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Bezugsgröße
1. Das Wichtigste in Kürze
Die Bezugsgröße wird unter anderem zur Berechnung von Leistungen und Einkommensgrenzen in der Sozialversicherung verwendet.
2. Höhe der Bezugsgröße
Die Bezugsgröße errechnet sich aus dem Durchschnittseinkommen aller Rentenversicherten aus dem vorvergangenen Kalenderjahr. Sie wird jedes Jahr neu ermittelt und beträgt 2022:
West jährlich 39.480 € Ost jährlich 37.800 € West monatlich 3.290 € Ost monatlich 3.150 €
In der Kranken- und Pflegeversicherung gibt es keine West/Ost-Differenzierung. Es gilt einheitlich die
Zahlenangabe "West" für das gesamte Bundesgebiet. Ab 2025 gibt es insgesamt nur noch eine Bezugsgröße für Deutschland.
3. Verwandte Links
Beitragsbemessungsgrenzen Beitragssätze Krankenversicherung
Rentenversicherung
Übersicht Sozialgesetzbücher und Leistungsträger
Gesetzesquelle: § 18 SGB IV
https://www.betanet.de/pdf/87 Seite 1 von 1