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Der Prozess der Hilfeplanung: eine komplexe Daueraufgabe der Entscheidung und der Begleitung von Hilfeprozessen

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Academic year: 2022

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Der Prozess der Hilfeplanung:

eine komplexe Daueraufgabe der Entscheidung und der

Begleitung von Hilfeprozessen

Prof. Dr. Joachim Merchel

Fachhochschule Münster, Fachbereich Sozialwesen

Vortrag bei der DRK-Tagung am

27.11.2019 in Berlin

(2)

Ausführungen zu 3 thematischen Schwerpunkten:

1. Hilfeplanung: Bedeutung für die Qualität der Erziehungshilfen

2. Hilfeplanung als komplexe Anforderung und als

„Dauerbaustelle“ in der Kinder- und Jugendhilfe

3. Aufgaben/ Verantwortlichkeiten von Jugendamt/ ASD und

Einrichtungen für eine gelingende Hilfeplanung

(3)

1. Hilfeplanung: Bedeutung für die Qualität der Erziehungshilfen

Hilfeplanung als Modus zu einem verantwortlichen Umgang mit

„Unsicherheit“

• „Unsicherheit“ als strukturbedingtes Phänomen bei Hilfen zur Erziehung

• Hilfeplanung als Verfahren, im Bewusstsein des Hypothesencharakters zu verantwortbaren prozessbezogenen Entscheidungen zu gelangen

Problemsituation situationsangemessene Hilfe/ Leistung

Effekte/

Nebeneffekte Notwendigkeit, auf der

Grundlage „verantwortbarer Hypothesen“ zu entscheiden

(4)

Beteiligung als elementare Bedingung für Erfolg/ Wirkung einer Erziehungshilfe – beginnend bei der Hilfeplanung

– Partizipation als verfahrensrechtliche Anforderung und als Anforderung an sozialpädagogische Hilfeprozesse

– zur Herstellung von Koproduktionsbereitschaft der

Leistungsadressaten, ohne die keine Hilfe zur Erziehung wirksam werden kann

– differenzierende Betrachtung der Perspektiven verschiedener Beteiligter und differenzierender Beteiligungsmodus erforderlich

Hilfeplanung ist bereits ein sozialpädagogischer Gestaltungsprozess und nicht nur eine formalrechtlich erforderliche

„Bedarfsfeststellung“!

1. Hilfeplanung: Bedeutung für die Qualität

der Erziehungshilfen

(5)

Hilfeplanung als sozialpädagogisch zu konzipierendes und zu realisierendes Verfahren, bei dem …

• Grundlagen für eine wirkungsvolle Ko-Produktion bei der Leistungserbringung gelegt werden;

• mit dem elementaren Problem „Unsicherheit“

verantwortlich und reflexiv umgegangen wird;

• fachlich und für den Lebenslauf von jungen Menschen und Eltern(teilen) relevante

Entscheidungen begründet und verantwortlich getroffen werden.

1. Hilfeplanung: Bedeutung für die Qualität

der Erziehungshilfen

(6)

Funktionale Mehrdimensionalität von Hilfeplanung:

Hilfeplanung bei den Hilfen zur Erziehung (HzE) hat Bedeutung in mehreren Dimensionen und muss dementsprechend in mehreren Dimensionen

„tauglich“ ausgestaltet sein:

• zur Feststellung eines Hilfebedarfs und eines daraus resultierenden Rechtsanspruchs;

• zur Initiierung, Begleitung und Auswertung eines sozialpädagogischen Hilfeprozesses;

• zum steuernden Umgang mit einem finanziellen Budget (nicht im SGB VII angesprochen – aber als faktische Bedeutung …).

2. Hilfeplanung: komplexe Anforderung und

„Dauerbaustelle“

(7)

Personenbezogene und organisationale Mehrdimensionalität von Hilfeplanung:

2. Hilfeplanung: komplexe Anforderung und

„Dauerbaustelle“

fallführende Fachkraft

Kind/

Jugendliche/r

Elternteil B Elternteil A

ASD-

Team andere

Einrichtungen KJH Institutionen

Gesundheitswesen

Schule/

Lehrer

evtl. Familiengericht/

Jugendgericht

Einrichtungen der Erziehungshilfe

(8)

Auszubalancierende Widersprüche/ Paradoxien bei der Hilfeplanung:

2. Hilfeplanung: komplexe Anforderung und

„Dauerbaustelle“

Konstituierung von Rechtsansprüchen:

Verlässlichkeit, Transparenz

Sozialpädagogisches Verfahren:

Individualität, Flexibilität

„flexible, reflektierte Routinen“

Professionelle Expertise Leistungsadressaten: „Expertentum für das eigene Leben“

„sozialpädagogische Professionslogik“;

Organisationslogik des Jugendamtes

Logik anderer Professionen und Organisationen

(9)

Auszubalancierende Widersprüche/ Paradoxien bei der Hilfeplanung:

… und dies alles im Bewusstsein zum Hypothesencharakter von Entscheidungen und daraus resultierender Notwendigkeit

kontinuierlicher Begleitung und Auswertung …

2. Hilfeplanung: komplexe Anforderung und

„Dauerbaustelle“

Unterstützung; Koproduktivität herausfordernde Hilfen

Interaktionen mit Schutz- und Eingriffscharakter

persönliche Fallverantwortung der Fachkraft (auch als ethische Haltung)

Professionelle Distanz;

fallkoordinierende Funktion

(10)

… und vor dem Hintergrund von Weiterentwicklungen, insbesondere „Inklusion“ in einem künftigen SGB VIII …

(mit erheblicher Komplexitätserweiterung: klassifikatorische Verfahren insbes.

im Hinblick auf behinderungsbedingten Bedarf, Überlagerungen von

Hilfeplanungen zu behinderungsbedingten und erzieherischen Hilfen, z.T.

anderer Typus von Leistungsadressaten, z.T. Kooperation mit anderen Leistungserbringern etc.)

2. Hilfeplanung: komplexe Anforderung und

„Dauerbaustelle“

„Projekt Hilfeplanung“ nie abgeschlossen – „DAUERBAUSTELLE“:

mit organisationsspezifischen Modifikationen; kontinuierlicher Modus der Beobachtung; in gewissen Zeitabständen Erfahrungen und implizit

erfolgte Veränderungen (evaluativ) bewerten und weiterentwickeln …

(11)

 Jugendamt/ ASD hat im gesamten Prozess die elementare Gestaltungsverantwortung.

 Handlungsmöglichkeiten des Leistungserbringers sind z.T. abhängig von Entscheidungen des JA und von Erfahrungen/ Haltungen, die

Leistungsadressaten bei der Hilfeplanung im ASD gemacht haben.

notwendig: Bemühen der Einrichtungen, Einfluss zu nehmen auf die Gestaltung der Hilfeplanung

3. Aufgaben/ Verantwortlichkeiten von

Jugendamt/ ASD und Einrichtungen für eine gelingende Hilfeplanung

einzelfallübergreifend bei QEV: „Qualität der

Hilfeplanung“ als Bestandteil von QEV

einzelfallbezogen: Vorbereitung und Auswertung der Hp.-Gespräche, Einflussnahme auf Ablauf (u.a. zur Beteiligung des Kindes/ Jugendlichen

und der Elternteile), Gestaltung eines gesprächsförderlichen Rahmens etc.

(12)

„etwas fällt auf“ …

Entscheidung: „Erziehungshilfebedarf“

Fallverstehen und Entscheidung zur

„geeigneten und notwendigen Hilfe“

Kontaktaufnahme mit Leistungserbringern;

Erörterung konkreter Leistungen;

ggf. Konkretisierung in „Erziehungsplanung“;

Entscheidung für einen Leistungserbringer Hilfeleistung

Hilfeplanfortschreibung(en)

Beendigung der Hilfe und ggf. Vereinbarung zu

(formellen und informellen) „Übergangsbegleitungen“

3. Aufgaben/ Verantwortlichkeiten von

Jugendamt/ ASD und Einrichtungen für eine gelingende Hilfeplanung

zuständig:

JA/ ASD

ASD und Einrichtung Einrichtung

ASD und Einrichtung

Gelingende Hilfeplanung:

Prozesse in Primärverant-

wortung des JA/ASD - bei

kooperativer Gestaltungs- verantwortung

der

Einrichtungen

(13)

Fragen, die sich die Akteure in Einrichtungen entsprechend ihrer Verantwortung für eine „gelingende Hilfeplanung“ stellen sollten:

Haben sie sich dafür eingesetzt, Qualitätskriterien für Hilfeplanung und Bewertungsverfahren in die QEV aufzunehmen?

Haben sie selbst Qualitätskriterien für gute Hilfeplanung formuliert?

Haben sie Erfahrungen der Kinder/ Jugendlichen und der Eltern(teile) aus der Hilfeplanung erörtert und ggf. „aufgearbeitet“?

Ist für sie der Auftrag aus der Hilfeplanung, mit dem sie einen „Fall“

übernehmen, ausreichend transparent?

Wie bereiten sie das Kind/ den Jugendlichen (ggf. Eltern/teile) auf Gespräche zur Hilfeplanfortschreibung vor?

Wie fördern sie die Möglichkeiten zu aktiver Beteiligung des Kindes/

Jugendlichen (und ggf. der Eltern/teile) bei dem Hilfeplan-Gespräch?

Wie erfolgt die Nachbereitung mit dem Kind/ Jugendlichen (und ggf. mit Eltern/teilen) nach dem Hilfeplan-Gespräch?

3. Aufgaben/ Verantwortlichkeiten von

Jugendamt/ ASD und Einrichtungen für

eine gelingende Hilfeplanung

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