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Bestand und Struktur der Kindertagesbetreuung im Landkreis Heidenheim

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Academic year: 2022

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Bestand und Struktur der Kindertagesbetreuung im Landkreis Heidenheim

Ergebnisse der Erhebung zum Stichtag 01.03.2021

Anlage zur Drucksache 094/2021

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Vorwort

Der vorliegende Bericht ist die dritte Fortschreibung über die aktuelle Situation der Kindertages- betreuung im Landkreis Heidenheim.

Die Gewährleistungs- und Planungsverantwortung für ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot in der Kindertagesbetreuung trägt der Landkreis als öffentlicher Träger der Jugendhilfe. Mit dem vorliegenden Bericht kommt der Landkreis dieser Verantwortung nach. Die Durchführungsver- antwortung liegt bei den Städten und Gemeinden.

Die Städte und Gemeinden im Landkreis Heidenheim haben beim Ausbau der Kindertagesbe- treuungsangebote in den vergangenen Jahren Herausragendes geleistet. Dank diesem Kraftakt konnte der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz im Landkreis bisher stets erfüllt werden.

Der Blick in die Zukunft lässt jedoch vermuten, dass die kommenden Aufgaben eine noch grö- ßere Herausforderung für die Träger darstellen könnten. Die Entwicklung beim Ausbau der Be- treuungsangebote und ihrer Inanspruchnahme bleibt weiter dynamisch. Schon heute haben wir Einrichtungen, die Personalprobleme haben. Der steigende Anteil von Ganztagesbetreuung be- deutet einen deutlichen Mehrbedarf an Fachkräften. Der Fachkräftemangel ist daher in der Kin- dertagesbetreuung besonders gravierend.

Wie bereits im vorhergegangenen Bericht prognostiziert wurde, ist die Zahl der Kinder und damit auch der Bedarf an Betreuungsplätzen weiter gestiegen. Laut Bevölkerungsvorausrechnung ist davon auszugehen, dass diese Entwicklung bis ins Jahr 2025 anhalten wird.

Die Fortführung der Arbeitsgruppe „Bedarfsplanung zur Kindertagesbetreuung“ im Landkreis Heidenheim mit Vertretern von Jugendamt, Städten und Gemeinden, Fachberatungen der kirch- lichen Träger und dem Verein für Kindertagespflege e. V. ist nicht zuletzt aufgrund der darge- stellten Dynamik dringend erforderlich.

Viele der im Bericht verwendeten Daten wurden über das Portal Kita-Data-Webhouse des Kom- munalverbands für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) abgerufen. Aktuellster Stichtag ist der 01.03.2021. Die Zahlen aus dem Jahr 2021 müssen unter Berücksichtigung der Pandemie betrachtet werden.

Wir danken den Städten und Gemeinden sowie den kirchlichen Vertretern und dem Verein für Kindertagespflege e. V. für die Mitwirkung und das gute Miteinander.

Matthias Schauz Karin Romul

Dezernent Fachbereichsleitung

Soziales und Gesundheit Jugend und Familie

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Inhalt

1. Allgemeine Erläuterungen zu den folgenden Abschnitten ... 1

1.1 Rechtliche Grundlagen... 1

1.2 Begriffserklärungen ... 2

1.3 Weitere Erläuterungen ... 3

2. Allgemeine Übersicht über die Kindertageseinrichtungen im Landkreis ... 5

2.1 Träger der Kindertageseinrichtungen im Landkreis Heidenheim ... 5

2.2 Größe und Belegung der Kindertageseinrichtungen im Landkreis Heidenheim ... 7

2.3 Fachkräfte im Landkreis Heidenheim ... 10

2.4 Demografische Entwicklung ... 12

3. Kinder unter 3 Jahren ... 15

3.1 Anzahl und Entwicklung betreute Kinder, Belegungs- und Betreuungsquoten ... 15

3.2 Angebots- bzw. Gruppenformen und Betreuungszeiten ... 18

3.3 Ergebnisse ... 20

4. Kinder im Kindergartenalter ... 21

4.1 Anzahl und Entwicklung betreute Kinder, Belegungs- und Betreuungsquoten ... 21

4.2 Angebots- bzw. Gruppenformen und Betreuungszeiten ... 23

4.3 Ergebnisse ... 25

5. Schulkinder ... 26

5.1 Anzahl und Entwicklung betreute Kinder, Belegungs- und Betreuungsquoten ... 26

5.2 Angebots- bzw. Gruppenformen und Betreuungszeiten ... 27

5.3 Ergebnisse ... 28

6. Kindertagespflege ... 29

6.1 Anzahl und Entwicklung betreute Kinder, Belegungs- und Betreuungsquoten ... 29

6.2 Angebots- bzw. Gruppenformen und Betreuungszeiten ... 32

6.3 Ergebnisse ... 32

7. Betreuungsquoten insgesamt bei Tageseinrichtungen und Tagespflege ... 33

8. Kindergartenbeiträge im Landkreis Heidenheim ... 36

9. Ausblick und Planungen der Städte und Gemeinden für die kommenden zwei Jahre ... 38

10. Anhang ... 41

10.1 Ansprechpartner ... 41

10.2 Abbildungsverzeichnis ... 43

10.3 Tabellenverzeichnis ... 43

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1. Allgemeine Erläuterungen zu den folgenden Abschnitten

1.1 Rechtliche Grundlagen

Dem öffentlichen Träger der Jugendhilfe kommt für die Erfüllung der Aufgaben nach dem SGB VIII die Gesamtverantwortung einschließlich der Planungsverantwortung zu. Kreisangehörige Gemeinden werden (aufgrund der Ermächtigung nach § 3 KiTaG) zur Durchführung von Auf- gaben der Förderung in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege herangezogen.

Sie haben darauf hinzuwirken, dass für alle Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt ein Kindergartenplatz oder ein Platz in einer Tageseinrichtung mit altersgemisch- ten Gruppen zur Verfügung steht. Ferner haben sie darauf hinzuwirken, dass für diese Alters- gruppe ein bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagesplätzen oder ergänzend Förderung in Kin- dertagespflege zur Verfügung steht. Ebenso haben sie nach § 24 Abs. 1 SGB VIII auf ein bedarfsgerechtes Angebot an Plätzen in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege für Kinder, die das erste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, hinzuwirken.

Die Kindertagesbetreuung wird als Ergänzung der elterlichen Erziehung und Betreuung ver- standen. Sie soll zum einen die Entwicklung und Bildung der Kinder fördern und zum anderen die Berufstätigkeit der Eltern ermöglichen.

Rechtsanspruch auf einen Kleinkindbetreuungsplatz

Seit dem 01.08.2013 haben Kinder, die das erste Lebensjahr vollendet haben bis zur Vollen- dung des dritten Lebensjahres Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege (§ 24 Abs. 2 SGB VIII).

Darüber hinaus hat ein Kind, welches das erste Lebensjahr noch nicht vollendet hat, einen Anspruch auf Förderung in einer Einrichtung oder in Kindertagespflege, wenn diese Leistung für seine Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit geboten ist oder die Erziehungsberechtigten einer Erwerbstätigkeit nachgehen, eine Erwerbs- tätigkeit aufnehmen oder Arbeit suchend sind, sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, in der Schulausbildung oder Hochschulausbildung befinden oder Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des SGB II erhalten. Der Umfang der täglichen Förderung richtet sich nach dem individuellen Bedarf (§ 24 Abs. 1 SGB VIII).

Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz und bedarfsgerechtes Angebot an Ganz- tagesplätzen

Im zweiten SGB VIII Änderungsgesetz vom 15.12.1995 wurde bestimmt, dass ein Kind vom vollendeten dritten Lebensjahr an bis zum Schuleintritt Anspruch auf den Besuch eines Kin- dergartens hat. Seit dem 01.01.1996 besteht somit ein Rechtsanspruch auf einen Kindergar- tenplatz. Ebenso beinhaltet § 24 Abs. 3 SGB VIII neben diesem Rechtsanspruch, dass die Träger der öffentlichen Jugendhilfe darauf hinzuwirken haben, für diese Altersgruppe ein be- darfsgerechtes Angebot an Ganztagesplätzen zur Verfügung zu stellen. Der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz ab dem dritten Lebensjahr wird im Landkreis schon seit vielen Jahren erfüllt.

Bedarfsgerechtes Angebot an Tageseinrichtungen für Schulkinder

Gemäß § 24 Abs. 4 SGB VIII ist darüber hinaus auch für Kinder im schulpflichtigen Alter ein

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1.2 Begriffserklärungen Höchstgruppenstärke:

Dies ist die in der Betriebserlaubnis hinterlegte Maximalzahl der in einer Angebotsform nach § 1 Abs. 4 KiTaVO oder außerhalb KiTaVO maximal zu betreuenden Kinder; sie reduziert sich bei Unterschreitung der Mindestgröße oder bei mangelnder Eignung des Gruppenraumes, in Abhängigkeit der Alterszusammensetzung und bei Zeitmischung, wenn mehr als zehn Kinder über sieben Stunden betreut sind.

Genehmigte Plätze:

Diese Zahl gibt an, wie viele Plätze der Höchstgruppenstärke tatsächlich zur Verfügung stehen (ohne Ausnahmegenehmigung) und sie ist geregelt über die ausgestellte Betriebserlaubnis.

Belegbare Plätze:

Ausgangsgröße für belegbare Plätze sind die genehmigten Plätze; werden von diesen alle variablen Plätze abgezogen erhält man die Zahl der belegbaren Plätze.

Achtung: Belegbare Plätze sind nicht immer freie Plätze.

Belegungsquote:

Plätze die belegt sind im Verhältnis zu den vorhandenen genehmigten Plätzen.

Betreute Kinder:

Zahl der Kinder, die tatsächlich betreut werden.

Betreuungsquote:

Die Betreuungsquote wird ermittelt, indem die absolute Zahl der Kinder einer bestimmten Al- tersgruppe in Relation zur absoluten Zahl der in Kindertageseinrichtungen betreuten Kinder derselben Altersgruppe gesetzt wird.

Eine Betreuungsquote von 100 % würde dann besagen, dass sich alle Kinder der betrachteten Altersgruppe in Betreuung befinden, während eine Betreuungsquote von z. B. 25 % zum Aus- druck bringt, dass jedes vierte Kind des betrachteten Altersjahrgangs betreut wird. Optimaler Weise würden beide Informationen, also die Zahl der Kinder eines bestimmten Alters in der Wohnbevölkerung und die Zahl der Kinder desselben Alters, die sich in einem Betreuungsver- hältnis befindet, zum gleichen Zeitpunkt erhoben. Das ist jedoch im Rahmen des hier vorlie- genden Berichtes nicht möglich, da die Zahlen der Wohnbevölkerung vom Statistischen Lan- desamt Baden-Württemberg zur Verfügung gestellt und die Zahlen der betreuten Kinder durch das Landesjugendamt erhoben werden. Stichtag des Statistischen Landesamtes ist der 31.12.

(des jeweiligen Vorjahres), Stichtag des Landesjugendamtes der 01.03. eines jeden (Folge) Jahres. Für den aktuellen Bericht liegen die Zahlen für die Wohnbevölkerung vom 31.12.2017 zugrunde und für die betreuten Kinder die Zahlen vom 01.03.2021.

Kinder im Kindergartenalter/Schulalter (Bevölkerungsjahrgänge):

Mit „Kinder im Kindergartenalter“ sind die Kinder gemeint, die mindestens drei und höchstens sechs Jahre alt und noch nicht schulpflichtig bzw. schulpflichtig sind, aber zurückgestellt wur- den. Um für die Berechnung der Betreuungsquote einen vergleichbaren Anteil der Wohnbe- völkerung ermitteln zu können, wird auf einen Näherungswert zurückgegriffen. Zu den drei Jahrgängen der drei- bis fünfjährigen Kinder wird ein Anteil von 0,4 für die Sechsjährigen und 0,025 für die zurückgestellten Sechsjährigen addiert.

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Mit „Kinder im Schulalter“ sind schulpflichtige Kinder bis zu Vollendung des 14. Lebensjahres gemeint. Für die Berechnung der Wohnbevölkerung wird zu den sieben Jahrgängen der Kinder im Alter von sieben bis 13 Jahren ein Anteil von 0,575 Jahrgängen der sechsjährigen Kinder hinzugezählt.

Hort:

Der (Schüler-)Hort ist eine Einrichtung zur ganztägigen Betreuung schulpflichtiger Kinder, in der Regel zwischen fünf und zehn Stunden täglich. Es handelt sich um Einrichtungen, welche nicht direkt an eine Schule angebunden sind. Die Gruppengröße beträgt 20 Kinder und kann bis auf 25 Kinder ausgedehnt werden, wenn zusätzlich Raum vorhanden ist. Jede Hortgruppe ist von zwei Fachkräften während den Hauptbetreuungszeiten zu betreuen.

Der Hort an der Schule ist in oder an der Schule untergebracht. Es sind mindestens fünf Stunden außerhalb des Unterrichts von Montag bis Freitag anzubieten. Betreut werden dort schulpflichtige Kinder bis 14 Jahre. Die Gruppengröße beträgt 20 Kinder und kann ebenfalls bis auf 25 Kinder ausgedehnt werden, wenn ein zusätzlicher Raum (z. B. Klassenzimmer, Turnhalle) für andere Aktivitäten vorhanden ist. Im eingruppigen Hort ist eine Fachkraft und eine weitere im Umgang mit Kindern und Jugendlichen erfahrene und geeignete Betreuungs- kraft einzusetzen. Der Hort an der Schule hat eine eigene Leitung, die eng mit der Schule zusammenarbeitet.

In mehrgruppigen Horten ist zur Fachkraft pro Gruppe eine weitere erfahrene und geeignete Betreuungskraft ausreichend. Ein geeigneter Raum muss vorhanden sein.

Tagespflege:

Tages- und Pflegeeltern sind im Verein Kindertagespflege Landkreis Heidenheim e. V. orga- nisiert. Der Verein ist Vermittlungsinstitution zwischen Eltern, Tageseltern und Kindern. Ta- gespflege bedeutet, dass die Betreuung und Erziehung im Haushalt der Tagespflegeperson oder der Personensorgeberechtigten des Tagespflegekindes oder außerhalb des Haushaltes in anderen geeigneten Räumen stattfindet. Im dritten Abschnitt des SGB VIII werden die För- derung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege als gleichrangige Formen der Tagesbetreuung nebeneinandergestellt.

1.3 Weitere Erläuterungen

Es wurde über die Zahlen zu den genehmigten Gruppen und Plätzen, sowie zu den betreuten Kindern und den Belegungsquoten berichtet. Es wurde ebenfalls erläutert, dass es sich bei den betreffenden Zahlen um statistische Größen handelt, die nicht mit faktischen Platzkapazi- täten verwechselt werden dürfen. Zentral stellt sich hierbei immer die Frage nach den tatsäch- lich verfügbaren Plätzen, welche schließlich die Ausgangsgröße jeder Bedarfsplanung darstel- len.

Bei der Zahlenanalyse wird oft fälschlicherweise angenommen, dass die noch verfügbare Platzkapazität aus der Differenz zwischen der Zahl der genehmigten Plätze und der Zahl be- treuter Kinder bestimmt werden kann.

Die genehmigten Plätze entsprechen der Höchstgruppenstärke nach Betriebserlaubnis. Diese

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Des Weiteren werden nach dem Stichtag 01.03. bis Ende des Kindergartenjahres weitere Kin- der aufgenommen, die in der Statistik zu den belegten Plätzen ebenfalls nicht registriert sind.

Die genehmigten Gruppen, genehmigten Plätze sowie die betreuten Kinder verteilen sich wie- derum auf verschiedene Angebotsformen der Kindertagesbetreuung. Wie eingangs erwähnt, sind die Werte als statistische Größen zu begreifen.Das bedeutet, dass auf Grundlage der ausgewiesenen Werte von Tabelle 5 nur annäherungsweise Rückschluss über die tatsächlich verfügbaren Platzkapazitäten in den Einrichtungen im Landkreis gezogen werden kann.

Auch die Aufnahme von Kindern mit erhöhtem Förderbedarf (Kinder mit mindestens einer körperlichen, geistigen oder bestehenden bzw. drohenden seelischen Behinderung) spielt bei der Platzvergabe eine Rolle. Um dem Förderbedarf nachzukommen, lässt sich als Orientie- rungsgröße eine Verringerung der Höchstgruppenstärke um ein bis drei Plätze je aufgenom- menem Kind nennen. Die sogenannte integrative Gruppe ist zudem mit mindestens zwei Fach- kräften während der gesamten Öffnungszeit zu besetzen.

Ohne festen Schlüssel wird auch bei der integrativen Betreuung von Kindern, denen Hilfen zur Erziehung nach §§ 27 ff SGB VIII gewährt wurden (mit Ort der Durchführung im Kindergarten), empfohlen, die Rahmenbedingungen hinsichtlich Gruppenstärke und Personal anzupassen.

Es wird deutlich, dass sowohl bei Kindern mit erhöhtem Förderbedarf als auch Kindern mit besonderem erzieherischen Bedarf neben den Platzzahlen die Ausstattung mit Fachkräften eine zusätzliche Rolle spielt.

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2. Allgemeine Übersicht über die Kindertageseinrichtungen im Landkreis

2.1 Träger der Kindertageseinrichtungen im Landkreis Heidenheim

Der Landkreis Heidenheim hat zum Stichtag 01.03.2021 insgesamt 117 Einrichtungen mit 6.134 genehmigten Plätzen, was bedeutet, dass es einen Zuwachs von 302 Plätzen und fünf Einrichtungen im Vergleich zum letzten Jahresbericht im Jahr 2019 gibt.

Abbildung 1: Anzahl der genehmigten Plätze

In der Abbildung 1 ist die Verteilung der Einrichtungen auf die vier Trägergruppen zum Stichtag 01.03.2021 dargestellt. Hierbei gab es im Vergleich zu 2019 eine leichte Umverteilung. Der kommunale Ausbau lässt die prozentuale Verteilung der Plätze bei den kommunalen Trägern um 169 neu geschaffene Plätze steigen. Die katholischen Träger verlieren 1 % zum letzten Jahresbericht.

Im Jahr 2021 finden sich mehr als ein Drittel aller genehmigten Plätze (35 %) in evangelischer Trägerschaft, gefolgt von kommunalen (30 %) und katholischen (27 %) Trägern mit ähnlich vielen Plätzen. Die übrigen Träger, dazu gehören Vereine, Waldorfeinrichtungen und privat- gewerbliche Träger, umfassen 8 %.

Der Landkreis Heidenheim ist stark durch kirchliche Kindertageseinrichtungen geprägt (62 %). In Baden-Württemberg hingegen liegt der Anteil der kommunalen Träger mit knapp 50

% deutlich höher.

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In Abbildung 2 wird die Anzahl der genehmigten Plätze prozentual nach Trägerschaft für alle Städte und Gemeinden im Landkreis Heidenheim dargestellt.

Durch den kontinuierlichen und notwendigen Ausbau von Kindertageseinrichtungen kommt es in den einzelnen Städten und Gemeinden im Landkreis zu stetigen Veränderungen in der pro- zentualen Aufteilung der Trägerlandschaft.

Abbildung 2: Genehmigte Plätze nach Trägerschaft und Städte/Gemeinden in Prozent

Übrige Träger gibt es lediglich in den Städten Heidenheim, Giengen und Herbrechtingen sowie in der Gemeinde Steinheim.

Die Gemeinde Steinheim ist die einzige Kommune, bei der mehr als die Hälfte der Plätze in kommunaler Trägerschaft sind. Auffällig ist, das Hermaringen, Sontheim und Niederstotzingen (noch) über keine kommunalen Plätze verfügen.

Im Vergleich zu 2019 konnten in acht von elf Kommunen der Anteil der kommunalen Plätze gesichert oder gesteigert werden. Nur in drei von elf Kommunen ist der Anteil gesunken.

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2.2 Größe und Belegung der Kindertageseinrichtungen im Landkreis Heidenheim Die Tabelle 1 zeigt die Verteilung der Einrichtungen auf die vier Trägergruppen im Landkreis Heidenheim. Im Vergleich zum Jahresbericht 2019 gibt es eine evangelische Einrichtung mehr. Die zwei größten Einrichtungen, mit sieben und elf Gruppen, befinden sich in kommu- naler Trägerschaft.

Tabelle 1: Anzahl der Einrichtungen nach Gruppenzahl und Träger

Insgesamt gibt es fünf Einrichtungen mehr als noch im Jahr 2019. Weiterhin machen die zweig- ruppigen Einrichtungen (30,8 %) den größten Anteil aus; dicht gefolgt jedoch von Einrichtun- gen mit nur einer Gruppe (27,4 %). Insgesamt sind mehr als 50 % der Einrichtungen kleine Einrichtungen mit ein oder zwei Gruppen. Allerdings konnten im Vergleich die größeren Kin- dertageseinrichtungen mit mindestens drei Gruppen etwas aufholen. Mittlerweile machen sie einen Anteil von 41,3 % aus. Dies sollte bei der strukturellen Betrachtung der Kindertagesbe- treuung im Landkreis Heidenheim Beachtung finden.

Gesamt N % Zeile

% Spalte N % Zeile

% Spalte N % Zeile

% Spalte N % Zeile

% Spalte

N

% Spalte

28,1 31,3 18,8 21,9 32

27,3 24,4 25,1 46,7 27,4

27,8 38,9 25,0 8,3 36

30,3 34,1 32,1 20,0 30,8

25,0 40,0 20,0 15,0 20

15,2 19,5 14,3 20,0 17,1

26,7 26,7 33,3 13,3 15

12,1 9,8 17,9 13,3 12,8

37,5 25,0 37,5 8

9,1 4,9 10,7 6,8

75,0 25,0 4

7,3 3,6 3,4

100,0 1

3,0 0,9

100,0 1

3,0 0,9

28,2 35,0 23,9 12,8 117

100,0 100,0 100,0 100,0 100,0

Stichtag: 01.03.2021.

Datenquelle: Kita-Data-Webhouse.

Gesamt 33 41 28 15

10

11 1

8 9

6 3 1

7 1

4 4 4 5 2

5 3 2 3

2 10 14 9 3

3 5 8 4 3

Anzahl der Einrichtungen nach Gruppenzahl und Träger im Landkreis Heidenheim 2021

Zahl der Gruppen pro

kommunale Träger evangelische Träger katholische übrige Träger

1 9 10 6 7

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In der Tabelle 2 ist die Anzahl der verschiedenen Gruppen nach Gruppenart, der genehmigten Plätze und der betreuten Kinder je Gruppenart aufgelistet.

Tabelle 2: Anzahl der Gruppen, Plätze und betreuten Kindern

Seit dem letzten Bericht „Bestand und Struktur der Kindertagesbetreuung im Landkreis Hei- denheim“ gibt es 312 genehmigte Plätze mehr. Im Vergleich zu 2019 fällt auf, dass es den größten Zuwachs bei den Gruppen mit verlängerten Öffnungszeiten (+ 8) gibt. Gefolgt von den Kleinkindgruppen/Krippen, sowie den Ganztagesgruppen (jeweils + 4).

Die Anzahl der betreuten Kinder ist im Vergleich zu 2019 um 155 gestiegen. Zuwachs konnte in folgenden Gruppenformen verzeichnet werden: Gruppen mit verlängerten Öffnungszeiten (+ 157), Gruppen mit Ganztagesbetreuung (+ 92), altersgemischten Gruppen (+ 39)

und den Horten (+ 4). Rückläufig war die Inanspruchnahme der Regelgruppen (- 97), der Krip- penbetreuung (- 36), und der betreuten Spielgruppen (- 4).

Wie schon im letzten Bericht erwähnt, gehört die Regelgruppe zum „aussterbenden“ Modell in der Kindertagesbetreuung.

Bei diesen statistischen Berechnungen werden immer die in der Betriebserlaubnis festgehal- tenen Höchstgruppenstärken verwendet, obwohl die darin festgehaltene Zahl der maximal zu belegenden Plätze aus unterschiedlichen Gründen faktisch oft nicht voll ausgeschöpft werden kann.

Bei der Belegungsquote ist zu beachten, dass diese keine direkten Rückschlüsse auf freie Plätze zulässt. Weitere Faktoren beeinflussen die Verfügbarkeit von Plätzen: Die Belegungs- quote wird ausgehend von der Anzahl der Plätze bei Höchstgruppenstärke berechnet. Ideal-

Belegungs- quoten

N % N % N % %

Regelgruppen 14 4,6 384 6,3 340 6,4 88,5

Gruppen mit verl.

Öffnungszeiten 67 21,9 1571 25,6 1406 26,4 89,5

altersgemischte

Gruppen 83 27,1 1838* 29,9 1536 28,9 83,6

Gruppen mit

Ganztagesbetreuung 54 17,6 1253 20,4 1158 21,8 92,4

Hortgruppen 23 7,5 441 7,2 378 7,1 85,7

Kleinkindgruppen/

Krippen 60 19,6 607 9,9 476 8,9 78,4

betreute

Spielgruppen 5 1,6 50 0,8 30 0,6 60,0

Gesamt 306 100 6134 100 5324 100 86,8

Stichtag: 01.03.2021 * Bei altersgemischten Gruppen führt Aufnahme eines U3-Kindes zur Absenkung der Gruppen- Datenquelle: Kita-Data-Webhouse. stärke um je einen Platz (Ausnahme: Gruppe mit 15 Kindern). Unter Beachtung dieser Regel:

AM: Belegbare Plätze: 1699. Belegungsquote: 90,4%. Belegungsquote gesamt: 88,7%

Anzahl der Gruppen, der genehmigten Plätze, der betreuten Kinder und der Belegungsquote nach Gruppenart für den Landkreis Heidenheim

Gruppenarten

Anzahl der Gruppen Anzahl der genehmigten Plätze

Anzahl der betreuten Kinder

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erweise wird die Höchstgruppenstärke nicht vollkommen ausgeschöpft, um so noch Platzka- pazitäten für eher kurzfristig entstehende Betreuungsbedarfe, beispielsweise durch Zuzüge, zu haben.

Die Quote spiegelt zudem nur die tatsächliche Belegung am Stichtag 01.03. wieder. Plätze die zu diesem Zeitpunkt bereits für Kinder vorgehalten werden, die zwischen März und den Som- merferien neu eintreten, sind nicht als belegte Plätze eingerechnet.

Bei einer Belegungsquote von 86,8 % im Landkreisdurchschnitt sind zum Stichtag 01.03.2021 – im Vergleich zu 2019 – wieder Platzkapazitäten geschaffen worden.

Abbildung 3: Veränderung der Anzahl der Gruppen

Vergleicht man die Anzahl aller Gruppen, ist über die Jahre ein stetiger Zuwachs erkennbar.

Insgesamt sind es mittlerweile 86 Gruppen mehr als noch im Jahr 2011.

Bei den klassischen Regelgruppen kann als einzige Gruppenform ein kontinuierlicher Rück- gang festgestellt werden. Entsprechend nehmen Gruppen mit längeren Betreuungszeiten – wie etwa Gruppen mit verlängerten Öffnungszeiten und Ganztagesbetreuung – zu.

Die Gruppenart der Kleinkindgruppe/Krippe hat sich seit dem letzten Jahresbericht 2019 um fünf Gruppen erhöht. Die weiteren Ausbaumaßnahmen der letzten Jahre sind hier besonders erkennbar.

(13)

2.3 Fachkräfte im Landkreis Heidenheim

Die Anzahl der betreuten Kinder in Tageseinrichtungen steigt weiterhin und wird sich auch in den nächsten Jahren laut Prognosen noch fortsetzen. Während die Nachfrage nach Betreu- ungsplätzen das Angebot fast übersteigt, ist es für Träger immer schwieriger, ausreichend Fachpersonal zu gewinnen. Das Thema des Fachkräftemangels ist kein Zukunftsthema mehr, sondern hat die Kindertagesbetreuung auch im Landkreis Heidenheim schon erreicht. Zwar kann in den Städten und Gemeinden der Betreuungsschlüssel immer noch gewährleistet wer- den, jedoch zeitweise nur durch reduzierte Öffnungszeiten oder Gruppen die zusammengelegt werden. In der Abbildung 4 ist der steigende Personalbedarf im Landkreis Heidenheim sicht- bar.

Abbildung 4: Anzahl des Personals in Kindertageseinrichtungen nach Alter

In den 117 Einrichtungen im Landkreis Heidenheim arbeiteten zum Stand 31.12.2020 1.008 Fachkräfte. Seit 2015 gibt es einen Zuwachs von 191 Beschäftigten (+ 23,4 %). Die Zahlen des Statistischen Landesamtes (Stand 01.03.2020) lassen erkennen, dass bereits 327 Erzie- her und Erzieherinnen in den Kindertageseinrichtungen über 50 Jahre und älter sind. Der pro- portionale Anteil der über 60- Jährigen hat sich seit 2015 mehr als verdoppelt (von 3,5 % in 2015 auf 8,2 % in 2020). Bei dieser Gruppe von Beschäftigten muss in den nächsten Jahren vom Eintritt in den Ruhestand ausgegangen werden. Dieser demographische Effekt wird die prekäre Situation des Fachkräftemangels im Bereich der Kindertageseinrichtungen weiter ver- schärfen. Hinzu kommt, dass durch einen zunehmenden Anteil betreuter Kindergartenkinder, welche eine Ganztagesbetreuung oder verlängerte Öffnungszeiten in Anspruch nehmen, deut- lich mehr Fachkräfte erforderlich sind.

Da sich der Anteil der Fachkräfte unter 30 Jahren zwar in Summe vergrößert hat, prozentual jedoch leicht rückläufig ist, muss die Ausbildung im Bereich der Erziehungsberufe weiterhin beworben und attraktiver gestaltet werden. Neben der klassischen Erzieher-/innen-Ausbildung an der evangelischen Fachschule in Herbrechtingen, wird hierbei auf den praxisintegrierten Erzieherinnen- und Erzieher Ausbildungszweig (PIA) hingewiesen, den die Maria-von-Linden-

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Schule anbietet. Da PIA Auszubildende vom ersten Tag an über drei Jahre eine gestaffelte Vergütung bekommen, ist dieser Ausbildungszweig für junge Menschen ein attraktives Ange- bot. Auch Quereinsteiger oder Umschüler haben hier die Möglichkeit, diese Ausbildung zu absolvieren.

Zum anderen gibt es seit dem Jahr 2021 die Möglichkeit, eine praxisintegrierte Ausbildung zur sozialpädagogischen Assistentin und zum sozialpädagogischen Assistenten zu machen. Das Land stellt dazu Fördergelder für die Träger von Kindertageseinrichtungen bereit, die im Sep- tember 2021 einen zusätzlichen vergüteten Ausbildungsplatz im Rahmen der praxisintegrier- ten Ausbildung zur sozialpädagogischen Assistentin und zum sozialpädagogischen Assisten- ten schaffen und dadurch ihre Ausbildungskapazität um mindestens einen Ausbildungsplatz im Vergleich zum Vorjahr erhöhen.

Tabelle 3: Personal in Kindertageseinrichtungen und aktive Tagespflegepersonen

In der Kindertagespflege hat der Landkreis Heidenheim 51 Tagespflegeeltern, die über 50 Jahre und älter sind. Auch hier kann man davon ausgehen, dass die 22 Personen über 60 in den nächsten Jahren ihre Tätigkeit beenden werden. Dies entspricht knapp 25 % der gesam- ten aktiven Tagespflegepersonen. Durch das neue Qualifizierungskonzept Baden-Württem- berg – welches ab Herbst 2021 umgesetzt werden muss – und der damit einhergehenden Erhöhung der Unterrichtseinheiten von 160 auf 300, steht man auch in diesem Bereich vor zunehmenden Herausforderungen bei der Gewinnung von neuen Betreuungskräften.

Die Qualifizierung und Gewinnung von Tagespflegepersonen obliegt im Landkreis dem Verein

„Kindertagespflege Heidenheim e. V.“.

Personal in… 2015 2016 2017 2018 2019 2020

Kindertageseinrichtungen gesamt 817 869 909 954 964 1008

darunter im Alter von … bis unter … Jahren

unter 30 208 224 228 243 241 248

30 - 40 162 169 190 199 194 205

40 - 50 205 200 198 213 222 228

50 - 55 121 130 129 119 119 113

55- 60 92 101 109 117 117 131

60 und älter 29 45 55 63 71 83

Kindertagespflege aktiv gesamt 98 98 92 93 93 91

darunter im Alter von … bis unter … Jahren

unter 30 5 6 6 8 3 2

30 - 40 26 19 17 12 13 21

40 - 50 25 26 23 25 25 17

50 - 55 17 12 14 13 11 15

55- 60 12 17 16 13 13 14

60 und älter 13 18 16 22 28 22

* Pädagogisches, Leitungs- und Verwaltungspersonal

Datenquellen: Personal in Kindertageseinrichtungen: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg.

Personal in Kindertagespflege: Kita-Data-Webhouse (Stichtag 01.03. des jeweiligen Jahres).

personen im Landkreis Heidenheim nach Altersgruppe

Personal* in Tageseinrichtungen und aktive Kindertagespflege-

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2.4 Demografische Entwicklung

Abbildung 5: Entwicklung Kinderzahl je Frau in BW

Die vom statistischen Landesamt veröffentlichten aktuellen Geburtenzahlen beziehen sich auf das Jahr 2020.Während bis 2009 die Geburtenzahlen kontinuierlich zurückgingen, konnte ab dem Jahr 2012 ein Anstieg verzeichnet werden. Die durchschnittliche Kinderzahl je Frau lag im Jahr 2020 in Baden-Württemberg bei 1,55 und damit nur geringfügig niedriger als in den Jahren zuvor.

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Abbildung 6: Kinderzahl je Frau nach Stadt- und Landkreisen 2020

Der Landkreis Heidenheim liegt mit 1,65 Kindern pro Frau immer noch über dem Durchschnitt von 1,55 Kindern pro Frau in Baden-Württemberg.

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Tabelle 4: Entwicklung der Kinderzahl nach Altersgruppen/ Hinweis bzgl. Jahrgängen

Bei den unter 3-Jährigen gibt es einen Zuwachs von 11,5 % seit 2015, ebenso bei den Kinder- gartenkindern mit 15,3 %. Bei den Schulkindern gibt es im Vergleich 2015 zu 2020 lediglich einen Anstieg von 1,0 %.

Tabelle 5: Vorausrechnung der Kinderzahl

Unter Berücksichtigung der Zuwanderung hat das Statistische Landesamt Baden-Württem- berg im Dezember 2017 eine Bevölkerungsvorausrechnung erstellt, welche im Abgleich mit dem Jahr 2020 lediglich geringe Abweichungen aufweist. Deshalb kann man davon ausgehen, dass die berechneten Zahlen für die Zukunft durchaus realistisch sind. Demnach wird es vo- raussichtlich bis 2025 im Landkreis Heidenheim in fast allen Kommunen einen weiteren An- stieg der Kinderzahlen geben. Insbesondere bei den Kindern im Kindergartenalter (+ 5,6 %) und bei Kindern im Schulalter (+ 8,4 %). Danach werden die Zahlen laut Bevölkerungsvoraus- rechnung im Bereich der Kinder unter sechs Jahren wieder leicht rückläufig sein. Bei den Schulkindern ist der Höhepunkt erst in den Jahren 2025 bis 2030 angekommen.

2015 2016 2017 2018 2019 2020

Kinder unter 3 Jahren 3.387 3.577 3.692 3.682 3.785 3.776

Kinder im Kindergartenalter

(entspricht 3,425 Jahrgängen) 3.848 3.894 4.027 4.223 4.303 4.438

Kinder im Schulalter bis unter 14 Jahren

(entspricht 7,575 Jahrgängen) 9.329 9.356 9.349 9.306 9.355 9.426

Stichtag 31.12. des jeweiligen Jahres.

Datenquelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg.

von 2015 bis 2020

Anzahl der Kinder im Landkreis Heidenheim nach Altersgruppen

2020 2025 2030 2020 2025 2030 2020 2025 2030

Dischingen 133 117 114 146 145 144 319 333 339

Gerstetten 315 320 313 373 394 391 866 853 911

Giengen 545 572 546 668 693 674 1.412 1.488 1.580

Heidenheim 1.419 1.501 1.430 1.695 1.809 1.760 3.541 3.887 4.082

Herbrechtingen 342 382 362 417 467 447 929 973 1.060

Hermaringen 58 62 57 68 77 74 156 164 175

Königsbronn 179 199 192 242 239 236 446 516 549

Nattheim 198 171 159 191 212 201 424 461 483

Niederstotzingen 133 133 125 177 162 155 329 373 366

Sontheim 180 153 147 176 193 186 401 435 447

Steinheim 274 242 232 286 295 292 602 655 686

Landkreis gesamt 3.776 3.852 3.677 4.439 4.686 4.561 9.349 10.138 10.677

Datenquelle Statistisches Landesamt Baden-Württemberg.

Bevölkerungsvorausrechnung auf Basis der Zahlen zum 31.12.2017 unter Berücksichtigung der Wanderung (Hauptvariante).

Kinder unter 3 Jahren

Kinder im Kindergartenalter

(3,425 Jahrgänge)

Kinder im Schulalter bis unter 14 Jahre

(7,575 Jahrgänge)

Bevölkerungsvorausrechnungen für den LK Heidenheim

für die Jahre 2025 und 2030

(18)

3. Kinder unter 3 Jahren

In den nachfolgenden Abbildungen und Tabellen wird ein Blick auf die Entwicklung der Zahlen zur Betreuungssituation der Kinder unter drei Jahren im Landkreis Heidenheim, sowie die Be- treuungsquoten der Kinder unter drei Jahren in Kindertageseinrichtungen geworfen. Der Ab- schnitt schließt mit einer Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse zur Betreuungssi- tuation von Kindern unter drei Jahren im Landkreis Heidenheim.

3.1 Anzahl und Entwicklung betreute Kinder, Belegungs- und Betreuungsquoten

Abbildung 7: Entwicklung der Anzahl der betreuten Kinder

Aus der Abbildung 7 geht hervor, dass es im Landkreis Heidenheim ab 2019, 2020 und auch 2021 einen leichten Rückgang gab und gibt. Sodass zum Stichtag 01.03.2021 688 Kinder un- ter 3 Jahren im Landkreis Heidenheim betreut wurden.

Die Betreuung von Kindern unter drei Jahren kann in speziellen Gruppen (Kleinkindgruppen, Krippen, betreuten Spielgruppen) oder altersgemischten Gruppen und sonstigen Angebotsfor- men erfolgen.

Die folgende Auswertung der Tabelle 6 bezieht sich dabei nur auf Kleinkindgruppen und Krip- pen. Man beachte, dass bei der Auswertung auch belegte Plätze in Krippen angezeigt werden, die durch Kinder im Alter von drei Jahren belegt sind. Im Jahr 2021 sind dies immerhin elf Kinder.

(19)

Tabelle 6: Genehmigte und belegte Plätze sowie Betreuungsquoten

Bei der Auswertung 01.03.2021 (Tabelle 6) zeigt sich 2021 eine Belegungsquote von 79,7 %.

Dieser deutliche Rückgang der Belegungsquote ist wahrscheinlich auf die in 2020 begonnene Pandemie zurückzuführen. Mit Beginn der Pandemie und der daraus resultierenden Schlie- ßung der Kindertageseinrichtungen wurde lediglich Notbetreuung angeboten. Die Eingewöh- nung von Kindern war in diesem Zeitraum schwer umsetzbar. Zudem haben Kurzarbeit und Homeoffice möglicherweise den Bedarf an Betreuung generell verringert. Diese These wird durch den deutlichen Rückgang der belegten Plätze im Jahr 2021 gestützt (476 in 2021 ge- genüber noch 512 in 2020). Durch den gleichzeitigen Ausbau an Betreuungskapazitäten und die dadurch steigenden genehmigten Plätze wurde der Effekt der sinkenden Belegungsquote verstärkt. Gegenüber 2019 stehen mittlerweile 43 genehmigte Plätze mehr zur Verfügung.

genehmigte Plätze belegte Plätze Belegungsquoten

N N %

01.03.2009 120 125 104,2

01.03.2010 192 186 96,9

01.03.2011 228 205 89,9

01.03.2012 268 256 95,5

01.03.2013 338 318 94,1

01.03.2014 484 410 84,7

01.03.2015 533 448 84,1

01.03.2016 535 468 87,5

01.03.2017 541 500 92,4

01.03.2018 553 506 91,5

01.03.2019 554 512 92,4

01.03.2020 584 512 87,7

01.03.2021 597 476 79,7

Stichtag: 01.03. des jeweiligen Jahres.

Datenquelle: Kita-Data-Webhouse.

Stichtage

Genehmigte und belegte Plätze sowie Belegungsquoten

in Kleinkindgruppen und Krippen im LK Heidenheim

(20)

Abbildung 8: Betreuungsquoten für Kommunen, den Landkreis und BW

Der Durchschnitt der Betreuungsquote für Kinder unter drei Jahren in Tageseinrichtungen im Landkreis Heidenheim beträgt zum Stichtag 01.03.2021 18,7 %. Der Durchschnitt in Baden- Württemberg liegt bei 25,4 %.

Die Betreuungsquote von Kindern in Tageseinrichtungen bewegt sich in einem breiten Spekt- rum von 12,0 % bis zu 24,1 % in den einzelnen Städten und Gemeinden.

(21)

Tabelle 7: Betreuungsquoten nach Altersjahrgängen und Städte/Gemeinden

Tabelle 7 zeigt die nach Städten und Gemeinden aufgeteilte Betreuungsquote. Im Bereich der unter 1-Jährigen ist nur ein sehr geringer Anteil an Kindern in Betreuung (Tendenz sinkend:

2019: 1,3 % ; 2021: 0,6 %). Dies könnte - wie im letzten Bericht schon erwähnt - auch daran liegen, dass nicht alle Kommunen ein Angebot unter einem Jahr anbieten. Im Bereich der 1- bis unter 2-Jährigen gibt es eine Spanne von 5,7 % bis zu 35 %, was wiederum auf teilweise fehlende Angebote zurückzuführen ist. Die jedoch immer noch am meisten betreute Altersgruppe ist, wie auch in den vergangenen Jahren, die der 2- bis unter 3-Jährigen.

3.2 Angebots- bzw. Gruppenformen und Betreuungszeiten

Tabelle 8: Betreute Kinder nach Alter und Angebotsform 0 bis unter

1 Jahr

1 bis unter 2 Jahren

2 bis unter 3 Jahren

% % %

Dischingen 0,0 20,0 37,5

Gerstetten 1,8 25,7 46,5

Giengen 0,6 9,3 36,7

Heidenheim 0,0 14,9 38,2

Herbrechtingen 0,0 13,5 47,5

Hermaringen 5,2 35,0 31,6

Königsbronn 0,0 20,0 39,7

Nattheim 0,0 18,8 39,1

Niederstotzingen 0,0 5,7 30,4

Sontheim 1,7 21,7 44,2

Steinheim 1,1 7,6 27,2

gesamt 0,6 12,9 42,8

Stichtag: 01.03.2021 Betreuungsdaten / 31.12.2020 Bevölkerungszahlen.

Datenquelle: Kita-Data-Webhouse / Statistisches Landesamt Baden-Württemberg.

Alter / Gemeinde

Betreuungsquoten für in Tageseinrichtungen betreute Kinder unter 3 Jahren nach Gemeinden und Altersjahrgängen

Alter /

Angebotsform unter 1 Jahr 1 bis unter 2

Jahren

2 bis unter 3 Jahren

Kleinkindgruppen/Krippen 4 181 280

Altersgemischte Gruppen 0 4 135

Regelgruppe 0 1 6

Gruppe mit verl. Öffnungszeiten 2 0 30

Gruppe mit Ganztagesbetreuung 0 0 15

Betreute Spielgruppe 0 10 20

gesamt 6 196 486

Stichtag: 01.03.2021.

Datenquelle: Kita-Data-Webhouse.

Anzahl der betreuten Kinder unter 3 Jahren nach Alter

und Angebotsform im Landkreis Heidenheim

(22)

Mehr als zwei Drittel der unter 3-Jährigen werden in Kleinkindgruppen/Krippen betreut, was einer Betreuungsquote von 67,6 % entspricht. 20 % davon sind in altersgemischten Gruppen.

Tabelle 9: Veränderung der betreuten Kinder nach Angebotsform

Tabelle 9 bezieht sich auf die betreuten Kinder unter drei Jahren und den entsprechenden Angebotsformen. Auffällig hierbei ist der Rückgang bei der Krippenbetreuung um 35 Kinder gegenüber 2020.

Tabelle 10: Betreute Kinder nach Betreuungszeiten und Alter

Wie auch in den letzten Jahren ist die Betreuungszeit „mehr als fünf bis zu sieben Stunden“

das von den Eltern am häufigsten belegte Modell; die meisten Kinder sind hierbei im Alter von 2 bis unter 3 Jahren.

Stichtag / 2019 2020 2021

Angebotsform N N N % N

Kleinkindgruppen/Krippen 493 500 -35 -7,0 465

davon > 7 Std. Betreuung/Tag 131 125 -19 -15,2 106

Altersgemischte Gruppen 150 151 -12 -7,9 139

Regelgruppe 7 6 1 16,7 7

Gruppe mit verl. Öffnungszeiten 15 19 13 68,4 32

Gruppe mit Ganztagesbetreuung 24 16 -1 -6,3 15

Betreute Spielgruppe 34 32 -2 -6,3 30

Gesamt 723 724 -36 -5,0 688

Stichtag: 01.03. des jeweiligen Jahres.

Datenquelle: Kita-Data-Webhouse.

Veränderung der Zahl der betreuten Kinder im Alter unter 3 Jahren nach Angebotsform im Landkreis Heidenheim

Veränderung 2020 zu 2021

N % N % N % N %

bis zu 5 Stunden vor- oder

nachmittags (HT) 0 0 14 7,1 42 8,6 56 8,1

vor- und nachmittags ohne

Mittagsbetreuung (RG) 1 16,7 1 0,5 57 11,7 59 8,6

mehr als 5 bis zu 7 Stunden (VÖ) 4 66,7 140 71,4 303 62,3 447 65,0

mehr als 7 Stunden (GT) 1 16,7 41 20,9 84 17,3 126 18,3

Kinder unter 3 Jahren gesamt 6 100 196 100 486 100 688 100

Stichtag: 01.03.2021.

Datenquelle: Kita-Data-Webhouse.

Betreuungszeiten der in Kindertageseinrichtungen betreuten Kinder unter 3 Jahren im Landkreis Heidenheim

Alter/

Betreuungszeiten

unter 1 bis unter 2 bis unter unter 3 Jahren insgesamt

1 Jahr 2 Jahren 3 Jahren

(23)

3.3 Ergebnisse

 Die Betreuungsquote der unter 3-Jährigen liegt im Landkreisdurchschnitt im Jahr 2021 bei 18,7 %. Im letzten Jahresbericht lag diese noch bei 19,6 %.

 Die Anzahl der betreuten Kleinkinder unter drei Jahren war zum Stichtag 01.03.2021 rückläufig. Die Folgen der Pandemie (Lockdown: Eltern in Homeoffice und geschlos- sene Einrichtungen) tragen wahrscheinlich zum Rückgang der Zahlen bei. Festgestellt werden muss auch, dass viele Eltern aufgrund der Corona-Pandemie die Aufnahme in der Kita zeitlich verschoben haben. Dies begründet eventuell auch die zurückgehende Auslastung im Vergleich zum Vorjahr.

 Die Belegungsquote in Kleinkindgruppen und Krippen ist 2021 auf 79,7 % gesunken.

Im Jahr 2019 lag diese noch bei 92,4 %. Neben den oben genannten Folgen der Pan- demie könnte der weitere Krippenausbau der letzten Jahre der Grund für diese Ent- wicklung sein.

 Kinder unter einem Jahr werden wenig betreut. Dies könnte möglicherweise am teils fehlenden Angebot liegen oder an den hohen Kosten für einen Betreuungsplatz.

 Im Vergleich zu Baden-Württemberg hat der Landkreis Heidenheim immer noch eine weitaus niedrigere Quote bei der Betreuung der unter 3-Jährigen.

Da die Geburtenzahlen bis 2025 voraussichtlich noch weiter ansteigen, ist ein bedarfs- gerechter Ausbau weiterhin nötig.

Eine genaue Bedarfsermittlung in der Kleinkindbetreuung – im Hinblick auf die Bele- gung – ist kaum möglich. Steigende Elternbeiträge, Berufstätigkeit der Eltern, familiäre Betreuung, kein Platz in der gewünschten Kindertageseinrichtung sind Faktoren, wel- che die Eltern bei ihrer Entscheidung, eine Betreuung in Anspruch zu nehmen, beein- flussen.

Eine weitere wichtige Alternative zur Kindertagesbetreuung der unter 3-Jährigen ist die Betreuung in der Kindertagespflege, die in Kapitel 6 näher beleuchtet wird.

(24)

4. Kinder im Kindergartenalter

In diesem Abschnitt wird das Hauptaugenmerk auf die Kinder im sogenannten Kindergarten- alter (über 3-Jährige Kinder) gelegt. Dabei handelt es sich um Kinder, die mindestens drei und höchstens sechs Jahre alt beziehungsweise noch nicht schulpflichtig sind oder schulpf lichtig sind, aber zurückgestellt wurden und in Kindertageseinrichtungen betreut werden (diese könn- ten auch älter als sechs Jahre sein).

4.1 Anzahl und Entwicklung betreute Kinder, Belegungs- und Betreuungsquoten In den nachfolgenden Ausführungen werden zunächst die landkreisweiten Entwicklungen be- züglich Betreuungszahlen und Betreuungszeiten betrachtet.

Seit 2013 steigt die Zahl der betreuten Kinder im Kindergartenalter kontinuierlich an. Im Jahr 2021 hat der Landkreis Heidenheim 4.238 betreute Kinder im Kindergartenalter. Auch hier ist bezüglich des Bevölkerungszuwachses für den Landkreis Heidenheim bis 2025 ein weiterer maßvoller, bedarfsgerechter Ausbau notwendig.

Abbildung 9: Entwicklung der Anzahl der betreuten Kinder

(25)

Tabelle 11: Genehmigte und belegte Plätze sowie Betreuungsquoten

Tabelle 11 liefert den Vergleich zwischen den genehmigten Plätzen und den belegten Plätzen der Kinder im Kindergartenalter. Trotz einem stetigen Anstieg der genehmigten Plätze seit 2012 ist die Belegungsquote im Kindergartenalter zum 01.03.2021 auf 84 % angestiegen. Be- rechnet man noch die Absenkung der Gruppenstärke durch Aufnahme eines U3 Kindes oder eines Kindes mit Behinderung, liegt der Landkreis Heidenheim bei einer Belegungsquote von 87,2 %. (siehe Kapitel 1.2 weitere Erläuterungen).

Abbildung 10: Betreuungsquoten nach Städten/Gemeinden genehmigte

Plätze belegte Plätze

Belegungsquote genehmigte-belegte

Plätze

belegbare Plätze (nach U3 Redu- zierung bei AM) *

Kinder mit Behinderung (geistig, körp., seel.)

Belegungsquote belegbare-belegte

Plätze **

N N % N N %

2012 4452 3530 79,3 4316 55 82,8

2013 4457 3485 78,2 4293 71 82,5

2014 4452 3554 79,8 4345 66 83,1

2015 4481 3559 79,4 4369 73 82,8

2016 4537 3689 81,3 4433 69 84,5

2017 4567 3713 81,3 4437 61 84,8

2018 4702 3842 81,7 4572 60 85,2

2019 4834 4020 83,2 4693 56 86,7

2020 4960 4146 83,6 4825 58 87,0

2021 5046 4238 84,0 4917 56 87,2

Stichtag: 01.03. des jeweiligen Jahres.

Datenquelle: Kita-Data-Webhouse.

** unter Anrechnung der Kinder mit Behinderung auf zwei Plätze

* Bei altersgemischten Gruppen führt Aufnahme eines U3-Kindes zur Absenkung der Gruppenstärke um je einen Platz Jahr

Genehmigte und belegte Plätze sowie Belegungsquoten für Kinder im Kindergartenalter in Kindertageseinrichtungen im LK Heidenheim

(26)

Für die Kinder im Kindergartenalter liegt die Betreuungsquote zum Stichtag 01.03.2021 bei 95,5 % (siehe Abbildung 10). 2019 war diese noch bei 99,8 %.

In einigen Kommunen liegt sie sogar über 100 %. Dies ergibt sich beispielsweise durch Kinder, die zurückgestellt beziehungsweise nicht eingeschult werden oder durch die Betreuung von auswärtigen Kindern.

4.2 Angebots- bzw. Gruppenformen und Betreuungszeiten

In Tabelle 12 ist erkennbar, dass die Angebote der Gruppenformen VÖ – verlängerte Öff- nungszeit und GT – Ganztagesgruppen zahlenmäßig weiter ansteigen. Die Anzahl der Regel- gruppen hat sich um die Hälfte reduziert.

Tabelle 12: Entwicklungen der Gruppenformen

Insgesamt kann im Landkreis Heidenheim eine stetige Zunahme von Gruppen beobachtet werden (14,7 % Gruppen mehr als noch im Jahr 2016). Die Anzahl von Gruppen mit Kindern mit erhöhtem Förderbedarf hat sich auf einem hohen Niveau eingependelt.

Jahr/

Anzahl Gruppen 2016 2017 2018 2019 2020 2021

ohne Altersmischung 120 120 126 127 135 135

davon: Halbtagesgruppe (HT) 0 0 0 0 0 0

Regelgruppe (RG) 28 23 21 18 15 14

Verlängerte Öffnungszeiten (VÖ) 52 54 58 59 69 67

Ganztagesgruppe (GT) 40 43 47 50 51 54

mit Altersmischung 70 74 74 79 81 83

insgesamt 190 194 200 206 216 218

davon Gruppen mit Kindern mit erhöhtem

Förderbedarf 46 48 43 46 46 46

Stichtag: 01.03. des jeweiligen Jahres.

Datenquelle: Kita-Data-Webhouse.

Entwicklung der Gruppenformen für die Betreuung der Kinder im Kindergartenalter in Tageseinrichtungen im Landkreis Heidenheim

(27)

Tabelle 13: Entwicklung der betreuten Kinder nach Betreuungszeiten

Im Landkreis Heidenheim ist die VÖ (verlängerte Öffnungszeiten) mit 2.381 betreuten Kindern die am häufigsten gewählte Betreuungszeit. Die GT (Ganztagesbetreuung) hat sich seit 2011 sowohl im prozentualen Anteil, als auch in Summe der Kinder fast verdoppelt. 2011 waren lediglich 11,8 % aller betreuten Kinder in Ganztagesbetreuung. Mittlerweile liegt dieser Anteil bei fast 20 %. Allerdings ist auffällig, dass gerade bei dieser Gruppenform die Zahlen stagnie- ren und nicht weiter ansteigen und dass obwohl die Anzahl der Gruppen in den letzten Jahren kontinuierlich ausgebaut wurden (vgl. Abb. 3, S. 9).

Abbildung 11: Anteil der betreuten Kinder VÖ/Ganztags nach Städten/Gemeinden

N % N % N % N %

bis zu 5 Stunden vor- oder

nachmittags (HT) 50 1,4 52 1,3 30 0,7 22 0,5

vor- und nachmittags ohne

Mittagsbetreuung (RG) 1.713 47,2 1.265 31,5 1.173 28,3 1.012 23,9

mehr als 5 bis zu 7 Stunden

(VÖ) 1.443 39,7 1.917 47,7 2.086 50,3 2.381 56,2

mehr als 7 Stunden (GT) 427 11,8 786 19,6 857 20,7 823 19,4

Kinder gesamt 3.633 100,0 4.020 100,0 4.146 100,0 4.238 100,0

Stichtag: 01.03. des jeweiligen Jahres.

Datenquelle: Kita-Data-Webhouse.

2021

Entwicklung der Anzahl der betreuten Kinder im Kindergartenalter nach Betreuungszeiten im Landkreis Heidenheim

Jahr/

Betreuungszeiten

2011 2019 2020

(28)

Vergleicht man den Anteil der ganztags und in verlängerten Öffnungszeiten betreuten Kindergartenkinder in Abbildung 11, sieht man, dass die verlängerten Öffnungzeiten deutlich dominieren. Hermaringen hat als einzige Kommune keine Ganztagesbetreuung zum Stichtag 01.03.2021.

Insgesamt ist eine relativ große Streubreite im Landkreis gegeben. Auffallend ist Niederstotzingen, die als einzige Kommune im Landkreis eine überwiegend große Anzahl an Kindern in Ganztagesbetreuung hat.

4.3 Ergebnisse

 Die Zahl der betreuten Kinder im Kindergartenalter in den Einrichtungen hat auch zum Stichtag 01.03.2021 zugenommen.

 Alle Kommunen haben eine Betreuungsquote im Bereich der Kinder im Kindergarten- alter von über 80 % zu verzeichnen.

 Das Betreuungsangebot VÖ verlängerte Öffnungszeit ist das am meisten von den El- tern gebuchte Modell.

 Die Vorverlegung des Stichtags der Einschulung in drei Schritten, schon begonnen im Schuljahr 2020/21, hat die Städte und Kommunen auch im Zeitraum 01.03.2020 bis 28.02.2021 herausgefordert, da die Eltern sehr lange die Möglichkeit zur Entscheidung haben, ob das Kind nun eingeschult werden soll oder noch zurückgestellt wird.

 Nochmals muss erwähnt werden, dass ein Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen nur zeitweise im zugrundeliegenden Berechnungsjahr stattfinden konnte. Auswirkun- gen auf die Statistiken sind hierdurch, anders als im Bereich der unter 3-Jährigen, kaum zu erkennen.

 Es ist weiterhin ein bedarfsgerechter Ausbau notwendig, da die Belegungsquote – trotz stetiger Erweiterung an genehmigten Plätzen – kontinuierlich zunimmt.

(29)

5. Schulkinder

Der Abschnitt Betreuungssituation der Kinder im schulpflichtigen Alter gibt einen Überblick, wie die Angebote im Bereich der Kinder im schulpflichtigen Alter angenommen werden.

5.1 Anzahl und Entwicklung betreute Kinder, Belegungs- und Betreuungsquoten Im folgenden Säulendiagramm (Abb. 12) werden die Zahlen der betreuten Kinder in Schüler- horten, Horten an Schulen, altersgemischten und sonstigen Kindertageseinrichtungen mit Be- triebserlaubnis nach § 45 SGB VIII dargestellt. Die Entwicklung zeigt, dass die Zahl von 301 betreuten Schulkindern im Jahr 2011, bis auf einen minimalen Rückgang im Jahre 2013, kon- tinuierlich bis 2017 stetig steigend war. Dann pendelt sich die Anzahl der betreuten Schulkin- der von 2018 bis 2020 etwas ein. Zum Stichtag 01.03.2021 gibt es einen Rückgang von 28 Kindern gegenüber dem Vorjahr.

Abbildung 12: Entwicklung der Anzahl der betreuten Kinder

Die Abbildung 13 zeigt gegenüber den Vorjahren bei der Verteilung der betreuten Schüler auf die Altersjahrgänge auch wieder keine größeren Veränderungen. Die Schulkinder zwischen 7- bis unter 8-Jährigen werden wie auch 2019 (112) am meisten betreut; 2021 99 Kinder. Inte- ressanterweise nehmen 2021 die Betreuungszahlen im Alter von zwölf bis unter 14 Jahren leicht zu.

(30)

Abbildung 13: Betreute Schüler nach Altersjahrgängen

5.2 Angebots- bzw. Gruppenformen und Betreuungszeiten

Jahr/

Anzahl Kinder in Gruppen 2016 2017 2018 2019 2020 2021

ohne Altersmischung 356 391 390 382 394 383

Hortgruppen (Schülerhorte) 58 70 70 82 83 82

Hortguppen (Horte an Schulen) 267 291 295 291 304 296

Regelgruppe (RG) 9 16 14 2 0 0

Verlängerte Öffnungszeiten (VÖ) 19 12 11 3 7 3

Ganztagesgruppe (GT) 3 2 0 4 0 2

mit Altersmischung 30 43 39 44 32 15

insgesamt 386 434 429 426 426 398

davon Kinder mit erzieherischen Hilfen 60 60 17 17 27 25

Stichtag: 01.03. des jew eiligen Jahres.

Entwicklung der Betreuung von Schulkindern im Landkreis Heidenheim

(31)

Tabelle 14 zeigt die Verteilung der betreuten Schulkinder auf die sechs Angebotsformen.

(siehe Begriffserklärung 1.2). Alle Angebotsformen hatten zum Stichtag 01.03.2021 rückläu- fige Zahlen.

Auch hier kann eine lange Zeit der „Nichtbeschulung“ der Kinder, durch die Corona-Pandemie und den damit einhergehenden Schulschließungen, eine Rolle spielen.

Abbildung 14: Entwicklung der betreuten Kinder nach Gruppenarten

Die Abbildung 14 zeigt uns im Vergleich zu 2019 eine grundsätzliche Abnahme der betreuten Schulkinder. Dies kann, wie bereits erwähnt, vermutlich auf die Pandemie zurückgeführt wer- den. Seit 2017 hat der Landkreis Heidenheim eine stagnierend hohe Zahl betreuter Kinder in der Hortgruppe „Horte an Schulen“ (siehe Begriffserklärungen Seite 1.2). Die sonstigen Grup- penformen verlieren stark an Bedeutung.

5.3 Ergebnisse

 Die Zahl der in Tageseinrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe betreuten Schulkinder ist zum 01.03.2021 für alle Angebotsformen im Landkreis Heidenheim rückläufig.

 Der „Hort an der Schule“ ist weiterhin die bevorzugte Betreuungsform für Schulkinder.

 Die größte Gruppe der in Tageseinrichtungen betreuten Schulkinder zum Stichtag 01.03.2021 ist, wie auch in den letzten Jahren, die der 7- bis unter 8-Jährigen.

 Die rückläufigen Zahlen sind vermutlich auf die Pandemie zurückzuführen.

(32)

6. Kindertagespflege

6.1 Anzahl und Entwicklung betreute Kinder, Belegungs- und Betreuungsquoten Im Vergleich zum Vorjahr 2020 hat die Zahl der Tagespflegekinder in 2021 von 249 auf 235 Kinder abgenommen. Auch hier ist, aller Wahrscheinlichkeit nach, die Corona-Pandemie als Auslöser für den Rückgang der Zahlen verantwortlich. Weiterhin ist die Kindertagespflegebe- treuung ein ergänzendes Angebot zur Kindertagesbetreuung in der Einrichtung.

Abbildung 15: Entwicklung der Anzahl der betreuten Kinder

(33)

Abbildung 16: Betreute Kinder nach Altersgruppen

Im Landkreis Heidenheim gibt es zum Stichtag 01.03.2021 524 zur Verfügung stehende Plätze für alle Altersgruppen im Bereich der Kindertagespflege. Hierbei handelt es sich lediglich um die in der Theorie zur Verfügung stehenden Plätze laut Betreuungserlaubnis. Die aktiven Ta- gespflegepersonen bieten diese Plätze in der Praxis jedoch nicht vollumfänglich an. Ein Groß- teil der Tagespflegepersonen betreut nur ein bis zwei Kinder, laut Betreuungserlaubnis könn- ten jedoch meist deutlich mehr eine Betreuung in Anspruch nehmen. Von diesen 524 Plätzen sind lediglich 235 Plätze belegt. Dies entspricht einer Belegungsquote von 44,8 %. Die größte Gruppe, der in Tagespflege betreuten Kinder, ist die der 2- bis unter 3-Jährigen.

Von den 524 Plätzen wären für Kinder unter drei Jahren 345 Plätze belegbar. 195 davon sind belegt, was einer Belegungsquote bei den unter 3-Jährigen von 56,5 % entspricht. Im Jahr 2019 waren es noch 48,7 %.

Auch in 2021 beläuft sich die Geldleistung für Tagespflegepersonen durch den Landkreis Hei- denheim auf 6,50 € pro Betreuungsstunde, sowohl für unter 3-, als auch für über 3-Jährige.

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