• Keine Ergebnisse gefunden

Newsletter 26. Oktober 2020 ansehen (PDF)

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Newsletter 26. Oktober 2020 ansehen (PDF)"

Copied!
2
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Webversion anzeigen Newsletter abmelden

Newsletter

26.10.2020

Neues Funken- und neues Polizeistundenreglement

Die Reglemente der Gemeinde werden regelmässig einer Überprüfung unterzogen.

Dabei wurde beim Funkenreglement sowie beim Polizeistundenreglement Handlungsbedarf festgestellt.

Die Gemeinde Eschen-Nendeln erteilt den Funkenzünften eine Bewilligung für den Standort des Funkens. Deshalb wurden die bestehenden Funkenstandorte einer brandschutztechnischen Überprüfung unterzogen. Dabei wurde festgestellt, dass zwei Funkenplätze nur bedingt geeignet sind. Gemeinsam mit den beiden Funkenzünften wurde die Situation vor Ort mit dem Ziel angeschaut, Verbesserungen zu erzielen oder alternative Standort zu finden. Für beide Funken zeichnen sich gut umsetzbare Lösungen ab. Um auch in Zukunft ein sicheres Abbrennen der Funken zu

gewährleisten, wurde zusätzlich das Reglement an diversen Stellen konkretisiert und an die gängige Praxis angepasst, die sich in den letzten Jahren etabliert hat.

Das Polizeistundenreglement wurde vom Aufbau her grundlegend neu erstellt. Zuerst wird die Nachtruhe im allgemeinen Teil abgehandelt, bevor spezifische Anordnungen für öffentliche Veranstaltungen und Regelungen für das Gastgewerbe getroffen wurden. Die Gebühren für Bewilligungen wurden reduziert. Neu sind Verlängerungen bis maximal 03.00 Uhr möglich.

Hauptsammelkanal Ruggell-Bendern

Die jetzige Abwasserpumpleitung bzw. der jetzige Hauptsammelkanal von Ruggell nach Bendern verläuft innerhalb einer Grundwasserschutzzone direkt neben dem Binnenkanal. Auch das Abwasserpumpwerk Oberau befindet sich in der gleichen Schutzzone. Gesetzliche Vorgaben zwingen nun den Abwasserzweckverband, alle Abwasserleitungen sowie Abwasseranlagen innerhalb der Schutzzonen bis ins Jahr 2024 zu verlegen. Deshalb soll die Abwasserleitung unter der bestehenden

Landstrasse von Ruggell nach Bendern realisiert werden.

Die Delegiertenversammlung des Abwasserzweckverbandes der Gemeinden

Liechtensteins hat das Projekt und den Gesamtkredit im Umfang von CHF 6,950 Mio.

für den Neubau des Hauptsammelkanals und den damit zusammenhängenden Verpflichtungskredit von CHF 6,675 Mio. einstimmig genehmigt und den

Gemeindeanteil für die Gemeinde Eschen-Nendeln gemäss dem Einwohnerschlüssel festgelegt. Insgesamt entstehen der Gemeinde Eschen-Nendeln im Zusammenhang mit der Realisierung des Projektes Kosten von rund CHF 940'000.00.

Lotsendienst

Der Gemeindepolizist Jürgen Biedermann hat dem Gemeinderat einen

Zwischenbericht über den Lotsendienst in Eschen-Nendeln vorgelegt. Seit der Einführung im Jahr 2017 konnten mittlerweile an drei vielbefahrenen

Strassenübergänge Lotsendienste installiert werden. Dies führt an diesen neuralgischen Punkten zu einer erhöhten Verkehrssicherheit für die kleinsten

Verkehrsteilnehmer. Die aktuell 13 Lotsinnen und Lotsen sind motiviert und helfen pro Tag rund 50 Schülerinnen und Schülern über die Strasse. Leider ist die Personaldecke bei den Lotsen nach wie vor recht dünn und die Gemeindepolizei sucht laufend neue Lotsinnen und Lotsen. Ebenfalls bereiten die sogenannten "Elterntaxis" wieder

(2)

vermehrt Sorgen. Kinder werden wieder öfters mit Elterntaxis zu den Schulhäusern gefahren, was zu einem merklichen Mehrverkehr insbesondere um die Schulhäuser führt. Die Eltern werden deshalb gebeten, ihre Schulkinder wieder vermehrt zu Fuss in die Schule zu schicken und auf Elterntaxis zu verzichten.

Kletterhalle

Der Liechtensteiner Alpenverein hat Ende September allen Gemeinden des Landes ein Subventionsgesuch für einen neuen Anlauf zur Realisierung der Kletterhalle in Schaan übermittelt. Neu soll die Kletterhalle gemäss der Sportstättenförderungsverordnung finanziert werden. Gemäss dieser Verordnung sollen Land und Gemeinden 80% der gesamten Kosten von CHF 5,5 Mio. tragen, wobei die Beteiligung der Gemeinden vor der Einreichung des Subventionsgesuchs bei der Regierung geklärt werden muss.

Der Gemeinderat vertritt die Meinung, dass die Finanzierung von Sportanlagen von landesweitem Interesse durch das Land Liechtenstein, der Standortgemeinde sowie den Initianten getragen werden soll. Ebenfalls ist nicht absehbar, welche Projekte in den nächsten Jahren noch realisiert werden sollen, die ebenfalls über die

Sportstättenförderungsverordnung finanziert werden sollen. Mit der Beteiligung am Projekt der Kletterhalle würde auch eine Art Präjudiz für spätere, ähnlich gelagerte Projekte geschaffen, weshalb eine Kostenbeteiligung seitens der Gemeinde Eschen- Nendeln abgelehnt wird.

Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung

Montag / Dienstag / Donnerstag: 8.00 bis 11.30 Uhr und 13.30 bis 17.00 Uhr Mittwoch: 8.00 bis 11.30 Uhr und 13.30 bis 18.00 Uhr

Freitag: 8.00 bis 11.30 Uhr und 12.45 bis 16.00 Uhr

Termine ausserhalb der regulären Öffnungszeiten sind nach vorgängiger telefonischer Vereinbarung möglich.

Gemeindeverwaltung Eschen-Nendeln, St. Martins-Ring 2, 9492 Eschen, Liechtenstein +423 377 50 10 newsletter@eschen.li www.eschen.li

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Zu dieser Erneuerung gehören die Installation von WLAN, mobile Arbeitsgeräte für Lehrpersonen sowie die Ausstattung der Schülerinnen und Schüler mit Tablets.. Damit verbunden

Im Rahmen von Gesetzesanpassungen wurden auch rechtliche Grundlagen geschaffen, an welche sich die Gemeinden halten müssen und die für die Gemeinden in den nächsten Jahren

Während der Friedhof in vergangenen Jahrzehnten in mehreren Phasen erweitert werden musste um ausreichend Platz zu bieten, kann heute davon ausgegangen werden, dass der

Die Kindertagesstätte (KiTa), die sich derzeit noch am Brunnenweg befindet, wird im Verlauf des Sommers in das Haus Sozialfonds Kreuz direkt am Eschner Dorfplatz einziehen.. Vor

In der zweiten Phase, voraussichtlich im nächsten Jahr, wird dann der neue Mitarbeiter Tiefbau rekrutiert und der ehemalige Leiter Bauwesen wird seine Pension voraussichtlich Ende

Der Gemeinderat hat deshalb für das laufende Jahr eine Kreditverschiebung im Umfang von CHF 250'000.00 genehmigt, damit die Bauarbeiten noch in diesem Jahr abgeschlossen werden

Die Arbeitsgruppe wurde deshalb beauftragt, dieses Reglement zu erarbeiten und dann das gesamte Paket im Jahr 2021 dem Gemeinderat mit Bericht und Antrag zur

Verfügung steht, die wirtschaftlichen Hilfen aber auch im 2021 notwendig sein werden respektive das Hilfspaket vom Jahr 2020 ins Jahr 2021 reichen wird, scheint es.. angezeigt,