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Radschnellweg im Filstal Verkehrsfreigabe des Demonstrationsteilstücks zwischen Reichenbach und Ebersbach

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Academic year: 2022

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22. Oktober 2021 Ausgabe 42 Diese Ausgabe erscheint auch online

Radschnellweg im Filstal

– Verkehrsfreigabe des Demonstrationsteilstücks zwischen Reichenbach und Ebersbach

Verkehrsminister Winfried Hermann MdL hat am 27. September gemeinsam mit Regierungspräsident Wolfgang Reimer, den Landräten Edgar Wolff (Göppingen) und Heinz Eininger (Esslingen) sowie Reichenbachs Bür- germeister Bernhard Richter und seinem Ebersbacher Kollegen Eber- hard Keller das 1,3 Kilometer lange Demonstrationsteilstück für den Radschnellweg im Filstal zwischen Reichenbach und Ebersbach für den Verkehr freigegeben.

Verkehrsminister Winfried Hermann MdL: „Stück für Stück soll der Rad- schnellweg Richtung Stuttgart in den nächsten Jahren wachsen. Und auch der Landkreis Göppingen hat die Planungen für die Fortführung des Radschnellweges des Landkreises bis nach Süßen aufgenommen. Ich freue mich daher sehr, dieses wichtige Bindeglied zwischen den zukünftigen Radschnellwegen im Fils- und Neckartal heute eröffnen und testen zu können.“

„Mit diesem Demonstrationsteilstück möchten wir ein Teilstück eines Radschnellwegs für die Bürgerinnen und Bürger erlebbar machen. Radschnellwege sollen vor allem für Pendlerinnen und Pendler eine schnelle, komfortable, umwelt- und klimafreundliche Alternative zum Auto er- möglichen. Daher freue ich mich, dass bereits intensiv an der Planung für einen Radschnellweg von Reichenbach bis Esslingen und damit bis vor die Tore Stuttgarts gearbeitet wird“, erklärte Regierungspräsident Wolfgang Reimer.

Das 1,3 Kilometer lange Teilstück parallel zur L 1192 zwischen Reichenbach und Ebersbach be- ginnt am Ortsausgang Reichenbach (Einmündung Filsstraße) und endet auf Höhe der Kläranlage Ebersbach. Der bisher 2,5 Meter breite Geh- und Radweg wurde binnen drei Monaten zu einem vier Meter breiten Radschnellweg ausgebaut. Das Demonstrationsteilstück ist Teil des Radschnell- weg RS4 von Reichenbach bis nach Esslingen, der als eines von drei Pilotprojekten des Landes umgesetzt wird. Richtung Ebersbach schließt dann direkt der Filstal-Radschnellweg an, der sich in der Baulast des Kreises Göppingen befindet. Die Kosten für das Teilstück belaufen sich auf rund 1,18 Millionen Euro. Bürgermeister Bernhard Richter, der das Demonstrationsstück zwischenzeitlich mehrmals gefahren ist, hofft, dass die Planungen ab dem Demonstrationsstück rasch vorangehen.

Die Vorzugstrasse für Reichenbach hatte ein Ingenieur aus dem Regierungspräsidium bereits Ende Februar 2021 im Gemeinderat vorgestellt. Sie sieht einen Anschluss an das Demonstrationsstück über die Filsstraße und auf dem Gewässerunterhaltungsweg entlang der Bahn vor. Am Bahnhof führt sie vorbei und soll dann südlich der Fils in Richtung Plochingen führen. Dabei wurde betont, dass der Radschnellweg vom Land geplant, gebaut und auch dort unterhalten wird. Die Anrainer- kommunen müssen die entsprechenden Anschlüsse an ihre Ortschaften schaffen.

Radschnellverbindungen zeichnen sich durch mindestens fünf Kilometer Gesamtstrecke, eine Mindestbreite von 4 Metern, interkommunale, weitgehend kreuzungsfreie Verbindung und eine bevorrechtigte Führung der Radfahrenden aus. Außerdem sollte die Verbindung über ein Potential von 2000 Nutzern täglich verfügen.

Radschnellwege sind aufgrund direkter Führungen mit wenigen Stopps und großer Breiten be- sonders attraktiv gerade auch auf längeren Distanzen. Sie haben insbesondere aufgrund der stei- genden Nutzung von E-Bikes und Pedelecs großes Potenzial, um die Hauptverkehrsachsen auf Straßen und Schienen zu entlasten, Staus zu vermeiden und zur Luftreinhal- tung beizutragen. Bei Radschnell- wegen wird die durchschnittliche Reisegeschwindigkeit dadurch er- höht, dass durch kreuzungsfreie oder bevorrechtigte Führungen die Radfahrer*innen weniger oft anhal- ten und warten müssen.

Weitere Informationen unter:

www.radschnellverbindungen-bw.de Foto: Peter Dietrich

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Impressum

Herausgeber sind die Gemeinden Reichenbach an der Fils, Hochdorf, Lichtenwald und der Gemeindeverwal- tungsverband Reichenbach an der Fils.

Verantwortlich für den amtlichen Inhalt ist für Reichen- bach Bürgermeister Bernhard Richter, Hauptstraße 7, 73262 Reichenbach o.V.i.A. -

für Hochdorf Bürgermeister Gerhard Kuttler, Kirchheimer Straße 53, 73269 Hochdorf o.V.i.A.

für Lichtenwald Bürgermeister Ferdinand Rentschler, Hauptstraße 34, 73669 Lichtenwald o.V.i.A.

und für den Gemeindeverwaltungsverband Reichenbach Bürgermeister Bernhard Richter, Hauptstraße 7, 73262 Reichenbach o.V.i.A.

Druck und Verlag: NUSSBAUM MeDien Weil der Stadt GmbH & Co. KG, Merklinger Str. 20, 71263 Weil der Stadt, Tel. 07033 525-0, Telefax 07033 2048,

www.nussbaum-medien.de

Verantwortlich für den nichtamtlichen und den Anzeigenteil: Klaus Nussbaum, Merklinger Straße 20, 71263 Weil der Stadt

Anzeigenannahme: Tel. 07163 1209-500, uhingen@nussbaum-medien.de.

Einzelversand nur gegen Bezahlung der vierteljährlich zu entrichtenden Abonnementgebühr.

Vertrieb (Abonnement und Zustellung): G.S. Vertriebs GmbH, Josef-Beyerle-Straße 2, 71263 Weil der Stadt, Tel. 07033 6924- 0, E-Mail: info@gsvertrieb.de, Internet: www.gsvertrieb.de

AUF EINEN BLICK

Bürgermeisteramt Reichenbach an der Fils Telefon 5005-0

Sprechzeiten: Bitte coronabedingte Einschränkungen beachten.

BürgerBüro (Tel. 5005-15) Mo. 9 - 19 Uhr,

Di. und Do. 7 - 16 Uhr, Mi. 7 - 13, Fr. 7 - 12 Uhr Übrige Verwaltung:

Mo. 9 - 12 Uhr, 14 - 18 Uhr, Di. bis Do. 8 - 12 Uhr, 14 - 16 Uhr Fr. 8 - 12 Uhr;

Bücherei: Tel. 984450

Di. und Fr. 11 - 13 und 15 - 19 Uhr Bürgermeisteramt Hochdorf Telefon 5006-0

Sprechzeiten:

Mo. - Fr. 8 - 12 Uhr,

Mo. zusätzlich 16 - 18.30 Uhr Mi. zusätzlich 13 - 16 Uhr Sprechzeiten – Termine

mit Bürgermeister Kuttler, Frau Haller, Frau Wimmer, Frau Reich und Herrn Kerner nach telefonischer Vereinbarung.

Bürgermeisteramt Lichtenwald Telefon 9463-0, Fax 9463-33 Sprechzeiten:

Mo., Di., Mi., Do. 8 - 12 Uhr, Mo. 14 - 16 Uhr, Di. 16 - 18 Uhr, Do. 14 - 18 Uhr

Termine mit Bürgermeister Rentsch- ler, Herrn Mayer und Frau Engelhardt nach telefonischer Vereinbarung.

NOTDIENSTE

Ärzte

Rufen Sie in dringenden, lebensbe- drohlichen Notfällen sofort die Ret- tungsleitstelle unter der Rufnummer 112 an.

Bundesweite Rufnummer: 116 117 (kostenfrei aus allen Netzen)

Unter dieser Rufnummer erfahren Sie die zuständige Notfallpraxis - auch ein notwendiger Hausbesuch kann ange- fordert werden.

Für die Gemeinden Reichenbach und Lichtenwald

Notfallpraxis Esslingen am Klinikum Esslingen, Hirschlandstr. 97, 73730 Esslingen

Dienstzeit Mo.-Do. von 18 Uhr bis 23 Uhr und Fr. 16.00 - 23.00 Uhr; an Wochenenden und Feiertagen von 8 Uhr bis 23 Uhr.

Für die Gemeinde Hochdorf

Wochentags ab 19 Uhr bis 8 Uhr und an den Wochenenden und Feiertagen gilt die zentrale Notfallnummer

116 117 (siehe oben)

für alle Notfallpraxen in den zuständi- gen Krankenhäusern.

Kinderärzte

Zentrale Rufnummer: 116117

Ärztlicher Bereitschaftsdienst für Kin- der und Jugendliche:

Montag bis Freitag: 19 – 22 Uhr Samstag, Sonn- und Feiertag:

9 – 21 Uhr

Zu allen übrigen Zeiten übernimmt die Notaufnahme des Klinikum Esslingen die Notfallversorgung.

Zuständig ist die zentrale kinder- und jugendärztliche Notfallpraxis und die Notaufnahme für Kinder und Jugend- liche am Klinikum Esslingen, Hirsch- landstraße 97, 73730 Esslingen.

Zu den angegebenen Zeiten können Patienten ohne Voranmeldung in die Klinik kommen, dort ist ständig ein Arzt vorhanden.

Zahnärzte Tel. 0711 7877755 HNO-Ärzte Tel. 116117

Nacht- und Sonntagsdienst der Apotheken

Der Notdienst beginnt morgens um 8:30 Uhr und endet um 8:30 Uhr des nächsten Tages.

Samstag, 23.10.2021

Eberhard-Apotheke, Notzingen, Wellinger Str. 1, Tel. 07021 45351 Sonntag, 24.10.2021

Rathaus-Apotheke, Reichenbach, Hauptstr. 11, Tel. 07153 54172 Montag, 25.10.2021

Rauner Apotheke, Kirchheim/Teck, Tannenbergstr. 40, Tel. 07021 52101 Dienstag, 26.10.2021

Apotheke Deizisau, Plochinger Str. 40, Tel. 07153 550077

Mittwoch, 27.10.2021

Pinguin-Apotheke im NANZ-Center, Kirchheim/Teck, Stuttgarter Str. 1, Tel.

07021 8046171

Mittwochnachmittags geöffnet:

Rathaus-Apotheke, Reichenbach, Hauptstr. 11, Tel. 07153 54172 Kirch-Apotheke, Hochdorf, Kauzbühlstr. 1, Tel. 07153 958276 Donnerstag, 28.10.2021

Central-Apotheke, Wernau,

Kirchheimer Str. 98, Tel. 07153 31719 Freitag, 29.10.2021

Adler-Apotheke, Kirchheim/Teck, Max-Eyth-Str. 33, Tel. 07021 2626 Notdienst der Innungsbetriebe Der Notdienst im Sanitär- und Gashei- zungsbereich hat von 10 bis 18 Uhr Bereitschaft

Samstag, 23.10./Sonntag, 24.10.2021 Julmi GmbH, Gas- und Wasserinstal- lation, Ostpreußenstr. 7, 73760 Ostfil- dern, Tel. 0711 3429220

Sonn- und Feiertagsdienst in der Krankenpflege am 23./24.10.2021 Reichenbach

Fr. Gallmayer Hochdorf

Fr. Weidenbach Lichtenwald

Fr. Hartmayer

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Stuttgarter Str. 4

73262 Reichenbach

Telefon 9511-0

Für pflegerische Notfälle erreichen unsere Patienten uns am Wochenende und bei Nacht unter der

Telefonnummer 0171 7069939

Geschäftsführerin: Brigitte Hummel, Telefon 951113 Pflegedienstleitung: Ralf Daubner, Telefon 951111 Einsatzleitung Hauswirtschaft: Beate Schulz, Telefon 951112 Essen auf Rädern: Sarah Erhard, Telefon 951114 Sprechzeiten:

Montag bis Freitag 9:00 – 12:30 Uhr Montag und Mittwoch 14:00 – 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 – 18:00 Uhr

Besuchen Sie uns doch im Internet unter www.diakonie-uf.de

Ambulanter Hospizdienst

Reichenbach . Hochdorf . Lichtenwald e.V.

Hospizgruppe Reichenbach-Hochdorf-Lichtenwald Ambulanter Hospizdienst RHL stellt sich neu auf

Wir haben es geschafft – seit dem 1.10.2021 ist es nun soweit: unsere lang ersehnte hauptamtliche Fachkraft ist im Einsatz. Und damit haben wir endlich die dringend benötigte Unterstützung in unserer ehrenamtlichen Arbeit.

Wie schon mehrfach berichtet, haben wir als Ambulanter Hospizdienst für Reichenbach, Hochdorf und Lichtenwald unsere Kooperation mit der Hospizgruppe Plochingen und der Ökumenischen Hospiz-Gruppe Wernau ausgebaut. Mit der Caritas Fils-Neckar-Alb haben wir alle gemeinsam einen Partner gefunden, der es uns ermöglicht, eine hauptamtliche Fachkraft einzustellen. Diese Kooperation der vier Partner haben wir genannt: Ambulante Hospizdienste Neckar-Fils – hier fassen wir einen Teil der übergeordneten Aufgaben für die angeschlossenen Orte zusammen, wie die Koordination der Einsätze, die Organisation von gemeinsamen Veranstal- tungen, die Durchführung von Aus- und Weiterbildungen der ehrenamtlichen Begleiterinnen, die übergeordnete Zusammen- arbeit im Landkreis … um nur einige Bereiche zu nennen.

Als hauptamtliche Fachkraft für die Ambulanten Hospiz- dienste Neckar-Fils haben wir in Thomas Schönberner eine sehr qualifizierte Unterstützung gefunden. Er war fast 30 Jahre lang als Palliativ-Pflegekraft bei den Brückenschwes- tern in Stuttgart tätig, hat diese auf- und ausgebaut. Herr Schönberner bringt also einige Erfahrung mit und ist bes- tens vorbereitet, uns als Ehrenamtliche maximal zu un- terstützen. Wir freuen uns auf diese Zusammenarbeit, die Entlastung und die neuen Impulse und darauf, gemeinsam unsere Hospizarbeit noch besser aufzustellen.

Für die Menschen in unseren Ortschaften, die unsere Un- terstützung anfragen, bedeutet das ein neues Gesicht in der Einsatzleitung und auch bei Veranstaltungen, die wir sicher im nächsten Jahr wieder durchführen können. Unsere eh- renamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bleiben aber natürlich dieselben: Menschen aus Reichenbach, Hochdorf und Lichtenwald, die sich Zeit nehmen für lebensbegrenzend Erkrankte – sehr gut und speziell ausgebildete Frauen und Männer, die Zeit und Aufmerksamkeit schenken, neben al- len medizinischen und pflegerischen Diensten und unabhän- gig von allen Weltanschauungen. Selbstverständlich bleibt unser Begleitungsangebot auch in der Zukunft kostenlos.

Unser Bestreben ist es weiterhin, dazu beizutragen, dass Menschen möglichst in ihrer gewohnten Umgebung und selbstbestimmt bleiben können, besonders in ihrer letzten Lebensphase. Auch den Angehörigen bieten wir unsere Un- terstützung an.

Sie erreichen uns wie gewohnt unter der Telefonnummer unseres Einsatztelefons: 0175 - 8 39 67 80. Bitte sprechen Sie auf die Mailbox, wir rufen schnellstmöglich zurück.

ingeborg Schick (Hospizgruppe Plochingen), Annelies Köchert (Hospizgruppe Wernau), Thomas Schönberner (Koordinator Ambulante Hospizdienste neckar-Fils), Anita Kraut und Gabriele niks (Hospizdienst RHL) Foto: eigenes Foto Trauercafé Regenbogen in Plochingen

Das Trauercafé Regenbogen ist wieder geöffnet. Das offe- ne Angebot findet immer am letzten Donnerstag eines Mo- nats von 16 bis 18 Uhr statt – neuer Ort: Treff am Markt in Plochingen, direkt gegenüber vom alten Rathaus. Trauernde Menschen treffen sich zwanglos, um miteinander ins Ge- spräch zu kommen. Zu diesem kostenlosen Angebot sind alle willkommen, unabhängig davon, wie lange die Trauer bereits anhält. Geleitet wird die kostenlose Veranstaltung von Mitarbeitenden der Trauerbegleitungsgruppe aus Deizisau und Altbach, Plochingen und Reichenbach-Hochdorf-Lichtenwald in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Hospizgruppen.

Nächste Termine: 28. Oktober, 25. November, 23. Dezember Kontakttelefon: 0157/301388676

Trauertag 2021:

„Wie kann ich trauern und mich dennoch am Leben freuen?“

Unter diesem Thema steht der diesjährige Trauertag, zu dem wir trauernde Meschen herzlich einladen, egal wie lange der Trauerfall schon zurückliegt. Miteinander wollen wir uns in einer vertrauensvollen Atmosphäre unseren ganz unter- schiedlichen Erfahrungen und Gefühlen zuwenden. Unser Ziel ist es, gute Erfahrungen und tragende Impulse von die- sem gemeinsamen Tag auch in unseren persönlichen Alltag mit hineinzunehmen. Wir werden ein Impulsreferat hören, dazu miteinander sprechen und auch ein wenig kreativ sein.

Der Trauertag wird vorbereitet von der Trauerbegleitungs- gruppe Deizisau und Altbach, Plochingen und Reichenbach- Hochdorf-Lichtenwald in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Hospizgruppen.

Termin: Samstag, 13. November von 9.30 bis 16.30 Uhr Ort: Evang. Gemeindehaus, Kirchstr. 4 in Deizisau.

Referentin: Kunst- und Familientherapeutin Lis Bickel

Eine Anmeldung ist erforderlich. Ein ausführliches Faltblatt mit Anmeldezettel kann unter der Telefonnummer 0174 300 03 97 oder per E-Mail unter Hospizgruppe-Deizisau- Altbach@t-online.de angefordert werden.

Hinweis in Corona-Zeiten:

Die zu diesem Termin gültigen Bestimmungen und gesetzli- chen Vorgaben werden eingehalten. Ein Mund- und Nasen- schutz ist zu tragen. Es gilt die 3G-Regel (geimpft/genesen/

getestet).

Musikschule Reichenbach/Fils und Umgebung e.V.

Kontaktdaten

Musikschule Reichenbach an der Fils und Umgebung e.V.

Schulstraße 29

73262 Reichenbach an der Fils Tel: 07153/984452

info@musikschulereichenbach-fils.de www.musikschulereichenbach-fils.de

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Bürozeiten:

Montag bis Donnerstag 9:00 - 11:30 Uhr Mittwoch und Freitag 15:00 - 18:00 Uhr

Am 24. Oktober 2021 findet im Bürgerzentrum um 18:00 Uhr ein Kammerkonzert mit dem StauferQuartett statt Im Bereich der Kammermusik, also der Musik, die in kleiner Besetzung aufgeführt wird, ist die Formation des Streichquar- tetts, wie sie das StauferQuartett in der Besetzung mit zwei Violinen, Viola und Violoncello bildet, so etwas wie die Königs- disziplin. Innerhalb dieser Königsdisziplin bilden die drei u.a. in Wien tätig gewesenen Komponisten Joseph Haydn, Wolfgang Amadeus Mozart und Ludwig van Beethoven das Dreigestirn der prägendsten Komponisten in der Gattung Streichquartett in ihrer Zeit, die wir heute als die Klassik bezeichnen.

Von W. A. Mozart wird das StauferQuartett ein komplettes Streichquartett, nämlich das Quartett Köchel-Verzeichnis 387 in G-Dur zur Aufführung bringen. Im Rahmen dieses Werkes tritt dann auch Joseph Haydn auf, da er der Widmungsträ- ger dieses Werkes aus Mozarts Hand ist.

Nach einem kurzen, meditativen Adagio des Venezianers To- maso Albinoni wird der schnelle, letzte Satz aus Ludwig van Beethovens frühem Streichquartett opus 18, Nr. 3 erklingen.

Das Konzert wird moderiert werden, dauert eine knappe Stunde und ist dadurch auch für junge Konzertbesucher eine gute Gelegenheit, selbst erste Hörerfahrungen eines Live-Konzerts zu machen.

Die Musikschule Reichenbach an der Fils und Umgebung e.V. sowie das StauferQuartett freuen sich, Sie alle als un- sere Zuhörer im schönen Saal des Bürgerzentrums Lichten- wald begrüßen zu dürfen.

KONZERTPROGRAMM

Wolfgang Amadeus Mozart (1756 - 1791) Streichquartett KV 387 in G-Dur (komp. 1782)

Allegro vivace assai - Menuetto (Allegretto) Andante cantabile - Molto allegro

Tomaso Albinoni (1671 - 1751) Adagio in g- Moll für Streich- quartett

Ludwig van Beethoven (1770 - 1827) aus Streichquartett op. 18 Nr. 3 in D-Dur 4. Satz

Presto

Ausführende: StauferQuartett Adelheid Kolberg 1.Violine Vanessa Wiesinger 2.Violine Gerhardt Löffler Viola Johannes Ehret Violoncello

Kammerkonzert mit dem StauferQuartett

Musikschule Reichenbach an der Fils und Umgebung e. V.  

 

       Kammerkonzert 

im 

Bürgerzentrum Lichtenwald 

Gassenäcker 1, 73669 Lichtenwald­Hegenlohe 

                       

Sonntag, 24. Oktober 2021 um 18:00 Uhr 

Das StauferQuartett spielt Werke von Wolfgang Amadeus Mozart,   Tomaso Albinoni und Ludwig van Beethoven. 

 

Eintritt frei – Spenden erbeten 

 

 

Ralf Müller Plakat: Musikschule Reichenbach an der Fils

Gymnasium Plochingen

Klassenpflegschaftsabende Gymnasium Plochingen Die 1. Klassenpflegschaftsabende des Schuljahres 2021/2022 finden an folgenden Terminen statt:

Donnerstag, 21. Oktober 2021 19.00 Uhr Kursstufe 2 - ONLINE Montag, 25. Oktober 2021

19.30 Uhr Klassen 6a, 6b, 6c, 6d, 6e, 8a, 8b, 8c, 8d, 8e, 8f Dienstag, 26. Oktober 2021

19.30 Uhr Klassen 5a, 5b, 5c, 5d, 5e, 5f, 7.2.b, 7.2.c, 7.2.d, 7.2.e, 10a, 10b, 10c, 10d, 10e, 10f, 10g

Mittwoch, 27. Oktober 2021

19.30 Uhr Klassen 7a, 7.1.b, 7.1.c, 7.1.d, 7.1.e, 9a, 9b, 9c, 9d, 9e, 9f, Kursstufe 1

Wir bitten Sie dringend das in der Einladung erhaltene Hygiene- konzept zu beachten.

Carolin Faulstich Matthias Wallner

Elternbeiratsvorsitzende Stellv. Elternbeiratsvorsitzende

Senioren-Online Reichenbach/Fils e.V.

Regelinformation für 2021

Senioren Online Reichenbach/Fils e.V. ist ein Verein, der die älteren Generationen an das Internet und der Nutzung von PCs und Mobilgeräten heranführt und in der Nutzung aktiv unterstützt. Die Beratungs- und Betreuungstätigkeit ist eh- renamtlich. Für Kurse wird eine Kursgebühr erhoben.

Die aktuellsten Termine und Informationen zu Kursen und Vorträgen finden Sie unter "Aktuelles" auf unserer Home- page https://sor-fils.de oder besuchen Sie uns in unserem Domizil Wilhelmstraße 15 in Reichenbach: (zur Zeit wegen Corona-Sperre geschlossen).

Die Beratungs- und Betreuung Termine sind:

montags Multimediagruppe von 15:00 - 18:00 Uhr dienstags offene Tür von 10:00 - 12:00 Uhr donnerstags offene Tür von 15:00 - 18.00 Uhr Unsere Telefonnummer lautet: 07153 550696 (Telefon ist wegen Corona-Sperre zurzeit nicht besetzt)

Unsere E-Mailadresse lautet: sor.ev@t-online.de (wird wegen Corona-Sperre zurzeit nur sporadisch gelesen)

Die E-Mails werden zu den Öffnungszeiten der "Offenen Tür" beantwortet.

Alternative Kontakte in der Corona-Sperre:

Anrufbeantworter: 0151 5599 2447 Mail-Adresse: sor-user00@web.de Aktuelles für KW 43

SOR macht weiter – Online und Offline.

Ab November öffnen wir unser Vereinsheim wieder für Be- ratung und Kommunikation.

Nach dem Motto, das eine tun ohne das andere zu lassen, werden wir neben der Tätigkeit im Vereinsheim auch den Online-Kanal weiterhin offenhalten. Nähere Informationen dazu erhalten Sie nächste Woche.

Für diese Woche aber gilt noch einmal:

Fragen zu technischen Problemen stellen Sie bitte per Mail an unsere Service-Adresse sor-user00@web.de. oder auf un- serem Anrufbeantworter 0151 55992447. Wir werden versu- chen, diese Fragen auf individuelle Art und Weise zu lösen.

Außerdem stehen wir zu den für SOR üblichen Zeiten – Dienstagvormittag ab 10.00 Uhr und Donnerstagnachmittag ab 15.00 Uhr in einer Video-Liveschaltung zur Verfügung.

Den Link für die Anmeldung und die Inhalte finden Sie auf unserer Homepage https://sor-fils.de/

Folgende Termine sind geplant: Di., 26.10., um 10.00 Uhr und Do., 28.10., um 15.00 Uhr

Falls Sie mit Ihrem Gerät (Smartphone, Tablet, PC) das erste Mal an einer ZOOM-Sitzung teilnehmen, werden Sie beim Anklicken des Links aufgefordert, ein Miniprogramm/

App herunterzuladen. Die ebenfalls angebotene Möglichkeit, direkt den Browser zu nutzen, ist noch keine gute Option.

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Folgen Sie einfach den Anweisungen. Sollte es wider Er- warten Probleme bei der Installation geben, hinterlassen Sie bitte über unsere Service-Mail-Adresse sor-user00@web.de Ihre Telefon-Nr. Wir melden uns dann.

Bits und Bytes statt Kaffee und Kuchen

Damit in Zukunft jeder – wirklich jeder – die Freude an sämtlichen Funktionen des Smartphones erleben kann, ha- ben wir bei der Online-Kommunikation immer ein paar Tipps und Tricks zum Gerät (Gadget) und Apps.

Infos aus der Fachpresse (Bernhard)

Das Not-Informationssystem „Cell Broadcast“ kommt, Whats-App jetzt auch unter Windows nutzbar, Tipps und Tricks für Windows.

Infos über Smartphone und deren Apps (Dieter)

Smartphones ohne Apps wären wie Autos ohne Reifen:

unvollständig eben.

Unter unseren Fingern verrichten im Schnitt 10 bis 15 ver- schiedene Apps pro Monat ihren Dienst. Nur die Fantasie vermag ihrer Funktionsvielfalt Grenzen zu setzen – und App- Berechtigungen. Viele Anwendungen sind kostenlos verfüg- bar, denn die wenigsten Nutzer sind bereit, Geld für eine App auszugeben. Kommentare und Bewertungen einer App bieten einen ersten Anhaltspunkt über deren Seriosität. Be- denkenlos vertrauen sollte man ihnen aber nicht. Ein Blick in die AGB kann nicht schaden. Sind die benötigten Be- rechtigungen in den App-Funktionen nicht erkennbar, sollte man sie nicht laden.

Gesprächsgruppe für pflegende Angehörige

Die Diakoniestation Untere Fils und der Sozialpsychiatrische Dienst für alte Menschen bieten eine Gesprächsgruppe für pflegende Angehörige an.

Angehörige, die ihre psychisch oder körperlich kranken El- tern, Schwiegereltern oder Ehepartner versorgen und pflegen, sind täglich großen Belastungen ausgesetzt. Die Gesprächs- gruppe für pflegende Angehörige möchte hier Entlastung, Unterstützung und Hilfestellung geben.

In dieser Gruppe können Sie Menschen mit ähnlichen Be- lastungen kennenlernen, sich gegenseitig über Ihre Erfah- rungen im Umgang mit den Pflegebedürftigen austauschen, Ihre Wünsche und Sorgen miteinander besprechen und sich von Fachleuten beraten lassen. Die Gruppe steht allen An- gehörigen von psychisch und körperlich pflegebedürftigen Menschen offen.

Auch wer die Gruppe nur einmal kennenlernen will, ist herz- lich eingeladen. Die Teilnahme ist kostenlos. Die Unkosten dieses Angebotes werden vom Sozialnetzwerk Reichenbach S.O.N.N.E. e. V. getragen.

Das nächste Treffen findet am Mittwoch, 27.10.2021, von 14.00 bis 15.30 Uhr in den Räumen der Diakoniestation Un- tere Fils, Stuttgarter Str. 4, 73262 Reichenbach statt. Bitte beachten Sie, dass Ihre Teilnahme an der Gruppe nur mög- lich ist, wenn Sie geimpft oder genesen sind oder einen ta- gesaktuellen Schnelltest vorlegen können.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne unter der Tele- fonnummmer 07153-951111 zur Verfügung.

Jehovas Zeugen

Samstag 23. Oktober; 18.00 – 19.45 als Videokonferenz 18.00 Vortrag: „Wie man gute Entscheidungen trifft“

K.H. Schmid, Süßen.

18.35 „Freu dich über das, was du tun kannst!“ – Pred. 6,9.

Donnerstag 28. Oktober; 19.00 – 20.45 Uhr als Videokonferenz 19.05 Schätze aus Gottes Wort – Josua 15-17; Vortrag

„Schütze dein geistiges Erbe“, Persönliche Kommentare zu Josua 15-17; Lesung Josua 15, 1-12

19.30 Bibellehren: „Die Bibelaussagen verhelfen zu Glück und stehen über dem damaligen wissenschaftlichen Ver- ständnis – 2. Tim 3,16-17; Hiob 26,7;

19.50 Leben als Christ: Bald kommt eine bessere Welt – er- zähle anderen davon! Besprechung zu unserer November- Aktion; Musikvideo.

20.05 Bibelkurs anhand des Buches „Jehova deinen Gott sollst du anbeten“ Kap. 15 Abs. 8-14

Anfrage für Einwahldaten zu Videokonferenzen gern unter 07163 534491

Biblische Bildung für jeden!

www.jw.org; Sehen, Hören, Antworten finden

Sinfoniekonzert des

Plochinger Kammerorchesters

Am 24. Oktober findet um 18.00 Uhr in der Plochinger Stadt- halle ein Konzert des Plochinger Kammerorchesters statt.

Unter der Leitung von Bertram Schade kommen folgende Werke zur Aufführung:

Antonin Vranický: Sinfonia Es-Dur

Joseph J. Raff: Sinfonietta op. 188 Allegro A. Mahaut: Sinfonia Nr. 1

J. Haydn: Sinfonie Nr. 44 , e-moll „Trauersinfonie“

Karten:

Karten im Vorverkauf (15 €, Schüler 5 €, Familien 30 €) gibt es bei PlochingenInfo Marktstr. 36 in Plochingen und bei den Orchestermitgliedern

Näheres zu Orchester, Programm und Solist siehe:

www.kammerorchester-plochingen.de

Bitte beachten Sie die am Konzerttag gültigen Corona- regeln.

Wassonstnochinteressiert

Aus dem Verlag

Pilz-Sugo

Ein leckeres Pilz-Sugo zu Linguine ist schnell fertig und ge- sud - sozusagen eine vegetarische Bolognaise!

Portionen: 4

Schwierigkeitsgrad: leicht

• 400 g Shiitake

• 2 Knoblauchzehen

• 1 Zwiebel

• 2 EL Rapsöl

• etwas Zucker

• 6 getrocknete Tomaten

• 3 EL Tomatenmark

• 150 ml Rotwein

• 100 ml Gemüsebrühe

• 1 Dose Tomaten, stückige (alternativ: frische Tomaten)

• Salz, Pfeffer Zubereitung

1. Pilze und Knoblauch grob hacken, Zwiebel würfeln. Alles im Öl kräftig anbraten. ½ TL Zucker dazu.

2. Getrocknete Tomaten klein schneiden und dazugeben. Toma- tenmark unterrühren.

3. Kurz weiterbrutzeln, dann mit Rotwein und Brühe ablöschen.

Dosentomaten dazu. Mit Pfeffer abschmecken und, wenn nö- tig, auch mit Salz.

4. 15 - 20 min köcheln lassen.

5. Mit Linguine servieren.

Quelle: Kaffee oder Tee, Mo. – Fr., 16.05 – 18.00 Uhr, im SWR

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H ocHdorf

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22. Oktober 2021 / Nr. 42

Wir gratulieren zum Geburtstag

24.10., 80 J.: Brigitte Tornau, Hakenschlag 7 26.10., 70 J.: Wolfgang Wagner, Steigäckerstr. 12 29.10., 75 J.: Claude Forrer, Mozartstr. 6

Wasserleitungen und Wasserzähler vor Frost schützen

In jedem Winter entstehen durch Frost Schäden an Wasser- leitungen und Wasserzählern. Um diese Schäden zu vermei- den, möchten wir alle Hauseigentümer oder Hausverwalter bitten, rechtzeitig Vorkehrungen zum Schutz der Wasserlei- tungen und Wasserzähler zu treffen.

Es sollte in diesem Zusammenhang auch beachtet werden, dass nach der Wasserversorgungssatzung der Gemeinde alle Unkosten, die durch Frostschäden an Wasserhausan- schlüssen und Wasserzählern entstehen, vom Anschlussin- haber getragen werden müssen.

Einladung zur Sitzung des Gemeinderats

Am Dienstag, dem 26.10.2021 findet in der Breitwiesenhalle eine öffentliche Sitzung des Gemeinderats statt, zu der die Bevölkerung herzlich eingeladen ist.

Beginn der öffentlichen Sitzung: 19:00 Uhr TOP 1 Anfragen aus der Einwohnerschaft

TOP 2 Mittelfristiger Betriebsplan Forst 2023-2032 (Forst- einrichtungserneuerung)

- Beschluss

Forstwirtschaftsplan 2022 - Beschluss

TOP 3 Sanierung der Regenüberlaufbecken - E-Technik - Vorstellung der Entwurfsplanung

- Ausschreibungsbeschluss

TOP 4 Sanierung der Oberen Ziegelhofstraße bis Frieden- straße

- Vorstellung der Entwurfsplanung - Baubeschluss

TOP 5 Jagdgenossenschaft

- Benutzungsordnung Ackerwalze und Nachsähgerät - Beschluss

TOP 6 Berichte der Verwaltung und Verschiedenes

Verein „Miteinander – Füreinander“,

vormals Krankenpflegeverein Hochdorf e.V.

Einladung zur Mitgliederversammlung

Zur diesjährigen Mitgliederversammlung von „Miteinander – Füreinander“, vormals Krankenpflegeverein Hochdorf e.V., laden wir Sie am 26. November 2021 um 17:00 Uhr herzlich ein. Die Versammlung findet in der Breitwiesenhalle Hoch- dorf – Festsaal, Jahnstraße 8 statt.

TAGESORDNUNG

1. Begrüßung durch den ersten Vorsitzenden

2. Feststellung der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung 3. Bericht des Vorstandes

4. Bericht des Schatzmeisters zu den Jahresabschlüssen 2019 und 2020, zum Haushaltsplan 2021 und zur Mit- gliederentwicklung

5. Bericht der Kassenprüfer

6. Beschlüsse der Jahresabschlüsse 2019 und 2020, Be- schluss des Haushaltsplans 2021 und Entlastungen des Vorstandes

7. Beratung und Beschluss über die Neufassung der Ver- einssatzung. Umgestaltung des Vereins „Miteinander – Füreinander“, vormals Krankenpflegeverein Hochdorf e.V.

in Stiftungsverein Hochdorf e.V.

8. Verschiedenes

Anträge für die Mitgliederversammlung sind bis spätestens 19.

November 2021 schriftlich beim Vorsitzenden einzureichen.

Wir freuen uns über zahlreiche Mitglieder und laden Sie herzlich ein.

gez. Gerhard Kuttler (1. Vorsitzender)

Amtliche Bekanntmachungen, Sprechzeiten:

Mo. - Fr. 8 - 12 Uhr

Kirchen, Vereins- und allgemein

Mo. zusätzlich 16 - 18.30 Uhr

Nachrichten Mi. zusätzlich 13 - 16 Uhr

Bürgermeisteramt Hochdorf Sprechzeiten-Termine

Telefon 50 06-0 mit Bürgermeister Kuttler, Frau Haller,

Frau Wimmer, Frau Reich und Herrn Kerner nach telefonischer Vereinbarung.

www.hochdorf.de

E-Mail / Rathaus-Zentrale: info@hochdorf.de

Grünabfallsammelplatz, Wertstoff-, Schrott- und Papiercontainer (Recyclinghof) an der L 1201 nach Reichenbach

Öffnungszeiten:

April bis Oktober

Dienstag und Donnerstag 16.30 - 18.00 Uhr November bis März

Dienstag und Donnerstag 14.30 - 16.00 Uhr Das ganze Jahr über

samstags 11.00 - 15.00 Uhr Sperrmüll siehe Müll-ABC 2021

Nächster Abfuhrtermin für Hausmüll Freitag, 29. Oktober 2021 (2-wöchentlich) Nächster Abfuhrtermin für Hausmüll Freitag, 12. November 2021 (4-wöchentlich) Nächste Abfuhrtermine für Biomüll

Freitag, 22. Oktober 2021 Freitag, 6. November 2021

Nächster Abfuhrtermin für Gelber Sack/Gelbe Tonne Montag, 25. Oktober 2021

Nächster Abfuhrtermin für Papiertonne Dienstag, 26. Oktober 2021

Bereitschaftsdienst Wasserversorgung

Bitte wenden Sie sich bei Wasserrohrbrüchen direkt an den Bereitschaftsdienst der Wasserversorgung Telefon-Nr.

0172 7213122

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22. Oktober 2021 / Nr. 42

Folgende Neufassung der Vereinssatzung ist vorgesehen:

Satzung des Vereins mit dem Namen Stiftungsverein Hochdorf e.V. in Hochdorf I. Name, Sitz und Zweck des Vereins

Name, Sitz, Eintragung§ 1 (1) Der Verein führt den Namen:

Stiftungsverein Hochdorf e.V.

(2) Sitz des Vereins ist Hochdorf.

(3) Der Verein ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Stutt- gart unter der Nr.: VR 211368 eingetragen.

Vereinszweck§ 2

(1) Der Verein mit Sitz in Hochdorf verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“

der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

(2) Zweck des Vereins ist die Förderung des Wohlfahrtswe- sens, der Altenhilfe, der Kunst und Kultur, der Volks- und Berufsbildung, des bürgerschaftlichen Engagements zu- gunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwe- cke und die Unterstützung hilfebedürftiger Personen.

(3) Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch a) die Vermietung von geeigneten Wohnungen an persön- lich und/oder wirtschaftlich hilfsbedürftige Personen, b) Materielle und ideelle Unterstützung von Informations-

veranstaltungen und Beratungen bzw. Begleitung von kranken und alten Menschen und Menschen mit Be- hinderungen bzw. Menschen in besonderen Notlagen sowie ihren Angehörigen

c) Unterstützung von kulturellen Veranstaltungen (zum Beispiel Konzerte, Ausstellungen, Lesungen usw.) d) Veranstaltungen zur Darstellung des ehrenamtlichen

bürgerschaftlichen Engagements und der Mitwirkungs- möglichkeiten in der Gemeinde Hochdorf

e) Mittelweitergabe an andere steuerbegünstigte Körper- schaften zur unmittelbaren Verwirklichung gemeinnüt- ziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke.

II. Mitgliedschaft

Erwerb der Mitgliedschaft§ 3 (1) Mitglied sind:

• die Gemeinde Hochdorf

• die evangelische Kirchengemeinde Hochdorf

• die katholische Kirchengemeinde St. Konrad Plochin- (2) Die Mitgliedschaft können darüber hinaus natürliche Per-gen sonen, juristische Personen des öffentlichen und des Privatrechts erwerben.

(3) Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet der Vor- stand nach freiem Ermessen aufgrund eines schriftlichen Antrags.

Mitgliedsbeiträge§ 4

Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben. Die Höhe des Beitrags und dessen Fälligkeit werden von der Mitglie- derversammlung bestimmt.

Beendigung der Mitgliedschaft§ 5

(1) Die Mitgliedschaft endet durch freiwilligen Austritt, durch Tod/Liquidation, durch Streichung von der Mitgliederliste und durch Ausschluss aus dem Verein.

(2) Der freiwillige Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstandsvorsitzenden. Er ist nur zum Schluss eines Kalenderjahres unter Einhaltung einer Frist von zwei Monaten zulässig.

(3) Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstands von der Mitgliederliste gestrichen werden, wenn es trotz zweima- liger Mahnung mit der Zahlung des Beitrags ganz oder teilweise im Rückstand ist. Das zweite Mahnschreiben muss einen Hinweis auf die bevorstehende Streichung enthalten. Die Streichung darf erst beschlossen werden,

nachdem seit der Absendung des zweiten Mahnschrei- bens drei Monate verstrichen sind. Die Frist beginnt mit dem auf die Absendung des Mahnschreibens folgenden Tag. Die Streichung ist dem Mitglied mitzuteilen. Durch die Streichung des Mitglieds wird seine Verpflichtung zur Zahlung der rückständigen Beiträge nicht berührt.

(4) Der Ausschluss ist nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zulässig. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn ein Mitglied schuldhaft in schwerwiegender Weise den Interessen des Vereins zuwiderhandelt. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand. Vor der Be- schlussfassung ist dem Mitglied unter Setzung einer an- gemessenen Frist Gelegenheit zu geben, sich persönlich oder schriftlich zu rechtfertigen.

(5) Mahnschreiben und sonstige Mitteilungen nach Absatz 3 und 4 gelten dem Mitglied als zugegangen, wenn es an die letzte vom Mitglied dem Verein schriftlich bekannt gegebene Adresse gerichtet ist.

III. Vereinsorgane

Organe§ 6 Organe des Vereins sind:

a) der Vorstand;

b) die Mitgliederversammlung.

Zusammensetzung des Vorstands, § 7 Bestellung der Vorstandsmitglieder

(1) Der Vorstand des Vereins im Sinne des § 26 BGB be- steht aus

a) der Gemeinde Hochdorf als Vorsitzende oder einem von ihr zu benennenden Vertreter,

b) der evangelischen Kirchengemeinde Hochdorf als wei- terem Vorstandsmitglied oder einem von ihr zu benen- nenden Vertreter und

c) der katholischen Kirchengemeinde St. Konrad Plochin- gen1 als weiterem Vorstandsmitglied oder einem von ihr zu benennenden Vertreter.

(2) Änderungen in der Zusammensetzung des Vorstands sind unverzüglich zur Eintragung in das Vereinsregister anzumelden.

1 Die katholische KG Plochingen ist seit 2021 durch Ver- einigung mit der Kirchengemeinde Hochdorf deren Rechts- nachfolgerin.

Aufgaben des Vorstands§ 8

(1) Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins. Er ist für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig, soweit sie nicht durch die Satzung einem anderen Vereinsorgan zu- gewiesen sind. Er nimmt auch folgende Aufgaben wahr:

a) Vorbereitung der Mitgliederversammlungen einschließ- lich Aufstellung der Tagesordnungen;

b) Einberufung der Mitgliederversammlungen;

c) Ausführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlungen;

d) Aufstellung eines Haushaltsplans für jedes Geschäfts- jahr, Verzeichnung der Einnahmen und der Ausgaben sowie Erstellung einer Jahresrechnung nach § 18 Ab- satz (3);

e) Entscheidung über die Verwendung des Ergebnisses für die Förderzwecke,

f) Satzungsänderungen einschließlich des Vereinszwecks.

(2) Die genaue Abgrenzung der Geschäftsbereiche unter den Vorstandsmitgliedern erfolgt durch Vorstandsbeschluss, der zu protokollieren ist. Über wichtige Ereignisse, die einen Geschäftsbereich betreffen, sind die anderen Vor- standsmitglieder unverzüglich zu unterrichten.

(3) Widerspricht ein Vorstandmitglied der Maßnahme ei- nes anderen Vorstandsmitglieds, so hat diese zunächst zu unterbleiben; es entscheidet der Vorstand über die Durchführung der Maßnahme.

(4) Bei seiner Tätigkeit hat der Vorstand darauf zu achten, dass die Steuerbefreiung des Vereins nicht gefährdet wird.

(5) Die Mitglieder des Vorstands haften, soweit gesetzlich zulässig, nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

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Beschlussfassung des Vorstands§ 9

(1) Der Vorstand fasst seine Beschlüsse im Allgemeinen in Vorstandssitzungen, die von der/dem Vorsitzenden, bei Verhinderung von einem der anderen Vorstandsmitglieder, telefonisch oder in Textform (schriftlich oder im Wege der elektronischen Medien) einberufen werden und auch im Wege der allseitigen synchronen Bild- und Tonübertra- gung abgehalten werden können. In jedem Fall ist eine Einberufungsfrist von drei Tagen einzuhalten. Einer Mit- teilung der Tagesordnung bedarf es nicht. Der Vorstand kann weitere Personen zur Beratung und Unterstützung zu den Sitzungen zulassen, ansonsten sind sie nicht öffentlich.

(2) Die Vorstandssitzung leitet die/der Vorsitzende, bei Ver- hinderung eines der anderen Vorstandsmitglieder des Vereins. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindes- tens zwei Vorstandsmitglieder anwesend sind. Bei der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der abgege- benen gültigen Stimmen. Bei Stimmengleichheit entschei- det die Stimme des Leiters der Vorstandssitzung. Bei Änderungen des Vereinszwecks entscheidet die Mehrheit der Vorstandsmitglieder. Die Beschlüsse des Vorstands sind schriftlich niederzulegen und von der Sitzungsleitung zu unterzeichnen. Die Niederschrift soll Ort und Zeit der Vorstandssitzung, die Namen der Teilnehmenden, die ge- fassten Beschlüsse und das Abstimmungsergebnis ent- halten.

(3) Ein Vorstandsbeschluss kann telefonisch oder in Text- form gefasst werden, wenn alle Vorstandsmitglieder ihre Zustimmung zu der zu beschließenden Regelung oder der Form der Beschlussfassung erklären.

(4) Die Vereinigung mehrerer Vorstandsämter in einer Person ist unzulässig.

Vertretung des Vereins§ 10

Jedes Mitglied des Vorstands vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich einzeln. Durch Beschluss des Vorstands kann einzelnen Mitgliedern des Vorstands Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.

Mitgliederversammlung§ 11

Die Mitgliederversammlung ist ausschließlich zuständig für a) die Festsetzung der Höhe und der Fälligkeit der von den

Vereinsmitgliedern zu entrichtenden Beiträge (§ 4);

b) Änderungen der Aufgabenzuweisungen zwischen den Or- ganen in der Satzung und bzgl. des Vermögensanfalls;

c) die Auflösung des Vereins (§ 14 Absatz (4) lit. b);

d) weitere, ihr vom Vorstand bzw. dieser Satzung zur Ent- scheidung übertragene Angelegenheiten.

Einberufung der Mitgliederversammlung§ 12

(1) Die Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn es das Interesse des Vereins erfordert oder wenn dies mindes- tens zwei Fünftel aller Vereinsmitglieder schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe vom Vorstand ver- langt. Sie kann auch im Wege der elektronischen Medi- en unter Beteiligungsmöglichkeit der einzelnen Mitglieder (z.B. Videokonferenz, Gruppenchat) abgehalten werden.

(2) Mitgliederversammlungen werden vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen mittels öffentlicher Bekanntgabe im Amtsblatt der Gemeinde Hochdorf unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Die Tagesordnung setzt der Vorstand fest.

Nachträgliche Anträge zur Tagesordnung§ 13

Jedes Mitglied kann bis spätestens zwei Wochen vor dem Tag der Mitgliederversammlung beim Vorstand schriftlich be- antragen, dass weitere Angelegenheiten nachträglich auf die Tagesordnung gesetzt werden. Der Vorstand hat die Ergän- zung der Tagesordnung den Vereinsmitgliedern mindestens eine Woche vor der Mitgliederversammlung schriftlich mitzu- teilen, sofern sie wesentliche Maßnahmen wie Beitragserhö- hungen oder die Auflösung des Vereins betrifft.

Beschlussfassung der Mitgliederversammlung§ 14 (1) Die Mitgliederversammlung wird von der/dem Vorsitzen-

den, bei Verhinderung von einem anderen Vorstands- mitglied, geleitet. Ist kein Vorstandsmitglied anwesend, bestimmt die Versammlung die Leitung.

(2) Die Art der Abstimmung bestimmt die Versammlungs- leitung. Die Abstimmung muss schriftlich durchgeführt werden, wenn ein Drittel der erschienenen stimmberech- tigten Mitglieder dies beantragt.

(3) Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Hierauf ist in der Einladung hinzuweisen.

(4) Jedes Mitglied ab dem 16. Lebensjahr hat eine Stim- me. Die Beschlüsse bedürfen grundsätzlich der einfachen Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen; Stimment- haltungen bleiben daher außer Betracht.

Zu folgenden Beschlüssen ist jedoch eine Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich:

a) Beschlüsse nach § 11 lit. b)

b) Beschlüsse über die Auflösung des Vereins.

(5) Bei der Beschlussfassung kann sich ein Mitglied durch ein anderes Mitglied vertreten lassen. Die Vollmachten bedürfen der Schriftform und sind für jede Mitgliederver- sammlung gesondert zu erteilen.

Niederschrift über die Beschlüsse § 15 der Mitgliederversammlung

Über die von der Mitgliederversammlung gefassten Be- schlüsse ist eine Niederschrift anzufertigen, die von der Versammlungsleitung und einem Schriftführer zu unterzeich- nen ist.

Beschlussfassung im schriftlichen Verfahren§ 16

Der Einberufung einer Mitgliederversammlung bedarf es nicht, wenn alle Vereinsmitglieder mit dem zu fassenden Beschluss oder einer Beschlussfassung im schriftlichen Ver- fahren einverstanden sind. Textform ist ausreichend.

IV. Vereinsvermögen

Verwaltung des Vereinsvermögens§ 17

(1) Das Vereinsvermögen ist entsprechend den für steuerbe- günstigte Einrichtungen geltenden steuerlichen und sons- tigen Vorschriften und im Übrigen nach Maßgabe dieser Satzung zu verwalten.

(2) Mittel der Körperschaft dürfen nur für die satzungsmäßi- gen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft.

(3) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

Geschäftsjahr, Rechnungslegung§ 18

(1) Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.

(2) Ein vom Vorstand bestimmtes Vorstandsmitglied hat für eine ordnungsmäßige Darstellung des Vermögens sowie der Einnahmen und Ausgaben des Vereins zu sorgen.

(3) Innerhalb von drei Monaten nach dem Schluss eines jeden Geschäftsjahres hat der Vorstand eine Jahresrech- nung mit einer Vermögensübersicht und einen Jahresbe- richt zu erstellen. Der Jahresbericht hat Aufschluss über die Tätigkeit des Vereins im abgelaufenen Geschäftsjahr zu geben.

V. Auflösung des Vereins

Vermögensanfall§ 19

Bei Auflösung oder Aufhebung der Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen der Körperschaft zur Hälfte an die Gemeinde Hochdorf, zu ei- nem Viertel an die evangelische Kirchengemeinde Hochdorf und zu einem Viertel an die katholische Kirchengemeinde St. Konrad Plochingen,

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die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke in der Gemeinde Hochdorf zu verwenden haben.

Liquidation§ 20

Die Liquidation erfolgt durch die Vorstandsmitglieder als Liquidatoren. § 7 bis § 10 gelten während der Liquidation entsprechend.

VI. Bekanntmachungen

Bekanntmachungen§ 21

Soweit öffentliche Bekanntmachungen vorgeschrieben sind, erfolgen sie im Amtsblatt der Gemeinde Hochdorf.

Hinweise zur Neufassung der Vereinssatzung:

Über viele Jahrzehnte erfüllte der Krankenpflegeverein Hoch- dorf e.V. mit der Sicherstellung der Gemeindekrankenpflege in Hochdorf seine Aufgabe.

In den 1990er Jahren erließ das Land Baden-Württemberg neue Vorschriften. Kleine Krankenpflegevereine konnten den mithin erforderlichen organisatorischen Aufwand nicht leis- ten, mussten ihre Tätigkeit einstellen und hatten praktisch keine Funktion mehr.

Daraufhin wurde zunächst die Diakoniestation Reichenbach- Hochdorf-Lichtenwald gegründet.

Seit 1.1.2009 trägt der kirchliche Diakonieverband Unte- re Fils die Diakoniestation, die seither als Diakoniestation Untere Fils firmiert. Dieser Diakonieverband wird von den drei evangelischen Kirchengemeinden Reichenbach, Hoch- dorf und Lichtenwald als Mitgliedern sowie von den drei Kommunen und Krankenpflegevereinen als mitarbeitenden Rechtsträgern gemeinsam verantwortet.

Ein Teil der jährlichen Mitgliedsbeiträge der drei Krankenpfle- gevereine fließt an die Diakoniestation. Die Diakoniestation hat in den vergangenen Jahren aber auf die Mitgliedsbeiträ- ge der Krankenpflegevereine verzichtet.

Ab 2022 werden die drei Krankenpflegevereine nicht mehr mitarbeitende Rechtsträger des Diakonieverbandes sein und somit frei sein. Der Lichtenwalder Krankenpflegeverein hat bereits seine Auflösung beschlossen, der Reichenbacher Krankenpflegeverein geht zwischenzeitlich andere Wege.

Der Hochdorfer Krankenpflegeverein hat seit 2013 mit neuer Satzung und dem neuen Namen Miteinander-Füreinander versucht, dem praktisch seit Gründung der Diakoniestation mehr oder weniger toten Verein mit viel Engagement ein- zelner Personen neues Leben einzuhauchen. Es zeigte sich jedoch, dass sich kein eigenes bzw. mit anderen Akteuren gemeinsames Betätigungsfeld ergab. Es konnte auch kein ausreichend großes Team gebildet werden, um selbst dauer- haft aktiv agieren zu können. Auch Mitglieder konnten keine mehr gewonnen werden. Vielmehr ist die Altersstruktur der Mitglieder so, dass aller Wahrscheinlichkeit nach die Mitglie- derzahl in den kommenden Jahren sehr stark sinken wird.

Im September 2020 hat daraufhin der Vorstand einstimmig beschlossen, die Umwandlung des Vereins in eine Stiftung anzustreben, um mit dem Ertrag aus dem Vermögen dauerhaft Gutes für das Hochdorfer Gemeinwesen bewirken zu können.

Bei den Vorbereitungen zur Umsetzung dieses Vorstands- beschlusses zeigte sich die Möglichkeit, den Verein durch Satzungsänderung in einen Stiftungsverein umzugestalten.

Ein Stiftungsverein kann ähnlich schlank wie eine Stiftung organisiert werden, kann dieselben Zwecke wie eine Stif- tung verfolgen, bietet aber sehr viel mehr Flexibilität für die Zukunft. Eine einmal geschaffene Stiftung dagegen steht grundsätzlich starr für die Ewigkeit. Die Umwandlung in eine Stiftung wird daher nicht weiterverfolgt.

Der Vereinsvorstand spricht sich mehrheitlich für die Um- gestaltung in den Stiftungsverein Hochdorf e.V. aus und schlägt der Mitgliederversammlung vor, die Neufassung der Vereinssatzung (s.o.) zu beschließen.

Impfaktion am 07.10.2021

Am Donnerstag, den 07.10.2021 zwischen 13:45 Uhr und 14:45 Uhr kam zum dritten Mal der Impfbus in die Gemein- de Hochdorf. Wie schon bei den Aktionen am 05.08.2021 und 03.09.2021 hatten Interessierte die Möglichkeit, sich

auf dem Breitwiesenparkplatz in Hochdorf ganz einfach und ohne Voranmeldung impfen zu lassen. 27 Personen nahmen in Hochdorf dieses Angebot wahr, was zeigt, dass Interesse an einer Impfung auch weiterhin besteht.

Die Aktion „Dran Bleiben BW“, welche eigentlich nur bis Ende September geplant war, wird von Maltesern umge- setzt. Sie reisen mit einem Impfbus durch die Gemeinden des Landkreises Esslingen und ermöglichen es so den Bür- gern, sich spontan impfen zu lassen. Durch so einfache Impfaktionen im ganzen Land sollen möglichst viele Per- sonen geimpft werden, um sich und andere zu schützen, steigende Inzidenzwerte zu verhindern und wieder einen normalen Alltag zu ermöglichen.

Weitere Informationen zu der Impfaktion finden Sie unter www.dranbleiben-bw.de und www.landkreis-esslingen.de.

Übermittlungssperren nach dem Bundesmeldegesetz

Das seit 01.11.2015 geltende Bundesmeldegesetz sieht vor, dass Personen der Weitergabe bzw. Nutzung ihrer Daten widersprechen können.

Sollten Sie eine Übermittlungssperre wünschen, füllen Sie bitte den Antrag auf Übermittlungssperre aus und schicken Sie ihn unterschrieben an uns zurück (gerne in den Rat- hausbriefkasten einwerfen oder per Post, Fax: 07153-5006- 61 oder E-Mail: info@hochdorf.de).

Ihre Gemeindeverwaltung

Antrag auf Sperrvermerke (Übermittlungssperren)

Name: _________________________________________________

Vorname: ______________________________________________

Geburtsdatum: _________________________________________

Anschrift: 73269 Hochdorf _______________________________

Gemäß den §§ 36/42/50 Bundesmeldegesetz (BMG) wün- sche ich

[ ] keine Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rund- funk (Name, Vorname, Anschrift, Datum und Art des Jubiläums),

[ ] keine Urkundenanforderung beim Staatsministerium bei Alters- oder Ehejubiläen (Urkundenanforderungssperre -

§ 12 MVO),

[ ] keine Nutzung oder Weitergabe meiner Daten (Name, Vorname, Anschrift, Tod) an Parteien, Wählergruppen und Träger von Wahlvorschlägen.

Zusätzlich bei Unionsbürgern (§ 2 Abs. 3 BW AGBMG):

Keine Nutzung meiner Daten (Name, Vorname, Anschrift, Staat, Tod) für die Zusendung von Informationen der Par- teien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvor- schlägen,

[ ] keine Datenübermittlung an das Bundesamt für Personal- management der Bundeswehr (bis zum 17. Lebensjahr), [ ] keine Veröffentlichung meiner Daten (Name, Vorname,

Anschrift) in Adressbüchern und ähnlichen Nachschlage- werken,

[ ] keine Datenübermittlung an die öffentl.-rechtl. Religions- gemeinschaften, soweit die Daten nicht für Zwecke der Steuererhebung benötigt werden. Diese Sperre gilt nur für Familienmitglieder, die nicht derselben oder keiner öffentl.-rechtl. Religionsgemeinschaft angehören.

Hinweis: Sofern Ihre Daten gemäß § 42 BMG an die öffentl.- rechtl. Religionsgemeinschaften übermittelt werden, können Sie der Veröffentlichung Ihrer Daten durch die Kirche beim zuständigen Pfarramt widersprechen.

________________________________________________________

Datum und Unterschrift des Antragstellers / der Antragstellerin

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Fundsachen

Im Fundbüro des Rathauses wurde in der letzten Woche fol- gender Fundgegenstand abgegeben:

1 Armbanduhr

Eigentumsansprüche können bei der Gemeinde Hochdorf im Bürgeramt, Zimmer 2 oder Zimmer 3 geltend gemacht werden.

Gerne können Sie sich auch telefonisch unter der Rufnum- mer 07153/5006-21, -22 oder -23 mit uns in Verbindung set- zen.Wir bedanken uns recht herzlich beim Finder!

Die Einstellungsberater der Polizei informieren über den Polizeiberuf

Viele junge Menschen streben nach einem Beruf mit Ab- wechslung und Vielfalt. Beides und dazu täglich neue Her- ausforderungen bietet der Polizeiberuf. Bei der Landespolizei Baden-Württemberg macht man nicht einfach „nur einen Job“, sondern leistet auch noch einen wertvollen persönli- chen Beitrag für die Gesellschaft.

Zwei verschiedene Ausbildungsgänge bietet die Polizei an:

Die moderne, stark praxisorientierte, duale Ausbildung für den mittleren Polizeivollzugsdienst dauert 30 Monate und steht Schulabgängern/-innen ab Mittlere-Reife mit einem Mindestnotenschnitt von 3,2 offen. Bewerber mit Abitur, Fachhochschulreife oder fachgebundener Hochschulreife mit einem Notenschnitt von mindestens 3,0 können direkt über ein Bachelorstudium in die Laufbahn des gehobenen Poli- zeivollzugsdienstes einsteigen. Die Dauer dieser Ausbildung inklusive Studium beträgt insgesamt 45 Monate. Weitere wichtige Informationen gibt es unter

www.polizei-der-beruf.de zu finden.

Die Chancen für Berufsinteressierte einen der begehrten Ausbildungs- oder Studienplätze zu erhalten, sind aktuell sehr gut. Bewerbungsschluss für die Einstellungen im ge- hobenen Dienst mit Studienbeginn im Juli 2022 sowie im mittleren Dienst mit Ausbildungsbeginn im Herbst 2022 ist am 31. Dezember 2021.

Die Einstellungsberater des Polizeipräsidiums Reutlingen in- formieren Berufsinteressierte gerne bei den nächsten öffent- lichen Informationsveranstaltungen:

Landkreis Reutlingen:

Dienstag, 23.11.2021, 18.00 – 20.00 Uhr,

Polizeirevier Münsingen, Karlstraße 2, 72525 Münsingen Donnerstag, 16.12.2021, 18.00 – 20.00 Uhr,

Polizeirevier Reutlingen, Burgstraße 27-29, 72764 Reutlingen Anmeldung unter 07121/942-5160, -5161, -5162

Landkreis Esslingen:

Donnerstag, 04.11.2021, 18.00 – 20.00 Uhr,

Polizeirevier Esslingen, Agnespromenade 4, 73728 Esslingen Donnerstag, 11.11.2021, 18.00 – 20.00 Uhr,

Polizeirevier Kirchheim/Teck, Dettinger Straße 101, 73230 Kirchheim

Anmeldung unter 0711/3990-298, -299 Zollernalbkreis:

Mittwoch, 17.11.2021, 17.00 Uhr – 19.00 Uhr, Kriminalkom- missariat Balingen, Hirschbergstr. 1, 72336 Balingen Anmeldung unter 07433/264-220

Zur Eindämmung der Corona-Pandemie unterliegen die Veranstaltungen einem strengen Hygienekonzept und die Teilnehmerzahlen sind begrenzt. Das Angebot richtet sich vorrangig an Berufsinteressenten/-innen mit Wohnort in den jeweiligen Landkreisen.

Eine vorherige Anmeldung unter den angegebenen Tele- fonnummern ist zwingend erforderlich. Außerdem ist eine Teilnahme nur mit einem am Veranstaltungstag aktuellen 3G- Nachweis (negativer Test, geimpft oder genesen) möglich.

Nachhaltig haushalten

Hochdorf, Rathaus, Sitzungssaal,

Kirchheimer Str. 53

Donnerstag, 28.10.21, 19-20.30 Uhr

Anmeldeschluss: 24.10.2021

Kurs-Nr.: C 210102 Referent: Marcus Wittkamp

gebührenfrei, Anmeldung bei Fairtrade-Förderverein (Tel. 07153- 59545 / g.rast@fairtrade-hochdorf.de),

Weltladenverein (info@weltladen- hochdorf.de) finden sich die Nachhaltigkeitsaspekte Ökologie, Ökonomie und Soziales in zahlreichen Feldern des täglichen Lebens wieder. Mit einem Fokus auf Nachhaltigkeit beim Einkauf, beim Konsum, bei der Kleidung und bei der Energie - aber auch bei den Finanzen - soll aufgezeigt werden, wie eine Umsetzung von Nachhaltigkeit im Lebensalltag möglich ist.

In Kooperation mit Weltladenverein Hochdorf e.V. und Fairtrade-Förderverein Hochdorf e.V.

Wie geht das?

Das Thema Nachhaltigkeit ist in aller Munde und betrifft viele Lebensbereiche. Damit

Instrumente ausprobieren Information

Beratung

SchülerInnen

stellen ihre Instrumente vor

Sonntag, 24. Oktober

Breitwiesenhalle Hochdorf

I N F O

15:00-16:30 Uhr

Beratung

Konzert

17:00-17:45 Uhr

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KLIMASCHUTZ

Den Klimawandel stoppen oder wenigstens abbremsen...

Das funktioniert nur, wenn möglichst viele von uns einen eigenen Beitrag dazu leisten. In den vergangenen Jahren ist z. B. die Zahl der Rathausmitarbeiter, die das Auto stehen lassen und stattdessen den ÖPNV, das Fahrrad oder ein Pe- delec nutzen, immer größer geworden. Ich selbst gehe mei- nen Weg von zuhause ins Rathaus und zurück in aller Regel zu Fuß. Das schont nicht nur das Klima und die Umwelt, mehr Bewegung ist auch gut für die eigene Gesundheit.

Nachahmen ist durchaus erwünscht.

Passend dazu lade ich Sie am heutigen Freitag zu einem kleinen Rundgang „Klimaschutz und Klimawandel“ durch Hochdorf ein. Wir treffen uns um 16:30 Uhr am Rathaus.

Herzliche Grüße IhrGerhard Kuttler Bürgermeister

Aktuelle Baustellen

Baustelle Ziegelhofstraße - Bauabschnitt 1 und neue Bus- bucht fertiggestellt

Der erste Bauabschnitt wurde durch Deckbelagsarbeiten diese Woche von der Firma Pöschl fertiggestellt. Die Arbei- ten im ersten Bauabschnitt waren etwas umfangreicher als geplant.

Unter anderem wurde auch die Bushaltestelle barrierefrei ausgebaut.

Der Verkehr in der Ziegelhofstraße kann ab dem 19.10.2021 bis zur Kreuzung Bismarckstraße wieder freigegeben werden.

Die Zufahrt zum Kinderhaus Am Talbach und der Stichstraße Am Sportplatz erfolgt somit von der Kirchheimer Straße und der Ziegelhofstraße Süd.

Komplettes Halteverbot in den Frauenäckern

Aufgrund von Baumaßnahmen herrscht in den Frauenäckern ab dem 25.10.2021 ein komplettes Halteverbot. Voraus- sichtliches Ende ist Februar 2022. Ausgenommen von dem Halteverbot ist der Behindertenparkplatz. Wir bitten um Ver- ständnis.

BÜRGERSCHAFTLICHES ENGAGEMENT

AK Fairtrade-Gemeinde

St. Martin als Vorbild zur Kleiderspende 2021

Der Legende nach war St. Martin 17 Jahre alt als er im Jah- re 334 dem Bettler begegnete und diesem frierenden Mann die Hälfte seines Mantels gab. Dieses Ereignis war damals so herausragend, dass es bis heute, also nach 1687 Jahren den Menschen immer noch in Erinnerung ist und mit einem Gedenktag begangen wird.

In diesem Jahr besteht am 6. November wieder die Ge- legenheit dem Vorbild St. Martin zu folgen und gebrauch- te Kleidung und Schuhe zur Fairwertung abzugeben. Der Anhänger der Fahrschule Fahrion steht beim Bauernmarkt wieder von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr bereit und die Mitglieder des Fairtrade-Fördervereins werden die Kleiderspenden ent- gegennehmen. Soweit möglich werden die Kleider vermark- tet und der Erlös in Eine-Welt-Projekte investiert. Am 13.11.

besteht dann die Möglichkeit die entstandenen Lücken im Kleiderschrank wieder aufzufüllen. Beim Outletmarkt im Ka- tholischen Gemeindehaus wird fabrikneue Markenware aus coronabedingten Ladenschließungen von 2020 zu günstigen Preisen angeboten.

Anhänger beladen Foto: Harald Pütz

Anhänger der Fahrschule Foto: Gerry Rast

Freundeskreis Flüchtlingshilfe Hochdorf

Freunde sind aktiv in Hochdorf Kontakt:

E-Mail: kontakt@fluechtlingshilfe.aktiv-in.de

Telefon: 07153 500625 (Frau Fackler, Koordination ehren- amtliche Flüchtlingshilfe im Rathaus)

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Die Themengruppen:

Fahrradwerkstatt: radwerk@fluechtlingshilfe.

aktiv-in.de Donnerstags von 19:30 bis 21:30 Uhr

Kleiderkammer: kleiderkammer@fluechtlingshilfe.

aktiv-in.de

Kleiderannahme mittwochs 16 bis 18 Uhr alle 14 Tage

Freizeit und Begegnung: freizeit@fluechtlingshilfe.aktiv-in.de Bitte beachten Sie, dass in den Schulferien die Zeiten und Öffnungstage abweichen können.

Die Kleiderkammer der Flüchtlingshilfe nimmt vierzehntäglich mittwochs von 16:00 Uhr 18:00 Uhr gerne Ihre Kleidung, Schuhe und Hausrat an den blauen Containern im Bergdorf entgegen.

Termine der Kleiderannahme bis Weihnachten 2021 sind:

Mittwoch, den 13. Oktober 2021 von 16 - 18 Uhr Mittwoch, den 27. Oktober 2021 von 16 - 18 Uhr Mittwoch, den 10. November 2021 von 16 - 18 Uhr Mittwoch, den 24. November 2021 von 16 - 18 Uhr Mittwoch, den 08. Dezember 2021 von 16 - 18 Uhr Mittwoch, den 22. Dezember 2021 von 16 - 18 Uhr Das Radwerk, die offene Fahrradwerkstatt an den Contai- nern am Jugendhaus wendet sich zwischenzeitlich an alle Einwohner aus Hochdorf, die Hilfe bei kleinen Reparaturen ihrer Drahtesel benötigen. Gerne werden zu diesen Zeiten auch gebrauchte Fahrräder angenommen, um sie für Ge- flüchtete herzurichten und weiterzugeben.

Spendenkonto Gemeindekasse Hochdorf IBAN: DE02 6119 1310 0670 2220 03 BIC: GENODES1VBP Kennwort: "Bergdorf"

Nennen Sie bitte Ihre vollständige Adresse für die Übersen- dung der Spendenbescheinigung.

Mehr Infos zu den Aktivitäten der Flüchtlingshilfe erhalten Sie im Internet unter www.aktiv-in.de/fluechtlingshilfe

Plenumssitzung der Ehrenamtlichen des Freundeskreises Flüchtlingshilfe

Am 23.09.2021 begrüßten Bürgermeister Kuttler und Frau Fackler, Koordinatorin der ehrenamtlichen Flüchtlingshilfe, die zahlenmäßig inzwischen kleine Gruppe der Ehrenamt- lichen des Freundeskreises Flüchtlingshilfe Hochdorf in der Breitwiesenhalle und freuten sich über das erste reale Bei- sammensein nach der langen coronabedingten Pause.

Es folgte ein Bericht vom Leiter der Gemeinschaftsunterkunft Herr Martin Hermann. Zuerst ging er kurz auf die Zeit ein, in der wegen der Corona-Pandemie ein Betretungsverbot des Landkreises einzuhalten war. Er erzählte von der erfolgreichen Impfaktion in der Unterkunft. Dann berichtete er von einer im Augenblick beinahe voll belegten Unterkunft. Es sind Perso- nen aus unterschiedlichen Herkunftsländern. Es gibt immer noch viele syrische Menschen. Aktuell leben rund 40 Kinder und Jugendliche mit ihren Familien im „Bergdorf“.

Frau Fackler ergänzte, von den Grundschulkindern kann aus Platzgründen leider keines in die Schulkindbetreuung mit Hausaufgabenbetreuung aufgenommen werden. Hier wäre eine in der Gemeinschaftsunterkunft angebotene ehrenamtli- che Hausaufgabenbetreuung wünschenswert, das ist aber von den Ehrenamtlichen ohne Verstärkung derzeit nicht leistbar.

Von den 14 Kindern im Kindergartenalter konnten inzwischen 9 verteilt auf die Einrichtungen in Hochdorf aufgenommen werden. Hier leisten die Erzieherinnen aller Träger wichtige und gute Arbeit, auch wenn klar ist, dass die Kinder nur eine kurze Zeit in Hochdorf bleiben werden. Inzwischen sind aber auch hier die Platzkapazitäten ausgeschöpft.

Es folgte der Bericht von Frau Dorota Lyska, Sozialer Dienst AWO in der Gemeinschaftsunterkunft. Während der gesam- ten Coronazeit haben Sie und ihre Kollegin Frau Jutta Wo- ditsch eine Sprechstunde angeboten, da sich schnell her- ausgestellt hat, dass Hilfe für die Geflüchteten bei Anträgen und Problemen nur über das Handy nicht ausreichend und zufriedenstellend möglich ist. In 2 Häusern sind Familien und in 2 Häusern ausschließlich Männer untergebracht. Die Zuständigkeiten teilen sich unter den 2 Personen des Sozi- alen Dienstes auf. Am 12. Oktober 2021 wird Frau Luther

wieder an ihren Wirkungsplatz zurückkehren und den Platz von Frau Woditsch übernehmen.

Seit der Auflösung des Arbeitskreises Sprache im Sommer 2020 ist die Aufgabe der Vermittlung von Sprachkursplät- zen wieder an die AWO zurückgefallen. Coronabedingt sind die Sprachkurse aber lange ausgefallen. Erst seit Juli 2021 konnte wieder ein erstes Sprachkursangebot der AWO für die Bergdorfbewohner gemacht werden. Demnächst wird ein weiteres Kursangebot starten.

Sie trägt den Ehrenamtlichen vor, dass die Geflüchteten vermehrt nach Fahrrädern und Kinderkleidung fragen. Die Arbeitskreise Radwerk und Kleiderkammer können seit Juli 2021 hier wieder weiterhelfen.

Es folgten Informationen der Sprecher der Arbeitkreise Rad- werk, Kleiderkammer und Freizeit u. Begegnung über den Neustart der Hilfsangebote seit Juli 2021.

Herr Günter Niebauer, AK Radwerk, führt aus, insgesamt sind 9 Männer im Radwerk aktiv, die alle geimpft sind.

Auch ohne zusätzliche Werbung sind viele Gäste an den Öffnungsabenden des Radwerks, das seinen Sitz in den Containern neben dem Jugendhaus Skunk in Hochdorf hat, viele Gäste gekommen. Es benötigt immer 4 - 5 Ehren- amtliche um effektiv und in guten Strukturen die Anfragen und Wünsche entgegennehmen, sowie zusammen mit den Geflüchteten an den ausgesuchten Rädern die notwendigen Reparaturen durchführen zu können. Froh sind die „Rad- werkler“ über die anhaltende Bereitschaft in der Bürger- schaft Räder zu spenden.

Frau Beate Schmid, Ehrenamtliche AK Kleiderkammer, be- richtet die Kleiderkammer hat ebenfalls im Juli 2021 wieder ihre Arbeit aufgenommen. Es sind 11 Frauen im wechseln- den Einsatz. Die Kleiderkammer hat ihren Standort im Ver- waltungsgebäude im „Bergdorf“ und öffnet vierzehntägig am Montag seine Pforten, um gespendete Kleidung und kleine Haushaltsgegenstände gegen einen geringen Betrag anzu- bieten. Die Annahme von Kleiderspenden erfolgt ebenfalls vierzehntägig immer mittwochs. Die Termine hierzu werden im Amtsblatt der Gemeinde veröffentlicht. Eine kostenfreie Abgabe hat sich nicht bewährt, so werden die gekauften Dinge besser wertgeschätzt und der geringe Erlös kann zum Zukauf von Hygieneartikeln und neuwertiger Kleinwäsche verwendet werden, informierte sie.

Frau Renate Köttner, Ehrenamtliche des AK Freizeit und Begegnung, spricht stellvertretend für die siebenköpfige Be- gegnungsgruppe, die sich alle vierzehn Tage ins „Bergdorf“

aufmacht, um dort für die Kinder und Mütter ein Spiel- und Begegnungsangebot anzubieten. Sie werden förmlich über- rannt und die 2 Räume im Familienhaus platzen aus allen Nähten – ein Problem für die kommende kalte Jahreszeit.

Den Wunsch nach einer Verstärkung der Gruppe bzw. wei- teren Angeboten insbesondere für Kinder und Frauen, aber gern auch separat für Männer, hebt sie eindringlich hervor.

Zudem entscheiden die Anwesenden einmütig, dass aktuell ein Fortbestehen eines übergeordneten Steuerungskreises der Flüchtlingshilfe nicht mehr erforderlich ist. Entschei- dungen werden direkt in turnusmäßig einberufenen Ple- numssitzungen von allen gemeldeten Ehrenamtlichen der Flüchtlingshilfe Hochdorf getroffen. Bei kurzfristigem Ent- scheidungsbedarf und als Ansprechpartner für die Koordi- natorin übernehmen die Sprecher der Arbeitskreise gemein- sam die Funktion des seitherigen Gesamtsprechers für die Flüchtlingshilfe Hochdorf.

Von allen gewünscht ist weiterhin ein Mitwirken der örtlichen Kirchengemeinden.

Wer kann uns unterstützen?

Alle 3 Arbeitskreise der Flüchtlingshilfe würden sich über weitere Helfer freuen, insbesondere die 7 Frauen + Mann der Begegnungsgruppe wären über einen jüngeren Zuwachs sehr froh.

Falls Sie sich für die Flüchtlingsarbeit interessieren, melden Sie sich unter den Mailadressen der Flüchtlingshilfe oder bei Frau Fackler, Koordinatorin der Gemeinde Hochdorf, Tel.

07153/5006-25, Mail: e.fackler@hochdorf.

Referenzen

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