tags- geor ne en '. , - d'

d es V 1 er egers, H r 'n Julius Niedner haben dann das Zustandekommen es e I , .. .

Unternehmens gesichert. Die mir durch Herrn Dr. P etr! damals personl~ch gewordene Aufforderung, sowie spätere V:rhandlungen führten alsdann meme Betheiligung an dem Urkundenbuche herbeI. ' "

Bei der Aufstellung des Editionsplanes, auf welchen Ich zuruckkomme, und der Vertheilung des Stoffes übernahm ich die Bearbeitung. der .~rkunden der ebemals Kurmainziscben Landestheile. Doch erst vIel spatel', erst nach der Ueberführung des Idsteiner Archivs nach Wiesbaden im Jahre 1881, war es mir möglich, meine Arbeiten zu beginnen. In dieser Zeit ist die vorliegende Bearbeitung der Kurmainzischen Urkunden entstanden, deren Druck zu Anfang des Jahres 1884 beginnen konnte.

Der grossen Schwierigkeiten dieser Arbeit bin ich mir von dem Beginne derselben ab sehr wohl bewusst gewesen; bei dem Fortschreiten der Arbeit konnte sich diese ErkenntnisB nur steig·ern. Wie aber auch immer die Urtheile über die vorliegende Arbeit ausfallen mögen, das glaube' ich hoffen zu dürfen, dass bei Beurtheilungen, welche auf Objectivität beruhen, wenigstens der ernste Wille, der mich bei meiner Arbeit geleitet hat, nicht verkannt wird. Dass Irrthümer und Versehen nicht vermieden sind, dahin bescheide ich mich gern.

Die soeben gemachte Bemerkung bezüglich der Schwierigkeiten, welche bei der vorliegenden Arbeit zu überwinclen waren, bezieht sich ebenso sehr auf die Behandlung dcs Gegenstandes, wie auch auf das weitere Ziel, die Urkunden des Gebiets möglichst vollständig und, soweit dies weiter ausführbar war, nach den Originalen oder wenigstens diesen nahestehenden guten Quellen zu geben. Die Quellennachweise werden zeigen, dass dieses nach Möglichkeit angestrebt wurde und auch in sehr vielen Fällen erreicht werden konnte. In vielen Fällen freilich ist es mir nicht gelungen, die Quelle älterer Abdrücke der Urkunden aufzufinden.

Die Ursacbe liegt in der Zersplitterung des alten Kurmainzischen Archivs selbst, soweit dasselbe durch die Stürme der französischen Zeit gerettet ist, sowie der Archive der einzelnen Mainzischen Herrschaften, Stifter, Klöster und sonstiger geistlicher Corporationen. Der Sammlung und Verarbeitung' des urkundlichen Materials, insbesondere der Pl'üfung und Untersuchung älterer Urkunden werden hierdurch die grössten Hemmnisse bereitet. Ein Urkundenbuch eines Bruchtheils des Kurmainzischen Gebietes hat freilich nicht die Aufgabe, umfassendere Unter- suehungen zur Diplomatik des Erzstifts zu geben; aber der Wunsch, Einiges, wenn auch nur Geringes zu den bisher nur vereinzelt angestellten Forschung'en auf diesem Gebiete beizutragen, lag immerhin nahe. Indessen musste so viel-

,

faeh sich auch Veranlassung bot, doeh von Untersuchungen in dieser Richtung fast völlig abgesehen werden, da es nicht möglich war, das zur Entschei- dung einer Frage auf dem Gebiete der Diplomatik erforderliche Material voll- ständig zu sammeln. So ist es mir, um ein Beispiel anzuführen, nicht gelungen den Schreiber der vom Erzbischofe Sigfrid I. 1074 erneuerten so wichtige~

Urkunde des Erzbischofs Bal'do für Rüdesheim und Eibingen zu Ol:mitteln. Aehn- liebe Schwierigkeiten erhoben sich bei den Urkunden auch späterer Erzbischöfe,

(9)

Vorbemerkungen. III wenn es sich um die Feststellung der Sohreiber, um die Untorsuohung der Sieg'el handelte, so dass, wie sohon bemerkt, wenn auch ung'ern, hier enge Grenzen gezogen werden mussten.

Auf die Sohioksale des Ku rm a inzi s oh e n Arch i v s während der, Revolutionskriege und llfwh der Säcularisation des Erzstifts komme ich zurück.

Nach den getroffenen Vereinbarungen 8011, wie bemerkt, der vorliegende Band die Urkunden des ehemaligen Kur mai n z i s c he n Ge b i e t s, soweit solohes dem Herzogthum N assau zugefallen war, sowie der zu demselben gehörigen oder von demselben umsohlossenen k 1 ein er e n Herr s c haft e n 1) und deren Depen- denzien, soweit solche auf später N assauischem Gebiet liegen, umfassen.

Von dem ehemaligen KUl'staate Mainz erhielt der lNi.rst von N assau-U singen in Folge der Bestimmungen des Friedens von Luneville vom 9. Februar 1801·

und des Reichsdeputations-Hauptschlusses vom 25. Februar 1803:

1) das Oberamt Höchst mit den Vogteien Höchst und Hofheim, der Herrschaft Königstein mit den Vogteien Königstein und Obermsel, dem Antheile an der Henschaft Eppenstein;

2) das Amt Cronberg;

3) die domcapitelischen Orte Hoohheim und Flörsheim;

4) die dompropsteiliohen Orte Eddersheim und Heddernheim;

5) das Vicodomamt Mainz ausser der Stadt, die Orte Castel und Kost- heim, später an Frankreich abgetreten, jetzt Hessen-Darmstädtisch;

6) das Vicedomamt Rheingau mit den Kelloreien und Vogteien Eltville, Rüdesheim und Lorch sowie dem Orte Frauenstein mit den in dessen Gemarkung liegenden Höfen;

7) den unter der Hoheit des Ferrutiusstiftes stehenden Theil von Bleidenstatt ;

8) das Amt Lahnstein mit Oberlahnstein und Lahneok.

Die Theilung des Kurstaates hatte die Theilung der La n des ar chi v e desselben und U eberweisung derselben an die partizipierenden Regierungen zur Folge. Nassau-Usingen erhielt somit vor und nach von den französischen Behörden und der erzkanzlel'ischen Regierung zu Aschaffenburg die Archive jener Landes- theile ausgeliefert.

In den übel' die Theilung dcr A.rchive vorliegenden Aoten wird der Zustand unel die Ordnung der Mainzischen Arohive his zum Ausbruoh des Revo- lutionskrieges durchweg als im Ganzen gut bezeichnet. Der Revolutionskriog freilich und die französische Occupation haben diese Al'clüve auf das Schwerste gesohädig·t. Am 4. Octohel' 1792, als die Franzosen gegen Mainz vorrückten, wurde der grösste Thoil des Landesarchivs naoh Amstel'dam geschickt. In Mainz zurückgebliebene Theile, sowie Urkunden und Acten der Dompropstei wurden

1) Eine UOberschreitung dieser Grenzen und Aufnahme yon Urkuuden, welohe auf nicht Mainzischem bozw, Nassauischem Gebiete liegende Orte botroffen, Wltl' freilich im IntOl'esse der SaQho mitunter nicht zu yermoiden. Die hierfür in den einzolnen Fällen mussgabend gewesenen Gründe sind leicht el'siohtlich.

(10)

IV Vorbemerkungen.

von Franzosen und Olubbisten vernichtet. Im August 1793 konnte, nachdem Mainz von den Franzosen gel'äumt war, das Archiv zurüokgebracht werden 1);

dasselbe wurde provisorisoh in der Reitschule, dann im Deutsohordenshause, endlich im Stadioner Hofe auf dem Flaohsmarkte aufgestellt. Doch schon im folgenden Jahre musste e8, als die französischen Armeen in unerwartetem Sieges- laufe vordrangen, wieder geflüchtet werden, zunächst in die Keller des Schlosses zu Aschaffenburg, dann 1796 nach Marktsteft bei Ansbaoh. Letzterer Transport scheint ein sehr' eiliger gewesen zu sein; Alles wurde durcheinander geworfen, mehrere Kisten mit Urkunden und Acten gingen verloren, sehr viel verdarb durch Feuchtigkeit. Von Marktsteft aus wurden Archivalien des Domcapitels, sowie das Archiv des Stifts S. Alban nach Pr ag gebracht. Bezüglich dieses letzteren Archivs habe ich nicht ermitteln können, ob dasselbe später vollständig nach Aschaffenburg zurückgebracht ist, halte dies aber für sehr zweifelhaft. Das Landesarchiv wurde im Herbste 1797 nach Mainz zurückgebracht und fiel hier im folgenden Jahre den Franzosen in die Hände. In den nächsten Jahren erhielten nur französische Arehivisten oder Beamten, aber kein Mainzer Beamter Zutritt zu dem Archive; jene plünderten nach Herzenslust, warfen Urkunden und Acten durcheinander und richteten die vollste Verwirrung unter den Massen an, über welc~e die bei den späteren Auseinandersetzungen beschäftigten Beamten fortwährend Klagen führen.

Sofort nach der Besitznahme von Mainz im J ahl'e 1798 beiegten die ]'ranzosen alle daselbst befindlichen Archive der cIol'tigen, wie auch der sOl).stigen im Bereiche des Erzstifts bestehenden Stifter und Klöster mit Beschlag und legten Siegel an. Das Landesarchiv sowie die Archive der Klöster wurden in die Schlosskapelle gebracht und der Verwaltung eines Oommissars unterstellt.

Nur die Archive von S. Stephan und der Universität verblieben aus Mangel an Raum an dem bisherigen Aufbewahrungsorte.

Der Friede 'Von Luneville vom 9. Februar 1801 überliess den Franzosen das linke Rheinufer ; das schon in Rastatt aufgestellte Prinzip der Entschädigung der linksrheinischen Fürsten auf dem rechten Ufer wurde präzisiert. Dem Frieden folgte alsbahl die Aufhebung der Klöster am linken Rheinufer2).

Der Regensburger Reichsdeputations-Hauptschluss vom 25. Februar 1803 übertrug den Sitz von Mainz auf elie Kathedralkirche von Regensburg. Dem

1). Aussor den in den Acten des hiesigen Staats -Archivs vorliegenden Nachrichten sind der Bel'wht dos Al'chiv~Secl'otail's Hettinger zu Aschaffenburg vom 17 August1795 Friede

Z 't I 11 109 " . , mann,

, e.1 so Ir., ,SOWle dlO Anga?en v?n Schaab in den Einleitungen zu seiner Gesch. dos Sltldtebundes und der He.ss. ~hemprovlUz I, IV, und im Anzeiger z. K. cl. cl. VOl'zeit 1874, Sp .. 341 benutzt. Ueber dlO Flüchtung des Archivs des Stifts S. Alban im J. 1792 liegt ein B?rlCht von Schunk an das Kapitel des Stifts vor; vergl. Geschichtsblättor der mittehhein.

llisthümer 1~, N~. 3, 4. - Böhmer, Briofe III, 2 ist "der Ueberzeugung, dass von Mainzer Urkunden Viel wemger verloren gegangen sei", als er gedaoht.

. 2) Scha~b gibt an, dass einzelne Klöster, wie die Bettelmönche, die Nonnen zu Dalheim Ihe Armenclal'lSSen, das Kloster zu Weisenau damals ihr Archiv verbrannt ande"e m'e cl"

August' 0 1.' • " I C . , , , 18

In r, J! IIlnZISCllIlor, apuzmor dasselbe verschleppt hätten Vel'gl A ' . . . Ir d d

YOI'zeit 1874" 3!1. . . nzelg e1 ZUl '-.

(11)

Vorbemerkungen. y

Kurfürsten von Mainz verblieb vom ehemaligen Kurstaate nur Aschaffenburg mit dem zugehörigen Oberamte und einigen kleineren Aemtern; der Sitz der kurfü~st­

lichen Regierung· wurde Ascb.affenburg. Nassau- Usingen erhielt die vorhin angegebenen Mainzer Landestheile. Sobald eHe Verhandlungen der Reichs- deputation einigermassen den Ausfall der Entschädigungen übersehen liessen, suchten die betheiligten Regierungen sich ihre Antheile an den Al'chiven zu sichern.

Die ersten Schritte in diesel' Beziehung that der Kurfül'stDalberg in Paris, und zwar mit Erfolg. Die Archive des ilun- verbliebenen Theiles des Kurstaats wurden ihm zugesichert und in Folge desscn von Mainz· nach Aschaffenburg bedeutende Theile des Landesarchivs, besonders Generalia, das gosammte Lehns- archiv und das Archiv des erzbischöflichen Vical'iats und geistlichen Gerichts abgeführt. Auf die Ueberweisung dieses letzteren Archivs hatte Dalberg mit besonderem Nachdruck bestanden und wal' es ihm gelungen, dasselbe trotz des Widerspruchs der partizipierenden Regierungen vollständig zu erhalten. Im J a11re 1803 lagerte dasselbe in grösster Unordnung in der Schlosskapelle zu Aschaffen- burg. Auch während der Dauer der Regierung Dalberg's als Grossherzog von Frankfurt ist dieses Archiv in seinem Besitz geblieben, vielleicht später nach Regensburg gebracht worden. Weitere Acten über dasselbe liegen mir nicht vor und vermag ich nicht anzugeben, ob in späterer Zeit, nachdem N assau aus dem bisherigen kirchlichen Verbande mit Regensburg bezw. dem General-Vicariate zu Aschaffenburg gelöst wurde, Abgabe von Acten an die N assauische Regierung stattgefunden haben. Wahrscheinlich jedoch stammen die Urkunden und älteren Acten des jetzigen bischöflichen Ordinariats zu Limburg aus diesem Archive. - Das Archiv des erzbischöflichen Vicariats und geistlichen Gerichts bestand nach den vorliegenden Berichten:

a) aus den Metropolitan-Acten. Kurfürst Dalberg erhielt dieselben voll- ständig auf Grund der §§. 25, 62 des Reichsdeputations-Hauptschlusses mit Aus·

nahme derjenigen Acten, welche die an Preussen gefallenen Bisthümer betrafen.

Diese wurden an Preussen ausgeliefert.

b) den eigentlichen Vicariatsacten;

c) den Acten des geistlichen Gerichts.

Auf den Kurfürsten Dalberg folgten Nassau, Hessen-Darmstadt u. a. mit gleichen Anträgen, so dass Frankreich sich der verlangten weiteren Theilung des Archivs nicht entziehen konnte; dieselbe wurde bewilligt, die bishel'igen französischen Archivbeamten zu Mainz wurden als "Commissaires preposes au triage des archives" mit der Auseinandersetzung beauftrag·t. Dieselbe wurde noch 1802 begonnen, aber schon Anfangs 1803 sistiert, indem die Beamten. ihres Dienstes unter dem Vorwande, dass sie zu langsam arbeiteten, enthoben wurden, in Wirklichkeit aber, weil die Förderung der Sache nicht im französischen Interesse lag.

Auf Andringen der betheiligten Regierungen gestattete Frankreich jedoch im Frühjahre 1803 die Wiederaufnahme der Auseinandersetzung. Die betheiligten Regierungen bildeten eine Commission zur Ausführung der Arbeiten. Diesel' Commission gehörten an französischorseits Commissare der Präfectur; für den

(12)

VI Vorbemerkungen.

Kurf'tirsten-Erzkanzler dessen Geheimer Rath Itzstein; für Nassau der

Regieru~g8-

Rath Rottwitt und dessen Bruder, ehemals Canonicus von S.

Joha~n

zu Mamz, sowie der Registrator Diez; für Hessen-Darmstadt u. A.

der~chIYrath

Kuder.

D'e Arbeiten dieser Commission nahmen das ganze Jahr 1803 m Anspruch; der

G~ng

der Arbeiten wal' ein sehr

unregelmässige~,

vielfach zu

r~sch.

und über- stürzt, BO dass späterhin Irrthümer und Versehen m Menge ~u berl~htlg~n w~ren.

Die Franzosen suchten die Arbeiten dmch allerhand Clnleane m dle Lange zu ziehen die Dalbergische Regierung zu Aschaffenburg durch wiederholte, weit- gehendst: Forderungen. Den Nassauischen Commissaren wird vorgeworfen, dass sie es nicht verstanden, die Rechte ihrer Regierung gebührend zu wahren; besser Bollen die Darmstadtel' Commissare es verstanden haben, im Fall~ der.N oth ihren Wünschen Geltung zu verschaffen. .

Die Arbeiten der Commission begannen am 30. Mai d. J. Das Arehiv lagerte, wie vorhin angegeben, in der Schlosskapelle. Die Nassau zugefallenen Theile des Archivs,wurden im Laufe des Jahres nach Wiesbaden gebracht, um später von dort nach Idstein übergeführt zu werden.

Diese Verhandlungen mit Frankreich waren verhältnissmässig rasch abge- wickelt; längere Zeit erforderten die sich hieran schliessenden mit dem Kur- fürsten-Erzkanzler, der, wie seho~ bemerkt, im Jahre 1802 grössere Theile der Landesarchivs, Generalien und viele auf die rechtsrlleinischen Besitzungen des Kurstaats bezüglichen Acten, das gesammte Lehnsarch~v und das Archiv des Vicariats vorweg erhalten und nach Aschaffenburg hatte bringen lassen, Wieder- holt wandten sich die partizipierenden Regierungen an Dalberg um Herausgabe von Archivalien, mitunter mit einigem Erfolg, bis endlich auf dem unter Dalberg's Vorsitze in Frankfurt versammelten Congresse Z1ll' Vertheilung der Staatsschulden und Lasten des ehemaligen Kurstaats an die aus dessen Gebiete entschädigten Regierungen wiederholt bestimmte Anträge in dieser Beziehung an ihn gerichtet und sodann am 18. Juni 1805 der Beschluss gefasst wurde, die in Aschaffenb1ll'g lagernden Archive unter die partizipierenden Regierungen zu vertheilen. Dalberg sah sich genöthigt, sich diesem einstimmig gefassten Beschlusse zu fügen. Der Nassauische Commissar bei diesem Geschäfte, der damalige Regierungs-Assessor Lange, traf schon am ~ Juli 1805 in Aschaffenburg ein; seinem am 18. November 1805 der Regierung in Wiesbaden erstatteten Berichte ist das Folgende ent- nommen.

Das zunächst zur Theilung gelangende Landesarchiv lagerte in wüster U~ordnung in der Sch~osskapelle, dasselbe enthielt nur Acten und Rechnungen, keme Urkunden. Archwbeamte waren der Archivdirector von Zwehl, die Archiv- rätho Ladrone, Reichal'dt und Conrad u. A. Die Vertheilung leitete der Geheime Rath Itzstein. Das Landesarchiv umfasste 1) das eigentliche kurfürstliche Landes- archiv, 2) die Finanzregistl'atur, 3) die Hofhiegsrathsregistratur, 4) die Rech- nungsl'egistratur, 5) die Lohnshofsregistratur.

Die Abwieldung des Theilungsgeschäfts scheint den Wünschen des N assauischen Commissal's nicht gerade entsprochen zu haben. In dem eben angeführten Berichte vom 18. November 1805 spricht sich derselbe oft sehr scharf übel' die Aschaffen-

(13)

Vorbemerkungen. VII burger Regierung aus; ob mit Recht oder Unrecht, lllag doch dahingestellt bleiben.

Er klagt, dass die dortige Regierung keineswegs die offenen und geraden Wege einhalte, welche der "würdige Regent" durch seine Befehle vorzeiclme. Jede sich darbietende Gelegenheit würde benutzt, um offen den Unwillen über die Säcularisation des Kurstaates zu zeigen; von einem baldigen entscheidenden Siege Oesterreichs erwarte man die Restitution des Kurfürsten in Mainz. U eberall würden die kleinlichsten Interessen geltend gemacht; die Geschäfte der Haupt- conferenz in Frankfurt unter dem Vorsitze des Kurfürsten selbst hätten eine schnellere Erledigung gefunden, als diese Nebenverhandlungen mit thens intri- guanten, theils völlig unwissenden und dabei aufgeblasenen Beamten.

Wie der Bericht weiter erzählt, fand die Oommission bei Beg'inn ihrer Arbeiten die Acten in sechs grossen I-laufen aufeinander geschichtet, von welchen einer. die Generalien enthielt, die übrigen für Kurhessen, Hessen-Darmstadt, Nassau, Leiningen und die kleineren Partizipanten bestimmt waron. Der Bericht- erstatter legt es ferner dcr Widorwilligkeit dei' kurerzkanzlel'ischen Regierung'_

zur J.Jast, dass die definitive Einigung über diese provisorisch getheilten Acten nur langsam von Statten ging und sich bis in das Jahr 1807 hinzog.' Doch konnte Lange vor und nach, auch noch im Jahre 1805, gl'össere Meng'en von Aeten nach Wiesbaclen absenden.

In einem Gewölbe des Aschaffenburger Schlosses lagerten femel' die Archive des Domcapitels und der Dompl'opstei. Die Theilung dieser Archive wurde 1805 gleichfalls von der Commission verlangt, aber hinausgeschoben, bis der Vertrag über die Sustentatioll des Domcapitels ratifiziert sei. Nachdem dieses erfolgt, trat die vorhin erwähnte Oommission am 10. August 1807 wieder in Aschaffenburg zusammen. Für N assau erschien wiederum Lange, der gegen Ende des Jahres die seiner Regierung zugefallenen Theile jener werthvollen Archive nach Wies- baden sandte.

U eberblickt man die an N assau gekommenen Theile der Mainzer Archive, so scheinen die Commissare, besonders Lange, im Grossen und Ganzen wenigstens von den Acten schon damals ziemlich Alles erhalten zu haben, auf das von nassauischer Seite Anspruch gemacht worden konnte. Nicht ganz so günstig ist für N assau der Ausfall gewesen bei der wahrscheinlich in Mainz 1803 vorge- nommenen Theilung der Urkunden und Handschriften. Manche Urkunde und Handschrift ist damals in den Besitz der Aschaffenburger Regierung. gelangt und verblieben, auf die N assau rechtlichen Anspruch hatte. Die Entschiedenheit der Aschaffenburgel' Oommissare im Fordern, der lYlangel an Sachkonntniss bei den N assauischen Commissaren, dann die Eile, mit welcher in Mainz das Geschäft betrieben wurde, mögen es herbeigcführt haben, dass die Aschaffenburger Regie- ruilg damals zahlreiche nach Nassau gehörige Urkunden des Landesarchivs, sodann die nach Mainz geflüchteten oder dort aufbewahrten Urkunden und Hand- schriften N assauischel' Klöster, wie Bleic1enstatt und J ohannisbel'g, fortführen konnte. Der Aschaffenburger COlrnnis~s;l~='it~~-t-;in verstand es, auch die weit- gehendsten Forderungen durchzusetzen; es gelang ihm, die "Generalia" des Landesarchivs für seinen Kurfürston zu cl·werben. Sein bedeutendster Erfolg

(14)

YIlI VOl'bemerlmngen,

war wohl der, dass es ihm gelang, durchzusetze,n, dass die

i~

Landesar?hive befindlichen Hamlschriften zu den Generalien gerechnet und Ibm

ausgehe~ert

wurden. Es sind dies N ecrologien und Güterverzeichnisse sowohl des Domstifts wie anderer Stifter dann vor Allem die eine stattliche Reihe von Bänden bil- denden Oopial- und Ingrossaturbücher des Erzstifts und sonstigen Stift~r, Oopial- bücher kleinerer Herrschaften, die gesammten Protokolle des Domcapitels u. a.

Bei den 1805 in Aschaffenburg stattgefundenen Theilungsverhandlungen ist freilich von dem Nassauischen Oommissar der schüchterne und erfolglose Versuch gemacht worden, Einzclnes aus diesen Generalien zu erhalten, derselbe musste schliesslich zufrieden sein, dass ihm verstattet wurde, flüchtige und dürftige Notizen über den Inhalt der wichtigeren Oopiare und Ingrossaturbücher mit nach Hause zu nehmen. Die Aschaffenburger Regierung blieb im ungeschmälerten Besitze dieser Archivalien, dic später mit Aschaffenburg und dem dortigen Archive, sowie der kurfürstlichen Bibliothek an Bayern übergingen. Die vorhin bezeichneten Archi- valien befinden sich jetzt ZUlll Theil im Allgemeinen Reichsarchive in München, zum Theil im Kreisarchive zu Würzburg. Dass, wie neuerelings ausgesprochen ist, in späterer Zeit jede Kunde über den Verbleib dieser Archivalien und deren Aufbewahrung in bayrischen Archiven verschollen war, ist völlig unrichtig. Wenn ferner in neuerer Zeit und sogar von einem Fachgelehrten (Sybel's Zeitschrift N. S. X 2, 334 ff.) der Ausspruch gethan wurde, die Mainzer Archive seien zum Staunen der gelehrten Welt erst neuerdings in München entdeckt, so hat der Director der Bayrischen Arcllive in seiner Zeitschrift VII, 327 das El'staunen über diese Aeusserung treffend ausgesprochen. Dieses Erstaunen kann sich gewiss nicht mindern, wenn man bedenkt, dass es dem Herrn Recensenten entgehen konnte, dass Forscher wie Böhmer u. A. die Mainzer Archivalien in München und Würzburg fleissig benutzt haben, besonders Böhmer von seiner K~nntniss

dieser Archivalien niemals Hehl gemacht hat; vergI. Schmidt's Zeitschrift für Geschichtswiss. IV, 396; Friec1emann's Zeitschrift für Archive I, 32; Schwartz, Annal. XI, 383; Hegel, Mainzer Ohroniken TI, Vorr. pag. VII, XI; Anzeiger z. K. d. d. Vorzeit 1875, 47; Pertz, Archiv VII, 106; Janssen, Leben Böhmer's I, 181, 'TI, 219, 283. Die Königlich Bayrische Archivvel'waltung hat von jeher der Nassauischen Archivverwaltung auf alle Fragen bezüglich jener Mainzer Arcllivalien in dankenswel'thester Weise bereitwilligst Auslnmft ertheilt. Insbeson"

dere aber ist es meine Pflicht, an dieser SteUe auszusprechen, dass der Director der Königlich BaYl'ischen Archive, Herr Professor Dl'. von L ö her, mir mit einer Bereitwilligkeit, wie sie freundlicher nicht gedacht werden kann, die Benutzung der für meine Arbeit in Betracht kommenden Urkunden und Oopialbücher des An~emeinen Reichsarchivs sowie. des Kreisarchivs zu Würzburg in umfassendster WeIse gestattet hat. Mit meiner Dankesäusserung für Denselben muss ich mei~en Dank a~. ~ie Vorstände der Kreisarchive zu München und Würzburg verbmclenj der guhgen Unterstützung dieser Herren, besonders des Herrn Kreis- al'e~ivars Dr. Schaeffler zu WÜl'zburg, verdanke ich vielfache Förderung memer Arbeiten.

Ueber die von mir benutzten Archivalien jener beiden Archive ergeben die

(15)

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,

Vorbemerkungen. IX

Nachweise zu den einzelnen Urkunden das Erforderliche. Hier soll nur Folgendes bemerkt werden:

1. Das A.llgemeine Reichs-A.rchiv zu München bewahrt die Originalurlcul1del1 bis zum Jahre 1400. Von diesen betreffen die an N assau gekommenen 'fheile des Kurstaats bis zum Jahre 1300 etwa 150, welche ich sämmtlich benutzt habe. Unter denselben befinden sich wel'thvolle Urkunden der Klöster bezw. Stifter Bleidenstatt und Johannisberg. - Von diesen Urkunden konnten im Jahre 1883 acht, Nordenstatt betreffend, durch Austausch für das hiesige Staats-Archiv erworben werden.

2. Das Kreis-Archiv zu Würzburg enthält die Oopialbücher des Erzstifts 1), der zu demselben gehörigen kleineren Herrschaften und der Klöster.

Von dem grossen erzstiftischen Oopiar, den "Libri rcgistri ccclesiae Mogun- tinae" sind benutzt:

a) No. 1 = Mainzer Büchel' verschiedenen Inhalts No. 17; Handschrift des 13. J ahr11.

b) No. 2,

=

U. B. v. I. No. 18; Handschr. des 15. J'ahrh.; zum grossen Theile A.bschrift des vorstellenden.

c) No. 3

=

M. B. v. I. No. 19; Handsehr. des 13. Jahl'h.

d) No. 4

=

U. B. v. I. No. 20; angelegt zwischen 1390-]396, mit späteren Eintragungen 2).

e) No. 5

=

M. B. v.

r.

No. 21; Handsehr. des 15. Jahrh.

Von den Ingrossaturbüchern wurde besonders benutzt No. 1, nach 1395 geschrieben.

Von den Oopialbüchel'l1 der Klöster 3) ist besonders zu erwähnen das

a

0 p i a 1-

buch des Stifts S. A.lban = Mainzer Bücher verseh. Inhalts No. 9, Papier- handschrift in 4to, 1410 begonnen. Das A.rchiv von S. A.lban ist wohl grössten- thei1s verloren; vorhin ist bemerkt, dass dasselbe im Revolutionskriege nach Prag geflüchtet wurde. - Von den Originalurkunden des A.rchivs wurden neuerdings im Staats-A.rchive zu Wiesbaden die auf die Stiftsgüter zu Obel'l1eisen bezüglichen Urkunden wieder aufgefunden, die aber durch Feuchtigkeit und den misslungenen Versuch des Troclcnens fast völlig zerstört sind. Um so werthvoller ist jenes Oopiar.

Bei allen diesen Schätzen haben dennoch einzelne Wünsche 1,1llbefl'iedigt bleiben müssen. Manche Urkunden, Oopiare und Handschriften, die in Bayrischen A.rchiven vermuthet werden konnten, finden sich nicht vor, wie z. B. das von

1) Debol' die OOllial'e des Domcapitels vel'gl. das Verzeichniss der Handschriften der zu Grunde gegangenen Capitolsbibliothok bei Guden. II, 573; vergl. auch I praof. XV, Syllog'.

praef, 40; Stumpf; A. Mog. pl'aef. XXIV.

2) Vergl. Hegel, l\1ainzel' Ohroniken II, 2, S. 137.

3) Ueber das .ietzt in Paris bofindliohe Copialbuoh des Stifts S. Stophan vel'gl. Böhmer, Briefe III, 389. - Soweit elor Inhalt dos Copiars mir bekannt g'ewordon, sind alle wichtigeren U rk. desselbon auch sonst erhalton uud gedruckt.

(16)

x Vorbemerkungen.

Bodmann S. 194, 224 angefiilll·te Copiar und Traditionsbuch des Klosters

Johannisberg. .

Von den Copiaren der kleineren Herrschaften sind zwei,. eines der Herr- schaft Königstein, das andere der Herrschaft ~alken.ste~n, von .. hervo~·­

ragendem Werthc; ich werde übei' diese unten beI clen Thhtthellungen uber dIe Archive diesel' Herrschaften Genaueres angeben.

In den vorhin gemachten }tIittheilungen übel' die Theilung der J\faillzer Archive ist bereits der an He s sen -Dar m s t a d t gefallenen Antheile desselben gedacht worden. Dass bei (leI' Eile, mit welcher überhaupt diese Auseinander- setzuugen, und besonders die zu Mainz im Jahre 1803, vorgenomme~ wurde~, manche Urkunde irrthümlich an die Hessischen Commissare ausgelIefert sem kann, ist möglich, auch leicht erklärlich. Sind doch noch viel später von den Nassauischen Behörden selbst bei Austauschen Fehler begangen; so hat man Nassauischcrseits später aus dem Archive des Klosters Eberbach die Steinheim betreffcnde Urkunde des Erzbischofs Sigfrid I. an Darmstadt ausgeliefert, ver- muthlich weil man sie auf Steinheim am Main bezog. Zwischen der Hessen- Darmstädtischen und N assauischen Archivverwaltung haben später vielfache Austausche stattgefunden, so dass die Zahl der jetzt noch im Grossherzoglichen Haus- und Staats-Archive zu Darmstadt befindlichen spezifisch Nassauischen Urkunden eine sehr geringe ist.

Von hohcm Werthe sind jedoch die dort befindlichen, von Bodmann stark ausgebeuteten Copialbücher der J\fainzer Stifter und Klöster, wie die Copia,re von S. ß'Ial'ia ad GI'. (vergl. Mone, Zeitsehr. XIX, 45), S. Victor, S. Pet er, S: Johann, S. Stephan u. A., ein Copialbuch der Herrschaft Falkenstein, meistens deren

• Wetterauische Pertinenzien betreffend. Bodmann's daselbst befindlicher Nach- lass hatte geringere Bedeutung. Dem freundlichen Entgegenkommen der Herren Beamten des Grossherzoglichen Haus- und Staats-Archivs zu Darmstadt verdanke ich es, dass ich die einschlägigen Urkunden und Handschriften hier benutzen konute.

Einen zwar kleineren, aber doch höchst werthvollen Theil des Kurmainzischen Archivs hat die Stadt Mainz selbstl), jedenfalls auch zur Zeit der Aufhebung der Klöstcr, zu erwerben g'cwusst. Es sind dies neben anderen besonders beträcht- liche Theilc der Urkundcn -Archive des Stifts S. Peter und des Klosters Alt- münster, Copiare und Güterverzeichnisse, unter welchem ein Copiar des Stifts S. Peter aus dem Ende des 13. Jahrhunderts, deren Benutzung Herr Dr. Vellre mit dankenswerther Frenndlichkeit mir ermöglichte, hervorzuheben.

Die auf der Universitätsbibliothek zu Heidelberg befindlichen Mainzel' Urkunden konntc ich hier benutzen, wofür ich Herrn Prof. Dr. Zangemeister zu Dank verpflichtet bin.

. Vor~tel~ende Darlegu~g ergibt im Grossen und Ganzen, in welchem U mfang'e dIe Arclnvahen der vorhm aufgeführten ehemals Mainzischen Landestheile an Nassau übergegangen, sodunn wie die mitunter empfindlichen Lücken in den

1) Yergl. Hege!, Mnillzel' Chroniken II, Von., S. IX; Böhl1lel"s Briefe lI, 183.

(17)

...

Vorbemerkungen. XI

diesseitigen Urkunden-Archiven entstanden sind. Immerhin aber ist die Zahl der Urkunden, welche Nassau bei jenen Theilungen der Archive zugesprochen wurden, eine höchst beträchtliche; bezüglich der Acten und Rechnungen wird das Resultat von Anfang an noch ein weit günstigeres gewesen sein.

Durch den Reichsdeputations-Hauptschluss waren Nassau auch die in den neuerworbenen Gebietstheilen belegenen Klöster zugefallen. Mit der Aufhebung derselben wurde nicht gezögert; dieselbe begann 1803 und scheint gegen Ende cles Jahres 1804 im Ganzen abgesclllossen gewesen zu sein. Mit der Einziehung der Klöster hat N assau für die erste Zeit wenigstens ein gutes Geschäft, wenn man so sagen darf, nicht gemacht. Die ;finanzielle Lage der meisten Klöster wal' keine günstige, fast alle, auch die besser situil'ten des Rheingaus, waren völlig überschuldet. War doch selbst Eberbachs wissenschaftlicher Ruf, sowie Reichthum und horvorragende Bedeutung in wirthschaftlicher Beziehung längst dahin! Sehen wir ab von Hormann Baer, der letzten glänzenden Blüthe, welche in Eberbachs IClostermauern sprosste, so scheint geistiges Leben im vorigen J ahr- hunderte im Kloster im Ganzen erloschen zu sein.

Bei Aufhebung des Klosters 1803 beschäftigte den Abt 1) hauptsächlich die Sorge, ausser seiner Pension von 2500 Gulden ein grösseres herrschaftliches Haus mit Weingärten im Rheingau zur freien Wohnung, sowie aus derrt Klo ster- inventar seine alte Kutsche mit viel' Pferden als Eigenthum zu erhalten, manchen Conventualcn aber die Befürchtung, dass die vom Staate ausgesetzte Pension nicht ausreiche, täglich ein Maass Rheingauer Weines zu trinken, woran sie doch gewöhnt seien. Um so höher sind Baer's auf eigener Kraft beruhende Leistungen anzuerkennen. Die Acten übel' die Aufhebung der Klöster ergeben, dass die Wiesbadencr Regierung in jedem Falle mit aller Sorgfalt die Auslieferung der .Archive überwachte. Es scheint auch, dass die in dieser Beziehung getroffenen Massreg'elll strenge durchgeführt und nur wenig Archivalien zerstreut wurden und in Privatbesitz gelangten, wie der erst in späteren Jahren wieder erworbene so werthvolle I. Band des grossell Ebel'baehel' Copiars (Oculus memoriae) 2).

Weniger günstig scheint das Geschick der Klosterbibliotheken und der in den- selben befindlichen Handschriften gewesen zu sein .

Bezüglich der Geschichte der hier in Betracht kommenden Klöster in den Mainzer Landestheilen verweise ich auf Bodmanll und Vogel; hier mögen einige Angaben übel' die Schicksale und den jetzigen Bestand der Archive dieser Klöster folgen.

1) Ueber den letzten Ebel'bachel' Abt l\'i:üller vel'gI. Reuter, die Römer im Mattiakenlande S. 4.4; Schmelzeis, Rüdesheim S. 166; Zaun, Landcapitel S. 296.

~) Soweit ersichtlich, ist von den Commissaren der Regiorung zu Wiesbaden bei Ueber- n(111)1e der Are h i v e der aufgehobenen Klöster mit Sorgfalt verfahren. Wenn Böhmer, Fontes !II, pmef. LI rügen zu müssen glaubt, "es sei überhaupt in Nf1SSall mit dor Kloster- aufhebung überaus wüst zugegangen und os Bei dem, was kirchlich, wissenschaftlich, insbesondere geschichtlich chrwürdig' war, gar wenig Aufmerksamkeit gewidmot worden", so muss demgegen- übcr bemerkt werden, dass Böhmer übor die bezüglichen Vorgänge, wenigstens was die Archive betrifft, wenig und schlecht unterrichtet wal'.

(18)

XII Vorbemerkungen.

I. BCllCdictillCl'klöstCl'.

1. BIeidenstrttt 1), gestiftet gegen Ende des 8. Jahrhunderts, mit Eber- bach das geschichtlich beeleutsamste Kloster Nassaus.

Das Archiv des Stifts ist nur zum Theil, mit etwa 500 nicht über das 13. ,JahrllUnclert hinausgehenden Originalmkunden, in den Besitz von Nassau gelangt. Urkunden lmel Handschriften befinden sich in München und Würzburg, unter denselben ist besonders das in München befindliche N ecrolog zu nennen.

Ueber die viel besprochene, angeblich in Bodmann's und Habel's Besitz gewesene Handschrift der Bleidenstatter Traditionen werde ich bei den unten folgenden Mittheilungen übel' Bodmann meine l!1rmittlungen, durch welche das bisher über der Sache schwebende Dunkel gelichtet wird, bringen. Ueber die hanclschrift- liche Ueberlieferung der Bleidenstatter Grenzbeschreibung ist an gehöriger Stelle

L

(No. 46) das Erforderliche bemerkt.

2. J ollannisberg und Klause im ThaI Johannisberg. Von den Archiven beider Klöster ist nur sehr wenig auf uns gekommen: Das Staats-Archiv besitzt nur wenige Urkunden und Literalien der Abtei; von elem Archive der Klause hingegen nichts. Ein grosser Theil des Archivs· scheint sich gegen Ende eles vorigen Jahrhunderts in Mainz befunden zu haben, wo Boelmann die Archivalien, auch das von ihm S. 194, 224 'lmel sonst erwähnte, jetzt verlorene Oopiar und Traditionsbuch benutzen konnte. Dieselben theilten, soweit sie erhalten, das Schicksal des Mainzer Archivs und befinden sich jetzt in München und Würz- burg. Archivalien der Abtei aus der Fuldischen Zeit sind aus elem Fuleler Archivc zunächst 1807 an den Marschall Kellermann, dann 1815 an den Fürsten Mettcrnich ausgeliefert; ycrgl. Schlereth, Kl. Johannisberg, in der Buchonia 1828.

3. Ti e f e n t h a 1. Das Archiv des Klosters befindet sich wohl ziemlich voll- ständig im Staats-Archivo; auf die Benutzung desselben durch Kindlinger und Rossel komme ich zurück.

H.

Dem AugustillCl'Ol'<lcll gehörten, abgesehen von der zeitweiligen Nicderlassung von Augustinern in Eberbach, an:

1. Gottcsthal. Archiv wohl vollständig im Staats-Archiv. Ein Ohal'tular, welches Schott für sein Urkundenbuch eles Rheingräflichen Hauses benutzte und nach ihm Boelmann anführt, ist verloren. Vergi. No. 238, Bodmann S. 175.

2. Re t.t er s. Das' Archiv eles Klosters scheint elasselbe Schicksal gehabt zu hallCn, 'WIe elas des Klosters Johannisberg. Zweifellos ist es mit den Mainzer Archiven nach Aschaffenburg gelangt. Fast Alles was an Urkunden erhalten befindet

sic~ i~

München, auch die Stiftungsurkunde von 1146; in das

hiesig~

Staats-ArchIv 1st sehr wenig gelangt.

l~ Vel'gl:.Wi~, ~Ion .. Blit!. Einleitung; Schwnl'tz, Auna!. XI, 335, 381; Götze in Löher's ZeüHclll. II, 102, 105, BOWle den Aufsntz von Falk in der Nassoyia 1881, No. 40.

(19)

Vorbemerkungen. XIII 3. Eibingen gilt bisher allgemein als Benedictinerkloster. Dass dasselbe jedoch ursprünglich dem Augustinerorden angehörte, habe ich in dem Excurse zu der Stiftungsurkunde von 1148, No. 226, nachzuweisen versucht; vergl. hier- über sowie über die Devastirung des Urlmnden-Archivs im Laufe des 17. Jahr- hunderts in dem Kloster selbst, welcher auch wohl das jetzt verlorene Original der Stiftungsurkunde zum Opfer fiel, die Bemerkungen zu der Eibinger Urk. von 1197, No. 304, sowie Annal. XVII, 1 ff. 1). Ein Copiar aus dem Anfange des 16. Jahrhunderts im Staats-Archive ist werthvoll.

4. Urkunden des 1158 bestehenden, frühzeitig ausgegangenen Rod e bei Niedel'walluf sind in das Staats-Archiv nicht übergegangen.

III.

Dem Cisterzienserordell

g.

eh ö r t e an:

1. Eberbach, Nassaus reichstes Kloster. Als Stiftungsjahl' ist bisher das Jahr 1131 angesehen; dass dieses nicht richtig, vielmehr die als Beweis hierfür (1ienende Urkunde, ebenso wie mehrere bisher nicht beanstandete Urkun(len des 12. Jahrhunderts, gefälscht ist, ist an gehöriger Stelle nachgewiesen worden.

Es muss zum Ruhme der fleissigen und gelehrten Eberbacher Mönche besonders hervorgehoben werden, dass (1ieselben bis in die neueste Zeit hinein ihr Archiv sorgfältig g'ehütet unll gepflegt, ihre Urkunden mit aller Vorsicht und Behutsamkeit aufbewahrt haben. Copial'e und sorgfältig gearbeitete Repertorien aus versclliedenen Zeiten geben Zeugniss davon, dass zu allen Zeiten gelehrte Mönche bis auf Hermann Baer hinab dem reichen Archive Beachtung zu Theil werden Hessen. Erhalten sind im Staats-Archive die nur die in Nassau belegenen Güter der Abtei betreffenden· Originalurkunc1en mit fast 2300 Nummern. Mag auch, wie schon bemerkt, im vorigen J ahrhlllldert die Disziplin in Eberbach gelockert lmd leichtes Leben an die Stelle der alten Strenge getreten sein, worüber ja manche Nachrichten vorliegen, so erweisen doch manche handschriftlich erhaltene Arbeiten, dass die Liebe zur Geschichte des Ordens und cles Klosters, sowie die Beschäftigung mit dem Archive im Kloster niemals ausgestorben ist.

Und wenn Gercken 2) erzählt, dass bei seinem Besuche in Eberbach 1779 auf seine Frage nach der Bibliothek und dem Archive von den führenden Mönchen ihm geantwortet sei, jene sei in Unordnung', von diesem sei nichts bekannt, so muss, wenigstens w~s das Archiv anbelangt, diese überhaupt in spöttischem TOlle gehaltene Erzählung schon um deswillen in Zweifel gezog'en werden, als Baer, der gelehrte Durchforscher des Archivs, damals schon mehrere J al11'e im Kloster weilte S).

Der Sorgfalt der Ebel'bacher Mönche 1st es, wie bemerkt, zu danken, (lass so ziemlich alle Urkunden des Klosterarchivs auf uns gekommen sind.

1) Die bezügliche Ausführung daselbat wird in oiner Besprechung in Sybel's Zeitsehr. 1884, S. 534 als "evident" bezeichnet.

2) Reisen I, 113.

3) U eber Baer ist zu v()rgl. Rossel, Einleitung zur Gesch. von Eberbach I, "VI, II, 5 j

Schaab, Gesell. von :Mainz I, XX"VI; Rhein. Alltiqu. II, 11, 565 j Sehwartz, AUllal. XI, 274.

(20)

XIV Vorbemerkungen.

Nicht wahrscheinlich aber ist es, dass dieses auch bezüglich der Oopial- b" eher der Fall ist· es selleint, dass einzelne Oopiare dem Archive beziehungs- :eise der Bibliothelc entfremdet worden sind, wie dieses ja hinsichtlich mancher werthvollen Handschrift nachweisbar ist. So hat die im Kloster-Archive vor- handene im voriO'en J alll'hnndert angefertigte Abschrift der Stiftungsurkunde

, b t

der Nicolanskapelle zu Geisenheim 1292 den Vermerk "ex manuscrlp 0 perga- meno", das Oopiar selbst fehlt jedoch jetzt. Erhalten sind zwei wichtige Oopiare, nämlich:

a) der Ocnlus memoriae, zwei Bände, Folio. Der erste Band ist 121 ~

geschrieben oder wenigstens fertig gestellt, zahlreiche Nachträge von anderen Händen des 13. Jahrhunderts sind vorhanden. Da dieser Band öfters besprochen istl), kann von einer nochmaligen Beschreibung abgesehen werden.

In Hinsicht auf die Wichtigkeit des Inhalts dieses ersten Bandes beab- sichtigte Rossei, denselben vollständig herauszugeben; später versprach er, die in demselben im Auszuge enthaltenen Urkunden mitzutheilen. Auch hierzu ist es nicht gekommen, wahrscheinlich, weil Rossel vor der Mühe, mit welcher die letztere Arbeit verknüpft ist, zurückschreckte. In der That ist die Ausführung dieser Arbeit erst dann möglich, nachdem durch eing'ehendste Untersuchung die Quellen, nach welchen der Verfasser dieses 1211 geschriebenen Bandes arbeitete, aufgedeckt sind. Wie bekannt, theilte der Verfasser seinen Stoff nach den einzelnen Haupthöfen des Klosters. Jeder Abschnitt beginnt mit einem geschicht- lichen Berichte über die Gründung und Entstehung des Hofes, es folgen die auf denselben bezüglichen Urkunden, sowie Verzeichnisse der gemachten Erwerbungen, Schenkungen und Traditionen. Bei manchen Traditionen hat der Verfasser des Bandes die Zeugen, den Ort der Verhandlllng, -mitunter auch das Jahr ange- geben, und wohl aus diesem Gl'unde glaubte Rassel in derartigen Traditionen einen von dem Verfasser des Bandes angefertigten Auszug aus der entsprechenden Urkunde erblicken zu müssen. Ob jedoch Rossel mit diesel' Meinung Recht hatte, ist zum !ßrldesten sehr fraglich. Die Feststellung, ob dieses der Fall oder nicht, erfordert, wie schon bemerkt, die eingehendste Untersuchnng des Inhalts dieses sehr umfangreichen Bandes, die dadurch sehr erschwert wird, dass das Klosterarchiv aus der Zeit vor 1211 keine Protokolle oder sonstige Aufzeich- nungen über Güterel'werbungen oder Traditionen, kein Stück der Ooncepte zu diesem Bande mehl' enthült. Unter diesen Umständen und in der wohl nicht unbegründeten Annahme, dass die Ausbeute an wirklichen Urkundenexcerpten nur gering sein wird, ist von einer umfassenden Verarbeitung des Inhalts dieses Bandes Abstand genommen. Da indessen die Traditionen von Lorsch Pulcla und Bleidenstatt aufgenommen sind, könnte derselbe Grund, der dies

ver~nlasst

auch für die Aufnahme der Eberbacher Traditionen geltend gemacht werden.' Hier aber würde, abgesehen von anderen Gegengründen, auch der Umf'ano. dieser Traditionsvel'zeichnisse hindernd entgegenstehen, während die AUfnah;.ne der LOl'scher, 1!'uldel' und Bleidenstatter Traditionen deshalb gerechtfertigt ist, weil

') Duer, Gesch. VOll Eborbl1oh I, 464 ff.; RosseI, Eb. U.-ll. I, V; SchwIIrtz, AIlIlI1I. XI, 279.

(21)

Vorbemerkungen.

xv

sie die ältesten Nachrichten über unser Land bieten und deshalb kaum fehlen dürfen.

Neuerdings hat Roth UI, 318 ff. Theile des 1. Bandes des Ocul. mem., soweit solche die im Rheingau belegenen Güter des Klosters betreffen, in häufig fehlerhaftem Abdrucke gegeben.

Der zweite Band ist fast durchweg von ein und (lerse1ben Hand des 14. Jahrhunderts geschrieben. Die Abschriften sind nicht immer zuverlässig;

besonders finden sich Fehlel' in den Datierungen, dazu hat der Schreiber gern gekürzt, besonders häufig die· Absclll'ift der Zeugenreihen sich erspart 1).

b) Ein zweites Oopiar, Papierhandschrift des 15. Jahrhunderts, drei starke Bände in Kleinfolio. Dasselbe enthält zwar vorwiegend die Urkunden des 14.

und 15. Jahrhunderts, doch auch manche des 13. und konnte in einzelnen Fällen benutzt werden. Rossel hat dieses Copiar boi seiner Ausgabe der Eberbacher Urkunden völlig unberücksichtigt gelassen. .

2. Mal'iaehausen (Aulhausen). Was zur Zeit der Aufhebung des Klosters an Urkunden daselbst vorhanden war, ist in das Archiv gekommen. Freilich scheint das Kloster-Archiv schon früher manche sehr empfindliche Einbusse erlitten zu haben. - Ein aus wenigen Blättern bestehendes Oopialbuch des Klosters, Kleinfolio, Papierhandschrift, geschrieben etwa 1270, ist besonders her- vorzuheben.

3. Bezüglich des Klosters T h l' 0 n schien es sowohl wegen der Lage, als auch wegen der ursprünglichen kirchlichen Beziehungen desselben zu Mainz zweckmässig, dessen Urkunden hier einzureihen. Ebenso sind auch die bisher nicht bekannten, die Wetterauischen Güter des Klosters betreffenden Urkunden theils vollständig, theils in Auszügen mitgetheilt worden. - Das Urkunden- Archiv des Klosters ist im Ganzen wohl erhalten.

IV. Ein eigentliches Archiv cler Niederlassung' des Ordens des h eil i gen G r a beB z u Rödchen ist ni c h tau f u 11 s g'ek omm en.

Die Klöster und klösterlichen Niederlassungen zu Pet e l' s t haI, H ö c h s t , M arien th al, Kön igs tein, No th gott e sund L 0 l' ch kommen wegen i]11'e1' späteren Gründungszeit hier noch nicht in Betracht. J

Für die vorstehend aufgeführten Landestheile und Klöster waren soc1ann besonders zwei Sammlungen zu berücksichtigen, deren clurch rastlosen Sammel- eifer und hohe wissenschaftliche Begabung ausgezeichneten Begründern cs in jener Zeit, als die geschilderten traurigen Geschicke ,über die Mainzel' Archive hereingebrochen waren, gelang, manches werthvolle Stück entweder im Original, wenn auch nicht immer auf einem zu billigenden Wege, oder durch Abschrift- nahme vor dem Untergange zu retten. Es sind dies die Sammlungen und hand- schriftlicher Nachlass von K i 11 cll i n ger und B 0 d man n.

') Letzteres hebt schon Böhmer, Briefe IH, 2 hervor.

(22)

XVI VorbemerImngen.

Nicolaus Kindlingel', geboren zu Neudorf im Rheingau am 2. Februar 1749 starb zu Mainz am 15. September 1819. Frühzeitig seiner Heimath ent- fremdet hat er derselben erst in den letzten Jahren seines Lebens seine Thätigkeit

, N .

zuwenden können, aber auch hier wie überall mit Erfolg. Die zerstreuten otlzen über Kindlingers Leben Imt Schwartz Annal. XI, 366 zusannnengestellt, vergl.

ausserdem Bodmann S. 124, Rhein. Antiqu. TI, 12, 104; Friedmann, Annal. IV, 458;

Serapeum 1869, S. 270 ff.; Annal. XVII, 2, 65. Die neueste Darstellung seines Lebens in der Allgem. Biographie XV, 769 hat nur 21 Zeilen mit nicht immer richtigen Angaben für den hochverdienten Mann übrig gehabt. Die zuverlässigsten Nachrichten über ihn gab sein Freund und Testamentsexecutor Schaab in der Einleitung zu dem II. Theile der Geschichte des Rhein. Städtebundes; vergl.

Schwartz a.· a. O. Diese Mittheilungen von Schaab sind der von Kindlinger hinterlassenen, sehr ausführlichen Autobiographie entnommen, welche den voll- kommensten Einblick in das wissenschaftliche wie private Leben des ebenso bescheidenen wie hervorragenden Gelehrten gewährt. Kindlinger's eigenhändige Aufzeichnungen sind mit Bodmann's Nachlass in den Besitz von Habel über~

gegangen und befinden sich jetzt in Miltenberg. Eine baldige Bearbeitung derselben von kundiger Hand ist ein gewiss berechtigter Wunsch. Für eine umfasscndm'e Darstellung der Thätigkeit Kindlinger's ist hier nicht die Stelle; es mögen nur einzelne Angaben seiner Aufzeichnungen, die von allgemeinerem Interesse sind oder speziell seine engere Heimath, sowie seine Arbeiten in Rhein- gauischen Archiven betreffen, hier folgen. Die Einsicht in Kindlinger's Auf- zeichnungen verdanke ich, wie so manches Andere, der rühmlichst bekannten Liberalität der Herren Oonrady zu Miltenberg, welchen ich hier, sowie noch an anderer SteHe den wärmsten Dank für ihre Güte auszusprechen habe.

Kindlinger war in den geistlichen Stand weniger aus Neigung getreten, als mit der Absicht, !'asch eine sichere und rul1ige Versorgung für sein Leben zu finden. Für die Wahl des Minoritenordens bestimmten ihn äussere Gründe

,

besonders die bessere Kleidung c1er Ordensbrüder; eine Besprechung mit dem Guardian der Niederlassung in Lal1genschwalbach 1) brachte die Entscheidung.

Am 20. October 1766 wurde er in Oöln eingekleidet, um hier das Noviziat durch- zumachen. Das Leben im Kloster zu Oöln entsprach seinen Erwartungen nieht, lebhaft klagt er übel' den Hochmuth der dortigen Mönche lUlc1 noch in späterer Zeit erfüllte es ihn mit Unwillen, dass man ihn dort hatte zwingen wollen in seiner eigenen Heimath selbst den Weintermin abzuhalten, d. h. zu betteln. Wie eine Erlösung war es ihm, als er im September 1768 in das Kloster zu Münster versetzt wmde. Der in diesem Kloster herrschende freundliche Verkehr zwischen d~n I.~sassen, nicht ll1~nc1er die dort blühende rege geistige Thätigkeit machte K.

dlO nachsten Jahre semes Klosterlebens zu erträglichen. In Münster wandte sich K. dem Studium der Geschichte zu, jedoch nicht, wie angenommen wird durch Möser's Osnabriicldsche Geschichte angeregt, sondern vielmehr durch' seinen

1) VergI. anch Genth, N nchtrag zur Gesohichte des Kurorts Langeuschwalbach S. 22 ft'., nach oiner dem Vcrf. von mir gemachten lIIittheilung.

(23)

'Vorbemerkungen. X'VII

gelehrten Mitconventualen El'asmus Cösters 1), welchem K. zur Unterstützung in seinen archivalischen ArbeitEm, deren er wegen seiner angegriffenen Gesundheit dringend bedurfte, zugetheilt war. Cösters Lieblingsstudium war die Chronologie;

K. rühmt dessen ausgedehnte mathematische Kenntnisse. Die Beschäftigung mit den Archiven der Münsterischen Stifter, sowie glückliche Zufälle brachten K.

bald in nähere Verbinchmg mit dortigen einflussreichen, den höchsten Gesell- schaftskreisen angehörigen Persönlichkeiten. Seine Aufzeichnungen ergeben, dass er häufiger uncl sehr gern gesehener Gast auf den Landsitzen des Adels sowie in den adeligen Stiftern war; ausgedehnte Reisen, z. B. nach Berlin, erweiterten seine Anschauungen .und halfen ihm, weitergehende Bekanntschaften und literarische Verbindungen anknüpfen. Auf Einzelnes einzugehen, würde hier zu weit führen.

Seinem Kloster war er bald völlig entfremdet, nur selten finden wir ihn dort, aber erst spät, nach neul1zehnjährigem Aufenthalte in ~fi:inster, entschloss er sich, die Fesseln abzustreifen. Durch Vermittlung seines besten Freundes, des Minoriten Campill zu Höxter, war er mit dem Fürstbischofe von Corvey, Theodor von Brabecle, bekannt geworden. Der ihm sehr wohlwollende Fürst führte, um ihn vor einem Conflicte mit dem Münsterischen Generalvicar, dem bekannten Minister Fürstenberg, von welchem K. sich vielfach zurückgesetzt und beleidigt glaubte, zu bewahren, zunächst seine Versetzung in das Kloster zu Höxter herbei und erwirkte dann in Rom für ihn die Erlaubniss zur Säcularisation, welche er ihm alsbald, im November 1787, ertheilte. Von 1787 ab lebte K. abwechselnd in COl'vey und Münster, mit archivalischen Arbeiten und der Herausgabe seiner Werke beschäftigt; im Sommer ging er regelmässig nach Neudorf, von dort nach Wiesbaden zur Kur, Ausflüge nach "Frankfurt, Mainz u. s. w. schlossen sich an.

Im Jahre 1794, als seine Bemühlmgen, ein Cß,nonikat in Münster zu erlangen, gescheitert waren, und zwar, wie, er glaubte, an der Abneigung des Ministers Fürstenberg, trat er in den Dienst der Aebtissin zu Essen, den Cl' 1802 verliess, um sich in Mainz niederzulassen. Durch Arnoldi wurde er 1805 für den Dienst der Prinzen von Oranien gewonnen und ging nach Fulda, wo er, einzelne Reisen 'abgerechnet, bis 1817 blieb. Von 1817 ab bis zu seinem Tode bewohnte er ein von ihm gekauftes Haus in der grossen Pfaffengasse zu Mainz. Aus diesen Daten lässt sich die Entstehung'szeit eines grossen Theiles seiner bekanntcn Sammlung' von Urkundenabschriften bestim'men. Was speciell seine archivalische Thätigkeit in Rheingauischen Klöstern und in Mainz betrifft, so ergeben seine Aufzeichnungen folgendes Nähere.

Hier beginnt seine Thätigkcit mit seinem Aufenthalte in Neudorf 1793.

Die Aebtissin von Tiefenthai, COllstalltia Geisler, bat ihn, das Archiv des Klosters, welches im vorhergehenden J ah1'e geflüchtet und hierdurch völlig in Verwirl'ung gerathen war, neu zu ordnen. K. entsprach dem Wunsche; gleichzeitig schrieb

1) Was schon Ficker in seinen Mitthoilungen über E. Cöstors, Münster. Geseh. Quellen I, Ein!., S. XIX ff., richtig vermuthete. 'Von den Arbeiten dcs Genannten sind nnr seine An- merlmngon zu Kleinsorgens Wostfäl. Kirchengeschichto gedruckt; sein reicher N aehJass ging zum Thail in Kindlingsr's Besitz übel' und findet sich in dessen Sammlung, Einzelues ist, im Staats-Arohiv zu Münster und in Privatbositz.

Ooclex dip!. Nas., I, I. **

(24)

xvm Vorbemerkungen.

er für seine Sammlungen die Urkunden und das Lagerbuch des Klosters ab.

Nebenbei bemerkt enthalten die Aufzeichnungen dieses Jahres interessante Mit- theilungen übel' das von ihm gesehene Treiben der Franzosen im Rheingau, Wiesbaden und Mainz. TiefenthaI besuchte K wieder im Jahre 1796, als er sich, damals der einzige Kurgast, im Juli zur Kur in Wiesbaden aufhielt. Er fand das Kloster im traurigsten Zustande, die Insassen waren geflüchtet 1), Mobilien, Thiiren und Fenster zerschlagen, den Heiligen waren Schnurrbärte gemalt, die ReHquien umher geworfen, die französischen Trainsoldaten, die dort im Quartier lagen, kegelten zum Zeitvertreib mit Todtenschädeln! Im Jahre 1802, nachdem er seine Arbeiten in Essen abgeschlossen, besuchte er Münster und Oorvey, ging von dort nach 'Wiesbaden und dann zu längerem Aufenthalte nach Neudorf. Von hier aus trat er ztmächst mit Bodmann in engeren Verkehr. Auf Bodmann's Wunsch hatte er seine Siegelsammlung mitgebracht, B. zeichnete und ergänzte seine Sammlungen aus derselben, gestattete dafür K, seine aus 12 Folio- bänden bestehende Sammlung von Urkundenabschriften auszubeuten 2). In dieser Zeit entstand Band 133 seiner Sammlung (Rheingau, Kl. Johannisberg). IC blieb im Herbste in Neudorf, besuchte Tiefenthal und Eberbach, wo er Baer zum ersten :ßfale sah und die Nacht übel' verweilte. Dann siedelte er nach Mainz über, wo er eine Wohnung in der Universitätsgasse gemiethet hatte. Von seiner Sammlung hatte er 50 Bände mitgebracht. Sein Aufenthalt dauerte bis in den Sommer 1803, welchen er in Neudorf zubrachte. In diesem Winter 1802/3 finden wir ihn angestrengt thätig, seine Sammlungen zu bereichern. Im November und December stellte er aus Bodmann's Sammlung den Band 132 seiner Sammlung (Altmünster, S. Olal'a zu Mainz) fertig. Im Jahre 1803 erhielt er vom Kurfürsten Dalbel'g sowie der Präfectur zu Mainz die Erlaubniss zur Benutzung der Archive;

ausgebeutet wurden die Archive von S. Victor, S. Jacob, S. Stephan, Maria ad gr., sodann. das jetzt in Darmstadt befindliche zweibändige Oopiar yon S. Peter, Band 131 seiner Sammlung. Zugleich unterhielt er den regsten, theils schrift- lichen, theils persönlichen Verkehr mit Wenck, Bodmann, der ihn überreden wollte, in den französischen Archivdienst zu treten, Schunk, Schaab, Reuter u. a., später in Neudorf mit dem Regierungsl'ath Kaiser in Wiesbaden, der zum Thei! die Geschäfte der Al1fheblmg der Klöster leitete. Im Mai 1803 erhielt er die Erlaub- niss, in Neudorf Messe lesen zu dürfen; die Angabe in der Allgern. D. Biographie XV, 769, er habe die Pfarrei in Neudorf erhalten, ist irrig. Während seines Aufent- halts .in N eudol'f beschäftigte er sich nochmals mit dem Archiye des Klosters TiefenthaI und fertigte ein im Staats-Archiye noch vorhandenes Repertorium des- selben an. Im Herbste 1803 kehrte er nach Mainz zurück, wo besonders die damals stattfindende Theilung der Mainzer Archive seine Aufmerksamkeit fesselte.

Von den dort anwesenden Oommissaren eIer betheiligten Regierungen trat ihm

t) Vorgl. Rhein. Antiqu. TI, 12, 91.

2) Ve~g!. hiorübor und rur das Folgende auch die Kindlingel"S Aufzeichnungen eutuomm euen Angaben beI So~aab, Gesell. des Rh. Städtebundes .II, S. 9. - Uebel' Bodmann's Siegelzeich- nungen vergl. Bohmel"s Briefe TI, 184.

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Vorbemerkungen. XIX der Darmstadtel' Archivar Kuder näher. 1804 kaufte er ein Haus in der grossen Pfaffengasse, welches er bis zu seinem Abgange nach Fulda 1805 bewohnte.

Er beschäftigte sich in dieser Zeit mit dem Ordnen seiner Sammlungen, mit Ent- würfen zu einer Geschichte des Rheingaus, mit Abschreiben von Urkunden der Stadtbibliothek, wo er in einem Bücherdeckel die jetzt 'in seiner Sammlung, Band 136, fol. 69-75, befindlichen OO1'l'espondenzen fand und - mitnahm, ein Verfahren, welches er ebenso wie sein Freund Bodmann anscheinend öfters hat eintreten lassen. Von Fulda kehrte er, wie schon bemerkt, 1817 in sein Haus in der Pfaffengasse zurück. Hier beschäftigte ihn der Druck seiner Geschichte

" der Hörigkeit; die Bekanntschaft mit dem Grafen Sohns-Laubach öffnete ihm das

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Archiv des Klosters Arnsburg. Hiermit schliessen die inhaltreichen Aufzeich-

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nungen, in we!chen .wir nur eine~ sehr ver~issen, nämlich .~ie Angabe ü:)er .. die , Entstehung semer Clgenen Abschl'lft dei' Bl61denstatter TradItionen. Das hleruber

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i Erforderliche soll bei Gelegenheit der folgenden Mittheilungen über Bodmann bemerkt werden; hier mag die Angabe genügen, dass Kindlinger's Abschriften der Bleidenstatter Traditionen nie h t der vielbesprochenen, angeblich ehemals im Besitz von Bodmann und Habel befindlich gewesenen Handschrift entstammen, sondern, was bisher unbeachtet blieb, der in Schott's Urkundensammlung zur Geschichte des Rheingräflichen Hauses befindlichen Abschrift. Hätte Kindlingel' die Hanclschrift selbst gesehen, so würde er derselben gewiss Erwähnung gethan haben. Die von Will, Mon. Blid. S. 29, reprocluzirte Anna11me Böhmer's, Kind- linger habe die Traditionen nicht früher als 1819 benutzt, hat nach den vorhin gegebenen Daten wenig Wahrscheinliches.

Von Kindlinger's handschriftlicllem Nachlass befinclet sich einzelnes in Miltenberg und in den Sta'ats-Archiven zu Marburg und Wiesbaden 1), sowie auf der Stadtbibliothek zu Mainz, der weitaus grösste Theil, wie bekannt, jedocl1 im Staats-Archive zu Münster. Herrn Staats-Archivar Dr. Keller daselbst spreche ich für die fl'eund~iche Zusendung der für meine Arbeit in Betracht kommenden Bände der Sammlung meinen Dank aus.

B 0 dm a nn und seine Sammlungen sind in letzterer Zeit häufig in solcher Ausführlichkeit behandelt, dass eine Wiederholung nicht erforderlich erscheint.

Ich verweise deshalb besonders auf Schwartz, Anna.l. XI, 357 ft'., 374, 381; Falle im Intelligenzblatt zum Serapeum 1869, No. 12, 13,22; Götze in Löher's Zeitsehr. TI, 146 ff.; lIegeI, Mainzer Ohroniken II, Vorr., S. 9 ft'.; Allg. D. Biogr. III, 15.

Die U eber griffe, deren Bodmann bei Erwerbung seiner reichen Sammlungen nachweislich sich schuldig gemacht hat, sind ebenfalls öfters besprochen worden.

Seine Verdienste um die Maillzer Geschic11te haben jedoch stets die ungetheilteste Anerkennung gefunden, bis neuerdings durch Menzel und Hegel elie Anklage der schwersten Pflichtverletzung, welche ein Geschichtschl'eiber begehen kann, die der absichtlichen und wissentlichen ]'älschung, erhoben worden ist 2). Nach den A.usführungen Hegel's ist die Sammelhandschrift, in welcher sich die von Bodmann

1) Vel'gl. Fl'iedemann, Annal. IV, 458.

2) Vergl. Hegel, Maiuzel' Chroniken II, 4 ff., 144.

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