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Sicherheitsdatenblatt PURO TITANIUM & VOC FREE

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Academic year: 2022

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Sicherheitsdatenblatt vom 15/4/2021, Version 3

ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens

1.1. Produktidentifikator

Kennzeichnung der Mischung:

Handelsname: PURO TITANIUM & VOC FREE

Handelscode: N340

1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird

Empfohlene Verwendung:

Anstrichprodukt

1.3. Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt Lieferant:

SAN MARCO GROUP S.P.A.

Via Alta 10

30020 MARCON (VE) - ITALIEN - Forlì back office

T. +39 0543 401840

Sachkundigen Person verantwortlich vom Sicherheitsdatenblatt:

sicurezza.prodotti@sanmarcogroup.it 1.4. Notrufnummer

Technische Informationen: San Marco Group spa / Forlì back office +39 0543 401840 (Montag – Freitag 8.00-12.00 ; 13.30-17.30)

ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren

2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs Kriterien der EG Verordnung 1272/2008 (CLP):

Das Produkt wird gemäß CLP-Verordnung 1272/2008/EG nicht als gefährlich erachtet.

Für die menschlichen Gesundheit und die Umwelt gefährliche physisch-chemische Auswirkungen:

Keine weiteren Risiken 2.2. Kennzeichnungselemente

Das Produkt wird gemäß CLP-Verordnung 1272/2008/EG nicht als gefährlich erachtet.

Gefahrenpiktogramme:

Keine Gefahrenhinweise:

Keine

Sicherheitshinweise:

Keine

Spezielle Vorschriften:

Keine

Besondere Regelungen gemäß Anhang XVII der REACH-Verordnung nachfolgenden Änderungen:

Keine

2.3. Sonstige Gefahren

vPvB-Stoffe: Keine - PBT-Stoffe: Keine Weitere Risiken:

Keine weiteren Risiken

ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen

3.1. Stoffe

N340/3

(2)

N.A.

3.2. Gemische

Gefährliche Bestandteile gemäß der CLP-Verordnung und dazugehörige Einstufung:

Keine.

ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen

4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen Nach Hautkontakt:

Mit reichlich Wasser und Seife abwaschen.

Nach Augenkontakt:

Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren.

Nach Verschlucken:

Auf keinen Fall Erbrechen herbeiführen. SOFORT ARZT ZUZIEHEN.

Nach Einatmen:

Den Verletzten ins Freie bringen, ihn ausruhen lassen und warm halten.

4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Keine

4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Behandlung:

Keine

ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung

5.1. Löschmittel

Geeignete Löschmittel:

Wasser

Kohlendioxid (CO2).

Löschmittel, die aus Sicherheitsgründen nicht verwendet werden dürfen:

Keine besonderen Einschränkungen.

5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren Die Explosions- bzw. Verbrennungsgase nicht einatmen.

Durch die Verbrennung entsteht ein dichter Rauch.

5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung Geeignete Atemgeräte verwenden.

Das kontaminierte Löschwasser getrennt auffangen. Nicht in der Abwasserleitung entsorgen.

Wenn im Rahmen der Sicherheit möglich, die unbeschädigten Behälter aus der unmittelbaren Gefahrenzone entfernen.

ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung

6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren

Die persönliche Schutzausrüstung tragen.

Die Personen an einen sicheren Ort bringen.

Die in Punkt 7 und 8 aufgeführten Schutzmaßnahmen beachten.

6.2. Umweltschutzmaßnahmen

Das Eindringen in den Boden/Unterboden verhindern. Das Abfließen in das Grundwasser oder in die Kanalisation verhindern.

Das kontaminierte Waschwasser auffangen und entsorgen.

Bei Austritt von Gas oder bei Eintritt in Wasserläufe, den Boden oder die Kanalisation die zuständigen Behörden informieren.

Geeignetes material zum Auffangen: absorbierende oder organische Materialien, Sand 6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung

Mit reichlich Wasser waschen.

6.4. Verweis auf andere Abschnitte Siehe auch die Abschnitte 8 und 13 N340/3

(3)

ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung

7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung

Haut- und Augenkontakt sowie das Einatmen von Dämpfen vermeiden.

Für die empfohlenen Schutzausrüstungen wird auf Abschnitt 8 verwiesen.

Während der Arbeit nicht essen oder trinken.

7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten Lebensmittel, Getränke und Tiernahrung fern halten.

Unverträgliche Werkstoffe:

Kein spezifischer.

Angaben zu den Lagerräumen:

Ausreichende Belüftung der Räume.

7.3. Spezifische Endanwendungen

Kein besonderer Verwendungszweck

ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen

8.1. Zu überwachende Parameter

Kein Arbeitsplatzgrenzwert verfügbar DNEL-Expositionsgrenzwerte

N.A.

PNEC-Expositionsgrenzwerte N.A.

8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition Augenschutz:

Be normaler Verwendung nicht notwendig. In jedem Fall nach den gängigen Arbeitsrichtlinien arbeiten.

Hautschutz:

Bei normaler Verwendung sind besondere Vorsichtsmaßnahmen nicht notwendig.

Handschutz:

Be normaler Verwendung nicht notwendig.

Atemschutz:

Bei normaler Verwendung nicht erforderlich.

Wärmerisiken:

Keine

Kontrollen der Umweltexposition:

Keine

Geeignete technische Massnahmen:

Keine

ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften

9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften

Aussehen: Flüssigkeit

Farbe: verschiedene

Geruch: geruchlos

Geruchsschwelle: N.A.

pH: 11,3

Schmelzpunkt/Gefrierpunkt: N.A.

Unterer Siedepunkt und Siedeintervall: N.A.

Entzündbarkeit Festkörper/Gas:N.A.

Oberer/unterer Flamm- bzw. Explosionspunkt: N.A.

Dampfdichte: N.A.

Flammpunkt: N.A.

Verdampfungsgeschwindigkeit: N.A.

Dampfdruck: N.A.

N340/3

(4)

Dichtezahl: 1.57 kg/l Löslichkeit in Öl: N.A.

Partitionskoeffizient (n-Oktanol/Wasser): N.A.

Selbstentzündungstemperatur: N.A.

Zerfalltemperatur: N.A.

Viskosität: N.A.

Explosionsgrenzen: N.A.

Oxidierende Eigenschaften: N.A.

9.2. Sonstige Angaben

Mischbarkeit: N.A.

Fettlöslichkeit: N.A.

Leitfähigkeit: N.A.

Typische Eigenschaften der Stoffgruppen N.A.

ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität

10.1. Reaktivität

Stabil unter Normalbedingungen 10.2. Chemische Stabilität

Stabil unter Normalbedingungen 10.3. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen

Keine

10.4. Zu vermeidende Bedingungen Unter normalen Umständen stabil.

10.5. Unverträgliche Materialien Keine spezifische.

10.6. Gefährliche Zersetzungsprodukte Keine.

ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben

11.1. Angaben zu toxikologischen Wirkungen Toxikologische Informationen zum Produkt:

PURO TITANIUM & VOC FREE a) akute Toxizität

Nicht klassifiziert Keine Daten vorhanden b) Ätz-/Reizwirkung auf die Haut

Nicht klassifiziert Keine Daten vorhanden

c) schwere Augenschädigung/-reizung Nicht klassifiziert

Keine Daten vorhanden

d) Sensibilisierung der Atemwege/Haut Nicht klassifiziert

Keine Daten vorhanden e) Keimzell-Mutagenität

Nicht klassifiziert Keine Daten vorhanden f) Karzinogenität

Nicht klassifiziert Keine Daten vorhanden g) Reproduktionstoxizität

Nicht klassifiziert Keine Daten vorhanden

h) spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition Nicht klassifiziert

Keine Daten vorhanden

i) spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition N340/3

(5)

Nicht klassifiziert Keine Daten vorhanden j) Aspirationsgefahr

Nicht klassifiziert Keine Daten vorhanden

Toxikologische Informationen zu den Hauptbestandteilen des Produkts:

N.A.

ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben

12.1. Toxizität

Im Einklang mit der GLP verwenden, nicht herumliegen lassen.

PURO TITANIUM & VOC FREE

Nicht eingestuft für Umweltgefahren Keine Daten vorhanden

12.2. Persistenz und Abbaubarkeit N.A.

12.3. Bioakkumulationspotenzial N.A.

12.4. Mobilität im Boden N.A.

12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung vPvB-Stoffe: Keine - PBT-Stoffe: Keine 12.6. Andere schädliche Wirkungen

Keine

ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung

13.1. Verfahren der Abfallbehandlung

Nach Möglichkeit wiederverwerten. Entsprechend den geltenden örtlichen und nationalen Bestimmungen vorgehen.

ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport

14.1. UN-Nummer

Das Produkt ist nicht gefährlich, gemäß den geltenden Vorschriften im Bereich des

Straßentransportes von gefährlichen Gütern (A.D.R.), auf der Bahn (RID), auf dem Seeweg (IMDG Code) und mit Flugzeug (IATA).

14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung N.A.

14.3. Transportgefahrenklassen N.A.

14.4. Verpackungsgruppe N.A.

14.5. Umweltgefahren N.A.

14.6. Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender N.A.

14.7. Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens und gemäß IBC-Code N.A.

ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften

15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch

RL 98/24/EG (Schutz von Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch chemische Arbeitsstoffe bei der Arbeit)

RL 2000/39/EG (Arbeitsplatz-Richtgrenzwerte) Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) N340/3

(6)

Verordnung (EG) Nr. 790/2009 (1. ATP CLP) und (EU) Nr. 758/2013 Verordnung (EU) 2015/830

Verordnung (EU) Nr. 286/2011 (2. ATP CLP) Verordnung (EU) Nr. 618/2012 (3. ATP CLP) Verordnung (EU) Nr. 487/2013 (4. ATP CLP) Verordnung (EU) Nr. 944/2013 (5. ATP CLP) Verordnung (EU) Nr. 605/2014 (6. ATP CLP) Verordnung (EU) Nr. 2015/1221 (7. ATP CLP) Verordnung (EU) Nr. 2016/918 (8. ATP CLP) Verordnung (EU) Nr. 2016/1179 (9. ATP CLP) Verordnung (EU) Nr. 2017/776 (10. ATP CLP) Verordnung (EU) Nr. 2018/669 (11. ATP CLP) Verordnung (EU) Nr. 2018/1480 (13. ATP CLP) Verordnung (EU) Nr. 2019/521 (12. ATP CLP)

Beschränkungen zum Produkt oder zu den Inhaltsstoffen gemäß Anhang XVII der Verordnung (EG) 1907/2006 (REACH) und nachfolgenden Änderungen:

Beschränkungen zum Produkt:

Keine Beschränkung.

Beschränkungen zu den Inhaltsstoffen gemäß:

Keine Beschränkung.

Wo möglich auf die folgenden Normen Bezug nehmen:

Richtlinie EU 2012/18 (Seveso III)

Verordnung (EG) Nr. 648/2004 (Detergenzien).

RL 2004/42/EG (FOV Richtlinie)

Anordnungen zu der Richtlinie EU 2012/18 (Seveso III):

Seveso III Kategorie gemäß dem Anhang 1, Teil 1 Keine

15.2. Stoffsicherheitsbeurteilung

Keine Stoffsicherheitsbeurteilung wurde durchgeführt für das Gemisch

ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben

Modifikation der Paragraphen seit der letzten Revision:

ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens

ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften

Diese Unterlagen wurden von einem Fachmann mit entsprechender Ausbildung abgefasst.

Hauptsächliche Literatur:

ECDIN - Daten- und Informationsnetz über umweltrelevante Chemikalien - Vereinigtes Forschungszentrum, Kommission der Europäischen Gemeinschaft

SAX's GEFÄHRLICHE EIGENSCHAFTEN VON INDUSTRIELLEN SUBSTANZEN - Achte Auflage - Van Nostrand Reinold

Die vorstehenden Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse. Sie gelten nur für das angegebene Produkt und stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar.

Es obliegt dem Anwender die Zuständigkeit und die Vollständigkeit dieser Angaben für seine spezifische Anwendung zu kontrollieren.

Dieses Datenblatt ersetzt alle früheren Ausgaben.

ADR: Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße

ATE: Schätzung Akuter Toxizität

ATEGemisch: Schätzwert der akuten Toxizität (Gemische) N340/3

(7)

CAS: Chemical Abstracts Service (Abteilung der American Chemical Society) CLP: Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung

DNEL: Abgeleitetes Null-Effekt-Niveau (DNEL)

EINECS: Europäisches Verzeichnis der auf dem Markt vorhandenen chemischen Stoffe

GefStoffVO: Gefahrstoffverordnung

GHS: Global harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien

IATA: Internationale Flug-Transport-Vereinigung (IATA)

IATA-DGR: Vorschriften über die Beförderung gefährlicher Güter der Internationalen Flug-Transport-Vereinigung (IATA) ICAO: Internationale Zivilluftfahrtorganisation (ICAO)

ICAO-TI: Technische Anleitungen der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO)

IMDG: Gefahrgutkennzeichnung für gefährliche Güter im Seeschiffsverkehr (IMDG-Code)

INCI: Internationale Nomenklatur für kosmetische Inhaltsstoffe (INCI) KSt: Explosions-Koeffizient

LC50: Letale Konzentration für 50 Prozent der Testpopulation LD50: Letale Dosis für 50 Prozent der Testpopulation

PNEC: Abgeschätzte Nicht-Effekt-Konzentration (PNEC-Wert)

RID: Regelung zur internationalen Beförderung gefährlicher Güter im Schienenverkehr

STEL: Grenzwert für Kurzzeitexposition STOT: Zielorgan-Toxizität

TLV: Arbeitsplatzgrenzwert TWA: Zeit gemittelte

WGK: Wassergefährdungsklasse

N340/3

Referenzen

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