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bpa.Landesgeschäftsstelle Nordrhein-Westfalen Friedrichstraße 19• 40217 Düsseldorf

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Ihr Zeichen Ihr Schreiben vom Unser Zeichen Mitgliedsnummer Datum

NG/AN NW 22.01.2021

Aktueller Sachstand zu den Impfungen der Pflegebetriebe in NRW

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mitglieder,

wie wir bereits in unserem corona-update zu Beginn dieser Woche berichtet haben und wie viele von Ihnen (vor allem im Bereich der vollstationären Pflege) „am eigenen Leib“

durch kurzfristige Absagen bereits vereinbarter Impftermine erleben mussten, hat das zu- ständige Gesundheitsministerium (MAGS) in NRW einen kurzfristigen Impfstopp im Be- reich von Erstimpfungen im ganzen Land bis Ende Januar 2021 verfügt. Zweitimpfungen betrifft dieser Impfstopp grundsätzlich nicht, da die dafür notwendigen Impfstoffkapazitä- ten vorausschauend zurückgelegt wurden und ausreichend Lagerbestände zur Durchfüh- rung aller notwendigen Zweitimpfungen somit zur Verfügung stehen.

Nachfolgend möchten wir Ihnen bezogen auf die verschiedenen Versorgungsbereiche ambulante, teilstationäre und vollstationäre Pflege einen kurzen Überblick zum aktuellen Stand in Bezug auf das Thema Impfungen in NRW geben:

Pflegeheime

In fast 90 Prozent der über 2300 Pflegeheime in NRW konnten bereits Erstimpfungen durchgeführt werden und aktuell laufen die Zweitimpfungen, die von den Lieferengpässen nicht betroffen sind. Ab dem 1. Februar 2021 sollen die Pflegeheime, die noch keine Er- stimpfungen erhalten haben, schnellstmöglich entsprechende Impfangebote erhalten und auch im Bereich der Krankenhäuser die Impfungen fortgesetzt werden. Zu diesem Zeit- punkt werden neue Impfstofflieferungen erwartet. Da diese aber im Laufe des gesamten Monats Februar 2021 noch geringer sein werden, als ursprünglich angenommen, wird es zu einem veränderten Verfahren kommen, mit festgelegten Kontingenten und dem Ver- such, noch zielgenauer die zunächst weiter sehr knappen Impfstoffkapazitäten zu vertei- len.

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Seite 2 von 5 Dies bedeutet konkret:

1. Bei der Zweitimpfung werden grundsätzlich keine Erstimpfungen (z.B. neue Be- wohnerInnen) eingeplant. Es werden nur Impflinge geimpft, die bereits eine Er- stimpfung erhalten haben. Es kann aufgrund der Lieferengpässe bzw. reduzierten Liefermengen in den kommenden Wochen sonst nicht sichergestellt werden, dass diese Personen auch eine Zweitimpfung rechtzeitig erhalten. Sobald gesicherte Impfstoffkapazitäten vorhanden sind, müssen selbstverständlich zeitnah Lösun- gen gefunden werden, damit alle Mitarbeitenden und BewohnerInnen, die es wün- schen, auch eine Impfung erhalten.

2. Es werden nur die Mitarbeitenden und BewohnerInnen der vollstationären Pflege- einrichtungen geimpft, nicht die BewohnerInnen in Servicewohnungen. Das ist teil- weise bisher erfolgt, um Synergieeffekte zu nutzen und nun erst einmal aufgrund der nochmals zusätzlich knappen Kapazitäten nicht mehr möglich.

3. Es wird noch mehr als bisher darauf geachtet, dass nur Personen der Prioritäts- stufe 1 ein Impfangebot erhalten, d.h. vor allem Pflegepersonal und BewohnerIn- nen in den Einrichtungen. Auch dies liegt an den erst einmal weiter erwarteten knapperen Impfstoffkapazitäten.

Tagespflegen

Je nach Kommune haben auch Tagespflegeeinrichtungen bereits Impfangebote erhalten – abweichend von den Vorgaben des Landes, die eine Priorität zunächst bei Pflegehei- men vorsehen. Selbstverständlich werden auch hier die Zweitimpfungen rechtzeitig statt- finden. Weitere Angebote für Tagespflegeanbieter im Land werden jedoch vorerst nicht erfolgen, da die ab dem 1. Februar 2021 wieder anlaufenden und weiterhin sehr knappen Impfstofflieferungen zunächst für Pflegeheime und Krankenhäuser mit COVID-19 Versor- gung verwendet werden sollen. Sobald die Impfungen dort abgeschlossen sind, sollen auch Tagespflegen entsprechende Impfangebote erhalten. Wann das genau der Fall sein wird, lässt sich zu diesem Zeitpunkt noch nicht einschätzen. Wir hoffen aber sehr, dass das bereits im Laufe des Monats Februar noch der Fall sein wird und halten Sie über den Stand der Entwicklungen hierzu zeitnah auf dem Laufenden.

Ambulante Wohngemeinschaften (einschließlich Intensiv-WGn)

Je nach Kommune haben auch ambulante Wohngemeinschaften bereits Impfangebote erhalten – abweichend von den Vorgaben des Landes, die eine Priorität zunächst bei Pflegeheimen vorsehen. Diese Vorgehensweise einzelner Kommunen ist jedoch unseres Erachtens sehr gut nachzuvollziehen, da das Schutzbedürfnis der NutzerInnen in den WGn und die gemeinschaftliche Versorgungsform eine vergleichbare Vorgehensweise, wie im Bereich der vollstationären Pflege, nahelegt.

Selbstverständlich werden auch hier die Zweitimpfungen rechtzeitig stattfinden. Weitere Angebote für ambulante Wohngemeinschaften im Land sollten nach unserer festen Auf- fassung im Laufe des Februars strukturiert eingeplant und schnellstmöglich erfolgen.

Wir werden uns weiterhin gegenüber dem zuständigen MAGS dafür einsetzen und erin- nern wöchentlich in den regelmäßigen Telefonkonferenzen mit der zuständigen Fachab- teilung im MAGS daran, dass ambulanten Wohngemeinschaften schnellstmöglich zuge- hende Impfangebote flächendeckend unterbreitet werden müssen.

Verständlich ist es jedoch auch, dass bei der aktuellen Impfstoffknappheit und den vielen Notwendigkeiten und Prioritäten, nicht alle Bedarfe umgehend abgedeckt werden können.

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Wir bleiben hier aber am Ball und sichern Ihnen zu, dass wir alles daransetzen, dass die- ser wichtige Versorgungsbereich im zuständigen MAGS nicht aus dem Blick gerät oder weiter nach hinten rückt!

Wir hoffen sehr, dass bereits im Laufe des Monats Februar ambulanten Wohngemein- schaften zugehende Impfangebote in der Fläche unterbreitet werden können und halten Sie über den Stand der Entwicklungen zeitnah auf dem Laufenden!

Ambulante Pflegedienste

Aufgrund der Impfstoffknappheit und den im Folgenden erläuterten Hintergründen dazu, kommt es bedauerlicherweise auch zu Verzögerungen im Bereich der Impfangebote im ambulanten Bereich. Sowohl bei den Patienten bzw. Pflegbedürftigen über 80 Jahre, als auch den Mitarbeitenden in den Diensten.

zu den Personen über 80 Jahre

Alle Personen über 80 Jahre haben über die zuständigen kommunalen Gebietskörper- schaften in NRW (kreisfreien Städte und Landkreise) in den vergangenen Tagen ein Schreiben erhalten, mit Erläuterungen zum Impfstart in den regionalen Impfzentren und dem konkreten Prozedere der Terminvereinbarung. Bei Erstellung und Versendung der Schreiben war noch nicht bekannt, dass es zu empfindlichen Lieferengpässen kommt und zu einem Impfstopp in NRW bei Erstimpfungen bis Ende Januar 2021.

Somit starten die Impfzentren ihren Betrieb voraussichtlich erst ab 8. Februar 2021 und entsprechende Impfangebote in zunächst sehr überschaubarere Anzahl können dann für Personen über 80 Jahre unterbreitet werden. Da vordringlich noch andere Bereiche, wie z.B. der große Krankenhausbereich mit COVID-19 Versorgung ab 1. Februar 2021 und den dann erwarteten neuen Impfstofflieferungen mit Impfungen bedacht werden sollen, ist jetzt bereits absehbar, dass die Impfzentren ihren Betrieb nicht mit Volldampf aufnehmen werden können und nur wenige Personen über 80 Jahre Impfangebote im Monat Februar erhalten werden. Die Situation könnte sich ändern, wenn weitere Impfstoffe zugelassen und ausgeliefert werden – konkrete und belastbare Aussagen dazu gibt es aktuelle jedoch leider nicht.

zu den Mitarbeitenden in Pflegediensten

Um sicherzustellen, dass sich bei zunächst weiterhin knappen Impfstoffmengen und Start der Impfzentren, voraussichtlich ab dem 8. Februar 2021, Ihre Mitarbeitenden in den Pfle- gediensten nicht in die lange Warteschlange bei der Terminvergabe in den Impfzentren

„einreihen“ müssen (der Andrang wird absehbar überwältigend sein zum Start der Impf- zentren), haben wir mit dem zuständigen MAGS nachfolgende Verfahrensweise für am- bulante Pflegedienste in NRW abstimmen können:

1. In der nächsten Woche erfolgt durch die WTG Behörden eine Abfrage bei allen Diensten mit der Bitte um Meldung, wie viele Mitarbeitende das Impfangebot vo- raussichtlich annehmen werden. Nur so können die Kontingente und Kapazitäten entsprechend eingeplant und bereitgestellt werden. Dies ist auch die Vorausset- zung dafür, dass alle, die möchten, auch möglichst zügig eine Impfung erhalten können – immer vor dem Hintergrund der noch sehr knappen Impfkapazitäten in den nächsten Wochen.

2. Die Koordinierungsstellen/Leitung Impfzentren vor Ort in den Kommunen wenden sich – voraussichtlich innerhalb der nächsten 14 Tage – direkt an die Träger der ambulanten Pflegdienste in der Region und stimmen mit Ihnen speziell für Ihren Dienst zwei Termine bzw. zwei Zeitfenster ab, zu denen Ihre Mitarbeitenden in den Impfzentren die Impfungen erhalten. Also ein paralleler und gesonderter Strang, außerhalb der üblichen „Impfstraßen“ in den Impfzentren.

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2. Die Impfzentren bieten mindestens einen Tag am Wochenende (Sa oder So) Imp- fungen an, so dass auch am Wochenende eine Terminierung mit Ihnen ermöglicht wird. Den Bedarfen in den Diensten und der notwendigen Versorgungssicherheit soll damit Rechnung getragen werden.

3. Mit zwei Terminangeboten kann erreicht werden, dass eine große Zahl Ihrer Mit- arbeitenden möglichst zügig geimpft werden können und sich der Impfprozess für die Pflegedienste nicht ewig in die Länge zieht.

Gleichzeitig sollte aber auch das Verständnis aufgebracht werden, dass nicht alle über 3000 Pflegedienste im Land von heute auf morgen bei knappen Impfstoffka- pazitäten insgesamt (und das wird wohl auch erst noch einige Zeit so bleiben) ein Impfangebot erhalten können.

Die Zeitschiene wird sehr stark davon abhängen, wann weitere Impfstoffe zuge- lassen und geliefert werden können. Sollte dies bereits im Februar der Fall sein, kann es sehr schnell zu Impfangeboten für alle Dienste im Land kommen. Sollte das nicht der Fall sein, kann sich der Prozess noch einige Wochen in die Länge ziehen. Belastbar lässt sich das zu diesem Zeitpunkt leider noch nicht abschätzen.

Wie Sie sehen, hat der Lieferengpass des BioNTech-Impfstoffes und der daraufhin aus- gerufene „Impfstopp“ des Landes NRW große Auswirkungen im Pflegesektor.

Gerne möchten wir Ihnen abschließend noch erläutern, was der Hintergrund für diese sehr ärgerliche und kommunikativ so kurzfristig erfolgte Maßnahme des Landes ist ein europa- weit und damit auch bundesweit eingetretener Lieferengpass bei der Firma Biontech, der alleine bezogen auf Nordrhein-Westfalen dazu führt, dass sehr kurzfristig 100.000 Impf- dosen ausfallen bzw. nicht geliefert werden können und leider auch weitere Engpässe im Monat Februar zu erwarten sind.

Im Zuge des Ausbaus weiterer Produktionskapazitäten für den europäischen Raum kommt es – so Informationen des Herstellers – durch dafür notwendige Umstellungspro- zesse zu einer vorläufigen Reduktion von Produktionskapazitäten und damit deutlich ge- ringeren Lieferungen, die jedoch im Laufe des ersten Quartals bis Ende März 2021 wieder vollständig aufgeholt und damit ausgeglichen werden sollen. Dies hat uns das zuständige MAGS gestern in einer regelmäßig stattfindenden Besprechung mit den Trägerverbänden und den Kassenärztlichen Vereinigungen im Land mitgeteilt und umfassend erläutert.

Die mit dem sehr kurzfristigen Impfstopp verbundene Verzögerung im gesamten Impfpro- zess im Land wirft uns und vor allem Sie, in den Einrichtungen, zurück und führt zu be- rechtigtem Ärger und teils auch großem Unverständnis. Ob dies hätte verhindert werden können und wer die Schuld und politische Verantwortung hierfür trägt, lässt sich schwer beantworten – hilft aber auch nach unserer Auffassung wenig an dieser Stelle, da sich die Situation aktuell nicht ändern lässt und in Teilen auch nicht völlig unerwartet kommt.

Klar war von Beginn an, dass es bei einer weltweiten Nachfrage nach Impfstoffen in Zu- sammenhang mit der Corona-Pandemiebewältigung, die alle erst einige Wochen bzw.

Monate zugelassen sind oder sich noch im Zulassungsverfahren befinden, in einer ersten Anlaufphase zu erheblichen Kapazitätsengpässen kommen würde und die von der Euro- päischen Union bestellten Impfstoffmengen sich in Bezug auf die Lieferungen an die Län- der auf mehrere Quartale und über einen längeren Zeitraum verteilen werden.

Und klar war auch – das wurde in der öffentlichen Diskussion nur zu wenig thematisiert und ist bei der großen Freude und Erleichterung, die mit den so schnell entwickelten Impf- stoffen verständlicher Weise einhergegangen ist, etwas untergegangen –, dass es – wie so häufig im Leben und bei einer solchen weltweiten und recht komplexen Mammutauf-

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gabe dann wohl sehr wahrscheinlich auch – zu vielen und kaum vermeidbaren Störfakto- ren kommen würde, die Impfprozesse vor Ort verzögern und Termin- und Zeitplanungen teilweise auf den Kopf stellen können.

Das liegt wohl in der Natur der Sache, wenn viele Prozesse aufeinander abgestimmt und miteinander einher laufen müssen – von notwendiger Zulieferung, Produktion, Logistik bis hin zur Durchführung der Impfungen mit vielen verschiedenen Beteiligten und einer dafür notwendigen und funktionierenden stabilen Infrastruktur in allen Bundesländern.

Das kann man kritisieren und beklagen und sich auch darüber ärgern. Fehlerfrei läuft in den zurückliegenden 11 Monaten der Pandemie jedoch wenig und eine Blaupause zur erfolgreichen Pandemiebewältigung hat bis heute wohl noch niemand so recht gefunden.

Daher kann auch Verständnis aufgebracht werden, bei allem Frust und Ärger über kurz- fristige Terminabsagen, zeitliche Verzögerungen und teils schlechte Kommunikation zwi- schen den beteiligten Akteuren und anerkannt werden, dass sich alle Beteiligten und vor allem auch die politisch Verantwortlichen im Bund, Land und in den Kommunen hoch en- gagiert darum bemühen, ihren wichtigen Beitrag zur Pandemiebewältigung zu leisten.

Das gelingt nicht immer gut, aber nach unserer Auffassung im Großen und Ganzen und den Umständen entsprechend meistens schon.

Und vor allem sollte beim dominierenden Alltagsstress in Ihren Einrichtungen und den vielen Belastungssituationen und Zumutungen, die bereits viel zu lange andauern, immer wieder in den Blick gerückt werden, welches Glück wir haben und welche greifbaren Per- spektiven zum baldigen Ausweg aus der Corona-Krise mit den Impfstoffzulassungen ver- bunden sind. Dies war noch vor einigen Monaten überhaupt nicht zu erwarten und kann von niemandem ernsthaft als selbstverständlich betrachtet werden.

Dieser Umstand sollte uns allen und vor allem Ihnen und Ihren Mitarbeitenden und den NutzerInnen Ihrer Leistungen in den Einrichtungen die Zuversicht geben und erhalten, im Laufe des Jahres 2021 – und natürlich, so hoffen wir alle, so früh wie irgendwie möglich, die Corona-Pandemie mit ihren erheblichen Einschränkungen und Zumutungen endlich hinter uns lassen und zu einer normalen Lebenswirklichkeit zurückkehren zu können, die wir uns alle so sehr wünschen und die wir alle so dringend wieder brauchen!

Wir hoffen, Ihnen hiermit einen guten und möglichst umfassenden Überblick zum aktuellen Impfstand, den zu erwartenden Entwicklungen in Nordrhein-Westfalen und den Hinter- gründen gegeben zu haben und bedauern, dass alles nicht sehr viel schneller und rei- bungsloser abläuft. Wir können und sollten aber bei allen Widrigkeiten den Optimismus und die Zuversicht behalten, die mit der segensreichen Impfperspektive einhergehen und dann wird auch dieser hoffentlich letzte Teil des langen Marathons – und der letzte Teil ist ja bekannter Maßen besonders anstrengend und kräftezehrend – erfolgreich gemeistert werden können. In diesem Sinne und mit den besten und ganz herzlichen Grüßen!

Freundliche Grüße

Norbert Grote

Leiter der Landesgeschäftsstelle

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