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Archiv "Spiegel-Fockes Talk-Show" (06.11.1975)

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Spiegel-Fockes Talk-Show

Wie der „Spiegel" Frau Katha- rina Focke beim Ausplaudern half, nachzulesen in dessen Nr. 43, Seite 36 ff.!:

„Spiegel: Nehmen wir das Stichwort strikte Trennung zwischen stationärer Be- handlung und ambulanter Versorgung, ein Casus belli für die niedergelassenen Ärz- te, die sich gegen die Auf- weichung ihres Monopols auf ambulante Versorgung der Patienten wehren. Wäre hier nicht eine klare politische Entscheidung, notfalls gegen diesen Teil der Ärzteschaft, fällig?

Focke: Dies ist ein Punkt, an dem wir alle zusammen nicht mehr vorbeikommen, und ein Punkt, den wir ja auch schon mit praktischer Politik ange- hen. Zum Beispiel im Zusam- menhang mit der Neurege- lung des Paragraphen 218: In diesem Gesetz steht auch, daß der Schwangerschafts- abbruch, wenn die medizini- sche Situation und Technik dies ermöglicht, ambulant im Krankenhaus vorgenommen werden können muß.

Spiegel: Nun fallen Schwan- gerschaftsabbrüche zahlen- mäßig nicht sehr ins Ge- wicht ...

Focke: Wir können in allen diesen Bereichen nicht mit einem Donnerschlag plötz- lich in eine neue Welt hinein, sondern wir werden an den Punkten, wo die Unhaltbar- keit dieser strikten Trennung am deutlichsten und unbe- streitbarsten ist, konkret vor- ankommen müssen. So zum Beispiel auch im psychiatri- schen Bereich, wo von der Ärzteschaft kaum noch be- stritten wird, daß die Kran- kenhausärzte hier ambulant behandeln müssen. Im übri- gen haben wir nun also die Modellversuche laufen, die zeigen sollen, wie sich vor- stationäre Diagnostik und ambulante Nachbehandlung an den Krankenhäusern praktisch und kostenmäßig auswirken ...

Spiegel: Außerordentlich zaghafte Versuche, die im übrigen vom Wutgeheul der ärztlichen Standespresse schon wieder begleitet sind ...

Focke: Und Sie meinen, wenn schon Wutgeheul, dann gleich so, daß es sich lohnt?"

Die Information:

Bericht und Meinung

Papiere zum SPD

-

Parteitag

politik") Konzessionen an die „Pro- gressiven" aus, die zu beträchtli- chen Strukturveränderungen im Gesundheitswesen führen würden.

Nämlich:

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Das 10-Punkte-Programm po- stuliert: „Den Krankenhäusern ist die Möglichkeit vorstationärer Diagnostik und nachstationärer ambulanter Behandlung zu geben."

Da ist keine Rede mehr davon, zu- vor in Modellversuchen zu erpro- ben, ob das überhaupt wirtschaft- lich und für den Patienten zumut- bar ist. Diese prinzipielle Forde- rung entlarvt mehr, als bisher aus dem Gesundheitsministerium zuge- geben wurde. Tritt also auch der SPD-Parteivorstand jetzt offen für einen derartigen — sachlich und wissenschaftlich unbegründeten — Einbruch in das System der ambulanten ärztlichen Versorgung ein? Will er tatsächlich riskieren, daß die Begrenzung von ambulan- ter und stationärer Betreuung be- seitigt wird, eine Arbeitsteilung, die keineswegs ohne Sinn eingeführt wurde (und die im übrigen keines- wegs so „starr" ist, wie es manche Politiker ihren kaum informierten Anhängern vormachen)? Wenn da- gegen lediglich mißverständlich formuliert wurde, wenn ein politi- sches Fait accompli nicht beab- sichtigt ist, dann böte sich auf dem kommenden Parteitag noch Gele- genheit, das Mißverständnis zu klä- ren.

Der zweite strukturverändernde Vorschlag betrifft die Vergütung ärztlicher Leistungen. Sie sei so zu gestalten, daß die „überhöhten Einkommenszuwächse der Ärzte in der Vergangenheit allmählich aus- geglichen werden". Diese ebenso vage wie vielsagende Forderung mag noch eine verbale Pflicht- übung gewesen sein. Doch dann kommt der Vorstand detailliert zur Sache: „Die Vergütung ist in glei- cher Höhe auf Bundesebene zwi- schen den Bundesverbänden der gesetzlichen Krankenversicherung und der Kassenärztlichen Bundes- vereinigung auszuhandeln. Die Stellung der Krankenversiche- rungsträger und ihrer Selbstverwal-

tungsorgane bei den Honorarver- handlungen ist zu stärken. Dabei sind vor allem volkswirtschaftliche Größen zu berücksichtigen." Das bedeutet: Beseitigung der von den einzelnen Kassen längst an ihre Landesverbände übertragenen Ver- tragsfreiheit zwischen Kassen und Kassenärztlichen Vereinigungen der Länder, statt dessen Honorar- verhandlungen ausschließlich auf

Bundesebene (welche Argumente wollten, wenn so etwas realisiert würde, dann künftig Gewerkschaf- ten und Arbeitgeber noch zur Ver- teidigung ihrer Regionalverhand- lungen vorbringen, die ja wie die Landesverhandlungen zwischen Ärzten und Kassen sehr wohl einen Sinn in der deutlichen Berücksich- tigung regionaler Unterschiede ha- ben?). Die „Stärkung der Selbst-

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Heft 45

vom 6. November 1975 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

Referenzen

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