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(1)

ZUR CHARAKTERISTIK OSMANISCHER HISTORISCH-NARRATIVER QUELLEN

DES 16. JAHRHUNDERTS

Von Petra K. Kappert, Hamburg

In letzter Zeit ist verschiedentlich auf sog. spezifisch türkische Elemente

innerhalb der islamischen Historiographie hingewiesen und eingegangen worden.

In der Diskussion um Auflösung und Bewahrung klassischer Formen der ara-

bisch-mamlukischer Geschichtsschreibung (l) sind farbig volkstümliche Ele¬

mente der Erzählweise, sowie der Zug zur Einführung von Anekdote und Le¬

gende in die Faktendarstellung als solch allgemeine Charakteristika türkischer

Historiographie ebenso geltend gemacht worden, wie z.B. bei der Frage nach

demGrad der historischen Glaubwürdigkeit von Ragld ud-dins Weltchronik (2).

Natürlich ist es nicht meine Aufgabe zu erörtern, in welchem Umfang die

eben erwähnten Elemente die auffallenden Charakteristika für die historische

Literatur bestimmter Epochen waren.

Vielmehr soll im Folgenden untersucht werden, inwieweit - hier einmal

grob vereinfachend formuliert - die Tendenz zur Volkstümlichkeit und zur

farbig-phantasievollen Legendendarstellung (die dann auf Kosten der Faktizi¬

tät eines Werkes gehen kann) sich durchgehend in der türkischen, d.h.

last not least in der osmanischen Historiographie konstatieren läßt.

Da es sich ja um charakteristische Eigenheiten handeln soll, müßten sie

natürlich auch für die historisch-narrativen Quellen der Osmanen im 16. Jh.

Geltung haben.

Im Mittelpunkt dieses Beitrages soll die Untersuchung des um die Jahr¬

hundertmitte entstandenen osmanischen historischen Schrifttums stehen, da

ihm einige Besonderheiten gemeinsam sind, die es zum einen von der osma¬

nischen Geschichtsschreibung des 15. und frühen 16. Jhs. abheben, zum an¬

deren aber auch gegen die am Ende des 16. Jhs. und später geschriebenen

historischen Werke absetzen. Obwohl die zwischen 1542 und 1558 verfaßten

Werke der Autoren Bostan (i.e. Ferdi) (3), Matrakp! Nasüh (4) und Celälzäde

Mustafä (5) die Blütezeit des Osmanischen Reiches, d.h. die Regierungszeit

Sultan Süleymäns (1520-66) behandeln, hat man diesen Zeugen des "Goldenen

osmanischen Zeitalters" weit weniger quellenkritische Analysen gewidmet als

der frühosmanischen Historiographie, bei der vorrangig die Problematik der

Abhängigkeit der Texte untereinander und gemeinsamer Vorlagen zu klären

war. Damit ist bereits ein wesentlicher Unterschied angedeutet: die eben er¬

wähnten Quellen der süleymänischen Epoche haben keine gemeinsame Vorlage,

und Filiationen lassen sich nicht erkennen. Es handelt sich bei ihnen um eine

spezifische Form der Annalistik in der klassischen Definition dieses Begrif¬

fes, um Zeitgeschichte. Dagegen haben wir bei den bekannten Werken des 15.

Jhs., etwa denen des ^Äg'kpa^azäde, des Ne^rT, Enveri, Urüc oder den ano¬

nymen Chroniken Universal- oder Dynastiegeschichte vor uns, also Chroni -

stik, bzw. der abendländischen Gesta-Literatur vergleichbare Werke (6).

(2)

Die Chronistik ist eine Form der historischen Darstellung, auf die die os¬

manischen Autoren immer wieder zurückgegriffen haben, auch um die Mitte

des 16. Jhd., wie etwa die zu dieser Zeit entstandenen Chroniken der Wesire

Ayas Paga, LütfT und Rüstem Paga zeigen (7).

Darüber hinaus gibt es natürlich in der osmanischen Historiographie dieser

Zeit auch Beispiele für die sog., ebenfalls aus dem klassisch-arabischen Be¬

reich bekannte Episoden-Geschichtsschreibung , die - ohne die Chronologie

streng in den Vordergrund zu stellen - unter einem Herrscher die verschie¬

denen Ereignisse seiner Regierungszeit abhandelte. Es sei nur an das im letz¬

ten Jahrzehnt des 16. Jhs. entstandene umfangreiche opus künh el-at)bär des

Historikers Mustafä ^AlT erinnert (8).

Was betont werden soll, ist Folgendes: Die Osmanen verfügten im 16. Jh.

über das ganze traditionelle Repertoire der islamischen Geschichtsschreibung,

doch haben verschiedene Autoren gerade in der Annalistik die kongeniale Dar¬

stellungsmethode gesehen und innerhalb dieser nach neuen Wegen gesucht.

Ein auffallendes und die Werke der Historiker Bostan, Matrakpl Nasüh und

Celälzäde Mustafä verbindendes Merkmal ist die Tatsache, daß alle drei Dar¬

stellungen der Regierungszeit Sultan Süleymäns auf die Nennung von Vorbil¬

dern oder Referenz-Werken verzichten; vielmehr betonen die Verf. die eigene

Kenntnis und Anschauung bestimmter Ereignisse und ihre "Augenzeugenschaft".

Bereits früher, in den zwanziger und dreißiger Jahren des 16. Jhs. hatte ein

anderer Autor, Ibn Kemäl, in bestimmten, allerdings nur seine unmittelbare

Gegenwart betreffenden Partien seiner tevärTh-i äl-i cOgmän eine ähnlich

selbstbewußte Verfasserhaltung eingenommen und damit einen neuen Weg in

der türkischen Historiographie zu beschreiten begonnen (9). Er gehörte im

osmanischen Bereich - zusammen mit Mustafä b. Celäl - zu den prominen¬

ten Beispielen jener Historiker (lO), die als hochgestellte Staatsbeamte oder

Politiker sehr prononciert eigenes, gelegentlich nur ihnen zugängliches Ma¬

terial für ihre historische Darstellung auswerteten und davon selbstbewußt

Kenntnis gaben.

Verzichteten die osmanischen Annalisten um 1550 auf das Zitieren von Vor¬

bildern und erzählenden Quellen, so doch nicht auf die Erläuterung ihrer In¬

tentionen, ihrer Vorstellung von Geschichtsschreibung, sowie ihrer Geschichts

Konzeption. Solch programmatische, geschichtsphilosophische Äußerungen zei¬

gen dann oft ein aufschlußreiches, manchen vielleicht überraschendes histori¬

sches Traditionsbewußtsein bei einem Autor auf und dürften ihn auf Grund zu

Tage tretender unmittelbarer Bezugnahme auf klassisch-islamische Vorstel¬

lungen gelegentlich in einem anderen Licht erscheinen lassen.

So etwa, wenn im Vorwort von Bostans Süleymännäme , das um 1542 ver¬

faßt wurde, Vorstellungen von Ibn yaldüns mukaddima formuliert werden -

unter wörtlicher Zitierung der arabischen Termini: So über die Rechtferti¬

gung und die Befugnisse des gerechten islamischen Herrschers als des "Schat¬

ten Gottes auf Erden" ( as-sultän igill'uUähi fi'l-^ard ), oder die Notwendig¬

keit für die "zivilisierte Menschheit" ( al-insän al-madanT bi't-tabc ), nütz¬

liche Gemeinwesen zu bilden ( ictimäci jjayatin zarürT olmas! ) (ll).

Meines Wissens hat bisher die islamwissenschaftliche Literatur, die sich

mit dem Einfluß Ibn yaldüns auf das historische Schrifttum der Türkei be¬

schäftigt und dafür in der Regel erst Autoren des 17. Jhs., wie KätibQelebi,

anführt (12), von dieser frühen Rezeption des klassischen islamischen Ge¬

schichtstheoretikers kaum Notiz genommen (l3).

(3)

Der um 1558 mit der Niederschrift seiner tabakät el-memälik beschäftigte

Re'Ts ül-küttäb undNigänc', Celälzäde Mustafä (l4), kritisiert in seinem Vor¬

wort (15) scharf das Darstellungsprinzip seines Zeitgenossen FethuUäh

cÄrif (16), des ersten vom osmanischen Hof besoldeten §ähnämecis, dessen

versifiziertes Königsbuch mit seinem Wort- und Stilgepränge nicht den An¬

sprüchen einer ernsthaften historischen Darstellung der Regierung Sultan

Süleymäns genüge.

Fethulläh cÄrif, sowie die beiden nachfolgenden §ähnämecis des 16. Jhs.,

Eflätün (17) und Seyyid Lokmän (l8), waren Perser, bzw. persisch schrei¬

bende Autoren und eher "Hofdichter" als Historiker. So waren ihre Werke

recht häufig der Kritik ihrer Zeitgenossen ausgesetzt (l9), unter denen Mus¬

tafä b. Celäl keine Ausnahme bildete.

Weder er, noch der Heeresrichter Bostan, Matrakpl Nagüh oder einer der

späteren bekannten osmanischen Historiker des 16. und 17. Jhs., wie Mus¬

tafa cÄir, IbrähTm PegevT oder SelänikT, waren bestallte ^ähnämecis (ein Amt,

das am osmanischen Hof bis zur Zeit Muräds IV. bestand und dann später in

den Posten des Reichshistorikers, des Vakä'i'^ nüvTs, überging.) (20) Es

wäre sicherlich interessant zu untersuchen, ob sich eine Art Kontinuität lite¬

rarischer Konventionen in den historischen Werken der ^ähnämecis und der

späteren Reichshistoriker feststellen ließe.

In der Mitte des 16. Jhs. jedenfalls scheint gerade eine bestimmte Form

"literarisierter" Geschichtsschreibung auf die Ablehnung etlicher osmanischer

Historiographen gestoßen zu sein, in deren Werke typische Bestandteile "histo¬

rischer adab-Li teratur", wie die eingestreute Legende oder Anekdote, oder

auch die direkte Rede - von wenigen Ausnahmen abgesehen - kaum Eingang

fand.

Unter jenen Bestandteilen (man kennt sie aus Beispielen frühosmanischer

Historiographie, die auch Zwecken der Unterhaltung dienen sollte und zum

lauten Vortrag bestimmt war) (21) sind wohl die anfangs erwähnten, volks¬

tümlichen und für so typisch gehaltenen Elemente türkischer Geschichtsschrei¬

bung zu verstehen. Celälzäde Mustafä, sowie Bostan haben auf sie durchweg

verzichtet; man muß wohl sagen: die "Normativität der Fakten", die Tatsache der

glorreichen osmanischen Siege, erforderte nach dem Verständnis dieser Au¬

toren entweder eine auf die traditionellen Werte islamischer Zivilisation anspie¬

lende, im Übrigen aber sachliche Darstellung (so bei Bostan); oder eine durch

die konsequente Einhaltung eines gehobenen Prosastils allies andere als volks¬

tümlich wirkendes, sondern eher Distanz schaffendes Darstellungsprinzip (im

Falle Celälzädes).

In ihren Werken fehlen gleichwohl traditionelle Elemente der früheren Ge¬

schichtsschreibung nicht generell. So wird z.B. die Form des fetiljnämes

weitertradiert. Diese bei den Osmanen sehr beliebte Form der Schilderung

von siegreich abgeschlossenen militärischen Unternehmen, deren separierte

Kopierung und Verbreitung nicht selten war und die vor allem Propaganda¬

zwecken diente (22), ist als ein historiographischer Bestandteil auch in den

Werken unserer drei Autoren zu finden. Nach meiner Meinung gehört zur Aus¬

schöpfung dieses literarischen Genres u.a. auch die minutiöse Beschreibung

der osmanischen Feldzugsvorbereitungen, der Ausstattung und des Aufmar¬

sches der Truppen vor dem Feldzugsbeginn. Derartige Schilderungen werden

gerade seit der Jahrhundertmitte auffallend detailliert und machen - was

diese Li ter atur gattung ja im Wesentlichen vermitteln soll - die Unausweich-

(4)

lichkeit der osmanischen militärischen Erfolge dem Leser recht sinnfällig.

Ich möchte an dieser Stelle noch auf ein weiteres, aus der frühen osmani¬

schen Historiographie bekanntes Thema eingehen, daß nach meiner Meinung

in der süleymänischen Epoche, namentlich in den tabal^ät el-memälik entschei-

dende Berücksichtigung und eine besondere literarische Gestaltung gefunden

hat. Ich denke an die z.B. aus den Werken CA§ikpa§azädes und NegrTs wohl

vertrauten Schilderungen von Festen, Beschneidungsfeierlichkeiten u.ä. (23).

Der minutiösen Darstellung von gelegentlich Wochen andauernden Festivi¬

täten, Prinzensünnets und Hochzeitsfeiern sind in Mustafä b. Celäls Werk je¬

weils umfangreiche Kapitel gewidmet, denen eine Art Zeremoniebuch- Gharak-

ter nicht abzusprechen ist. In diesen Partien läßt sich so etwas wie eine Ten¬

denz zur Verselbständigung erkennen; sie haben ein Eigengewicht, sind mühe¬

los aus dem historischen Kontext zu lösen und scheinen mir mit ihren topo¬

graphisch und zeremoniell sehr detaillierten Angaben eine Vorstufe der gegen

Ende des 16. Jhs. so beliebt werdenden surnames darzustellen.

Man kann dieses genuin osmanische Literatur-Genre der "Festbücher" (24)

als Manifestation eines ausgeprägten osmanischen Selbstwertgefühls betrach¬

ten, mit eigentlich höfischem Charakter, in das aber zunehmend auch die Dar¬

stellung sog. "bürgerlichen" Lebens Eingang fand (mit Szenen aus dem Dasein

der Zünfte, Handwerker etc. ). Sicher ist, daß fast alle der uns aus den be¬

rühmten illustrierten Handschriften der späteren surnames von Lokman oder

Vehbi bekannten Miniaturen (25) auch für die entsprechenden Kapitel aus Ce¬

lälzädes tabakät hätten gemalt sein können, die bereits den ganzen Zeremo¬

nien-Kanon der späteren "Festbücher" vorwegnehmen.

Hier ist also einmal eine für die Mitte des Jhs. charakteristische Tendenz

der türkischen Historiographie auch in den Werken des späteren 16. und des

17. Jhs. zu verfolgen. Nicht für alle in der süleymänischen Epoche zu Tage

tretenden Eigenheiten der Geschichtsschreibung läßt sich eine ähnliche Weiter¬

entwicklung feststellen.

So ist unter inhaltlichen Aspekten betrachtet zwar der Einfluß von

Celälzädes tabal^ät auf spätere Historiker wie ^AlT, PegevT und Karapelebi-

zäde sehr bedeutsam zu nennen (26). Formal bzw. der historiographischen

Konzeption nach sind die erwähnten Autoren allerdings durchaus andere und

eigene Wege gegangen: Fragt man nach der Verwendung von Legende und Anek¬

dote, oder auch nach der Vorliebe für Universalchronistik anstelle der Anna ¬

listik , so sind alle diese Elemente in der Historiographie der späteren Zeit

wieder zu konstatieren.

Doch bedürfte es einer Analyse von Stellenwert und Verwendungshäufigkeit

solch literarischer Mittel, ehe irgendwelche Aussagen über etwaige volkstüm¬

liche Tendenzen gemacht werden können.

Für die maßgebende Historiographie der süleymänischen Epoche jedenfalls

lassen sich diese Tendenzen nicht nachweisen.

Anmerkungen

1. s. dazu den Aufsatz von U. Haarmann, Auflösung und Bewahrung der klas¬

sischen Formen arabischer Geschichtsschreibung in der Zeit der Mam¬

luken. in: Zeitschrift der Deutschen Morgeniändischen Gesellschaft (ZDMG)

121 (l97l), 46-60, in dem "Literarisierungstendenzen" in der arabisch-

mamlukischen Historiographie verfolgt werden und besonders auch:

(5)

U. Haarmann, Altun ^än und Cingiz IJän bei den ägyptischen Mamluken .

in: Der Islam 51 (1974), 1-36, bes. 36.

2. s. die Rezension von E. Glassen zu K. Jahn, Die Geschichte der Oguzen

des Rasid ad-Din . in: Wiener Zeitschrift für die Kunde des Morgenlandes

(WZKM) 65/66 (1974), 390-92, bes. 392.

3. Babinger, Die Geschichtsschreiber der Osmanen und ihre Werke (GOW).

Leipzig 1927, p. 88 (s.v. Ferd"). Dazu auch: H.G. Yurdaydin, Bostan' In

Süleymanämesi in: Belleten XIX/7 4 (1955), 137-202.

4. Babinger, GOW 66 f.; zu seinem Süleymännäme : H.G. Yurdaydin, Mat-

rakgi Nasuh'un Süleyman-namesi . in: V. Türk Tarih Kongresi . Ankara

12-17 Nisan 1956 (Ankara I960), 374-88, sowie H.G. Yurdaydin, Mat-

rakgi Nasuh. Ankara 1963, p. 23. Danach ist auch dieses Werk ursprüng¬

lich als Teil einer Universal-Geschichte konzipiert gewesen.

5. Babinger, GOW 102 f.

6. Zu diesen Grundformen mittelalterlicher Historiographie s. H. Grund¬

mann, Geschichtsschreibung im Mittelalter. Gattung, Epochen. Eigen¬

art. Göttingen 1965; sowie H. Herding, Geschichtsschreibung und Ge ¬

schichtsdenken im Mittelalter , in: Tübinger theologische Quartalschrift 130 (1950), 129-44.

7. Babinger, GOW 79-82.

8. Babinger. GOW 128.

9. s. Dazu H. Inalcik, The Rise of Ottoman Historiography , p. 167. in:

B. Lewis &P. M. Holt (ed. ). Historians of the Middle East . London -

New York-Toronto 1962.

10. Der leitende Staatsmann, der aus eigenem Erleben Geschichte aufzeich¬

net, ist ein "Prototyp" unter den muslimischen Historiographen. S. dazu

u.a. U. Haarmann, Quellenstudien zur frühen Mamlükenzeit . Freiburg

i.B. 1969, p. 131.

11. Süleymännäme. ms. Wien, Nationalbibliothek H O 42a (Flügel, Katalog II.

222, no. 998), fol 4a f.

12. Findlkoglu. Türkiye'de IbnHaldunism . in: Füad Köprülü Armagäni, Istan¬

bul 1953, 153-63.

13. s. dazu lediglich H.G. Yurdaydin, Bostan'm Süleymannamesi 186 f. ,

sowie Z.V. Togan, Tarihde usül . Istanbul 1950, p. 175 f.

14. Zum Leben des Autors s. I.H. Uzunparsili, Onaltmci asir ortalarTnda

yagamis olan iki büyük sahsiyet TosyalT Celäl zäde Mustafa ve Salih Qele-

biler . in: Belleten XXIl/87 (1958), 391-441.

15. tabakät el-memälik . ms. Berlin, Staatsbibliothek, Stiftg. Preussischer

Kulturbesitz Ms. Or. quart. 1961 (Flemming, Türkische Handschriften I,

No. 144) fol. 6a f.

16. Zu Fetljulläh CÄrif, geaCÄriff, s.Babinger, GOW 87f.; sowie H. Sohr¬

weide, Der Verfasser der als Sulaymännäma bekannten Istanbuler Pracht¬

handschrift , in: Der Islam 47 (l97l), 286-89.

17. Babinger, GOW 88.

18. Babinger, GOW 164 ff.

19. Babinger, GOW 164.

20. s. den Art. " Vak' anüvis ' bei M.Z. Pakalm, OsmaniT Tarih Deyimleri

ve Terimleri . III, Istanbul 1954, 574-5 sowie Babinger, GOW 164; 227

Anm. 3; 285 Anm. 1.

(6)

21. H. inalcik, The Rise of Ottoman Historiographie p. 157 in: B. Lewis &

P.M. Holt (ed.). Historians of the Middle East .

22. G.L. Lewis. The Utility of Ottoman Fetbnames p. 193 in: B. Lewis &

P.M. Holt (ed. ), Historians of the Middle East .

23. Vgl. z.B. die Hochzeit des Prinzen Mehmed (II. ) b. Muräd II. mit der

Tochter des Fürsten Süleymän Zü 'l-^ad*rogl* im Jahre 855/1451 bei

cħikpa§azäde: F. Giese (ed.). Die altosmanische Chronik des cÄsit^-

pasazäde . Leipzjg 1929. (Neudruck 1972). p. 127 f. und bei Negri:

F. Taeschner, Gihännümä. Die altosmanische Chronik des Mevlänä Me-

^lemmed NeschrT . Leipzig 1951. I, p. 176 oder die Beschneidung der

Söhne Mehmeds II., Bäyezid und Mustafä, im Jahre 86l/l457 bei cÄ^ik-

pa^azäde 139-41 und Negri 185 f.

24. s. hierzu M.§. Ipgiroglu & S. Eyüboglu, Türkei - Frühe Miniaturen . Paris

1961, p. 17.

25. M.§. Ipgiroglu &S. Eyüboglu, Türkei - Frühe Miniaturen , pl. XXII-XXV:

sürnäme-i Lolg:män ; pl. XXVIII-XXXII: sürnäme-i Vehbl .

26. Vgl. dazu meinen anläßlich des I. Internationalen Symposiums für vor ¬

osmanische und osmanische Studien , Neapel Sept. 1974, gehaltenen Vor¬

trag: Mustafa b. Celäls "Tabakät el-memälik" als Quelle für die osmani ¬

sche Geschichte des 16. Jahrhunderts , in: Studi Preottomani e Ottoman! .

Atti del Convegno di Napoli (24-26 settembre 1974), Napoli 1976, S. 135-

141.

(7)

DAS FRÜHOSMANISCHE VILÄYET UND SEINE BEDEUTUNG FÜR DIE

ERSCHLIESSUNG VOROSMANISCHER HERRSCHAFTSGEBIETE

Von Hans-Jürgen Kornrumpf, Mainz

Die Grundbedeutung des arabischen Wortes wiläya ist jede Art von Macht¬

befugnis. In seiner staatsrechtlichen Verwendung, die hier allein interes¬

sieren soll, bedeutet es Herrschergewalt, Souveränität; ursprünglich die dem

Kalifen von Gott verliehene Herrschergewalt, die er weiter delegieren konnte.

Man bezog sich hierbei auf Koran IV, 59, wo es heißt: "O ihr Gläubigen, ge¬

horcht Gott und Seinem Gesandten und den Oberen (üli 'I-amr) aus eurer

Mitte!" In übertragenem Sinne bedeutet wiläya dann die Ernennung und Er¬

nennungsurkunde eines Beamten, und schließlich ging es auch auf seinen Amt¬

bezirk über (1). Im Persischen und Türkischen wurde das Wort zu viläyat

bzw. viläyet.

In den Nachschlagewerken ist das türkische viläyet bisher sehr stiefmütter¬

lich behandelt worden. In der ersten Ausgabe der EI, die hier noch längere

Zeit maßgebend sein wird, wird die Bedeutung als Amtsbezirk in zwei Sätzen

abgetan. Das Wörterbuch der osmanischen Fachausdrücke von Mehmet Zeki

Pakalm hat das Wort überhaupt nicht, und der Begriff wird nur unter "Eyalet"

oberflächlich abgehandelt (2). Daß solches der tatsächlichen Bedeutung des

Wortes und vor allem seiner Rolle in der frühosmanischen Geschichte nicht

gerecht wird, soll im folgenden gezeigt werden. Zunächst gilt es jedoch, sich

von der Vorstellung freizumachen, die uns das 19. Jahrhundert vermittelt hat,

daß nämlich das Viläyet seit altersher die Einheit einer nach französischem

Muster organisierten Zentralverwaltung ist und in etwa einem Departement

entspricht; solches läßt sich erst seit 1867, dem Jahr der allgemeinen An¬

wendung der modernen Viläyetsordnung im Osmanischen Reich, sagen.

Wenn wir umgekehrt den Blick nach rückwärts richten, also auf die Sel¬

dschuken, die das Wort viläyat ebenfalls verwendeten, so müssen wir feststel¬

len, daß uns dieses nicht weiterhilft. Wie Heribert Horst in seiner Arbeit

über die Staatsverwaltung der Großsoldschuken erkennen mußte, ist nach den

vorliegenden Urkunden eine genaue Ubersicht über die Provinzeinteilung des

Seldschukenreiches nicht möglich (3). Zwar scheint die Gliederung durch die

Jahrhunderte gleichgeblieben zu sein, doch wechselten die Bezeichnungen,

wenn Provinzen (viläyat), wie es gelegentlich geschah, zusammengefaßt, ge¬

teilt oder auch nach ihren Hauptstädten benannt wurden. Dem Mangel an sel¬

dschukisehen Quellen steht auf der anderen Seite die Flut der osmanischen Re¬

gister gegenüber, die in weiten Teilen des Reiches zumindest in bestimmten

Zeiträumen eine Erfassung bis hinab zu den Dörfern und Haushaltungsvor¬

ständen hin darstellen.

In frühosmanischer Zeit wird das Wort viläyet vor allem in zwei Bedeutun¬

gen verwendet, die unbedingt zu scheiden sind. Erstens kann es die lockere

Bezeichnung für ein Gebiet verschiedener Art und Größe sein und ist dadurch

für den hier angestrebten Zweck nur bedingt ergiebig. Ein Beispiel soll dies

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