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21.05.2015 Seite 1 von 2

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Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen

Presseinformation – 362/5/2015

Ministerin Löhrmann: Zuweisungen des Landes an Kommunen auskömmlich

Erster Bericht über die Förderung kommunaler Aufwendungen für die schulische Inklusion

Das Ministerium für Schule und Weiterbildung teilt mit:

Nach einem ersten Bericht über die Förderung der kommunalen Auf- wendungen für die schulische Inklusion sind keine Anpassungen der Unterstützungsleistungen durch das Land erforderlich. „Land und Kom- munen haben im vergangenen Jahr eine tragfähige Grundlage für die Umsetzung der Inklusion geschaffen. Die erste Evaluation zeigt, dass im Berichtszeitraum die Zuweisungen des Landes an die Kommunen aus- kömmlich sind. Im sogenannten Korb I (Investitionen) liegen die Ausga- ben der Kommunen deutlich unter den Landeszahlungen, im Korb II (systemische Unterstützung) gibt es eine Punktlandung“, erklärte Schulministerin Sylvia Löhrmann.

Der nordrhein-westfälische Landtag hat am 3. Juli 2014 das Gesetz zur Förderung kommunaler Aufwendungen für die schulische Inklusion be- schlossen. Danach unterstützt die Landesregierung die Kommunen bei der Umsetzung der Inklusion über die Dauer von fünf Jahren mit einem Belastungsausgleich für Sachausgaben in Höhe von jährlich 25 Millio- nen Euro und einer Inklusionspauschale für unterstützendes Personal in Höhe von zehn Millionen Euro jährlich. Insgesamt stellt das Land

175 Millionen Euro für die Kommunen bereit.

Der „Erste Bericht zur Evaluation des Gesetzes zur Förderung kommu- naler Aufwendungen für die schulische Inklusion in Nordrhein-

Westfalen“ wurde vom Wuppertaler Institut für bildungsökonomische Forschung zusammen mit dem Bildungsforscher Klaus Klemm im Auf- trag der Landesregierung unter Beteiligung der kommunalen Spitzen- verbände erstellt. Die Ergebnisse im Einzelnen:

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• Belastungsausgleich: Im Einvernehmen mit den kommunalen Spitzenverbänden wurden sieben Kreise und kreisfreie Städte für die Untersuchung ausgewählt. Die Gutachter haben errechnet, dass die Ausgaben der untersuchten Gemeinden deutlich unter den Zuweisungen des Landes lagen. Hochgerechnet auf alle Kommunen ergeben sich Ausgaben in Höhe von 8,6 Millionen Euro. Dies sind 16,4 Millionen Euro weniger, als das Land jährlich zur Verfügung stellt. Zu berücksichtigen ist allerdings, dass die Kommunen im Berichtszeitraum von Oktober 2013 bis Oktober 2014 Investitionen wegen der laufenden Verhandlungen mit dem Land noch zurückgestellt hatten. Die Gutachter gehen daher für die nächsten Jahre von höheren Sachausgaben aus.

• Inklusionspauschale: Auf der Grundlage einer Rückmeldequote von rund 60 Prozent der betroffenen Kommunen kommen die Gutachter zu dem Ergebnis, dass die inklusionsbedingten Mehr- kosten im Bereich der Integrationshilfen hochgerechnet bei etwa 10,8 Millionen Euro liegen. Dabei sei allerdings zu berücksichti- gen, dass sich an der Erhebung tendenziell eher größere Kom- munen beteiligt hätten, sodass das Ergebnis vermutlich zu hoch gegriffen sei und die tatsächliche Höhe der Mehrausgaben über- schätze.

In einem Spitzengespräch mit den kommunalen Spitzen am

20. Mai 2015 wurde das Gutachten mit seinen Ergebnissen einvernehm- lich als korrekt und valide bewertet. Schulministerin Sylvia Löhrmann erklärte abschließend: „Wir setzen bei der schulischen Inklusion weiter- hin auf eine vertrauensvolle und faire Zusammenarbeit mit unseren Kommunen. Wir werden die Umsetzung weiter eng begleiten und den Prozess wie vereinbart jährlich evaluieren. Das Land ist ein verlässlicher Partner.“

Ministerin Löhrmann hat den Bericht der Landesregierung und die Eva- luation über die Förderung der kommunalen Aufwendungen heute dem nordrhein-westfälischen Landtag zugeleitet.

Die Evaluation finden Sie unter www.schulministerium.nrw.de

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Schule und Weiterbildung Telefon 0211 5867-3505.

Dieser Pressetext ist auch über das Internet verfügbar unter der Internet- Adresse der Landesregierung http://www.land.nrw

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