Sicherheitsdatenblatt vom 15/4/2021, Version 3
ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens
1.1. Produktidentifikator
Kennzeichnung der Mischung:
Handelsname: PURO TITANIUM & VOC FREE
Handelscode: N340
1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird
Empfohlene Verwendung:
Anstrichprodukt
1.3. Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt Lieferant:
SAN MARCO GROUP S.P.A.
Via Alta 10
30020 MARCON (VE) - ITALIEN - Forlì back office
T. +39 0543 401840
Sachkundigen Person verantwortlich vom Sicherheitsdatenblatt:
sicurezza.prodotti@sanmarcogroup.it 1.4. Notrufnummer
Technische Informationen: San Marco Group spa / Forlì back office +39 0543 401840 (Montag – Freitag 8.00-12.00 ; 13.30-17.30)
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs Kriterien der EG Verordnung 1272/2008 (CLP):Das Produkt wird gemäß CLP-Verordnung 1272/2008/EG nicht als gefährlich erachtet.
Für die menschlichen Gesundheit und die Umwelt gefährliche physisch-chemische Auswirkungen:
Keine weiteren Risiken 2.2. Kennzeichnungselemente
Das Produkt wird gemäß CLP-Verordnung 1272/2008/EG nicht als gefährlich erachtet.
Gefahrenpiktogramme:
Keine Gefahrenhinweise:
Keine
Sicherheitshinweise:
Keine
Spezielle Vorschriften:
Keine
Besondere Regelungen gemäß Anhang XVII der REACH-Verordnung nachfolgenden Änderungen:
Keine
2.3. Sonstige Gefahren
vPvB-Stoffe: Keine - PBT-Stoffe: Keine Weitere Risiken:
Keine weiteren Risiken
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3.1. StoffeN340/3
N.A.
3.2. Gemische
Gefährliche Bestandteile gemäß der CLP-Verordnung und dazugehörige Einstufung:
Keine.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen Nach Hautkontakt:Mit reichlich Wasser und Seife abwaschen.
Nach Augenkontakt:
Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren.
Nach Verschlucken:
Auf keinen Fall Erbrechen herbeiführen. SOFORT ARZT ZUZIEHEN.
Nach Einatmen:
Den Verletzten ins Freie bringen, ihn ausruhen lassen und warm halten.
4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Keine
4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Behandlung:
Keine
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1. LöschmittelGeeignete Löschmittel:
Wasser
Kohlendioxid (CO2).
Löschmittel, die aus Sicherheitsgründen nicht verwendet werden dürfen:
Keine besonderen Einschränkungen.
5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren Die Explosions- bzw. Verbrennungsgase nicht einatmen.
Durch die Verbrennung entsteht ein dichter Rauch.
5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung Geeignete Atemgeräte verwenden.
Das kontaminierte Löschwasser getrennt auffangen. Nicht in der Abwasserleitung entsorgen.
Wenn im Rahmen der Sicherheit möglich, die unbeschädigten Behälter aus der unmittelbaren Gefahrenzone entfernen.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Die persönliche Schutzausrüstung tragen.
Die Personen an einen sicheren Ort bringen.
Die in Punkt 7 und 8 aufgeführten Schutzmaßnahmen beachten.
6.2. Umweltschutzmaßnahmen
Das Eindringen in den Boden/Unterboden verhindern. Das Abfließen in das Grundwasser oder in die Kanalisation verhindern.
Das kontaminierte Waschwasser auffangen und entsorgen.
Bei Austritt von Gas oder bei Eintritt in Wasserläufe, den Boden oder die Kanalisation die zuständigen Behörden informieren.
Geeignetes material zum Auffangen: absorbierende oder organische Materialien, Sand 6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Mit reichlich Wasser waschen.
6.4. Verweis auf andere Abschnitte Siehe auch die Abschnitte 8 und 13 N340/3
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren HandhabungHaut- und Augenkontakt sowie das Einatmen von Dämpfen vermeiden.
Für die empfohlenen Schutzausrüstungen wird auf Abschnitt 8 verwiesen.
Während der Arbeit nicht essen oder trinken.
7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten Lebensmittel, Getränke und Tiernahrung fern halten.
Unverträgliche Werkstoffe:
Kein spezifischer.
Angaben zu den Lagerräumen:
Ausreichende Belüftung der Räume.
7.3. Spezifische Endanwendungen
Kein besonderer Verwendungszweck
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1. Zu überwachende Parameter
Kein Arbeitsplatzgrenzwert verfügbar DNEL-Expositionsgrenzwerte
N.A.
PNEC-Expositionsgrenzwerte N.A.
8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition Augenschutz:
Be normaler Verwendung nicht notwendig. In jedem Fall nach den gängigen Arbeitsrichtlinien arbeiten.
Hautschutz:
Bei normaler Verwendung sind besondere Vorsichtsmaßnahmen nicht notwendig.
Handschutz:
Be normaler Verwendung nicht notwendig.
Atemschutz:
Bei normaler Verwendung nicht erforderlich.
Wärmerisiken:
Keine
Kontrollen der Umweltexposition:
Keine
Geeignete technische Massnahmen:
Keine
ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
Aussehen: Flüssigkeit
Farbe: verschiedene
Geruch: geruchlos
Geruchsschwelle: N.A.
pH: 11,3
Schmelzpunkt/Gefrierpunkt: N.A.
Unterer Siedepunkt und Siedeintervall: N.A.
Entzündbarkeit Festkörper/Gas:N.A.
Oberer/unterer Flamm- bzw. Explosionspunkt: N.A.
Dampfdichte: N.A.
Flammpunkt: N.A.
Verdampfungsgeschwindigkeit: N.A.
Dampfdruck: N.A.
N340/3
Dichtezahl: 1.57 kg/l Löslichkeit in Öl: N.A.
Partitionskoeffizient (n-Oktanol/Wasser): N.A.
Selbstentzündungstemperatur: N.A.
Zerfalltemperatur: N.A.
Viskosität: N.A.
Explosionsgrenzen: N.A.
Oxidierende Eigenschaften: N.A.
9.2. Sonstige Angaben
Mischbarkeit: N.A.
Fettlöslichkeit: N.A.
Leitfähigkeit: N.A.
Typische Eigenschaften der Stoffgruppen N.A.
ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität
10.1. ReaktivitätStabil unter Normalbedingungen 10.2. Chemische Stabilität
Stabil unter Normalbedingungen 10.3. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
Keine
10.4. Zu vermeidende Bedingungen Unter normalen Umständen stabil.
10.5. Unverträgliche Materialien Keine spezifische.
10.6. Gefährliche Zersetzungsprodukte Keine.
ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
11.1. Angaben zu toxikologischen Wirkungen Toxikologische Informationen zum Produkt:PURO TITANIUM & VOC FREE a) akute Toxizität
Nicht klassifiziert Keine Daten vorhanden b) Ätz-/Reizwirkung auf die Haut
Nicht klassifiziert Keine Daten vorhanden
c) schwere Augenschädigung/-reizung Nicht klassifiziert
Keine Daten vorhanden
d) Sensibilisierung der Atemwege/Haut Nicht klassifiziert
Keine Daten vorhanden e) Keimzell-Mutagenität
Nicht klassifiziert Keine Daten vorhanden f) Karzinogenität
Nicht klassifiziert Keine Daten vorhanden g) Reproduktionstoxizität
Nicht klassifiziert Keine Daten vorhanden
h) spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition Nicht klassifiziert
Keine Daten vorhanden
i) spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition N340/3
Nicht klassifiziert Keine Daten vorhanden j) Aspirationsgefahr
Nicht klassifiziert Keine Daten vorhanden
Toxikologische Informationen zu den Hauptbestandteilen des Produkts:
N.A.
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
12.1. ToxizitätIm Einklang mit der GLP verwenden, nicht herumliegen lassen.
PURO TITANIUM & VOC FREE
Nicht eingestuft für Umweltgefahren Keine Daten vorhanden
12.2. Persistenz und Abbaubarkeit N.A.
12.3. Bioakkumulationspotenzial N.A.
12.4. Mobilität im Boden N.A.
12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung vPvB-Stoffe: Keine - PBT-Stoffe: Keine 12.6. Andere schädliche Wirkungen
Keine
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1. Verfahren der AbfallbehandlungNach Möglichkeit wiederverwerten. Entsprechend den geltenden örtlichen und nationalen Bestimmungen vorgehen.
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
14.1. UN-NummerDas Produkt ist nicht gefährlich, gemäß den geltenden Vorschriften im Bereich des
Straßentransportes von gefährlichen Gütern (A.D.R.), auf der Bahn (RID), auf dem Seeweg (IMDG Code) und mit Flugzeug (IATA).
14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung N.A.
14.3. Transportgefahrenklassen N.A.
14.4. Verpackungsgruppe N.A.
14.5. Umweltgefahren N.A.
14.6. Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender N.A.
14.7. Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens und gemäß IBC-Code N.A.
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch
RL 98/24/EG (Schutz von Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch chemische Arbeitsstoffe bei der Arbeit)
RL 2000/39/EG (Arbeitsplatz-Richtgrenzwerte) Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) N340/3
Verordnung (EG) Nr. 790/2009 (1. ATP CLP) und (EU) Nr. 758/2013 Verordnung (EU) 2015/830
Verordnung (EU) Nr. 286/2011 (2. ATP CLP) Verordnung (EU) Nr. 618/2012 (3. ATP CLP) Verordnung (EU) Nr. 487/2013 (4. ATP CLP) Verordnung (EU) Nr. 944/2013 (5. ATP CLP) Verordnung (EU) Nr. 605/2014 (6. ATP CLP) Verordnung (EU) Nr. 2015/1221 (7. ATP CLP) Verordnung (EU) Nr. 2016/918 (8. ATP CLP) Verordnung (EU) Nr. 2016/1179 (9. ATP CLP) Verordnung (EU) Nr. 2017/776 (10. ATP CLP) Verordnung (EU) Nr. 2018/669 (11. ATP CLP) Verordnung (EU) Nr. 2018/1480 (13. ATP CLP) Verordnung (EU) Nr. 2019/521 (12. ATP CLP)
Beschränkungen zum Produkt oder zu den Inhaltsstoffen gemäß Anhang XVII der Verordnung (EG) 1907/2006 (REACH) und nachfolgenden Änderungen:
Beschränkungen zum Produkt:
Keine Beschränkung.
Beschränkungen zu den Inhaltsstoffen gemäß:
Keine Beschränkung.
Wo möglich auf die folgenden Normen Bezug nehmen:
Richtlinie EU 2012/18 (Seveso III)
Verordnung (EG) Nr. 648/2004 (Detergenzien).
RL 2004/42/EG (FOV Richtlinie)
Anordnungen zu der Richtlinie EU 2012/18 (Seveso III):
Seveso III Kategorie gemäß dem Anhang 1, Teil 1 Keine
15.2. Stoffsicherheitsbeurteilung
Keine Stoffsicherheitsbeurteilung wurde durchgeführt für das Gemisch
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
Modifikation der Paragraphen seit der letzten Revision:
ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
Diese Unterlagen wurden von einem Fachmann mit entsprechender Ausbildung abgefasst.
Hauptsächliche Literatur:
ECDIN - Daten- und Informationsnetz über umweltrelevante Chemikalien - Vereinigtes Forschungszentrum, Kommission der Europäischen Gemeinschaft
SAX's GEFÄHRLICHE EIGENSCHAFTEN VON INDUSTRIELLEN SUBSTANZEN - Achte Auflage - Van Nostrand Reinold
Die vorstehenden Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse. Sie gelten nur für das angegebene Produkt und stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar.
Es obliegt dem Anwender die Zuständigkeit und die Vollständigkeit dieser Angaben für seine spezifische Anwendung zu kontrollieren.
Dieses Datenblatt ersetzt alle früheren Ausgaben.
ADR: Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße
ATE: Schätzung Akuter Toxizität
ATEGemisch: Schätzwert der akuten Toxizität (Gemische) N340/3
CAS: Chemical Abstracts Service (Abteilung der American Chemical Society) CLP: Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung
DNEL: Abgeleitetes Null-Effekt-Niveau (DNEL)
EINECS: Europäisches Verzeichnis der auf dem Markt vorhandenen chemischen Stoffe
GefStoffVO: Gefahrstoffverordnung
GHS: Global harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien
IATA: Internationale Flug-Transport-Vereinigung (IATA)
IATA-DGR: Vorschriften über die Beförderung gefährlicher Güter der Internationalen Flug-Transport-Vereinigung (IATA) ICAO: Internationale Zivilluftfahrtorganisation (ICAO)
ICAO-TI: Technische Anleitungen der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO)
IMDG: Gefahrgutkennzeichnung für gefährliche Güter im Seeschiffsverkehr (IMDG-Code)
INCI: Internationale Nomenklatur für kosmetische Inhaltsstoffe (INCI) KSt: Explosions-Koeffizient
LC50: Letale Konzentration für 50 Prozent der Testpopulation LD50: Letale Dosis für 50 Prozent der Testpopulation
PNEC: Abgeschätzte Nicht-Effekt-Konzentration (PNEC-Wert)
RID: Regelung zur internationalen Beförderung gefährlicher Güter im Schienenverkehr
STEL: Grenzwert für Kurzzeitexposition STOT: Zielorgan-Toxizität
TLV: Arbeitsplatzgrenzwert TWA: Zeit gemittelte
WGK: Wassergefährdungsklasse
N340/3