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Bedingungen für den Handel an der Stand Eurex Deutschland und der Eurex Zürich Seite 1

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Academic year: 2022

Aktie "Bedingungen für den Handel an der Stand Eurex Deutschland und der Eurex Zürich Seite 1"

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(1)

2 Abschnitt: Kontraktspezifikationen

2.2 Teilabschnitt: Kontraktspezifikationen für Optionskontrakte

2.2.1 Unterabschnitt: Spezifikationen für Optionskontrakte auf Aktien deutscher Aktiengesellschaften (deutsche Aktienoptionen)

2.2.1.5 Laufzeit, Handelsschluss, Verfalltag

(1) An den Eurex-Börsen stehen Optionen mit Laufzeiten bis jeweils einschließlich:

a) zum nächsten, übernächsten und drittnächsten Verfalltag sowie bis einschließlich zu den beiden drei danach liegenden Quartalsverfalltagen (März, Juni, September, Dezember) oder b) zum nächsten, übernächsten und drittnächsten Verfalltag sowie bis einschließlich zu den 3

drei danach liegenden Quartalsverfalltagen (März, Juni, September, Dezember) und bis zu den beiden darauf folgenden Halbjahresverfalltagen aus dem Zyklus Juni und Dezember oder c) zum nächsten, übernächsten und drittnächsten Verfalltag sowie bis einschließlich zu den 3

drei danach liegenden Quartalsverfalltagen (März, Juni, September, Dezember) und bis zu den beiden vier darauf folgenden Halbjahresverfalltagen (Juni, Dezember) sowie den nächsten zwei darauf folgenden Jahresverfalltagen (Dezember)

zur Verfügung.

Je nach dem Zeitpunkt des Optionserwerbs kann die Laufzeit bis zu neun, zwölf, und 24 und 60 Monate und sechs Börsentage betragen. Die Geschäftsführungen der Eurex-Börsen bestimmen für jede Aktienoption die Laufzeiten gemäß Satz 1.

(2) ...

2.2.1.6 Ausübungspreise

(2)

(1) Optionsserien können folgende Ausübungspreise haben:

Ausübungspreis in EUR Ausübungspreisabstände in EUR**

0 - 5 0,20

5,50 – 10 0,50

11 – 20 1,00

22 – 50 2,00

52,50 – 100* 2,50

55 – 200 5,00

>200 20,00

* nur für den ersten und zweiten Verfalltermin im at-the-money-Bereich

** für XXL-Optionen mit Laufzeiten von ( 18 und 24 und bis 60 Monaten Laufzeit) verdoppeln sich die Intervalle der AAusübungspreise

(2) ...

2.2.3 Unterabschnitt: Spezifikationen für Optionskontrakte auf Aktien finnischer Aktiengesellschaften (fFinnische Aktienoptionen)

2.2.3.5 Laufzeit, Handelsschluss, Verfalltag

(1) An den Eurex-Börsen stehen Optionen mit Laufzeiten bis jeweils einschließlich:

a) zum nächsten, übernächsten und drittnächsten Verfalltag sowie bis einschließlich zu den beiden drei danach liegenden Quartalsverfalltagen (März, Juni, September, Dezember) oder

b) zum nächsten, übernächsten und drittnächsten Verfalltag sowie bis einschließlich zu den drei danach liegenden Quartalsverfalltagen (März, Juni, September, Dezember) und bis zu den beiden darauf folgenden Halbjahresverfalltagen aus dem Zyklus Juni und Dezember oder

c) zum nächsten, übernächsten und drittnächsten Verfalltag sowie bis einschließlich zu den drei danach liegenden Quartalsverfalltagen (März, Juni, September, Dezember) und bis zu den beiden vier darauf folgenden Halbjahresverfalltagen (Juni, Dezember) sowie den nächsten zwei darauf folgenden Jahresverfalltagen (Dezember)

c)

(3)

zur Verfügung.

Je nach dem Zeitpunkt des Optionserwerbs kann die Laufzeit bis zu neun, zwölf, und 24 und 60 Monate und sechs Börsentage betragen. Die Geschäftsführungen der Eurex-Börsen bestimmen für jede Aktienoption die Laufzeiten gemäß Satz 1.

(2) ...

2.2.3.6 Ausübungspreise

(1) Optionsserien können folgende Ausübungspreise haben:

Ausübungspreis in EUR Ausübungspreisabstände in EUR**

< = 5 0,2

5,50 – 10 0,5

11 – 20 1

22 – 50 2

52,50 – 100* 2,50

55 – 100 5

110 – 200 10

525 – 1.000* 25

550 – 2.000 50

> = 2.100 100

* nur für den ersten und zweiten Verfalltermin im at-the-money-Bereich

** für Optionen mit Laufzeiten von 18 und 24bis 60 Monaten verdoppeln sich die Intervalle der Ausübungspreise

(2) ...

2.2.8 Unterabschnitt: Spezifikationen für Optionskontrakte auf den NEMAX 50 (NEMAX 50-Option)

2.2.8.5 Laufzeit, Handelsschluss, Verfalltag

(4)

(1) An den Eurex-Börsen stehen Optionen mit Laufzeiten bis jeweils einschließlich zum nächsten, übernächsten und drittnächsten Verfalltag sowie bis einschließlich zu den drei nächsten Quartalsverfalltagen (März, Juni, September, Dezember) und bis zu den beiden vier darauf folgenden Halbjahresverfalltagen (Juni, Dezember) zur Verfügung. Je nach dem Zeitpunkt des Optionserwerbes kann die Laufzeit bis zu 24 36 Monate und sechs Börsentage betragen.

(2) ...

2.2.15 Unterabschnitt: Spezifikationen für Optionskontrakte auf Aktien Schweizer Aktiengesellschaften (Schweizer Aktienoptionen)

2.2.15.5 Laufzeit, Handelsschluss, Verfalltag

(1) An den Eurex-Börsen stehen Optionen mit bis zu acht Laufzeiten bis jeweils einschließlich a) zum nächsten, übernächsten und drittnächsten Verfalltag sowie bis einschließlich zu den

beiden drei danach liegenden Quartalsverfalltagen aus dem Zyklus März, Juni, September und Dezember oder

b) zum nächsten, übernächsten und drittnächsten Verfalltag sowie bis einschließlich zu den drei danach liegenden Quartalsverfalltagen aus dem Zyklus März, Juni, September und Dezember oder und bis zu den beiden darauf folgenden Halbjahresverfalltagen aus dem Zyklus Juni und Dezember

c) zum nächsten, übernächsten und drittnächsten Verfalltag sowie bis einschließlich zu den drei danach liegenden Quartalsverfalltagen aus dem Zyklus März, Juni, September und Dezember und bis zu den beiden darauf folgenden Halbjahresverfalltagen aus dem Zyklus Juni und Dezember

zur Verfügung.

Je nach dem Zeitpunkt des Optionserwerbs kann die Laufzeit bis zu einen Monat, zwei, drei, sechs, neun, 12zwölf, 18 oder 24 Monate betragen. Die Geschäftsführungen der Eurex-Börsen bestimmen für jede Aktienoption die Laufzeiten gemäß Satz 1.

(2) ...

2.2.15.6 Ausübungspreise

(1) Optionsserien können folgende Ausübungspreise haben:

Ausübungspreis in CHF Ausübungspreisabstände in CHF**

(5)

0 – 5 0,20

5,50 – 10 0,50

11 – 20 1,00

22 – 50 2,00

52,50 – 100* 2,50

55 – 200 5,00

210 – 400* 10,00

220 - 400 20,00

425 – 1000* 25,00

450 - 1000 50,00

1050 – 2000* 50,00

1100 – 2000 100,00

2100 – 5000* 100,00

2200 – 5000 200,00

> 5000* 200,00

> 5000 400,00

* Nur für Verfalltermine innerhalb der nächsten 6 Kalendermonate im at-the-money Bereich

** für XXL-Optionen mit Laufzeiten von( 18 und bis 24 Monaten Laufzeit) verdoppeln sich die Intervalle der Ausübungspreise

(2) ...

2.2.18 Unterabschnitt: Spezifikationen für Optionskontrakte auf Aktien US- amerikanischer Aktiengesellschaften (US-amerikanische Aktienoptionen)

2.2.18.5 Laufzeit, Handelsschluss, Verfalltag

(1) An den Eurex-Börsen stehen Optionen mit Laufzeiten bis jeweils einschließlich :

a) zum nächsten, übernächsten und drittnächsten Verfalltag sowie bis einschließlich zu den beiden danach liegenden Quartalsverfalltagen (März, Juni, September, Dezember) oder

(6)

b) zum nächsten, übernächsten und drittnächsten Verfalltag sowie bis einschließlich zu den drei da- nach liegenden Quartalsverfalltagen (März, Juni, September, Dezember) oder

c) zum nächsten, übernächsten und drittnächsten Verfalltag sowie bis einschließlich zu den drei danach liegenden Quartalsverfalltagen (März, Juni, September, Dezember) bis zu einer Laufzeit von höchstens zwölf Monaten und bis zu den beiden darauf folgenden

Halbjahresverfalltagen (Juni, Dezember)zur Verfügung.

Je nach dem Zeitpunkt des Optionserwerbs kann die Laufzeit bis zu neun, zwölf und 24 Monate und sechs Börsentage betragen. Die Geschäftsführungen der Eurex-Börsen bestimmen für jede Aktienoption die Laufzeiten gemäß Satz 1.

(2) ...

2.2.21 Unterabschnitt: Spezifikationen für Optionskontrakte auf Aktien italienischer Aktiengesellschaften (Italienische Aktienoptionen)

2.2.21.5 Laufzeit, Handelsschluss, Verfalltag

(1) An den Eurex-Börsen stehen Optionen mit Laufzeiten bis jeweils einschließlich zum nächsten, übernächsten und drittnächsten Verfalltag sowie bis einschließlich zu den zwei drei danach liegenden Quartalsverfalltagen (März, Juni, September und Dezember) bis zu einer Laufzeit von höchstens neun zwölf Monaten zur Verfügung.

(2) ...

2.2.23 Unterabschnitt: Spezifikationen für Optionskontrakte auf Aktien französischer Aktiengesellschaften (Französische Aktienoptionen)

2.2.23.5 Laufzeit, Handelsschluss, Verfalltag

(1) An den Eurex-Börsen stehen Optionen mit Laufzeiten bis jeweils einschließlich zum nächsten, übernächsten und drittnächsten Verfalltag sowie bis einschließlich zu den zweidrei danach liegenden Quartalsverfalltagen (März, Juni, September und Dezember) bis zu einer Laufzeit von höchstens neun zwölf Monaten zur Verfügung.

(2) ...

2.2.25 Unterabschnitt: Spezifikationen für Optionskontrakte auf Aktien von

Aktiengesellschaften des Neuen Marktes der Frankfurter Wertpapierbörse (Neuer Markt Aktienoptionen)

2.2.25.5 Laufzeit, Handelsschluss, Verfalltag

(1) An den Eurex-Börsen stehen Optionen mit Laufzeiten bis jeweils einschließlich:

(7)

a) zum nächsten, übernächsten und drittnächsten Verfalltag sowie bis einschließlich zu den beiden danach liegenden Quartalsverfalltagen (März, Juni, September, Dezember) oder b) zum nächsten, übernächsten und drittnächsten Verfalltag sowie bis einschließlich zu den drei danach liegenden Quartalsverfalltagen (März, Juni, September, Dezember) oder

c) zum nächsten, übernächsten und drittnächsten Verfalltag sowie bis einschließlich zu den drei danach liegenden Quartalsverfalltagen (März, Juni, September, Dezember) und bis zu den beiden darauf folgenden Halbjahresverfalltagen (Juni, Dezember) bis zu einer Laufzeit von höchstens zwölf Monaten zur Verfügung.

Je nach dem Zeitpunkt des Optionserwerbs kann die Laufzeit bis zu neun, zwölf und 24 Monate und sechs Börsentage betragen. Die Geschäftsführungen der Eurex-Börsen bestimmen für jede Aktienoption die Laufzeiten gemäß Satz 1.

(2) ...

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