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Neubau Straßenbahnbetriebshof Nord

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Academic year: 2022

Aktie "Neubau Straßenbahnbetriebshof Nord"

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(1)

Bauherr:

MVB

Magdeburger Verkehrsbetriebe Gmbh & Co. KG

Auftraggeber:

PLG

Planungsgruppe

Gestering I Knipping I de Vries Verfasser:

INROS LACKNER SE Rosa-Luxemburg-Str.16 18055 Rostock Planungsleistung:

Genehmigungsplanung Datum:

25.09.2018

MVB Magdeburger Verkehrsbetriebe GmbH & Co. KG

Neubau Straßenbahnbetriebshof Nord

August-Bebel-Damm 1539126 Magdeburg

Unterlage 19.01.06: Umweltverträglichkeitsstudie

(2)

Bauteil:

Block: Seite: 2

Vorgang: Umweltverträglichkeitsstudie

Dokument Kontrollblatt Projektdaten

Bauherr: MVB

Magdeburger Verkehrsbetriebe Gmbh & Co. KG Otto-von-Guericke-Straße 25

39126 Magdeburg

Auftraggeber: PLG

Planungsgruppe

Gestering I Knipping I de Vries Baumwollbörse 107

Wachtstraße 17-24 28195 Bremen

Projektbezeichnung: Neubau Straßenbahnbetriebshof Nord August-Bebel-Damm 15

39126 Magdeburg IL Projekt-Nr: 2015-0363

Projektteil: Umweltverträglichkeitsstudie Leistungsphase: Genehmigungsplanung Dokumentdaten

Erstell-Datum: 25.09.2018

Revisions-Nr.: 00

Bearbeitung und Dokumentprüfung

Bearbeiter: Unterschrift: Datum: Seiten:

i. A. Juliane Kleewitz 25.09.2018 1 - 74

gesehen:

i.V. Dipl.-Ing. Gabriele Krüger Projektleiterin IL

(3)

Bauteil:

Block: Seite: 3

Vorgang: Umweltverträglichkeitsstudie

Inhaltsverzeichnis

Dokument Kontrollblatt ... 2

Inhaltsverzeichnis ... 3

1 Einleitung ... 7

1.1 Anlass und Aufgabenstellung ... 7

1.2 Rechtliche und methodische Grundlagen ... 7

1.2.1 Rechtliche Grundlagen ... 7

1.2.2 Methodische Grundlagen ... 9

1.3 Datengrundlagen ... 10

2 Angaben zum Vorhaben, Wirkfaktoren und Wirkraum ... 11

2.1 Begründung des Vorhabens ... 11

2.2 Geprüfte anderweitige Lösungsmöglichkeiten (Vorhabenalternativen) ... 11

2.3 Vorhabenbeschreibung ... 12

2.4 Potenzielle umweltrelevante Wirkfaktoren ... 13

2.5 Abgrenzung des potenziellen Wirkraums ... 14

3 Überblick über den Planungsraum ... 15

3.1 Raumordnung und Bauleitplanung ... 15

3.2 Natur und Landschaft ... 16

4 Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Umwelt und ihrer Bestandteile ... 17

4.1 Schutzgut Mensch, einschließlich der menschlichen Gesundheit ... 18

4.2 Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt ... 20

4.2.1 Pflanzen/Biotope ... 20

4.2.2 Tiere ... 23

4.2.2.1 Brutvögel ... 23

4.2.2.2 Fledermäuse ... 25

4.2.2.3 Amphibien ... 28

4.2.2.4 Reptilien ... 29

4.2.2.5 Sonstige Arten ... 30

4.2.3 Biologische Vielfalt ... 31

4.3 Schutzgut Boden ... 33

4.4 Schutzgut Wasser ... 34

4.5 Schutzgut Klima/ Luft ... 38

4.6 Schutzgut Landschaft ... 41

(4)

Bauteil:

Block: Seite: 4

Vorgang: Umweltverträglichkeitsstudie

4.7 Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter ... 42

5 Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen ... 44

6 Auswirkungsprognose ... 45

6.1 Methodik der Auswirkungsprognose ... 45

6.2 Schutzgut Mensch, einschließlich der menschlichen Gesundheit ... 47

6.3 Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt ... 50

6.3.1 Pflanzen und Biotope ... 50

6.3.2 Tiere ... 52

6.3.3 Biologische Vielfalt ... 57

6.4 Schutzgut Boden ... 58

6.5 Schutzgut Wasser ... 60

6.6 Schutzgut Klima/ Luft ... 62

6.7 Schutzgut Landschaft ... 64

6.8 Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter ... 66

6.9 Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern ... 67

7 Zusammenfassung der vorhabenbedingten Umweltauswirkungen ... 68

8 Kummulative Wirkungen mit anderen Vorhaben ... 69

9 Hinweise auf Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Unterlagen ... 70

10 Literaturverzeichnis ... 71

Schlussseite ... 74 Anhänge

Anhang 1: Lageplan Bestand Realnutzung Biotope, (M 1 : 1.500; BHN.U.0.4.LP.7300) Anhang 2: Auswirkungen auf Tiere und Pflanzen, (M 1 : 1.500, BHN.U.0.4.LP.7303)

(5)

Bauteil:

Block: Seite: 5

Vorgang: Umweltverträglichkeitsstudie

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Lage des Straßenbahnbetriebshofes Nord in Magdeburg (rot umrandet)... 12

Abbildung 2: Abgrenzung des potenziellen Wirkraumes (schwarze Linie) ... 14

Abbildung 3: Auszug aus dem Flächennutzungsplan der Landeshauptstadt Magdeburg (links; Straßenbahnbetriebshof rot umrandet) und Auszug aus dem Lageplan zum B-Plan Nr. 103-5.1 ... 15

Abbildung 4: Übersichtslageplan europäische Schutzgebiete ... 16

Abbildung 5: Bewertung des Untersuchungsgebietes hinsichtlich des Schutzgutes Mensch ... 19

Abbildung 6: Batcorderstandorte und Lage der Transekte [22] ... 26

Abbildung 7: Böden im Untersuchungsgebiet und ihre Bewertung [18] ... 34

Abbildung 8: Auszug aus der Hochwassergefahrenkarte mit niedriger Wahrscheinlichkeit (200- jährliches Ereignis) [31] ... 36

Abbildung 9: Bewertung des Schutzgutes Wasser im Untersuchungsgebiet [18] ... 37

Abbildung 10: Klimafunktionen im Untersuchungsgebiet und ihre Bewertung [13] ... 40

Abbildung 11: Landschaftsbildbewertung im Untersuchungsgebiet 1995 (links) und 2012 (rechts) [17] ... 42

Abbildung 12: Baudenkmale innerhalb des Untersuchungsgebietes sowie im Nahbereich (rot schraffiert) [19] ... 43

Abbildung 13: Lage der maßgeblichen Immissionsorte (Schall) ... 48

Abbildung 14: Visualisierung des geplanten Straßenbahnbetriebshofes [36] ... 65

Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Bearbeitungsschritte der UVS entsprechend der Anforderungen gemäß § 6 UVPG ... 9

Tabelle 2: Potenzielle umweltrelevante Wirkfaktoren ... 14

Tabelle 3: Gesetzlich geschützte Biotope im Untersuchungsgebiet ... 21

Tabelle 4: Bewertung der Biotopflächen des Untersuchungsgebietes ... 22

Tabelle 5: Nachweise europäischer Brutvogelarten im Untersuchungsgebiet ... 23

Tabelle 6: Im Untersuchungsgebiet nachgewiesene Fledermausarten (Stand 01/2018) ... 26

Tabelle 7: Nachgewiesene Fledermausaktivitäten im Untersuchungsgebiet ... 27

Tabelle 8: Im Untersuchungsgebiet vorkommende Amphibienarten... 28

Tabelle 9: Übersicht der Zauneidechsennachweise im Untersuchungsgebiet ... 29

Tabelle 10: Sonstige Arten im Untersuchungsgebiet ... 30

Tabelle 11: Im Untersuchungsgebiet nachgewiesene Verantwortungsarten ... 32

Tabelle 12: Konzentration von Luftschadstoffen an den Messstationen Magdeburg sowie Grenzwerte gemäß 39. BImSchV ... 39

(6)

Bauteil:

Block: Seite: 6

Vorgang: Umweltverträglichkeitsstudie

Tabelle 13: Baudenkmale innerhalb des Untersuchungsgebietes [19] ... 43

Tabelle 14: Schutzgutbezogene Darstellung der Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen ... 44

Tabelle 15: Kriterien zur Bewertung des Beeinträchtigungspotenzials ... 45

Tabelle 16: Ermittlung des Grades der Erheblichkeit - 1. Stufe (Zwischenstufe), Verknüpfung der Kriterien „Dauer“ und „Räumliche Ausdehnung“ der Auswirkung ... 46

Tabelle 17: Ermittlung des Grades der Erheblichkeit - 2. Stufe (Gesamtbeurteilung), Verknüpfung des Ergebnisses aus Tabelle 16 mit dem Kriterium „Grad der Veränderung“ ... 46

Tabelle 18: Bewertung der potenziellen Betroffenheit i.S.d. § 6 UVPG ... 47

Tabelle 19: Schallimmissionen des Straßenbahnbetriebshofes an den maßgeblichen Immissionsorten ohne Abschirmung der Abstellhalle ... 48

Tabelle 20: Übersicht und Bewertung der Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch ... 49

Tabelle 21: Anlagebedingte Betroffenheit von Biotopen im Untersuchungsgebiet ... 50

Tabelle 22: Übersicht und Bewertung der Auswirkungen auf das Schutzgut Pflanzen/Biotope ... 51

Tabelle 23: Übersicht und Bewertung der Auswirkungen auf Brutvögel ... 53

Tabelle 24: Übersicht und Bewertung der Auswirkungen auf Fledermäuse ... 54

Tabelle 25: Übersicht und Bewertung der Auswirkungen auf Amphibien ... 55

Tabelle 26: Übersicht und Bewertung der Auswirkungen auf Reptilien, Schwerpunkt Zauneidechsen ... 57

Tabelle 27: Prüfung von Auswirkungen auf die biologische Vielfalt ... 58

Tabelle 28: Übersicht und Bewertung der Auswirkungen auf das Schutzgut Boden ... 59

Tabelle 29: Übersicht und Bewertung der Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser ... 62

Tabelle 30: Übersicht und Bewertung der Auswirkungen auf das Schutzgut Klima/ Luft ... 63

Tabelle 31: Übersicht und Bewertung der Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaft ... 65

Tabelle 32: Übersicht und Bewertung der Auswirkungen auf das Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter ... 66

Tabelle 33: Vorhabenbedingte Auswirkungen auf das Wechselwirkungsgefüge ... 67

Tabelle 34: Gesamtübersicht der prognostizierten vorhabenbedingten Umweltauswirkungen ... 68

Abkürzungsverzeichnis StU Stammumfang

UG Untersuchungsgebiet

UFD Unterflurradsatzdrehmaschine UVS Umweltverträglichkeitsstudie

(7)

Bauteil:

Block: Einleitung–

Anlass und Aufgabenstellung Seite: 7

Vorgang: Umweltverträglichkeitsstudie

1 Einleitung

1.1 Anlass und Aufgabenstellung

Die Magdeburger Verkehrsbetriebe GmbH & Co. KG (MVB) plant den Neubau einschließlich Erwei- terung des Straßenbahnbetriebshofes Nord im Industriegebiet Rothensee im Norden von Magde- burg. Die Vorhabenumsetzung soll bei laufendem Betrieb erfolgen; parallel dazu ist der abschnitts- weise Rückbau der bestehenden Gebäude und Verkehrsanlagen vorgesehen. Eine besondere Pro- jektanforderung für den Neubau stellt die Verbesserung der Hochwassersicherheit dar, womit eine Erhöhung des Betriebsgeländes um ca. 2 m im Vergleich zum Ist-Zustand verbunden ist. Ziel ist die hochwassersichere Gestaltung des künftigen Geländes, eine Optimierung der Betriebsabläufe und eine langfristige Reduzierung der Kosten.

Für das Vorhaben wurden im Jahr 2012 bereits intensive Planungsanstrengungen unternommen, die infolge der Betroffenheit des Straßenbahnbetriebshofes Nord durch das Elbehochwasser 2013 zunächst eingestellt und nun erneut aufgenommen wurden.

Das Vorhaben ist UVP-pflichtig (vgl. Kap.1.2), weshalb die Magdeburger Verkehrsbetriebe GmbH &

Co. KG die INROS LACKNER SE mit der Erstellung der Unterlagen für die Umweltverträglichkeits- prüfung beauftragte, die Inhalt dieses Dokumentes ist.

1.2 Rechtliche und methodische Grundlagen 1.2.1 Rechtliche Grundlagen

Die rechtliche Grundlage für das Genehmigungsverfahren bildet § 28 des Personenbeförderungs- gesetzes (PBefG). Demnach dürfen Betriebsanlagen für Straßenbahnen nur nach vorheriger Plan- feststellung gebaut werden, bei der die von dem Vorhaben berührten öffentlichen und privaten Be- lange einschließlich der Umweltverträglichkeit im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen sind.

Entsprechend Anlage 1 Nr. 14.11 (Bau einer Bahnstrecke für Straßenbahnen, […] im Sinne des Personenbeförderungsgesetzes, jeweils mit den dazugehörenden Betriebsanlagen) zum Umwelt- verträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) sowie § 2 UVPG LSA wurde für das Vorhaben eine allge- meine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 7 (1) UVPG Verb. m. d. Anl. 1 u. 2 durch die zuständige Behörde auf Basis der mit den wesentlichen Projektinformationen versehenen Unterlage „Schema für Einzelfallprüfung (EFP) nach §§ 3a und 3c UVPG sowie § 2 UVPG LSA“, Stand: 26.10.2015 durchgeführt. Im Ergebnis der Vorprüfung konnte das vorhabenbedingte Eintreten erheblicher oder nachteiliger Umweltauswirkungen nicht ausgeschlossen werden, woraus sich die Pflicht zur Durch- führung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gemäß § 3b UVPG für das Vorhaben ergibt. Zu- ständige Behörde ist das Dezernat für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr der Landeshauptstadt Magdeburg, welche mit dem Schreiben vom 11.01.2016 die Pflicht zur Durchführung einer UVP festgestellt hat.

(8)

Bauteil:

Block: Einleitung–

Rechtliche und methodische Grundlagen Seite: 8

Vorgang: Umweltverträglichkeitsstudie

Gemäß § 74 (2) UVPG in der aktuell geltenden Fassung des Gesetzes [1] sind Verfahren zur Um- weltverträglichkeitsprüfung nach der Fassung dieses Gesetzes, die vor dem 16. Mai 2017 galt, zu Ende zu führen, wenn vor diesem Zeitpunkt

1. das Verfahren zur Unterrichtung über voraussichtlich beizubringende Unterlagen in der bis dahin geltenden Fassung des § 5 Absatz 1 eingeleitet wurde oder

2. die Unterlagen nach § 6 in der bis dahin geltenden Fassung dieses Gesetzes vorgelegt wurden.

Da das Verfahren zur Unterrichtung über voraussichtlich beizubringende Unterlagen (Scoping) für das Vorhaben „Neubau Straßenbahnbetriebshof Nord“ vor dem benannten Stichtag abgeschlossen wurde, erfolgt die Erstellung der Unterlagen zur UVP somit nach den Anforderungen des UVPG in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010, zuletzt gändert am 30. November 2016 [2]. Die in der Unterlage enthaltenen Bezüge zu Paragraphen des UVPG beziehen sich demnach ebenfalls auf die vorherige Fassung des Gesetzes, sofern keine gesonderten Angaben gemacht werden.

Weitere für die Bearbeitung relevante nationale und internationale rechtliche Grundlagen werden nachfolgend überblicksartig aufgeführt. Ausführliche Angaben können dem Literaturverzeichnis (vgl.

Kap. 10) entnommen werden.

EU-Richtlinien

− EU-Vogelschutzrichtlinie

− Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie)

− Gewässerschutzrichtlinie (GSRL)

− Wasserrahmenrichtlinie (WRRL).

Nationale Rechtsvorschriften

− Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV)

− Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV)

− Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG)

− Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)

− Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)

− Denkmalschutzgesetz Sachsen-Anhalt (DenkmSchG LSA)

− Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (NatSchG LSA)

− Neununddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (39.

BImSchV)

− Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm)

− Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft)

− Wassergesetz des Landes Sachsen-Anhalt (WG LSA)

− Wasserhaushaltsgesetz (WHG).

(9)

Bauteil:

Block: Einleitung–

Rechtliche und methodische Grundlagen Seite: 9

Vorgang: Umweltverträglichkeitsstudie

1.2.2 Methodische Grundlagen

In der Umweltverträglichkeitsstudie sind durch den Vorhabenträger die Informationen gemäß § 6 UVPG zusammenzustellen, die die Genehmigungsbehörde zur Prüfung der Umweltverträglichkeit des Vorhabens benötigt.

Basierend auf der Unterlage zum Scopingtermin nach § 5 UVPG vom 26.04.2016 (Unterlage 19.01.07) hat die zuständige Planfeststellungsbehörde dem Vorhabenträger, den zu beteiligenden Behörden sowie Sachverständigen und Dritten am 25.08.2016 Gelegenheit zu einer Besprechung über Art und Umfang der voraussichtlich beizubringenden Unterlagen gemäß § 6 UVPG über die Umweltauswirkungen der Vorhaben gegeben (Scopingtermin). Im Ergebnis dieser Besprechung wurde der Vorhabenträger gemäß § 5 UVPG durch die Planfeststellungsbehörde über den voraus- sichtlichen Untersuchungsrahmen hinsichtlich Gegenstand, Umfang und Methodik der Umweltver- träglichkeitsprüfung unterrichtet.

Das durchzuführende Prüfungsverfahren umfasst die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen des Vorhabens auf die verschiedenen Schutzgüter ge- mäß § 2 UVPG:

− Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt,

− Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft,

− Kulturgüter und sonstige Sachgüter sowie

− die Wechselwirkungen zwischen den vorgenannten Schutzgütern.

Einen Überblick der Bearbeitungsschritte innerhalb der UVS entsprechend der erforderlichen Anga- ben gemäß § 6 (3) UVPG liefert die nachfolgende Tabelle 1.

Tabelle 1: Bearbeitungsschritte der UVS entsprechend der Anforderungen gemäß § 6 UVPG

Kapitel Bearbeitungsschritt der UVS rechtliche

Grundlage 2.1, 2.2 Vorhabenbegründung, Übersicht über die wichtigsten, vom Träger des Vorhabens geprüf-

ten anderweitigen Lösungsmöglichkeiten (Vorhabenalternativen) und Angabe der wesentli- chen Auswahlgründe im Hinblick auf die Umweltauswirkungen des Vorhabens

§ 6 (3) Nr. 5

2.3, 2.4 Beschreibung des geplanten Vorhabens mit Angaben über Standort, Art und Umfang sowie voraussichtlich verwendeten technischen Verfahren und auftretenden Wirkfaktoren

§ 6 (3) Nr. 1 4 Beschreibung der Umwelt und ihrer Bestandteile im Einwirkungsbereich des Vorhabens un-

ter Berücksichtigung des allgemeinen Kenntnisstandes und der allgemein anerkannten Prü- fungsmethoden

§ 6 (3) Nr. 4

5 Beschreibung der Maßnahmen, mit denen erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen des Vorhabens vermieden, vermindert oder, soweit möglich, ausgeglichen werden

§ 6 (3) Nr. 2 6 Ermittlung, Beschreibung und fachliche Bewertung der zu erwartenden erheblichen nach-

teiligen Umweltauswirkungen des Vorhabens

§ 6 (3) Nr. 3 8 Hinweise auf Vorhaben derselben Art, die gleichzeitig von demselben oder mehreren Trä-

gern verwirklicht werden sollen und in einem engen Zusammenhang stehen (kumulierende Vorhaben)

§ 3b (2)

9 Hinweise auf Schwierigkeiten, die bei der Zusammenstellung der Angaben aufgetreten sind, zum Beispiel technische Lücken oder fehlende Kenntnisse

§ 6 (4) Nr. 3

(10)

Bauteil:

Block: Einleitung–

Datengrundlagen Seite: 10

Vorgang: Umweltverträglichkeitsstudie

Weitergehende Hinweise zur Vorgehensweise und Bewertungsmethodik sind in den jeweiligen Ka- piteln enthalten.

1.3 Datengrundlagen

Als Datengrundlagen für die Erarbeitung der vorliegenden UVS werden die Ergebnisse von Fach- gutachten und Kartierungen sowie weitere allgemein verfügbare Daten- und Informationsgrundlagen herangezogen, die nachfolgend überblicksartig dargestellt sind.

Verwendete Fachgutachten und Kartierungen

− Schallgutachten (Unterlage 19.01.04)

− flächendeckende Biotoptypenkartierung mit Biotopansprache für das gesamte Vorhabengebiet einschließlich Schutzstatus nach Kartieranleitung des Landes Sachsen Anhalt [3] [4]

− faunistische Kartierungen der Tiergruppen, Fledermäuse, Brutvögel, Amphibien und Reptilien (Unterlage 19.01.05)

− Baugrundgutachten [5].

Überblick weiterer allgemein verfügbarer Daten- und Informationsgrundlagen

− Bauleitplanung (Flächennutzungsplan der Stadt Magdeburg [6], Bebauungsplan [7])

− Regionaler Entwicklungsplan für die Planungsregion Magdeburg [8]

− Baumschutzsatzung der Stadt Magdeburg [9]

− Bewertungsmodell Sachsen-Anhalt [10]

− topographische, geologische und hydrogeologische Karten, Luftbilder

− Informationen von Kommunal-, Landes- und Bundesbehörden bzw. –ämtern sowie wissen- schaftlichen Instituten (u.a. zu Denkmalen, Bodenbelastungen)

− Klimagutachten der Stadt Magdeburg [11]

− Klimafunktionskarte und Planungshinweiskarte Klima/Luft für die Landeshauptstadt Magdeburg [12] [13]

− aktuelle Luftgütedaten aus dem Luftüberwachungssystem Sachsen-Anhalt (LÜSA) [14]

− Informationen des Deutschen Wetterdienstes [15]

− Das Landschaftsbild im Stadtgebiet Magdeburgs – ein Beitrag zum Flächennutzungsplan [16]

− Landschaftsbildbewertung Magdeburg als Beitrag zum Flächennutzungsplan [17]

− Landschaftsplan der Landeshauptstadt Magdeburg [18]

− Denkmallisten [19].

(11)

Bauteil:

Block: Angaben zum Vorhaben, Wirkfaktoren und Wirkraum–

Begründung des Vorhabens Seite: 11

Vorgang: Umweltverträglichkeitsstudie

2 Angaben zum Vorhaben, Wirkfaktoren und Wirkraum

2.1 Begründung des Vorhabens

Der Straßenbahnbetriebshof Nord wurde von 1974 bis 1980 erbaut. Die Gleis- und übrigen Ver- kehrsanlagen weisen somit nach über 40 Jahren Verschleißerscheinungen auf und die Betriebsge- bäude entsprechen nicht mehr den aktuellen und erkennbar zukünftigen funktionalen Anforderun- gen, was u. a. auf die im Laufe der Jahre erheblich modifizierten Fahrzeugabmaße zurückzuführen ist. Bis zum Eintritt des Elbehochwassers im Jahr 2013 waren daher der Ausbau und die Erweiterung des Straßenbahnbetriebshofes Nord unter Einbezug der vorhandenen Gebäude und Infrastrukturen vorgesehen, jedoch wurden die Planungen infolge der durch das Hochwasser verursachten Schä- den an Straßen, Gleisanlagen und Hochbauten nicht fortgeführt.

Um den Straßenbahnbetriebshof künftig hochwassersicher zu gestalten und somit nachhaltig und ökonomisch tragbar zu konzipieren ist somit eine Anhebung des gesamten Geländeniveaus um ca.

2 m erforderlich, was wiederum die Notwendigkeit eines kompletten Ersatzneubaus beinhaltet.

2.2 Geprüfte anderweitige Lösungsmöglichkeiten (Vorhabenalternativen) Standortalternativen

Im Vorfeld der Untersuchungen wurden Standortalternativen für den Neubau des Betriebshofes Nord geprüft. Dabei wurden insbesondere die Festlegungen des Flächennutzungsplans [6], die An- bindung an das bestehende Straßenbahnnetz und die Verfügbarkeit von im Eigentum des Vorha- benträgers befindlichen Flächen geprüft. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass keine für das Vorha- ben geeigneten Standortalternativen zur Verfügung stehen.

Planungsalternativen Nullvariante

Die Nullvariante beinhaltet die reine Instandsetzung und Ertüchtigung der Anlagen des bestehenden Betriebshofes. Aufgrund der Anlagenparameter sowie der Hochwasserschäden infolge des Elbe- hochwassers 2013 ist die Nullvariante im Sinne der Nachhaltigkeit und der Erfüllung der zukünftigen Anforderungen für den Vorhabenträger wirtschaftlich nicht darstellbar.

Null-Plus-Variante

Diese Variante besteht in der Errichtung des neuen Betriebshofes weitestgehend am Standort der vorhandenen Anlagen, was die Stilllegung des Betriebshofes Nord während des gesamten Bauzeit- raumes erfordert. Aufgrund fehlender Ausweichkapazitäten der weiteren Betriebshöfe in Magdeburg wäre dies nur mit erheblichen Einschränkungen des Straßenbahnbetriebes in der gesamten Stadt verbunden (Ersatz durch Busbetrieb) und hätte erhebliche Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit der MVB, verbunden mit Kunden- und Akzeptanzverlust. Weiterhin ist die Variante nicht nachhaltig, da bei einem gleichartigen Hochwasser wie im Jahr 2013 neu errichtete Anlagen überflutet würden.

(12)

Bauteil:

Block: Angaben zum Vorhaben, Wirkfaktoren und Wirkraum–

Vorhabenbeschreibung Seite: 12

Vorgang: Umweltverträglichkeitsstudie

Neubauvariante ohne Hochwasserschutz

Diese Variante entspricht grundsätzlich der im Rahmen der UVS betrachteten Planungsvariante, allerdings ohne die Geländeerhöhung. Hieraus resultiert eine verringerte Flächeninanspruchnahme, jedoch besteht damit ein Schadensrisiko bei einem vergleichbaren Hochwasserereignis wie im Jahr 2013. Somit ist diese Variante ebenfalls als nicht nachhaltig einzustufen.

Unter Berücksichtigung der fachlichen, wirtschaftlichen und eigentumsrechtlichen Anforderungen sowie der Erfordernisse des Hochwasserschutzes stellt die in Kapitel 2.3 beschriebene Planungs- variante am ungefähren Standort des vorhandenen Betriebshofes (geringe Verschiebung des Ge- ländes nach Süden) somit die Optimallösung zur Vorhabenumsetzung dar.

2.3 Vorhabenbeschreibung

Der Straßenbahnbetriebshof Nord befindet sich im Industriegebiet Rothensee im Norden von Mag- deburg. Ein Lageüberblick kann Abbildung 1 entnommen werden.

Abbildung 1: Lage des Straßenbahnbetriebshofes Nord in Magdeburg (rot umrandet)

Im Zuge des Vorhabens ist die grundhafte Erneuerung und Umverlegung der Gleisanlagen in Ver- bindung mit dem Neubau der Abstellhalle, dem Umbau bzw. der Erweiterung der Werkstatthalle incl.

Waschhalle und der UFD-Anlage vorgesehen. Dabei erfolgt der schrittweise Rückbau der Bestands- gebäude und –anlagen, mit Ausnahme des Unterwerks, um den laufenden Betrieb während der Baumaßnahme zu gewährleisten.

(13)

Bauteil:

Block: Angaben zum Vorhaben, Wirkfaktoren und Wirkraum–

Potenzielle umweltrelevante Wirkfaktoren Seite: 13

Vorgang: Umweltverträglichkeitsstudie

Wesentlicher Vorhabenbestandteil ist weiterhin die Herstellung der Hochwassersicherheit des ge- samten Standortes. Aus diesem Grund wird das Gelände des Straßenbahnbetriebshofes Nord durch eine Bodenauffüllung um ca. 2 m erhöht. Aus der Geländeerhöhung resultiert ferner die Notwendig- keit der Anpassung der Straßen- und Gleisanbindung an das öffentliche Straßen- und Schienennetz im Bereich des August-Bebel-Dammes sowie sämtlicher Verkehrs-, Versorgungs- und Erschlie- ßungsfahrflächen, Gehwege und Stellflächen für den ruhenden Verkehr. Das Gelände ist für den Kfz-Verkehr einschließlich der Feuerwehrzufahrt über eine neue Umfahrt um den Werkstattkomplex zu erschließen.

Für die Verkehrsanlagen ist neben der Höhenanpassung die Schmutzwasserentsorgung, die Stra- ßenbeleuchtung und die Straßenentwässerung zu erneuern, an die auch die Dachentwässerung der Hochbauten anzuschließen ist.

Weiterer Bestandteil des Vorhabens ist die Baufeldfreimachung einer ca. 3,7 ha großen zukünftigen Gewerbefläche im Norden sowie die Flächenvorbereitung einer westlich des Betriebshofgeländes befindlichen ca. 4,1 ha großen Fläche, die als Maßnahmenfläche für die Kompensation von Eingrif- fen im Rahmen der Straßenbahnnetzerweiterung vorgesehen ist.

Hinsichtlich des Bauablaufes sind voraussichtlich folgende wesentliche Arbeitsschritte vorgesehen:

1. Abbruch der Abstellgleise, Geländeauffüllung und Bau des neuen Werkstattgebäudes incl.

Waschhalle, Lackiererei, UFD und Abfallsammelstelle

2. Geländeauffüllung im Bereich unterhalb der Gleisanlagen und Bau der Abstellhalle auf dem ca.

2,4 ha großen bisher ungenutzten Grundstücksteil am Südrand des Geländes 3. Abriss der alten Werkstatt incl. Waschhalle, anschließende Geländeauffüllung 4. Bau neuer Parkplätze mit vorheriger Geländeauffüllung

5. Baufeldfreimachung der Gewerbefläche (ca. 3,68 ha) am Nordrand des Geländes

6. Baufeldfreimachung der als Maßnahmenfläche vorgesehenen, westlich an das eigentliche Be- triebsgelände angrenzenden Grundstücksfläche (ca. 4,1 ha, z.Z. Acker).

2.4 Potenzielle umweltrelevante Wirkfaktoren

Die durch das Vorhaben bedingten potenziellen Wirkungen bilden die Grundlage für die Ermittlung und Darstellung der potenziellen umwelterheblichen Auswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter.

Der Untersuchungsumfang erstreckt sich laut allgemeiner Verwaltungsvorschrift zur Ausführung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPVwV, Ziffer 0.3) insbesondere auf die Folgen der Errichtung oder des bestimmungsgemäßen Betriebes eines Vorhabens.

In Tabelle 2 werden die möglichen Wirkfaktoren des Vorhabens dargestellt. Dabei wird zwischen bau-, anlage- und betriebsbedingten Wirkungen unterschieden.

(14)

Bauteil:

Block: Angaben zum Vorhaben, Wirkfaktoren und Wirkraum–

Abgrenzung des potenziellen Wirkraums Seite: 14

Vorgang: Umweltverträglichkeitsstudie

Tabelle 2: Potenzielle umweltrelevante Wirkfaktoren

Art Beschreibung

baubedingt

(Dauer der Wirkung:

zeitlich begrenzt auf die Bauzeit)

- Emissionen von Lärm, Schadstoffen, Staub, Licht, Erschütterungen

- temporäre Überbauung/Flächeninanspruchnahme durch Baustelleneinrichtungen, Materiallage- rungen u.a.

- umfangreiche Bodenbewegungen/ Abgrabungen und Aufschüttungen - Nutzungseinschränkungen des Vorhabengebietes

anlagebedingt (Dauer der Wirkung:

dauerhaft)

- Überschüttung der anstehenden Böden, Veränderung des Gebietsreliefs durch Geländeerhöhung - Flächeninanspruchnahme/ Versiegelung durch neue Gleisanlagen, Straßen und Gebäude - Teilentsiegelung durch Flächenpervorierung

- Rodung von Siedlungsgehölzen und Einzelbäumen betriebsbedingt

(Dauer der Wirkung:

beim Betrieb bzw.

Nutzung der Anla- gen)

- Änderung der Lärmemissionsbelastungen durch geringfügig erhöhtes Verkehrsaufkommen (per- spektivische Mitnutzung durch Busse) im Betriebshof und Verlagerung der Fahrstrecken - Verlagerung der Lichtemissionen durch veränderte Beleuchtung des Betriebshofes

- Änderungen der betriebsbedingten Schadstoffbelastungen durch Lageänderung und Kapazitätser- höhung der Lackiererei (zukünftige Nutzung auch für Busse)

2.5 Abgrenzung des potenziellen Wirkraums

Der gemäß Scopingverfahren entsprechend den zu erwartenden Projektwirkungen abgegrenzte, im Rahmen der UVP grundsätzlich zu betrachtende potenzielle Wirkraum umfasst das künftige Ge- lände des Betriebshofes zzgl. einer Wirkzone von 200 m Breite. Hieraus ergibt sich ein ca. 64 ha großes Untersuchungsgebiet mit potenziellen direkten und indirekten Auswirkungen des Vorhabens, dass die Flächen einschließt, die für vorhabenbedingte Veränderungen prognostiziert werden kön- nen, unabhängig davon, ob diese als erheblich oder unerheblich, positiv oder negativ einzustufen sind.

Eine Lagedarstellung des potenziellen Wirkraums ist in Abbildung 2 enthalten.

Abbildung 2: Abgrenzung des potenziellen Wirkraumes (schwarze Linie)

(15)

Bauteil:

Block: Überblick über den Planungsraum–

Raumordnung und Bauleitplanung Seite: 15

Vorgang: Umweltverträglichkeitsstudie

Für das Schutzgut Mensch (Schallimmissionen) erforderliche Anpassungen des Untersuchungsge- bietes werden in den jeweiligen Abschnitten in den Kapiteln 4 und 6.2 berücksichtigt und erläutert.

3 Überblick über den Planungsraum

3.1 Raumordnung und Bauleitplanung

Für das Vorhabengebiet sind keine überfachlichen und fachlichen Ziele der Raumordnung im Regi- onalen Entwicklungsplan der Region Magdeburg (05/2006 [8]) bezogen auf den öffentlichen Perso- nennahverkehr (ÖPNV) und Straßenbahnausbau in der Landeshauptstadt Magdeburg formuliert.

Das Vorhaben stellt zudem kein raumbedeutsames Vorhaben im Sinne des § 1 Raumordnungsver- ordnung des Bundes dar.

Der überwiegende Teil der für den Neubau des Straßenbahnbetriebshofes Nord vorgesehenen Flä- chen ist im Flächennutzungsplan der Stadt Magdeburg (11/2015) als Flächen für den Verkehr mit Zweckbestimmung Betriebsbahnhof Straßenbahn/ Bus ausgewiesen [6] (vgl. Abbildung 3).

Die süd- und westlich angrenzenden, ebenfalls durch das Vorhaben beanspruchten Bereiche sind als Grünfläche, die im Südosten befindlichen Areale als gewerbliche Baufläche sowie als Fläche für Ver- und Entsorgungseinrichtungen festgelegt. Im Norden des Betriebshofgeländes sind ebenfalls Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen sowie gewerbliche Bauflächen und Flächen für den Ge- meindebedarf mit Zweckbestimmung öffentliche Verwaltungen ausgewiesen [6].

Direkt nördlich an den Planungsraum grenzt der vorhabenbezogene Bebauungsplan (B-Plan) Nr.

103-5.1 „August-Bebel-Damm 17“ an [7] (Abbildung 3).

Abbildung 3: Auszug aus dem Flächennutzungsplan der Landeshauptstadt Magdeburg (links; Straßenbahn- betriebshof rot umrandet) und Auszug aus dem Lageplan zum B-Plan Nr. 103-5.1

(16)

Bauteil:

Block: Überblick über den Planungsraum–

Natur und Landschaft Seite: 16

Vorgang: Umweltverträglichkeitsstudie

Inhalt dieses B-Plans ist die Festsetzung eines Großteils seines Geltungsbereiches als sonstiges Sondergebiet für Anlagen zur Nutzung von Sonnenenergie durch eine Freiflächen-Photovoltaik-So- laranlage. Unmittelbar an der Grenze zum bestehenden Betriebshof der MVB befindet sich eine als Privatstraße ausgewiesene Verkehrsfläche, im östlichen Teil begleitet durch eine private Grünfläche.

Nach aktuellem Kenntnisstand befinden sich angrenzend an das Untersuchungsgebiet keine weite- ren in Aufstellung oder Änderung befindlichen Bebauungspläne.

3.2 Natur und Landschaft Naturräumliche Lage

Die Landeshauptstadt Magdeburg ist der Magdeburger Börde, dem Dessauer Elbtal sowie der Stadt- landschaft zuzuordnen. Am Ostrand der Magdeburger Börde gegründet, dehnte sich das Stadtgebiet im Laufe der Zeit bis in das Dessauer Elbetal hinein aus.

Das Untersuchungsgebiet ist entsprechend des Landschaftsplans der Landeshauptstadt Magde- burg [18] Bestandteil der Stadtlandschaft. Diese zeichnet sich durch eine Vielzahl an Gebäuden in hoher Dichte, enge Straßenschluchten, vollständig versiegelte Plätze und ein geringes Maß an Ve- getation im Zentrum aus, während die Stadtrandbereiche durch heterogene Nutzungen gekenn- zeichnet sind. Das spiegelt sich in dem in nördlicher Randlage Magdeburgs befindlichen Untersu- chungsgebiet wieder, in dem kleinflächig wechselnd der Straßenbahnbetriebshof, Gewerbegebiete, Wohnstandorte, Ödländereien und landwirtschaftliche Nutzflächen vorhanden sind.

Europäische Schutzgebiete

Das Untersuchungsgebiet liegt außerhalb europäischer Schutzgebiete. Die im Umfeld vorhandenen Natura-2000-Gebiete (FFH-Gebiete und EU-Vogelschutzgebiet) sind in Abbildung 4 dargestellt.

Abbildung 4: Übersichtslageplan europäische Schutzgebiete

(17)

Bauteil:

Block: Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Umwelt und ihrer Bestandteile–

Natur und Landschaft Seite: 17

Vorgang: Umweltverträglichkeitsstudie

Das FFH-Gebiet „Elbaue zwischen Saalemündung und Magdeburg“ (DE 3936-301) befindet sich östlich in ca. 1 km Entfernung zum Untersuchungsgebiet. Gemäß § 34 BNatSchG wurde für dieses Schutzgebiet eine Vorprüfung auf Erforderlichkeit einer FFH-Verträglichkeitsprüfung durchgeführt.

Im Ergebnis der Vorprüfung wurde festgestellt, dass vorhabenbedingt keine erheblichen Beeinträch- tigungen des Schutzzwecks und der Erhaltungsziele des FFH-Gebietes „Elbaue zwischen Saa- lemündung und Magdeburg“ entstehen und das Projekt dementsprechend mit den Erhaltungszielen des Natura-2000-Gebietes verträglich ist.

Die darüber hinaus nächstgelegenen Natura 2000-Gebiete

– „Elbaue südlich Rogätz mit Ohremündung“ (FFH-Gebiet DE 3736-301) und – „Elbaue Jerichow“ (EU Vogelschutzgebiet DE 3437-401)

befinden sich im Norden ca. 5 km vom Vorhabengebiet entfernt. Aufgrund der Entfernung des Vor- habengebietes können erhebliche Beeinträchtigungen der jeweiligen Erhaltungsziele beider Schutz- gebiete unter Berücksichtigung der potenziellen Projektwirkungen sowie ihrer maximalen Reichweite von ca. 200 m ausgeschlossen werden. Weitergehende Untersuchungen zur FFH-Verträglichkeit gemäß § 34 BNatSchG sind daher nicht erforderlich.

Nationale Schutzgebiete

Östlich des Vorhabengebietes befinden sich

– das Biosphärenreservat „Mittelelbe“ (STBR_0004LSA)

– das Landschaftsschutzgebiet „Zuwachs-Külzauer Forst“ (STLSG0016JL)

– das Landschaftsschutzgebiet „Barleber-Jersleber See mit Elbniederung (STLSG0015MD) in mind. ca. 1 km Entfernung zum Vorhabengebiet und somit außerhalb der Reichweite der Projekt- wirkungen, sodass erhebliche Beeinträchtigungen der genannten Schutzgebiete ausgeschlossen werden können. Im Zuge der weiteren Bearbeitung ist die Berücksichtigung von Schutzgebieten daher nicht erforderlich.

4 Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Umwelt und ihrer Bestandteile

Für die Zustandsanalyse ist der Ausgangspunkt eine problemorientierte Bestandsaufnahme der Um- welt im vorgegebenen Untersuchungsraum (Einwirkungsbereich des Vorhabens) anhand der in § 2 UVPG genannten Schutzgüter. Zur Ermittlung des ökologischen Potenzials im Untersuchungsraum können u.a. folgende aufeinander aufbauende Schritte notwendig sein:

– Beschreibung des jeweiligen Schutzguts (Vorbelastung, Natürlichkeitsgrad, Naturnähe und Seltenheit etc.)

– Darstellung der Schutzwürdigkeit (Funktionen im Naturhaushalt, Nutzungseignung etc.) – Abschätzung der Empfindlichkeit gegenüber zusätzlichen Belastungen.

(18)

Bauteil:

Block: Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Umwelt und ihrer Bestandteile–

Schutzgut Mensch, einschließlich der menschlichen Gesundheit Seite: 18 Vorgang: Umweltverträglichkeitsstudie

Die Zustandsanalyse schließt mit einer Beurteilung der Bedeutung des Schutzguts (bzw. einzelner Segmente davon) im vorgegebenen Untersuchungsraum ab. Diese Bewertung erfolgt in vier Stufen (sehr hoch/außergewöhnliche Bedeutung, hoch/besondere Bedeutung, mittel/allgemeine Bedeu- tung, niedrig/geringe Bedeutung).

4.1 Schutzgut Mensch, einschließlich der menschlichen Gesundheit Bestand

Die Beschreibung und Bewertung des Schutzgutes Mensch erfolgt mit dem Ziel der Wahrung der Gesundheit und des Wohlbefindens der Menschen im Rahmen des Planungsprozesses. Diesem Schutzziel wird mit der Betrachtung der Funktionen „Wohnen und Wohnumfeld” sowie „Erholung und Freizeit” im Rahmen der UVS entsprochen. Die menschliche Gesundheit wird innerhalb dieser Kapitel mit betrachtet.

Der Untersuchungsraum zum Schutzgut Mensch wird über die Festlegungen gemäß Kap.2.5 hinaus um die angrenzenden Wohnstandorte erweitert.

Wohn- und Wohnumfeldfunktion

Das Untersuchungsgebiet liegt im Stadtteil Gewerbegebiet Nord der als Oberzentrum fungierenden Landeshauptstadt Magdeburg. Die Wohnstandorte konzentrieren sich im Süden des Untersu- chungsraumes und werden von lockerer Einzel- und Doppelhausbebauung dominiert, die durch mehrere kleinere Verkehrswege erschlossen ist. Die Siedlungsgebiete sind im Bereich der Niegrip- per Straße/Ziegeleistraße als Wohnbaufläche, im Bereich „Am Deichwall“ als Mischgebiet ausge- wiesen [6].

Das direkte Umfeld der Wohnstandorte wird von kleineren Gewerbegebieten sowie landwirtschaftli- chen Nutzflächen geprägt. Darüber hinaus befindet sich ein Umspannwerk nordöstlich des Misch- gebietes „Am Deichwall“. Nördlich der Freiflächen im Zentrum des Untersuchungsgebietes schließt sich großräumig das Gelände des Straßenbahnbetriebshofes an.

Im Norden und Osten des Untersuchungsgebietes nehmen überwiegend gewerbliche und der öf- fentlichen Verwaltung dienende Nutzungen den Raum ein.

Erholungs- und Freizeitfunktion

Als Freizeit- und Naherholungsziel ist der überwiegend gewerblich geprägte, innerstädtische Unter- suchungsraum von nachrangiger Bedeutung. Auch die landwirtschaftlich genutzten Flächen des Un- tersuchungsgebietes weisen infolge ihrer Strukturarmut (vgl. Kap.4.6) nur geringe Qualitäten in Be- zug auf eine landschaftsgebundene Erholungsfunktion auf.

Lediglich die Erdkuhle im Süden des Untersuchungsgebietes ist als Bade- und Angelgewässer und somit als Naherholungsbereich für die städtische, in unmittelbarer Umgebung des Sees lebende Bevölkerung relevant. Die im Umfeld vorhandenen Industrie- und Gewerbegebiete sowie der das Untersuchungsgebiet durchquerende August-Bebel-Damm, eine relativ stark frequentierte Haupt- verkehrsstraße, führen jedoch zu einer Minderung der Aufenthaltsqualität dieses Raumes, insbe- sondere in Bezug auf die menschliche Gesundheit. Darüber hinaus befinden sich mit dem Barleber

(19)

Bauteil:

Block: Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Umwelt und ihrer Bestandteile–

Schutzgut Mensch, einschließlich der menschlichen Gesundheit Seite: 19 Vorgang: Umweltverträglichkeitsstudie

und dem Neustädter See im weiträumigen Umfeld des Untersuchungsraumes etablierte Naherho- lungszentren mit entsprechenden Freizeitangeboten und infrastrukturellen Einrichtungen, sodass insgesamt von einer geringen Nutzungsintensität der Erdkuhle als Naherholungsbereich ausgegan- gen wird.

Vorbelastung

Mit dem stark frequentierten August-Bebel-Damm, dem Straßenbahnbetriebshof sowie den Ge- werbe- und Industriegebieten sind für einen städtischen Bereich typische Störquellen vorhanden, sodass die daraus resultirenden Schadstoff- und Lärmemissionen die wesentliche Vorbelastung des Gebietes darstellen. Hinzu kommen sporadisch auftretende Staub- und Schallemissionen zu den Ansaat- und Erntezeiten in den an die landwirtschaftlichen Flächen des Untersuchungsgebietes an- grenzenden Wohnstandorten.

Bewertung

Die Bedeutung der Gebiete ergibt sich aus ihrer Nutzungsqualität für die Funktionen „Wohnen und Wohnumfeld” sowie „Erholung” unter Berücksichtigung des Kriteriums der menschlichen Gesund- heit. Die Bewertung erfolgt hinsichtlich der Bedeutung bzw. der Empfindlichkeit der Bereiche gegen- über den durch das Vorhaben zu erwartenden Auswirkungen und ist in Abbildung 5 dargestellt.

Abbildung 5: Bewertung des Untersuchungsgebietes hinsichtlich des Schutzgutes Mensch

Als Flächen mit sehr hoher Bedeutung für die Wohn- und Wohnumfeldfunktion werden demnach sämtliche Wohngebiete und Mischgebiete im Untersuchungsraum bewertet. Mit vorrangiger Wohn- nutzung sind diese Bereiche ständiger Lebens- und Aufenthaltsraum von Menschen. Entsprechend besitzen sie eine sehr hohe Empfindlichkeit gegenüber Beeinträchtigungen der Wohn- und Woh- numfeldfunktion.

(20)

Bauteil:

Block: Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Umwelt und ihrer Bestandteile–

Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt Seite: 20 Vorgang: Umweltverträglichkeitsstudie

Die Erdkuhle weist nur eine geringe Nutzungsintensität und Erschließung auf, ist aber aufgrund ihrer Lage und naturräumlichen Ausstattung potenziell als Fläche für die landschaftsbezogene Naherho- lung geeignet und besitzt in diesem Zusammenhang eine mittlere Bedeutung.

Eine geringe Bedeutung kommt schließlich den übrigen Bereichen des Untersuchungsgebietes zu.

4.2 Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt 4.2.1 Pflanzen/Biotope

Bestand

Als Grundlage für die floristische Bewertung des Gebietes wurde im August 2017 eine flächende- ckende Biotoptypenkartierung im Untersuchungsgebiet durchgeführt. Die Zuordnung abgrenzbarer Raumeinheiten erfolgte nach der Kartieranleitung des Landes Sachsen-Anhalt [3] [4].

Demnach lässt sich der Untersuchungsraum hinsichtlich seiner Biotopstrukturen in größere Biotop- komplexe gliedern, die nachfolgend im Überblick beschrieben werden. Eine kartografische Darstel- lung der Biotoptypen erfolgt im Lageplan Bestand Realnutzung Biotope (Unterlage 19.01.06, An- hang 1).

Siedlungs- und Verkehrsflächen

Der Großteil des Untersuchungsgebietes stellt einen innerstädtischen, anthropogen überprägten Le- bensraum dar.

Im Zentrum befindet sich eine als Straßenbahnbetriebshof genutzte Fläche, die von Verkehrsanla- gen und Betriebsgebäuden dominiert wird. Die Rest- und Splitterflächen sind als Grünbereiche an- gelegt. Auf den ungenutzten Randstreifen des Betriebshofgeländes haben sich verschiedene Pio- niergehölze aus Pappeln, Birken und Ahorn angesiedelt.Das Umfeld wird im Norden und Osten von überwiegend gewerblich genutzten Einzelgebäuden, darunter zum Teil große Gebäudekomplexe, geprägt. Den Gebäuden sind größtenteils Rasenflächen und Siedlungsgehölze vor- bzw. zwischen- gelagert, sodass sich insgesamt eine lockere Bebauungsstruktur ergibt. Nördlich des Betriebshof- geländes befindet sich darüber hinaus ein Solarpark mit nahezu flächig ausgeprägter Vegetation aus jungen Pappeln, Kriechrasen und Ruderalarten.

Weitere anthropogen genutzte bzw. überformte Elemente bilden die Verkehrsflächen im Untersu- chungsgebiet. Darunter der von Nord nach Süd das Gebiet durchquerende August-Bebel-Damm einschließlich der Gleisanlagen, die im Westen verlaufende Burger Straße sowie zahlreiche versie- gelte Wirtschaftswege, Parkstell- und Lagerflächen, sodass der gegenwärtige Zerschneidungsgrad hoch ist.

Ackerlandschaft und Grünlandnutzung

Im Süden und Westen charakterisieren intensiv genutzte, landwirtschaftliche Flächen und Grünland- bereiche sowie eine zum Zeitpunkt der Kartierung unbewirtschaftete Ackerbrache westlich des Stra- ßenbahnbetriebshofes den Untersuchungsraum. Die Freiflächen sind in den Randbereichen entlang der Feldraine teilweise durch Heckenstrukturen und Baumreihen umsäumt. Darüber hinaus befinden

(21)

Bauteil:

Block: Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Umwelt und ihrer Bestandteile–

Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt Seite: 21 Vorgang: Umweltverträglichkeitsstudie

sich einige Gebüsche, Baumgruppen und Einzelbäume sowie ein Kleingewässer im Bereich der Grünlandflächen um die Erdkuhle.

Gehölzbiotope

Neben den bereits genannten Gehölzstrukturen im Bereich der Siedlungsräume und Offenlandflä- chen werden die Burger Straße sowie stellenweise der August-Bebel-Damm von Alleen, Baumrei- hen und –gruppen sowie Hecken begleitet. Ein Mischbestand, dominiert von Weiden mit vereinzel- ten Pappeln, Birken und Ulmen, bildet einen gewässerbegleitenden Gehölzsaum um die Erdkuhle.

Darüber hinaus befindet sich im Nordwesten des Untersuchungsgebietes ein kleinräumiger Teilbe- reich einer großen Sukzessionsfläche, die mit einem Mosaik aus Bäumen, Sträuchern und gehölz- freien Ruderalflächen bestanden ist.

Gewässer- und Feuchtbiotope

Die im Süden gelegene Erdkuhle als einziges größeres Gewässer im Untersuchungsgebiet zeichnet sich durch eine naturnahe Ausprägung und einen gewässerbegleitenden, standorttypischen Gehölz- saum (Weiden dominierend), kleinräumige Röhrichtbestände und mesophilem Grünland mit verein- zelten Gehölzstrukturen aus. Darüber hinaus befinden sich im Umfeld der Erdkuhle mehrere Klein- gewässer.

Gesetzlich geschützte Biotope

Nachfolgend werden die Biotoptypen im Untersuchungsgebiet aufgeführt, die als gesetzlich ge- schützt eingestuft sind.

Tabelle 3: Gesetzlich geschützte Biotope im Untersuchungsgebiet

Biotoptyp Kurzbeschreibung Bezeichnung Schutz-

status HAC Neuanpflanzung einer Allee entlang der Burger Str. im Norden des

UG, BHD < 15 cm

Allee § 21

HEC, HED, HEX, HRB

Einzelbäume sowie Laubbäume innerhalb von Gehölzbiotopen mit

StU ≥ 50 cm Bäume BSchSM

HHA, HHB Strauch- und Strauch-Baumhecken entlang von Feldrainen und Verkehrswegen, vorwiegend im Westen und Süden des Untersu- chungsgebietes

Hecken (außerhalb erwerbsgärtnerisch genutzter Flächen)

§ 22

NLA Drei kleinflächige Bestände von Landröhricht (Schilf) nördlich des

Abgrabungsgewässers „Erdkuhle“ Röhrichte § 30

SED Abgrabungsgewässers „Erdkuhle“ im Süden des UG, offene Was- serfläche, Ufer mit Schilf und Badestellen

naturnahes Stillge- wässer einschließ- lich Ufervegetation

§ 30

YPW (HYB, URA)

Große Sukzessionsfläche im Norden des UG entstanden auf Sied- lungsbrache, Fläche befindet sich im mittleren Sukzessionsstadium und ist geprägt von einem Mosaik aus Bäumen, Sträuchern und ge- hölzfreien Ruderalflächen; der Anteil der Gehölze liegt bei 50 %; Ar- ten: z.B. Pappel, Weide, Holunder, Brombeere, Rainfarn, Knäulgras

Verbuschter Mager-

rasen § 30

Erläuterung: § 21 – gemäß § 21 NatSchG LSA geschützte Allee; § 22 und § 30 – aufgrund § 30 BNatSchG i.V.m. § 22 NatSchG LSA geschützter Biotoptyp; BSchSM – gemäß Baumschutzsatzung Magdeburg [9] ab einem bestimmten Stammdurchmesser geschützte Bäume

(22)

Bauteil:

Block: Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Umwelt und ihrer Bestandteile–

Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt Seite: 22 Vorgang: Umweltverträglichkeitsstudie

Vorbelastung

Das Untersuchungsgebiet weist Vorbelastungen aufgrund von Schadstoffeinträgen infolge des Ver- kehrs auf dem August-Bebel-Damm, des Bahnbetriebs auf den Gleisanlagen der Magdeburger Ver- kehrsbetriebe, der landwirtschaftlichen Nutzung der Acker- und Grünlandflächen sowie der vorhan- denen Gewerbeansiedlungen auf.

Bewertung

Die Bewertung wird auf der Ebene der im Bestandsplan Realnutzung Biotope (Unterlage 19.01.06, Anhang 1) dargestellten Ergebnisse der Biotopkartierung unter besonderer Berücksichtigung der gesetzlich geschützten Biotope vorgenommen und in der folgenden Tabelle zusammengefasst in den Wertstufen sehr hoch - hoch - mittel - gering dargestellt.

Tabelle 4: Bewertung der Biotopflächen des Untersuchungsgebietes Wertstufe Biotopkürzel Biotoptyp

sehr hoch NLA Schilf-Landröhricht

SED Nährstoffreiche Abbaugewässer

STA/ STY Wald-Tümpel/Soll/ Sonstiger Tümpel/Soll

YPW (HYB, URA) Pionierwald, Mischbestand Pappel und Weide (Gebüsch stickstoffreicher, rudera- ler Standorte, Ruderalflur gebildet von ausdauernden Arten)

hoch HAC Junge Allee aus überwiegend heimischen Gehölzen

HEC Baumgruppe/-bestand aus überwiegend einheimischen Arten HEX Sonstiger Einzelbaum (mit StU > 50 cm)

HHA/ HHB; HHY Strauchhecke/ Strauch-Baumhecke aus überwiegend heimischen Arten; Sonstige Hecke

HRB Baumreihe aus überwiegend heimischen Gehölzen

XQX Mischbestand Laubholz, überwiegend heimische Baumarten mittel ABB Unbefristete Stilllegung, Fläche selbstbegrünend

GMF Ruderales mesophiles Grünland

GSY Sonstige Wiese

HED Baumgruppe/-bestand aus überwiegend nicht-einheimischen Arten HEX Sonstiger Einzelbaum (mit StU < 50 cm)

HRC Baumreihe aus überwiegend nicht-heimischen Gehölzen HYB Gebüsch stickstoffreicher, ruderaler Standorte

NUY Sonstige feuchte Hochstaudenflur, Dominanzbestände heimischer nitrophiler Ar- ten

PYY Sonstige Grünanlage, nicht parkartig

UDY Sonstiger Dominanzbestand

URA Ruderalflur gebildet von ausdauernden Arten

YPP/YPW Pionierwald, Mischbestand Silber- und Zitterpappel/ Pappel und Weide gering AIB Intensiv genutzter Acker auf Löß-, Lehm- oder Tonboden

BEY Sonstige Ver- und Entsorgungsanlage

BIA; BIB; BID; BIY Büro- und Verwaltungsgebäude; Werk- oder Lagerhalle, industrielle Anlage; Ge- werbegebiet; Sonstige Bebauung

BDC Landwirtschaftliche Produktionsanlage

(23)

Bauteil:

Block: Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Umwelt und ihrer Bestandteile–

Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt Seite: 23 Vorgang: Umweltverträglichkeitsstudie

Wertstufe Biotopkürzel Biotoptyp

gering BSE Einzelhausgebiet

FKB (VHA) Kanal in Betrieb (Hafenanlage) VBA Gleisanlage in Betrieb

VPB; VPE; VPZ Parkplatz, Rastplatz; Lagerplatz; Befestigter Platz

VSA; VSB; VSY Teilversiegelte Straße; Ein- bis zweispurige Straße (versiegelt); Sonstige Straße VWA; VWB; VWD Unbefestigter Weg; Befestigter Weg; Fuß-/Radweg (ausgebaut)

4.2.2 Tiere

Die Bestandsbeschreibung erfolgt anhand der Ergebnisse der im Zeitraum von August 2017 bis Juli 2018 durchgeführten Kartierungen (Unterlagen 19.01.05) zu den entsprechend der Festlegungen des Scopingtermins nachfolgend aufgeführten, planungsrelevanten Tiergruppen:

– Brutvögel – Fledermäuse – Amphibien – Reptilien.

4.2.2.1 Brutvögel Bestand

– Im Rahmen der in der Brutsaison 2018 durchgeführten Brutvogelkartierung (Unterlage 19.01.05.1) wurden die in der folgenden Nennung in der Roten Liste M-V (Kategorien 0-3 und R, d.h. Arten mit geographischer Restriktion in Deutschland)

– Vogelarten des Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie bzw. streng geschützte Arten gemäß Bundesartenschutzverordnung/EU-Artenschutzverordnung

– Arten mit besonderen Habitatansprüchen (u.a. Koloniebrüter, große Rast-/Schlafgemein- schaften bildende Arten).

Tabelle 5 aufgeführten Arten im Untersuchungsgebiet nachgewiesenen. Als wertgebende Brutvo- gelarten werden diejenigen klassifiziert, die mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllen:

– Nennung in der Roten Liste M-V (Kategorien 0-3 und R, d.h. Arten mit geographischer Restriktion in Deutschland)

– Vogelarten des Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie bzw. streng geschützte Arten gemäß Bundesartenschutzverordnung/EU-Artenschutzverordnung

– Arten mit besonderen Habitatansprüchen (u.a. Koloniebrüter, große Rast-/Schlafgemein- schaften bildende Arten).

Tabelle 5: Nachweise europäischer Brutvogelarten im Untersuchungsgebiet Deutscher Name Wissenschaftlicher Name RL

D

RL LSA

EU VS-RL

BNat

SchG Status Bestand

Höckerschwan Cygnus olor * * - - NG 3

(24)

Bauteil:

Block: Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Umwelt und ihrer Bestandteile–

Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt Seite: 24 Vorgang: Umweltverträglichkeitsstudie

Deutscher Name Wissenschaftlicher Name RL D

RL LSA

EU VS-RL

BNat

SchG Status Bestand

Graugans Anser anser * * - - NG 4

Stockente Anas platyrhynchos * * - - NG 2

Jagdfasan Phasianus colchicus k. A. k. A. - - B 4

Kormoran Phalacrocorax carbo * * - - NG 1

Graureiher Ardea cinerea * V - - NG 1

Rohrweihe Circus aeruginosus * * I § NG 2

Sperber Accipiter nisus * * - § NG 1

Rotmilan Milvus milvus V V I § NG 1

Schwarzmilan Milvus migrans * * I § NG 2

Mäusebussard Buteo buteo * * - § NG 2

Turmfalke Falco tinnunculus * * - § NG 1

Straßentaube Columba livia f. domestica k. A. k. A. - - NG 2

Kuckuck Cuculus canorus V 3 - - BZB 1

Waldohreule Asio otus * * - § NG 1

Mauersegler Apus apus * * - - B 3

Wendehals Jynx torquilla 2 3 - § BZB 1

Grünspecht Picus viridis * * - § B 1

Buntspecht Dendrocopos major * * - - BZB 1

Pirol Oriolus oriolus V * - - BZB 1

Neuntöter Lanius collurio * V I - B 1

Elster Pica pica * * - - BZB 1

Rabenkrähe Corvus corone * * - - NG 4

Nebelkrähe Corvus cornix * * - - NG 2

Blaumeise Parus caeruleus * * - - B 1

Kohlmeise Parus major * * - - B 4

Feldlerche Alauda arvensis 3 3 - - BZB 1

Rauchschwalbe Hirundo rustica 3 3 - - B 2

Mehlschwalbe Delichon urbicum 3 * - - B 6

Zilpzalp Phylloscopus collybita * * - - B 3

Feldschwirl Locustella naevia 3 3 - - B 2

Teichrohrsänger Acrocephalus scirpaceus * * - - BZB 1

Mönchsgrasmücke Sylvia atricapilla * * - - B 6

Gartengrasmücke Sylvia borin * * - - BZB 3

Klappergrasmücke Sylvia curruca * * - - BZB 2

Dorngrasmücke Sylvia communis * * - - B 2

Star Sturnus vulgaris 3 V - - B 4

Amsel Turdus merula * * - - B 2

Singdrossel Turdus philomelos * * - - B 1

Schwarzkehlchen Saxicola rubicola * * - - B 1

Rotkehlchen Erithacus rubecula * * - - BZB 1

Nachtigall Luscinia megarhynchos * * - - B 5

Hausrotschwanz Phoenicurus ochruros * * - - B 4

Heckenbraunelle Prunella modularis * * - - BZB 1

Haussperling Passer domesticus V V - - B 10

Feldsperling Passer montanus V V - - B 8

Wiesenschafstelze Motacilla flava * * - - BZB 1

Bachstelze Motacilla alba * * - - BZB 1

(25)

Bauteil:

Block: Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Umwelt und ihrer Bestandteile–

Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt Seite: 25 Vorgang: Umweltverträglichkeitsstudie

Deutscher Name Wissenschaftlicher Name RL D

RL LSA

EU VS-RL

BNat

SchG Status Bestand

Buchfink Fringilla coelebs * * - - NG 3

Grünfink Carduelis chloris * * - - DZ 1

Stieglitz Carduelis carduelis * * - - DZ 4

Bluthänfling Carduelis cannabina 3 3 - - DZ 2

Grauammer Emberiza calandra * V - § BZB 1

Goldammer Emberiza citrinella * V - - B 2

Rohrammer Emberiza schoeniclus * * - - BZB 1

Erläuterungen:

RL D/ RL LSA: Stand Rote Liste Brutvögel Deutschland [20]/ Sachsen-Anhalt [21]; Gefährdungskategorien 1 = vom Aussterben be- droht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, V = Vorwarnliste, * = ungefährdet

EU VS-RL: Art des Anhangs I der EG-Vogelschutzrichtlinie

BNatSchG: streng geschützte Art gemäß Anhang A der EU-Artenschutzverordnung bzw. gemäß Anlage 1 der BArtSchV Status: B – Brutvogel; BZB – Brutzeitbeobachtung; NG – Nahrungsgast; DZ - Durchzügler

Bestand: Anzahl

bedeutsame Brutvogelarten

Vorbelastung

Durch die innerstädtische Lage, die damit verbundene anthropogene Beeinflussung und die daraus resultierenden optischen Reize und akustischen Störungen weist das Untersuchungsgebiet hohe Vorbelastungen auf.

Bewertung

Grundsätzlich besitzt der Wirkraum des Vorhabens aufgrund der Vorbelastung keine optimale Eig- nung für störungsempfindliche Brutvogelarten und wird daher hinsichtlich der Tiergruppe der Brut- vögel insgesamt als mittel bedeutsam bewertet.

4.2.2.2 Fledermäuse Bestand

Im Zeitraum von April bis Oktober 2017 wurden insgesamt 7 Detektorbegehungen zur Erfassung der Fledermäuse im Untersuchungsgebiet sowie Gebäudekontrolle zur Ermittlung potenzieller Quar- tiersstrukturen durchgeführt. Eine weitere Begutachtung der Gebäude erfolgte im Februar 2018. Zu- sätzlich wurden in zwei Erfassungsperioden (Oktober 2017; März 2018) Dauererfassungen mit Horchboxen (Batcorder) vorgenommen (vgl. Abbildung 6).

Referenzen

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