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Archiv "Intravitreale operative Medikamenteneingabe (IVOM): EBM-Ziffer für Augenoperationen" (03.10.2014)

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A 1678 Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 111

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Heft 40

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3. Oktober 2014

INTRAVITREALE OPERATIVE MEDIKAMENTENEINGABE (IVOM)

EBM-Ziffer für Augenoperationen

Die Injektion von Medikamenten ins Auge, unter anderem zur Therapie der altersbedingten feuchten Makuladegeneration, ist vom 1. Oktober an Kassenleistung. Einzelverträge gelten weiter.

D

ie Injektion von Medika - menten ins Auge gehört vom 1. Oktober an zum Leistungska - talog der gesetzlichen Krankenver- sicherung (GKV). Das Verfahren wird unter anderem zur Behandlung der altersbedingten feuchten Maku- ladegeneration (AMD) eingesetzt, an der in Deutschland rund eine halbe Million Menschen leiden. Mit der Einführung einer entsprechen- den Abrechnungsziffer können nie- dergelassene Augenärzte die Leis- tung künftig über den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) ab- rechnen. Darauf haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenver- band geeinigt.

Die Leistung wird der KBV zu- folge ohne Mengenbegrenzung zu festen Preisen vergütet. Für den Eingriff erhalten die Augenärzte je Auge 164 Euro, für die Operation beider Augen können sie 216 Euro abrechnen. Zehn Euro gibt es für die Kontrolle nach der Injektion.

Allerdings benötigen Augenärzte, die die neue EBM-Ziffer abrechnen wollen, eine Genehmigung ihrer Kassenärztlichen Vereinigung. Die Voraussetzungen regelt eine Qua - litätssicherungsvereinbarung, die ebenfalls vom 1. Oktober an gilt.

Sie definiert fachliche Vorausset- zungen sowie Anforderungen an die räumliche und technische Ausstat- tung und die Dokumentation.

Therapieengpässe befürchtet

Bislang wird die IVOM im am - bulanten Bereich überwiegend im Rahmen von Einzelverträgen zwi- schen den Krankenkassen einerseits und dem Bundesverband Deutscher Ophthalmochirurgen (BDOC) oder regionalen Augenarztnetzen ande- rerseits abgerechnet. Allerdings fin- den nach Angaben des BDOC 30 bis 40 Prozent der Eingriffe in Kli- niken statt. Diese hätten entweder

individuelle Verträge mit den Kas- sen geschlossen, oder die Patienten würden auf der Basis einer Kosten- übernahmeerklärung ihrer Kran- kenkasse behandelt. Letztere Mög- lichkeit entfalle mit der Einführung der EBM-Ziffer. Denn der Versor-

gung in einer angemessen ausge- statteten Augenarztpraxis steht da- mit nichts mehr im Weg.

Sollte es dadurch zu Versor- gungsengpässen kommen, könnten die Zulassungsausschüsse vor Ort Ärzte in Krankenhäusern zur Be- handlung ermächtigen, heißt es bei der KBV. Das habe man gemeinsam mit den Kassen beschlossen. Der BDOC geht noch einen Schritt wei- ter. Um auch weiterhin eine flä- chendeckende Versorgung sicher- zustellen, fordert er, das Injektions- verfahren neben dem EBM auch in den Leistungskatalog für ambulan- tes Operieren aufzunehmen.

Darüber führt der GKV-Spitzen- verband derzeit nach eigenen An - gaben „intensive Gespräche“ mit der Deutschen Krankenhausgesell- schaft. Ob an deren Ende die Auf- nahme des Injektionsverfahrens in den Katalog ambulanter Operatio- nen steht, ist aber noch völlig of- fen. Es sei die klassische Aufgabe niedergelassener Ärzte, ambulante Leistungen wie die IVOM zu er- bringen, sagte Florian Lanz, Spre- cher des GKV-Spitzenverbands.

Obwohl die Medikamenteninjek- tion ins Auge künftig reguläre Kassenleistung ist, gelten die al- ten Einzelverträge zunächst einmal weiter. Daran dürfte auch den Kas- sen gelegen sein, denn für sie be- deutet die Einführung der neuen Leistung möglicherweise beträchtli- che Mehrausgaben. Denn während in den Einzelverträgen Therapie- freiheit herrscht – die Ärzte können auch das preiswerte Avastin außer- halb seiner zugelassenen Indikation verabreichen –, dürfen im Rahmen der EBM-Abrechnung nur zugelas- sene Medikamente verwendet wer- den. GKV-Sprecher Lanz fände es deshalb nicht überraschend, wenn auf die Kassen höhere Kosten zukä- men. „Aber wir kennen die Verträge nicht und können deshalb auch kei- ne genaueren Prognosen abgeben.“

EBM ohne Verlaufskontrolle

Der BDOC hat im vergangenen Jahr die Augenärzte nach der Wahl ihrer Therapie gefragt: Danach wur- den bei 116 000 Medikamentenin- jektionen (42 Prozent) die zugelas- senen Präparate Lucentis, Eylea und Ozurdex verabreicht. In 49 Prozent der Fälle wurde off label therapiert, entweder mit Avastin, ausgeeinzel- tem Lucentis oder Eylea und mit Triamzinolon. Denn, so der Ver- band, Wirkung und Risikoprofil der Medikamente seien vergleichbar.

Kritisch sieht der BDOC, dass die Verlaufskontrolle der AMD nach wie vor keine Kassenleistung ist. Es gebe keine Ziffer für die optische Kohärenztomographie, an- hand derer sich klären lasse, ob ei- ne weitere Medikamenteninjektion notwendig sei, bevor sich Visusver- schlechterungen einstellten. „Man muss also im Zweifelsfall häufiger injizieren“, heißt es im Verband.

Das sei ein Kostentreiber und ein Risikofaktor für die Patienten.

Heike Korzilius Eine Injektion,

enorme Preisun- terschiede: Das off label eingesetz- te Avastin kostet 50 Euro, das zuge- lassene Lucentis 1 200 Euro je Sprit- ze. Es gibt jedoch vielfach Rabatte auf den offiziellen Listenpreis.

Foto: SPL Agentur Focus

P O L I T I K

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