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Photovoltaik-Anlagen lohnen sich für Eigentümer PRESSEMITTEILUNG

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Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V.

Paulinenstraße 47 70178 Stuttgart Tel. 0711/66 91 10 Fax 0711/66 91 50

Pressekontakt:

Dr. Tina Schwenk Tel. 0711/66 91 73 presse@vz-bw.de

PRESSEMITTEILUNG

Stuttgart, 22. August 2019

Photovoltaik-Anlagen lohnen sich für Eigentümer

Private Haus- und Wohnungseigentümer, die eine Photovoltaik-Anlage installieren lassen, sparen Kohlenstoffdioxid (CO2) und können sogar einen finanziellen Gewinn damit erzielen.

Jede erzeugte Kilowattstunde (kWh) Strom setzt im Durchschnitt 474 Gramm CO2 frei. Anders ist es bei der Photovoltaik. Umweltfreundlicher Solarstrom ist fast CO2-frei. Wenn Verbraucher Photovoltaik-Strom selbst erzeugen und im eigenen Haushalt verbrauchen, sparen sie zudem die Bezugskosten ein. Aktuell betragen diese etwa 30 Cent pro kWh. Der überschüssige Strom wird ins Stromnetz eingespeist und der Anlagenbetreiber bekommt dafür „nur“ etwa 10 Cent pro kWh. Maßgeblich für die Wirtschaftlichkeit einer Photovoltaik-Anlage ist deshalb ein möglichst hoher Eigenverbrauchsanteil.

Photovoltaik-Anlagen mit Batteriespeichern derzeit nicht wirtschaftlicher Mit einem Batteriespeicher können Verbraucher der Eigenverbrauchsanteil des Solarstroms erheblich erhöhen. Dennoch wird die Wirtschaftlichkeit der Photovoltaik-Anlagen oft schlechter, wenn ein Batteriespeicher eingesetzt wird.

Gründe hierfür sind die Anschaffungskosten für Batteriespeicher sowie die begrenzte Lebensdauer der Batterien. Wer sich dennoch einen Batteriespeicher anschaffen will, sollte auf die richtige Dimensionierung achten. Maßstäbe für die Größe eines Batteriespeichers sind die Höhe des Strombedarfs sowie die Größe der Photovoltaik-Anlage. Ist der Speicher überdimensioniert, entstehen unnötig hohe Kosten, denen ein bestenfalls geringer Nutzen gegenübersteht.

Förderdeckel für Photovoltaik-Anlagen wird voraussichtlich 2020 erreicht Verbraucher sollten mit der Inbetriebnahme einer Photovoltaik-Anlage nicht zu lange warten, wenn sie noch eine Einspeisevergütung für Solarstrom nach den aktuell geltenden Regeln erhalten wollen. Denn nach Erreichen der Obergrenze sieht das Erneuerbare-Energien-Gesetz keine Einspeisevergütung für Solarstrom mehr vor. Es soll zwar eine Anschlussreglung geben – wie diese aussehen wird, ist aber noch offen.

Bei Verbrauchern ergeben sich daraus viele Fragen, die die Energieberatung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg beantwortet. Die Beratung findet persönlich (in einer Beratungsstelle oder beim Verbraucher zu Hause), telefonisch oder online statt. Bei dem speziellen Beratungsangebot „Eignungs- Check Solar“ besucht ein Energieberater den Verbraucher zu Hause und prüft, ob das Gebäude für eine Photovoltaik-Anlage und/oder Solarthermie-Anlage geeignet ist. Informationen gibt es auf verbraucherzentrale-energieberatung.de oder kostenfrei unter 0800 – 809 802 400.

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PRESSEMITTEILUNG

Zusatzinformation: Rechenbeispiel

Kosten und Erträge einer 4-Kilowatt-Peak-Photovoltaikanlage

Kosten

Investitionskosten, einmalig ca. 4.800 Euro Laufende Kosten pro Jahr ca. 150 Euro (Wartung, Stromzähler, Versicherung)

Erträge

bei einer Jahresstromproduktion von 3.600 kWh mit 70 Prozent Einspeisung und 30 Prozent Eigenverbrauch

Verbrauchseinsparung pro Jahr: 324 Euro Einspeisevergütung pro Jahr: 250 Euro

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