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Perspektiven des 13. Kinder- und Jugendberichts

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Academic year: 2022

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Integration und Inklusion behinderter (Klein-)Kinder und ihrer Familien –

ein neues Thema für die Kinder- und Jugendhilfe?

Perspektiven des 13. Kinder- und Jugendberichts

Fachtagung

Interdisziplinäre Frühförderung im System früher Hilfen Kassel 22.-23.03.2010

Dr. Christian Lüders Email: lueders@dji.de www.dji.de

(2)

Berichtsauftrag (Kurzform)

Der 13. Kinder- und Jugendbericht soll unter der Perspekti- ve des sozialen, psychischen und physischen Wohlbe- findens von Kindern und Jugendlichen und ihrer Deter- minanten das Spektrum an gesundheitsbezogener Prä- vention und Gesundheitsförderung insbesondere mit Blick auf Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe aufar- beiten und den spezifischen Beitrag der Kinder- und Ju- gendhilfe im Bereich gesundheitsbezogener Leistungen herausarbeiten.

Besondere Aufmerksamkeit soll dabei der Situation von Kin- dern und Jugendlichen in schwierigen Lebenslagen, der Lebenslaufperspektive sowie Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen gewidmet werden.

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Grobgliederung

Vorwort

Zusammenfassung

Einleitung

Teil A: Ausgangspunkte: Gesellschaftliche Bedingungen des Aufwachsens und konzeptionelle Grundlagen des Berichts

Teil B: Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in Deutschland

(4)

Grobgliederung

Teil C: Strukturen und Aufgaben der Kinder- und Jugend- hilfe, der Gesundheitsversorgung und der Eingliederungs- hilfe/Rehabilitation

Teil D: Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe für junge Menschen im Bereich der Gesundheitsförderung und der gesundheitsbezogenen Prävention

Teil E: Mehr Chancen für gesundes Aufwachsen: Empfeh- lungen an die Fachpraxis der Kinder- und Jugendhilfe und die Politik; fünf Prüfkriterien

(5)

Leitende Konzepte

ƒ

Gesundheitsbezogene Prävention

ƒ

Gesundheitsförderung

ƒSalutogenese (Lebenskohärenz, Resilienz)

ƒBefähigung

ƒ

Inklusion

ƒTeilhabe, Beteiligung

ƒ

Agency

ƒ

Normativer Bezugspunkt: Befähigungsgerechtigkeit

(6)

Handlungsfelder

ƒ Familien- und Elternbildung, frühe Förderung

ƒ Kindertagesbetreuung

ƒ Schnittstelle: Ganztagesbetreuung

ƒ Schnittstelle: Frühförderung

ƒ Jugendarbeit

ƒ Hilfen zur Erziehung

ƒ Jugendschutz

ƒ Delinquenz- und Gewaltprävention

ƒ Schnittstellen: § 35 a SGB VIII,

Behindertenhilfe, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Jugendhilfe und Schule Jugendberufshilfe

(7)

Frühe Förderung/Familien- u. Elternbildung

Keine Gefährdu

ng

Frühe Hilfen Frühwarnsystem

e

Gefährdungsschwell e

Gefährdun g

Hilfe

Hilfen zur Erziehung;

Eingliederungshilf en

Förderung

Allgemeine Förderung in der

Familie

Schutz

Risikoabschätzun g u. ggf.

Maßnahmen nach

§ 8a SGB VIII

Quelle: Jakob 2006; Schone 2008, S. 59; 13. KJB, S. 188

(8)

8

Frühförderung im 13. KJB

ƒ Eigener Abschnitt 16.3.3 (13. KJB, S. 204 ff.)

ƒ Aufgaben rechtliche Verankerung

ƒ Komplexleistung

ƒ Anzahl und Familiensituation der betreuten Kinder

ƒ Anzahl Frühförderstellen

ƒ Finanzierung der Frühförderstellen

ƒ Beteiligte Institutionen und deren Kooperation

ƒ

er Konstruktionsfehler der Debatte um die frühen Hilfen:

der Tunnelblick der KJH und die vergessenen Angebote und Möglichkeiten der Frühförderung

(9)

Frühförderung im 13. KJB

Ergänzende Quellen:

ƒ Renate Höfer/Luise Behringer:

Interdisziplinäre Frühförderung.

Angebot und Leistungen S. 257-310.

ƒ Dittrich, Gisela/Bopp, Christine:

Befragung von Frühförderstellen Unveröffentl. Manuskript 2008

(10)

Zentrale Ergebnisse I

„Durch die Bereitstellung von Hilfen in den ersten Lebensjah- ren der Kinder kommt der Frühförderung eine wichtige prä- ventive Funktion zu. Allerdings beginnt die Frühförderung erst dann, wenn bereits Auffälligkeiten bestehen. Der frühe Zugang für diejenigen Kinder, die aus sozialen Risikokon-

stellationen kommen und in ihrer Entwicklung gefährdet sind, erfolgt zwar vereinzelt über die Kooperation zwischen Kin-

dertagesstätte und Jugendämtern, erreicht aber nicht alle entwicklungsgefährdeten Kinder“ (S. 207).

(11)

Zentrale Ergebnisse II

„Die Frühförderung führt Aufgaben und Leistungen des Ge- sundheitssystems und der Sozialhilfe sowie der Jugendhilfe zusammen und verhindert damit Doppelstrukturen, in denen Familien zwischen den Kostenträgern hin und her geschoben werden. Darüber hinaus schafft sie Synergieeffekte durch

das ganzheitliche Wahrnehmen der körperlichen, geistigen und seelischen Entwicklung der einzelnen Kinder“ (S. 207)

(12)

Zentrale Ergebnisse III

ƒ „Trotz der Frühförderverordnung des SGB IX kann nicht von einer flächendeckenden Umsetzung der Komplexleis- tung Frühförderung in den Bundesländern gesprochen werden.“ (S. 170)

ƒ Problem der Konkurrenz zwischen Krankenkassen, Sozial- hilfe und Kinder- und Jugendhilfe bei der Finanzierung

ƒ Bislang nur eher punktuelle Kooperationen zwischen Früh- förderung und frühe Hilfen

ƒ Problem der Abgrenzung zwischen seelischer Behinde- rung und anderen Formen der Behinderung; Gefahr der Verschiebebahnhöfe (u.a. 13. KJB, S. 233)

(13)

Fachliche Herausforderungen

ƒ Die Jugendhilfe ist gefordert, sich für alle Kinder und Ju-

gendliche zuständig zu fühlen und zu einer engeren Koope- ration mit Gesundheits- und Behindertenhilfe zu kommen.

Auf kommunaler Ebene sind inkludierende Prozesse anzu- stoßen und zu fördern, die das Kind/den Jugendlichen mit Behinderung in seiner Möglichkeit der Lebensführung in den Fokus aller Anstrengungen rücken. Kooperationen mit den fachspezifischen Professionen und der Selbsthilfe

unterstützen diese Prozesse.

ƒ Lebenslagen von Kindern und Jugendlichen mit Behin- derung: ein weites und unerforschtes Feld

(14)

Große Lösung?

Alte Börse Frankfurt/Main; Sitz des ersten, im Juni 1914 eingerichteten Frankfurter Jugendamtes

Ich?

Hier ??

(15)

Auf dem Weg zur großen Lösung?

ƒ Prüfauftrag für eine Gesetzesfolgenabschätzung u.a. im Bereich Komplexleistungen (SGB IX) und § 35 a SGB VIII

ƒ Aufbau von interdisziplinären Vernetzungsstrukturen, vor allem im Bereich frühe Hilfen und Frühförderung

ƒ Finanzielle Absicherung der Netzwerke

ƒ „Alle Maßnahmen sind an einer Inklusionsperspektive aus- zurichten, die keine Aussonderung akzeptiert“ („disability mainstreaming“ S. 250)

ƒ Strategien kommunaler Inklusion

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Die Stellungnahme

„Kinder und Jugendliche mit Behinderung haben – ebenso wie Kinder und Jugendliche ohne Behinderung – ein Recht auf eine umfassende Förderung ihrer Entwicklung, die sich an ihren spezifischen Bedürfnissen und Interessen als junge Menschen ausrichtet. Die Bundesregierung unterstützt den inklusiven Ansatz der Berichtskommission nachdrücklich, insbesondere auch unter Bezugnahme auf die UN-Konven- tion über die Rechte von Menschen mit Behinderung und § 24 der UN-Kinderrechtskonvention. Zu Recht fordert die Kommission, dass alle Maßnahmen an einer Inklusions- perspektive auszurichten sind, die keine Aussonderung akzeptiert.“ (S. 12)

(17)

Die Stellungnahme

ƒ Die Art der Behinderung eines jungen Menschen ent- scheidet über die Zuordnung zu einem Leistungssystem

ƒ Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung sind unterschiedlichen Leistungssystemen zugeordnet

ƒ Im Kindes- und Jugendalter vermischen sich die erziehe- rischen und behinderungsspezifischen Bedarfskategorien (S. 14 f.)

(18)

Die Stellungnahme

„Die Bundesregierung hält es angesichts der be- schriebenen Abgrenzungsprobleme für notwendig, Optionen für eine Neugestaltung der Verantwor-

tungsbereiche von Kinder- und Jugendhilfe und

Sozialhilfe zu entwickeln“ (S. 14).

(19)

Inklusion als leitende Perspektive

“Inklusion und Beteiligung werden dabei als Herausforde-

rung, Verpflichtung und Aufgabe einer sozialen Gemeinschaft verstanden, alle Menschen in vergleichbarer Weise von Ge- burt an bis ins Alter am Leben in allen gesellschaftlichen Be- reichen aktiv zu beteiligen und nicht Sonderbezirke oder so genannte Schonbereiche für bestimmte Gruppen von Men- schen (z. B. Menschen mit Behinderung, aus anderen Län- dern Zugewanderte, sozial Benachteiligte etc.) zu schaffen“.

13. KJB S. 35)

(20)

Inklusion – Integration

ƒ keine eigene systematische Befassung im 13. KJB mit der Unterscheidung von Inklusion und Integration

ƒ Leitend war die Agency-Perspektive

ƒ Anlehnung an die UNESCO-Definition:

(„ein niemals endender Prozess, bei dem Kinder und Er- wachsene mit Behinderung die Chance bekommen, in vol- lem Umfang an allen Gemeinschaftsaktivitäten teilzuneh- men, die auch nicht behinderten Menschen offen stehen.

Inklusion bedeutet, Kinder mit Behinderung in der Schule zu erziehen, die sie besuchen würden, wenn sie keine Be- hinderung hätten.“ (1997)

ƒ Differenz von Inklusion und „nur dabei zu sein“ S. 73

(21)

Befähigungsgerechtigkgeit

Ziel politischen, institutionellen und professionel- len Handelns sollte es sein, Heranwachsende zu be- fähigen, „selber Entscheidungen zu fällen und eine Kontrolle über die eigenen Lebensumstände aus- zuüben sowie dadurch, dass die Gesellschaft, in der man lebt, Bedingungen herstellt, die all ihren Bür-

gern Gesundheit ermöglichen“ (13. KJB, S. 74)

(22)

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit,

viel Erfolg für Ihre Arbeit!

Referenzen

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