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GUTACHTLICHE STELLUNGNAHME

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GUTACHTLICHE STELLUNGNAHME

1.0 Zweck

Beurteilung der Schutzwürdigkeit der Bebauung im Bereich der „Voith-Siedlung“ in St. Pölten und

Begrenzung des schutzwürdigen Areals 2.0 Auftraggeber

Magistrat der Landeshauptstadt St. Pölten 3.0 Quellen/Grundlagen

AA Architekturzentrum – Wien, Architektenlexikon AN architektur-noe.at

BA Bauakt / Baubehörde St. Pölten KT Österreichische Kunsttopographie

Band LIV St. Pölten: Die Kunstdenkmäler der Stadt St. Pölten und ihrer

eingemeindeten Ortschaften;

Verlag Berger 1999

LA Lokalaugenschein 11/2020 +3/2021 MA Stadtmuseum St. Pölten, Archiv

Prandtauerstraße 2, 3100 St. Pölten

V. F. J. M. VOITH, 25 Jahre Schwesterwerk St. Pölten Jubiläumsschrift 1928

VH Voith\Home voith.com

(2)

Seite 2 von 15 Abb. 1) Lageplan, gelb markiert des Voith-Werk mit den zu Voith gehörigen Liegenschaften V. F.

(3)

Seite 3 von 15 4.0

Befund

(Zur kurzen Benennung sind die Liegenschaften nummeriert. 1-37, siehe Bewertungsplan auf Seite 15)

1903 wurde in St. Pölten die erste Auslandniederlassung der Voith-Werke gegründet, in der - wie im Stammwerk in Heidenheim/D - Turbinen, Großschleifmaschinen und Papiermaschinen gefertigt wurden. Bei der damals langen Arbeitszeit und den schlechten Verkehrsverhältnissen war es nicht nur für die Voith-Werke, sondern für alle Betriebe mit einer großen Zahl von Beschäftigten notwendig, Wohnstätten nahe dem Arbeitsplatz zu errichten, um für den Weg zur Arbeitsstätte und den Heimweg der Mitarbeiter große Zeitverluste zu vermeiden, aber auch, um die Belegschaft an den Betrieb zu binden. So wurden, neben dem Bau der Fabrikhalle und des Herrenhauses mit Park, als „Wohlfahrtseinrichtung“ bezeichnete Arbeiterwohnhäuser und nahe dem Herrenhaus die „Voith-Siedlung“ mit Häusern für höhere Angestellte errichtet.

In der Festschrift zum 25-jährigen Bestehen der Firma (V. F.) konnte stolz berichtet werden: „Die Entwicklung der von der Firma vor 25 Jahren begonnenen großzügigen Wohnungsfürsorge sollen nachstehende Zahlen etwas näher beleuchten: Bis 1914 besaß das Werk 20 Arbeiter- und 8 Beamtenwohnhäuser mit insgesamt 234 Wohnungen. Der heutige Häuserstand inklusive der im Bau begriffenen beträgt 38 Häuser mit 381 Wohnungen und 40 Einfamilienhäuser, somit insgesamt 78 Wohnhäuser mit 421 Wohnungen. Die Jungmannschaft des Werkes findet in dem Ledigenheim eine freundliche Heimstätte.“

Ein „Plan der Stadt St. Pölten in Nieder Österreich mit dem Eigentum der Firma J. M. Voith. Im Jahr 1928 M = 1:5000“ Abb.1) (V.F.) zeigt die Situierung der Liegenschaften im Süden der erweiterten Altstadt, zwischen dem Mühlbach im Osten und der Alpenbahn im Westen wo die Werkstätten, mit Gleisanschluss

liegen. Vom Hauptportal des Fabrikareals führt die Heidenheimer Straße gerade nach Osten. Sie wird von der Achse, die aus St. Pölten nach

Süden führt, der Mariazeller-Straße, gequert. Diese Straße ist nach dem Heimatort der Voith-Werke, Heidenheim, 50 km nördlich von Ulm, benannt Mehrfamilienhäuser für die Arbeiter wurden im direkten Anschluss an das Fabriksgelände errichtet. Zwischen Heidenheimer Straße und Grillparzerstraße, in 500 m Entfernung vom Fabriksgelände, außerhalb des Emissionsbereiches der Fabrik, wurde 1917 das Herrenhaus der Fam. Voith (8) errichtet. Es steht in einem ca. 100 x 150 m großen Park, ergänzt durch ein Pförtner- und Gesindehaus am westlichen Zugang und eine Remise (7) im Anschluss an den Park im Südosten.

(4)

Seite 4 von 15 Die „Voith-Siedlung“ für Direktoren und „Beamte“ (Angestellte) liegt südlich davon, zwischen Grillparzer-, Jahn-, Kranzbichlerstraße und Kieneggerweg.

Darüber hinaus waren auch die übrigen Insulae zwischen Maria Theresia-Str., Dr. Theodor Körner-Str. (früher Schubertstraße) – Jahnstraße und Grillparzerstraße teilweise mit zu den Voith-Werken gehörigen Objekten bebaut (VF). Ein Großteil des Gebietes gehörte ursprünglich dem Evangelischen Waisenhaus und wurde für die Errichtung einer Siedlung im Stile der Cottage Viertel parzelliert.

In Wien wurde 1872 auf Betreiben von Dr. Eduard Kral ein Cottage-Verein gegründet, um Familien das Wohnen in der Stadt in Ein- und Zweifamilienhäusern mit privaten Grünflächen zu ermöglichen, nachdem die Stadt zu eng wurde. Demselben Gedanken folgten viele Industriebetriebe wie die Salinen, das Werk Berndorf etc. für die Unterkünfte ihrer Mitarbeiter, bei

denen man von

Häuserblöcken und Reihenhäusern Abstand nahm und freistehende

Ein- bis

Zweifamilienhäuser plan- te, die mit einem Garten zur Grundversorgung und zur Erholung aus-

gestattet wurden.

Für die Voith-Siedlung wurde ein Regierungs- baumeister und Architekt Wilhelm Ritter aus Friedrichshafen beauf- tragt, einen Vorschlag zur Grundstücksteilung zu machen und Haustypen unterschiedlicher Größen zu entwerfen.

Abb. 2) Der Lageplan „Blatt

7“ (MA) zeigt eine Weiter-

entwicklung des Lageplans der „Voithsiedlung“.

(5)

Seite 5 von 15 Abb. 3) Der Lageplan „Blatt 3“

(MA) stellt das Areal des Herrenhauses mit der im Osten angrenzenden Insula dar, auf der 10 Parzellen ausge- wiesen sind, von denen jedoch nur vier eine Bebauung zeigen. Auf beiden Plänen verläuft am

Südrand der

Grillparzerstr. der Nadelbach, welcher damals noch in einem offenen Gerinne geflossen ist. Der Nadelbach fließt nach Osten und mündet in den Mühlbach. Heute ist dieser Bach kanalisiert und überbaut.

Abb. 4) Das Areal zwischen Grillparzerstr., Jahnstr., Kranzbichlerstr. und Andreas- Gruber-Straße. Von Arch. W.

Ritter .

(6)

Seite 6 von 15 Abb. 5) Haus Typ II ist

ein Einfamilienhäuschen auf einer Bebauten Fläche von 6,45 x 6,45 m = 41,60 m2 mit gemauertemKeller sowie einem Erdgeschoss mit 2,60 m LRH und einem Dachgeschoss mit selber Raumhöhe unter einem Dach in der Form eines umgedrehten Schiff- rumpfes. Der ganze Aufbau war als Holzriegelkonstruktion der Südd. Fachwerkbau Ind.

GmbH Konstanz

projektiert.

Abb. 6) Haus Typ III hat ein gemauertes

Kellergeschoss und aufgehende Wände in Fachwerkkonstruktion, verputzt oder mit Brettern verschalt, mit einem Obergeschoss im Bereich eines Krüppelwalmdaches. Das Erdgeschoss nimmt eine Bebaute Fläche von 9,41 x 8,54 = 80,36 m2 ein. Die Raumhöhen betragen im Keller 1,80 m, im Erdgeschoss 2,50 m und im Dachgeschoss 2,40 m.

(7)

Seite 7 von 15 Abb. 7 ) Haus Typ I ? nicht nummeriert, stammt wie die beiden anderen aus der Feder von Architekt Wilhelm

Ritter aus

Friedrichshafen aus dem Jahr 1921.

Konstruktion wie bei den beiden anderen.

Bebaute Grundfläche im EG 10,92 x 8,45 = 92,27 m2. Auch dieses Haus hat ein Krüppel- walmdach, man betritt es jedoch über eine1,50 m tiefe Veranda.

Abb. 8) Neben diesen Einfamilienhäusern gibt es in der „Voith- siedlung“ 4 Doppel- häuser, von denen zumindest 2 (Nr. 21/22 und 23/24) aus dem Jahr 1925 von Baumeister Weidinger aus St. Pölten stam- men (BA, MA). Sie haben ebenfalls ein Kellergeschoss, LRH 2,00 m, ein Erdge- schoss LRH 2,90 m und ein Obergeschoss LRH 2,60 m, das zum Teil durch ein Mansarddach abgedeckt ist, aber als Vollgeschoss hinter Giebelwänden und Erkern steht. Die Bebaute Fläche lässt sich aus den uns bekannten Plänen nicht feststellen. Nach den Ansichten eruiert, hat das Doppelhaus eine Bebaute Fläche von 12,5 x 19,5 = 243,75 m2, was für jedes Haus 121,88 m2 ergibt. Als Baukörper steht dieses Doppelhaus wie eine große Villa da, der man die 2-Teiligkeit nicht ansieht.

Für alle Häuser galt ein eingeschossiges Erscheinungsbild, das dadurch erreicht wurde, dass man das Obergeschoss in voller Höhe im Bereich des Daches unterbrachte. Bei den gekuppelten Einfamilienhäusern und den

(8)

Seite 8 von 15 Zweifamilienhäusern wurde durch ein steiles Mansarddach mit Zwerchdach, Giebel und Gaupen unter dem Dach beinahe ein Vollgeschoß untergebracht.

Bei den Häusern (Abb. 8) sind an der Nord- und Südansicht Giebelwände angeordnet, im Westen und Osten 2-geschossige Risalite, wodurch in deren Bereich, so wie an den zueinanderstehenden Brandwänden, die Außenmauern exakt über jenen des EG stehen können. Somit gibt es nur an kurzen Abschnitten der Außenwände die Dachflächen und einen Rücksprung der Außenwand im Obergeschoss in Bezug auf jene des Erdgeschosses.

Nördlich der Grillparzerstraße wird der größte Teil vom Herrenhaus (Musikschule der Stadt St. Pölten) (8) und seinem Park dominiert.

Der östliche Teil zwischen Hasner- und Jahnstraße wurde größer parzelliert als die Siedlung südlich der Grillparzerstraße. Er besteht aus den Grundstücken 1 bis 7 und dem großen Grundstück Ecke Heidenheimer Strasse – Jahnstraße, das ursprünglich aus 3 Parzellen bestand, die zur Errichtung eines gestaffelten Wohnblockes zusammengelegt worden sind.

Von den 10 Grundstücken wurden ursprünglich nur 3 (Abb. 3) bebaut, ein viertes Wohnhaus (4) entstand 1924. Ein großer Flachbau (2), ein Bungalow (3) und eine Ordination (6) sind genauso rezente Bebauungen wie der erwähnte, gestaffelte Wohnbau. Die kaum größere Siedlung südlich der Grillparzerstraße ist - in 20 Parzellen geteilt - wesentlich kleinteiliger. Die teils recht kleinen Gebäudetypen in offener oder gekuppelter Bauweise auf relativ kleinen Grundstücken nehmen die Siedlung südlich des Nadelbaches, bzw. der Grillparzerstraße ein. Neben diesen gibt es auch zwei echte 2-Familienhäuser (16 + 17).

Nördlich des Herrenhauses befinden sich in der Heidenheimer Straße 3 weitere Objekte, (10) Heidenheimer Straße 18a, (9) Heidenheimer Straße 20 und Heidenheimer Straße 18 (11), das 1911 als Direktionsvilla errichtet wurde.

Die genannte Siedlung stellt ein ruhiges, grünes Wohnquartier dar. Ein (größeres) Verkehrsaufkommen gibt es nur an seiner Ortsseite, an der die Jahnstraße verläuft.

Zu den einzelnen Häuser siehe nachstehenden Katalog.

Da die Grillparzerstraße in der Siedlung als Allee für Fuß- und Radverkehr gestaltet ist und sowohl die Hasnerstraße als auch die Andreas-Gruber-Straße als Sackgassen in das Viertel führen, gibt es in der Siedlung keinen Durchzugsverkehr.

Der Nadelbach, der – ursprünglich offen – südlich, neben der Grillparzerstraße verläuft, wurde kanalisiert und mit einem die Straße begleitenden Rasenband bedeckt.

(9)

Seite 9 von 15 Die Heidenheimer Straße ist in diesem Bereich eine ruhige Allee, da sie auch nördlich von Villen und Einfamilienhäusern und 2 unbebauten Grundstücken begleitet wird.

Auch die Kranzbichlerstraße südlich der „Voith-Siedlung“ schafft durch ihre Bebauung im Süden ein wohnliches Ambiente.

Einige Häuser wurden überformt und jüngeren Bedürfnissen angepasst, andere in einer atypischen Form ausgewechselt, was durch die niedrige Bebauung jedoch keine Fernwirkung hat.

Da diese Siedlung zu einer Zeit errichtet wurde, in der das Auto eine geringe Rolle spielte, wurden - nur dem Herrenhaus zugeordnet - eine Garage mit Dienst-wohnung errichtet. Wohl dem Bedürfnis nach privaten Garagen bzw.

Autoabstellplätzen folgend, wurde in der Hasnerstraße ohne jeden Gestaltungsaufwand eine Garagenzeile errichtet. Bei den 1940 errichteten Objekten Grillparzerstraße 13 (29 und 25) sind Stellplätze oder zu solchen umgebaute Lagerflächen vorgesehen, bei anderen Liegenschaften wurden Zufahrten zum Grundstück mit Garagen oder Carports nachträglich errichtet.

Bei vielen Liegenschaften bestehen gegen den öffentlichen Raum errichtete, hohe und undurchsichtige Einfriedungen.

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt St. Pölten hat in seiner Sitzung am 23.

11. 2020 eine Bausperre für Teilbereiche in der KG St. Pölten erlassen. In der Plandarstellung wird der hier gegenständlichen Bereich als zukünftige Schutzzone dargestellt.

5.0 Gutachten

5.0.1 Wie aus dem Befund hervorgehrt, ist das gegenständliche Siedlungsgebiet lokal- und sozialhistorisch als Dokument wertvoll und daher als Ensemble schützenswert.

Die Anlagen der Voith-Werke im Bereich südlich der Altstadt von St. Pölten, von der Bahn im Westen bis zum Mühlbach im Osten, sind ein Musterbeispiel industrieller Entwicklung um 1900 und spiegeln den Umgang Industrieller, in diesem Fall der Familie Voith, mit ihrer Belegschaft.

5.0.2 Von besonderem Interesse und ebensolcher Bedeutung ist der Bereich des Herrenhauses mit der anliegenden Siedlung für die „Beamten“, wie man die Führungskräfte im Industriebetrieb nannte. Die Vielzahl von Haustypen diente wohl der gezielten Differenzierung, der Bedeutung und dem Bedarf der jeweiligen Nutzer entsprechend. Diese Häuser stellen trotz unterschiedlicher Größe gemeinsam mit dem Baumbestand ein geschlossenes Ensemble, ein grünes Wohnquartier dar.

Es gibt Objekte, die unverfälscht aus der Zeit ihrer Gründung erhalten sind,

(10)

Seite 10 von 15 andere, die trotz Veränderungen ihr Gesicht gewahrt haben, Zubauten, die mehr oder minder auffallen und Bauten, die seit den Jahrzehnten nach dem 2.

Weltkrieg entstanden sind, welche ohne Rücksicht auf die Formensprache in der Umgebung eine andere aufweisen.

Die Häuser mit Trauf über dem Erdgeschoss und großzügigen, als Dachausbauten gestalteten Obergeschossen zeugen von einer intensiven Ausnutzung der örtlichen Bebauungsbestimmungen zur Zeit ihrer Errichtung.

Dies schuf die Signifikanz und verbindende, Ensemble bildende Gestaltung.

5.0.3 Die Grundzüge einer gemeinsamen Formensprache des Ensembles:

Selbst der dem Heimatstil verpflichtete Altbestand in der Siedlung ist nicht einheitlich formuliert. Es gibt kleine und größere Objekte. Deren Größe steht aber immer in Bezug zur Größe des Grundstücks. Kleine Häuser auf kleineren Parzellen und größere auf größeren.

Auch in der kleinteiliger parzellierten „Voith-Siedlung“ (12-31) (zwischen Grillparzer- und Kranzbichlerstraße) ergibt sich durch gekuppelte Bebauung, die sich mit vier Häuserpaaren auf das Ensemble verteilt, der Eindruck großzügiger Gebäude.

Allen Häusern, den gekuppelten, den Villen und den Siedlungshäuschen ist gemein, dass sie einen Keller, nur ein Vollgeschoss und hinter einem steilen Dach ein weiteres Geschoss aufweisen. Jedes Haus hat ein Steildach, entweder als Krüppelwalmdach, einfaches Bogendach, Mansard- oder Walmdach, oft mit jeder Form von Dachaufbauten.

Die beinahe gleich hoch liegenden Traufen all dieser Bauten ergeben, ergänzt durch die weitgehend einheitliche Dachdeckung und den Baumbestand, bei aller Vielfalt ein einheitlich wirkendes Ensemble. Ein wesentliches Merkmal der Bebauung ist es, dass bei allen ursprünglichen Haustypen eine zweigeschossige Nutzung bei eingeschossiger Wirkung des Hauses geplant war. Dies bewirkt die einheitliche Wirkung des Ensembles.

Das Gebiet, auf welches sich diese vielfältige Bebauung erstreckt, wirkt nicht wie eine Arbeiterkolonie, sondern spiegelt baulich die Führungsstruktur der Voith-Werke.

Für die Außenwirkung verdient die Heidenheimer Straße, die gerade von der Fabrik zu dieser Siedlung führt, besondere Beachtung. Sie wurde als Allee gestaltet, damit man im Schatten zur Fabrik oder nach Hause gehen oder fahren konnte.

Neben den dort befindlichen schützenswerten Objekten gilt es, die Wirkung der für dieses Ensemble bedeutenden Straßenräume der Grillparzerstraße und auch der Heidenheimer Straße zu erhalten.

Für die Wirkung beider ist die historische Form der beiderseits die Straßen begleitenden Bebauung und der Baumbestand bestimmend, weshalb die Liegenschaften außerhalb des Voith-Areals, auf der gegenüberliegenden,

(11)

Seite 11 von 15 nördlichen Straßenseite der Heidenheimerstrasse, in die Schutzzone zu integrieren sind. Dort hat auch bei Neubauten die Bebauungshöhe und -dichte zu entsprechen.( 5.2.3 )

5.1 Gegebene Beeinträchtigungen der Wirkung dieses Ensembles

• Auf den Gesamteindruck des Ensembles wirken sich in vielen Bereichen die hohen Zäune negativ aus. Sie haben zur Folge, dass sich aus dem Straßenraum nur die Dachlandschaft zeigt.

• An einem Erschließungsweg, der Hasnerstraße, gelegen, trägt eine ca. 100 m lange Aneinanderreihung von Garagen (Abstellplätzen) wesentlich dazu bei, die Umgebung formal und gestalterisch zu beeinträchtigen.

• Die jüngsten Objekte 2,3,6, und 10 stehen formal in Widerspruch zur zwar vielgestaltigen und doch homogenen Gestalt des Ensembles mit Wirkung in den angrenzenden Straßenraum. Durch ihre geringe Höhe und den Baumbestand beeinträchtigen sie jedoch nicht die Gesamtwirkung des Ensembles.

• Die aneinander gereihten, hohen Wohnblöcke Heidenheimer-Straße 6 und 8, sowie Jahn-Straße 16a, 16 und 14 mögen angenehmes Wohnen bieten, sind aber ein weit in den öffentlichen Raum wirkender, absoluter Fremdkörper im Ensemble und daher fehl am Platz.

• Ein gestalterischer Grenzfall für dieses Ensemble sind die 1940 entstandenen Arbeiterwohnhäuser Grillparzerstraße 13 (29, 25). Als 2-geschossige, teils (25) lang gestreckte Baukörper, wirken sie nach außen, gegen Westen, wie eine Begrenzungsmauer der Siedlung. Auf der zur Siedlung gewandten Seite fügen sich diese Baukörper jedoch durch die vorgebauten Altane mit darauf sitzenden Balkonen in das Ensemble ein.

5.2 Empfohlene Maßnahmen, um die Wirkung und Aussagekraft dieses Ensembles „Voith-Areal“ zu erhalten

5.2.1 Begrenzung des Ensembles „Voith-Siedlung“:

Aus 5.0 ergibt sich, dass das Ensemble durch die Heidenheimer Strasse, Jahnstraße, Kranzbichlerstraße, Kieneggerweg und Maria Theresia Straße definiert wird, jedoch zur Erhaltung der zugehörigen Straßenräume, die nördlich an die Heidenheimer Strasse angrenzenden Grundstücke einzubeziehen sind.

5.2.2 Auf dem Gebiet der neu zu begrenzenden Schutzzone sind Schutzkategorien in der Art ( I - IV )vorzusehen, wie sie für den Bebauungsplan „Innenstadt St.

Pölten“, 4. Änderung am 19. 10. 2020, verordnet wurden. Die Bedeutung der einzelnen Schutzkategorien ist für diese Zone jedoch zu spezifizieren.

(12)

Seite 12 von 15 5.2.3 Die durch die Bebauung definierten Bauklassen sind beizubehalten und auch

auf benachbarten, heute unbebauten Grundstücken zu verordnen. Es wäre angebracht, die Bebauungsdichte auf 25% zu begrenzen.

5.2.4 Bei Anträgen auf Veränderungen muss die Höhe einer die Durchsicht behindernden Einfriedung auf 1,50 m reduziert werden.

5.2.5 Eine Zusammenlegung von Grundstücken wäre zu untersagen, um die Diversität des Ensembles zu erhalten.

5.2.6 Die bei den gegebenen historischen Dächern vorgegebene Traufhöhe ist beizubehalten. Generell sind optisch wirksame Zwerchdächer, Gaupen und Giebel möglich, die sich bis zur Hälfte der jeweiligen Trauflängen erstrecken dürfen.

5.2.7 Eine kleinteilige Dachdeckung, in einer bei den Dächern der Umgebung gegebenen Farbe, ist vorzuschreiben.

5.2.8 Fassadenfarben müssen einen niedrigen Farbwert (nach NCS) haben.

Intensive Farben sind untersagt. Blautöne sind atypisch.

5.2.9 Auf den Schutz des Baumbestands ist zu achten.

5.2.10 Dachflächenfenster sind nur in solcher Art, Anzahl, Lage und Größe zulässig, die weder das Gesamtbild des Gebäudes noch die Form des Daches negativ beeinflusst.

5.2.11 Sonnenkollektoren und Photovoltaikanlagen dürfen nur dann auf den Gebäuden errichtet werden, wenn dafür aus dem öffentlichen Raum nicht einsehbare Flächen zur Verfügung stehen. Diese Anlagen sind flächengleich mit der Dacheindeckung zu errichten. Weiters sind Kollektorenfelder zusammenzufassen und hinsichtlich ihrer Anordnung auf Dachflächen und - linien abzustimmen.

5.2.12 Fassadenbekleidungen (z. B. aus Kleinplatten, Kunststoff, Glas, Metall etc.) sind unzulässig. Ausnahmen hiervon können genehmigt werden, sofern sich diese in das Gesamtbild harmonisch einfügen.

5.2.13 An Fassaden sichtbar geführte Leitungen (Stromleitungen, Antennen- leitungen, etc.) sind nicht zulässig. Ausgenommen davon sind öffentliche Straßenbeleuchtungen und Regenfallrohre.

5.2.14 Antennen: Sende- und Empfangsanlagen jeglicher Art dürfen nur aus dem öffentlichen Raum nicht sichtbar und erkennbar errichtet werden.

5.2.15 Haustechnikanlagen: Lüftungs- und Klimaanlagen, Filteraufsätze bzw.

-kästen und sonstige Haustechnikanlagen müssen sich in ihrer Ausformung ortsbildgerecht in den Umgebungsbereich integrieren.

5.2.16 Sonnenschutzeinrichtungen: Auf- oder einziehbare Sonnenschutzein- richtungen wie Jalousien oder Markisen müssen in ihrer Größe, Art und

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Seite 13 von 15 Farbgebung dem Fassadencharakter entsprechen und dürfen im ge- schlossenen Zustand diesen nicht beeinträchtigen.

5.2.17 Der Park des Herrenhauses (8) wäre in seiner ursprünglichen Gestalt als solcher zu schützen und zu pflegen!

5.2.18 Grundsätzlich ist jede optisch wirksame Veränderung, die zu Nachbarn oder in den öffentlichen Raum wirkt, anzeige-, bzw. bewilligungspflichtig.

5.2.19 Ausnahmen von den hier empfohlenen Vorschriften sind durch Empfehlung des Gestaltungsbeirates bewilligbar.

5.3 Liegenschaft bezogene Schutzzonenkategorien

I. Denkmalschutz überwacht die Erhaltung der Substanz und des Erscheinungs- bildes der Gebäude mit deren Werten.

Darüber hinaus verlangt diese Kat. I die Pflege und Erhaltung des überlieferten Erscheinungsbildes der zugehörigen Baulichkeiten und der gesamten Liegen- schaft in ihrer geplanten, künstlerischen Einheit und Wirkung auf das Ensemble.

II. Schutzwürdige Objekte: Pflege, Erhaltung der äußeren Form und der Oberflächen in ihrem ursprünglichen Charakter. Es sind nur Nebengebäude und Zubauten bis zum Erreichen der verordneten Bebauungsdichte erlaubt, welche die Höhe von 3 m nicht überschreiten und ein Flachdach aufweisen.

Die Dächer der Nebengebäude sind zu begrünen.

III. Ensemblebedeutende Objekte: Erhaltung der Bauvolumina in ihrer Signifikanz.

Es sind Nebengebäude und Zubauten nur bis zum Erreichen der verordneten Bebauungsdichte erlaubt, welche die Höhe von 3 m nicht überschreiten und ein Flachdach aufweisen. Die Dächer der Nebengebäude sind zu begrünen.

IV. Pufferzone: Eine Neubebauung verlangt im Ensemble typische Bauformen mit steilen (ausgebauten) Dächern auf den prägenden Baukörpern, in der für die Grundstückgröße hier üblichen Dimension. Eine darüber hinaus gehende Bebauung bis zur zulässigen Bebauungsdichte ist in ihrer Höhe auf 3m beschränkt und mit einem begrünten Flachdach zu versehen.

Die Maßnahmen von 5.2 sind in allen Kategorien sinngemäß anzuwenden.

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6.0 Zusammenfassung

Das im Plan farbig ausgewiesene Gebiet ist trotz einiger Eingriffe wegen seiner sozial- und lokalhistorischen Werte als Ensemble schützenswert.

Um das außergewöhnliche, sozialhistorisch Signifikante des Zusammen- wirkens unterschiedlicher Haustypen vom Herrenhaus (8), bis zum kleinsten der Einfamilienhäuser (z. B. 13, 20) in seiner Vielfalt zu erhalten, empfiehlt sich die angegebene Begrenzung des Gebietes.

Formal ergibt sich trotz der unterschiedlichen Haustypen eine Einheit als

„Villenviertel“, die als Ensemble zu erhalten ist.

Anbauten und Nebengebäude zum Bestand dürfen in der Fernwirkung nicht in Erscheinung treten, um die Dichte der (sichtbaren) Bebauung nicht zu verändern.

Auch der Baumbestand fördert diese Wirkung und ist zu erhalten und zu pflegen.

Durch die unterschiedlichen Parzellengrößen und Haustypen entstand ein gebautes Dokument, welches wohl die unterschiedliche Bedeutung der einst hier wohnenden Führungskräfte der Voith-Werke spiegelt. Diese einzigartige Wirkung des Ensembles ist zu erhalten.

Datum: 09. Mai 2021 ...

GZ.: 21-01A (Friedmund Hueber)

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